26.3016
Examen du gouvernement d'entreprise de la Confédération sur les entités devenues autonomes et du modèle de pilotage dual
Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Die Kommission beantragt die Annahme des Postulates. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Dittli Josef · Mit-M · Conseil des Etats · Uri · Groupe libéral-radical
Dieses Postulat geht direkt auf unseren umfassenden Untersuchungsbericht vom 30. Januar 2026 zur Aufsicht und Steuerung der Ruag MRO zurück. Lassen Sie mich kurz rekapitulieren, worum es in dieser Untersuchung ging.
Im Jahre 2023 beabsichtigte die Ruag MRO, 96 Leopard-1-Panzer nach Deutschland zu verkaufen. Die frühere Ruag Schweiz AG hatte die bereits seit Längerem ausser Dienst stehenden Panzer 2016 einer Agentur des italienischen Verteidigungsministeriums abgekauft. Sie wurden sodann in Italien gelagert. Bei diesem Geschäft traten Ungereimtheiten zutage. In der Folge veröffentlichte die Eidgenössische Finanzkontrolle in den Jahren 2024 und 2025 vier Berichte, die Mängel in der Compliance und Führung innerhalb der Ruag MRO, aber auch Probleme in der Aufsicht und Steuerung der Ruag MRO durch den Eigner, den Bund, aufzeigten.
Unsere Kommission hat diese Vorfälle vertieft analysiert und festgestellt, dass die Probleme struktureller Natur sind. Die GPK richtete total sechs Empfehlungen zur Führung und Steuerung der Ruag MRO an den Bundesrat und beantragt dem Ständerat nun eben auch die Annahme dieses Postulates. Wir wollen damit den Bundesrat beauftragen, ergebnisoffen zu prüfen, ob die Corporate Governance des Bundes und das heutige duale Steuerungsmodell noch eine angemessene Wahrnehmung der Eignerinteressen erlauben. Er soll insbesondere prüfen, ob Anpassungen am aktuellen System nötig sind. Zudem soll er mögliche Alternativen, wie die Einsetzung einer einzigen zentralen Stelle für die Vorbereitung und Koordination aller eignerpolitischen Geschäfte zuhanden des Bundesrates, prüfen.
Das heutige Modell birgt folgende Herausforderung: Das VBS ist nicht nur Miteigentümer, sondern auch der mit Abstand grösste Kunde der Ruag MRO. Die Eidgenössische Finanzverwaltung hingegen ist in dieser Kundenbeziehung nicht involviert und konzentriert sich rein auf die Finanzen. Dadurch entsteht ein Informationsgefälle. Die Eidgenössische Finanzverwaltung hat oft keinen Einblick in operative Sachverhalte, was das Risiko von blinden Flecken, etwa bei der Compliance, erhöht. Die GPK sieht daher möglichen Handlungsbedarf und identifiziert vier Schwachstellen des aktuellen Systems:
1. Eine fehlende ganzheitliche Sicht: Da sich das VBS auf die Fachsicht und die Eidgenössische Finanzverwaltung auf die Finanzen fokussiert, fehlt oft eine kritische, ressortübergreifende Betrachtung.
2. Uneinheitliche Umsetzung: Jedes Departement führt seine Unternehmen etwas anders. Eine bundesweite, einheitliche Linie fehlt.
3. Komplexität: Die Betriebe sind hochkomplex und agieren am Markt. Übergeordnete Themen wie Governance oder Korruptionsbekämpfung erfordern gebündelte Expertise.
4. Interessenkonflikte: Fachdepartemente sind oft Eigner, Kunde, Subventionsgeber und Regulator in Personalunion. Dies gefährdet eine objektive Aufsicht.
Dies ganz kurz in etwa die Begründung des Postulates.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung dieses Postulates. Seine Begründung ist vor allem formal. Man habe die Corporate Governance bereits 2018 und 2019 analysiert. Das Modell funktioniere gut, und mit dem neuen Artikel 24a der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV) sei die Aufgabenteilung nun rechtlich verankert. Ein Bericht bringe keine neuen Erkenntnisse.
Die GPK-S teilt diese wohlwollende Sicht des Bundesrates nicht. Zu behaupten, die Ausgangslage habe sich seit 2019 nicht verändert, blendet die Realität aus. Die gravierenden Mängel bei der Ruag MRO, das Versagen bei den Compliance-Strukturen und die Intransparenz bei der Lagerverwaltung sind reale Befunde aus den Jahren 2024 und 2025. Sie traten also trotz der alten Berichte und trotz der neuen Verordnungstexte auf. Eine formale Aufgabenteilung auf dem Papier nützt uns nichts, wenn sie in der Praxis scheitert.
Im Namen der GPK-S bitte ich Sie deshalb, das Postulat anzunehmen.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Conseil fédéral · St-Gall
Sie haben es jetzt von Ständerat Dittli gehört: Dieses Postulat wurde im Rahmen des Berichtes "Aufsicht und Steuerung der Ruag MRO durch den Bund 2020-2025" der GPK-S vom 30. Januar 2026 eingereicht. In ihrem Bericht stellt die GPK-S bei der Aufsicht und Steuerung der Ruag MRO durch den Bund verschiedene Mängel und Herausforderungen fest, so die Schwierigkeit einer einheitlichen strategischen Steuerung angesichts der Komplexität und Verschiedenheit der Unternehmen; die bundesweite Umsetzung der Grundsätze der Corporate Governance des Bundes - die Corporate Governance steht ja im Zentrum -; die verschiedenen Rollen der Departemente in der Beziehung zu den Unternehmen des Bundes; und dann spezifisch bei der Ruag MRO der fehlende Einbezug der Eidgenössischen Finanzverwaltung. Vor diesem Hintergrund hinterfragt die GPK-S insbesondere die Angemessenheit des dualen Steuerungsmodells der Ruag MRO. Sie beauftragt den Bundesrat, zu prüfen, ob Anpassungen am aktuellen Steuerungsmodell des Bundes nötig sind oder sogar eine Umstellung auf ein monistisches System angebracht wäre.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Stärken und Herausforderungen der dualen Steuerung bereits ausreichend abgeklärt wurden. Herr Ständerat Dittli hat es gesagt: Es gab 2019 einen Expertenbericht zur Beurteilung der Corporate Governance, und es gab einen weiteren Bericht zu diesem Themenkreis in Erfüllung des Postulates Abate 18.4274. Diese Erkenntnisse sind dann auch in die Revision des erst kürzlich geschaffenen Artikels 24a der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung eingeflossen. Bei dieser Änderung hat der Bundesrat die Aufgabenteilung zwischen den Departementen auch rechtlich stärker verankert.
Der Bundesrat ist also der Ansicht, dass ein weiterer Bericht keinen Mehrwert bringt. Ich habe Sie schon gehört, Herr Ständerat Dittli. Es gab bei der Ruag MRO gravierende Mängel; Sie kommen jetzt also von einem Einzelfall her. Ich möchte gar nicht bestreiten, dass Sie diese Mängel festgestellt haben. Aber dass man dann gestützt auf diesen Einzelfall noch einmal einen Bericht macht, ist vielleicht nicht unbedingt erforderlich. Sie haben gesagt, es nütze ja nichts, wenn es in der Praxis scheitert. Ich sage Ihnen ganz offen: Auch wenn Sie wieder einen Bericht haben, kann es in der Praxis wieder scheitern, denn das ist einfach eine Führungsaufgabe. Wenn diese Führungsverantwortung nicht wahrgenommen wird, können Sie noch lange Berichte schreiben und das noch einmal zu verbessern versuchen. Das nützt nichts, wenn sich gewisse Personen nicht an gewisse Abläufe halten oder nicht gewillt sind, auch andere einzubeziehen, im vorliegenden Fall beispielsweise die Eidgenössische Finanzverwaltung.
In der Sache selbst haben wir keine Differenz. Aber aus dem genannten Grund findet es der Bundesrat nicht nötig, hier noch einmal einen Bericht zu machen.
Vote
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 39 Stimmen
Dagegen ... 1 Stimme
(1 Enthaltung)