00.3552
Steuerliche Attraktivität des Unternehmensstandortes
Verfahrensbeitrag
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen:
Mehrheit
Überweisung der Motion
Minderheit
(Rennwald, Berberat, Fässler, Fehr Jacqueline, Genner, Goll, Gysin Remo, Strahm)
Ablehnung der Motion
Proposition de la commission
La commission propose par 15 voix contre 8 et 2 abstentions:
Majorité
Transmettre la motion
Minorité
(Rennwald, Berberat, Fässler, Fehr Jacqueline, Genner, Goll, Gysin Remo, Strahm)
Rejeter la motion
Hess Peter · P-M · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Für die Kommission sprechen Herr Bührer und anstelle von Herrn Maitre Frau Meier-Schatz.
Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Basierend auf den drei finanzpolitischen Säulen, nämlich Beschränkung des Ausgabenwachstums, Schuldenabbau und gezielte Steuersenkungen, haben der Motionär und die Mitunterzeichner einen Vorstoss zugunsten eines zweiten Steuerpaketes eingereicht. Im Wissen um den Zusammenhang zwischen der steuerlichen Attraktivität und einem hohen Beschäftigungsniveau schlagen sie vor, dass in einem zweiten Steuerpaket insbesondere Erleichterungen zugunsten des Unternehmensstandortes Schweiz vorzusehen sind, nachdem ja bekanntlich im jetzt zur Beratung stehenden Steuerpaket primär die Familien und die mittelständischen Einkommen entlastet werden sollen.
Die Motion sieht vor:
1. eine Reduktion des Gewinnsteuersatzes bei juristischen Personen;
2. eine Milderung der Progression bei der direkten Bundessteuer, insbesondere zugunsten des Mittelstandes;
3. eine Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung bei der Ausschüttung von Gewinnen;
4. verbesserte Möglichkeiten bei der Verlustverrechnung.
Zur Ausgangslage: Der Motionär und die Mehrheit der WAK, die Ihnen diesen Vorstoss zur Überweisung empfehlen, gehen von folgenden Überlegungen aus:
Erstens sollten wir einen Teil der positiven Rechnungsergebnisse nebst dem Schuldenabbau für eine gezielte Attraktivitätssteigerung zugunsten des Standortes Schweiz nutzen.
Zweitens haben wir eine eingehende Lagebeurteilung vorgenommen. Diese hat zum Ausdruck gebracht, dass sich die steuerliche Position der Schweiz, die im internationalen Vergleich nach wie vor noch gut ist, auf der Zeitachse in der Tendenz verschlechtert hat. Zwei, drei Zahlen mögen dies verdeutlichen. So hat die gesamte Fiskalquote seit 1980 von etwas über 25 Prozent auf über 35 Prozent zugenommen. Auch ein internationaler Quervergleich zeigt, dass wir zwar nach wie vor gut sind, aber in Bezug auf unsere relative Spitzenfunktion Terrain eingebüsst haben. So hat beispielsweise die Unternehmenssteuerbelastung im Rahmen der OECD seit 1996 im Durchschnitt von 38 auf 33 Prozent abgenommen.
Einige Beispiele mögen Ihnen zusätzlich veranschaulichen, was in wichtigen Ländern passiert ist: Beispielsweise ist in Grossbritannien der Unternehmenssteuersatz von 35 auf 30 Prozent zurückgefahren worden, notabene unter einer Labour-Regierung. Beispielsweise ist in den USA, die im internationalen Quervergleich bereits gut dastehen, die Unternehmenssteuerbelastung von 46 auf leicht unter 35 Prozent zurückgefahren worden. Selbst das fiskalpolitisch nicht gerade rühmliche Deutschland hat eine Steuersenkung beschlossen, welche einen Rückgang auf letztlich 40 Prozent vorsieht.
Zusammenfassend kann man also sagen, dass wir bei der Unternehmensbesteuerung zwar nach wie vor über eine gute Position verfügen, dass unser Vorsprung aber kleiner geworden ist.
Wir müssen davon ausgehen, dass verschiedene Länder bestrebt sein werden, ihre steuerliche Attraktivität zugunsten ihrer Wachstumsziele weiter zu verbessern. Gerade die jüngsten Steuerentscheide in den USA und die daraus folgende weitere Begünstigung des Standortes USA machen deutlich, dass es auch in Europa eine Notwendigkeit bleibt, weitere Massnahmen zu ergreifen.
Die Mehrheit der Kommission empfiehlt Ihnen, der Motion des Ständerates (Schweiger) zuzustimmen, und zwar mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Bekanntlich hat der Ständerat diesen Vorstoss mit 27 zu 6 Stimmen - also mit einem deutlichen Mehr - überwiesen.
Zu den ergänzenden Beurteilungen unserer Kommission möchte ich noch zwei, drei Bemerkungen machen. Wir sind der Auffassung, dass die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte, nebst der Schuldentilgung und nebst vermehrter Ausgabendisziplin, jetzt genutzt werden muss, um die Standortqualität zu stärken, auch zugunsten des bundesrätlichen Zieles eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums. Die Kommission ist in ihrer Mehrheit überzeugt, dass erhebliche positive Zusammenhänge zwischen fiskalischer Attraktivität und einem hohen Beschäftigungsniveau bestehen. Diese Zusammenhänge werden notabene durch internationale Vergleiche in einem erheblichen Umfang bestätigt.
Die Kommission ist auch der Auffassung, dass gewisse steuerliche Ausfälle, die durch diese Motion letztlich ausgelöst werden, durch die positiven Multiplikatoreffekte mittel- bis längerfristig überkompensiert werden dürften. Auch dieser positive Zusammenhang wird in verschiedenen Ländern bestätigt. Es hat sich nämlich gezeigt, dass jene Staaten, die ihre Steuerbelastung in den Achtziger- und Neunzigerjahren gesenkt haben, weit grössere Steuereinnahmesteigerungen erzielt haben als jene Länder, die sich nicht bewegt haben.
Eine weitere Frage galt dem Aspekt, dass gegenwärtig die Expertengruppe Oberson am Werk ist, die diese strukturellen Steuerfragen bekanntlich abklärt. Wir sind der Auffassung, dass die Schlüsselelemente, wie ich sie erwähnt habe und wie sie der Motion zugrunde liegen, wahrscheinlich auch im Bericht der Expertengruppe Oberson zu einem erheblichen Teil ziemlich ähnlich ausfallen werden. Mit anderen Worten: Wenn Sie diese Motion überweisen, werden keine unhaltbaren Präjudizien im Hinblick auf neue Erkenntnisse aus dem Expertenbericht geschaffen.
Die Minderheit der WAK empfiehlt Ihnen, die Motion nicht zu überweisen. Die Minderheit macht erstens vor allem geltend, dass andere Standortfaktoren mindestens so wichtig seien. Die Minderheit macht zweitens geltend, dass die Haushaltlage nicht schon jetzt durch weitere Steuersenkungen belastet werden dürfe.
Zusammengefasst: Wie erwähnt empfiehlt Ihnen die Kommissionsmehrheit mit 15 zu 8 Stimmen, diese Motion zu überweisen. Die Mehrheit ist der Auffassung, dass wir jetzt ein Signal setzen müssen, damit die Vorarbeiten zugunsten eines zweiten strukturellen Steuerpaketes im Sinne einer Investition für zukünftiges Wachstum in unserem Land zügig an die Hand genommen werden.
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion
Lors de sa séance du 27 mars dernier, votre commission a procédé à l'examen de la motion Schweiger. Celle-ci - vous l'avez d'ailleurs entendu en langue allemande - poursuit quatre objectifs:
1. Elle réclame la réduction du taux de l'impôt sur le bénéfice dans le cadre de l'impôt fédéral direct pour les personnes morales.
2. Elle exige une réduction de la charge fiscale pour les personnes physiques dans le cadre de l'impôt fédéral direct, en vue d'alléger la charge fiscale de la classe moyenne.
3. Elle demande une atténuation de la double imposition économique, de sorte que la taxation de l'actionnaire soit sensiblement allégée.
4. Elle demande des améliorations, dans l'impôt fédéral direct et dans la loi fédérale sur l'harmonisation des impôts directs des cantons et des communes, du mécanisme d'imputation des pertes, ceci pour les sociétés et pour les groupes.
La majorité de la commission estime qu'en vue d'un soutien durable de la croissance économique de notre pays, il est nécessaire de renforcer la compétitivité fiscale. Elle constate que la Suisse a perdu graduellement du terrain par rapport aux autres Etats de l'OCDE. Les autres pays ont, au cours des dernières années, réussi à réduire et la quote-part fiscale et la quote-part des dépenses publiques.
Cette politique porte des fruits, ce qui se passe à l'étranger le prouve. Elle est garante d'un développement économique bien plus soutenu. Aussi n'est-il pas dans l'intérêt de notre pays de retarder les réformes à venir. Nous devons politiquement tout entreprendre pour améliorer la compétitivité des entreprises. Les allègements fiscaux ne représentent bien sûr qu'un volet de ce soutien, mais un volet indispensable. D'autres mesures seront tout aussi nécessaires; elles ne font pas l'objet d'un débat ici. Je pense en particulier aux simplifications indispensables dans les procédures administratives.
Le Conseil fédéral estime lui aussi qu'il est indispensable de maintenir une quote-part fiscale modérée. Il reconnaît donc l'objectif de l'auteur de la motion; il s'est même mis à l'ouvrage en demandant à la commission d'experts "Imposition des sociétés indépendantes de leur forme juridique" de préparer un rapport. Nous savons que le rapport Oberson - du nom de son président - sera soumis au Conseil fédéral avant même les vacances d'été. Le Conseil fédéral, ainsi que la commission, aura donc en main un dossier comparatif des charges fiscales de toutes les sociétés et surtout une série de mesures permettant une imposition plus équitable des bénéfices des entreprises.
Le deuxième objectif poursuivi par l'auteur de la motion fait actuellement l'objet d'un débat nourri au sein de la commission, aussi est-il inutile d'y revenir aujourd'hui. En proposant un allègement fiscal de l'ordre de 1,3 milliard de francs pour réaliser, d'une part, plus d'équité entre les couples mariés et les couples consensuels et, d'autre part, une réduction des charges fiscales des familles de la classe moyenne, le Conseil fédéral a déjà emprunté la voie proposée par la motion Schweiger.
Troisièmement, le Conseil fédéral dit vouloir lui aussi optimiser la position de la Suisse dans le cadre de l'implantation des entreprises et entend, pour ce faire, examiner les prescriptions concernant le report individuel des pertes.
La majorité de la commission constate, donc, que le Conseil fédéral accepte les objectifs bien qu'il propose la transformation de la motion en postulat. Or, cette attitude est difficilement compréhensible pour la majorité des membres de votre commission, car les objectifs sont, dans les grandes lignes, les mêmes que ceux poursuivis par l'auteur de la motion et par le Conseil des Etats, lequel a décidé, le 12 décembre 2000, de transmettre la motion par 26 voix contre 6. Nous constatons, donc, que le Conseil fédéral craint que sa marge de manoeuvre soit restreinte, alors même qu'il ne s'agit que d'une question de calendrier, et non pas tant de contenu.
La majorité de la commission vous propose donc de transmettre la motion, et ceci afin de maintenir une certaine pression pour mener à chef la réforme fiscale.
La minorité de la commission relève tout d'abord que, malgré l'augmentation de la quote-part fiscale et de la quote-part de l'Etat, la Suisse ne se situe pas moins en dessous de la moyenne des pays de l'OCDE, qui se situe à l'heure actuelle à quelque 37 pour cent, contre 35,1 pour cent de la Suisse. La minorité souligne, également, que l'attrait de la place économique suisse n'est pas menacé par la charge fiscale. Elle rappelle aussi que, dans ce contexte, le régime fiscal d'un pays ne représente pas à lui seul un facteur déterminant l'implantation en son sein des entreprises étrangères. Bien plus, rappelle-t-elle, une multitude de facteurs interviennent dans la décision d'un entrepreneur quant à son lieu d'implantation, à l'instar du prix des terrains par exemple, de la qualité des voies de communication, du niveau de formation ou encore de la qualité de la main-d'oeuvre.
Indépendamment de cette argumentation, la majorité de la commission propose de transmettre la motion pour, comme je l'ai déjà dit, maintenir une certaine pression. Il n'y a pas de divergence entre les objectifs poursuivis par le Conseil fédéral et l'auteur de la motion, seul le calendrier pourrait être décalé.
Aussi la commission propose-t-elle, par 15 voix contre 8, de transmettre la motion.
Rennwald Jean-Claude · Nationalrat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Au nom d'une minorité de la commission, je vous propose de rejeter la motion Schweiger, ce qui vous démontre, Madame Meier-Schatz, que la résistance romande est bel et bien dans cette salle.
Je constate tout d'abord que cette motion vise à réduire massivement l'impôt fédéral direct, qui est l'impôt le plus juste dans ce pays et qui joue un rôle important de redistribution sociale. Et cela est déjà tout à fait révélateur.
Cette exigence est d'autant plus malvenue qu'en comparaison internationale, la fiscalité suisse n'est pas aussi lourde qu'on le prétend. Elle se situe encore malgré tout en dessous de la moyenne des pays de l'OCDE, et surtout très en dessous de celle des pays de l'Union européenne, qui sont à plus de 41 pour cent. Je crois que cette comparaison est la plus importante, car l'Union européenne est notre principal partenaire commercial. C'est vrai que certains pays occidentaux ont baissé ces derniers temps leur fiscalité; mais je crois aussi que lorsqu'on veut faire des comparaisons, il faut savoir d'où l'on part.
On nous dit aussi que la décision prise par des entrepreneurs d'investir à l'étranger est avant tout liée à des considérations d'ordre fiscal ou qui ont trait au coût du travail. Cela existe dans certains cas, mais globalement c'est faux. En effet, selon une étude récente parue dans "La vie économique", il se trouve que la décision d'investir à l'étranger plutôt qu'en Suisse répond à trois principes précis: en premier lieu, c'est d'améliorer la distribution des produits et des services; en deuxième lieu, c'est de combiner les activités de production et de distribution à l'étranger; et en troisième lieu, c'est de déplacer des activités de recherche parce que souvent on trouve davantage de personnel qualifié à l'étranger, et les financements sont aussi plus intéressants. Il est certes vrai que lorsqu'on décide d'investir ici plutôt que là, la fiscalité joue un rôle. Mais - cela a été dit - cette fiscalité n'est qu'un facteur parmi une quinzaine d'autres qui jouent aussi un rôle essentiel, comme le prix des terrains, les voies de communication, la qualité et les qualifications de la main-d'oeuvre, le système de formation et, surtout, la qualité des relations sociales et des équipements socioculturels.
Et puis j'aimerais ici faire un rappel historique parce que je crois qu'il faut sortir d'un débat technique fiscal. Cette idée de la menace qui pèse sur la compétitivité de la place économique suisse, c'est véritablement une obsession de la droite et des milieux patronaux de ce pays. Oui, Monsieur Frey! Et en 1877, Monsieur Frey, vos arrière-grands-pères nous disaient déjà, lorsqu'on a fixé dans la loi sur les fabriques d'alors la semaine de 65 heures, que cela allait mettre en péril la nation toute entière! Et vous avez fait rebelote en 1924 avec la loi Schulthess, lorsqu'on nous a dit: "Il faut passer de 48 à 54 heures par semaine parce que l'économie suisse est en péril." Et puis encore, il y a environ 60 ans, le Conseil fédéral, dans un rapport très officiel, nous a dit: "L'horlogerie est au bord du gouffre", et vous savez l'année passée que ladite horlogerie a réussi un résultat historique puisque pour la première fois, elle a dépassé les 10 milliards de francs d'exportation, et ceci, malgré la lourde fiscalité que vous invoquiez.
J'aimerais encore faire une autre considération économique plus générale. C'est vrai qu'il faut prendre en compte sérieusement la question de la mondialisation de l'économie. Mais ce qu'il faut aussi savoir, c'est que le commerce international ne représente qu'un sixième de la production mondiale, ce qui relativise aussi les effets de cette mondialisation. Et puis très récemment c'est la SDES, la Société pour le développement de l'économie suisse, l'un des principaux porte-parole du patronat, qui nous a dit que la Suisse possédait l'une des économies les plus libérales du monde et qu'elle était au cinquième rang des pays les plus libéraux. D'ailleurs, cela est admis par beaucoup d'industriels étrangers. Récemment, dans "Le Temps", j'ai lu qu'un industriel allemand disait que l'un des principaux avantages qu'offrait la place économique suisse, c'était précisément sa fiscalité.
On nous dit aussi que durant la période récente, les PME ont subi des difficultés. C'est vrai, mais les travailleurs aussi, vous le savez. Pour ne vous donner qu'un chiffre, durant l'ensemble des années nonante, les salaires réels dans les pays de l'Union européenne ont progressé de 14 pour cent. Durant la même période, les salaires réels ont progressé de 1,5 pour cent en Suisse, c'est-à-dire d'à peu près dix fois moins.
Alors, pour moi et si on sort un peu des considérations techniques, tout ça montre bien que cette motion, comme beaucoup d'autres offensives qui vont dans cette direction, ne vise qu'à pratiquer une politique des caisses vides afin d'empêcher la consolidation et le développement des acquis sociaux.
C'est la raison pour laquelle je recommande de rejeter cette motion.
Spuhler Peter · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Als Fraktionssprecher der SVP-Fraktion möchte ich Sie bitten, die Motion Schweiger zu überweisen. Die Begründung für eine Überweisung liegt in der sinkenden Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz, speziell in den Neunzigerjahren. Die Schweiz hat von allen 29 OECD-Staaten während diesen Jahren die rote Laterne getragen, teilweise mit einem Nullwachstum. Wir haben in dieser Zeit deutlich an Dynamik und Standortattraktivität verloren. Bei der Staatsquote hat die Schweiz zwischen 1990 und 1998 mit 6,2 Prozent das grösste Wachstum aller OECD-Staaten erzielt. Betrachtet man die Staatsquote in der absoluten Grösse, so ist sie zwischen 1985 und 1990 von 32,9 auf 39,3 Prozent angestiegen. Bei der Entwicklung der Fiskalquote sieht es gleich dramatisch aus. Die Schweiz hat im gleichen Zeitraum mit 4,2 Prozent das zweithöchste Fiskalquotenwachstum aller OECD-Staaten erzielt. Nur Italien hat mit 4,6 Prozent die Schweiz übertroffen.
Von linker Seite wie auch in der Begründung des Bundesrates wird immer noch damit argumentiert, dass die Fiskalquote der Schweiz mit 35,1 Prozent noch unter dem OECD-Durchschnitt von 37 Prozent liegt. Diese Argumentation ist gefährlich und suggeriert, dass wir warten sollen, bis wir im OECD-Durchschnitt deutlich zurückliegen und von mehreren Staaten überholt werden. Die Schweiz hat bekanntlich ein hohes Lohnniveau, eines der höchsten der OECD-Staaten. Wollen wir nun bei der Fiskalquote warten, bis wir auch hier in eine deutliche Rücklage geraten, und erst dann reagieren?
Es kann doch nicht sein, dass wir in unverantwortlicher Art und Weise, mit scheinheiligen Argumenten unsere Konkurrenz- und Wettbewerbsfähigkeit unterlaufen. Unser wichtigster Wirtschaftspartner Deutschland ist zugleich auch ein gefährlicher Konkurrent im globalisierten Standortwettbewerb. Die Differenz zwischen der Schweiz und Deutschland bei der Fiskalquote ist in den Neunzigerjahren auf inakzeptable 2 Prozent geschmolzen; Deutschland liegt bei 37,1 Prozent und die Schweiz bei 35,1 Prozent. Hinzu kommt, dass die Fiskalquote mehrerer EU- und OECD-Staaten im gleichen Zeitraum negative Wachstumsraten aufwies. Herr Bührer hat bereits die Beispiele Grossbritannien und USA erwähnt. In sozialistisch geführten Ländern wird also eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik betrieben. Die deutsche Regierung unter sozialdemokratischer Führung hat ebenfalls die Zeichen der Zeit erkannt und ein umfangreiches Steuerpaket lanciert. Ab dem Jahre 2002 wird der Gewinnsteuersatz für die juristischen Personen in Deutschland auf 25 Prozent gesenkt. Zusammen mit der Gewerbesteuer liegt die steuerliche Belastung zukünftig nur noch unwesentlich über dem Schweizer Durchschnitt. Sogar die sozialistische Regierung in Frankreich reduziert ab dem Jahre 2005 die Einkommenssteuersätze für die untersten Einkommensklassen und auch für die Spitzeneinkommen um 1,5 Prozent.
Als Finanz- und Wirtschaftspolitiker mit monetärer Prägung vertrete ich mit Überzeugung die Meinung, dass in einer Volkswirtschaft durch Steuersenkungen Wachstumsimpulse ausgelöst werden. Auch wenn die linke Seite im Rat die "supplyside economics" verteufelt, möchte ich Ihnen in Erinnerung rufen, dass die Administration Reagan die Spitzensteuersätze ab 1980 um zwei Drittel gesenkt hat und sich darauf das Steuereinkommen verzweieinhalbfacht hat. Es ist eine alte volkswirtschaftliche Grundregel: je höher die Steuerbelastung, desto tiefer die Wachstumsraten einer Volkswirtschaft. Empirische Studien beweisen diese Zusammenhänge.
Es darf doch nicht so weit kommen, dass wir erst bei einem Rückstand reagieren, wenn die Konkurrenz- und Wettbewerbsfähigkeit unseres Werkplatzes weiter an Terrain eingebüsst hat. Daher ist es ausserordentlich wichtig, dass wir nun ein klares Zeichen setzen und mit einem zweiten Steuerpaket entsprechende Entlastungen einleiten.
Ich bitte Sie, ein deutliches Signal für die Konkurrenz- und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu setzen und die Motion Schweiger deutlich zu überweisen.
Polla Barbara · Nationalrat · Genf · Liberale Fraktion
Au nom du groupe libéral, j'aimerais inviter ce Conseil à accepter la motion Schweiger.
Dans sa motion, M. Schweiger, conseiller aux Etats, reprend en effet globalement un train de motions déposées dans ce Conseil par MM. Raggenbass, Spuhler, Bührer, certaines acceptées, d'autres agendées à deux ou trois reprises déjà, mais pas encore traitées, toutes concernant des améliorations fiscales indispensables pour les entreprises, les sociétés, mais aussi pour les personnes physiques. La motion Schweiger demande ainsi quatre types de mesures: une atténuation de la progression de l'impôt fédéral direct essentiellement pour la classe moyenne, une réduction du taux de l'impôt fédéral direct sur le bénéfice pour les personnes morales, une atténuation de la double imposition des sociétés en allégeant la taxation des actionnaires et, finalement, une amélioration du mécanisme d'imputation des pertes pour les sociétés et les groupes de sociétés.
Il s'agit donc bien d'une vision d'ensemble de la fiscalité, laquelle doit absolument baisser dans notre pays. Comme cela a déjà été dit par mon préopinant, le rapport de l'OCDE de décembre 2000 sur la situation économique en Suisse souligne certes l'embellie des finances publiques, mais surtout la nécessité de résister à de nouvelles initiatives en termes de dépenses, et insiste tout particulièrement sur l'importance capitale de réformes fiscales dans le domaine de l'impôt sur les sociétés. Car on constate actuellement une inversion très périlleuse pour nous de la fiscalité des pays qui nous entourent - périlleuse pour nous, bienheureuse pour eux. Si nous restons encore tout juste compétitifs en valeur absolue, les tendances respectives de la Suisse et de nos voisins nous font craindre le pire pour le proche avenir en termes d'implantation et de développement d'entreprises et de sociétés et, donc, d'emploi. Le risque que nous perdions rapidement notre place dans le peloton de tête des pays de l'OCDE se fait de plus en plus menaçant.
En effet, au cours des années quatre-vingt-dix, la charge totale de l'impôt et des cotisations sociales obligatoires a augmenté de 4,2 points en Suisse, un record battu seulement par l'Italie que nous ne saurions, à cet égard, prendre en exemple. Qui plus est, le compte d'Etat 2000 montre encore l'accroissement de 1,4 point en une année de la quote-part fiscale, laquelle est passée de 10,1 pour cent du PIB en 1999 à 11,5 pour cent en 2000. Tout cela, alors que les pays qui nous entourent, et notamment l'Allemagne, font des efforts exemplaires en termes de réduction de cette même quote-part fiscale. M. Villiger, conseiller fédéral, le reconnaît d'ailleurs parfaitement, il nous faut absolument inverser la tendance fiscale de notre pays aussi.
Comme l'a souligné la rapporteuse, nous ne pouvons pas nous permettre de devenir moins bons et moins attractifs que nos voisins. Et les choses pressent, car ce n'est pas seulement en Allemagne, c'est presque dans tous les pays de l'OCDE que la tendance est à la baisse de la fiscalité. Tony Blair, par exemple, déjà l'année dernière, donc hors période électorale, a adopté des allègements fiscaux massifs pour certaines PME, favorisant ainsi de façon très efficace leur implantation et leur développement. Je n'oserais évidemment pas donner M. Blair en exemple à M. Villiger, mais j'aimerais bien par cette comparaison convaincre, à gauche comme à droite, tous ceux qui sont intéressés par le développement durable de l'économie et de l'emploi de notre pays, à soutenir la motion Schweiger.
La nécessité d'aménager sans délai la fiscalité de notre pays dépasse le cadre des entreprises et des sociétés. Elle est globale. Il s'agit aussi, et c'est très important, d'alléger la progressivité de l'IFD, qui est déjà très sensible sur les revenus moyens et qui grève lourdement la classe moyenne. Là encore, cette motion devrait réunir tous ceux qui dans ce Parlement soutiennent la classe moyenne, et ils sont nombreux à le proclamer, et c'est bienheureux, car elle a fort besoin de tout notre soutien politique. Là encore, on pourrait dire Blair, Schweiger, même combat. S'il n'était pas dans la minorité, j'aurais même voulu dire Strahm, Schweiger, même combat; évidemment je n'oserais pas dire Rennwald, Schweiger, même combat!
Les mesures proposées par la motion Schweiger en faveur des classes moyennes exerceront leurs effets en parallèle à la réforme de la fiscalité familiale qui est en cours. Mais nous ne pouvons pas permettre d'attendre que ces améliorations-là soient en place pour aménager globalement une meilleure fiscalité dans notre pays. Nous n'avons que trop attendu déjà.
L'autre argument du Conseil fédéral, qui consiste à dire que des réductions d'impôts inconsidérées pourraient menacer l'assainissement des finances fédérales à long terme, ne peut pas non plus être retenu. Car comme le dit si joliment M. Villiger, conseiller fédéral: "Attention, tout va bien!"
Les libéraux sont bien sûr convaincus que la réduction de la dette reste l'objectif prioritaire. Mais j'aimerais vous donner l'exemple de Genève. A Genève, les libéraux suivis par l'ensemble des partis bourgeois ont proposé une diminution de la fiscalité sur les personnes physiques de 12 pour cent. Depuis que cette initiative a été mise en oeuvre, Genève a pu réduire sa dette, sa situation est en nette amélioration et notre actuelle ministre des finances socialiste ravie.
En conclusion, une fois n'est pas coutume, j'aimerais vous donner en exemple pour voter la motion Schweiger non seulement les pays qui nous entourent, mais même Genève, et affirmer qu'une amélioration de la fiscalité pour les personnes morales et physiques, et surtout pour la classe moyenne, ne peut être que bénéfique à court, moyen et long terme pour notre pays.
Bangerter Käthi · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die FDP-Fraktion will die Motion Schweiger als Motion überweisen.
Wir anerkennen ausdrücklich die grossen Anstrengungen des Bundesrates und des Finanzministers, die steuerlichen Bedingungen in diesem Land zu korrigieren. Dies ist auch unbedingt nötig, wollen wir die Standortattraktivität erhöhen oder zumindest erhalten. Die umliegenden Länder sind nicht untätig geblieben und unternehmen ähnliche Anstrengungen. Auf die Entwicklung der Staats- und Fiskalquote will ich mich jetzt nicht mehr einlassen; diese Entwicklung wurde bereits eindrücklich erläutert.
Als KMU-Vertreterin aus einem exportorientierten Unternehmen kenne ich aus dem Alltag die immer strenger werdenden Wettbewerbsbedingungen mit den konjunkturellen Schwankungen und der dadurch grossen Herausforderung, attraktive Arbeitsplätze zu erhalten und neue zu schaffen. Dazu bedürfen wir günstiger Rahmenbedingungen und genügenden Handlungsspielraums. Dazu gehört zum Beispiel auch die Entlastung der Familien neben der Dämpfung der Progression und der Verminderung der Doppelbelastung.
Mit der Motion Schweiger setzen wir Zeichen, deren Bedeutung nicht zu unterschätzen sind. Sie wissen, dass wir uns in Sachen Schuldenaufbau und Quotenerhöhung in den letzten Jahren nicht besonders tugendhaft verhalten haben. Die Korrektur ist zwingend nötig. Ohne Zwang ist diese nicht zu realisieren.
Die FDP-Fraktion will mit dem Bundesrat die Familien steuerlich entlasten. Sie will aber auch mit der Stempelreduktion den Finanzplatz attraktiv erhalten, die direkten Steuern der juristischen Personen senken, die Doppelbelastung mildern und die Progression reduzieren - dies alles im Interesse des Unternehmensstandortes Schweiz und der damit verbundenen Arbeitsplätze.
Ich bitte Sie im Namen der FDP-Fraktion, die Motion Schweiger als Motion zu überweisen, denn sie lässt genügend Flexibilität, um später die Ergebnisse des Berichtes der Kommission Oberson einbeziehen zu können.
Wir wollen jetzt eine Korrektur für natürliche Personen und zugunsten der KMU und der Arbeitsplätze, d. h. auch zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; dies auch im Wissen, dass der Bundesrat die Handlungsnotwendigkeit grundsätzlich erkannt hat und die Standortattraktivität weiter verbessern will.
Ich bitte Sie, die Motion zu überweisen.
Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Die bürgerlichen Parteien werden nicht müde, zum Angriff auf die Steuern und ganz speziell auf die direkten Bundessteuern aufzurufen. Immer wieder hören wir die gleichen Argumente, der Mittelstand sei zu stark belastet, die KMU hätten zu viel zu bezahlen, die Steuersätze seien im internationalen Vergleich zu hoch - und das, obschon sie am tiefsten sind. Das Hohelied der Standortattraktivität, die allein vom Steuersatz abzuleiten sei, ist so falsch wie eh und je. Die Schweiz liegt bei den Steuersätzen unter dem Durchschnitt der OECD-Länder, und sie liegt vor allem weit unter dem Durchschnitt der europäischen Länder. Herr Spuhler hat uns hier mit Sätzen beworfen. Er hat aber vor allem die Wachstumsquoten bei den Steuern zitiert und nicht die realen Fiskalquoten.
Die Frage ist, wo wir uns überholen lassen wollen. Ich denke, wir haben in den letzten Jahren zwar höhere Steuerquoten gehabt, aber wir haben immer noch den Tiefstwert. Wir lassen uns aber in Bezug auf die Innovationen überholen, weil wir dafür zu wenige Mittel zur Verfügung stellen. Als Industrielle und Unternehmer machen Sie Ihren eigenen Standort schlecht, das ist mir jetzt schon ein paar Mal aufgefallen, und sie verschweigen geflissentlich seine Vorteile: die Qualität der Arbeitskräfte; die Ausbildung; die Infrastruktur, die hier vom Staat zur Verfügung gestellt wird; die hohe Qualität des Lebensstandards.
Wachstumsziele allein mit Steuersenkungen zu erreichen, ist aus unserer Sicht das falsche Mittel. Wir wollen nicht in den internationalen Steuerwettbewerb einsteigen, weil er von einem ganz anderen Niveau ausgeht, von anderen sozialen Voraussetzungen und von ganz anderen Quoten, beispielsweise bei den Arbeitslosen.
Neu spricht die bürgerliche Mehrheit auch von einer Ungerechtigkeit des Steuersystems. Insbesondere wird in der Begründung hier angeführt, dass der Mittelstand nun ungerecht behandelt werde und er das Steuersystem als ungerecht empfinde. Es ist ausgerechnet der Mittelstand, der mit dem neuen Steuerrevisionspaket des Bundesrates markant entlastet werden soll. Wir sehen nicht ein, warum diese Motion zu einem zweiten Steuerpaket führen soll. Ich gehe immer noch davon aus, dass wir im Hause Konsens darüber haben, dass eine Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erfolgen soll.
Frau Bangerter hat sich insbesondere für die Entlastung der Familien ausgesprochen. Die Frage ist nur, in welcher Art die Familien entlastet werden sollen. Sollen es nur die mittleren und hohen Einkommen sein, oder wollen wir die Last der Familien eben ganz generell verringern? Das ist nämlich die Politik, die wir Grünen auch verfolgen wollen. Das können wir aber nicht mit Steuersenkungsmassnahmen.
Diese Motion liegt nicht nur inhaltlich quer, sie kommt auch zum falschen Zeitpunkt. Wir behandeln in der WAK das grosse Steuersenkungspaket. Ich wüsste nicht, wo wir noch mehr Mittel hernehmen sollten, um auch noch ein zweites Steuersenkungspaket zu machen.
Das Eidgenössische Finanzdepartement hat eine Expertenkommission eingesetzt, um die rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung anzuschauen. Wir werden sicher die Resultate dieser Expertenkommission abwarten, bevor wir neue grundsätzliche Entscheide fällen. Diese Expertenkommission ist auch eingesetzt worden, um Steuerbelastungsvergleiche anzustellen. Eigentlich hat der Bundesrat in vorauseilendem Gehorsam den Forderungen der bürgerlichen Parteien entsprochen, allerdings hat er es ein bisschen logischer, konsistenter und überlegter getan. Dieses Kompliment möchte ich Herrn Bundesrat Villiger wirklich machen.
Steuern herunterzufahren ist die eine Geschichte, Steuern aber effektiv nicht mehr zu haben, ist eine andere Geschichte. Ausgerechnet die bürgerlichen Parteien haben diese Woche gegen den Widerstand der Linken und Grünen die Schuldenbremse durchgedrückt, ein Beschluss, der in absolutem Widerspruch zu diesem Steuersenkungspaket steht, weil wir immer noch eine hohe Staatsverschuldung haben. Wir wollen im Sinne des antizyklischen Verhaltens einen Schuldenabbau.
Der Widerspruch bürgerlicher Politik ist aus unserer Sicht gegeben. Aus Ihrer Sicht ist es aber offenbar kein Widerspruch. Sie wollen einfach weniger Steuern zahlen, mehr Geld in Ihrer Kasse behalten, und zwar für die Begüterten, und Sie wollen weniger Mittel für die schlecht gestellten Leute. Die Schulden dürfen erhalten bleiben, damit man dann, wenn es zu Ausgaben kommt, sagen kann: Wir können uns das nicht leisten.
Aus unserer Sicht dienen Steuern dem staatlichen Handeln, und sie ermöglichen auch einen staatlichen Handlungsspielraum, insbesondere im Hinblick auf Innovation. Wir haben gesehen: Das ist genau das, was Sie uns jetzt wieder abgeklemmt haben: Innovation, die aus unserer Sicht ein Motor wirtschaftlichen Wachstums sein müsste. Ich möchte auf Deutschland verweisen. Dort ist allein mit neuen Energietechnologien in den letzten zwei Jahren ein Potenzial von 50 000 Arbeitsplätzen geschaffen worden.
Ich möchte Sie bitten, die Motion nicht zu überweisen und damit auch kein zweites Steuersenkungspaket zu provozieren.
Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Der "Tages-Anzeiger" titelte in seiner Ausgabe vom 8. Juni dieses Jahres: "Das Märchen der hohen Steuern. Unternehmer pflegen hierzulande regelmässig das Klagelied der zu hohen Steuern anzustimmen. Sie liegen damit ziemlich daneben, wie ein internationaler Vergleich zeigt." Herr Spuhler hat beredtes Zeugnis für diesen Tatbestand abgelegt.
Nehmen wir die vorliegende Motion des Ständerates (Schweiger). Wenn wir die vier Ziffern durchgehen, ist entweder schon alles in Planung oder überflüssig:
1. Reduktion des Gewinnsteuersatzes bei der direkten Bundessteuer für juristische Personen: Das ist ein leider auch neuer Teil des Steuerpaketes 2001; das hat Herr Spuhler schon in verschiedener Form vorgeschlagen, und da sind wir - leider, muss ich sagen - dran in der WAK-NR. Ein Wort zur Grössenordnung: Das Senken dieser Steuer um ein halbes Prozent macht heute ungefähr 350 Millionen Franken aus. Wenn Sie, Frau Polla - egal, wo Sie mich jetzt hören -, in diesem Zusammenhang von der Förderung der "classe moyenne" sprechen, dann kann das wohl nicht ganz in Ihrem Sinne sein. Denn von diesem halben Prozent profitieren nur ganz wenige. Wenn wir die Aktiengesellschaften betrachten, so entfallen auf 7 Prozent von ihnen 95 Prozent der Gewinne. Das bedeutet, dass eben diese grossen Unternehmen mehr oder weniger alles in ihre Tasche stecken.
Rechnen wir einmal: Wenn Sie einen Reingewinn von 200 000 Franken ausweisen - das ist für eine KMU nicht gerade wenig -, so entspricht ein halbes Prozent einer Steuerersparnis von 1000 Franken. Wenn das die Unterstützung der Mittelklasse ist, die Sie sich wünschen, dann habe ich ein ganz anderes Verständnis davon.
2. Senkung der Steuerbelastung für natürliche Personen bei der direkten Bundessteuer: Auch da sind wir dran, das betrifft die Familienbesteuerung. Dazu möchte ich Ihnen jetzt schon sagen: Am besten wäre es, Sie würden das Modell der SP zur Individualbesteuerung nehmen, wenn Sie diesem Zweck wirklich dienen wollten.
3./4. Zur Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung und zur Verbesserung bei der Verlustrechnung: Da ist die Arbeitsgruppe von Herrn Oberson zur rechtsformneutralen Unternehmensbesteuerung an der Arbeit. Eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass wir hier weiterkommen, ist ein Konsens der Kantone. Darauf ist noch zu warten, und - Herr Kommissionssprecher Bührer - ich warte lieber auf das Original, nämlich auf den Bericht Oberson, statt mich auf Ihre Aussagen abzustützen.
Zurück zum Zitat aus dem "Tages-Anzeiger": Wir haben in letzter Zeit schon sehr viel zur Entlastung der Unternehmen gemacht. Die Steuerverwaltung hat verdankenswerterweise einmal eine Liste zusammengestellt, und auch hier gilt, Frau Polla, dass natürlich immer alle jene Statistiken zitieren, die ihnen gefallen. Mir gefällt diese besonders. Wenn wir zusammenzählen, was wir seit 1995 beim Mehrwertsteuergesetz, bei der direkten Bundessteuer, bei den Stempelabgaben, bei der Umsatzabgabe schon alles beschlossen haben, ergibt das zusammen sage und schreibe 1835 Millionen Franken. Es kann also nicht davon gesprochen werden, dass wir noch nichts gemacht hätten.
Dann haben wir ja auch noch eine Antwort auf die Interpellation Raggenbass aus dem letzten Jahr über die so genannt abnehmende steuerliche Konkurrenzfähigkeit der Schweiz (00.3072). Ich zitiere aus der Antwort des Bundesrates: "Von einer generell 'abnehmenden steuerlichen Konkurrenzfähigkeit der Schweiz' gegenüber Deutschland durch die deutsche Steuerreform darf also nicht gesprochen werden. Ausserdem ist es äusserst schwierig, die effektive steuerliche Belastung von Unternehmungen in verschiedenen Ländern miteinander zu vergleichen." Weiter heisst es: "Mit der Anfang 1998 in Kraft getretenen Reform der Unternehmensbesteuerung hat der Wirtschaftsstandort Schweiz steuerlich bereits einen positiven Impuls erfahren." Ich verweise auf den erwähnten Betrag in der Höhe von fast 2 Milliarden Franken. "Der Bundesrat ist deshalb (und auch wegen der oben erwähnten Massnahmen zugunsten der KMU) nicht der Ansicht, dass die deutsche Steuerreform 2000 zu einer signifikanten Schlechterstellung schweizerischer gegenüber deutschen Unternehmen führt bzw. dass der Anreiz für deutsche Unternehmen, sich in der Schweiz anzusiedeln, beeinträchtigt wird." Das führt doch innerhalb des Freisinns immerhin zu einem Unterschied zwischen Herrn Bundesrat Villiger und Herrn Bührer.
Noch ein Wort zur Schuldenbremse, über die wir diese Woche auch gesprochen haben: Ich habe ja damals schon gesagt, sie sei ein asymmetrisches Instrument; jetzt haben wir eine weitere Facette davon. Wir können die Steuern senken und dann schauen, wie wir mit der Schuldenbremse hinterherhinken. Frau Bangerter, ich möchte zum Schluss noch sagen, dass der Spruch "We want it all, we want it now" ja vielleicht der Slogan für unzufriedene, ungeduldige Jugendliche sein mag, aber das ist keine Form der nachhaltigen Finanzpolitik!
Widrig Hans Werner · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion
Die CVP-Fraktion ist aus drei Gründen für eine Überweisung der Motion:
1. Zum Vergleich mit dem Ausland, zu diesem selbstzufriedenen Auf-die-Schulter-Klopfen von vorhin: Wir dürfen uns natürlich nicht mit den Lahmen und den Blinden vergleichen. Wir müssen Spitze sein, Mittelfeld allein genügt nicht.
2. Diese bescheidene Senkung der Steuerbelastung ist real gar keine Senkung. Sie ist natürlich eine Korrektur in Bezug auf zu viel eingenommene Steuern. Schauen Sie die Zuwächse der vergangenen Jahre an; sie liegen weit über der Teuerung, weit über dem Bruttoinlandprodukt.
3. Steuersenkungen bringen Wachstum, und der Staat braucht Wachstum. Unsere Sozialwerke brauchen Wachstum. Schauen Sie die Berechnungen der 11. AHV-Revision an. Steuererhöhungen bringen nicht zwingend mehr Steuereinnahmen; das zeigt die Geschichte.
Deshalb beantragt die CVP-Fraktion, diesen Vorstoss als Motion zu überweisen.
Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Nur ganz kurz noch zwei, drei Bemerkungen:
1. Wir haben natürlich nicht gesagt, dass der Standort Schweiz schlecht sei, Frau Genner. Wir haben beide ausdrücklich gesagt, der Standort Schweiz sei nach wie vor gut, aber die Entwicklung gehe in eine Richtung, die es uns nicht erlaube, jetzt zu rasten.
2. Die Fiskalquote ist erwähnt worden: Es ist richtig, dass wir noch besser als der Durchschnitt sind. Wenn Sie aber die Quote nehmen, welche die direkten Steuern und die Sozialabgaben misst, dann liegen wir bereits etwas über dem OECD-Durchschnitt.
3. Wir haben nie behauptet, dass mit der Steuerpolitik allein Wachstum gewährleistet werden kann. Selbstverständlich sind die anderen Instrumente der Bildungs-, Technologie- und Wirtschaftspolitik eminent wichtig. Tatsache ist aber, dass seit 1980 vor allem jene Länder auf der Beschäftigungs- wie auf der Wachstumsseite nach vorne gekommen sind, die eben eine attraktive Steuerpolitik gemacht haben.
Diese Bemerkungen sollen nochmals kurz die Überlegungen zur Motion verdeutlichen. Es besteht kein Widerspruch zur Schuldenbremse, die Schuldenbremse und eine Politik attraktiver Steuern ergänzen sich beide.
Deswegen empfiehlt Ihnen die Kommission mit 15 zu 8 Stimmen die Überweisung der Motion.
Villiger Kaspar · BR-M · Bundesrat · Luzern
Nach so vielen Wahrheiten ist es für den Bundesrat schwierig, hier jetzt noch die "wahre" Wahrheit darzulegen. (Heiterkeit) Ich will es aber trotzdem versuchen.
Es ist richtig, dass das Steuerniveau, das Steuersystem für unsere Standortbedingungen wichtig ist. Es ist richtig, dass wir in den letzten Jahren einiges an Vorsprung in Bezug auf Steuerquote und Staatsquote verloren haben. Es ist richtig, dass wir ständig unser Umfeld beobachten müssen. Es ist auch richtig, dass andere Länder besser geworden sind und Steuern gesenkt haben; Herr Bührer hat das hier erwähnt. Es ist wichtig, dass wir den Standortvorteil bewahren können, den wir aber immer noch haben. Der Bundesrat hat auch in seinem Finanzleitbild geschrieben, er strebe in Bezug auf die Steuerquote an, innerhalb der OECD bei den Besten zu sein.
Das ist die eine, die dynamische Feststellung: Es ist richtig, wir haben an Vorsprung verloren.
Die Frage stellt sich aber: Wie steht es nun mit dem aktuellen Stand im Verhältnis zu anderen Ländern, und welches ist eigentlich im Moment noch unser Verteilungsspielraum in Bezug auf Steuern?
Hier wurde ein paar Mal darauf hingewiesen, dass ein Steuerpaket in Arbeit ist. Der Bundesrat war der Meinung, man solle den begrenzten Spielraum - ich würde etwas vereinfacht sagen: aus Gerechtigkeitsgründen - vornehmlich für die Familien- und Ehepaarbesteuerung brauchen. Diese Forderung ist mindestens dreissig oder vierzig Jahre alt; das müssen wir einmal bereinigen. Aus Gründen des Wirtschaftsstandortes haben wir Ihnen auch beim Stempel Massnahmen vorgeschlagen.
Es stellt sich nun die Frage, ob bei der Unternehmensbesteuerung die Situation auch derart ist, dass wir tatsächlich jetzt handeln sollten. Bei den juristischen Personen, also auch bei den Unternehmen, sind wir in Bezug auf die Besteuerung wahrscheinlich nach wie vor von allen Industrieländern mit ziemlich grossem Abstand die Besten. Das ist vor zwei, drei Wochen von einer gemeinsamen Studie der Konjunkturforschung Basel mit der Universität Mannheim bestätigt worden. Es gibt keinen Kantonshauptort mehr, in dem heute die Gesamtbesteuerung für juristische Personen bei den Gewinnen 25 Prozent überschreitet. Es mag noch kantonale Probleme geben, aber diese kann man mit der Bundessteuer nicht korrigieren.
Ich muss auch feststellen, dass in Bezug auf die Besteuerung der Wirtschaft in den letzten Jahren sehr viel gegangen ist. Zwar hat die Steuerquote zugenommen, aber ausser der Schwerverkehrssteuer sind im Bereich der Wirtschaft direkt nur Steuern abgebaut worden. Ich zähle hier einiges zusammen und beginne mit der sehr erfolgreichen Reform von 1997, die unsere Attraktivität wirklich gesteigert hat und sich vielleicht auch langfristig auszahlt; dazu stehe ich. Ich bin grundsätzlich der Meinung, dass wir attraktiv bleiben müssen. Dann erwähne ich die Veränderung der Praxis bei den Beteiligungsabzügen; das macht auch etwa 350 Millionen Franken aus. Ich erwähne die verschiedenen Stempelgesetzrevisionen, die Revision des Mehrwertsteuergesetzes zugunsten der KMU usw. Damit komme ich schon auf einen Betrag von über 1,5 Milliarden Franken, um welchen man die Wirtschaft entlastet hat. Wenn ich die Einführung der Mehrwertsteuer nehme, darf ich immerhin darauf hinweisen, dass die Exportindustrie mit weit über 2 Milliarden Franken von der Taxe occulte entlastet worden ist.
Das bedeutet aber mit anderen Worten, dass die Zunahme der Steuerquote vornehmlich von den Konsumenten getragen worden ist. Sie ist natürlich ein bewusstes Element der Verlagerung hin zu den indirekten Steuern. Ich will damit nur sagen, dass im Unternehmensbereich zu Recht einiges gegangen ist, weil uns das natürlich erlaubt hat, immer noch bei den Günstigen zu sein. Die Frage stellt sich wirklich, ob es dort im Moment dringlich ist. Wir wissen noch nicht - vielleicht werden wir im Laufe des Jahres mehr wissen -, wie viel Spielraum wir im Moment wirklich haben.
Ich habe Ihnen schon bei der Behandlung der Staatsrechnung angedeutet, dass ich wegen der Ausgabenzunahme besorgt bin und der Meinung bin, wir sollten alles daransetzen, sie zurückzuschrauben. Denn was immer Sie bei den Steuern machen: Langfristig muss irgend jemand diese Ausgaben bezahlen. Wir dürfen das nicht auf Dauer mit Schulden finanzieren. Das ist der Grund dafür, dass wir meinen, es sei zwar richtig, das immer wieder anzuschauen, es sei aber falsch, jetzt schon festzulegen, wie das genau zu geschehen habe. Weil aber die Stossrichtung der Motion, mit den vier Elementen, die vorgesehen sind, im Prinzip natürlich vertretbar und richtig ist, ist der Bundesrat der Meinung, man sollte nicht das Ganze einfach ablehnen, wie das die Linke will, sondern man könne den Vorstoss durchaus als Postulat überweisen.
Ich komme jetzt noch kurz auf die einzelnen Massnahmen zu sprechen:
1. Bei der Reduktion des Gewinnsteuersatzes bin ich der Meinung, dass das am wenigsten dringlich ist, weil wir hier konkurrenzfähig sind. Das kann sich einmal ändern, das gebe ich gerne zu. Aber Sie haben von Herrn Bührer z. B. die absolute Zahl für das immer als Vorbild hingestellte Amerika erfahren - wenn Sie das vergleichen, sind wir hier sehr viel besser. Mit Deutschland will ich schon gar nicht mehr vergleichen, weil ich weiss, dass das gesamthaft gesehen nicht unbedingt ein Vorbild ist. Ich bin einfach der Meinung, wenn wir hier etwas tun, ist dies - anstelle einer gezielten Massnahme - eine Massnahme nach dem Giesskannenprinzip. Eine solche Massnahme ist, wenn Sie die Statistik anschauen, sicherlich nicht KMU-orientiert.
2. Zur Senkung der Steuerbelastung für natürliche Personen bin ich folgender Meinung: Bei dem, was wir Ihnen vorschlagen - die WAK hat jetzt ein Modell auserwählt, ich meine ein gutes, es wird jetzt noch geschliffen werden müssen -, geschieht sehr viel für den Mittelstand und den oberen Mittelstand. Für die Ehepaare glätten wir die Progression sehr stark. Ich bin der Meinung, das sei richtig. Ich glaube aber, dass wir keine Reserven haben, um über das hinaus - ich habe jetzt noch nicht von den Kinderabzügen gesprochen, ich meine, auch hier müssen wir einen Akzent setzen - den Tarif für alle noch strecken zu können. Wir sind nämlich bereit, 20 Prozent des gesamten Steuersubstrates der natürlichen Personen bei der direkten Bundessteuer zu opfern. Das ist ein starkes Paket. Der Anreiz für den nicht beschäftigten Ehepartner, wieder eine Arbeit aufzunehmen, wird stark steigen. Ich glaube, das wird auch einen wirtschaflichen Impuls geben. Aber wir sollten nicht darüber hinausgehen.
3. Wenn ich vorher gesagt habe, dass wir bei der Unternehmensbesteuerung sehr günstig sind, muss ich diese Aussage etwas relativieren, wenn ich den Weg des Frankens vom Unternehmen über Vermögenssteuer, Stempelabgaben bis letztlich zum Aktionär verfolge. Hier sind wir, wenn wir das nüchtern betrachten, eher im Mittelfeld; das muss ich zubilligen. Wir wissen, dass für das Wachstum die Unternehmensbesteuerung an sich eher mehr Gewicht hat als die Einkommensbesteuerung. Wir sind der Meinung, dass wir das Problem der wirtschaftlichen Doppelbelastung - es gibt zwei Expertenkommissionen, die das jetzt anschauen - vertieft anschauen müssen und je nach Spielraum vielleicht in einem zweiten Paket angehen müssen. Ich will aber hier nicht weiter in die Details gehen. Es muss ein Element eines Paketes sein, mit dem in einer gewissen Logik gezielt Probleme angepackt werden, die langfristig standortrelevant sind.
4. Zur Verlustverrechnung: Hier bin ich der Meinung, dass die Verlustverrechnung von sieben Jahren eigentlich genügen sollte und grosszügig ist. Wenn das jemandem nicht genügt, muss er sich schon überlegen, ob er gut managt. Aber die Frage der Verlustverrechnung im Konzern ist eine ernsthafte. Wir haben eigentlich mit dem Paket von 1997 eine Lösung vorgeschlagen. Aber die Kantone haben dazu ganz klar "Njet" gesagt, und zwar deshalb, weil einzelne Kantone nicht Verluste verrechnen möchten, die in anderen Kantonen anfallen. Es ist denkbar, dass man dieses Problem lösen könnte, indem man zum Beispiel einem Konzern die Option gibt, sich auf Dauer als Konzern besteuern zu lassen. Dann würde das gleich besteuert wie bei Tochterfirmen, und alle Kantone, in denen der Konzern einen Sitz hat, wären gleich betroffen. Aber hier muss ich Sie vielleicht doch bitten, noch auf ein neues Paket und die Regelungen im Fusionsgesetz zu warten, denn es ist denkbar, dass diese Regelungen - je nachdem, was Sie beim Fusionsgesetz beschliessen - dieses Problem automatisch relativ gegenstandslos machen werden.
Zusammenfassend möchte ich also festhalten: Jawohl, Steuern sind standortrelevant, jawohl, wir müssen unser Umfeld immer aufmerksam beobachten, denn es hat keinen Sinn, dass wir auf Steuern beharren und dafür Arbeitsplätze verlieren. Aber vorderhand sind wir hier noch sehr konkurrenzfähig, und der Handlungsbedarf ist noch nicht klar definiert.
Die Stossrichtung der Motion ist absolut akzeptabel, aber es wäre besser, wenn Sie den Bundesrat nicht mit verbindlichen Vorschriften binden würden. Das ist der Grund dafür, dass Ihnen der Bundesrat beantragt, den Vorstoss nur als Postulat zu überweisen.
Hess Peter · P-M · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Abstimmung - Vote
Für Überweisung der Motion .... 71 Stimmen
Dagegen .... 52 Stimmen