99.055

Elektrizitätsmarktgesetz

Verfahrensbeitrag

Elektrizitätsmarktgesetz

Loi sur le marché de l'électricité

Seiler Hanspeter · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Art. 10bis

Antrag der Kommission

Titel

Kennzeichnung von Elektrizität

Wortlaut

Zum Schutz der Endverbraucherinnen und -verbraucher kann der Bundesrat Vorschriften über die Kennzeichnung von Elektrizität erlassen, insbesondere über die Art der Elektrizitätserzeugung und die Herkunft der Elektrizität. Er kann eine Kennzeichnungspflicht einführen.

Antrag Leutenegger Hajo

Zum Schutz der Endverbraucherinnen und -verbraucher kann der Bundesrat Vorschriften über den Herkunftsnachweis angebotener oder gelieferter Energie erlassen.

Art. 10bis

Proposition de la commission

Titre

Marque distinctive pour l'électricité

Texte

Pour la protection des utilisateurs finals, le Conseil fédéral peut promulguer des prescriptions sur des marques distinctives pour l'électricité, notamment quant au type de production du courant et à la provenance de l'électricité. Il peut introduire une obligation de marquage distinctif.

Proposition Leutenegger Hajo

Pour la protection des utilisateurs finals, le Conseil fédéral peut édicter des prescriptions relatives à une attestation de provenance de l'énergie offerte ou fournie.

Art. 10ter

Antrag der Kommission

Mehrheit

Ablehnung des Antrages der Minderheit

Minderheit

(Rechsteiner Rudolf, Berberat, Eymann, Grobet, Herczog, Semadeni, Strahm, Stump, Teuscher, Wiederkehr)

Titel

Zertifizierung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien

Abs. 1

Der Bundesrat kann Bestimmungen erlassen über die Ausgabe, den Handel und den Widerruf von Zertifikaten, aus denen hervorgeht, wie viel Elektrizität aus erneuerbaren Energien ein Produzent in einem bestimmten Jahr erzeugt hat oder erzeugen wird.

Abs. 2

Das Bundesamt für Energie legt periodisch die Anzahl Zertifikate fest, die Endverbraucher mit einem bestimmten minimalen Jahresverbrauch innerhalb einer bestimmten Frist erwerben müssen.

Abs. 3

Die Anzahl Zertifikate nach Absatz 2 bestimmt sich nach einem vom Bundesrat vorzugebenden Ziel über den Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromproduktion in der Schweiz.

Zusätzlich wäre auch die Strafbestimmung im Elektrizitätsmarktgesetz zu ergänzen.

Art. 10ter

Proposition de la commission

Majorité

Rejeter la proposition de la minorité

Minorité

(Rechsteiner Rudolf, Berberat, Eymann, Grobet, Herczog, Semadeni, Strahm, Stump, Teuscher, Wiederkehr)

Titre

Certification d'électricité produite à partir d'énergie renouvelable

Al. 1

Le Conseil fédéral peut adopter des dispositions sur la distribution, le commerce et la révocation de certificats qui mentionnent la quantité d'électricité obtenue à partir d'énergie renouvelable qu'un producteur a produit, ou produira, au cours d'une année déterminée.

Al. 2

L'Office fédéral de l'énergie fixe périodiquement le nombre de certificats que les consommateurs finaux ayant une consommation annuelle minimale déterminée doivent acquérir dans un délai donné.

Al. 3

Le nombre de certificats prévus à l'alinéa 2 est déterminé en fonction du pourcentage, préalablement fixé comme objectif par le Conseil fédéral, d'énergie renouvelable dans l'ensemble de la production d'électricité en Suisse. En outre, les dispositions pénales de la loi sur le marché de l'électricité devraient également être complétées.

Leutenegger Hajo · Nationalrat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion

Einerseits wissen wir alle, dass wir Strom weder anschreiben noch einfärben können. Weder in der Leitung noch an der Steckdose sind Produktionsart oder Produktionsort des transportierten Stroms erkennbar. Strom wird auch nicht in Packungen geliefert, sondern strömt unsichtbar durch die Leitungen. Elektrizität kann aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften nicht gekennzeichnet werden. Also sollten wir auch keine derartigen Forderungen gesetzlich verankern wollen.

Andererseits ist der im Antrag der Kommission geforderte Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern durchaus sinnvoll. Niemand soll behaupten können, er liefere nur Stom aus Wasserkraft, obwohl er auch Atomenergie liefert. Niemand soll mehr Solarstrom verkaufen, als er produziert oder nachweisbar bezieht.

Ich beantrage Ihnen deshalb, den Antrag der Kommission zu Artikel 10bis abzuändern und den Bundesrat zu ermächtigen, Vorschriften über den Herkunftsnachweis und allenfalls dessen Veröffentlichung zu erlassen. Unter Herkunftsnachweis verstehe ich eine Information und Bescheinigung des Produzenten oder des Anbieters über Produktionsart und Produktionsort angebotener oder gelieferter Energie. Wer keinen besonders spezifizierten Strom anbietet oder liefert, braucht natürlich auch keinen Nachweis zu erbringen.

Kein Netzbetreiber wird künftig wohl nur Strom einer einzigen Produktionsart im Netz haben. Der transportierte oder verteilte Strom ist immer ein Mischprodukt. Wenn ein Endkunde nur Strom einer Produktionsart beziehen will, ist dies physikalisch kaum möglich. Er soll aber die Gewissheit haben, dass der Anbieter über diese Energie gesamthaft verfügt. Deshalb genügt der Nachweis.

Ich darf Sie bitten, bei Artikel 10bis meinem Antrag zuzustimmen. Sie sorgen damit für ein praktikables Gesetz.

Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Es erstaunt ein wenig, wie wenig in der Schweiz bekannt ist, dass sehr viele Länder in Europa und in Übersee die Stromherkunft und -herstellung sehr wohl kennzeichnen und kennzeichnen können. Der Antrag Leutenegger Hajo läuft ja darauf hinaus, dass man schliesslich einfach nichts mehr kennzeichnen wird. Dies verschlechtert massgeblich die Chancen der "sauberen" Stromhersteller, der Nutzen von Wasserkraft, in Konkurrenz mit dem Produzenten von Kohle- oder Atomstrom.

Ich gebe Ihnen ein paar Beispiele von Bundesstaaten in den USA, in denen der Strom zertifiziert wird: Es gibt ausgereifte Systeme in Kalifornien, in Pennsylvania, in Texas, in Wyoming, wo jetzt immer mehr Windenergie genutzt wird, und in den Staaten des Nordostens. In Europa wird Strom bereits in Dänemark, England und Holland zertifiziert, mit dem klaren Zweck, damit den "sauberen" Energieherstellern bessere Marktchancen zu gewährleisten.

Ich bitte Sie, bei Artikel 10bis der Kommission zuzustimmen. Gleichzeitig möchte ich Ihnen beliebt machen, bei Artikel 10ter der Minderheit zuzustimmen und die Einführung einer minimalen Quote an erneuerbaren Energien im Gesetz festzuschreiben.

Sie wissen, dass in der Schweiz die Wasserkraft mehr als 60 Prozent der Stromproduktion ausmacht. Es ist ganz offensichtlich, dass diese saubere Produktion im freien Strommarkt eminent gefährdet sein wird, und zwar nicht nur durch Atomstrom aus Frankreich, wo die bekannten Quersubventionen zu künstlich tiefen Preisen führen, sondern z. B. auch durch Strom aus Kohlekraftwerken in Tschechien oder anderen ehemaligen Ostblockländern. Wir sind deshalb gehalten, auch auf lange Sicht etwas für die einheimischen erneuerbaren Energien zu tun. Artikel 10ter ist vom Bundesamt für Energie - in Anlehnung an die holländische und die dänische Gesetzgebung, die bereits in Kraft ist - auf Wunsch einer Kommissionsminderheit formuliert worden. Sie ist vor allem für den Fall gedacht, wenn die Energieabgabe ausläuft; sie ist bekanntlich befristet. Wenn die ganzen Modernisierungen weitgehend finanziert sind, kann eine solche Quotenregelung den Absatz erneuerbarer Energien erleichtern.

Wie gesagt: Es gibt solche Quoten; sie sind bereits in Kraft, auch in den Vereinigten Staaten. Sie sind leicht zu praktizieren. Jeder Hersteller bekommt für seine Strommenge eine bestimmte Anzahl Zertifikate, und jeder Nachfrager, jede Nachfragerin kauft einen bestimmten Teil dieser Zertifikate an einer Börse für erneuerbare Energien. Es stellt sich ein Marktpreis ein; dies ist von allen heute bekannten Modellen überhaupt die allerbilligste Art und Weise, wie man erneuerbare Energien im Markt verankern kann. Sie wird auch von Ländern gepflegt, die sehr stark an marktwirtschaftlichen Mechanismen hängen wie z. B. die USA. Im Moment ist auch Grossbritannien daran, eine solche Regelung einzuführen. Dort spielt die Windenergie in Zukunft bekanntlich eine grosse Rolle.

Wenn Sie also etwas für die einheimische Wasserkraft tun wollen, das dieser Energiegestehung auf lange Sicht - auch nach Ablauf des Förderabgabebeschlusses - eine Chance einräumt, bitte ich Sie, dem Minderheitsantrag zu Artikel 10ter zuzustimmen.

Sommaruga Simonetta · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Ich möchte begründen, weshalb Sie die SP-Fraktion auffordert, den Antrag Leutenegger Hajo zu Artikel 10bis abzulehnen. Herr Leutenegger stört sich am Wort "Kennzeichnung", das übrigens identisch mit dem Begriff "Deklaration" ist. Herr Leutenegger, Sie sagen, man könne Strom nicht anschreiben. Man kann auch Milch nicht anschreiben, und trotzdem gibt es bei der Milch die Möglichkeit, diese zu deklarieren und zu sagen, woher diese Milch kommt und wie sie produziert worden ist. Dasselbe ist auch beim Strom möglich. Sie können auf jeder Stromrechnung anschreiben, woher der Strom kommt bzw. wo und wie er produziert worden ist.

Das Anliegen ist ernster, als es jetzt vielleicht scheint. Wir müssen dieses Anliegen anschauen, es handelt sich um mehr als um einen semantischen Streit. Herr Leutenegger, Ihnen genügt offenbar ein Herkunftsnachweis. Sie gehen davon aus, dass jede Konsumentin, jeder Konsument anrufen und sich erkundigen soll, wo und wie der Strom erzeugt worden ist. Ich gehe davon aus, dass es Sinn macht, dass dort, wo es notwendig ist, nämlich auf der Stromrechnung, deklariert wird, wo und wie der Strom produziert worden ist.

Ich gehe auch davon aus, dass es im Interesse der Wasserwirtschaft ist, dass sich gerade der Strom aus dieser erneuerbaren Energie mittels Deklaration auch im internationalen Umfeld profilieren kann. Deshalb braucht auch unsere Wasserkraft unbedingt eine klare Deklaration, respektive es braucht wenigstens die Möglichkeit, dass der Bundesrat eine solche Kennzeichnungspflicht erlassen kann, damit dann Strom aus Atomkraft oder aus Kohlekraft effektiv klar unterschieden wird.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der SP-Fraktion, den Artikel 10bis gemäss Antrag der Kommission gutzuheissen und den Antrag Leutenegger Hajo abzulehnen.

Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich möchte Sie bitten, dem Antrag Leutenegger Hajo zuzustimmen. Auch die FDP-Fraktion ist klar der Meinung, dass der geforderte Schutz der Verbraucherinnen und der Verbraucher sinnvoll ist, dass niemand behaupten soll, er liefere nur Strom aus Wasserkraft, obwohl er auch Atomenergie ins Netz einspeist.

Aber wir müssen vernünftig und bei der Sache bleiben, wenn wir solche Erkennbarkeiten und Merkmale im Gesetz festschreiben wollen. Anders als Frau Sommaruga bin ich der Meinung, dass Kennzeichnung nicht mit dem Begriff Deklaration gleichzusetzen ist. Etwas zu kennzeichnen heisst ganz klar, etwas erkennbar machen. Dagegen ist Deklaration eine Erklärung, will also etwas erklären, eine Angabe machen. Sie können etwas erkennbar machen, das effektiv Merkmale aufweist, die Unterschiede erkennen lassen. Aber gerade bei der elektrischen Energie, beim sogenannten Strom, können Sie bestenfalls eine Deklaration abgeben und erklären, dass es sich um Energie aus Solarproduktion, aus Wasserproduktion oder aus irgendeiner anderen Produktion handle.

Das Beispiel von Frau Sommaruga mit dem Hinweis auf die Milch kann nicht verfangen, denn bei der Milch können Sie untersuchen, woher sie kommt, von welchem Tier, ob und wie sie verdünnt ist und mit was sie vermengt ist. Aber elektrische Energie, die Sie aus dem Stecker beziehen, können Sie beim besten Willen nicht untersuchen; das ist physikalisch nicht möglich. Es ist ein Ding der Unmöglichkeit zu bestimmen, ob diese Kilowattstunden nun aus einem Atomkraftwerk oder aus einem Wasserkraftwerk stammen oder ob sie mit Solarzellen erzeugt worden sind. Deshalb schreiben Sie das bitte nicht ins Gesetz.

Sie können den Kopf schütteln, Herr Rechsteiner Rudolf - beweisen Sie mir das Gegenteil; das wird Ihnen leider nicht möglich sein.

Die FDP-Fraktion ist ebenfalls überzeugt, dass künftig niemand Strom einer Produktionsart will, die ihm nicht passt. Es wird aber nicht möglich sein, Vermengungen von Strom oder Elektrizität, die auf verschiedene Arten produziert worden sind, genau zu trennen. Sie werden immer ein Mischprodukt beziehen, womit nur die Deklarationspflicht bleibt respektive das, was der Antrag Leutenegger Hajo verlangt: die Herkunftsbezeichnung, mit der der Produzent angibt, dass er bestimmte Energie aus Solarerzeugung, aus Wassererzeugung oder aus anderen Energieproduktionen verkauft. Sie sollen als Konsument die Gewissheit haben, dass der Anbieter über diese Energien gesamthaft verfügt; aber Sie werden beim Bezug der Energie nie die Gewissheit haben, aus welcher Produktionsart sie stammt.

Ich bitte Sie der Klarheit und der Ehrlichkeit willen, deren wir uns als Gesetzgeber befleissigen müssen - auch bei der Formulierung von Gesetzestexten -, dem klar richtigen Antrag Leutenegger Hajo zuzustimmen.

Speck Christian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die SVP-Fraktion empfiehlt Ihnen, bei Artikel 10bis dem Antrag Leutenegger Hajo zuzustimmen, dagegen den Antrag der Minderheit Rechsteiner Rudolf für einen Artikel 10ter abzulehnen.

Bereits heute bietet jedes grössere Elektrizitätswerk Produkte im Bereich Ökostrom an - meist natürlich gegen einen entsprechenden Aufpreis. Freiwillige Modelle der Elektrizitätswirtschaft unterstützen diese Entwicklung seit längerem. Die Angebote sind mit Bioprodukten bei den Lebensmitteln zu vergleichen. Die Anbieter sind im Interesse ihres Images und der Kundenbindung selbst daran interessiert, spezielle Produkte zu deklarieren. Hier braucht es deshalb keine neue staatlichen Regelung, in der nach ideologischen Kriterien über "guten" oder "bösen" Strom entschieden wird. Konsumentenorganisationen - jene von Frau Sommaruga etwa - können hier ein weiteres Tätigkeitsfeld entwickeln. Der Markt wird entscheiden, wie gross die Nachfrage ist; im Kanton Aargau gibt es bei diesen Modellen ein sehr gutes Echo.

Eine Deklarationspflicht einzuführen könnte nur gesamteuropäisch einen Sinn machen. Trotz staatlicher Überwachung könnte sie problemlos umgangen werden; deshalb wäre sie gar nicht durchsetzbar. Die Befürworter sollten sich deshalb hier nichts vormachen, die Unentschlossenen sich keinen Sand in die Augen streuen lassen.

Unter dem Deckmantel von Zertifikatslösungen will die Minderheit Rechsteiner Rudolf dem Bundesrat die Ermächtigung geben, Quoten festzulegen. Dies widerspricht ganz klar dem Grundprinzip der Nichtdiskriminierung im EMG. Bekanntlich haben unsere Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am vorigen Sonntag Quoten auch auf einer anderen Ebene abgelehnt.

Bei Artikel 10bis kann der Antrag Leutenegger Hajo unterstützt werden. Mit der Formulierung "Herkunftsnachweis" zeigt er hier eine realistische Möglichkeit auf. Er ergänzt den Antrag der Kommission.

Die SVP-Fraktion empfiehlt Ihnen, bei Artikel 10ter dem Antrag der Mehrheit zu folgen und jenen der Minderheit Rechsteiner Rudolf abzulehnen.

Fischer Ulrich · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich spreche noch zu Artikel 10ter, zum Antrag der Minderheit Rechsteiner Rudolf. Das Anliegen einer Zertifizierung der Elektrizität ist zweifellos prüfenswert. Wir sind aber in der Kommission mehrheitlich zur Auffassung gelangt, dass dies nicht im Elektrizitätsmarktgesetz geschehen soll, sondern dass sich allenfalls eine Ergänzung des Energiegesetzes aufdrängen würde. Deshalb schlägt Ihnen die Kommission vor, dass man eine entsprechende Motion überweist. Sie finden diese Motion in der UREK (99.3576) im Anhang zur Fahne.

Ich bitte Sie deshalb, den Minderheitsantrag Rechsteiner Rudolf an dieser Stelle abzulehnen, hingegen der Motion zuzustimmen.

Bader Elvira · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion

Im Namen der CVP-Fraktion kann ich Ihnen mitteilen, dass wir einer Zertifizierung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien durchaus positiv gegegenüberstehen.

Gemäss unseren Grundsätzen, dass wir schlanke Gesetze wünschen, in denen nicht jedes Mal alle Gesetze und Vorschriften wiederholt werden, die es ja ohnehin zu befolgen gilt, und dass wir Gesetze auch nicht mit artfremden Forderungen und Wünschen belasten wollen, lehnt die CVP-Fraktion den Antrag der Minderheit Rechsteiner Rudolf zu Artikel 10ter aber ab. Dies fällt uns umso leichter, als der Bundesrat bereit ist, die Motion der UREK vom 23. November 1999 zur Zertifizierung erneuerbarer Energien entgegenzunehmen. Das ist unserer Ansicht nach der richtige Weg.

Aus diesen Gründen stimmt die CVP-Fraktion bei Artikel 10ter für den Antrag der Mehrheit.

Durrer Adalbert · Nationalrat · Obwalden · Christlichdemokratische Fraktion

Wir konnten uns in der Kommission mit dem Antrag Leutenegger Hajo nicht befassen; aber er geht wie der Mehrheitsantrag vom Konsumentenschutzartikel, Artikel 97 der Bundesverfassung, aus, wonach die Konsumentinnen und Konsumenten beim Kauf von Strom über Herkunft und Qualität informiert werden sollen. Das ist insbesondere dort wichtig, wo für Elektrizität aus erneuerbaren Energien mehr als der Marktpreis bezahlt werden soll, wo also andere Konditionen gelten.

Der massgebende Unterschied liegt darin, dass der Antrag Leutenegger Hajo darauf abzielt, die strafrechtliche Sanktion gemäss Artikel 21 zu streichen. Er will die Möglichkeit eliminieren, dass Verstösse gegen die Konsumentenschutzbestimmungen strafrechtlich geahndet werden können. Das ist der materielle Unterschied, auf den ich noch einmal hinweisen möchte.

Zum Antrag der Minderheit Rechsteiner Rudolf zu Artikel 10ter: Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass dieser Antrag abzulehnen sei - nicht weil sie gegen marktwirtschaftliche Zertifizierungsmodelle wäre; aber sie ist der Auffassung, dass diese Modelle privatwirtschaftlich organisiert werden können. Der Antrag der Minderheit würde wieder zu einer Aufblähung der Verwaltung führen. Deshalb hat die Kommission auch mit grosser Mehrheit die vorhin schon erwähnte Kommissionsmotion formuliert; der Bundesrat hat seine Bereitschaft erklärt, diese entgegenzunehmen.

Es sind noch viele Fragen offen, die geklärt werden müssen; unseres Erachtens ist der Antrag der Minderheit Rechsteiner Rudolf abzulehnen und dafür die Kommissionsmotion zu überweisen.

Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich

Zunächst zum Antrag Leutenegger Hajo: Er hätte gegenüber dem Antrag der Kommission, den der Bundesrat unterstützt, zwei Änderungen zur Folge:

1. Er will keine Kennzeichnungspflicht, sondern einen Herkunftsnachweis einführen.

2. Die strafrechtliche Sanktion würde wegfallen.

Die Fassung der Kommission ist konsumentenfreundlicher und transparenter. Der Bundesrat könnte die Pflicht einführen, dass auf dem Einzahlungsschein oder auf der Rechnung vermerkt werden muss, was für Strom geliefert worden ist. Er könnte insbesondere festlegen, nach welchen Kriterien solche Angaben gemacht werden müssen. Sonst könnte es geschehen, dass die Produzenten behaupten, sie lieferten "grünen" Strom oder Biostrom - Bezeichnungen, wie sie in der Landwirtschaft zum Teil auch verwendet wurden. Es könnte dann zugunsten der Konsumenten verbindlich festgelegt werden, was unter diesen Angaben zu verstehen ist und wie das umschrieben werden muss. Beachten Sie auch, dass der Bundesrat das bloss tun könnte, nicht aber tun müsste. Wir könnten zunächst die genauen Kriterien ausloten und mit den interessierten Kreisen darüber verhandeln, wie das umgesetzt werden müsste. Jedenfalls ist die Kennzeichnungspflicht die konsumentenfreundlichere Haltung. Wenn schon, hätten wir lieber diese im Gesetz.

Was den Antrag der Minderheit Rechsteiner Rudolf angeht: Es wurde schon gesagt, dass der Bundesrat bereit ist, die Motion der UREK entgegenzunehmen. Er wählt diesen Weg.

Seiler Hanspeter · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Art. 10bis

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Kommission .... 84 Stimmen

Für den Antrag Leutenegger Hajo .... 72 Stimmen

Art. 10ter

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 96 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 63 Stimmen

Verfahrensbeitrag

Art. 11, 12

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 13

Antrag der Kommission

Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Minderheit

(Teuscher, Borel, Grobet, Herczog, Rechsteiner Rudolf, Semadeni, Strahm, Stump, Wiederkehr)

Abs. 1

.... Sachverständige sein. Die Kommission setzt sich paritätisch aus Personen mit Erfahrungen in den Bereichen der Elektrizitätswirtschaft und der Konsumentinnen und Konsumenten zusammen.

Abs. 2-4

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 13

Proposition de la commission

Majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Minorité

(Teuscher, Borel, Grobet, Herczog, Rechsteiner Rudolf, Semadeni, Strahm, Stump, Wiederkehr)

Al. 1

.... des spécialistes indépendants. La commission se compose à égalité de personnes ayant l'expérience de l'économie électrique et de la défense des consommateurs.

Al. 2-4

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

Die Kommissionsminderheit beantragt Ihnen, bei Artikel 13 Absatz 1 die Zusammensetzung der Eidgenössischen Schiedskommission zu präzisieren.

In den Ausführungen zu diesem Artikel erwähnt der Bundesrat in der Botschaft selber, dass es sich bei den Mitgliedern der Schiedskommission nicht nur um Sachverständige aus einem Bereich handle, sondern dass die Sachverständigen aus den Bereichen Produktion, Übertragung und Verteilung von Elektrizität, aber auch aus dem Umfeld der Konsumentinnen und Konsumenten kommen müssten. Wir verlangen, dass die Kommission paritätisch aus Vertretern all dieser Interessengruppen zusammengesetzt ist. Der Grundsatz, den der Bundesrat in der Botschaft festhält, darf nicht nur Absicht sein, sondern er muss auch im Gesetz verbindlich festgeschrieben werden. An verschiedenen Orten sind wir im EMG viel präziser: Zum Beispiel wird in Artikel 23 formuliert, wer alles beim Vollzug des Gesetzes angehört werden soll. Die Schiedskommission ist ein sehr wichtiges Gremium, denn sie entscheidet über Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Durchleitungspflicht und Vergütung. Für diese Fälle ist es äusserst wichtig, dass die Kommission paritätisch zusammengesetzt ist. Es ist wichtig, dass die Mitglieder verschiedene Hintergründe und Erfahrungen aus den verschiedenen Bereichen der Elektrizitätswirtschaft und des Konsums haben, dass sie diese einbringen können und dass nicht einzelne Mitglieder der Kommission nur eine Alibifunktion haben.

Deshalb beantragt Ihnen die Kommissionsminderheit, dass die Zusammensetzung der Schiedskommission im Gesetz festgelegt wird.

Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion

Im Namen der FDP-Fraktion bitte ich Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen und den Antrag der Minderheit Teuscher abzulehnen.

Es ist ein absoluter Widerspruch, was nun da aufgrund des Minderheitsantrages im Gesetz festgeschrieben werden soll; die Fassung des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit sagt: "Die Mitglieder müssen unabhängige Sachverständige sein." Nun soll eine Ergänzung kommen; die unabhängigen Sachverständigen bleiben, aber diese unabhängigen Sachverständigen sollen sich nun plötzlich paritätisch aus Personen mit Erfahrungen in den Bereichen der Elektrizitätswirtschaft einerseits und aus Personen aus Konsumentinnen- und Konsumentenkreisen andererseits zusammensetzen. Entweder wollen wir, was richtig ist, eine Schiedskommission von unabhängigen Sachverständigen, oder - dann bitte ich Sie, mit offenen Karten zu spielen - dann muss der Antrag der Minderheit heissen: Wir wollen eine paritätisch nach Interessengruppen besetzte Schiedskommission. Das ist das, was wir nicht wollen! Deshalb muss dieser ergänzende Satz gemäss Antrag der Minderheit Teuscher zwingend gestrichen werden.

Ich bitte Sie also, dem Entwurf des Bundesrates bzw. dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen. Wir wollen eine Schiedskommission aus unabhängigen Sachverständigen. Es ist dann Sache des Bundesrates, diese Leute zu bestimmen und zu wählen, die tatsächlich unabhängig sind und den nötigen Sachverstand mitbringen.

Speck Christian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich kann es kurz machen. Der Bundesrat - Sie sehen es in der Vorlage - empfiehlt Ihnen eine unabhängige Fachstelle, unabhängige Fachleute. Wenn wir die Schiedskommission paritätisch zusammensetzen, ist das nicht mehr möglich.

Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Minderheit Teuscher abzulehnen.

Schmid Odilo · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion

Auch ich kann es sehr kurz machen. Aufgrund der Tatsache, dass der Bundesrat die fünf bis sieben Mitglieder der Eidgenössischen Schiedskommission wählt, ist unserer Ansicht nach Gewähr geboten, dass diese Kommission sach- und fachgerecht entscheiden wird.

Aus diesem Grunde bitte ich Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen.

Durrer Adalbert · Nationalrat · Obwalden · Christlichdemokratische Fraktion

Es ist noch etwas hinzuzufügen. Artikel 13, wie er vom Bundesrat und der Kommisionsmehrheit formuliert ist, entspricht genau der Fassung des entsprechenden Artikels 56 im Fernmeldegesetz, wo die Eidgenössische Kommunikationskommission geregelt ist. Wir haben bei der Comcom nach den bisherigen Erfahrungen weder von der Zusammensetzung noch von der ausgewogenen und objektiven Aufgabenerfüllung her einen Grund, von diesem System abzuweichen.

Aus diesem Grund bitte ich Sie namens der Mehrheit, den Antrag der Minderheit Teuscher abzulehnen.

Hess Peter · 1VP-M · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 93 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 41 Stimmen

Art. 14

Antrag der Kommission

Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Minderheit

(Hegetschweiler, Baumberger, Brunner Toni, Dettling, Fischer-Seengen, Maurer, Scherrer Jürg, Speck, Stucky, Wyss)

Titel

Aufgaben der Schiedskommission

Abs. 1

.... Durchleitungspflicht, der Vergütung und den Aufgaben der Netzbetreiberinnen (Art. 5, 6 und 9). Sie kann ....

Abs. 2-4

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 14

Proposition de la commission

Majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Minorité

(Hegetschweiler, Baumberger, Brunner Toni, Dettling, Fischer-Seengen, Maurer, Scherrer Jürg, Speck, Stucky, Wyss)

Titre

Tâches de la commission d'arbitrage

Al. 1

.... d'acheminer l'électricité, la rétribution de l'acheminement et les tâches des exploitants de réseaux (art. 5, 6 et 9). Elle peut décider ....

Al. 2-4

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Präsident (Hess, Peter, erster Vizepräsident): Ich habe Ihnen letzte Woche gesagt, dass sich eine weitere Diskussion und eine Abstimmung über diesen Artikel erübrigen würden. Herr Hegetschweiler hat darauf bestanden, trotzdem noch einmal sprechen zu können.

Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich bin überzeugt, dass dieser Minderheitsantrag auch als selbstständiger Antrag und nicht im Zusammenhang mit Artikel 8 eine Bedeutung hat. Ich möchte Ihnen beantragen, ihm zuzustimmen.

Es geht um die Aufgaben der Schiedskommission. Sie entscheidet ja über Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Durchleitungspflicht und der Vergütung. Hier hat die Minderheit noch die Bestimmung dazugenommen, dass diese Schiedskommission auch über Aufgaben der Netzbetreiberinnen entscheiden würde. Wir haben also quasi eine zusätzliche Sicherheit eingebaut. In Artikel 5 wird ja gesagt, dass der diskriminierungsfreie Zugang zu den Netzen der verschiedenen Spannungsebenen gewährleistet sein muss. Da kann es natürlich Streitigkeiten darüber geben, was diskriminierungsfreier Zugang heisst. Es kann auch Streitigkeiten im Rahmen von Artikel 9 geben, der neben anderen Obliegenheiten die Festlegung der Vergütung beinhaltet.

Aus diesen Gründen - um das Instrument der Schiedskommission auch bei den Aufgaben der Netzbetreiber zum Einsatz bringen zu können, wenn es notwendig ist - beantrage ich Ihnen, hier der Minderheit zuzustimmen.

Leutenegger Hajo · Nationalrat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion

Im Namen der FDP-Fraktion bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit Hegetschweiler zuzustimmen. Er trägt zur Geschlossenheit des Gesetzes bei.

Es handelt sich beim Antrag um eine Ergänzung: Die Schiedskommission soll sich als Fachgremium auch um Streitigkeiten bezüglich der Aufgaben der Netzbetreiberin kümmern und nicht nur um die Durchleitung als solche.

Wir empfehlen Ihnen, dem Antrag der Minderheit Hegetschweiler zuzustimmen.

Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Ich weiss nicht, ob allen im Saal klar ist, was der Antrag der Minderheit Hegetschweiler eigentlich bedeutet. Er bedeutet, dass die Aufgaben der Netzbetreiber nicht mehr von den Kantonen festgelegt werden dürfen, sondern von der Schiedskommission festgelegt werden. Das ist eine völlige Kompetenzänderung gegenüber dem, was bisher gesetzessystematisch beschlossen wurde. Damit kommt die Schiedskommission in die Position des Vormundes der Kantone.

In Artikel 9 wird klar gesagt, dass die Kantone definieren, was die Netzbetreiber in ihrem Kantonsgebiet tun dürfen und sollen. Wenn wir der Schiedskommission dieses Recht einräumen, legen wir den Grundstein für schwere Kompetenzkonflikte, weil dann die Kantone nicht mehr beschliessen dürfen, was ein Elektrizitätswerk tun soll und wie der Service public wahrgenommen werden kann.

Ich bitte Sie, diesen Fremdkörper, der auch gesetzessystematisch alles über den Haufen wirft, was bisher beschlossen wurde, nicht zu akzeptieren und den Antrag der Minderheit abzulehnen.

Hess Peter · 1VP-M · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Die CVP-Fraktion lässt mitteilen, dass sie die Mehrheit unterstützt.

Dupraz John · Nationalrat · Genf · Freisinnig-demokratische Fraktion

Cette proposition de minorité, contrairement à ce qu'a dit M. Hegetschweiler, a été présentée en commission par M. Baumberger qui disait: "Au cas où on refuserait la société nationale d'exploitation du réseau, je fais cette proposition." Or, la commission et le Conseil national ont accepté le principe de cette société nationale à l'article 8. La proposition de minorité doit donc être rejetée. Elle n'est plus nécessaire en raison de la création d'une société de droit privé pour l'exploitation du réseau. Du reste, cette proposition ne répond pas à la systématique de la loi; c'est l'article 9 qui définit les tâches des exploitants du réseau.

Nous estimons la proposition de minorité inutile, et nous vous prions d'en rester au texte de la majorité de la commission.

Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich

Nach dem Konzept des Bundesrates soll diese Kommission nur richterliche Fragen im Zusammenhang mit der Durchleitung behandeln. Aber wenn Sie jetzt schauen, was hier anvisiert ist, sehen Sie, dass es um die Aufgaben der Netzbetreiberinnen in Artikel 9 des Gesetzes geht. Das sind Fragen des Service public; das sind die Fragen, die beim Eintreten als im Rahmen der Liberalisierung sehr wichtig angesehen worden sind. Es geht um die Frage, was die Konsumenten in welchen Regionen und zu welchen Bedingungen notwendigerweise erhalten müssen. Das sind politische Fragen. Diese politischen Fragen wollen wir gerade nicht an eine paritätisch zusammengesetzte Schiedskommission delegieren.

Daher beantrage ich Ihnen, bei der Fassung des Bundesrates zu bleiben.

Verfahrensbeitrag

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 118 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 29 Stimmen

Art. 15

Antrag der Kommission

Abs. 1

.... zuvor die Preisüberwachung an.

Abs. 2

Die Preisüberwachung prüft .... bestehen. Sie berücksichtigt .... Stellt sie einen .... trifft sie Massnahmen ....

Antrag Banga

Abs. 2

Der Preisüberwacher .... öffentliche Interessen.

(Rest des Absatzes streichen)

Eventualantrag Banga

(falls der Hauptantrag abgelehnt wird)

Abs. 1

Ist die Legislative oder die Exekutive des Bundes, eines Kantons oder einer Gemeinde zuständig für die Festsetzung oder Genehmigung eines Preises oder einer Preiserhöhung für Elektrizität, die von Beteiligten an einer Wettbewerbsabsprache oder von einer marktmächtigen Unternehmung beantragt wird, so untersteht diese Festsetzung oder Genehmigung den Artikeln 6 bis 11 des Preisüberwachungsgesetzes vom 20. Dezember 1985.

Abs. 2

Bei der Prüfung, ob Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Preiserhöhung oder -beibehaltung bestehen, berücksichtigt die Preisüberwachung allfällige übergeordnete öffentliche Interessen.

Art. 15

Proposition de la commission

Al. 1

.... l'avis de la surveillance des prix.

Al. 2

La surveillance des prix détermine .... abusif. Elle tient .... exister. Lorsqu'elle constate un abus, elle prend ....

Proposition Banga

Al. 2

Le Surveillant .... qui peuvent exister.

(Biffer le reste de l'alinéa)

Proposition subsidiaire Banga

(au cas où la proposition principale serait rejetée)

Al. 1

Si une autorité législative ou exécutive de la Confédération, d'un canton ou d'une commune doit, sur demande des parties à une convention ou d'une entreprise puissante sur le marché, décider ou approuver le prix ou le renchérissement de l'électricité, sa décision ou son approbation est subordonnée aux articles 6 à 11 de la loi du 20 décembre 1985 concernant la surveillance des prix.

Al. 2

Lorsqu'elle examine les indices d'une augmentation de prix abusive ou du maintien d'un prix abusif, l'autorité de surveillance des prix tient compte des intérêts publics supérieurs éventuels.

Banga Boris · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion

Ich stelle Ihnen einen Antrag zu Artikel 15, zur Preisüberwachung, und als Notbremse einen Eventualantrag.

Aus der Botschaft geht hervor, dass der Preisüberwacher in diesem Gesetzesartikel neu die Kompetenz erhalten soll, von Exekutiven und Legislativen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene fixierte Preisbeschlüsse zu korrigieren.

Folgende Gründe sprechen gegen die obligatorische Unterstellung dieser Entscheide unter die Preisüberwachung:

1. Das bisherige System, wonach die Behörden vor der Preisfestsetzung den Preisüberwacher konsultieren müssen, hat sich bewährt und auch unter Respektierung der demokratischen Abläufe die gewünschten Ergebnisse gebracht.

2. Die neu vorgesehene Kompetenz ist staatspolitisch sehr bedenklich, denn damit werden Entscheide der vom Bundesrat eingesetzten Preisüberwachung wichtiger als diejenigen der in der Regel vom Volk gewählten Vertreter.

Ich habe mir die Mühe genommen und die epischen Diskussionen aus den Jahren 1985 und 1990 über das Preisüberwachungsgesetz angeschaut. Nach langem Ringen ist man zur bisherigen Regelung gekommen.

3. Wir haben im Gesetz, beispielsweise in Artikel 6, diverse Vorschriften für die Berechnung, für die Vergütung der Durchleitungsrechte. Wir haben die Schiedskommission, wir haben die Kompetenz des Bundesrates, Grundsätze für eine transparente und kostenorientierte Berechnung der Durchleitungsvergütung zu erwarten. Ich meine, dass mit dem neuen EMG, das ja mehr Wettbewerb bringen sollte, eine Übersteuerung stattfindet.

Zum Eventualantrag: Ich meine, dass hier ein gesetzgeberisches Versehen vorliegt. Mit der von Bundesrat und UREK vorgeschlagenen Regelung in Artikel 15 werden die von den Behörden festgelegten Elektrizitätspreise auch den Entscheiden des Preisüberwachers unterstellt. Unverständlich - und wirklich unverständlich! - ist aber, dass das Erfordernis der vorherigen Anhörung des Preisüberwachers, das für von privaten Unternehmungen festgelegte Preise nicht gilt, aufrechterhalten werden soll.

Der vorliegende Antrag hat zum Ziel, diese Benachteiligung der Behörden, welche Elektrizitätstarife festlegen oder genehmigen, zu beseitigen. Behandeln Sie also die öffentlich-rechtlichen Körperschaften gemäss dem Eventualantrag zumindest gleich wie private Unternehmungen!

Durrer Adalbert · Nationalrat · Obwalden · Christlichdemokratische Fraktion

Die Kommission hatte keine Gelegenheit, sich zum Antrag Banga zu Artikel 15 Gedanken zu machen. Es geht hier darum, dass die Kompetenz des Preisüberwachers, behördlich festgelegte Preise bzw. Preiserhöhungen per Verfügung zu kontrollieren - also Preissenkungen zu verfügen oder Preiserhöhungen zu verbieten -, gestrichen werden soll. Nach Auffassung der Kommission - wir haben uns nicht explizit darüber unterhalten - ist es aber klar, dass dieser Kontrollmechanismus auch bei den durch exekutive Behörden festgelegten Tarifen gelten soll, also für Bund, Kantone, Gemeinden; das war auch bisher schon so.

Deshalb bin ich der Auffassung, dass man die Fassung von Bundesrat und Kommission beibehalten sollte.

Wenn man Artikel 14 des Preisüberwachungsgesetzes (PüG) auf Übereinstimmung mit dem Eventualantrag Banga überprüft, stellt man fest, dass materiell kein Unterschied auszumachen ist. Aber wir sind hier in der gleichen Situation wie vorhin, als ich den Vergleich mit dem Fernmeldegesetz gemacht habe. Meines Erachtens spricht nichts dagegen, dass man Artikel 14 beibehält, der hier ins Elektrizitätsmarktgesetz übertragen wurde.

Anders herum gesagt: Wenn man anstelle der bewährten Formulierung von Artikel 14 PüG den Eventualantrag Banga nimmt, kann das zu Auslegungs- und Interpretationsproblemen führen. Insofern sehe ich auch keinen Grund, hier dem Eventualantrag Banga zuzustimmen.

Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich

Der Antrag Banga will, dass der Preisüberwacher bei behördlich festgelegten Preisen bzw. Preiserhöhungen keine Senkungen bzw. Verbote für Erhöhungen verfügen kann. Wir sind aber der Auffassung, dass das zum Schutze derjenigen Kunden notwendig ist, die nicht auf einen anderen Produzenten ausweichen können. Solche Kunden wird es geben. Es besteht sonst die Gefahr, dass allfällige Verluste, die die Betreiber im freien Wettbewerb machen, einfach auf diejenigen Kunden überwälzt werden, die nicht auf einen anderen Produzenten ausweichen können. Man muss eine Möglichkeit haben, etwas dagegen zu tun; dazu braucht es die volle Verfügungskompetenz der Preisüberwachung. Es darf nicht darauf ankommen, ob es eine Gemeinde, ein Kanton oder eine exekutive Behörde des Bundes ist, die diese Preise festgelegt hat. Es geht um die Rechte der Konsumenten, und die sind zu schützen. Es gibt keinen Grund, in einem offenen Markt behördlich festgelegte oder genehmigte Preise anders zu behandeln als Preise, die von privaten Betreibern festgelegt worden sind.

Deshalb beantrage ich Ihnen Ablehnung des Hauptantrages und Ablehnung des Eventualantrages Banga, auch wenn ich da nicht viele Unterschiede zu unserem Entwurf feststellen kann. Wir haben uns einfach an die Formulierung des Preisüberwachungsgesetzes gehalten und diese übernommen. Eine Anhörung der Betroffenen ist selbstverständlich auch mit dieser Formulierung garantiert.

Ich beantrage Ihnen, bei der Formulierung des Bundesrates zu bleiben.

Banga Boris · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Bundesrat, wie erklären Sie sich die unterschiedliche Behandlung, in dem Sinne, dass öffentlich-rechtliche Körperschaften vor der Preisfestsetzung den Preisüberwacher fragen müssen und die privaten Gesellschaften erst post festum mit dem Preisüberwacher in Kontakt kommen?

Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich

Das ist zum Ersten so nicht zwingend: Die Privaten können die Preisüberwachung auch vorher angehen. Das wird häufig gemacht, um sich orientieren zu können, wie man sich nachher verhält. Zum Zweiten kann im anderen Fall das ganze Verfahren auch nachträglich so durchgeführt werden, dass die Meinungsäusserungen und die Gleichbehandlung vollkommen garantiert sind, unabhängig davon, ob es sich nun um private oder öffentlich-rechtliche Unternehmen handelt.

Verfahrensbeitrag

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Kommission .... 100 Stimmen

Für den Antrag Banga .... 53 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Kommission .... 89 Stimmen

Für den Eventualantrag Banga .... 57 Stimmen

Art. 16-20

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 21

Antrag der Kommission

Titel

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

(Die Änderung betrifft nur den französischen Text)

Abs. 1

....

abis. Vorschriften über die Kennzeichnung von Elektrizität verletzt (Art. 10bis);

....

Abs. 2

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag Leutenegger Hajo

Abs. 1

....

abis. Streichen

Art. 21

Proposition de la commission

Titre

Infractions

Al. 1

....

abis. enfreint les prescriptions sur le marquage distinctif de l'électricité (art. 10bis);

....

Al. 2

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition Leutenegger Hajo

Al. 1

....

abis. Biffer

Seiler Hanspeter · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Der Antrag Leutenegger Hajo ist zurückgezogen worden.

Angenommen gemäss Antrag der Kommission

Adopté selon la proposition de la commission

Verfahrensbeitrag

Art. 22

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 23

Antrag der Kommission

Abs. 1, 2, 4, 5

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 3

Mehrheit

.... Elektrizitätswirtschaft, die Arbeitnehmerorganisationen der Branche und die Konsumentenorganisationen an.

Minderheit

(Brunner Toni, Baumberger, Dettling, Ehrler, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seengen, Hegetschweiler, Maurer, Stucky, Wyss William)

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 23

Proposition de la commission

Al. 1, 2, 4, 5

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 3

Majorité

.... le Conseil fédéral et le département consultent notamment les cantons, l'industrie de l'électricité, les organisations syndicales de la branche et les organisations de consommateurs.

Minorité

(Brunner Toni, Baumberger, Dettling, Ehrler, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seengen, Hegetschweiler, Maurer, Stucky, Wyss William)

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich bitte Sie, bei Artikel 23 Absatz 3 dem Antrag der Minderheit zu folgen und diesen bzw. den Entwurf des Bundesrates gutzuheissen.

Absatz 3 verpflichtet Bundesrat und Departement, vor dem Erlass von Ausführungsbestimmungen ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Gemäss dem Willen der Kommissionsmehrheit sollen nebst den Kantonen, der Elektrizitätswirtschaft und den Konsumentenorganisationen auch die Arbeitnehmerorganisationen der Branche, also die Gewerkschaften, in diese Anhörungspflicht mit einbezogen werden. Eine starke Minderheit der Kommission empfiehlt Ihnen, diese Anhörungspflicht nicht auf die Gewerkschaften auszudehnen; es wäre sonst nur logisch, dass sich zum Beispiel auch ein Arbeitgeberverband in einem Vernehmlassungsverfahren äussern dürfte.

Ich bitte Sie namens einer starken Kommissionsminderheit, unserem Minderheitsantrag zu folgen und Absatz 3 gemäss dem Entwurf des Bundesrates gutzuheissen.

Ich benutze die Gelegenheit auch, um Ihnen mitzuteilen, dass die SVP-Fraktion diesen Minderheitsantrag ebenfalls unterstützt.

Seiler Hanspeter · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die FDP-Fraktion teilt mit, dass sie die Minderheit unterstützt.

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Namens der SP-Fraktion ersuche ich Sie, der Mehrheit zuzustimmen.

Es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass die Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerorganisationen ebenfalls angehört werden. Sie werden von allfälligen Verordnungen sehr stark betroffen; von daher geht es nicht an, dass nur die Elektrizitätswirtschaft in das Vernehmlassungsverfahren mit einbezogen wird, nicht aber die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Ich bitte Sie daher aus Gründen der Parität und des Schutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen. Die Arbeitsplätze werden von diesem Gesetz ganz zentral betroffen. Von daher scheint es mir unumgänglich - ich denke, der Bundesrat hat es auch in diesem Sinne vorgesehen -, dass die Gewerkschaften vor dem Erlass von Ausführungsbestimmungen ebenfalls konsultiert werden müssen.

Dupraz John · Nationalrat · Genf · Freisinnig-demokratische Fraktion

M. Brunner parle d'une importante minorité de la commission, mais c'est tout de même une minorité, parce que autrement ce serait la majorité, ça va de soi.

La proposition de majorité corrige un oubli qui a été fait dans le projet de loi, car la consultation dans ce cas doit s'étendre aux syndicats de la branche de l'électricité qui font partie de cette économie au sens large. Il n'y a pas de raison de les exclure de la consultation. S'il n'était pas expressément mentionné dans la loi qu'on doit les consulter, on risquerait de ne pas les entendre ou de ne pas avoir la base légale pour les entendre. Cela serait regrettable, car il y a aussi des places de travail en jeu dans les restructurations qui vont se réaliser lors de la mise en place de ce marché.

Il est normal que les syndicats de la branche soient entendus, c'est pourquoi nous vous invitons à soutenir la proposition de majorité qui ne fait que reprendre les us et coutumes pratiqués dans les autres secteurs économiques.

Präsident (Seiler Hanspeter, Präsident): Die christlichdemokratische Fraktion teilt mit, dass sie den Antrag der Mehrheit unterstützt.

Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich

Der Bundesrat versteht unter Wirtschaft im Allgemeinen sowohl die Arbeitgeberorganisationen als auch die Arbeitnehmerorganisationen. Beim Ausdruck "Elektrizitätswirtschaft" ist er bei seiner Formulierung davon ausgegangen, dass er auch die Gewerkschaften anhören würde. Die Fassung der Mehrheit hält das jetzt noch explizit fest.

Verfahrensbeitrag

Abs. 1, 2, 4, 5 - Al. 1, 2, 4, 5

Angenommen - Adopté

Abs. 3 - Al. 3

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 76 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 70 Stimmen

Art. 24

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag Eberhard

Abs. 4

Das Energiegesetz vom 26. Juni 1998 wird wie folgt geändert:

Art. 7 Abs. 7

Die Mehrkosten der Elektrizitätsverteilunternehmen für die Übernahme von elektrischer Energie von unabhängigen privaten Produzenten werden von der nationalen Netzgesellschaft mit einem Zuschlag auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze finanziert.

Art. 24

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition Eberhard

Al. 4

La loi sur l'énergie du 26 juin 1998 est modifiée comme suit:

Art. 7 al. 7

Les frais supplémentaires encourus par les entreprises de distribution d'électricité du fait de la reprise d'énergie électrique fournie par des producteurs privés indépendants sont financés par la société nationale d'exploitation du réseau au moyen d'un supplément appliqué aux coûts d'acheminement des réseaux à haute tension.

Abs. 1-3 - Al. 1-3

Angenommen - Adopté

Abs. 4 - Al. 4

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Eberhard .... 73 Stimmen

Dagegen .... 68 Stimmen

Seiler Hanspeter · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Das ist ein Novum: Der Antrag wurde nicht begründet und trotzdem angenommen.

Die Fragestellung war klar: Wer dem Antrag zustimmt, stimmt Ja, wer ihn ablehnt, stimmt Nein. Der Ständerat hat die Möglichkeit, noch eine Korrektur vorzunehmen. Regen Sie sich nicht zu früh auf!

Verfahrensbeitrag

Art. 25

Antrag der Kommission

Abs. 1

Mehrheit

....

c. Elektrizitätserzeugerinnen und -versorgungsunternehmen zur Belieferung von beliebigen Endverbraucherinnen und Endverbrauchern mit Elektrizität, die aus erneuerbaren Energien, ausgenommen Wasserkraft über 1 MW Bruttoleistung, gewonnen wurde.

Minderheit

(Semadeni, Baumberger, Dettling, Eymann, Hegetschweiler, Herczog, Rechsteiner Rudolf, Strahm, Stump, Teuscher, Wiederkehr)

....

b. Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Umfang:

1. von 30 Prozent ....

Abs. 2

Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Minderheit I

(Semadeni, Baumberger, Dettling, Eymann, Hegetschweiler, Herczog, Rechsteiner Rudolf, Strahm, Stump, Teuscher, Wiederkehr)

....

b. Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Umfang von 60 Prozent ....

Minderheit II

(Rechsteiner Rudolf, Eymann, Stucky, Teuscher, Wiederkehr)

Drei Jahre nach Inkrafttreten des Förderabgabegesetzes besteht uneingeschränkter Anspruch auf Durchleitung nach Artikel 5.

Abs. 3

Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Minderheit I

(Dupraz, Epiney)

Sechs Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes befindet der Bundesrat über die weitere Öffnung des Marktes, und er berücksichtigt dabei Artikel 1 Absatz 2. Bevor er die weiteren Schritte festlegt, legt er dem Parlament einen Bericht über die Folgen der Elektrizitätsmarktöffnung in der Schweiz und im Ausland vor.

Minderheit II

(Berberat, Grobet, Teuscher)

Streichen

Antrag Sommaruga

Abs. 1

....

a. Endverbraucherinnen und -verbraucher, deren Jahresverbrauch einschliesslich der Eigenerzeugung 20 GWh übersteigt;

Antrag Hassler

Abs. 1

....

c. Elektrizitätserzeugerinnen und -versorgungsunternehmen .... die aus erneuerbaren Energien gewonnen wurde.

Antrag Speck

Abs. 1

....

c. Streichen

Abs. 2

....

c. Elektrizitätserzeugerinnen und -versorgungsunternehmen zur Belieferung von beliebigen Endverbraucherinnen und Endverbrauchern mit Elektrizität, die aus erneuerbaren Energien, ausgenommen Wasserkraft über 1 MW Bruttoleistung, gewonnen wurde.

Antrag Mugny

Abs. 2

Im Jahre 2006 befindet der Bundesrat über die weitere Öffnung des Marktes, und er berücksichtigt dabei Artikel 1 Absatz 2.

Antrag Schmid Odilo

Abs. 3

Im Jahre 2005 befindet der Bundesrat über die weitere Öffnung des Marktes; er berücksichtigt dabei Artikel 1 Absatz 2. Bevor er die weiteren Schritte festlegt, legt er dem Parlament einen Bericht über die Folgen der Elektrizitätsmarktöffnung in der Schweiz und im Ausland vor.

Antrag Meier-Schatz

Abs. 1

....

a. .... deren Jahresverbrauch je Verbrauchsstätte einschliesslich der Eigenerzeugung 10 GWh übersteigt;

Abs. 2

Drei Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes besteht unbeschränkter Anspruch auf Durchleitung nach Artikel 5.

Abs. 3

Streichen

Abs. 4

Die in den Absätzen 1 und 2 gewährte Marktöffnung gilt nur für Anbieter aus Staaten, die ihrerseits Schweizer Stromlieferanten mindestens im gleichen Umfang auf ihrem Markt zulassen.

Art. 25

Proposition de la commission

Al. 1

Majorité

....

c. les producteurs d'électricité, quel que soit le consommateur final qu'ils alimentent, qui produisent le courant à partir d'énergie renouvelable, sauf pour les centrales hydrauliques de plus de 1 MW de puissance brute.

Minorité

(Semadeni, Baumberger, Dettling, Eymann, Hegetschweiler, Herczog, Rechsteiner Rudolf, Strahm, Stump, Teuscher, Wiederkehr)

....

b. les entreprises d'approvisionnement en électricité à hauteur:

1. de 30 pour cent de leurs ventes ....

Al. 2

Majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Minorité I

(Semadeni, Baumberger, Dettling, Eymann, Hegetschweiler, Herczog, Rechsteiner Rudolf, Strahm, Stump, Teuscher, Wiederkehr)

....

b. à hauteur de 60 pour cent de leurs ventes ....

Minorité II

(Rechsteiner Rudolf, Eymann, Stucky, Teuscher, Wiederkehr)

Trois ans après l'entrée en vigueur de l'arrêté fédéral concernant une taxe d'encouragement en matière énergétique, quiconque aura droit à l'acheminement au sens de l'article 5.

Al. 3

Majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Minorité I

(Dupraz, Epiney)

Six ans après l'entrée en vigueur de la loi, le Conseil fédéral définira la future ouverture du marché en tenant compte de l'article 1er alinéa 2. Avant d'en fixer les futures étapes, il devra au préalable présenter au Parlement un rapport sur les conséquences de l'ouverture du marché de l'électricité en Suisse et à l'étranger.

Minorité II

(Berberat, Grobet, Teuscher)

Biffer

Proposition Sommaruga

Al. 1

....

a. tous les consommateurs finaux dont la demande annuelle dépasse 20 GWh, production propre comprise;

Proposition Hassler

Al. 1

....

c. les producteurs d'électricité .... à partir d'énergie renouvelable.

Proposition Speck

Al. 1

....

c. Biffer

Al. 2

....

c. les producteurs d'électricité, quel que soit le consommateur final qu'ils alimentent, qui produisent du courant à partir d'énergie renouvelable, sauf pour les centrales hydrauliques de plus de 1 MW de puissance brute.

Proposition Mugny

Al. 2

En 2006, le Conseil fédéral définira la future ouverture du marché en tenant compte de l'article 1er alinéa 2.

Proposition Schmid Odilo

Al. 3

Le Conseil fédéral se détermine en 2005 sur la poursuite de l'ouverture du marché en tenant compte de l'article 1er alinéa 2. Avant de fixer la suite des démarches, il présente au Parlement un rapport sur les conséquences de l'ouverture du marché de l'électricité en Suisse et à l'étranger.

Proposition Meier-Schatz

Al. 1

....

a. .... dont la demande annuelle par site de consommation dépasse 10 GWh, production propre comprise;

Al. 2

Trois ans après l'entrée en vigueur de la présente loi, le droit à l'acheminement selon l'article 5 est illimité.

Al. 3

Biffer

Al. 4

L'ouverture du marché accordée aux alinéas 1er et 2 ne s'applique qu'aux fournisseurs provenant d'Etats qui autorisent de leur côté des fournisseurs suisses sur leur marché dans une proportion égale.

Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion

Bei Artikel 25 geht es um die Marktöffnungsstufen. Auch Bundesrat Leuenberger hat bei der Beratung dieses Artikels in der Kommission erklärt, es sei etwas merkwürdig, dass wir hier von Jahren ab Inkrafttreten des Gesetzes sprechen. Die wichtige Frage ist ja, wann das Gesetz in Kraft tritt. Wenn wir davon ausgehen, dass es insgesamt etwa zwei Jahre dauern wird, bis das Gesetz in Kraft treten kann, verlieren wir eigentlich wertvolle Zeit. Persönlich befürworte auch ich eine raschere Gangart.

Ich spreche hier für die Anträge der Minderheit Semadeni zu Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 Buchstabe b: Die Minderheit Semadeni unterstützt den Öffnungsrhythmus des Bundesrates, möchte aber eine breitere Öffnung des Strommarktes in den ersten zwei Phasen ermöglichen. Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen sollen in den ersten sechs Jahren einen höheren Prozentsatz erhalten, 30 Prozent statt 10 Prozent in den ersten drei Jahren und 60 Prozent statt 20 Prozent in den nächsten drei Jahren. Wird der Markt so geöffnet, wie es der Entwurf vorsieht, geht das vor allem auch auf Kosten der Kleinkonsumenten. Sind die Elektrizitätsversorgungsunternehmungen jedoch in einem grösseren Umfang marktberechtigt, kommen die Vorteile der Marktöffnung von Anfang an eher auch den Kleinkonsumenten zugute. Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen verlieren beim Inkrafttreten des Elektrizititätsmarktgesetzes möglicherweise ja grössere Kunden, die sich auf dem freien Markt die besten Angebote aussuchen können. Das hat zur Folge, oder birgt mindestens die Gefahr in sich, dass Kleinkonsumenten bis zur vollständigen Liberalisierung als "gefangene" Kunden die Zeche bezahlen.

Der Bundesrat sagt in der Botschaft, dass mit der anfänglich etwas langsameren Öffnung des Strommarktes in der Schweiz insbesondere NAI verhindert werden sollen. Die vorgesehene Öffnung des Strommarktes geht also klar auf Kosten der Kleinkonsumenten. Das ist problematisch und für die Akzeptanz des Elektrizitätsmarktgesetzes gefährlich. Die NAI sollten nur in Ausnahmefällen und auch nur mit rückzahlbaren Darlehen überbrückt werden. Die Verantwortung dafür liegt bei den Eigentümern der Werke. Damit ergibt sich Spielraum für eine breitere Öffnung des Marktes, was wir ja beabsichtigen. Wie die Entwicklung im Ausland zeigt, bestimmt der Markt und weniger die Gesetzgebung das Geschehen.

Mit der vorgeschlagenen Fassung soll auch vermieden werden, dass grosse Produzenten ausserhalb ihres Versorgungsgebietes mit Grosskunden lukrative Lieferverträge abschliessen und im eigenen Versorgungsgebiet die Preise hochhalten, weil Versorungsunternehmungen, also Stadt- und Ortsnetze, nur Anspruch auf die Durchleitung von 10 Prozent bzw. 20 Prozent des Jahresabsatzes an feste Kunden haben. Diese Quoten müssen erhöht werden, um Missbräuche dieser Art zu verhindern, dies im Interesse des Marktes und der Konsumenten, besonders der kleineren Bezüger und der KMU, die ebenfalls möglichst rasch vom liberalisierten Markt profitieren sollten.

Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Es ist nicht alltäglich, dass Kollege Hegetschweiler und ich in die gleiche Richtung politisieren, aber bezüglich des Marktöffnungstempos ist es tatsächlich so. Ich vertrete hier die Meinung einer Minderheit, die den Elektrizitätsmarkt in drei Jahren öffnen möchte, und ich möchte Ihnen auch klar sagen, weshalb.

Zum einen ist die Entwicklung in Europa ausschlaggebend: Es gibt heute fast ein Dutzend Länder, die den Elektrizitätsmarkt bereits völlig geöffnet haben, und zwar in sehr kurzer Zeit. Dazu gehören Deutschland, Holland, Grossbritannien, Dänemark, Schweden, Finnland und Norwegen.

Die Übung, den Markt langsam zu öffnen, mahnt mich an den Versuch, von Linksverkehr auf Rechtsverkehr umzustellen und zu sagen, dass in den ersten sechs Jahren nur die Lastwagen rechts fahren dürfen, die anderen Verkehrsteilnehmer aber weiterhin links fahren müssen. Das geht nicht auf. Die Konsequenzen einer solchen Politik zeichnen sich bereits ab: Die Grossen, z. B. das Inselspital, bekommen Rabatte in Millionenhöhe, und die Kleinen bezahlen dafür, denn die Herstellung von Strom erzeugt ja im Wesentlichen nur Fixkosten. Wenn Sie fixe Kosten haben und den einen Rabatte gewähren, dann müssen Sie selbstverständlich bei den anderen die Preise erhöhen. Es sind die Haushalte und die so genannt kleinen und mittleren Betriebe, die diesen Preis bezahlen.

Es stellt sich die Frage, welche Betriebe denn klein und mittelgross sind. Die Grenzen, die das Gesetz laut Fassung des Bundesrates diesbezüglich vorsieht, liegen bei 10 bzw. 20 Gigawattstunden; das sind 20 Millionen Kilowattstunden Verbrauch. Wenn Sie schauen, was das für Betriebe sind, dann merken Sie schnell: Es sind nur Betriebe, die ungefähr 10 000 Arbeitsplätze haben, die in der ersten Phase davon profitieren. In der zweiten Phase sind es Betriebe, die vielleicht über 5000 Arbeitsplätze haben - vielleicht abgesehen von einigen sehr energieintensiven Unternehmen mit weniger Personal. Das heisst also, dass die grosse Masse, 90 Prozent, der kleinen und mittleren Betriebe den Preis für die Marktöffnung - die Rabatte und die Altlasten - zahlen werden.

Ich weiss, dass gerade in der Romandie sehr grosse Bedenken gegenüber einer raschen Öffnung bestehen. Aber ich möchte doch auch feststellen, dass die Gebirgskantone gesagt haben: Wenn man die Förderabgabe installiert, dann kann man die rasche Öffnung akzeptieren. Denn sie verbessert auch die Marktchancen der Gebirgskantone entscheidend, weil diese nicht mehr die überteuerten Hochspannungsleitungen bezahlen müssen, wenn sie ins Ausland exportieren wollen.

Vor allem ist ja das Gesamtkonzept der Förderabgabe so, dass man sagt: Ihr bekommt billigeren Strom - Herr Bundesrat Leuenberger hat gesagt, um 3 bis 5 Rappen, also etwa um 30 Prozent billigeren Strom -, und anderseits gibt es die kleine Abgabe von 0,5 Rappen bei der Solar-Initiative bzw. 0,3 Rappen beim Gegenvorschlag. Das ist für die gesamte Bevölkerung und auch für die Unternehmen an sich ein sehr gutes Geschäft.

Vor allem aber hilft es uns nicht, wenn wir die Liberalisierung verzögern. Wir lösen damit die Probleme der verschuldeten Kraftwerke nicht; diese sind auch noch in fünf Jahren verschuldet - und vor allem: Wir haben damit keine Möglichkeiten, die Modernisierung und die Konkurrenzfähigkeit der Wasserkraft überhaupt dauerhaft zu verbessern. Das erreichen wir allein mit einer ökologischen Strukturpolitik, wie sie die Förderabgabe vorsieht. Alle anderen Länder, die liberalisiert haben, haben eine solche Abgabe auch eingeführt. Selbst Grossbritannien - die Regierung von Margaret Thatcher, die mir nun alles andere als sympathisch ist - hat bei der Marktöffnung eine Energieabgabe eingeführt, um die Energieeffizienz und die erneuerbaren Energien zu fördern. Wir erhalten damit auch die nötigen Geldmittel, um die Gewässerschutzmassnahmen durchzuführen, die uns im entsprechenden Gesetz vorgeschrieben sind.

Zu den Arbeitsplätzen ist zu sagen, dass die Rationalisierung auf der Produktionsebene in vollem Gang ist. Sie sehen das am Kraftwerk Vouvry, das bereits geschlossen wurde, und Sie sehen es an den Sparmassnahmen, die heute in der gesamten Branche der Stromerzeugung durchgeführt werden. Auf der Ebene der Verteilwerke, wo es eben sehr viele Arbeitsplätze gibt, handelt es sich um natürliche Monopole. Diese Arbeitsplätze sind in dieser Form an sich nicht in Frage gestellt, besonders dann nicht, wenn es gelingt, auf der Ebene der Verteilwerke auch neue Aufgaben wahrzunehmen - nehmen wir das Contracting, die Durchführung von Energiesparmassnahmen.

Es ist eine historische Ungerechtigkeit, wenn die Grossbezüger, die immer Investitionen in die Atomkraftwerke verlangt haben, nun Rabatte bekommen, und ausgerechnet die kleinen Konsumenten, die sich - ungefähr die Hälfte der Bevölkerung - gegen diese Investitionen wehren und gewehrt haben, die Kosten ausbaden müssen. Deshalb ist eine rasche Öffnung gerechtfertigt - unter der Voraussetzung, dass auch die Förderabgabe in Kraft tritt, was in meinem Minderheitsantrag ausdrücklich bereits verankert ist. Wir lösen damit auch das Problem der nicht amortisierbaren Investitionen und haben dann eine Strukturerneuerung, die als Gesamtheit, als Konzept, an einen Ort führt, wo wir sagen können: Am Ende sind wir billiger für alle; wir sind effizienter, und wir haben etwas für die Umwelt getan.

Deshalb bitte ich Sie: Öffnen Sie den Elektrizitätsmarkt rasch, sonst haben wir einen Riesensalat, auch mit den Tarifen; die Frechen werden Rabatte bekommen, die Dummen werden die hohen Tarife zahlen. Das ist eine Ungerechtigkeit, das sollten wir nicht zulassen; wir sollten die Frist so weit wie möglich beschränken!

Chiffelle Pierre · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

Apparemment, l'argument principal sur lequel vous vous fondez, Monsieur Rechsteiner, pour justifier une libéralisation ultrarapide du marché, c'est l'avantage que vont en tirer les petits consommateurs. Est-ce que vous pensez que la part d'un ménage suisse au budget de l'électricité est si importante qu'elle justifie d'aller à grands pas comme vous le proposez, et notamment de mettre virtuellement et concrètement en danger de grands pans du service public?

Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

C'est vrai que pour les ménages, le prix n'est peut-être pas trop élevé, mais pour les PME, c'est quand même beaucoup. Ce sont des entreprises qui ont jusqu'à 5000 postes de travail, et cela pèse lourd. Par exemple, dans mon entreprise où on fabrique des appareils, qui compte 20 postes de travail, nous payons 21 centimes par kilowattheure, et Novartis, par contre, bénéficie du prix de 7 centimes par kilowattheure. C'est une très grande différence d'avoir à payer trois fois plus cher que les grandes usines qui ont déjà l'accès au marché ouvert.

Berberat Didier · Nationalrat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion

Je vous demande de soutenir ma proposition de minorité II à l'alinéa 3 qui est la suivante: le départ de l'ouverture est le même que celui du Conseil fédéral, c'est-à-dire qu'on ouvre le marché à hauteur de 34 pour cent sur six ans. Après six ans, et contrairement à ce que prévoit le Gouvernement qui veut ouvrir totalement le marché, je demande qu'on fasse une pause de réflexion, que le Conseil fédéral fasse une étude, puis un rapport sur les conditions de l'ouverture du marché de l'électricité en Europe et en Suisse. Ensuite, les Chambres fédérales en discutent et l'ouverture ne peut se faire qu'après neuf ans. C'est d'ailleurs ce que prévoyait le Conseil fédéral dans son avant-projet; il est revenu en arrière, puisque le projet actuel prévoit six ans.

Les raisons qui militent pour l'ouverture du marché sont les suivantes. Tout d'abord en matière d'emplois, l'expérience étrangère montre que l'ouverture du marché coûte cher en termes d'emplois, puisqu'en Autriche par exemple, 45 pour cent des emplois ont été supprimés, et en Allemagne, actuellement, 25 pour cent des emplois. En Suisse, si on prend une moyenne de ce que pourraient être les suppressions d'emplois, on pourrait arriver à 7000 à 8000 emplois supprimés.

Vous me direz que, de toute façon, ces emplois seront perdus un jour. Mais une ouverture lente permettrait justement d'éviter la brutalité de ces pertes d'emplois en recyclant ces personnes, en les reconvertissant et en pratiquant aussi un système de retraite anticipée, ce qui ferait que, du point de vue social, l'ouverture du marché qui est inéluctable aurait des conséquences beaucoup moins dommageables au point de vue social.

J'ai présenté d'ailleurs une proposition de minorité à l'article 27bis, qui propose la création d'un fonds structurel qui permettrait au Conseil fédéral d'aider certaines régions qui ont eu des problèmes avec l'industrie électrique pour reconvertir les personnes touchées, notamment.

En matière d'investissements non amortissables, avec une ouverture lente plus une part du produit de la taxe sur l'énergie, on peut encore sauver l'industrie hydraulique suisse. En effet, si on ouvre trop vite, les INA ne pourront pas être couverts par la part du produit de la taxe, qui s'élèvera annuellement à peu près à 115 millions de francs; alors qu'on sait que si on ouvre sur six ans, on a des INA hydrauliques pour 2 milliards de francs, alors que si on ouvre sur neuf ans, les INA ne seraient plus que de 1 milliard de francs.

Donc une ouverture lente permettrait d'absorber les INA parce que si on perd de l'argent, si les INA ne peuvent pas être absorbés, il faudra injecter de l'argent public, de l'argent des communes, des cantons, et aussi de l'argent des caisses de pensions - on sait que les caisses de pensions ont beaucoup investi en matière d'installations hydrauliques - ou, si on n'a pas de possibilités de payer, ce seront des sociétés étrangères qui achèteront les réseaux. Il n'est, à mon sens, pas acceptable que l'étranger s'empare des réseaux suisses.

Enfin, j'aimerais qu'on pose aussi le problème des communes, c'est important parce qu'on sait que beaucoup de celles-ci possèdent des services industriels. C'est vrai qu'une ouverture rapide du marché causerait des problèmes financiers aux collectivités publiques, qui ont souvent de gros soucis financiers, puisqu'elles ont les problèmes sociaux que n'ont pas les campagnes. A Lausanne, on estime par exemple qu'environ 15 millions de francs pourraient être perdus annuellement du fait justement d'une ouverture rapide du marché; à la Chaux-de-Fonds, on pense que c'est entre 3 et 4 millions de francs. Il n'est donc pas normal que des communes qui ont déjà des difficultés financières importantes doivent encore prendre des mesures en matière sociale pour absorber une perte d'argent.

En ce qui concerne les petits consommateurs, il est vrai qu'on sait que la consommation des ménages s'élève à peu près à 4 francs par jour. Même si les prix baissaient de 20 pour cent, on serait à peu près à 80 centimes de moins, donc à fr. 3.20 par jour. Il ne me semble pas du tout acceptable de mettre en péril 8000 emplois pour gagner, à court terme, 80 centimes par jour et par ménage.

Sommaruga Simonetta · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Es geht bei diesem Artikel 25 darum, wie schnell der Markt geöffnet werden soll und für wen er geöffnet werden soll. Mein Antrag zielt dahin, dass wir in Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe a den Ausdruck "je Verbrauchsstätte" streichen. Ich möchte Ihnen erklären weshalb.

In einer ersten Phase ist ja vorgesehen, dass Endverbraucher und -verbraucherinnen mit einem Jahresverbrauch von 20 GWh inklusive Eigenerzeugung ihren Strom selber auswählen können. Ich bin nicht sicher, ob die UBS, die Swisscom, Novartis und die Grossverteiler - die als so genannte Bündelkunden heute schon über spezielle Abkommen verfügen - sich die Marktöffnung tatsächlich so vorgestellt haben. Denn etwas müssen Sie wissen: Wenn wir das Gesetz in dieser Form annehmen - wenn also der Ausdruck "je Verbrauchsstätte" so im Gesetz steht -, dann heisst das, dass die Unternehmen, die ich genannt habe und die heute als Bündelkunden auftreten, ihre Freiheiten unter Umständen wieder verlieren werden.

Die Aufnahme des Begriffs "je Verbrauchsstätte" ist eine sehr restriktive Massnahme. Sie verhindert, dass sich Kundinnen und Kunden bündeln können, dass eine UBS oder ein Grossverteiler den Stromverbrauch für die gesamte Unternehmung inklusive Filialen bündeln kann und aufgrund dieser Bündelung dann auf den Mindestverbrauch von 20 GWh kommt. Wenn wir den Ausdruck "je Verbrauchsstätte" im Gesetz lassen, verhindern wir auch, dass sich Mieterinnen und Mieter oder Hauseigentümer und -eigentümerinnen bündeln können, um allenfalls diesen Bedarf von 20 GWh zusammenzubringen.

Ich möchte Ihnen deshalb beantragen, dass wir den Ausdruck "je Verbrauchsstätte" aus dem Gesetz streichen, damit sich in Zukunft Kundinnen und Kunden, aber auch Unternehmen, die verschiedene Filialen haben, gleich von Anfang an bündeln können - so wie dies UBS und Grossverteiler heute bereits tun, damit sie für ihr ganzes Filialnetz als ein Kunde auftreten können.

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion

Die Notwendigkeit einer Marktöffnung ist - wir haben es bereits gehört - unbestritten. Umstritten ist allein der Fahrplan. Die Mehrheit der Kommission schlägt Ihnen eine Übergangsfrist in drei Phasen vor.

Mit meinem Antrag schlage ich Ihnen eine schnellere Marktöffnung vor. Ich votiere einerseits für eine Straffung der Etappierung, indem ich mit der Inkraftsetzung des EMG bereits die zweite Phase anlaufen lassen möchte. Andererseits will ich aber der Exportwirtschaft gewisse Absicherungsbehelfe für den globalen Systemwechsel in die Hand geben.

Die schnellere Marktöffnung drängt sich meines Erachtens aus zwei Gründen auf:

1. Im Inland haben Liberalisierung und Wettbewerb längst begonnen. Seit einiger Zeit werben sich einheimische Produzenten auf aggressive Weise namentlich Grosskunden gegenseitig ab. So findet man etwa auf der Homepage der BKW massgeschneiderte Offerten für Kunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10 Gigawatt. Verhandlungsofferten für Kunden mit dem Schwellenwert von 10 Gigawatt sind per Internet auch bei der NOK oder der ELG zu finden. Diese Entwicklung in Richtung Konkurrenzdruck ist grundsätzlich zu begrüssen. Was indessen fehlt, sind verbindliche und transparente Rahmenregeln für diese wettbewerbliche Auseinandersetzung.

2. Ein Blick auf die Entwicklung in den EU-Mitgliedstaaten liefert ein ähnliches Bild: Wer sich aber auf den Liberalisierungsfahrplan der EU gemäss Richtlinie 96/92 bezieht, verkennt den Liberalisierungsfortschritt in den einzelnen EU-Ländern; Herr Rechsteiner Rudolf hat darauf hingewiesen. Dieser Fahrplan ist in den einzelnen EU-Ländern längst und bei weitem überrundet worden. So waren bereits im Jahre 1999 rund 65 Prozent des europäischen Elektrizitätsmarktes völlig liberalisiert. Wenn Sie sich davon überzeugen wollen, werfen Sie doch einen Blick in die neueste Pricewaterhouse-Coopers-Studie "Electricité sans frontières".

Die Auslassung der ersten Phase bringt zwei Vorteile: Die im Gesetz vorgeschlagene Limite von 20 Gigawatt öffnet den Markt nur für rund 120 eigentliche Grossunternehmen. Die Senkung der Limite auf 10 Gigawatt schliesst aber auch bedeutende KMU mit hohen Energiekosten ein. Zudem verbessert der tiefere Schwellenwert der schweizerischen Elektrizitätswirtschaft den Zutritt zu ausländischen Märkten. Zahlreiche Staaten - darunter die für die Schweiz wichtigen Exportmärkte Deutschland und Italien - haben nämlich eine Reziprozitätsklausel eingeführt. Sofortige tiefere Schwellenwerte und kürzere Übergangsfristen sind in diesem Lichte durchaus auch im Interesse der schweizerischen Elektrizitätsbranche.

Mit meinen Änderungsantrag will ich der Stromindustrie aber auch ein Sicherungspfand in die Hand geben.

Ich beantrage die Einführung eines Reziprozitätsvorbehaltes auch für unser Land. Denn es kann nicht angehen, dass wir eine schnellere Gangart der Liberalisierung wählen, von der auch ausländische Anbieter profitieren können, ohne dass die Schweizer Lieferanten in deren Länder Abnehmer bedienen dürfen. Wir müssen den Liberalisierungsfahrplan der realen Entwicklung anpassen.

Daher ersuche ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen. Zur Klarstellung möchte ich noch festhalten, dass die Literae b und c von Absatz 1 selbstverständlich unverändert bleiben.

Speck Christian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Mein Einzelantrag betrifft nicht die Marktöffnungsstufen und die Quoten, sondern die Elektrizitätserzeugerinnen und Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Endverbraucherinnen und Endverbraucher für Elektrizität aus erneuerbaren Energien - ausgenommen Wasserkraft mit einer Bruttoleistung von mehr als einem Megawatt - beliefern wollen.

Mein Antrag bedeutet eine Verschiebung auf die zweite Marktöffnungsstufe. Mit der Marktöffnung entsteht schrittweise die Möglichkeit der Direktvermarktung von Ökostrom, insbesondere durch Kleinproduzenten. Dabei handelt es sich um eine marktkonforme Weiterentwicklung der schon seit längerer Zeit existierenden lokalen und regionalen Börsen und Angebote für Sonnen- und Windenergie sowie für Energie aus kleinen, mit Wasser betriebenen Kraftwerken zu kostendeckenden Preisen. Mit der Regelung des Netzzuganges im EMG kann jeder Stromkunde, sobald die technischen Systemanforderungen erfüllt sind, auf Vertragsbasis entscheiden, ob er bei einem beliebigen Anbieter, meist gegen Aufpreis, Ökostrom beziehen will oder nicht.

Der sofortige Marktzutritt der Kleinproduzenten gemäss Antrag der Kommissionsmehrheit zu Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe c ist heute indessen messtechnisch und organisatorisch gar nicht möglich. Das beweist insbesondere auch die Situation in Deutschland, wo die Direktvermarktung bei den Privathaushalten auch heute noch nicht bzw. nur mit unverhältnismässig hohem Aufwand zum Funktionieren gebracht werden kann. Der Zutritt für Kleinproduzenten ist frühestens drei Jahre nach Inkraftsetzen des EMG realisierbar.

In diesem Kontext ist festzuhalten, dass die Kleinproduzenten ohnehin schon über grosszügige Marktprivilegien in Form von staatlich fixierten Mindestpreisen, den Vergütungsregelungen im Energiegesetz, verfügen. Diese Vergütungsregelungen von heute 15 bis 16 Rappen pro Kilowatt stehen in einem deutlichen Missverhältnis zu den Marktpreisen von 3 bis 5 Rappen und führen, insbesondere bei regionaler Häufung solcher Kraftwerke - wir alle haben das Schreiben aus der Ostschweiz bekommen -, zu unangemessenen Marktverzerrungen zulasten der Kleinkonsumenten.

Die Botschaft zum EMG weist auf den Seiten 48 und 49 auf diese Problematik hin, ohne jedoch eine taugliche Lösung vorzusehen. Ich gehe jedoch davon aus, dass diese Vergütungspraxis bei vollständiger Marktöffnung gegenstandslos wird.

Fischer Ulrich · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Dass eine schrittweise Öffnung erfolgen soll, scheint kaum bestritten zu sein. Es stellt sich eigentlich lediglich die Frage des Masses.

Ich darf etwas korrigieren, das im Moment im Raum steht. Es geht um die Tatsache, dass die produzierende Industrie in der Schweiz heute zusammen mit derjenigen Japans weltweit die höchsten Strompreise hat. Die Haushalte profitieren demgegenüber heute schon von den günstigsten Strompreisen in ganz Europa. Von dieser Tatsache ausgehend ist eine gewisse Differenzierung gerechtfertigt, und man ist deswegen nicht ungerecht.

Bundesrat und Mehrheit schlagen Ihnen meines Erachtens eine vernünftige Lösung vor, nämlich eine vollständige Öffnung nach sechs Jahren und eine massvolle Berücksichtigung des Einbezuges fester Kunden. Die Elektrizitätsgesellschaften haben also die Möglichkeit, eine gewisse Zahl fester Kunden bereits profitieren zu lassen.

In diesem Sinn empfehle ich Ihnen die Ablehnung des Antrages der Minderheit II (Rechsteiner Rudolf), aber auch die Ablehnung jenes Teils des Antrages Meier-Schatz, der eine raschere Öffnung nach bereits drei Jahren erreichen will.

Demgegenüber empfehle ich Ihnen den Antrag Speck zur Annahme. Er will keine grundsätzliche Verzögerung der sofortigen Öffnung für die kleinen Werke erreichen, sondern aus praktischen Gründen eine solche nach drei Jahren.

Zum Antrag Meier-Schatz bezüglich der Reziprozität: Es ist richtig, dass man diese Reziprozität verlangen muss. Wenn Sie aber bei Artikel 11 nachsehen, stellen Sie fest, dass diesem Anliegen dort bereits Rechnung getragen worden ist.

Ich stelle Ihnen deshalb den Antrag, bei Artikel 25 auf der Linie von Bundesrat und Mehrheit zu bleiben und dazu lediglich noch dem Antrag Speck zuzustimmen.

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

Bei der Frage des Tempos der Marktöffnung befinden wir uns in einem Spannungsfeld: Möglichst schnell günstige Strompreise ohne Quersubventionierung für alle auf der einen Seite, schneller Arbeitsplatzabbau, Verminderung der Einnahmen der öffentlichen Hand und höhere NAI auf der anderen Seite.

In dieser Frage gibt es kein Rechts-Links-Schema, das können Sie der Zusammensetzung der Minderheiten entnehmen; diese Frage ist sowohl auf linker wie auf rechter Seite sehr kontrovers.

Die Mehrheit der grünen Fraktion ist für eine schnelle Marktöffnung und unterstützt die entsprechenden Anträge.

Mit dem Konzept des Bundesrates haben mittlere und kleine Bezüge bis zur vollständigen Marktöffnung das Nachsehen. Dies betrifft in erster Linie die privaten Haushalte und die kleinen und mittleren Unternehmen. Sie alleine werden alle Fehlinvestitionen bezahlen müssen, die die Elektrizitätswerke getätigt haben; sie alleine müssen den teuren Atomstrom berappen; denn die Grossbezüger sind abgesprungen und profitieren von den tiefen Strompreisen auf dem europäischen Markt. Das Beispiel Inselspital wurde bereits erwähnt. Die Verträge, die die BKW mit dem Inselspital abgeschlossen haben, müssen die Strombezüger des Kantons Bern, die von der BKW abhängig sind, bezahlen.

Das Bundeskonzept mit der langsamen Öffnung folgt für die Mehrheit der Grünen dem Grundsatz "Den Grossen die Gewinne, den Kleinen die Kosten". Daher sagt die Mehrheit der grünen Fraktion nein zum Vorschlag des Bundesrates in Bezug auf das Tempo der Marktöffnung.

Zum Abbau der Arbeitsplätze: Es ist eine Tatsache, dass im schweizerischen Elektrizitätsmarkt eine Strukturbereinigung stattfinden wird, unabhängig davon, ob wir nun schnell, langsam oder überhaupt nicht öffnen. Das UVEK rechnet für die nächsten Jahre mit einem Abbau von 2000 bis 3000 Arbeitsplätzen. Um diesen Abbau zu kompensieren, beantragt Ihnen die Minderheit Berberat bei Artikel 27bis, einen Strukturfonds einzurichten, der unter anderem zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen gebraucht werden kann.

Die grüne Fraktion bittet Sie, bei Artikel 25 den Antrag der Minderheit II (Berberat) zu unterstützen.

Dass im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz viele Arbeitsplätze geschaffen werden können, sollten wir bei der Diskussion um die Frage der Arbeitsplätze aber nicht vergessen.

Eine Prognos-Studie, die letzten Sommer publiziert worden war, zeigte beispielsweise, dass allein im Bereich der Wärmedämmung in der Schweiz rund 800 Arbeitsplätze neu geschaffen werden könnten, oder - wie das Herr Rechsteiner Rudolf erwähnt hat - die Elektrizitätswerke könnten sich in Dienstleistungszentren wandeln und so auch neue, innovative Arbeitsplätze schaffen. Dieser Umbau von Arbeitsplätzen wäre nicht nur in Bezug auf die Umwelt zukunftsgerichtet, sondern - davon sind wir überzeugt - auch in Bezug auf den Arbeitsmarkt.

"Wer zu spät kommt, den bestraft der Markt." Daher ist die Mehrheit der grünen Fraktion für eine raschere Öffnung und unterstützt alle Anträge, die gegenüber dem Bundesratskonzept eine schnellere Öffnung bevorzugen.

Stump Doris · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Wie Sie den Voten von SP-Mitgliedern entnehmen konnten, bestehen in der SP-Fraktion in dieser Auseinandersetzung unterschiedliche, teilweise sogar widersprüchliche Positionen. Trotzdem, eine Mehrheit der SP-Fraktion unterstützt ein eher schnelleres Tempo der Öffnung und eine vollständige Öffnung des Elektrizitätsmarktes.

Eine teilweise Öffnung - wie sie zum Beispiel mit einem Zwischenhalt nach fünf oder sechs Jahren erreicht würde beziehungsweise mit einem Bericht und einer Neubewertung der Situation - würde dazu führen, dass gerade die Kleinkonsumentinnen und -konsumenten, das heisst private Haushalte und KMU, nicht mehr unbedingt in den Genuss dieser Liberalisierung kommen könnten. Sie müssten den Preis für die Marktöffnung bezahlen, von der nur die Grossen profitieren würden.

Die Mehrheit der SP-Fraktion unterstützt deshalb vor allem den Antrag der Minderheit I (Semadeni), aber auch den Antrag der Minderheit II (Rechsteiner Rudolf). Die SP-Fraktion kann auch im Antrag Meier-Schatz diese Richtung beobachten und wird teilweise auch ihm folgen.

Frau Sommaruga beantragt die Möglichkeit eines Zusammenschlusses von Endverbraucherinnen und Endverbrauchern. Ich denke, dass dies genau der richtige Weg ist, da Kleinverbraucher und Kleinverbraucherinnen so schneller in den Genuss der Vorzüge der Liberalisierung kommen können, als wenn sie bis zuletzt, bis zur totalen Öffnung, gebundene Kundinnen und Kunden bleiben.

Den Antrag Speck müssen wir dezidiert ablehnen, denn es gibt keinen Grund, die Liberalisierung, den Marktzugang und die Marktöffnung für erneuerbare Energien auf eine zweite Stufe zu verschieben. Die Förderung von erneuerbaren Energien ist ein Auftrag, den die Verfassung bereits enthält. Der Antrag Speck würde genau da in die falsche Richtung weisen.

Die Mehrheit der SP-Fraktion will also eine vollständige Öffnung innert kürzerer Frist, das heisst mindestens im Tempo, das der Bundesrat vorschlägt, oder noch etwas schneller.

Speck Christian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Eine Vorbemerkung: Es ist bekannt, dass alle Marktöffnungen von Monopolen bzw. staatlichen Gesellschaften, die zu privaten Unternehmungen werden, eine Übergangsfrist benötigen. Die SVP hat sich in der Vernehmlassung noch für eine grosszügige Übergangsfrist von neun Jahren ausgesprochen, dies im Gedanken an eine Vermeidung allfälliger NAI. Nachdem wir nun gegenüber den EU-Richtlinien, die am 1. Januar 1999 in Kraft getreten sind, das EMG nur mit Verspätung in Kraft setzen können, unterstützen wir das Konzept des Bundesrates mit einer Übergangsfrist von sechs Jahren. Die Schweiz erreicht damit innert nützlicher Frist den in den EU-Richtlinien angestrebten Öffnungsgrad, nämlich 34 Prozent im Jahre 2004 und eine vollständige Öffnung Ende 2006. Im Gegensatz zu den EU-Richtlinien enthält die Vorlage eine freie Quote von 10 bzw. 20 Prozent nach drei Jahren für KMU und Privathaushalte. Es ist eben nicht so - das bitte ich Sie doch zu beachten -, dass KMU automatisch in den Genuss dieser Quote von 10, 20 oder - wie beantragt - noch mehr Prozent gelangen. Diese Prozente werden den Endverteilern gewährt, und die Endverteiler sind dann frei, wie sie sie weitergeben.

Die SVP-Fraktion unterstützt die Vorlage des Bundesrates betreffend Öffnungsgeschwindigkeit und freie Quoten. KMU und Privathaushalte erhalten damit sechs Jahre nach Inkraftsetzung des EMG vollständigen Marktzutritt, ohne dass sie benachteiligt sind. Vergleicht man die Preise, die bei uns von den Privathaushalten bezahlt werden müssen, so stellt man fest, dass unsere Tarife so günstig sind wie z. B. in Deutschland, das - wenigstens auf dem Papier - seinen Markt voll liberalisiert hat.

Noch drei Bemerkungen:

1. Die Vertreter der Bergkantone sollten beachten, dass kürzere Fristen und höhere Quoten für den freien Einkauf unweigerlich vermehrte NAI erzeugen, aber auch unweigerlich den Druck auf die Abgaben und Wasserzinsen erhöhen werden.

2. Die technische Anpassung bei der Kostenerfassung, bei der Rechnungslegung der Energiemessung, die Trennung für Stromlieferungen und Netzleistungen bis zum Haushaltanschluss erfordern Zeit. Auch aus diesen Gründen ist die gestaffelte Marktöffnung sinnvoll. In England, das verschiedentlich angesprochen wurde, musste aus diesen Gründen die Frist der Marktöffnung für Privathaushalte nach acht Jahren verlängert werden.

In Deutschland bestehen grosse Probleme.

3. Das folgende geht an die Adresse der Gruppe Rechsteiner Rudolf von der SP: Noch vor wenigen Jahren haben Sie für die Haushalte hohe Strompreise als Sparanreiz bei den Kleinkonsumenten propagiert. Heute ist das alles anders. Der Grund liegt in Ihrem Kampf gegen die Kernenergie. Das Volk soll neu auch mit wirtschaftlichen Argumenten gegen die Kernenergie mobilisiert werden. Ihr Fraktionskollege Maillard hat Sie auf den Irrtum in der Eintretensdebatte hingewiesen. Wir können einfach wählen, ob wir unsere Kernkraftwerke weiterbetreiben oder ob wir den Strom aus ausländischen Kernkraftwerken beziehen.

Der Durchschnitt für eine Tagesration hochwertiger Elektrizität aus Wasser- oder Kernkraft beträgt pro Schweizer und Tag Fr. 1.20. Es besteht also kein Grund, die Kleinkonsumenten zu mobilisieren. Es schleckt keine Geiss weg, dass beim Strom die Industriepreise in der Schweiz im europäischen Vergleich sehr hoch sind, die Haushaltpreise jedoch im unteren Preissegment liegen.

Die SVP-Fraktion lehnt sämtliche Minderheits- und Einzelanträge hinsichtlich Marktöffnungsstufen, und zwar Verlängerung und Verkürzung, ab und unterstützt den Bundesrat und die Mehrheit der Kommission.

Eine letzte Bemerkung zum Antrag Leutenegger Oberholzer: Wir setzen alles daran, dass das EMG am 1. Januar 2001 in Kraft treten kann. Deshalb lehnen wir auch das Junktim mit der Förderabgabe ab. Wir kommen bei Artikel 30 darauf zurück. Falls daraus eine Verzögerung resultiert, tragen diese Kreise die Verantwortung für den späteren Öffnungsbeginn.

Stimmen Sie bei Artikel 25 der Mehrheit der Kommission und dem Bundesrat zu.

Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Speck, zur Klärung möchte ich Ihnen jetzt doch noch die Frage zur vollständigen Öffnung stellen. Sie als Bäckermeister kommen ja sicher nicht auf 10 GWh Stromverbrauch pro Jahr, die meisten anderen KMU, die hier vertreten sind, auch nicht. 10 GWh sind nämlich schon eine ziemlich grosse Menge.

Sie sind doch auch der Meinung, dass - ungeachtet der Jahre, die verstreichen - jetzt eine vollständige Öffnung beschlossen werden muss? Wenn wir nur teilweise öffnen, ist später der Druck der Grossen, noch weiter zu öffnen, weg. Sonst sind es dann Sie, der Bäckermeister Speck, und der kleine Haushalt, die als gebundene Konsumenten nicht von der Liberalisierung profitieren können.

Konkret: Sind Sie der Meinung, auch der Antrag der Minderheit I (Dupraz) sei abzulehnen? Von Ihnen als Vertreter des Gewerbes möchte ich das klar wissen.

Speck Christian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Kollege Strahm, ich habe mich vielleicht zu wenig deutlich ausgedrückt. Ich habe gesagt, dass wir sämtliche Anträge sowohl für eine Verkürzung wie auch für eine Verlängerung der Öffnung ablehnen. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass es richtig ist, dass wir jetzt - das ist bei uns gegenüber der EU-Richtlinie wirklich ein Fortschritt - auch die Endverteiler mit einer freien Quote bedienen. Aber ich bin ebenso der Überzeugung, dass dem Gewerbe - den kleinen und mittleren Betrieben - am besten gedient ist, wenn wir einen fixen Öffnungstermin festlegen, ohne nachträgliches Überdenken. Wenn dieser Termin feststeht, dann können sie sich nämlich auch entsprechend einrichten.

Schmid Odilo · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion

Ich kann es vorwegnehmen: Die CVP-Fraktion wird grossmehrheitlich immer den Anträgen der Mehrheit und des Bundesrates zustimmen.

Wir sind uns bewusst, dass die Schweizer Industrie heute in Europa praktisch die höchsten Energiepreise bezahlt. Wir wissen auch, dass die Konsumenten hingegen von relativ günstigen Energiepreisen profitieren können, was uns auch freut. Wir wissen aber auch, dass gerade die KMU relativ hohe Preise zu bezahlen haben und diese auch ein Interesse an einer Marktöffnung haben. Ebenso teilen wir die Sorgen weiter Kreise, vor allem in der Westschweiz, die bei einer zu raschen Öffnung des Elektrizitätsmarktes von einem Ausverkauf gleichsam des "Familiensilbers" sprechen. Aus all diesen Gründen möchte ich doch festhalten, dass der Rhythmus der Marktöffnung gemäss Bundesrat in drei Stufen bis zum Jahre 2006 diesen Befindlichkeiten am besten Rechnung tragen kann. Eine zu rasche Öffnung - es wurde schon gesagt - hätte zur Folge, dass wir noch mehr Kosten für nicht amortisierbare Investitionen hätten. Eine zu langsame Öffnung würde dazu führen, dass die KMU nicht relativ zügig in den Genuss günstigerer Preise kämen.

Ich darf Sie vielleicht daran erinnern, dass in der EU-Richtlinie 96/92 ein Marktöffnungsrhythmus folgender Art vorgeschlagen ist: 29 Prozent in den Jahren 2000 bis 2002, 33 Prozentin in den Jahren 2003 bis 2005. Man geht also auch hier sachte vor, und es besteht kein Grund, dass wir die Musterknaben spielen, sondern wir wollen in jenem Rhythmus vorangehen, den der Bundesrat vorgeschlagen hat.

Aus diesem Grunde lehnen wir alle Minderheitsanträge ab. Wir lehnen auch den Antrag Speck ab, weil es keinen Sinn macht, dass gerade Ökostrom bestraft werden soll. Hier praktische Gründe vorzuschieben, ist nicht relevant. Entweder kann man das technisch machen - dann macht man es; oder man kann es technisch nicht machen, dann muss man es bleiben lassen. Das ist relativ einfach.

Den Antrag Sommaruga konnten wir in der Fraktion nicht diskutieren. Ich teile Ihnen meine persönliche Meinung mit: Es wäre nicht nachteilig, wenn sich Verbunde seitens kleiner und mittlerer Unternehmen bilden könnten, aber auch seitens der Konsumentenorganisationen, damit sie in den Genuss günstigerer Preise kämen. Dieser Antrag macht für mich durchaus Sinn.

Alle anderen Anträge lehnen wir ab. Wir werden uns an die Anträge der Mehrheit halten. Ich bitte Sie, auch im Sinne eines transparenten und guten Gesetzes, das Gleiche zu tun.

Durrer Adalbert · Nationalrat · Obwalden · Christlichdemokratische Fraktion

Wir haben bereits in der Eintretensdebatte erklärt, dass auch in der Kommission die Frage der Marktöffnungsstufen, insbesondere im Verhältnis zu den NAI, eine sehr intensive Diskussion ausgelöst hat. Auch hier bestätigt sich der Eindruck, dass die bundesrätliche Linie mit sechs Jahren richtig ist, dies insbesondere im Kontext mit der Regelung der NAI im Förderabgabegesetz, das schon verabschiedet wurde.

Zu den Anträgen im Einzelnen: Die Stellungnahme zum Minderheitsantrag Semadeni zu Absatz 1 Buchstabe b gilt auch für andere Anträge: Wenn wir die Marktöffnung entsprechend auf 30 Prozent erhöhen, dann hat das unmittelbare Auswirkungen auf die nicht amortisierbaren Investitionen. Der diesbezügliche Druck wird einfach entsprechend erhöht. Insofern kann man sagen, dass die bundesrätliche Vorlage bei weitem ausgewogener ist und auch Spielraum für die Beschaffung günstiger Elektrizität für die Kleinverbraucherinnen und Kleinverbraucher lässt. Die analoge Begründung lässt sich in Bezug auf den Antrag der Minderheit II (Rechsteiner Rudolf) zu Absatz 2 herbeiziehen, welcher die vollständige Öffnung nach drei Jahren will; sie gilt für den Antrag der Minderheit I (Semadeni), bezogen auf Absatz 2 Litera b, welcher die Öffnung zu 60 Prozent für feste Kundinnen und Kunden vorschlägt, und sie gilt für den Antrag Meier-Schatz.

Die Mehrheit beantragt Ihnen eine einzige Abweichung von der bundesrätlichen Vorlage, und zwar bei Absatz 1 Litera c: Es geht darum, dass man benachteiligte Elektrizitätserzeuger den Grossproduzenten gleichsetzen, für sie vergleichbare Voraussetzungen schaffen will, wenn sie hohe Kosten haben. Sie haben die Möglichkeit, sich auch auf dem liberalisierten Markt zu bewegen, wenn es nicht um Wasserkraft mit einer Bruttoleistung von über einem Megawatt geht. Dieser Antrag hat in der Kommission eine überzeugende Mehrheit gefunden.

Der Antrag der Minderheit II (Berberat) zu Absatz 3 ist im Kontext mit Artikel 25bis zu sehen. Ich kann hier schon anfügen, dass dessen Annahme zu einer krassen Benachteiligung der KMU und auch der Kleinkonsumenten führen würde und aus diesem Grund abzulehnen ist.

Vielleicht noch einige ganz kurze Hinweise zu Einzelanträgen:

Zum Antrag Sommaruga betreffend Absatz 1 Litera a: Das Zulassungskriterium wäre bei diesem Antrag nicht mehr der Konsum je Verbrauchsstätte; das würde zur Möglichkeit führen, dass beispielsweise Einkaufsgenossenschaften oder Filialnetze einzelner Unternehmen zusammengefasst bzw. gebündelt werden könnten. Dann könnten auch Banken, Grossverteiler und Dienstleistungsunternehmen in hohem Masse davon profitieren. Das Ergebnis wäre, dass der Markt zwar schneller geöffnet würde, dass aber andererseits der Druck auf die NAI entsprechend erhöht würde. Es ist wichtig, dass man sich die Wechselwirkung zwischen der Lösung der NAI und dem Zeitraum für die vollumfängliche Marktöffnung vor Augen hält.

Zum Antrag Meier-Schatz sei noch erwähnt, dass die Problematik der Reziprozitätsanforderungen bereits in Artikel 11 geregelt ist, den wir schon verabschiedet haben.

Beim Antrag Speck geht es eigentlich um eine Verschiebung bei der erneuerbaren Energie. Es ist nicht ersichtlich, welches die wahren Motive für diesen Antrag sind. Man würde hier die erneuerbaren Energien benachteiligen, ohne dass wesentliche Vorteile daraus resultieren, z. B. dass man durch diese Massnahme NAI entscheidend reduzieren könnte. Insofern ist nicht klar, weshalb Kollege Speck gegen den Antrag der Kommission opponiert.

Dupraz John · Nationalrat · Genf · Freisinnig-demokratische Fraktion

La libéralisation du marché de l'électricité en Suisse ne dépend pas que de la Suisse, mais dépend de ce qui se passe autour de nous dans l'Union européenne, puisque le réseau est déjà connecté, et qu'aujourd'hui déjà de nombreux échanges import/export d'électricité se réalisent.

Je vous supplie de bien vouloir suivre le Conseil fédéral et les propositions de la majorité de la commission, qui sont des propositions raisonnables. Le rythme de six ans est tout à fait compatible avec ce qui se passe en Europe, puisque si l'Europe a commencé en 1999 à ouvrir le marché, nous allons commencer, nous, sur un rythme de six ans, probablement en 2002, car je ne vois pas comment la loi pourrait entrer en vigueur avant 2002, plus six ans, ça fait 2008. C'est à peu près le terme auquel arrive l'Union européenne pour la libéralisation de son marché.

Alors, aller plus vite, tel que le proposent plusieurs intervenants, cela a été dit, c'est augmenter les INA pour les entreprises électriques. Or, je vous rappelle que la plupart de ces sociétés sont en main de collectivités publiques, et les actionnaires sont des institutionnels, des caisses de pensions par exemple. Et vous mettez en difficulté ces collectivités publiques. C'est grave, d'autant plus que vous risquez, par une accélération de la libéralisation, de favoriser l'accès d'entreprises de l'Union européenne au marché suisse, de leur faciliter le rachat d'entreprises que vous mettrez en difficulté par cette accélération; et lorsque le marché sera rééquilibré, dans dix ou quinze ans, ces gens-là vous vendront l'électricité au prix qu'ils voudront. Vous perdrez le contrôle et la maîtrise d'énergies telles que celle fournie par les entreprises hydroélectriques, énergie indigène propre et renouvelable.

Je trouve que vous faites une réflexion à courte vue, qui ne tient pas compte de l'intérêt du pays, des habitants et de l'économie. Dans la libéralisation du marché de l'électricité, tous les pays cherchent à préserver leurs intérêts nationaux. Et nous Suisses, nous prendrions des mesures pour les mettre en péril ? Je trouve cela vraiment inadéquat et inopportun. Je trouve qu'il n'est pas de mise d'aller dans cette voie-là. C'est pourquoi il vous faut rester sur le rythme proposé par le Conseil fédéral et la majorité de la commission.

Voilà pourquoi je vous demande de suivre les propositions de la majorité de la commission.

Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich

Der Bundesrat hat ja in der Vernehmlassung noch neun Jahre, nachher aber sechs Jahre vorgeschlagen. Er hat dies einerseits gestützt auf das Vernehmlassungsergebnis getan, dann aber auch in der Erwägung, dass die Beratungszeit hier im Parlament auch eine gewisse Dauer in Anspruch nehmen wird. Er tut es aber auch wegen der eingetretenen Marktentwicklung, die schneller verläuft, als wir das zunächst geahnt haben.

Ich möchte Sie ersuchen, keinen schnelleren Rhythmus zu beschliessen, und zwar deswegen, weil diese Liberalisierung eine wichtige und für viele Betroffene einschneidende Umstrukturierung bedeutet. Das sind insbesondere diejenigen, die mit der Wasserkraft zusammenhängen; über die NAI wurde in verschiedenen Voten ausführlich gesprochen. Die Betroffenen sind die Wasserkraftwerke selbst sowie diejenigen, die sie tragen und mit jenen zusammenhängen; in der Schweiz sind dies eben ganze Regionen, Gemeinden und Kantone. Von daher spielt eine ausgewogene Geschwindigkeit eine Rolle - ich würde sagen: die Langsamkeit der Liberalisierung als solche -, damit die notwendigen Anpassungen gemacht werden können.

Ich möchte diejenigen, die jetzt vor allem an ein städtisches oder wirtschaftliches Publikum gedacht und gesagt haben, dass wir alle möglichst rasch in den Genuss dieser Liberalisierung kommen wollen, an Folgendes erinnern: Menschen sind nicht einfach nur Konsumenten oder Konsumentinnen; niemand hat nur gerade diese Funktion, sondern alle sind auch Steuerzahlerinnen oder Steuerzahler. Wenn eine Gemeinde oder ein Kanton wegen einer raschen Umstrukturierung in Schwierigkeiten gerät, dann kommt der Konsument, der einen vielleicht etwas tieferen Strompreis zahlt, als Steuerzahler trotzdem wieder in die Pflicht. Ich bitte Sie, das zu beachten. Zudem ist es so, dass durch diese Etappen nun tatsächlich verschiedene Kreise zu verschiedenen Zeitpunkten in den Genuss dieser Liberalisierung kommen werden.

Es ist richtig, dass die Wirtschaft zuerst in deren Genuss kommt. Es ist aber auch sie, die in direkter Konkurrenz mit der Wirtschaft steht, die jenseits der Landesgrenzen produziert. Von daher ist es nichts als richtig, dass sie zunächst einmal in der Produktion gleich lange Spiesse erhält. Vor allem die energieintensive Wirtschaft ist jene, die auf die effiziente Stromverwendung schaut und darauf achtet, dass sie keinen Energieverschleiss hat. Die kleinen und die privaten Verbraucher sparen nicht im gleichen Ausmass. Denn je günstiger die Tarife sind, desto eher neigen sie zur Verschleuderung. Wenn die Preise jetzt sukzessive sinken, nimmt auch diese Sorglosigkeit im Zusammenhang mit der Energieeinsparung zu. Immerhin sei aber auch erwähnt, dass z. B. die grossen Elektrizitätswerke von Städten bei ihrem Grosseinkauf ebenfalls billiger einkaufen können und sie dadurch den Preisvorteil schon früher an ihre Klienten weitergeben können. Auch jede Konsumentin und jeder Konsument kann also - zwar nicht sofort und in vollem Umfange - an dieser Liberalisierung teilhaben.

Wir haben den Vorschlag einer Übergangsfrist von sechs Jahren mit drei Stufen nach Abwägen aller eingegangenen Vernehmlassungsantworten ausgearbeitet und erachten ihn als konsens- und mehrheitsfähig. Deshalb beantragen wir Ihnen, an der Linie des Bundesrates festzuhalten.

Seiler Hanspeter · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Der Antrag der Minderheit I (Dupraz) zu Absatz 3 ist zurückgezogen. Der Antrag Hassler zu Absatz 1, der Antrag Mugny zu Absatz 2 und der Antrag Schmid Odilo zu Absatz 3 sind ebenfalls zurückgezogen.

Verfahrensbeitrag

Abs. 1 Bst. a - Al. 1 let. a

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Kommission .... 127 Stimmen

Für den Antrag Sommaruga .... 48 Stimmen

Abs. 1 Bst. b - Al. 1 let. b

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 114 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 62 Stimmen

Präsident (Seiler Hanspeter, Präsident): Diese Abstimmung gilt auch für den Antrag der Minderheit I (Semadeni) zu Absatz 2.

Abs. 1 Bst. c - Al. 1 let. c

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 115 Stimmen

Für den Antrag Speck .... 61 Stimmen

Präsident (Seiler Hanspeter, Präsident): Diese Abstimmung gilt auch für den Antrag Speck zu Absatz 2.

Abs. 2 - Al. 2

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 139 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit II .... 31 Stimmen

Präsident (Seiler Hanspeter, Präsident): Über die Anträge der Minderheit I (Semadeni) und Speck ist bereits entschieden worden.

Abs. 3 - Al. 3

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 137 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit II .... 42 Stimmen

Präsident (Seiler Hanspeter, Präsident): Wir stellen nun das so bereinigte Konzept, welches meines Erachtens durchwegs den Anträgen der Mehrheit entspricht, dem Konzept Meier-Schatz gegenüber.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 137 Stimmen

Für den Antrag Meier-Schatz .... 38 Stimmen

Verfahrensbeitrag

Art. 25bis

Antrag der Kommission

Mehrheit

Ablehnung des Antrages der Minderheit

Minderheit

(Berberat, Grobet, Teuscher)

Der Bundesrat überprüft nach sieben Jahren die Anwendung dieses Gesetzes und erstattet Bericht über die im Elektrizitätsmarkt gemachten Erfahrungen, um dem Parlament zu ermöglichen, im Lichte der neuen Erfahrungen und der diesbezüglichen Entwicklung auf europäischer Ebene rechtzeitig die Möglichkeit einer weiteren Marktöffnung zu prüfen, die neun Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes wirksam würde.

Eventualantrag Maillard

(falls der Antrag der Minderheit angenommen wird)

Der Bundesrat überprüft .... dieses Gesetzes wirksam würde. In der Phase der Elektrizitätsmarktöffnung gemäss Artikel 25 Absätze 1 und 2 können die den festen Kunden und Kundinnen verrechneten Preise nur zur Anpassung an die Lebenshaltungskosten oder zur Übertragung der von den Bundesbehörden festgelegten Gebühren erhöht werden.

Art. 25bis

Proposition de la commission

Majorité

Rejeter la proposition de la minorité

Minorité

(Berberat, Grobet, Teuscher)

Le Conseil fédéral réexamine l'application de la présente loi et soumet après sept ans un rapport sur l'expérience acquise dans le fonctionnement du marché de l'électricité, cela afin de permettre au Parlement, à la lumière de l'expérience acquise et de l'évolution du dossier sur le plan européen, d'examiner, en temps utile, la possibilité d'une nouvelle ouverture du marché, qui deviendrait effective neuf ans après l'entrée en vigueur de la présente loi.

Proposition subsidiaire Maillard

(au cas où la proposition de la minorité serait acceptée)

Le Conseil fédéral réexamine .... de la présente loi. Pendant la période d'ouverture du marché de l'électricité prévue à l'article 25 alinéas 1er et 2, les prix facturés aux consommateurs captifs ne peuvent être augmentés qu'en raison d'une adaptation à l'évolution du coût de la vie ou d'un report de taxes décidées par les autorités fédérales.

Präsident (Seiler Hanspeter, Präsident): Dieser Artikel ist mit den vorhergehenden Abstimmungen bereinigt. - Herr Berberat und Herr Maillard sind damit einverstanden.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Art. 25ter

Antrag der Kommission

Mehrheit

Ablehnung des Antrages der Minderheit

Minderheit

(Baumberger, Dettling, Fischer-Seengen, Hegetschweiler, Philipona, Stucky)

Titel

Übergangskosten

Wortlaut

Während einer Frist von zehn Jahren ab Inkrafttreten dieses Gesetzes können in vom Bundesrat zu bezeichnenden Ausnahmefällen Darlehen des Bundes an Wasserkraft- und Kernkraftwerke ausgerichtet werde, deren Träger wegen der Öffnung des Elektrizitätsmarktes vorübergehend nicht in der Lage sind, die betriebswirtschaftlich notwendigen Amortisationen vorzunehmen.

Der Bundesrat legt weitere Voraussetzungen und Bedingungen für die Gewährung der Darlehen fest.

Die Darlehen und Darlehenszinsen sind zurückzuzahlen, sobald die Ertragslage dies ermöglicht.

Antrag Imhof

Während einer Frist .... Die Darlehen und Darlehenszinsen sind zurückzuzahlen. Sie haben eine maximale Laufzeit von 25 Jahren.

Antrag Christen

Während einer Frist .... des Bundes an Wasserkraftwerke ausgerichtet werden ....

Art. 25ter

Proposition de la commission

Majorité

Rejeter la proposition de la minorité

Minorité

(Baumberger, Dettling, Fischer-Seengen, Hegetschweiler, Philipona, Stucky)

Titre

Frais de transition

Texte

Pendant une période de dix ans dès l'entrée en vigueur de cette loi, des prêts peuvent être consentis, dans des cas exceptionnels désignés par le Conseil fédéral, pour des centrales hydrauliques et nucléaires dont l'ouverture du marché de l'électricité rend momentanément impossible l'amortissement selon les règles de l'économie d'entreprise.

Le Conseil fédéral fixe les conditions et préalables requis pour l'octroi des prêts.

Les prêts doivent être remboursés avec intérêts dès que le rendement de l'entreprise le permet.

Proposition Imhof

Pendant une période .... Les prêts doivent être remboursés. Ils ont une durée maximale de 25 ans.

Proposition Christen

Pendant une période .... pour des centrales hydrauliques dont l'ouverture du marché ....

Imhof Rudolf · Nationalrat · Basel-Landschaft · Christlichdemokratische Fraktion

Ich nehme den Antrag der Minderheit Baumberger auf und ergänze ihn. Ich finde es falsch und staatspolitisch nicht zu verantworten, wenn eines der wichtigsten Gesetze der letzten Jahre mit einer umstrittenen Massnahme eines anderen Gesetzes verknüpft wird. Das vorliegende Elektrizitätsmarktgesetz ist viel zu wichtig, als dass man seine Inkraftsetzung durch solche Manipulationen aufs Spiel setzen könnte. Ich empfehle Ihnen klar, den Antrag der Minderheit Baumberger anzunehmen, aber mit einer zusätzlich definierten Rückzahlungsfrist.

Zu den nicht amortisierbaren Investitionen: Ich bin überzeugt, dass unsere Unternehmen mit der Liberalisierung gezwungen werden, innovativer zu werden, ihre Angebote zu diversifizieren und nicht Strom gleich Strom zu behandeln. Bei der Wasserkraft handelt es sich dank den Speichersystemen grösstenteils um hochwertige Energie. Sie steht besonders in Spitzenzeiten und möglichen Engpässen zur Verfügung. Jede Gesellschaft, die zukünftig Energie anbietet, wird darauf angewiesen sein, nebst billiger Grundlastenergie auch hochwertige Energie zur Abdeckung in Spitzenzeiten zur Verfügung zu haben. Durch geschicktes Einkaufen, durch vertragliche Abmachungen und vor allem durch innovative Angebote wird die Wasserkraft ihre Spitzentechnologie auch kostenmässig ohne Verluste anbieten können. Dazu braucht es ein Umdenken. Natürlich wird dies nicht ohne Managementleistungen über die Bühne gehen, natürlich braucht es dafür einen Lernprozess. Diesem Aspekt wird in diesem Gesetz durch die eben beschlossenen Übergangsbestimmungen Rechnung getragen.

Die wichtigste Voraussetzung für die Liberalisierung sollte nicht die Subventionierung - sprich: Förderabgabe - sein, sondern marktwirtschaftliches Denken, z. B. Angebote an Wirtschaft, Öffentlichkeit und Private; diese Angebote können durchaus differenziert sein. So kann ich mir z. B. vorstellen, dass Verbraucher in Industrie und Gewerbe, bei denen die Lieferbereitschaft an oberster Stelle steht und der Energiepreis kein starker und einschränkender Kalkulationsfaktor ist, durchaus bereit sein werden, saubere Energie, d. h. Strom aus einheimischer Wasserkraft, zu beziehen. Aber auch private Bezüger werden bereit sein, unterschiedliche Preise zu bezahlen, wenn sie sicher sind, dass die Energie sauber hergestellt wird.

Schauen Sie sich den liberalisierten Telekommunikationsmarkt an: Was innerhalb von ein bis zwei Jahren auf diesem Markt passiert ist, war doch völlig unvorstellbar. Sie können über das gleiche Netz die verschiedensten Anbieter berücksichtigen. Genau gleich muss es auch im Energiemarkt zugehen; ich bin überzeugt, dass nicht Subventionen das richtige Mittel sind, um den wirtschaftlichen Druck auf die Gesellschaften zu erhöhen.

Nur mit wettbewerbsrelevanten Massnahmen wird das Problem der nicht amortisierbaren Investitionen gelöst werden können. Damit eine gewisse Abfederung für Grenzfälle und kurzfristige Engpässe möglich wird, kann jedoch mit Artikel 25ter eine Darlehensmöglichkeit eingebaut werden. Im Gegensatz zum Minderheitsantrag Baumberger stelle ich jedoch die Forderung nach einer klar definierten Rückzahlung, indem eine verbindliche Zeitdauer der Amortisation oder Rückzahlbarkeit der Darlehen, z. B. 25 Jahre, genannt wird. Damit wird sichergestellt, dass die Werke nur dann Gebrauch von dieser Möglichkeit machen, wenn es unbedingt nötig ist. Ich denke, dann spielt es auch keine Rolle, wenn die Kernkraftwerke eingeschlossen werden. Ich habe immer gehört, dieser Artikel habe keine Chance, wenn die Kernkraftwerke mit einbezogen würden. Aber indem man die Darlehen und Darlehenszinsen definitiv zurückzahlen muss und eine maximale Laufzeit vorgibt, ist dieser Umstand nicht mehr relevant.

Ich bitte Sie deshalb dringend, diese Formulierung des letzten Satzes des Minderheitsantrages anzunehmen. Da wir Erstrat sind, meine ich, dass wir die genaue Formulierung und vor allem auch die Laufzeit dem Ständerat nochmals zu überlegen geben können. Unser Rat wird sich dann nochmals damit befassen können.

Jedenfalls bitte ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen.

Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Kollege Imhof, die Wasserkraftwerke haben ja eine Lebenserwartung von 60 bis 100 Jahren. Dabei sind die ersten 25 Jahre häufig die schwierigsten Jahre. Möchten Sie es diesen Kraftwerken nicht ermöglichen, die Darlehen dann zurückzuzahlen, wenn sie es können - das ist meistens etwas später -, statt ihnen jetzt die Pflicht aufzuerlegen, auch die zinslosen Darlehen des Bundes gerade in der schwierigen Zeit zurückzuzahlen?

Imhof Rudolf · Nationalrat · Basel-Landschaft · Christlichdemokratische Fraktion

Herr Rechsteiner, ich denke, dass die meisten Kraftwerke ja nicht neu sind, dass sie ergo auch keine so lange Amortisationszeit haben. Auf der anderen Seite müssen Sie sehen: Wenn ich es richtig berechnet habe, würde es 66 Jahre dauern, um die im Förderabgabegesetz enthaltenen rund 10 Milliarden Franken an NAI - von so viel spricht man heute - zu amortisieren. Im Grunde genommen ist der Weg, den ich hier beschreibe, viel schneller und effizienter.

Christen Yves · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ma proposition se distingue de la proposition de minorité Baumberger par le fait qu'elle exclut les centrales nucléaires de la possibilité de bénéficier des INA. Elles n'en ont plus besoin puisque, après la récente décision du Conseil fédéral, elles pourront être exploitées dans le cadre de mesures de sécurité particulières pendant plus longtemps.

Les cantons de montagne et les partisans de la taxe voient, dans ma proposition plus restrictive, un danger de torpillage de l'arrêté sur une taxe d'encouragement en matière énergétique (ATE) adopté par le Parlement le 8 octobre 1999, et qui sera soumis à votation le 24 septembre prochain. Mon but n'est pas d'affaiblir les arguments des partisans de la taxe, il est d'inscrire dans la loi le principe de compensation des INA, qui résulte directement de la libéralisation des prix du marché et du rythme d'ouverture. Récemment encore, un certain nombre d'investissements ont été consacrés à des installations hydrauliques, en parfait accord avec la politique énergétique soutenue par les autorités fédérales. Ces investissements intelligents n'ont pas un retour immédiat, mais ils seront rentables à terme. Dès lors que l'Etat change les règles du jeu par une libéralisation relativement rapide, il lui appartient de se préoccuper des conséquences immédiates de cette révolution, et ceci dans la loi.

Les prêts qui pourraient être accordés pour une période transitoire constituent en quelque sorte une mesure d'accompagnement qu'il paraît logique d'inscrire dans la loi. Nous avons tenu compte également des conséquences de la libéralisation pour La Poste, pour Swisscom, ainsi que de l'ouverture du ciel pour Swissair. Les monopoles ont été maintenus pendant une période transitoire. La quasi-totalité des pays de l'Union européenne ont introduit, dans leurs lois de libéralisation, des dispositions pour la compensation des INA.

L'article 25ter du projet ne règle pas les modalités du financement des prêts, ni les critères. Ils dépendront du marché international de l'électricité, mais ils devraient être peu nombreux et ne devraient pas provoquer de problèmes de financement. Je ne vois donc pas de contradiction entre le fait d'inscrire le principe de la compensation des INA dans la loi et l'ATE. Au contraire, ces deux dispositions sont complémentaires. Ainsi, dans la loi sur le marché de l'électricité, on réglera le problème des INA accumulés avant la libéralisation, et ceci pour la période transitoire. Dans l'ATE, on règle le problème de l'entretien et de l'amélioration des installations de production d'énergie renouvelable, et ceci pour le futur.

On ne vous demande pas de choisir entre le fromage et le dessert, mais on vous propose les deux. Car si nous n'inscrivons pas cela dans la loi et que la taxe d'encouragement échoue le 24 septembre 2000 devant le peuple, nous faisons courir un certain risque à quelques petites entreprises, mais également à de plus grandes, en particulier en Suisse romande c'est le cas de Cleuson-Dixence. Ce sont les collectivités publiques - communes et cantons - qui seraient touchées, mais également des créanciers comme par exemple les fonds de placement alimentés par des caisses de pensions. Il est vrai que si la taxe devait échouer, il serait toujours possible de revenir devant le Parlement pour régler le problème, mais cet exercice d'équilibrisme dépendra de l'état des travaux dans les commissions, et j'aimerais bien entendre les suggestions de la commission à ce sujet. Quoi qu'il en soit, il est tellement plus simple de le faire maintenant, sans remettre en question l'utilité de la taxe d'encouragement!

J'avertis encore les partisans de la taxe d'encouragement que s'ils entendent construire leur argumentation sur un chantage: "Si vous votez la taxe d'encouragement, vous aurez des INA. Si vous ne la votez pas, vous n'en aurez pas", ils vont au-devant de grandes désillusions devant le peuple, qui n'est pas aussi bête qu'on croit, comme il en a fait la démonstration lors du dernier week-end de votations fédérales.

C'est pour cette raison que je vous invite à soutenir ma proposition d'amendement.

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

Die Grünen haben prinzipielle Bedenken gegen die Entschädigung von NAI. Verschiedene Projekte, die heute als nicht amortisierbar gelten, wurden von rotgrüner Seite - leider zum Teil erfolglos - bekämpft, weil sie nicht in die schweizerische Stromlandschaft passen. Aber wir hatten auch Erfolg. Hätten wir rotgrünen und Umweltorganisationen nicht gegen Grimsel-West oder gegen Val Curciusa gekämpft, hätten wir heute noch mehr NAI abzugelten. Die Opposition der Gegner und Gegnerinnen hat sich finanziell für die Elektrizitätswirtschaft ausbezahlt.

Die Grünen können sich mit dem Sonderfall Wasserkraft einverstanden erklären und damit, dass hier aus regionalpolitischen, volkswirtschaftlichen und sozialpolitischen Überlegungen die NAI entschädigt werden. Die Finanzierung dieser NAI haben wir bei der Beratung des Förderabgabebeschlusses diskutiert und dort festgelegt. Daher müssen FAB und EMG zwingend miteinander verknüpft werden.

Im Namen der grünen Fraktion beantrage ich Ihnen, bei Artikel 30 die Kommissionsmehrheit zu unterstützen. Entschädigungen im Bereich der Atomenergie lehnen wir aber klar ab, wenn diese Werke noch weiterbetrieben werden. Wir haben aus unterschiedlichen Gründen seit Jahren gegen die AKW gekämpft. Die AKW haben der Allgemeinheit bereits viele Kosten - zu viele Kosten, würde ich sagen - verursacht, und sie werden das auch künftigen Generationen tun; auch wenn wir sie heute abstellen würden, müssten wir die Kosten für die Endlagerung finanzieren. Einer Finanzierung der NAI für die AKW aus der Bundeskasse könnten wir höchstens dann zustimmen, wenn wir einen klaren gesetzlichen Ausstiegstermin festlegen würden. Aber dieser Ausstiegstermin ist nicht in Sicht; nicht einmal bei der Revision des Atomgesetzes wurde von diesem Ausstiegstermin überhaupt gesprochen.

Schliesslich ist die grüne Fraktion auch der Meinung, dass die Diskussion um die AKW jetzt nicht beim EMG geführt werden soll, sondern bei der Revision des Atomgesetzes. Denn wenn wir diese Frage hier bei diesem Gesetz noch diskutieren wollen, dann könnte es wohl nicht mehr innert nützlicher Frist in Kraft gesetzt werden.

Im Namen der grünen Fraktion bitte ich Sie also, den Antrag der Minderheit Baumberger und den Antrag Imhof abzulehnen.

Imhof Rudolf · Nationalrat · Basel-Landschaft · Christlichdemokratische Fraktion

Frau Teuscher, Sie reden immer von Entschädigungen. Haben Sie nicht das Gefühl, dass Kredite, die verzinst werden müssen, keine Entschädigungen sind?

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

Ich habe den Gesetzestext nicht vor mir. Aber so, wie das formuliert ist, heisst es ja, dass diese Kredite zurückzuzahlen sind, wenn es die wirtschaftliche Lage erlaubt. Ich denke, dass es bei den AKW ganz klar ist, dass die wirtschaftliche Lage im Rahmen der Strommarktliberalisierung nie mehr zugunsten der Atomkraft in der Schweiz sprechen wird.

Speck Christian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wir können über die verschiedenen Aspekte dieser Strommarktliberalisierung unterschiedlicher Meinung sein, aber eines müsste doch eigentlich allen klar sein: Wenn aus dieser Marktöffnung NAI entstehen, dann muss für diese NAI auch eine Regelung im entsprechenden Gesetz gefunden werden - und nicht an einem anderen Ort.

Nach unserer Auffassung sind die Übergangskosten unter der Voraussetzung der bundesrätlichen Marktöffnungsstufen, die wir jetzt beschlossen haben, von den Unternehmen selber zu tragen. Wir sind gegen neue Steuern und Abgaben. Im Gegenteil, die bestehenden Abgaben müssen im Interesse der Konkurrenzfähigkeit der einheimischen Stromversorgung und auch der Wasserkraft reduziert werden.

Nachdem sich, politisch motiviert und gegen unseren Willen, eine NAI-Lösung via Förderabgabe abzeichnet - wir werden sie im Abstimmungskampf dezidiert bekämpfen -, sehen wir uns hier veranlasst, das kleinere Übel zu wählen. Dies ist ein restriktives, zeitlich befristetes Darlehensmodell zur Finanzierung nicht verkraftbarer Übergangsposten. In der Kommission waren wir bei der Mehrheit, die dieses Modell ablehnte. Wir haben darüber in der Fraktion ausgiebig diskutiert und sind übereingekommen, dass wir, ebenfalls weitgehend aus taktischen Überlegungen, der Lösung zustimmen, die jetzt im EMG vorgesehen ist. Ordnungspolitisch ist sicher die Minderheit Baumberger, ergänzt durch den Antrag Imhof am "saubersten". Wir sind uns aber in unserer Fraktion auch bewusst, dass der Antrag Christen am meisten politische Chancen hat, angenommen zu werden.

Wir beantragen Ihnen also Zustimmung zum Antrag der Minderheit Baumberger sowie zu den Anträgen Imhof und Christen.

Schmid Odilo · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion

Es wurde schon angetönt: Wenn man während einer Vertragsdauer die Regeln ändert, dann muss man Gegensteuer geben, Begleitmassnahmen vorsehen. Dies ist bei der Amortisation der Wasserkraftwerke der Fall; früher konnte man diese Werke im Verlaufe von vierzig bis achtzig Jahren abschreiben, jetzt muss man das in einem sehr viel schnelleren Rhythmus von zehn, zwanzig oder dreissig Jahren vornehmen. Das ist so weit nicht mehr ernsthaft bestritten. Man wird bei der Regelung der nicht amortisierbaren Investitionen für dieses Problem eine Lösung finden.

Falsch ist es aber gemäss Mehrheit unserer Fraktion, dass man das Problem der NAI im Elektrizitätsmarktgesetz lösen will. Falsch ist es auch, wenn man hier noch gleich die AKW "aufbuttern" will. Letztere gehören im Atomgesetz geregelt; die NAI sind im Förderabgabegesetz, über dessen Norm wir im Herbst abstimmen werden, geregelt.

Es ist schon erstaunlich, wenn gerade aus jenen Kreisen, die vom Staate normalerweise wenig wissen wollen, nun vorgeschlagen wird, der Bund solle allenfalls die NAI abstützen. Womit denn? Wo ist das Geld? Wo hat der Bund, der so viele Schulden hat, noch flüssige Mittel, um die NAI zu garantieren, abzustützen? Das Hohelied der ultraliberalen Marktwirtschaft tönt hier falsch, und - das ist eine persönliche Bemerkung - im Duett mit der Bekämpfung der Parallelimporte von letzter Woche ist das eine richtige Kakophonie.

Unsere Fraktion hat sich intensiv mit den verschiedenen Anträgen befasst: Der Antrag der Minderheit wurde dem Antrag Christen gegenübergestellt und hatte, aus Gründen die ich schon erwähnt habe, keine Chance. Aber auch der Antrag Christen, die NAI im Elektrizitätsmarktgesetz zu regeln, wurde von einer Mehrheit der Fraktion abgelehnt.

Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen, dem Konzept der Mehrheit zu folgen, den Antrag der Minderheit sowie die Anträge Imhof und Christen abzulehnen und Artikel 25ter nicht einzufügen.

Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Wir sind hier an einem Punkt, wo uns die Vergangenheit einholt: bei den Überkapazitäten, die bei der Atomkraft und bei einigen neueren Wasserkraftwerken gebaut wurden. Wir haben jetzt nicht amortisierbare Investitionen. Aus einem offiziellen Papier geht hervor, dass der VSE die nicht amortisierbaren Investitionen auf 10 Milliarden Franken schätzt. Es geht da also um enorme Beträge. Deswegen ist es gerechtfertigt, dass eine Abstimmung über die Ausgabenbremse mit qualifiziertem Mehr erfolgt, sollte der Minderheitsantrag Baumberger oder der Antrag Christen angenommen werden.

Wir haben jetzt zwei Konzepte - ich erkläre es noch einmal -, um das gleiche Problem zu lösen; nur wird das Problem in zwei verschiedenen Artikeln angegangen:

Die Kommissionsmehrheit - sie kommt bei Artikel 30 Absatz 2 zum Zug - möchte die nicht amortisierbaren Investitionen bei der Wasserkraft auch angehen; nur hat sie dabei ein Finanzierungskonzept. Sie möchte nämlich die NAI, sofern nötig, während zehn plus fünf Jahren - also während maximal fünfzehn Jahren - unter restriktiven Bedingungen aus der Förderabgabe entschädigen. Deswegen will die Kommissionsmehrheit in Artikel 30 Absatz 2 ein Junktim, d. h., sie will die Förderabgabe mit dem Elektrizitätsmarktgesetz verknüpfen.

Die Minderheit Baumberger jedoch will hier bei Artikel 25ter die NAI aus der Bundeskasse bezahlen. Ich wiederhole: Die Minderheit will die Bundeskasse heranziehen, um die früheren Fehlinvestitionen zu entschädigen. Der Antrag Christen möchte das auf die Wasserkraftwerke beschränken und die Atomkraftwerke beiseite lassen. Sie müssen doch wissen: Es sind gewaltige Investitionen nötig. Ich muss Ihnen die Frage stellen - auch den Ordnungspolitikern und den Finanzpolitikern: Ist jetzt plötzlich alles wieder gut genug, um die Bundeskasse heranzuziehen? Jetzt spricht man plötzlich nicht mehr vom Sparen. Die Mehrheit hätte immerhin ein Finanzierungskonzept, so dass nicht die Bundeskasse zahlen muss. Jetzt muss plötzlich die Bundeskasse geradestehen, um den Strommonopolen die früheren Fehlentscheide zu entschädigen. Die "NZZ" und die Wirtschaftspresse haben einhellig geschrieben: Die Energieinvestitionen sind ein betriebliches Risiko. Dieses hat jetzt nicht der Bund aus seiner Kasse zu bezahlen.

Es ist schade, dass nur ein einziger Vertreter aus den Berggebieten gesprochen hat, obschon das die Berggebiete direkt etwas angeht, Herr Schmid. Ich habe hier einen Brief der Regierungskonferenz der Gebirgskantone, den die Kommissionsmitglieder erhalten haben. Diese will keine Lösung mit einer Entschädigung aus der Bundeskasse, wie das Herr Christen oder die Minderheit Baumberger wollen. Ich möchte auch Herrn Christen bitten, sich zu überlegen, ob er seinen Antrag auf diese Art aufrechterhalten will.

Die Gebirgskantone fahren aus drei Gründen mit der Lösung der Mehrheit - mit der Finanzierung ihrer möglichen NAI aus der Förderabgabe, über die ja am 24. September 2000 abgestimmt wird - besser:

1. Mit der NAI-Abgeltung über die Förderabgabe ist sichergestellt, dass kein Wasserkraftwerk Konkurs geht. Die Unterstützung muss allerdings betriebswirtschaftlich gerechtfertigt sein.

2. Die Abgeltung aus der Förderabgabe ist nicht nur für die NAI vorgesehen, sondern auch für die Sanierung und Erneuerung der zumeist alten Wasserkraftwerke. Die meisten Wasserkraftwerke sind heute vierzig-, fünfzig- oder sechzigjährig. Hier besteht ein riesiger Sanierungsbedarf, der nicht gesichert ist, im Zeichen der Strommarktliberalisierung weder finanziell noch betriebswirtschaftlich.

3. Die Förderabgabe gibt natürlich einen kleinen Preisvorteil für die erneuerbaren Energien, also für die Wasserkraft, weil sie ja nur die nicht erneuerbaren Energien, auch die Atomkraft, verteuert und damit die relativen Preise zugunsten der Wasserkraft verschiebt.

Aus ordnungspolitischen und finanzpolitischen Gründen und mit Rücksicht auf die eigentlichen Nutzniesser, die Gebirgskantone, bitte ich Sie dringend, die Anträge zu einem Artikel 25ter abzulehnen, sowohl in der Version der Minderheit Baumberger als auch in der Version Christen. Herrn Christen möchte ich nahelegen - wenn er sich schon für dieses Problem einsetzt -, seinen Antrag zurückzuziehen.

Ich möchte Folgendes zusichern: Sollte im Herbst die Förderabgabe in der Volksabstimmung scheitern, kommen wir auf eine andere Art auf die Frage der Abgeltung der NAI zurück; wir bieten hier Hand für eine Lösung. Aber entscheiden Sie jetzt nicht: zuerst Bundeskasse, dann schauen wir weiter.

Ich bitte Sie, alle Anträge für einem Artikel 25ter abzulehnen.

Fischer Ulrich · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Mit dem Elektrizitätsmarktgesetz ändern wir die bisher gültigen gesetzlichen Grundlagen. Die Folge wird ein Preiszerfall, eine Reduktion der Elektrizitätskosten in der Schweiz sein. Wenige neuere Werke können damit nicht mehr amortisiert werden, können die Investitionen nicht mehr auf dem ordentlichen Weg vornehmen. Nachdem das EMG hier eine Änderung vorsieht und die bisherige Rechtsordnung über den Haufen wirft, ist es meines Erachtens auch sinnvoll, wenn in diesem Gesetz eine Regelung für die nicht amortisierbaren Investitionen geschaffen wird. Das EMG schafft eine neue Situation, und deshalb hat die Abfederung auch hier zu geschehen.

Wie geschieht diese gemäss dem Antrag der Minderheit Baumberger in Artikel 25ter? Es soll keine Giesskannenlösung sein, nein! Die Lösung ist sehr restriktiv; es sollen nur Ausnahmefälle vorgesehen werden; die Darlehen sollen rückzahlbar und verzinslich sein; es sollen Darlehen, nicht einfach Abgeltungen sein, und die Modalitäten können durch den Bundesrat festgelegt werden. Es ist also eine sehr moderate, sinnvolle Lösung.

Nun stellt sich die Frage, ob nur die NAI der Wasserkraftwerke oder auch jene der Kernkraftwerke abgegolten werden sollen. Die Voraussetzungen sind für beide Arten von Kraftwerken grundsätzlich die gleichen:

1. Die Investitionen wurden im Vertrauen auf die geltende Rechtsordnung getätigt.

2. Die Investitionen wurden gemäss Aufforderung, im Vertrauen und in Absprache mit den Behörden getätigt.

3. Die Investitionen wurden im Sinne der Landesversorgung getätigt, die nach Behördenforderungen zu 95 Prozent aus schweizerischer Produktion erfolgen musste.

Die Elektrizitätsgesellschaften haben also nicht aus dem hohlen Bauch heraus investiert, sondern gestützt auf Absprachen mit den Behörden, auf Aufforderung durch die Behörden. Deshalb wäre eine solche Abgeltung sowohl bei den Kernkraftwerken als auch bei den Wasserkraftwerken erwünscht, sinnvoll und gerechtfertigt. Wenn Sie diese Abgeltung aber nur auf die Wasserkraft beschränkten, so wäre das ein rein politischer Entscheid. Für politische Entscheide habe ich natürlich Verständnis, obwohl ich damit nicht einverstanden sein kann.

Dupraz John · Nationalrat · Genf · Freisinnig-demokratische Fraktion

Je dirai que cet article est un casus belli. Si la proposition de minorité et la proposition Imhof devaient être acceptées telles quelles, elles ne manqueraient pas de susciter un référendum chez les antinucléaires, et elles risqueraient de mettre en péril tout l'équilibre que nous sommes en train d'échafauder dans la loi sur le marché de l'électricité.

Quant à la proposition Christen, je dirai qu'elle est prématurée, parce que notre Conseil, ainsi que le Conseil des Etats, ont voté une loi fédérale concernant une taxe d'encouragement de l'utilisation efficace de l'énergie et des agents renouvelables; taxe qui est incitative et qui répond aux initiatives populaires solaire et "énergie et environnement", ainsi qu'à la problématique des INA. Ces propositions s'opposent au concept élaboré par la majorité de la commission, qui vous est présenté en fin de loi et qui consiste à lier l'entrée en vigueur simultanée des deux lois (LTE et LME).

Quand M. Christen crie au chantage devant une telle proposition, je trouve que c'est aller un peu vite en besogne, car ce que veut la majorité de la commission, c'est sensibiliser l'opinion publique au lien que nous avons voulu entre l'ouverture du marché de l'électricité et les mesures d'accompagnements (LTE). Nous trouvons les sources de financement non seulement pour les INA, mais aussi pour l'entretien et les rénovations d'installations hydroélectriques existantes, ce que ne prévoit pas la proposition Christen. En fait, celle-ci est comme un coup de poignard dans le dos du concept décidé par le Conseil et élaboré par la majorité de la commission. Je regrette que M. Christen ait fait cette proposition, d'autant plus que nous savons très bien que le peuple devra se prononcer le 24 septembre prochain sur la taxe incitative. A ce moment-là, si le peuple la refuse, nous aurons tout loisir de revenir devant le plénum pour faire des propositions complémentaires. C'est alors que la proposition Christen pourrait être étudiée. Mais elle est actuellement prématurée, car elle amène de l'eau au moulin de ceux qui veulent déjà maintenant tuer la taxe d'encouragement de l'utilisation efficace de l'énergie et des énergies renouvelables. Je regrette infiniment cette proposition Christen.

La loi que vous propose la commission est équilibrée. Nous vous demandons de rejeter aussi bien la proposition Imhof que la proposition Christen, car les mêmes gens, à part M. Christen, qui font ces propositions et qui proposent de puiser dans la caisse fédérale, sont aussi ceux qui sont restrictifs pour tous les crédits votés par le Parlement. Alors, il faudrait être une fois cohérent. Si l'on veut l'équilibre des finances de la Confédération, on ne peut pas systématiquement refuser les crédits et demander à la caisse fédérale de payer quand ça nous arrange. Cela, c'est une attitude qui est incohérente et inacceptable.

Pour les raisons évoquées, je vous demande de rejeter à la fois la proposition de minorité et la proposition Christen, qui est prématurée, de même que la proposition Imhof.

Durrer Adalbert · Nationalrat · Obwalden · Christlichdemokratische Fraktion

Nach diesem feurigen Votum meines Kollegen Dupraz kann ich es ganz kurz machen. Wesentlich ist, dass wir zwei verschiedene Konzepte haben: Wir haben das Konzept des Bundesrates und der Mehrheit, wonach die NAI nicht im EMG geregelt werden, sondern im Förderabgabegesetz, und wir haben das Gegenkonzept gemäss Antrag der Minderheit Baumberger und den daraus weiterentwickelten Anträgen, wonach die NAI-Entschädigung im EMG festgelegt werden soll.

Die Argumente wurden beim Antrag der Minderheit Baumberger genannt; diese Argumente haben auch für die Anträge Imhof und Christen Gültigkeit: Diese Lösungen werden sehr viel Geld kosten. Wir haben ja keine Garantie dafür, dass die Kredite auch fristgerecht zurückbezahlt werden können. Die hohen Summen, die aufzubringen sind, laufen auch dem Sanierungsziel bezüglich der Bundesfinanzen zuwider.

Beim Minderheitsantrag Baumberger und beim Antrag Imhof haben wir die Problematik, dass auch die Atomkraftwerke einbezogen sind. Es ist bereits angekündigt worden, dass das ein Casus Belli für die AKW-Gegner sein werde. Wenn wir diesem Antrag zustimmten, wäre die Referendumsgefahr offenkundig.

Der Antrag Christen mag gegenüber dem Antrag der Minderheit Baumberger und dem Antrag Imhof den Vorteil haben, dass er die Atomkraft ausnimmt. Aber insgesamt sind die Argumente die gleichen. Das gilt im Übrigen auch in Bezug auf die hohe Belastung für die Bundesfinanzen. Insofern habe ich keine überzeugenden Argumente gehört, weshalb von der Meinung der Mehrheit der Kommission abzurücken sei.

Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass für den Fall, dass Sie dem Konzept Baumberger/Imhof/Christen zustimmten, die Ausgabenbremse zum Tragen kommen würde.

Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich

1. Es handelt sich um Gelder für Darlehen, die aus der allgemeinen Bundeskasse bezahlt werden sollen. Wir wissen nicht genau, welchen Betrag dies ausmachen wird. Aber es sind immerhin mehrere 100 Millionen Franken, und es sind neue Ausgaben. Sie müssen sich das also schon überlegen, bevor Sie diesem Konzept zustimmen; deswegen ist ja auch die Abstimmung über die Ausgabenbremse notwendig.

2. Eine zweite Überlegung ist die: Im Förderabgabegesetz ist vorgesehen, dass für den Erhalt und die Erneuerung bestehender Wasserkraftwerke Finanzhilfe gewährt werden kann. Mit dem Minderheitsantrag Baumberger würde das entfallen, wenn im Gegenzug das Förderabgabegesetz nicht durchkommt. Auf solche Unterstützungen sind die bestehenden Wasserkraftwerke im kommenden, sich öffnenden Markt aber angewiesen.

3. Zu den Kernkraftwerken: Der Bundesrat hat den Kraftwerken Mühleberg und Leibstadt eine Leistungserhöhung bzw. eine Betriebsverlängerung gewährt - dies in der Meinung, dass sie das NAI-Problem damit selbst lösen können und keinen solchen Zustupf via Darlehen benötigen.

Wie Sie zu Recht sagten, geht es auch um das Förderabgabegesetz. Das Parlament hat diesem zugestimmt, der Bundesrat hat positiv dazu Stellung genommen. Dabei wollen wir es bleiben lassen.

Ich ersuche Sie daher, alle vorliegenden Anträge abzulehnen.

Seiler Hanspeter · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Erste Eventualabstimmung - Premier vote préliminaire

Für den Antrag Christen .... 126 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 15 Stimmen

Zweite Eventualabstimmung - Deuxième vote préliminaire

Für den Antrag Imhof .... 111 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 56 Stimmen

Abstimmung

Definitiv - Définitivement

Für den Antrag der Mehrheit .... 111 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit/Christen/Imhof .... 70 Stimmen

Verfahrensbeitrag

Art. 25quater

Antrag Leutenegger Oberholzer

Titel

Fristenlauf der Marktöffnung

Wortlaut

Tritt das Elektrizitätsmarktgesetz nach dem 1. Januar 2001 in Kraft, so beginnt der Lauf der Fristen gemäss Artikel 25 ab dem 1. Januar 2001.

Art. 25quater

Proposition Leutenegger Oberholzer

Titre

Début du délai d'ouverture du marché

Texte

Si la loi sur le marché de l'électricité entre en vigueur après le 1er janvier 2001, les délais énumérés à l'article 25 courent à partir du 1er janvier 2001

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Die Marktöffnung ist, wie bereits mehrfach gesagt wurde, voll im Gang. Die Grosskundinnen und Grosskunden sichern sich durch privilegierte Abnahmebedingungen günstige Konditionen und profitieren von der Liberalisierung. Mit dem Beschluss bei Artikel 25 haben Sie nun festgelegt, dass die kleinen Verbraucherinnen und Verbraucher und die kleinen und mittleren Unternehmen weiterhin gefangen bleiben; sie bezahlen während sechs Jahren die verfehlten Investitionen der Vergangenheit; es geht vor allem um die Fehlinvestitionen in die Atomkraftwerke.

Aus diesem Grund wäre ich auch für eine rasche und gleichzeitige Öffnung gewesen. Es ist nun nicht abzusehen, wie lange die parlamentarische Beratung zum EMG dauert. Mit der Differenzbereinigung kann sie sicherlich noch bis zum nächsten Sommer dauern. Mit jeder Verzögerung verschlechtern sich aber die Bedingungen für die kleinen Verbraucher und die KMU. Deshalb muss sichergestellt werden, dass eine Verzögerung in der parlamentarischen Beratung die Marktzutrittsbedingungen der kleinen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zusätzlich erschwert.

Ich ersuche Sie deshalb mit einem Zusatzantrag, festzuhalten, dass der Fristenlauf gemäss Artikel 25 auf jeden Fall bereits am 1. Januar 2001 zu laufen beginnt.

Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen und damit weitere Verzögerungen in der Gesetzesberatung zulasten der kleinen Verbraucherinnen und Verbraucher und der KMU zu verhindern.

Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich

Als wir über die Öffnungsgeschwindigkeit diskutierten, habe ich Ihnen gesagt, dass der Bundesrat zunächst neun Jahre vorgeschlagen hat. Er ist aber unter anderem auch deswegen auf sechs Jahre gekommen, weil er die Dauer der parlamentarischen Beratung mit in Betracht zieht. Bei diesen sechs Jahren sind wir schon davon ausgegangen, dass das Gesetz nicht unbedingt schon auf den 1. Januar 2001 in Kraft gesetzt werden kann.

Das kann auch gar nicht sein, selbst wenn der Ständerat jetzt sehr schnell handelt. Es wird Differenzen geben. Die Inkraftsetzung ist kaum auf den 1. Januar 2001 möglich, aber sie dürfte schätzungsweise während des Jahres 2001 erfolgen.

Ich ersuche Sie also, bei der üblichen Regelung zu bleiben, wonach all diese Fristen ab formeller Inkraftsetzung des Gesetzes zu laufen beginnen.

Verfahrensbeitrag

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Leutenegger Oberholzer .... 45 Stimmen

Dagegen .... 113 Stimmen

Art. 26

Antrag der Kommission

Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Minderheit

(Hegetschweiler, Baumberger, Brunner Toni, Dettling, Fischer-Seengen, Maurer, Scherrer Jürg, Speck, Stucky, Wyss William)

Streichen

Antrag Leutenegger Oberholzer

Abs. 1

Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erlangt die SNG Rechtspersönlichkeit.

Abs. 2

Der Bundesrat trifft auf diesen Zeitpunkt hin namentlich die folgenden Massnahmen: Er

a. beschliesst die ersten Statuten;

b. beschliesst die Eröffnungsbilanz;

c. bestimmt die kapitalmässige Beteiligung des Bundes;

d. wählt den Verwaltungsrat und bezeichnet dessen Präsidenten oder Präsidentin;

e. bestimmt die Revisionsstelle.

Abs. 3

Der Verwaltungsrat ernennt auf den gleichen Zeitpunkt hin die Geschäftsführung, genehmigt das Budget und erlässt das Organisationsreglement.

Art. 26

Proposition de la commission

Majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Minorité

(Hegetschweiler, Baumberger, Brunner Toni, Dettling, Fischer-Seengen, Maurer, Scherrer Jürg, Speck, Stucky, Wyss William)

Biffer

Proposition Leutenegger Oberholzer

Al. 1

A l'entrée en vigueur de la présente loi, la société suisse pour l'exploitation du réseau acquiert sa personnalité juridique.

Al. 2

A la même date, le Conseil fédéral prend en particulier les mesures suivantes: il

a. fixe les premiers statuts;

b. fixe le bilan initial;

c. fixe la participation de la Confédération au capital;

d. élit le conseil d'administration et en désigne la présidente ou le président;

e. détermine l'organe de vérification des comptes.

Al. 3

A cette même date, le conseil d'administration nomme la direction de l'entreprise, approuve le budget et édicte le règlement d'organisation.

Seiler Hanspeter · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Über den Antrag der Minderheit Hegetschweiler ist bei Artikel 8 abgestimmt worden. Der Antrag Leutenegger Oberholzer ist ebenfalls erledigt. - Frau Leutenegger Oberholzer ist damit einverstanden.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Verfahrensbeitrag

Art. 27

Antrag der Kommission

Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Minderheit

(Hegetschweiler, Baumberger, Brunner Toni, Dettling, Fischer-Seengen, Maurer, Scherrer Jürg, Speck, Stucky, Wyss William)

Streichen

Art. 27

Proposition de la commission

Majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Minorité

(Hegetschweiler, Baumberger, Brunner Toni, Dettling, Fischer-Seengen, Maurer, Scherrer Jürg, Speck, Stucky, Wyss William)

Biffer

Präsident (Seiler Hanspeter, Präsident): Auch über den Antrag der Minderheit Hegetschweiler ist bei Artikel 8 abgestimmt worden.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Art. 27bis

Antrag der Kommission

Mehrheit

Ablehnung des Antrages der Minderheit

Minderheit

(Berberat, Grobet, Herczog, Rechsteiner Rudolf, Semadeni, Strahm, Stump, Teuscher)

Titel

Strukturfonds

Abs. 1

Der Bund errichtet einen Strukturfonds zur Finanzierung:

a. von Sozialplänen in Fällen, wo ein Arbeitsplatzabbau im Elektrizitätssektor nicht ohne Entlassungen möglich ist;

b. der Schaffung neuer Arbeitsplätze insbesondere im Energiesektor, um in den betroffenen Regionen die mit der Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes verbundenen Arbeitsplatzverluste zu kompensieren.

Abs. 2

Der Fonds wird über eine Abgabe gespiesen, deren Höhe vom Bundesrat festgesetzt und zusätzlich zur Vergütung für die Durchleitung von Elektrizität erhoben wird.

Art. 27bis

Proposition de la commission

Majorité

Rejeter la proposition de la minorité

Minorité

(Berberat, Grobet, Herczog, Rechsteiner Rudolf, Semadeni, Strahm, Stump, Teuscher)

Titre

Fonds structurel

Al. 1

La Confédération crée un fonds structurel, dont l'objectif est de financer:

a. des plans sociaux lorsque des diminutions d'emplois dans le secteur de l'électricité ne peuvent se faire sans licenciements;

b. la création de nouveaux emplois, notamment dans le secteur de l'énergie, compensant dans les régions les pertes d'emplois liées à la libéralisation du marché de l'électricité.

Al. 2

Le fonds est alimenté par une taxe, dont le montant est fixé par le Conseil fédéral, prélevée en sus de la rétribution due pour l'acheminement d'électricité.

Berberat Didier · Nationalrat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion

Nous avons vu aux articles 25 et 25bis que le rythme d'ouverture se fera sur six ans. Je le regrette, mais je me plie à la décision de la majorité. Simplement, le fonds structurel que la minorité propose à l'article 27bis prend encore plus d'importance, puisqu'il est fait pour aider les reconversions en matière d'emplois. Comme l'ouverture se fera sur six ans, le choc en matière d'emplois sera plus rude. Le fonds structurel que je propose sera là pour amortir le choc.

Comme je l'ai signalé tout à l'heure, on peut craindre entre 6000 et 8000 suppressions d'emplois dans la branche. Il faut donc des mesures sociales d'accompagnement. C'est la raison de la proposition de minorité, qui précise que la Confédération crée un fonds structurel dont l'objectif est double: tout d'abord de financer "des plans sociaux lorsque les diminutions d'emplois dans le secteur de l'électricité ne peuvent se faire sans licenciements"; ensuite de créer "de nouveaux emplois, notamment dans le secteur de l'énergie, compensant dans les régions les pertes d'emplois liées à la libéralisation du marché de l'électricité".

Il est précisé à l'alinéa 2 que le fonds est alimenté par une taxe. La minorité propose que ce soit le Conseil fédéral qui fixe cette taxe, qui sera prélevée en sus de la rétribution due pour l'acheminement d'électricité. Vous constaterez que je n'ai pas prévu de chiffre pour le montant de cette taxe. Mais par exemple, si on prélevait une minime taxe de 0,1 centime - donc pas 1 centime, mais 0,1 centime! - par kilowattheure, avec 50 milliards de kilowattheure, puisque c'est la consommation globale d'électricité en Suisse, on arriverait à une somme de 50 millions de francs par année, ce qui permettrait de créer ce fonds et d'essayer d'atterrir le plus doucement possible pour éviter les licenciements, pour permettre aux gens de se reconvertir et pour permettre la création d'emplois dans des régions qui seront lourdement touchées par la libéralisation.

Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion

Die FDP-Fraktion empfiehlt Ihnen, der Mehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag Berberat abzulehnen.

Es ist ein wenig erstaunlich, aber doch bezeichnend, dass zum Teil aus dem Kreise der Leute, die eine einzige Netzgesellschaft wollten und die am liebsten eine staatliche Monopolgesellschaft gehabt hätten, nunmehr diese Vorbehalte, diese Angst geäussert werden bezüglich des Verhaltens einer solchen einzigen Netzgesellschaft gegenüber den Arbeitnehmern. Ich möchte diesen Leuten zurufen: Schenken Sie doch Ihrem Kind, das Sie haben wollten und das Sie in diesem Rat geboren haben, Vertrauen. Das ist das eine.

Das andere ist, dass arbeitsrechtliche Bestimmungen in diesem Gesetz ohnehin keinen Platz haben. Wir beraten hier das Elektrizitätsmarktgesetz und nicht ein Arbeitsgesetz. Wir haben keinen Platz in diesem Gesetz für spezifische arbeitsrechtliche Bestimmungen. Die Konsequenz wäre ja, dass letztlich bei jeder Branche - wenn immer etwas Spezielles beraten wird - jedes Produkt mit einem Zuschlag bedacht werden müsste: einen Batzen in einen Fonds für die Käsehersteller, wenn diese Strukturschwierigkeiten haben; einen Batzen für den Schuhmacher, für den Fahrradhändler. Auch diese Leute, die ganze Wirtschaft, haben Strukturprobleme; es sind strukturelle Umorganisationen im Gang. Es ist nicht einzusehen, warum jetzt ausgerechnet bei der Umstrukturierung im Elektrizitätsmarkt solche arbeitsrechtliche Bestimmungen im Elektrizitätsmarktgesetz Eingang finden sollten, wenn wir anderweitig spezielle arbeitsrechtliche Bestimmungen haben.

Die FDP-Fraktion will keine staatlichen Eingriffe, keine Interventionen in den Arbeitsmarkt an sich und schon gar nicht im Speziellen in Form von Bestimmungen im Elektrizitätsmarktgesetz, das ganz anderes zu regeln hat.

Ich muss Ihnen also beliebt machen und bitte Sie eindringlich: Öffnen Sie hier nicht ein Tor, das dann in anderen speziellen Gesetzgebungen erneut geöffnet wird und Eintritt gewährt, damit jeder und jede Institution nach Belieben Anträge einbringen und seine bzw. ihre persönlichen Interessen, auch arbeitsmarktliche Interessen, durchzusetzen versuchen kann. Denken Sie nochmals daran: Es geht hier um den Elektrizitätsmarkt, den wir öffnen wollen, für den wir vernünftige Rahmenbedingungen haben wollen. Es geht erstens nicht um arbeitsrechtliche Bestimmungen, und zweitens ist für solche auch kein Bedarf, weil diese Grundsätze anderswo bereits geregelt sind.

Keller Robert · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Namens der SVP-Fraktion beantrage ich Ihnen, den Minderheitsantrag Berberat abzulehnen.

Zur Begründung: Ein Strukturfonds ist für die Finanzierung von Sozialplänen nicht geeignet. Arbeitsplatzverluste im Berggebiet sind bedauerlich; aber ich habe in den Protokollen nachgelesen: Es sollten im Maximum 600 Arbeitsplätze betroffen sein.

Die Abgabe hätte Steuercharakter. Diese Steuer müsste durch die Netzbetreiber erhoben werden; es wäre also eine Umverteilung. Das EMG bietet mit neuen Arbeitsplätzen für die Arbeitnehmer doch auch Chancen. Es ist schwierig, mit Abgaben im Elektrizitätssektor Strukturprobleme zu lösen. Wir haben Bundesbeschlüsse oder -gesetze zugunsten dieser Anliegen: die Unterstützung von Strukturen im ländlichen Raum, die Investitionshilfe in den Berggebieten oder die Unterstützung für wirtschaftliche Erneuerungsgebiete. Strukturwandel in der Stromwirtschaft ist nicht eine Frage dieses neuen Gesetzes, sondern des Marktes. Wir dürfen nicht noch mehr in den Markt eingreifen.

Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Berberat abzulehnen.

Durrer Adalbert · Nationalrat · Obwalden · Christlichdemokratische Fraktion

Gegen den Antrag der Minderheit Berberat gibt es ordnungspolitische Einwände. Wir können nicht auf der einen Seite den Markt liberalisieren, wirtschaftliche Grundsätze einführen, auf der anderen Seite aber wieder staatliche Organisationen aufbauen.

Diese Ziele werden im Übrigen auch mit Artikel 7 des Förderabgabegesetzes erreicht. Dort gibt es ein ganzes Regime von Förderungsmöglichkeiten bei Alternativenergien; mit diesen Abgaben können auch Arbeitsplätze generiert werden. Da gibt es nicht nur die Möglichkeit, die NAI im Bereich der Wasserkraftwerke zu regeln, sondern eben auch, die Wasserkraftwerke zu fördern. Ich denke hier an die Sanierung von Wasserkraftanlagen, die Erneuerung, die Erhöhung des Wirkungsgrades.

Was bei diesem Antrag für eine neue Abgabe, die in Absatz 2 vorgesehen ist, aber wesentlich ist: Es fehlt die verfassungsrechtliche Grundlage. In unserem Rechtssystem dürfen wir auf Gesetzesstufe nicht neue Abgaben einführen, ohne dass es dafür explizit eine Verfassungsgrundlage gibt. Um dieses Problem ging es ja beim Förderabgabegesetz unlängst; dies haben wir miteinander durchgespielt. Für die Förderabgabe mussten wir nachträglich die berühmte Grundnorm kreieren; sie kommt im Herbst in die eidgenössische Abstimmung.

Eine Zustimmung zu diesem Minderheitsantrag wäre also auch ganz klar verfassungswidrig.

Seiler Hanspeter · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die CVP-Fraktion teilt mit, dass sie die Mehrheit unterstützt.

Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich

Der Minderheitsantrag Berberat wäre erst dann verfassungsmässig, wenn es sich bei dieser Abgabe gemäss Absatz 2 um eine Lenkungsabgabe handeln würde. Das ist nicht der Fall; diese Abgabe will kein bestimmtes Verhalten herbeiführen. Daher ist die verfassungsmässige Grundlage nicht gegeben.

Seiler Hanspeter · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 104 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 60 Stimmen

Art. 28

Antrag der Kommission

Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Minderheit

(Teuscher, Grobet, Stump)

Abs. 1

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 2

Der Bundesrat legt die Grundsätze für eine einheitliche und transparente Tarifierung fest. Zudem legt er die Bedingungen fest, unter denen festen Kundinnen und Kunden in Ausnahmefällen unterschiedliche Anschlussgebühren verrechnet werden dürfen.

Art. 28

Proposition de la commission

Majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Minorité

(Teuscher, Grobet, Stump)

Al. 1

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 2

Le Conseil fédéral formule les principes régissant la formation de tarifs uniformes et transparents. Il fixe en outre les conditions sous lesquelles les clients captifs peuvent exceptionnellement se voir facturer des taxes de raccordement différentes.

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

Bei diesem Minderheitsantrag geht es um die Übergangsfrist, um die Tarife, die die festen Kunden während der Übergangsfrist bezahlen müssen, die wir vorhin bis zur Öffnung auf sechs Jahre festgelegt haben. Hier ist es besonders wichtig, dass Transparenz bei den Preisen herrscht. Generell bin ich der Meinung, dass die Tarifierung grundsätzlich einheitlich und transparent gestaltet sein soll; das hat auch die Verwaltung in ihren diversen Berichten, die wir erhalten haben, immer wieder betont.

Bezüglich Einheitlichkeit ist es nötig, dass der Bundesrat in der Übergangsfrist die Preise festlegt und nicht die Kantone, denn sonst haben wir für die sechs Jahre bis zur vollständigen Marktöffnung 26 Varianten der Tarifierung.

Es ist auch nicht einsichtig, warum z. B. einem festen Kunden der BKW im Kanton Bern ein fixer Preis verrechnet wird, und im Kanton Freiburg ein ähnlicher fester Kunde einen ganz anderen Preis bezahlt.

Neben dieser Forderung nach Einheitlichkeit der Tarife ist auch die Forderung nach Transparenz der Tarife in der Übergangsfrist sehr wichtig. Der feste Kunde hat ein Anrecht, zu wissen, was ihm geliefert wird und wie sich dieser Preis zusammensetzt.

Mit der Bundeskompetenz für die einheitlichen und transparenten Tarife während der Übergangszeit haben wir wenigstens ein bisschen Gewähr, dass die Werke nicht einfach alle ihre nicht amortisierbaren Kosten undurchsichtig auf die Kleinkonsumentinnen und Kleinkonsumenten überwälzen können.

Deshalb beantragt Ihnen die Minderheit, diese Kompetenzen dem Bundesrat zu geben.

Leutenegger Hajo · Nationalrat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion

Die FDP-Fraktion unterstützt auch hier den Antrag der Mehrheit der Kommission und damit den Bundesrat.

In Artikel 28 Absatz 2 versucht die Minderheit Teuscher, dem Bund eine landesweite Tarifhoheit gegenüber festen Kundinnen und Kunden zuzusprechen. Diese Hoheit hat der Bund bis heute nicht - im noch nicht geöffneten Markt -, und er braucht sie auch nicht. Es macht auch keinen Sinn, für die sechs Jahre bis zur Marktöffnung noch ein solches Einheitssystem aufbauen und einführen zu wollen. Wir haben viel mehr als 26 verschiedene Tarife, wie Frau Teuscher gesagt hat. Bekanntlich haben wir in der Schweiz recht unterschiedliche Elektrizitätsnetze: ländliche und städtische Netze zur Versorgung von Berg und Tal, Netze, die die Industrie versorgen, und solche, die keine Industrie zu versorgen haben. Entsprechend resultieren daraus unterschiedliche Kosten, welche sich heute in unterschiedlichen Tarifen äussern. Dabei werden heute bei der Tarifstruktur die Tarifempfehlungen des Bundes weitgehend befolgt. Würde sich der Minderheitsantrag durchsetzen, würden Netze mit tiefen Kosten oder mit günstiger Eigenproduktion übermässig profitieren; Netze mit weniger attraktivem Versorgungsgebiet - zum Beispiel jene in Randregionen oder jene mit wenig Eigenproduktion und somit höheren Kosten - würden hingegen unzulässig belastet. Wir müssten wohl sehr bald eine Netzausgleichskasse schaffen, was unserer föderalistischen Struktur widerspricht.

Mit dem Minderheitsantrag werden die Interessen von Kantonen und Gemeinden massiv tangiert. Die bestehenden Konstenunterschiede, die von Produktion und Netzdichte herrühren, müssten wir national ausgleichen, wenn wir nicht die weniger attraktiven Netze gefährden wollten. Die Marktöffnung wird eine Vielzahl von Angeboten hervorbringen. Im Monopolbereich, im Netzbereich, werden die Tarife aber nach einheitlichem Schema berechnet werden müssen, womit auch die Transparenzforderung erfüllt wird.

Wir empfehlen Ihnen deshalb auch hier, dem Bundesrat und der Kommissionsmehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag abzulehnen.

Dupraz John · Nationalrat · Genf · Freisinnig-demokratische Fraktion

C'est le genre de proposition de minorité dont on aurait bien pu se passer, d'autant plus que le projet de loi sur le marché de l'électricité ne dit rien des structures tarifaires. Celles-ci relèvent toujours des autorités cantonales et communales. Les cantons doivent garder la compétence de fixer, dans des cas exceptionnels, des taxes de raccordement inégales, ce qui leur permet de prendre en compte leurs spécificités propres. De plus, il faut éviter de formuler à l'échelon fédéral, pour la période transitoire de six ans, des dispositions qui contredisent l'article 10 alinéa 3 selon lequel il appartient aux cantons de prescrire ce qui détermine les coûts de raccordement.

Pour ces raisons, je vous demanderai de soutenir la proposition de majorité.

Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich

Sie haben in Artikel 10 dieses Gesetzes festgelegt, dass es die Kantone und die Gemeinden sein sollen, welche die Tarifstruktur festlegen. Diese sollen auch die Kompetenz haben, in Ausnahmefällen unterschiedliche Anschlussgebühren festzulegen. Es macht keinen Sinn, dass für die Übergangszeit nun eine andere Regelung gewählt wird.

Seiler Hanspeter · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 103 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 50 Stimmen

Art. 29

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 30

Antrag der Kommission

Mehrheit

Abs. 1

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 2

Dieses Gesetz kann nur gemeinsam mit dem Bundesgesetz vom 8. Oktober 1999 über eine Energieabgabe zur Förderung des wirksamen Energieeinsatzes und der erneuerbaren Energien (Förderabgabegesetz) in Kraft gesetzt werden. Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

Minderheit

(Speck, Baumberger, Brunner Toni, Dettling, Fischer-Seengen, Hegetschweiler, Maurer, Philipona, Stucky, Wyss William)

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 30

Proposition de la commission

Majorité

Al. 1

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 2

Cette loi ne peut être mise en vigueur que conjointement avec la loi fédérale du 8 octobre 1999 concernant une taxe d'encouragement de l'utilisation efficace de l'énergie et des agents renouvelables. Le Conseil fédéral fixe la date de l'entrée en vigueur.

Minorité

(Speck, Baumberger, Brunner Toni, Dettling, Fischer-Seengen, Hegetschweiler, Maurer, Philipona, Stucky, Wyss William)

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Speck Christian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich vertrete die Kommissionsminderheit bei Artikel 30. Das Abhängigmachen der Inkraftsetzung eines Gesetzes von der Annahme einer neuen Abgabe ist eine an und für sich schon merkwürdige Art und Weise, Politik zu betreiben. Bekanntlich hat die UREK mit einer Stimme Mehrheit beschlossen, dass das EMG nur in Kraft gesetzt werden kann, wenn die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im Herbst der Förderabgabe von 0,3 Rappen zustimmen. Diese Koppelung ist zutiefst undemokratisch, und sie ist auch staatspolitisch bedenklich. Ohne zusätzliche Subventionen keine Marktöffnung - so einfach ist das.

Was passiert, wenn das Gesetz über die Strommarktliberalisierung nicht in Kraft gesetzt werden kann? Die Marktöffnung wird sich dennoch durchsetzen, dies aber vor allem für die Grossverbraucher. Für die Durchleitungsrechte wird es einen Entscheid der Wettbewerbskommission geben, wie er ja bereits angekündigt worden ist. Nachteile werden vor allem die Kleinkonsumenten, die festen Kunden der Endverteiler haben.

Amtsdirektor Eduard Kiener sagte dazu in der Kommission: "Rechtlich ist eine Verknüpfung möglich." Politisch läuft die Marktöffnung ohnehin. Sie vom Förderabgabegesetz direkt abhängig zu machen, bedeutet, dass wir im Fall einer Ablehnung weiterhin einen Wildwuchs haben.

Wir haben heute vernünftige Marktöffnungsstufen beschlossen. Dies wird dazu führen, dass NAI nur in Ausnahmefällen entstehen werden. Obwohl die Anträge zu Artikel 25ter abgelehnt wurden, besteht keine Veranlassung, die Inkraftsetzung des EMG davon abhängig zu machen, dass sie mit einer neuen Subventionsmaschinerie verbunden wird. Sollte die Förderabgabe in der Volksabstimmung abgelehnt werden, so müssten punktuelle Lösungen gefunden werden.

Im Übrigen bin ich überzeugt, dass sich der Markt mittelfristig erholen dürfte, wovon auch die Wasserkraft profitieren wird. Die Kröte Marktöffnung aber muss nun einmal ohne Wenn und Aber geschluckt werden. Jede Verbindung mit neuen Subventionen ist da fehl am Platz.

Ich bitte Sie im Namen der starken Minderheit um Zustimmung zur Fassung des Bundesrates.

Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion

Bezüglich der Koppelung der Förderabgabe mit dem Elektrizitätsmarktgesetz beantrage ich Ihnen, der Minderheit und dem Bundesrat zu folgen.

Die rasche Behandlung des bundesrätlichen Entwurfes zum EMG wurde von Interessengruppen in der Absicht verzögert, zuerst eine Förderabgabe für erneuerbare Energien und damit auch für die angeblich gefährdete Wasserkraft zu sichern. Das ist mit einer Energieabgabe von 0,3 Rappen pro Kilowattstunde auch gelungen.

Im Gegensatz zum Bundesrat beschloss die Mehrheit der UREK ganz knapp, dass das EMG nur in Kraft treten soll, wenn auch das Förderabgabegesetz in Kraft gesetzt werden kann. Fällt die Förderabgabe als Gegenvorschlag zur Solar-Initiative beim Souverän durch, würde sich demnach der Startschuss für die Strommarktöffnung nochmals verzögern. Das können wir uns nicht leisten.

Diese von der Kommissionsmehrheit vorgenommene und äusserst problematische Koppelung der Förderabgabe mit dem EMG ist nicht akzeptabel und auch nicht zu rechtfertigen. Dieser subventionspolitisch motivierte Druckversuch auf den Stimmbürger ist politisch problematisch und darf in einem Marktöffnungsgesetz keinen Platz haben.

Kein einziges Wasserkraftwerk wird wegen der Liberalisierung in absehbarer Zeit abgeschaltet werden müssen. Die Frage, ob zukünftige Instandhaltungskosten für Wasserkraftwerke nicht aufgebracht werden könnten, kann heute nicht schlüssig beantwortet werden. Es ist jedoch sehr unwahrscheinlich.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der FDP-Fraktion, dieser problematischen Verknüpfung nicht zuzustimmen und bei der Fassung des Bundesrates und der Minderheit zu bleiben.

Schmid Odilo · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion

Auch wir in der CVP-Fraktion haben über diesen Artikel 30 sehr intensiv diskutiert. Ich kann Ihnen vorweg sagen, dass wir eine Mehrheit dafür gefunden haben, aber nicht eine sehr, sehr starke; Teile unserer Fraktion haben darauf hingewiesen, dass eine Koppelung undemokratisch sei und ein Druckversuch auf die Stimmenden wäre.

Eine Mehrheit ist allerdings der Meinung, dass eine Verknüpfung - ein Junktim - zwischen Förderabgabegesetz und EMG durchaus Sinn mache; vor allem, wenn man bedenkt, wie die Debatte über das Förderabgabegesetz hier im Parlament gelaufen ist. Jene Kreise, die nun diesem Junktim FAG/EMG ablehnend gegenüberstehen, waren es, die den Beschluss mit grosser Hartnäckigkeit bekämpft haben, die nicht einmal dem sehr bescheidenen Kompromiss von 0,3 Rappen zugestimmt haben. Immer nach dem Motto "divide et impera" - teile und herrsche! - wollen sie verhindern, dass dieses Junktim gesprochen wird, um allenfalls das Förderabgabegesetz oder die rechtliche Basis, die Grundnorm, bekämpfen zu können. Das wäre dann ein eleganter Weg, wie man diese verhasste Energieförderungsabgabe wieder umgehen könnte.

Aus diesem Grunde - es ist ein bisschen Misstrauen dabei, weil man diese Debatten hier erlebt hat - sind wir mehrheitlich für eine Koppelung FAG/EMG. Eine Regelung betreffend die NAI braucht es, weil die Spielregeln geändert werden. Ich habe es schon mal gesagt: Die Fraktion ist auch grossmehrheitlich dieser Meinung. Diese NAI sollten aber im Förderabgabegesetz geregelt werden. Auch als Vertreter eines Wasserschlosskantones muss ich sagen: Das Eintrittsbillet zu einem liberalisierten Strommarkt ist die Förderabgabe.

Die Mehrheit der CVP-Fraktion wird somit der Kommissionsmehrheit bei Artikel 30 zustimmen; aber ich verheimliche nicht, dass eine starke Mindherheit anders stimmen wird.

Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, bei Artikel 30 der Minderheit zu folgen. Diese will, dass der Bundesrat den Zeitpunkt für die Inkraftsetzung des Elektrizitätsmarktgesetzes bestimmt. Dies ist auch recht so. Was aber weniger logisch erscheint, ist das Vorhaben der Kommissionsmehrheit, die das Elektrizitätsmarktgesetz nur gemeinsam mit dem Förderabgabegesetz in Kraft setzen will. Bekanntlich muss die Förderabgabe in der zweiten Hälfte dieses Jahres vor das Volk gebracht werden; der Entscheid des Volkes wird zu akzeptieren sein. Wenn er zugunsten der Förderabgabe ausfällt, ist das ebenso zu akzeptieren, wie wenn der Entscheid negativ ausfällt. In diesem Falle auch auf die Einführung des EMG zu verzichten, wäre unredlich. Dadurch würde zwar die Inkraftsetzung dieses Gesetzes auf den 1. Januar des nächsten Jahres gänzlich verunmöglicht; die ganze Strommarktliberalisierung würde vom Parlament wieder auf die lange Bank geschoben. Aber aufgrund der Bedingungen des Umfeldes wäre in der Realität sicher nicht zu verhindern, dass die Strommarktliberalisierung weiter fortschreitet. Die Grossen hätten dann mit ihren günstigen Tarifen wieder einmal davon profitiert; die Kleinkunden wären bei dieser Vorgehensweise aber einmal mehr die Benachteiligten und daher auch die Geprellten. Die Politik würde also einmal mehr der wirtschaftlichen Entwicklung hinterherhinken. Dies ist zu vermeiden und mit der klaren Unterstützung der Minderheit auch zu postulieren.

Ich bitte Sie daher, die starke Minderheit zu unterstützen, wonach der Bundesrat das Inkrafttreten des Gesetzes selber bestimmen kann.

Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie, Artikel 30 Absatz 2 in der Fassung der Mehrheit zuzustimmen. Die Zustimmung zu dieser Art von Abgeltung von NAI ist die logische Folgerung aus der sehr deutlichen Ablehnung von Artikel 25ter. Etwas muss man ja tun, um vor allem mit Rücksicht auf die Gebirgskantone Sicherheiten zu bieten, dass die NAI-Abgeltung gewährleistet ist.

Herr Speck hat gesagt, die Verknüpfung sei undemokratisch und staatspolitisch bedenklich. Ich glaube, dass das die logische Verknüpfung - sie ist rechtlich übrigens möglich; wir haben ein Gutachten dazu - zwischen der Förderabgabe und der Strommarktliberalisierung ist:

Erstens ist es ein Sicherungselement gegen Ängste - die vielleicht subjektiv sind - im Zusammenhang mit der Strommarktliberalisierung, und zwar ein Sicherungselement gegenüber den Gebirgskantonen, die Angst davor haben, dass vor allem bei den neueren Kraftwerken plötzlich Illiquiditäten und Konkursfälle auftreten könnten.

Zweitens ist es ein psychologisches Sicherungselement gegenüber den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen vor allem auch der Kraftwerke.

Drittens ist es ein Sicherungselement gegenüber der EOS und der Romandie. Wir wissen, dass die Ostschweizer Kantone ihre Hausaufgaben besser gemacht haben; sie haben Abschreibungen vorgenommen. In der Westschweiz ist man damit im Rückstand. Es ist ein Sicherungselement, wenn eine gewisse Gewähr geboten wird, dass aus der Förderabgabe allenfalls, unter restriktiven Bedingungen, auch die Abgeltung der NAI möglich ist.

Ich muss hier noch auf das Argument eingehen, das sei ein neuer Subventionsmechanismus. Ich höre auch von Freunden aus dem bürgerlichen Lager, wir wollten eine neue Käseunion schaffen. Wir gehören nicht zu denjenigen, die eine Verewigung eines Subventionsmechanismus einführen wollen. Ich möchte Sie daran erinnern, dass die Artikel 7 und 9 des Förderabgabegesetzes sagen, dass nur unter drei kumulativen, restriktiven Bedingungen überhaupt ein Franken für die NAI-Abgeltung ausbezahlt werden kann:

1. Es muss betriebswirtschaftlich gerechtfertigt sein und darf nur in Ausnahmefällen vorkommen, d. h., wenn damit konkret ein Konkurs oder der Verkauf des Werkes ins Ausland verhindert werden kann.

2. Es handelt sich um rückzahlbare Darlehen.

3. Es ist nur gegen Sicherheiten, z. B. gegen die Verpfändung des Werkes, wie bei einem Hypothekardarlehen, möglich, dass der Bund aus der Förderabgabe solche Darlehen oder Bürgschaften leistet.

Es geht hier - reden wir Klartext - schon um ein Vorgeplänkel im Hinblick auf die Abstimmung im Herbst. Die Förderabgabe - ich spreche nur vom Gegenvorschlag der Bundesversammlung - bringt eine Verteuerung der Energie von 0,3 Rappen. Mit der Strommarktliberalisierung aber können Sie sehr rasch - die Erfahrungen im übrigen Europa, vor allem in Deutschland, haben das gezeigt - mit einer Strompreissenkung um 3 bis 5 Rappen rechnen. Das ist also um 3 Rappen billigerer Strom mit dem Preis einer zeitlich befristeten Abgabe von 0,3 Rappen. Ich möchte Sie sehr bitten: Bedenken Sie, ob dieser Preis für die Absicherung der Strommarktliberalisierung nicht bezahlt werden sollte. Diese Förderabgabe ist sozusagen das Schmiermittel für die Liberalisierung. Sie nimmt Ängste und gibt Sicherheiten.

Gerade aus diesen zum Teil auch psychologischen Gründen bitte ich Sie, dieses Junktim, diese Verknüpfung, vorzunehmen und Artikel 30 Absatz 2 in der Fassung der Mehrheit anzunehmen.

Dupraz John · Nationalrat · Genf · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ce n'est pas une mesure antidémocratique que de lier l'entrée en vigueur de la loi sur le marché de l'électricité à celle de la loi concernant une taxe d'encouragement de l'utilisation efficace de l'énergie et des agents renouvelables. Comme je l'ai dit tout à l'heure, les Chambres ont élaboré un concept qui répond aux initiatives populaires solaire et "Energie et environnement", ainsi qu'à la problématique des investissements non amortissables liés à l'ouverture du marché de l'électricité.

En politique, on dit toujours qu'il faut se méfier de ses amis. Je constate que les personnes qui sont cosignataires de la proposition de minorité sont mes amis politiques, qui sont les ennemis de la taxe sur les énergies non renouvelables. Je dirai qu'en fait, la proposition de minorité est le début de la campagne pour un non aux contre-projets des initiatives précitées. Je vous rappellerai que le peuple suisse a accepté une taxe poids lourds qui va engendrer un produit de 1,5 milliard de francs dans quelques années, alors que le produit de la taxe sur l'énergie ne sera que de 450 millions de francs par année. Avec la baisse du prix de l'électricité qu'on attend après l'ouverture du marché, cette taxe sera quasiment indolore. Si on prend par exemple le coût du carburant pour les voitures, la taxe représente à peu près 2 centimes par litre d'essence; une voiture consomme environ 10 litres aux 100 kilomètres, ça fait 20 centimes pour 100 kilomètres, 2 francs pour 1000 kilomètres. Si une voiture fait 20 000 kilomètres par an, ça fait 40 francs par année et par voiture. Pour un propriétaire d'automobile, 40 francs par an de taxe pour régler le problème des énergies renouvelables et des INA, ça représente un café par mois.

Voilà un peu à combien s'élève cette taxe qui ne met en péril ni l'économie ni le pouvoir d'achat des consommateurs, c'est une solution intelligente, raisonnable, rationnelle, supportable, qui permet de régler les problèmes qui se posent face à l'ouverture du marché de l'électricité. Ce lien que nous avons voulu est logique, car il fait partie d'un concept voulu et décidé par notre Conseil.

Je vous invite à soutenir la proposition de majorité.

Durrer Adalbert · Nationalrat · Obwalden · Christlichdemokratische Fraktion

Wir haben während dieser Debatte schon mehrfach erwähnt, dass die Energieabgabe, die im FAG festgelegt ist, gemäss Meinung der Mehrheit der viel genannte Eintrittspreis für die Strommarktöffnung ist. Es geht um die Frage, ob man diesen verbindlichen Link machen will. Die Kommission hat dies mit einer Stimme Mehrheit beschlossen. Demgegenüber war eine starke Minderheit - wie das zum Teil auch in Fraktionserklärungen zum Ausdruck gekommen ist - der Auffassung, dass dieser Link nicht nötig sei.

Unabhängig von der Frage des Links - das wurde heute mit Genugtuung zur Kenntnis genommen und beispielsweise auch von Kollege Speck gesagt - sei die Minderheit im Falle des Worst-Case-Szenarios, wenn beispielsweise im Herbst diese Abgabe in der Volksabstimmung scheitern würde, bereit, im Parlament auf diese Frage beim EMG zurückzukommen. Der Zeitplan würde das an sich noch zulassen. Trotzdem hat die Mehrheit der Kommission beschlossen, diese Verbindung im rechtlichen Sinne vorzunehmen.

Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich

Die Strommarktöffnung soll nach der Meinung des Bundesrates nicht ohne flankierende Massnahmen erfolgen. Die zentrale flankierende Massnahme ist tatsächlich das Förderabgabegesetz. Der Bundesrat hat das vor einem Jahr in der Stellungnahme zum Förderabgabebeschluss, wie er damals noch genannt wurde, geschrieben, und es geht auch aus der Botschaft zu diesem Gesetz hervor.

Die Frage ist allerdings, ob die Verknüpfung rechtlich oder eher argumentativ gemacht werden soll. Es ist auch denkbar, bei der Abstimmung am 24. September 2000 argumentativ darauf aufmerksam zu machen, dass dieser Zusammenhang besteht. Es könnte ja immerhin sonst die Gefahr bestehen, dass jemand, der gegen die Elektrizitätsmarktöffnung ist, am 24. September deswegen Nein stimmt, weil dieser Zusammenhang rechtlich gemacht wurde. Wenn im September 2000 die Neinstimmen überwiegen, wird es immer noch möglich sein, dass die Positionen zum Elektrizitätsmarktgesetz neu bezogen werden, denn zu diesem Zeitpunkt wird es hier im Parlament noch nicht zu Ende beraten sein.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 93 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 88 Stimmen

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes .... 104 Stimmen

Dagegen .... 24 Stimmen

Abschreibung - Classement

Antrag des Bundesrates

Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse

gemäss Brief an die eidgenössischen Räte

Proposition du Conseil fédéral

Classer les interventions parlementaires

selon lettre aux Chambres fédérales

Angenommen - Adopté

An den Ständerat - Au Conseil des Etats