15.069
Geldspielgesetz
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Bundesgesetz über Geldspiele
Loi fédérale sur les jeux d'argent
Art. 1 Abs. 2 Bst. d, dbis
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 1 al 2 let. d, dbis
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Abate Fabio · Mit-M · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion
Effektiv hat unsere Kommission letzte Woche noch über sechs Differenzen zum Nationalrat debattiert. Die erste betrifft Artikel 1 Absatz 2 Buchstaben d und dbis, die Ausnahmen vom Geltungsbereich. Es geht um Lotterien und Geschicklichkeitsspiele zur Verkaufsförderung. Damit sind Spiele des Detailhandels und der Medienunternehmen gemeint. Der Ständerat hatte eine neue Formulierung beschlossen, Litera d für den Bereich der Medienunternehmen und eine neue Litera dbis für den Detailhandel. Das Prinzip der Gratisteilnahme wurde gewährleistet. Der Nationalrat hat die Norm neu formuliert und eine einfache Präzisierung vorgenommen. Unsere Kommission hat der Fassung des Nationalrates zugestimmt und die Differenz bereinigt.
Engler Stefan · Mit-M · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion
Ich möchte einfach zuhanden der Materialien zum Ausdruck gebracht haben, dass die Verkürzung auf eine Lex Detailhandel, wenn man von Artikel 1 Absatz 2 Litera d spricht, nicht richtig ist. Von dieser Möglichkeit von Gewinnspielen, die nicht direkt ertragsorientiert sind, profitieren auch andere Dienstleistungsunternehmungen, Gewerbebetriebe, Autogaragen, Bergbahnen. Somit wäre es falsch anzunehmen, sie sei ausschliesslich für den Detailhandel reserviert.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Sie hatten eine andere Formulierung beschlossen als der Nationalrat. Da musste ich namens des Bundesrates Vorbehalte anbringen, weil es in der Praxis schwierig gewesen wäre, hier überhaupt eine Kontrolle vorzunehmen. Jetzt hat sich Ihre vorberatende Kommission entschieden, sich dem Nationalrat anzuschliessen. Das ist klar eine Verbesserung. Der Bundesrat findet nach wie vor, dass sein Entwurf die beste Lösung gewesen wäre. Ich will aber nicht darauf beharren. Ich bin froh, dass sich Ihre vorberatende Kommission dem Beschluss des Nationalrates angeschlossen hat. Das scheint mir auch ein gangbarer Weg zu sein.
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 22 Abs. 1 Bst. j
Antrag der Kommission
Festhalten
Art. 22 al. 1 let. j
Proposition de la commission
Maintenir
Abate Fabio · Mit-M · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion
Hier geht es um die Bewilligungsvoraussetzungen. Der Nationalrat hat eine Litera j eingefügt, wonach der maximale Lohn innerhalb der Betriebskosten denjenigen eines Bundesrates nicht übersteigen darf. Diese Bestimmung wurde nun vom Nationalrat neu formuliert, materiell wurde der Grundsatz aber bestätigt. Die zuständigen Behörden prüfen ohnehin, ob ungerechtfertigte Kosten eine negative Auswirkung auf die Erträge haben, die für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Es macht daher keinen Sinn, das Kriterium des Lohnes eines Bundesrates einzuführen. Die Kommission hat einstimmig Festhalten beschlossen.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Ich kann es kurz machen: Ich unterstütze Ihre Kommission.
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 36 Abs. 1 Bst. a
Antrag der Kommission
Festhalten
Art. 36 al. 1 let. a
Proposition de la commission
Maintenir
Abate Fabio · Mit-M · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion
Dieser Artikel legt die Voraussetzungen für die Bewilligung kleiner Pokerturniere fest. Der Nationalrat hat die Streichung der Bestimmung über die Begrenzung der Teilnehmerzahl bestätigt. Der Bundesrat kann immer die minimale Teilnehmerzahl festlegen, aber unsere Kommission ist der Meinung, dass die Einschränkung explizit im Gesetz verankert bleiben muss. Deswegen haben wir beschlossen festzuhalten.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Auch hier möchte ich gerne Ihre vorberatende Kommission unterstützen, die an Ihrem Beschluss festhält. Dieser ist einfach die ehrlichere Fassung. Es ist richtig, der Kommissionssprecher hat es gesagt, dass man, wenn man die Summe der Startgelder und das maximale Startgeld festlegt, damit eigentlich implizit auch die Teilnehmerzahl begrenzt. Ich glaube aber, es ist ehrlicher, das auch tatsächlich im Gesetzestext zu sagen. Deshalb unterstütze ich Ihre vorberatende Kommission.
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 61 Abs. 2, 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 61 al. 2, 3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Abate Fabio · Mit-M · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion
Hier geht es um die Frage des Angebotes der Spielbanken, und zwar um die Möglichkeit, auch Grossspiele anbieten zu können. Beide Räte sind der Meinung, dass Grossspiele in Casinos angeboten werden dürfen. Wir hatten präzisiert, es sei wichtig, dass keine Vermischung der angebotenen Spiele erlaubt sei, sodass im Rahmen der Verantwortlichkeit, der Aufsichtszuständigkeiten sowie bei der Trennung von Geldflüssen kein Problem entstehe. Der Nationalrat hat die Norm neu formuliert. Diese neue Fassung respektiert die erwähnten Bedingungen. Die Aufsichtsbehörde kann, wie uns mitgeteilt worden ist, mit dieser Lösung leben. Wir haben einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu folgen.
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 61a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 89a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Abate Fabio · Mit-M · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion
Wir sind bei der Internetsperre. Der Nationalrat hat die konsequente Entschädigung der Fernmeldedienstanbieterinnen bestätigt, obwohl der Aufwand gering ist und dem Aufwand entspricht, der in Zusammenhang mit Kinderpornografie geleistet werden muss. Es geht einzig um eine Ergänzung der bereits bestehenden Sperrliste. Der Nationalrat hat nun die Bestimmung neu formuliert. Die Fernmeldedienstanbieterinnen sollen nach Information der Aufsichtsbehörde vorübergehend von der Umsetzung der Sperre absehen können, wenn sich diese negativ auf die Qualität der Netzleistung auswirkt. Die Kommission hat mehrheitlich beschlossen, dem Nationalrat zu folgen.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Ich kann dazu sagen - der Kommissionssprecher hat es eigentlich auch gesagt -: Es ist eine Ergänzung, die es nicht braucht, denn die Fernmeldedienstanbieterinnen müssen ja bereits heute Sperrlisten für Kinderpornografie führen. Jetzt müssen sie sie einfach noch ergänzen. Da sind die Zusatzkosten tatsächlich vernachlässigbar. Die Bekämpfung der Kinderpornografie funktioniert heute ganz offensichtlich, ohne dass sie sich negativ auf die Qualität der Netzleistung auswirken würde. Also stellt sich schon die Frage, was jetzt hier eigentlich Neues hinzukommt. Es scheint ein bisschen um Symbolik zu gehen. Wenn der Zusatz dazu führt, dass die Netzsperre besser akzeptiert wird - in Ihrem Rat war sie ohnehin kein Problem, anders als im Nationalrat -, bin ich gern bereit, diesen Zusatz zu unterstützen.
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 105 Abs. 1 Bst. c
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 105 al. 1 let. c
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
Abrogation et modification d'autres actes
Ziff. II Ziff. 7 Art. 23 Bst. e
Antrag der Kommission
Festhalten
Ch. II ch. 7 art. 23 let. e
Proposition de la commission
Maintenir
Präsident (Bischofberger Ivo, Präsident): Wir führen hier nun die Konzeptdiskussion betreffend die Steuerbefreiung bzw. den Steuerfreibetrag.
Abate Fabio · Mit-M · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion
Ich werde nur einmal sprechen, es geht um das Besteuerungskonzept. Ich erinnere daran, dass der Entwurf des Bundesrates vorsieht, dass die Gewinne aus sämtlichen nach dem Geldspielgesetz zugelassenen Geldspielen steuerfrei sind. Im Gegensatz dazu haben wir den Steuerfreibetrag auf eine Million Franken festgesetzt. Der Nationalrat ist dem Bundesrat gefolgt und hat die eigene Position letzte Woche noch bestätigt. Aber im Nationalrat wurde eine Kompromisslösung immer knapp abgelehnt. Es geht um den heutigen Antrag unserer Kommission, nämlich die Ergänzung der ständerätlichen Lösung mit einer zusätzlichen Besteuerung der Online-Spielbankenspiele mit einer Freigrenze von einer Million Franken. Diese Lösung erlaubt es, Wettbewerbsverzerrungen zwischen Spielbankenspielen und Grossspielen zu mildern. Wir haben diese Lösung mehrheitlich unterstützt.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Ich probiere noch einmal, Sie davon zu überzeugen, sich bei dieser Besteuerungsfrage dem Nationalrat und dem Bundesrat anzuschliessen.
Nach geltendem Recht haben wir ja die Situation, dass Gewinne über 1000 Franken aus Lotterien und Sportwetten versteuert werden müssen. Wenn Sie aber in einer Spielbank spielen und Gewinne machen, dann sind diese steuerfrei. Warum das so ist, müssen Sie jemandem schon mal erklären. Nun haben Sie Folgendes beschlossen: Wir besteuern einfach Gewinne über einer Million Franken, aber weiterhin nicht bei den Casinos, weil man das dort gar nicht überprüfen kann. Da müsste man ja irgendwie beim Reinkommen ins Casino und beim Rausgehen aus dem Casino das Portemonnaie wägen und schauen, ob es schwerer geworden ist. Alle wissen, dass das nicht geht. Das heisst, diese Ungleichbehandlung wird fortgesetzt, obwohl sie schwierig zu erklären ist.
Dem Bundesrat geht es hier aber eigentlich darum, dass wir sagen, wenn schon gespielt wird, dann bitte in der Schweiz. Hier regeln Sie nicht, ob jemand spielt, sondern ob er in der Schweiz spielt oder ins Ausland geht - das ist die Frage. Wir sind eben überzeugt, und Sie können sich das auch vorstellen, dass jemand im Ausland spielt, sofern er weiss: Wenn ich in der Schweiz spiele, muss ich den Gewinn über einer Million Franken versteuern; wenn ich im Ausland spiele, müsste man das zwar auch tun, aber es wird halt nicht gemacht. Nur damit das klar ist: Das ist auch einkommenssteuerpflichtig, aber faktisch wird das kaum je gemeldet und deshalb auch kaum je besteuert. Ja, wo würden Sie spielen? Würden Sie eher dort spielen, wo Sie am Schluss den Gewinn noch versteuern müssen, oder würden Sie - vor allem, wenn Sie an der Grenze wohnen - eher dort spielen, wo Sie den ganzen Gewinn für sich behalten können? Das müssen Sie sich einfach überlegen.
Es geht dem Bundesrat nicht darum, möglichst auf Steuereinnahmen zu verzichten, das kann ich Ihnen garantieren; aber es geht ihm darum, dass wir, wenn schon gespielt wird, alles dafür tun, dass in der Schweiz gespielt wird. Sie wissen ja: Auch wenn Sie die Gewinne nicht besteuern, fliesst durch das Spielen an sich Geld entweder in die AHV oder zugunsten sozialer, sportlicher oder kultureller Zwecke. Das Geld, das beim Spielen eingesetzt wird, wird sehr wohl für öffentliche Interessen genutzt.
Nun hat Ihre Kommission noch etwas versucht. Sie sucht nach mehr Gleichbehandlung, mehr Gerechtigkeit. Dieser Beschluss wurde letzte Woche im Nationalrat diskutiert. Er wurde mit 97 zu 89 Stimmen abgelehnt. Es wurde gesagt: Wir machen wenigstens keine Differenz bei den Online-Spielen. Wenn man also bei Spielbankenspielen online gewinnt, muss dies besteuert werden. Aber damit machen Sie nochmals etwas Neues. Stellen Sie sich das einmal vor: So wird etwas je nach Art des Vertriebskanals steuerlich ganz unterschiedlich behandelt. Sie müssen sich das einfach plastisch vorstellen: Eine Spielerin spielt im Casino um einen Jackpot. Wenn die Person dort einen Millionengewinn macht, muss sie ihn nicht versteuern. Wenn sie aber zu Hause am Computer um den genau gleichen Jackpot spielt und einen Gewinn von über einer Million macht, muss sie diesen versteuern. Das müssen Sie einfach mal jemandem zu erklären versuchen, ich weiss nicht, ob das jemand versteht.
Noch einmal: Wenn denn schon gespielt wird, geht es darum, dass wir die Spiele in der Schweiz behalten. Alles, was für die Spiele eingesetzt wird, fliesst in Zwecke von öffentlichem Interesse. Zur Gleichbehandlung muss ich Ihnen sagen: Dass man je nach Art des Vertriebskanals, ob man also zu Hause oder im Casino spielt, Steuern zahlt oder nicht, ist auch für die Spieler schwierig nachzuvollziehen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, sich dem Nationalrat anzuschliessen - im Wissen darum, dass es hier darum geht, dass wir am Schluss die Spiele und die Einnahmen aus diesen Spielen möglichst in unserem Land behalten.
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Präsident (Bischofberger Ivo, Präsident): Der Bundesrat beantragt, dem Konzept des Nationalrates zuzustimmen. Die folgende Abstimmung gilt für sämtliche Differenzen in den Ziffern 7 bis 9.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 37 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 2 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Ziff. II Ziff. 7 Art. 24
Antrag der Kommission
Bst. i
i. Die Gewinne, die in Spielbanken mit Spielbankenspielen erzielt werden ...
Bst. ibis
ibis. ... von 1 Million Franken aus der Teilnahme an Grossspielen, die nach dem Geldspielgesetz vom ... zugelassen sind, und aus der Online-Teilnahme an Spielbankenspielen, die nach dem Geldspielgesetz vom ... zugelassen sind;
Bst. iter, j
Festhalten
Ch. II ch. 7 art. 24
Proposition de la commission
Let. i.
i. les gains provenant des jeux de casino exploités dans les maisons de jeu et autorisés ...
Let. ibis
ibis. ... d'un million de francs provenant de la participation à un jeu de grande envergure autorisé par la LJAr et de la participation en ligne à des jeux de casino autorisés par la LJAr;
Let. iter, j
Maintenir
Angenommen - Adopté
Ziff. II Ziff. 7 Art. 33 Abs. 4
Antrag der Kommission
Von den einzelnen Gewinnen aus der Teilnahme an Grossspielen, welche nicht gemäss Artikel 24 Buchstaben ibis bis j steuerfrei sind, werden 5 Prozent, jedoch höchstens 5000 Franken als Einsatzkosten abgezogen. Von den einzelnen Gewinnen aus der Online-Teilnahme an Spielbankenspielen gemäss Artikel 24 Buchstabe jbis werden die vom Online-Spielerkonto abgebuchten Spieleinsätze im Steuerjahr, jedoch höchstens 25 000 Franken abgezogen.
Ch. II ch. 7 art. 33 al. 4
Proposition de la commission
Sont déduits des gains provenant de la participation à un jeu de grande envergure qui ne sont pas exonérés de l'impôt en vertu de l'article 24 lettres ibis à j, 5 pour cent à titre de mise, mais au plus 5000 francs. Sont déduits des gains provenant de la participation en ligne à des jeux de casino visés à l'article 24 lettre jbis, les mises prélevées du compte en ligne du joueur au cours de l'année fiscale, mais au plus 25 000 francs.
Angenommen - Adopté
Ziff. II Ziff. 8 Art. 7 Abs. 4
Antrag der Kommission
Bst. l
l. die Gewinne, die in Spielbanken mit Spielbankenspielen erzielt werden ...
Bst. lbis
lbis. die einzelnen Gewinne bis zu einem Betrag von 1 Million Franken oder zu einem nach kantonalem Recht bestimmten höheren Betrag aus der Teilnahme an Grossspielen, die nach dem Geldspielgesetz vom ... zugelassen sind, und aus der Online-Teilnahme an Spielbankenspielen, die nach dem Geldspielgesetz vom ... zugelassen sind;
Bst. lter, m
Festhalten
Ch. II ch. 8 art. 7 al. 4
Proposition de la commission
Let. l
l. les gains provenant des jeux de casino exploités dans les maisons de jeu et autorisés ...
Let. lbis
lbis. les gains jusqu'à concurrence d'un montant d'un million de francs ou du montant supérieur fixé dans le droit cantonal provenant de la participation à un jeu de grande envergure autorisé par la LJAr et de la participation en ligne à des jeux de casino autorisés par la LJAr;
Let. lter, m
Maintenir
Angenommen - Adopté
Ziff. II Ziff. 8 Art. 9 Abs. 2 Bst. n; 72u Abs. 1, 2; Ziff. 9 Art. 1 Abs. 1; 6; 12 Abs. 1; 13 Abs. 1 Bst. a; 16 Abs. 1 Bst. c; 21
Antrag der Kommission
Festhalten
Ch. II ch. 8 art. 9 al. 2 let. n; 72u al. 1, 2; ch. 9 art. 1 al. 1; 6; 12 al. 1; 13 al. 1 let. a; 16 al. 1 let. c; 21
Proposition de la commission
Maintenir
Angenommen - Adopté