01.022
"MoratoriumPlus" und "Strom ohne Atom". Volksinitiativen und Kernenergiegesetz
Maury Pasquier Liliane · P-F · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion
3. Kernenergiegesetz
3. Loi sur l'énergie nucléaire
Art. 9
Antrag der Kommission
Mehrheit
Titel
Ausfuhr zur Wiederaufarbeitung
Text
Für die Ausfuhr von abgebrannten Brennelementen zur Wiederaufarbeitung wird eine Bewilligung erteilt, wenn zusätzlich zu den Voraussetzungen nach Artikel 7:
a. der Empfängerstaat in einer völkerrechtlichen Vereinbarung der Einfuhr der abgebrannten Brennelemente zur Wiederaufarbeitung zugestimmt hat und sich die Schweiz und der Empfängerstaat über eine Rücknahme der Abfälle geeinigt haben;
b. im Empfängerstaat eine geeignete, dem internationalen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechende Wiederaufarbeitungsanlage zur Verfügung steht;
c. die Durchfuhrstaaten der Durchfuhr zugestimmt haben;
d. der Absender mit dem Empfänger der abgebrannten Brennelemente mit Zustimmung der vom Bundesrat bezeichneten Behörde verbindlich vereinbart hat, dass der Absender die bei der Wiederaufarbeitung entstehenden Abfälle oder allenfalls die noch nicht wiederaufgearbeiteten abgebrannten Brennelemente zurücknimmt;
e. der Empfängerstaat internationale Übereinkommen über die Sicherheit von Kernanlagen und die Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle ratifiziert hat;
f. die Wiederaufarbeitung durch eine internationale Organisation kontrolliert wird;
g. Verträge über den vollständigen Einsatz des bei der Wiederaufarbeitung abgetrennten Plutoniums in Mischoxid-Brennelementen vorliegen.
Minderheit
(Schmid Odilo, Decurtins, Hämmerle, Leutenegger Oberholzer, Marty Kälin, Rechsteiner-Basel, Sommaruga, Stump, Teuscher, Wyss)
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 9
Proposition de la commission
Majorité
Titre
Exportation pour retraitement
Texte
L'exportation d'éléments combustibles usés pour le retraitement est autorisée si, en sus des conditions selon l'article 7:
a. l'Etat destinataire a approuvé dans une convention internationale l'importation d'éléments combustibles usés pour le retraitement et si la Suisse et l'Etat destinataire ont convenu d'un accord sur la reprise des déchets;
b. l'Etat destinataire dispose d'une installation de retraitement appropriée, correspondant à l'état de la science et de la technique au niveau international;
c. les Etats par lesquels transiter ont approuvé le transit;
d. l'expéditeur a convenu de manière contraignante avec le destinataire, avec l'approbation de l'autorité désignée par le Conseil fédéral, que l'expéditeur reprendrait les déchets produits par le retraitement ou, le cas échéant, les éléments combustibles usés non encore retraités;
e. l'Etat destinataire a ratifié des conventions internationales sur la sûreté des installations nucléaires et sur la gestion du combustible usé et des déchets radioactifs;
f. le retraitement est contrôlé par une organisation internationale;
g. il existe des contrats sur l'utilisation intégrale, dans des éléments combustibles à l'oxyde mixte, du plutonium obtenu.
Minorité
(Schmid Odilo, Decurtins, Hämmerle, Leutenegger Oberholzer, Marty Kälin, Rechsteiner-Basel, Sommaruga, Stump, Teuscher, Wyss)
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Art. 104 Abs. 4
Antrag der Kommission
Mehrheit
Streichen
Minderheit I
(Lustenberger, Decurtins, Rechsteiner-Basel, Schmid Odilo)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Minderheit II
(Leutenegger Hajo, Dupraz, Fischer, Hegetschweiler, Keller, Steiner)
.... von zehn Jahren nach der Ausfuhr sämtlicher Brennelemente, für welche vor dem 31. Dezember 2000 die Wiederaufarbeitung vertraglich vereinbart wurde, nicht zur Wiederaufarbeitung ausgeführt werden. Sie sind ....
Minderheit III
(Schmid Odilo, Baumann Stephanie, Decurtins, Fetz, Marty Kälin, Rechsteiner-Basel, Sommaruga, Stump, Teuscher, Wyss)
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 104 al. 4
Proposition de la commission
Majorité
Biffer
Minorité I
(Lustenberger, Decurtins, Rechsteiner-Basel, Schmid Odilo)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Minorité II
(Leutenegger Hajo, Dupraz, Fischer, Hegetschweiler, Keller, Steiner)
.... ne peuvent pas être exportés en vue de leur retraitement pour une période de dix ans après l'exportation de tous les éléments combustibles dont le retraitement fait l'objet d'un contrat passé avant le 31 décembre 2000. Durant ce laps de temps ....
Minorité III
(Schmid Odilo, Baumann Stephanie, Decurtins, Fetz, Marty Kälin, Rechsteiner-Basel, Sommaruga, Stump, Teuscher, Wyss)
Adhérer au projet du Conseil fédéral
La présidente (Maury Pasquier Liliane, présidente): Je vous propose de traiter l'article 9 et l'article 104 alinéa 4 conjointement.
Schmid Odilo · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion
Die Wiederaufbereitung und die Ausfuhr abgebrannter Brennelemente betreffen - die Präsidentin hat es gesagt - neben Artikel 9 auch Artikel 104 Absatz 4 der Übergangsbestimmungen. Ich werde mich nur einmal dazu äussern. Eine starke Kommissionsminderheit, 11 gegen 12 Mitglieder, empfiehlt Ihnen, in Sachen Wiederaufbereitung dem Bundesrat zu folgen.
Folgende Gründe möchte ich hierzu anführen: Zunächst müssen wir einmal ehrlich sein. In der Schweiz hätte ein Antrag, eine Wiederaufbereitungsanlage zu erstellen, keine Chance - und erst recht nicht die Einfuhr abgebrannter Brennelemente aus dem Ausland. Die Ausfuhr abgebrannter Brennelemente ist also ethisch nicht oder kaum vertretbar. Die Wiederaufbereitung ist eine falsche und überholte Technologie. Sie wurde zur Beschaffung rezyklierbaren Plutoniums für die schnellen Brüter des Typs von Creys-Malville eingeführt, eine Technik, die in Europa nicht mehr angewandt wird. Die Technik der Wiederaufbereitung ist mit hohen Risiken behaftet; es ist darum kein Zufall, dass Staaten wie die USA, Schweden, Deutschland, Finnland und andere darauf gänzlich verzichten.
Sellafield und La Hague verursachen Emissionen, die nicht wegzuleugnen sind: Die Irische See ist radioaktiv verseucht; Leukämie-Erkrankungen im Umfeld dieser Anlagen sind signifikant höher als anderswo. Der Einwand, dass die Grenzwerte überall eingehalten würden, mag wohl stimmen, doch durch Verdünnung wird ein Schadstoff nicht besser, und wir alle wissen, dass bei der radioaktiven Strahlung der Zeitfaktor ein wichtiger linearer Faktor ist, denn die Dosis errechnet sich aus Röntgen mal Zeit. Wir wissen um die Langlebigkeit radioaktiver Abfälle. Der Hinweis auf die Einhaltung der Grenzwerte ist also zynisch und menschenverachtend.
Die Wiederaufbereitung ist für den Weiterbetrieb der AKW nicht notwendig. Zudem ist sie ökonomisch und ökologisch unsinnig. Die abgebrannten MOX-Stäbe haben zudem ein hohes Wärmepotenzial, sodass sie rund hundert Jahre in Zwischenlagern gelagert werden müssen.
Zudem ist die Wiederaufbereitung eine Abfallvermehrung. Das Volumen an schwach- und mittelradioaktiven Abfällen wird verfünffacht. Rund 85 Prozent der Lagerkapazität für schwach- und mittelradioaktive Abfälle des Zwischenlagers Würenlingen werden allein für die zusätzlichen Wiederaufbereitungsabfälle benötigt. Es macht also keinen Sinn.
Die Sicherheit der Wiederaufbereitungsanlagen muss nach dem 11. September 2001 zudem ganz neu und pragmatisch beurteilt werden. Nicht umsonst haben die Franzosen Raketenstellungen um La Hague installiert, damit sich kein Kamikaze-Flugzeug auf die Wiederaufbereitungsanlage stürzen kann. Auf die Gefahr der Proliferation von waffenfähigem Plutonium gehe ich erst gar nicht ein; sie ist signifikant und nicht wegzudiskutieren.
Die Wiederaufbereitung macht aus all diesen Gründen keinen Sinn und ist abzulehnen. Wenn die Wiederaufbereitung im Kernenergiegesetz nicht verboten wird, so kann man nach meiner Ansicht und der Ansicht der Minderheit nicht von einem wirklichen Gegenvorschlag zu den Initiativen sprechen. Der Bundesrat hatte es sich gut überlegt, als er ein Wiederaufbereitungsverbot vorschlug.
Ich bitte Sie, der Minderheit und somit dem Bundesrat zu folgen, und danke Ihnen dafür.
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Die Frage der Wiederaufbereitung ist tatsächlich neben der Grundsatzdiskussion über die Kernenergie und neben der Frage der Abfallentsorgung wohl das dritte zentrale Thema dieses Gesetzes, aber auch ein sehr zentrales Thema in der politischen Diskussion in diesem Umfeld.
In der grundsätzlichen Auseinandersetzung über die Wiederaufbereitung hat der Ständerat nach der Meinung der Kommissionsminderheit I, die ich zu vertreten habe, einen Weg eingeschlagen, der durchaus gangbar erscheint. Zugegebenermassen herrscht im Besonderen in Wissenschaft und Technik ein Glaubenskrieg über Sinn oder Unsinn der Wiederaufbereitung. In Anbetracht der folgenden Fakten erscheint eine zehnjährige "Auszeit", ein Moratorium in der Wiederaufbereitungsfrage, angebracht:
1. Die Wiederaufbereitung war ursprünglich für die Technologie von schnellen Brütern gedacht. Diese Technologie wird jedoch zurzeit und wohl auch mittelfristig zumindest in Europa nicht mehr ernsthaft weiterverfolgt.
2. Auch bei einer Wiederverwendung von Plutonium in MOX-Brennelementen wird dieses nicht vollständig aufgebraucht beziehungsweise bleibt ein Teil Plutonium übrig. Abgebrannte MOX-Brennelemente müssen entsorgt werden.
3. Die Wiederaufbereitung wird heute nicht als wirtschaftlich beurteilt. Die Verwendung von Plutonium als Brennstoff in schnellen Brütern steht zumindest in Europa für die nächsten Jahre nicht zur Diskussion.
Gerade diese drei Fakten geben meines Erachtens der Kommissionsminderheit Recht. Mit einem Moratorium in der Wiederaufbereitung nehmen wir heute unsere politische Verantwortung wahr. Aber wir geben zugleich auch der Wissenschaft und Technik für einen Zeithorizont von etwa fünfzehn Jahren die Chance, zu neuen Erkenntnissen im besagten Bereich zu kommen. Wir dürfen in diesem Rat durchaus auch mit einem gewissen Zukunftsglauben an die Technik und die Wissenschaft herantreten. Deshalb bitte ich Sie: Schwenken Sie auf die Fassung des Ständerates ein. Er hat in dieser heiklen Frage für den Moment und für die nächsten fünfzehn Jahre den Weg zu einer pragmatischen Lösung aufgezeigt, aber auch zu einer Lösung, die im Volk - so glaube ich, behaupten zu dürfen - auf eine Mehrheit stossen könnte.
Leutenegger Hajo · Nationalrat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion
Falls Sie bei Artikel 9 nicht der Kommissionsmehrheit folgen sollten, empfehlen Ihnen die Minderheit II wie die Minderheit I (Lustenberger), in Artikel 104 Absatz 4 die vom Ständerat vorgesehene Moratoriumslösung zu bevorzugen, allerdings mit einer wesentlichen Änderung. Ich äussere mich nicht weiter zum Moratorium, das hat Herr Lustenberger bereits gemacht. Der Beginn der Moratoriumsfrist ist aber nicht fix festzulegen; vielmehr sollten die vertraglichen Verpflichtungen wahrgenommen werden können, wie dies auch der Bundesrat beim Verbot der Wiederaufbereitung vorsehen würde. Damit verhindern wir unnötige Erschwerungen im Betrieb und auch unnötige Kosten. Immerhin handelt es sich dabei einzig um Verträge, welche vor Ende 2000 abgeschlossen wurden. Wir können die Spielregeln nicht einfach nachträglich abändern.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit II zu Artikel 104 Absatz 4 zu folgen, dies als Eventualantrag, wenn Sie Artikel 9 so ablehnen würden. In erster Linie ist aber bei Artikel 9 die Mehrheit der Kommission zu unterstützen.
Fischer Ulrich · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
In Artikel 9 ist die Frage der Wiederaufarbeitung behandelt. Je nachdem, wie Sie die Frage regeln, ist auch eine Anpassung von Artikel 104 Absatz 4 nötig. Die Minderheit III (Schmid Odilo) schlägt Ihnen den Verzicht auf die Wiederaufarbeitung gemäss Formulierung des Bundesrates vor. Sie ist der Meinung, dass die Wiederaufarbeitung vor allem aus ökologischen Gründen nicht tragbar sei, während der Bundesrat glaubt, das KEG stelle ohne Wiederaufarbeitungsverbot keinen echten Gegenvorschlag zu den Volksinitiativen mehr dar. Sie werden diese Argumentationen noch im Detail zu hören bekommen.
Die Mehrheit ist demgegenüber der Auffassung, die Wiederaufarbeitung müsse aus Gründen der Ressourcenschonung und der Reduktion der Abfallmenge möglich bleiben. Zurzeit ist das Uran zwar kein knappes Gut, es war indessen in den Achtzigerjahren bereits einmal anders, und eine Verknappung kann sich jederzeit wieder einstellen. Im Übrigen wird bei allen anderen Gütern vor allem aus ökologischen Erwägungen ein sparsamer Umgang gepredigt. Nur beim Uran soll es nun anders sein? Dank Wiederaufarbeitung wird das zu über 95 Prozent unverbrauchte Uran wieder in den Brennstoffkreislauf zurückgeführt. Das Volumen des hochaktiven Abfalls wird auf rund einen Fünftel reduziert, was die Entsorgung massgeblich erleichtert. Das Plutonium, welches durch die Wiederaufarbeitung entsteht, ist entgegen gewissen Behauptungen nicht waffenfähig, stellt insofern keine Gefahr dar. Die abgebrannten Brennelemente müssen so oder so transportiert werden, wenn nicht zur Wiederaufarbeitungsanlage, so doch ins Zwischenlager, anschliessend zur Konditionierung ins Ausland und zurück ins Endlager. Die Emissionen der Wiederaufarbeitungsanlagen Sellafield in England und La Hague in Frankreich entsprechen den internationalen Strahlenschutzvorschriften und dem schweizerischen Strahlenschutzgesetz, was uns vom Vertreter der HSK ausdrücklich bestätigt wurde.
Aus all diesen Gründen sieht die Mehrheit keine sachlichen Gründe, die ein Verbot der Wiederaufarbeitung nahe legen würden. Und wenn sachliche Gründe gegen das Verbot sprechen, lässt sich das Streichen des Verbotes auch politisch vertreten. Dem KEG deswegen die Qualität als indirektem Gegenvorschlag abzusprechen ist unserer Auffassung nach nicht haltbar.
Die Kommission hat mit 15 zu 10 Stimmen beschlossen, Ihnen die Streichung des Wiederaufarbeitungsverbotes zu beantragen.
Die bundesrätliche Lösung steht als Minderheitsantrag zu Artikel 9 zur Abstimmung. Falls Sie mit der Minderheit dem Wiederaufarbeitungsverbot zustimmen, stimmen Sie bei Artikel 104 Absatz 4 konsequenterweise auch der Minderheit III (Schmid Odilo) zu.
Zur Diskussion stand auch der Kompromiss des Ständerates, der ab 2006 ein Moratorium für zehn Jahre vorsieht, worauf die Bundesversammlung über dessen Weiterführung um weitere zehn Jahre beschliessen könnte. Die Mehrheit der Kommission erachtet auch diese Moratoriumslösung als nicht sinnvoll; sie wurde in der Kommission mit 14 zu 11 Stimmen abgelehnt. Diese Lösung ist als Antrag der Minderheit I (Lustenberger) zu Artikel 104 Absatz 4 wieder aufgenommen worden.
Einen präzisierenden Antrag zur ständerätlichen Version hat die Minderheit II (Leutenegger Hajo) eingebracht. Danach wird der Beginn des Moratoriums nicht auf den 1. Juli 2006 terminiert, sondern die Erfüllung der vor dem 31. Dezember 2000 abgeschlossenen Verträge wird noch ermöglicht. Wenn schon eine Moratoriumslösung vorgesehen werden soll, so drängt sich dieser Antrag der Minderheit II zu Artikel 104 Absatz 4 auf.
Falls Sie bei Artikel 104 Absatz 4 der Minderheit I oder der Minderheit II zustimmen, ist konsequenterweise Artikel 9 in der Fassung der Kommissionsmehrheit ebenfalls nötig, um eine Regelungslücke vor und nach dem Moratorium zu vermeiden. Ich schlage deshalb gemeinsame Beratung und Beschlussfassung für Artikel 9 und Artikel 104 Absatz 4 vor.
Fetz Anita · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Fischer, als langjähriges Mitglied des Atel-Verwaltungsrates und als sehr langjähriger Direktor der Kernkraftwerke Kaiseraugst AG sind Sie ja in diesen Fragen sachkompetent. Darum möchte ich Ihnen zwei Fragen stellen:
1. Kennen Sie den Anstieg der Krebsraten rund um Sellafield und La Hague in den letzten zehn Jahren?
2. Finden Sie es ethisch verantwortungsvoll, dass wir den verseuchten Müll aus unseren schweizerischen Atomkraftwerken exportieren und damit ganz direkt mithelfen, dass Menschen und Umwelt rund um Sellafield und La Hague verseucht werden?
Fischer Ulrich · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
1. Die Zahlen könnte ich hier nicht nennen; ich habe diese nicht präsent. Es ist aber zweifellos so, dass die beiden Anlagen den internationalen Normen des Strahlenschutzes entsprechen. Die Anlage von La Hague ist kürzlich auch entsprechend zertifiziert worden.
2. Es handelt sich nicht um einen Export des Abfalls, sondern es geht um die Wiederaufarbeitung. Über die Entsorgung, allenfalls im Ausland, sprechen wir in einer späteren Phase dieser Beratung.
Speck Christian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Frage der Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente ist ja ein zentraler Punkt des KEG. Die Mehrheit der Kommission beantragt nach intensiven Diskussionen, die Wiederaufarbeitung weiterhin zuzulassen, im Unterschied zum Entwurf des Bundesrates. Die SVP-Fraktion unterstützt die Kommissionsmehrheit. Wir sind überzeugt, dass es richtig ist, diese Option offen zu halten, dies im Wissen darum, dass bei den heutigen Uranpreisen die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben ist. Ein gesetzliches Verbot widerspricht dem Verfassungsgrundsatz der Nachhaltigkeit. Auch Uran ist eine natürliche Ressource, die nicht unbeschränkt zur Verfügung steht. Abgebrannte Kernbrennstäbe als Abfall zu entsorgen und die darin noch enthaltene Energie nicht zu nutzen ist falsch. Eine Tonne abgebrannter Brennstäbe entspricht der Energiemenge von 20 000 Tonnen Erdöl. Dazu kommt, dass die zu entsorgende Abfallmenge bei den hochaktiven Abfällen durch die Wiederaufarbeitung um mindestens zwei Drittel reduziert wird.
Bis vor ein paar Jahren war bekanntlich das Uran auf dem Weltmarkt knapp. Die Schweizer Werke haben zur Sicherung ihres Bedarfes langfristige Verträge abgeschlossen. Seit Russland auf dem Weltmarkt ist, besteht ein Überangebot mit entsprechenden Preissenkungen. Wie sich die Situation in zwanzig Jahren darstellt, wissen wir nicht. Es erscheint deshalb sinnvoll - auch wenn aus wirtschaftlichen Gründen in nächster Zeit nicht wieder aufgearbeitet wird -, sich die Zukunft nicht mit einem gesetzlichen Verbot zu verbauen. Es ist sehr gut möglich, dass die Wiederaufarbeitung in zwanzig Jahren aus Ressourcengründen wieder ein zwingendes Gebot ist.
Transporte abgebrannter Brennelemente ins Ausland entfallen mit einem Verzicht auf die Wiederaufarbeitung nicht. Vor der Endlagerung müssen die hochradioaktiven Elemente in einer industriellen Konditionierungsanlage in eine endlagerfähige Form gebracht werden.
Bei einer Wiederaufarbeitung reduziert sich die Anzahl dieser Behälter mit hochradioaktivem Material um den Faktor 3.
Bei der Vernehmlassung zum KEG - und das ist interessant - sprach sich die Mehrheit der Kantone für eine Wiederaufarbeitung aus. Dies bestätigt auch die jüngste Umfrage, die aufzeigt, dass eine klare Mehrheit der Bevölkerung für eine Wiederaufarbeitung ist.
Die heutige kommerzielle Wiederaufarbeitung in England und Frankreich erfolgt unter strenger behördlicher Überwachung und der Einhaltung internationaler Standards für die kontrollierte Abgabe radioaktiver Stoffe an die Umwelt. Frau Fetz möchte ich sagen, dass die Strahlendosis, der die Bevölkerung in der Umgebung der Wiederaufarbeitungsanlagen ausgesetzt ist, zu 99 Prozent aus natürlichen und medizinischen Quellen stammt. Diesen Sachverhalt bestätigte 1999 in Frankreich erneut ein unabhängiger Fachbericht für die von den Grünen bzw. den Sozialisten geführten französischen Ministerien für Umwelt, Gesundheit und Soziales. Nach anfänglich erhöhter Radioaktivität aus Altlasten von militärischen Anlagen in England wird heute ein sicherer und zukunftsträchtiger Betrieb gewährleistet. Die Strahlendosis für die Bevölkerung in der Umgebung stammt, wie ich erwähnt habe, nicht aus diesen Anlagen.
Die SVP-Fraktion beantragt Ihnen einstimmig, der Mehrheit zuzustimmen, d. h., die Wiederaufarbeitung unter den von der Kommission formulierten Leitplanken zuzulassen. Sollte die Mehrheit im Plenum dem Minderheitsantrag Schmid Odilo zustimmen, bitten wir Sie, den Minderheitsantrag I (Lustenberger) - Moratorium gemäss Ständerat - zu unterstützen mit dem Eventualantrag der Minderheit II (Leutenegger Hajo).
Bader Elvira · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion
Wir tragen die Verantwortung für die sichere und preisgünstige Versorgung unseres Landes mit elektrischem Strom. Längerfristig wird sich am heutigen Mix von 60 Prozent Wasserkraft und 40 Prozent Kernenergie nichts ändern, weil wirkliche Alternativen leider fehlen. Kernenergie kann mittelfristig nicht ersetzt werden. Die CVP ist für den schonungsvollen, nachhaltigen Umgang mit Energieressourcen.
Die Wiederaufbereitung von abgebrannten Brennelementen entspricht dem, was gute Hausfrauen und Hausmänner mit Abfällen machen, nämlich die Abfälle sortieren und das Wiederverwertbare rezyklieren. In den abgebrannten Brennelementen aus unseren Kernkraftwerken sind nur maximal fünf Prozent wirklicher Abfall, das heisst radioaktive Spaltprodukte. Der Rest ist Uran und Plutonium, die beide Verwendung für neue Brennelemente finden. Grob gesagt: Statt ein abgebranntes Brennelement zu hundert Prozent als Abfall zu behandeln, kann man dank der Wiederaufbereitung mit dem darin enthaltenen Uran und Plutonium noch etwa zwei Monate Strom erzeugen. Man reduziert damit auch das Abfallvolumen.
Wir sollten diese Möglichkeit, das Uran mit Hilfe der Wiederaufbereitung viel besser zu nutzen, offen lassen, wenn es ökologisch und ökonomisch sinnvoll ist, auch im Interesse unserer Kinder und Enkel.
Nun gibt es Leute, die die Wiederaufbereitung als "Sauerei" bezeichnen, ohne zur Kenntnis zu nehmen, dass man damit zumindest die französische und die englische Regierung verunglimpft, die die Wiederaufbereitungsanlagen genau kontrollieren. Die Wiederaufbereitungsanlagen in Sellafield und La Hague sind ISO-zertifiziert, und die international festgelegten Grenzwerte zur Sicherheit werden vollumfänglich erfüllt.
Sie entsprechen dem internationalen Stand von Wissenschaft und Technik. Land- und Forstwirtschaft leben seit langem vor, was Nachhaltigkeit bedeutet: nicht Raubbau, sondern schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen im Interesse der gegenwärtigen und der künftigen Generationen. Wir sollten auch bei der Kernenergie nicht mit einem Verbot der Wiederaufbereitung den Raubbau vorschreiben, wie es die Minderheit Schmid Odilo vorsieht, sondern die Wiederaufbereitung offen lassen, dies mit Auflagen bezüglich Sicherheit und Umwelt, wie es die UREK vorsieht.
Das Kernenergiegesetz ist als indirekter Gegenvorschlag zu den beiden Initiativen zu konzipieren. Daher ist es wichtig, dass es dieser anspruchsvollen Zielsetzung auch gerecht wird. Die Wiederaufbereitung wird ein wichtiger Punkt dieser Vorlage sein. Die Mehrheit der CVP-Fraktion erachtet es deshalb als politisch falsch, diese Vorlage jetzt mit der Wiederaufbereitung ohne Moratorium zu belasten. Die CVP-Fraktion verkennt aber nicht, dass diese Technologie in Zukunft mit Sicherheit nicht stillstehen wird und dass Verfahren entwickelt werden, die Wiederaufbereitung zu verbessern.
Deshalb unterstützt die Mehrheit der CVP-Fraktion bei Artikel 104 Absatz 4 den Antrag der Minderheit I (Lustenberger), der ein Moratorium vorsieht. Die Wiederaufbereitung soll für eine Frist von zehn Jahren verboten werden. Die Frist beginnt am 1. Juli 2006 und könnte mit einem einfachen Bundesbeschluss ohne fakultatives Referendum um zehn Jahre verlängert werden. Danach wäre man für einen politischen Entscheid wieder völlig frei.
Ich bitte Sie auch im Namen der Mehrheit der CVP-Fraktion, den Antrag der Minderheit I (Lustenberger) bei Artikel 104 Absatz 4 zu unterstützen.
Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Die Debatte zeigt es: Artikel 9 ist der zentrale Artikel im Kernenergiegesetz - unabhängig davon, ob wir nun die Atomenergie befürworten oder nicht. Es geht um die Frage der Wiederaufbereitung. Der Bundesrat hat in dieser Frage einen weisen Vorschlag gemacht: Obschon er an der uneingeschränkten Nutzung der Kernenergie festhält, wollte er auf die Wiederaufbereitung verzichten. Dieser gute Vorschlag wurde in der parlamentarischen Debatte jedoch arg zerzaust, und es wurde schrittweise zurückbuchstabiert. Der Ständerat legte sich bei der Wiederaufbereitung noch auf ein Moratorium von zehn Jahren fest. Unsere Kommission verwässerte die Vorlage weiter und will nun die Wiederaufbereitung weiterhin uneingeschränkt zulassen. Ein Kernenergiegesetz, das die Wiederaufbereitung nicht verbietet, ist ein veraltetes und überholtes Gesetz, noch bevor es in Kraft ist. Die grüne Fraktion spricht sich entschieden gegen die Wiederaufbereitung aus. Die Wiederaufbereitung ist die sinnloseste Sache; es gibt keinen einzigen Grund, daran festzuhalten. Selbst wenn wir unsere Atomkraftwerke 50, ja 60 Jahre weiterbetreiben, brauchen wir keine Wiederaufbereitung, denn es gibt keine zwingende Verknüpfung von Atomkraftnutzung und Wiederaufbereitung. Die Wiederaufbereitung wurde einzig und allein eingeführt, um Plutonium für den schnellen Brüter zu gewinnen. Doch diese Technik ist mit Kalkar und Superphoenix längst gestorben. Von daher wäre es nichts als logisch, auf die Wiederaufbereitung endlich völlig zu verzichten.
In der Kommission wurde immer wieder gesagt, die Wiederaufbereitung sei unter dem Aspekt der nachhaltigen Nutzung zu betrachten, und auch Frau Bader hat dies vorhin ausführlich gemacht. Frau Bader, ich muss Ihnen sagen: Ich konnte Ihrer Argumentation überhaupt nicht folgen. Sie haben gesagt, eine Hausfrau würde auch haushälterisch mit den Ressourcen umgehen. Aber die Wiederaufbereitung hat überhaupt nichts mit haushälterischem Umgang mit den Ressourcen zu tun. Sie haben den Eindruck vermittelt, dass die Wiederaufbereitung etwas völlig Unproblematisches sei, etwa so wie das Kompostieren von Abfällen. Aber die Wiederaufbereitung ist eine ganz gefährliche Technologie. Aus schweizerischen Brennstäben entsteht so tonnenweise Plutonium und damit Bombenmaterial.
Dass damit Missbrauch getrieben werden kann, ist nichts als logisch. Auch stimmt es nicht, Frau Bader, dass wir mit der Wiederaufbereitung das Abfallvolumen vermindern. Nein, vielmehr erhöhen wir mit der Wiederaufbereitung das Abfallvolumen noch; wir vermehren so also den Atommüll, wie es eigentlich gar nicht nötig wäre. Die Wiederaufbereitung beschert uns aber auch eine riesige ökologische Katastrophe. Die Strände rund um La Hague und Sellafield sind radioaktiv verseucht. Ins Meer gelangen pro Jahr Hunderte von Millionen Litern von radioaktivem Wasser. Vor allem Kinder in der Umgebung von La Hague und Sellafield leiden überdurchschnittlich an Leukämie. In der sauberen Schweiz wäre eine derartige Umweltbelastung gar nicht zulässig; die ganze Bevölkerung würde sich vehement gegen eine Wiederaufbereitungsanlage wenden. Von daher ist es aus der Sicht der grünen Fraktion auch ethisch nicht zu verantworten, dass wir unseren Abfall weiterhin unter Inkaufnahme grösster Umweltverschmutzungen im Ausland wieder aufbereiten.
Zudem, das habe ich bereits gesagt, wird eben mit der Wiederaufbereitung die Abfallmenge vergrössert, bei der wir bereits heute nicht wissen, wohin wir damit wollen. Damit ist für die grüne Fraktion eines klar: In dieser Frage besteht Handlungsbedarf. Verzichten wir auf die Wiederaufbereitung, so, wie es dies der Bundesrat vorgesehen hat.
Ich bitte Sie daher im Namen der grünen Fraktion, bei Artikel 9 die Minderheit Schmid Odilo und bei Artikel 104 Absatz 4 die Minderheit III (Schmid Odilo) zu unterstützen.
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Wie schon beim Eintreten ausgeführt, ist die sichere, preisgünstige Versorgung mit elektrischer Energie, sauberer Energie, laut Bundesverfassung die Aufgabe des Bundes und der Kantone. Es wurde bereits ausgeführt: Am heutigen Mix von 60 Prozent Wasserkraft und 40 Prozent Kernkraft wird sich längerfristig nichts ändern, nicht weil die Kernenergie ein Dogma wäre, sondern weil es beim Stand von heute schlicht keine realistische Alternative gibt.
Mit der Option für die Kernenergie muss aber konsequenterweise auch die Möglichkeit der Wiederaufarbeitung offen bleiben. Es muss den Betreibern der Anlagen überlassen werden, ob sie von dieser Möglichkeit der Wiederaufarbeitung Gebrauch machen wollen oder nicht. Denn entgegen den Ausführungen von Frau Teuscher, die ja denselben Hearings beigewohnt hat wie ich, diese aber offenbar anders interpretiert oder andere Protokolle liest, sprechen für die Wiederaufarbeitung die folgenden Tatsachen:
Bei einem Verbot der Wiederaufbereitung würde die Nutzung des Urans auf 1 bis 2 Prozent beschränkt, anstelle von gegen 100 Prozent bei fortgeschrittenen Brennstoffzyklen. Dies schlägt sich tatsächlich auf die Abfallmengen nieder. So ergeben z. B. 100 Brennelemente aus Leibstadt und Mühleberg ohne Wiederaufarbeitung 35 Kubikmeter Abfall, bei Wiederaufarbeitung nur 7,4 Kubikmeter.
Die Wiederaufarbeitung, das haben wir so gelernt und mitbekommen, ist ein chemischer Prozess, bei dem das Volumen des Abfalls auf einen Fünftel und die "Giftigkeit" auf einen Zehntel reduziert werden kann. Ein anderes Beispiel: Eine Tonne abgebrannter Brennstäbe entspricht der Energiemenge von 20 000 Tonnen Erdöl. Da ist eben das Argument von Frau Bader bezüglich des haushälterischen Umgangs mit Abfällen absolut richtig.
Hinzu kommt - das ist auch eine Tatsache -, dass das Plutonium, das nach der Verbrennung wiederaufgearbeiteten Brennstäbe gewonnen werden könnte, nicht mehr oder nur sehr beschränkt waffenfähig ist. Wohl ist heute Uran in genügender Menge erhältlich. Wie das aber in weiterer Zukunft aussieht, wissen wir nicht. Selbst wenn in näherer Zukunft nicht wiederaufgearbeitet werden sollte, sollten wir uns diese Möglichkeit für die Zukunft nicht verbauen. So hat denn auch eine klare Mehrheit der Kantone gegen ein Verbot der Wiederaufarbeitung Stellung bezogen.
Zu der im Ständerat von prominenter Seite aufgestellten Behauptung - sie wurde hier wiederholt -, die Wiederaufarbeitung sei eine nicht verantwortbare Schweinerei: Die kommerzielle Wiederaufarbeitung erfolgt in ökologisch sorgfältiger Weise, unter strenger behördlicher Überwachung und unter Einhaltung internationaler Standards für die kontrollierte Abgabe radioaktiver Stoffe an die Umwelt. Die Strahlendosis, der die Bevölkerung in der Umgebung der Wiederaufarbeitungsanlagen ausgesetzt ist, stammt zu 99 Prozent aus natürlichen und medizinischen Quellen. Diesen Sachverhalt - es wurde von Herrn Speck bereits gesagt - hat 1999 ein von grüner Seite in Auftrag gegebenes Gutachten bezüglich La Hague klar bestätigt. Ein weiteres Gutachten einer Gruppe unabhängiger Experten, in Auftrag gegeben vom antinuklearen Kollektiv "Mères en colère", hat im Jahre 2000 dasselbe festgestellt. Ich weise auch darauf hin, dass der Durchschnitt der natürlichen Radioaktivität in der Schweiz höher ist als in der Umgebung von La Hague. Ich bitte, auch das zur Kenntnis zu nehmen; das sind verbürgte Zahlen.
Lieber Herr Kollege Schmid, die USA haben ihre Meinung geändert; Sie müssen die neuesten Unterlagen studieren. Der Plan für eine nationale Energiepolitik vom Mai 2001 kommt zur ausdrücklichen Empfehlung, dass die Vereinigten Staaten, in Zusammenarbeit mit dem in diesem Punkt führenden Ausland, Techniken zur Weiterentwicklung der Wiederaufarbeitung und der übrigen Kernstoffbehandlung aufgreifen sollten.
Bezüglich Transport verweise ich auf die Ausführungen des Berichterstatters. Es ist eine Tatsache, dass die hochradioaktiven Brennelemente vor der Endlagerung konditioniert werden müssen; das bedeutet Transporte hin und her. Am Transportvolumen ändert sich nichts oder sehr wenig, ob Sie wiederaufarbeiten oder nicht.
Ich bitte Sie aus all diesen Gründen, den Minderheitsantrag Schmid Odilo abzulehnen und der Mehrheit der Kommission zu folgen.
Zu Artikel 104 Absatz 4 betreffend das Moratorium für die Wiederaufarbeitung: Mit dem Hinweis auf meine Ausführungen habe ich die Meinung, dass Sie die Option der Wiederaufarbeitung offen halten müssen - ich hoffe sehr, in der Fassung der Mehrheit der Kommission. Wenn Sie dies aber nicht möchten, dann bitte ich Sie, mindestens dem Moratorium zuzustimmen, wie es vom Ständerat beschlossen wurde, dies allerdings bitte in der modifizierten Form der Minderheit II (Leutenegger Hajo). Der Beginn der Moratoriumsfrist kann von uns aus sachlichen Gründen nicht fix festgelegt werden; eingegangene vertragliche Verpflichtungen der Betreiber sollen erfüllt werden. Alles andere führt zu unnötigen Komplikationen und Kosten, die letztlich wieder wir als Konsumenten bezahlen.
Wirz-von Planta Christine · Nationalrat · Basel-Stadt · Liberale Fraktion
Auch wenn die Uranpreise tatsächlich im Keller liegen, so, wie es heute mehrmals gesagt wurde, und deshalb die Wiederaufbereitung für die Betreiber der Kernkraftwerke kein wirtschaftlicher Faktor von grosser Bedeutung ist, kann sich dies in absehbarer Zeit wirklich wieder ändern. Und dass die Uranvorkommen am Abnehmen sind, das ist, glaube ich, allseits bekannt. Dies ist allerdings nicht der alleinige ausschlaggebende Grund für die Liberalen, für die Wiederaufbereitung der Brennelemente zu sein. Das Brennstoffrecycling ist Voraussetzung für die Entwicklung von Techniken, welche zum Ziel haben, die Menge und die Langlebigkeit der radioaktiven Abfälle zu verkleinern. Es erstaunt, dass diese Forderung nach Rückgewinnung von Energiestoffen aus Brennelementen nicht eine viel breitere Unterstützung erhält, denn die Bemühungen, das Gesamtvolumen der radioaktiven Abfälle zu verringern, dürften doch wirklich im Interesse von uns allen sein.
Das Argument der gefährlichen Transporte wurde bereits erwähnt. Es hält einer genaueren Prüfung einfach nicht stand, denn die Anzahl Transporte wird sich insgesamt verringern, wenn die Brennelemente nicht zur Wiederaufbereitung, sondern in die Konditionierungsanlagen ins Ausland überführt werden müssen. Die Wiederaufbereitung bringt nochmals eine Reduktion der radioaktiven Abfälle mit sich, und weniger Volumen bedeutet einfach logischerweise weniger Transporte; auch das dürfte in unserem Interesse liegen.
Die Frage der Wiederaufbereitung kann eigentlich nicht losgelöst von der Entsorgungslösung betrachtet werden, mindestens nicht in Bezug auf die Entsorgung, die zwar erst in Jahrzehnten anfallen wird, aber dennoch zeitgerecht zu regeln ist. Angesichts der kleinen Abfallmenge, die in der Schweiz anfällt, ist deshalb die Option für ein internationales Endlager unbedingt offen zu halten, die damit verbundenen Fragen sind anzupacken und die Klärung von sicherheitspolitischen Fragen ist besonders auf internationaler Ebene einzuleiten.
Auf keinen Fall dürfen im Kernenergiegesetz Vorschriften Eingang finden, die die Schweiz von vornherein von der Entwicklung gemeinsamer internationaler Entsorgungslösungen ausschliessen würden. Natürlich ist im Bereich der Kernenergie immer internationales Denken und Handeln gefragt. Dies trifft auch auf den Bereich der Forschung zu, die nie im Alleingang und abgeschottet stattfindet, sondern in Zusammenarbeit von Fachpersonen und Koryphäen auf dem jeweiligen Sachgebiet. Dies trifft im Zusammenhang mit der Entwicklung von neuen Erkenntnissen im Bereich der Kernfusion zu, aber auch im Zusammenhang mit neuen Techniken für die Wiederaufbereitung.
Die liberale Fraktion stimmt bei Artikel 9 der Mehrheit zu. Wird diesem Artikel nicht zugestimmt, dann räumen wir den Kernkraftwerkbetreibenden den grösstmöglichen Handlungsspielraum ein - wir finden das auch richtig - und stimmen in Artikel 104 Absatz 4 der Minderheit II (Leutenegger Hajo) zu. Damit führen wir ein Moratorium von zehn Jahren für die Ausfuhr sämtlicher Brennelemente ein, die nicht vor dem 31. Dezember 2000 vertraglich erfasst wurden. Ausnahmen zu Forschungszwecken - das ist sehr wichtig - können dann durch den Bundesrat bestimmt werden. Die Zeitspanne ist somit um vier Jahre kürzer als diejenige der ständerätlichen Fassung. Kernkraftwerkbetreibenden sollte eingeräumt werden, dass sie die Wirtschaftlichkeit der Wiederaufbereitung nutzen können, natürlich nur unter der Voraussetzung der Einhaltung aller flankierenden Sicherheitsmassnahmen. Ob von der Ausfuhr nach dem Jahre 2010 Gebrauch gemacht wird oder nicht, steht nicht im Vordergrund, das ist nicht die Frage. Es geht vielmehr darum, dass man diese Möglichkeit offen lässt.
Bei Artikel 9 folgen wir der Mehrheit und bei Artikel 104 Absatz 4 der Minderheit II (Leutenegger Hajo).
Wyss Ursula · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Sie haben es gemerkt: Wir sind hier bei einem der Kernartikel dieses Gesetzes angelangt. Je nachdem, wie hier entschieden wird, steigen die Chancen der Initiativen, die nächstes Jahr zur Abstimmung kommen werden, natürlich dramatisch.
Es wurden zahlreiche Ungeheuerlichkeiten gesagt: Die Wiederaufarbeitung habe irgendetwas mit Recycling oder gar mit Nachhaltigkeit zu tun. Diese Fehlinformationen - es tut mir Leid - werden durch Wiederholung nicht richtiger. Versuchen wir einmal unvoreingenommen - ich weiss, es grenzt schon fast an Übermenschliches, dies hier zu fordern - nach dem Sinn oder Unsinn der Wiederaufarbeitung zu fragen. Dafür müssen wir einen Blick in die Entwicklung dieser Technologie werfen und sehen, dass die Atomfabriken in Sellafield und La Hague ursprünglich keineswegs aus Nachhaltigkeits- und Umweltgründen oder für Abfallverwertung oder Recycling gebaut wurden. Sie sollten einzig und allein zur Herstellung von Brennstoffen für die schnellen Brüter dienen. Doch daraus - das wissen Sie - wurde trotz Subventionsmilliarden schlussendlich nie etwas. Die Wiederaufarbeitungsanlagen sind also Investitionsruinen, die künstlich am Leben erhalten werden, auch von den Schweizer Stromkonsumentinnen und Stromkonsumenten.
Wiederaufarbeitung kostet nach unabhängigen Untersuchungen pro Kilo fast 4000 Franken. Die direkte Endlagerung kostet ungefähr zwischen 400 und 700 Franken. Es müssen also andere als ökonomische Gründe für diese Wiederaufarbeitung sprechen. Nun könnte man sagen: Es tut ja nichts zur Sache, wofür diese Anlagen ursprünglich gedacht waren, Hauptsache, wir können den Abfall, den Atommüll, reduzieren und recyclen. Aber es ist nicht einmal dies der Fall. Dies ist wirklich das Unglaubliche an der ganzen Sache: Es entsteht noch mehr radioaktiver Müll, als wenn wir nicht wieder aufarbeiten würden.
Der strahlende Müll verzehnfacht sich nach den Untersuchungen oder Unterlagen, die wir hatten, ungefähr. Denn alles, was mit dem Atommüll in Kontakt kommt - Wasser, Chemikalien, Geräte usw. -, wird zusätzlich radioaktiv verstrahlt. Diesen zusätzlichen Atommüll wird die Schweiz zurückimportieren müssen. Wir werden also am Schluss des Prozesses mehr Atommüll haben, als wir exportiert haben. Das geben mittlerweile auch die AKW-Betreiber zu.
Ein anderes, nicht weniger wichtiges Argument gegen die Wiederaufarbeitung ist das höchst gefährliche Plutonium, das bei der Abtrennung in der Wiederaufarbeitung leichter zugänglich gemacht und zum Missbrauch geradezu feilgeboten wird. Ein Atomreaktor von der Grösse des AKW Gösgen produziert pro Jahr zwischen 200 und 250 Kilogramm Plutonium. Herr Fischer, ich weiss, dass es für Sie schwierig ist, als Einzelkämpfer die Kommission zu vertreten. Aber ich bitte Sie dennoch, bei der Wahrheit zu bleiben. Es handelt sich hier nicht einfach um "nichtwaffenfähiges" Plutonium, Sie wissen das selber. Es sind Ausnahmen, bei denen das Plutonium nicht waffenfähig ist. Das allermeiste Plutonium, das freigegeben, praktisch feilgeboten wird, ist hochgradig waffenfähig.
Werden also die heute gültigen Wiederaufarbeitungsverträge noch erfüllt, dann kommen ungefähr 10 Tonnen Plutonium in die Schweiz zurück, von dem wir schlicht nicht wissen, was wir damit anfangen wollen. Wenn wir das auf die vierzig Jahre, die die AKW betrieben werden sollen, ausdehnen, dann wird die Plutoniummenge auf ungefähr 30 Tonnen anwachsen. Ich kenne niemanden, der heute eine Ahnung hat, was damit gemacht werden könnte. Ich habe auch aus Ihren Reihen bisher noch keinen sinnvollen Vorschlag gehört. Die Gefahr, dass dieses Plutonium in falsche Hände gerät, ist hingegen unbestreitbar. Die dubiosen Geschäfte mit russischen Pseudoabrüstungsfirmen, von denen wir immer wieder hören, müssen uns Schlimmstes befürchten lassen. Frau Bader, auch wenn sich Ihre Ausführungen wunderschön nach Kompostieranlage anhörten, wie Frau Teuscher es nannte, glaube ich nicht, dass sich solche mafiosen Firmen und Personen für Ihren Kompost interessieren würden.
Sellafield und La Hague gehören denn auch weltweit zu den höchstgefährdeten Zielen von Selbstmordattentätern. La Hague wird mittlerweile von Bodenabwehrraketen geschützt. Das französische Sicherheitsministerium hat die Anweisung gegeben, selbst anfliegende Verkehrsflugzeuge notfalls abzuschiessen.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit III (Schmid Odilo) und dem Bundesrat zu folgen.
Wasserfallen Kurt · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Frau Wyss, Sie haben uns hier Schreckensszenarien vorgetragen; darauf möchte ich aber nicht eingehen. Ich habe nur eine ganz simple Frage: Die Sozialdemokraten haben sich nun seit zig Jahren immer gegen die Lagerung von hochradioaktivem Abfall in der Schweiz gewehrt. Wenn Sie dem Bundesrat folgen, sehen Sie auch eine Lagerung hochradioaktiven Abfalls vor; abgebrannte Brennelemente gehören in diese Kategorie. Sind Sie in diesem Fall für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle, ja oder nein? Wenn ja, sind Sie dafür, dass die Nagra diese Abfälle selbstverständlich in der Schweiz lagern darf? Ich selber bin natürlich für eine Wiederaufarbeitung und anschliessende Lagerung, aber das spielt von der Radioaktivität her keine so grosse Rolle. Sind Sie also für oder gegen die Lagerung hochradioaktiver Abfälle in der Schweiz?
Wyss Ursula · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Danke für die Frage, Herr Wasserfallen. Wir werden bei einem späteren Artikel dann noch einmal ausführlich auf die Entsorgungsfrage zurückkommen oder dann da darüber reden können, wo diese Lagerung stattfinden soll. Es wird von unserer Seite her einen Antrag geben, dass die Schweiz auch die Verantwortung für die Entsorgung ihres Atommülls übernimmt und wir uns nicht auf irgendeine Illusion einer "internationalen Lösung" stützen. Es ist keine Frage, ob man für oder gegen Entsorgung ist. Wir haben diesen Atommüll, wir werden ihn irgendwie entsorgen müssen. Leider gibt es nach wie vor kein wirklich sicheres Konzept dafür. Wir belasten damit mindestens die nächsten 4000 Generationen, die sich ebenfalls mit diesem strahlenden Müll werden befassen müssen.
Selbstverständlich bin ich für eine Entsorgung, selbstverständlich bin ich für eine Entsorgung in der Schweiz. Aber diese Entsorgung muss demokratisch abgestützt sein. Sie können doch nicht einfach so hingehen und sagen: Hier bauen wir jetzt das Endlager. Ich bin für eine Entsorgung in der Schweiz, aber mit der Mitsprache, und zwar der vollen Mitsprache des Standortkantons und der Bevölkerung, die davon betroffen ist.
Fischer Ulrich · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich habe zwar meine Ausführungen schon gemacht, aber ich möchte noch etwas zu Frau Wyss sagen, die mich dazu provoziert hat: Nach meinen Informationen ist das Plutonium, das bei der Wiederaufbereitung anfällt, nicht waffenfähig. Ich muss daran festhalten; meine Informationen lauten so.
Das andere Thema: Mit der Wiederaufbereitung erreichen wir eine Reduktion der hochradioaktiven Abfälle. Das ist gemäss meinen Informationen einfach so, und ich habe keinen Anlass, daran zu zweifeln.
Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich
Der Bundesrat beantragt Ihnen, die Wiederaufarbeitung zu untersagen. Ein erster Grund liegt darin, dass dieses Gesetz einen Gegenentwurf zu den Initiativen darstellen soll. Eines wenigstens ist ja wohl unbestritten, nämlich dass die Wiederaufarbeitung sehr umstritten ist. Die Tatsache, dass wir Brennstäbe für die Wiederaufarbeitung aus dem Land transportieren - nachher wieder einführen -, hat auch bei uns ständig zu grossen politischen Konflikten geführt; und es geht weiter. Ich will mich damit noch gar nicht in die Frage einmischen, ob die Ängste berechtigt sind oder nicht: Tatsache ist, dass es deswegen eine politische Unruhe gibt. Ich habe beim Eintreten gesagt, dass wir eigentlich die Absicht, die Intention, hätten, einen energiepolitischen Frieden auch in der Kernenergie herbeizuführen. Deswegen könnte dieses Verbot der Wiederaufarbeitung die angespannte Situation etwas beruhigen. Es kommt hinzu, dass wir, wenn dieser Punkt aus dem Gesetz herausgenommen wird, kaum von einem echten Gegenvorschlag zu den Initiativen sprechen können. Dann ist es einfach ein Gesetz, das zur selben Zeit in Kraft tritt.
Die zweite Überlegung des Bundesrates ging dahin, dass eine Wiederaufarbeitungsanlage keine Chance hätte, in der Schweiz eingeführt zu werden. Es ist deshalb nicht ganz ehrlich, eine Technologie, einen Vorgang, den wir in unserem Lande nicht wollen, in einem anderen Lande zu tolerieren und entsprechende Verträge zu machen. Das empfinden wir als nicht korrekt. Es kommt die Bemühung hinzu, die Radioaktivität so gering wie möglich zu halten, und zwar nicht nur in der Schweiz, sondern weltweit. Wir sind u. a. einer entsprechenden Konvention, der Oslo-Paris-Konvention, beigetreten. Selbst wenn die Strahlung nicht irgendwelche Grenzwerte übersteigt, möchten wir sie so gering wie möglich halten. Dies ist ein Vorsorgeprinzip, das wir in unserem Lande auch praktizieren - denken Sie z. B. an die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung.
Plutonium wird freigesetzt. Es ist jetzt umstritten gewesen, ob dieses Plutonium für terroristische oder Waffenzwecke gebraucht werden kann oder nicht. Das hängt vom Atom-, Entschuldigung, vom Kernkraftwerk ab, in dem es geschieht. Bei unseren Technologien könnte es nicht geschehen, aber immerhin ist es natürlich so, dass die Wiederaufarbeitung nur funktionieren kann, weil auch aus anderen Werken geliefert wird. Insofern könnten wir diesbezüglich schon einen Beitrag leisten, damit es auf der ganzen Welt nicht allzu viel Plutonium gibt, das auch für nichtfriedliche Zwecke verwendet werden kann. Deswegen ist mir vorher auch der Versprecher Atom- statt Kernkraftwerk passiert.
Wir hätten gerne diese Wiederaufarbeitung im Gesetz verboten. Der Ständerat hat ein Moratorium beschlossen. Ein Moratorium ist immer noch besser, als die Wiederaufarbeitung ohne jede Bedingungen zuzulassen. Ganz logisch ist es nicht, und ich beziehe mich auf dieselben Ausführungen, die ich auch im Zusammenhang mit der Gentechnologie gemacht habe: Woher können wir die Gewissheit nehmen, dass dann in einer bestimmten Frist plötzlich die Gefahr nicht mehr da ist? Nur weiss ich, dass die politische Seite, an die ich mich jetzt wende, eine andere ist als bei der Gentechnologie. Aber rein rational gedacht haftet dem Moratorium natürlich immer etwas Unlogisches an.
Was die Frist angeht, so hat der Bundesrat auch eine Frist berücksichtigt, welche die wirtschaftlichen Interessen berücksichtigen soll, das steht in Artikel 104: Wer eine vertragliche Vereinbarung vor dem 31. Dezember 2000 eingegangen ist, der soll geschützt werden.
Abstimmung
Art. 9
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 76 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 63 Stimmen
Art. 104 Abs. 4 - Art. 104 al. 4
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Wir haben nun eine kleine Differenz der Minderheiten I und II bei Artikel 104. Weil sich der Ständerat in Bezug auf den Termin der Wiederaufarbeitung nicht hundertprozentig einig war, ziehe ich den Antrag der Minderheit I zugunsten der Minderheit II (Leutenegger Hajo) zurück. Das gibt eine kleine Differenz, und der Ständerat kann diese in seiner Diskussion noch beurteilen.
Fischer Ulrich · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Mit dem Entscheid, den Sie gefällt haben, ist Artikel 104 Absatz 4 nicht mehr aktuell und fällt aus Abschied und Traktanden.
Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Ich kenne das Geschäftsverkehrsgesetz nicht auswendig, aber meines Erachtens darf man einen Antrag, der zurückgezogen wird, aufgreifen. Das möchte ich in diesem Fall tun. Ich möchte den Antrag der Minderheit I (Lustenberger) aufgreifen, und ich möchte das auch begründen. Der Antrag der Minderheit II (Leutenegger Hajo) hat keine Fristen. Man weiss ja gar nicht, wie lange die Verträge laufen; der Antrag ist gar nicht vollziehbar. Die Betreiber haben die Verträge nie offen gelegt. Deshalb, meine ich, ist dieser Antrag Leutenegger nicht justiziabel.
Ich möchte den Antrag der Minderheit I (Lustenberger) aufgreifen.
Fischer Ulrich · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich habe es schon vorhin gesagt: Artikel 104 Absatz 4 ist kein Thema mehr, nachdem die Mehrheit bei der Abstimmung über Artikel 9 obsiegt hat.
Christen Yves · 1VP-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Les propositions des minorités I (Lustenberger) et II (Leutenegger Hajo) à l'article 104 alinéa 4 sont retirées. Donc aucun vote n'interviendra.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Art. 10
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 11
Antrag der Kommission
Abs. 1, 2
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 3
Der Besitzer von Kernmaterialien muss seine Bestände kontrollieren, darüber Buch führen und die Bestände periodisch den Aufsichtsbehörden melden. Diese Pflichten bestehen auch für Kernmaterialien im Ausland, die sich in seinem Besitz befinden.
Art. 11
Proposition de la commission
Al. 1, 2
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 3
Le détenteur de matières nucléaires doit contrôler son stock, tenir une comptabilité à ce sujet et en informer périodiquement les autorités de surveillance. Ces obligations s'appliquent également aux matières nucléaires en sa possession qui se trouvent à l'étranger.
Fischer Ulrich · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Bei Artikel 11 Absatz 3 haben wir - einstimmig - eine präzisere Formulierung hinsichtlich der Buchführungspflicht bei Kernmaterialien aufgenommen. Das ist einer der Fälle, wo sich die Kommission einigen konnte.
Christen Yves · 1VP-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 12
Antrag der Kommission
Abs. 1, 1bis
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2
Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Minderheit
(Teuscher, Hämmerle, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner-Basel, Sommaruga, Stump, Wyss)
Streichen
Art. 12
Proposition de la commission
Al. 1, 1bis
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2
Majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Minorité
(Teuscher, Hämmerle, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner-Basel, Sommaruga, Stump, Wyss)
Biffer
Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Die Minderheit beantragt Ihnen, Absatz 2 zu streichen. Es ist nicht einzusehen, warum Kernanlagen mit geringem Gefährdungspotenzial nicht auch eine Rahmenbewilligung brauchen. Denn was heisst schon "geringes Gefährdungspotenzial"? Wenn es ein geringes Gefährdungspotenzial gibt, müsste es ja auch ein hohes geben, und beides müsste - wohl in Artikel 3 KEG - definiert werden, wo wir die Begriffe klären. Der Begriff "gering" ist völlig schwammig, und Ungenauigkeiten darf man im Bereich der Atomenergienutzung nicht zulassen. Auch in der Botschaft wird dieser Begriff nicht definiert. Damit ist klar: Es ist eine politische Frage, ob eine Atomanlage ein hohes Gefährdungspotenzial hat oder nicht. Den Entscheid darüber dürfen wir nicht einfach dem Bundesrat überlassen.
Die Minderheit der Kommission ist der Überzeugung, dass es die einfachste und klarste Regelung ist, wenn wir für jede Atomanlage eine Rahmenbewilligung verlangen. Der Bundesrat ist der Meinung, dass es Atomanlagen gibt, bei denen auf das ganze politische Prozedere einer Rahmenbewilligung verzichtet werden sollte. Die Minderheit sieht das anders. Wenn wir ein Gesetz wollen, das von der Bevölkerung mitgetragen wird, müssen wir Transparenz schaffen und dürfen nicht die Kompetenz dem Bundesrat überlassen, zu definieren, welche Anlagen nun ein geringes und welche ein hohes Gefährdungspotenzial haben.
Keller Robert · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Rahmenbewilligung wurde 1978 eingeführt. Es ging damals um eine Reihe vorgesehener Neubauten. Hier geht es vor allem um kleinere Anlagen, welche sicherheitsmässig genau überprüft werden. Wir finden es wichtig, dass mit der nuklearen Baubewilligung inklusive der sicherheitstechnischen Prüfung auf das ganze politische Prozedere inklusive Bundesversammlung, fakultatives Referendum usw. verzichtet werden kann. Es geht ja hier zum Beispiel um Anlagen mit Ausgangsmaterialien wie Natur-Uran oder um Forschungsanlagen oder Müll aus der Medizin mit fast null Strahlung. Bei solchen Anlagen mit geringem Gefährdungspotenzial, bei solchen - ich möchte sagen: - nicht wesentlichen Objekten ist doch sicher keine Rahmenbewilligung nötig.
Namens der SVP-Fraktion bitte ich Sie, der Mehrheit zuzustimmen und den Antrag der Minderheit Teuscher abzulehnen.
Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Grundsätzlich soll es aus der Sicht der Grünen für den Bau von Kernanlagen eine Rahmenbewilligung des Bundesrates brauchen. Wir wollen also Absatz 2 streichen. Eine Differenzierung zwischen Kernanlagen und Kernanlagen mit geringem Gefährdungspotenzial wollen wir nicht vornehmen. Der Bundesrat definiert Kernanlagen gemäss Botschaft. Kernanlagen könnten ganz grosse Atomkraftwerke sein; es könnten aber auch Anlagen mit einem geringen Gefährdungspotenzial sein oder Anlagen, die der Behandlung von mittelradioaktiven Abfällen dienen.
Ich habe Sie in der Eintretensdebatte ganz klar auf die Abfallproblematik angesprochen und Ihnen auch die Wirkung von Strahlen dargelegt, und zwar die Wirkung auf das Genmaterial nicht nur von Menschen, sondern auch von Tieren und Pflanzen. In meinem Studium an der ETH habe ich meinen Professoren sehr gut zugehört - ich hatte gute Professoren -, und ich habe nebst vielem anderen gelernt, dass es für Effekte von Strahlung keine Mindestdosis gibt. Auch eine noch so kleine Strahlendosis kann Effekte zeitigen. Das bedeutet, dass Strahlen, in welchem Fall auch immer, gefährlich sind, also krank machen oder eben ins Gengut eingreifen können.
Aufgrund dieser Logik gibt es keine Anlagen mit einem geringen Gefährdungspotenzial. Es geht uns deshalb darum, dass man nicht zwischen Kernanlagen und Kernanlagen mit einem geringen Risiko differenziert. Wenn der Bundesrat kommt und sagt, es gäbe Anlagen mit einem geringen Gefährdungspotenzial, müsste er sich logischerweise ja auch auf den Standpunkt stellen, dass es Anlagen mit einem Hochrisikopotenzial gibt - und da müssten wir ja erst recht Abstand davon nehmen.
Ich möchte Sie bitten, diesen Absatz 2 zu streichen und grundsätzlich für Kernanlagen eine Rahmenbewilligung des Bundesrates zu verlangen.
Stump Doris · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Die SP-Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit Teuscher, Absatz 2 von Artikel 12 zu streichen. Eine Kompetenzdelegation an den Bundesrat könnte unseres Erachtens unter Umständen durchaus Sinn machen. Eine klare Definition dessen, was delegiert wird und wann die Kompetenz greift, wäre jedoch Voraussetzung dafür. Die unverbindliche Formulierung so, wie sie jetzt in Absatz 2 dieses Artikels vorliegt, leistet diese Beschreibung nicht und kann nicht akzeptiert werden, weil sie ohne weiteres ausgedehnt werden könnte und wir die Kontrolle vollkommen verlieren könnten.
Es erstaunt mich schon, welche Grosszügigkeit die bürgerliche Seite dem Bundesrat gegenüber in Sachen Kompetenzdelegation jetzt plötzlich zeigt. Ich erinnere an unsere Diskussionen beim CO2-Gesetz, wo klar definiert war, wann eine Abgabe durch den Bundesrat erhoben werden könnte. Das genügte dem Rat damals nicht, um die Kompetenz an den Bundesrat zu delegieren.
Ohne eine klare Umschreibung der Kernanlagen, die keiner Rahmenbewilligung bedürfen, können wir diesem Artikel und diesem Absatz nicht zustimmen.
Wir bitten Sie, den Antrag der Minderheit Teuscher zu unterstützen.
Fischer Ulrich · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Nach Auffassung der Minderheit, die Sie eben gehört haben, ist Absatz 2 zu schwammig, weshalb darauf verzichtet werden soll. Der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit sind demgegenüber der Meinung, dass das Rahmenbewilligungsverfahren nur dort sinnvoll ist, wo politische Implikationen mit einem Vorhaben verbunden sind. Dies ist aber nicht immer der Fall. Der Verzicht auf das Rahmenbewilligungsverfahren heisst nicht, dass die Anlagen nicht auch sicherheitstechnisch überprüft werden. Bei Anlagen mit geringem Gefährdungspotenzial wird lediglich auf das politische Prozedere verzichtet.
Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 13 zu 7 Stimmen Ablehnung der Minderheit.
Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich
Sie müssen einfach daran denken, dass die Rahmenbewilligung seinerzeit wegen grosser Kernkraftwerke mit einem grossen Gefährdungspotenzial eingeführt worden ist. Das Rahmenbewilligungsverfahren ist sehr, sehr aufwendig. Wenn es beispielsweise auch für eine Forschungsanlage oder für eine Anlage zur Zwischenlagerung von schwach- oder mittelradioaktiven Abfällen mit einem geringen Gefährdungspotenzial durchgeführt werden müsste, wäre das einfach übertrieben.
Von daher unterstützt der Bundesrat die Mehrheit.
Christen Yves · 1VP-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Abs. 1, 1bis - Al. 1, 1bis
Angenommen - Adopté
Abs. 2 - Al. 2
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 76 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 51 Stimmen
Art. 13
Antrag der Kommission
Abs. 1 Bst. a-d, e-g
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 1 Bst. dbis
Mehrheit
Streichen
Minderheit I
(Schmid Odilo, Decurtins, Hämmerle, Leutenegger Oberholzer, Marty Kälin, Rechsteiner-Basel, Sommaruga, Stump, Teuscher, Wyss)
dbis. bei neuen Kernkraftwerken zudem, wenn eine Rahmenbewilligung für ein geologisches Tiefenlager in der Schweiz für hochradioaktive Abfälle erteilt wurde;
Minderheit II
(Marty Kälin, Decurtins, Dupraz, Hämmerle, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner-Basel, Schmid Odilo, Sommaruga, Stump, Teuscher, Wyss)
dbis. der Standortkanton dem Gesuch zugestimmt hat;
Abs. 1 Bst. h
Mehrheit
h. nachgewiesen wurde, dass die angestrebte Stromproduktion nicht aus erneuerbaren Energien zu gleichen oder tieferen Kosten in der Schweiz erzeugt werden kann.
Minderheit
(Fischer, Bigger, Brunner Toni, Dupraz, Imfeld, Keller, Leutenegger Hajo, Maurer, Speck)
Streichen
Abs. 2
Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Minderheit
(Leutenegger Oberholzer, Baumann Ruedi, Hämmerle, Marty Kälin, Rechsteiner-Basel, Schmid Odilo, Sommaruga, Stump, Wyss)
.... erteilt. Dabei muss es sich um juristische Personen des schweizerischen Rechtes mit Sitz in der Schweiz, die schweizerisch beherrscht sind, handeln.
Abs. 3
Mehrheit
Streichen
Minderheit
(Sommaruga, Decurtins, Hämmerle, Marty Kälin, Rechsteiner-Basel, Schmid Odilo, Teuscher, Wyss)
Eine neue Rahmenbewilligung für den Bau von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen oder von Anlagen zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe kann erst erteilt werden, wenn die sichere Endlagerung hochradioaktiver Abfälle durch eine entsprechend eingerichtete und betriebsbereite Anlage gewährleistet ist.
Art. 13
Proposition de la commission
Al. 1 let. a-d, e-g
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 1 let. dbis
Majorité
Biffer
Minorité I
(Schmid Odilo, Decurtins, Hämmerle, Leutenegger Oberholzer, Marty Kälin, Rechsteiner-Basel, Sommaruga, Stump, Teuscher, Wyss)
dbis. en outre, pour une centrale nucléaire nouvelle, si une autorisation générale a été accordée pour un dépôt souterrain en profondeur de déchets fortement radioactifs situé en Suisse;
Minorité II
(Marty Kälin, Decurtins, Dupraz, Hämmerle, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner-Basel, Schmid Odilo, Sommaruga, Stump, Teuscher, Wyss)
dbis. si le canton d'accueil a approuvé la demande;
Al. 1 let. h
Majorité
h. si la preuve a été apportée que la production de courant envisagée ne peut être fournie en Suisse par des énergies renouvelables à des coûts égaux ou inférieurs.
Minorité
(Fischer, Bigger, Brunner Toni, Dupraz, Imfeld, Keller, Leutenegger Hajo, Maurer, Speck)
Biffer
Al. 2
Majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Minorité
(Leutenegger Oberholzer, Baumann Ruedi, Hämmerle, Marty Kälin, Rechsteiner-Basel, Schmid Odilo, Sommaruga, Stump, Wyss)
.... droit public. Il doit impérativement s'agir de personnes morales du droit suisse dont le siège est en Suisse et qui sont sous contrôle suisse.
Al. 3
Majorité
Biffer
Minorité
(Sommaruga, Decurtins, Hämmerle, Marty Kälin, Rechsteiner-Basel, Schmid Odilo, Teuscher, Wyss)
Une nouvelle autorisation générale pour la construction d'installations servant à la fission de combustibles nucléaires ou d'installations de traitement du combustible irradié n'est accordée que lorsqu'un entreprosage final sûr des déchets hautement radioactifs est garanti par une installation appropriée et opérationnelle.
Fischer Ulrich · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Nachdem die Ratspräsidentschaft nicht meinem Antrag gefolgt ist, die ganze Geschichte bei Artikel 13 themenweise zu behandeln, mache ich Sie darauf aufmerksam, dass nun folgende vier Themenbereiche miteinander zur Diskussion stehen:
Beim ersten Thema, beim Antrag der Minderheit I (Schmid Odilo) zu Artikel 13 Absatz 1 Litera dbis und beim Antrag der Minderheit zu Artikel 13 Absatz 3 stellt sich die Frage, ob eine Rahmenbewilligung für eine Kernanlage nur erteilt werden soll, wenn auch bereits die Rahmenbewilligung für ein Endlager vorhanden ist.
Beim zweiten Thema geht es um die kantonalen Kompetenzen: Das drückt sich im Antrag der Minderheit II (Marty Kälin) zu Artikel 13 Absatz 1 Litera dbis aus.
Die dritte Thematik betrifft die Beschränkung auf die Erteilung von Rahmenbewilligungen nur an juristische Personen des schweizerischen Rechtes in Artikel 13 Absatz 2.
Der vierte Themenkreis betrifft Artikel 13 Absatz 1 Litera h, wonach Rahmenbewilligungen nur erteilt werden dürfen, wenn der Strombedarf nicht aus anderen Quellen zu decken ist.
Wir sprechen also jetzt über vier Themenkreise. Materiell nehme ich am Schluss Stellung.
Schmid Odilo · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion
Ich bin eigentlich der Ansicht, dass man hier über den Grundsatz diskutieren sollte, ob wir in der Schweiz imperativ ein Endlager betreiben müssen oder nicht. Das Gleiche gilt dann auch bei der Erteilung der Rahmenbewilligung. Der Kommissionssprecher ist anderer Meinung. Ich halte mich hier kurz.
Bezüglich der Rahmenbewilligungen verlangt der Minderheitsantrag daher, dass man, wenn man für neue Kernkraftwerke eine Rahmenbewilligung haben will, auch den Nachweis erbringen muss, dass die Endlagerung in der Schweiz gewährleistet ist. Ich werde mich später bei Artikel 30 grundsätzlich dazu äussern. Zum jetzigen Zeitpunkt genügt das: für die Rahmenbewilligung imperativ auch der Nachweis für die geologische Endlagerung in der Schweiz.
Marty Kälin Barbara · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Ich muss sagen, die Haltung von Herrn Maurer, seines Zeichens Präsident der Schweizerischen Volkspartei, hat mich eigentlich nicht überrascht, pflegt doch die SVP die Wahrung der Volksrechte jeweils gross auf ihre Fahne zu schreiben. Überrascht hat mich hingegen die Haltung der SVP-Mitglieder in der UREK, die offenbar die Papiere ihres Parteipräsidenten nicht kennen oder nicht lesen. Ich lese Ihnen deshalb aus dem Artikel von Herrn Ueli Maurer aus dem "Vera-Bulletin", Nr. 1/2001, vor: "Die Souveränität des Volkes darf nicht beschnitten werden; Zwischen- oder Endlager dürfen nur dort gebaut werden, wo die Bevölkerung dies in einem demokratischen Prozess gutgeheissen hat."
Ich möchte mit meinem Antrag noch einen kleinen Schritt weiter gehen und Herrn Maurer und seine Partei ermuntern, das auch zu tun. Wir wollen, dass die Volksrechte nicht nur bei Zwischen- und Endlagern, sondern bei jeder atomaren Anlage gelten, nicht zuletzt, weil es schwierig sein dürfte, dem Volk zu erklären, worin in Bezug auf die Bewilligungskompetenz der Unterschied zwischen einer Rahmenbewilligung und einer Rahmenbewilligung besteht. Wir möchten, dass die Souveränität des Volkes auch nicht beschnitten werden darf, wenn es um den Bau eines neuen Atomreaktors geht - selbst wenn das im Moment eine eher akademische Frage sein dürfte -, nicht zuletzt deshalb, weil das auch ökonomisch sinnvoller ist. Kaiseraugst und Graben haben die Eidgenossenschaft 577 Millionen Franken gekostet, weil der Entscheid für den Nichtbau respektive den Verzicht erst gefällt wurde, nachdem bereits grosse Investitionen getätigt waren. In Kaiseraugst waren das insgesamt rund eine Milliarde Franken; ein Drittel davon, nämlich 350 Millionen Franken, hat der Bund übernommen. Indem die Zustimmung der Standortkantone eine Voraussetzung für die Erteilung der Rahmenbewilligung ist, werden wir in Zukunft nicht mehr derart grosse Investitionen in den Sand setzen, weil zu einem sehr frühen Zeitpunkt klar ist, ob ein Standort weiterverfolgt werden kann oder nicht.
Die Legitimation durch die betroffene Bevölkerung garantiert die grösstmögliche Sorgfalt bei einem Endlagerprojekt, die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Politik, eine ausführliche öffentliche Diskussion und nicht zuletzt die Suche nach Alternativen und ein Umdenken in der Energiepolitik. Vieles davon fordert auch der Ekra-II-Bericht in seinen Schlussfolgerungen. Die Mitsprache des Volkes führt zum notwendigen Druck durch die Öffentlichkeit und zur entsprechend umfassenden Präsentation des Vorhabens. Die Unternehmung, die eine Kernanlage betreiben will, muss ihr Vorhaben ausführlich und detailliert begründen und die kritischen Fragen eben sehr früh beantworten.
Das führt erfahrungsgemäss - der Wellenberg hat es gezeigt - zum umfassenden Einbezug aller wesentlichen Aspekte und dient nur der Verbesserung des Vorhabens.
Die Regelung, die wir in Artikel 47 treffen, wonach grundsätzlich das Referendum gegen eine Rahmenbewilligung ergriffen werden kann - wobei ausgerechnet ein geologisches Tiefenlager davon ausgeschlossen ist; wir werden dann beim entsprechenden Artikel nochmals dazu sprechen -, mag zur Annahme verleiten, die Mitsprache des Volkes sei genügend gewahrt. Das ist nicht ganz falsch, aber klug ist es nicht, und klar ist es auch nicht. Die generelle Normierung betreffend Zustimmung des Standortkantons gehört hier in den Artikel 13, und zwar ohne juristischen Interpretationsspielraum.
Wir stimmen in der Schweiz über alles Mögliche ab und sind mit Recht stolz auf unsere direkte Demokratie. Die Latte, an der dieser Anspruch jetzt gemessen wird, ist die Mitsprache des Volkes in einer derart zentralen Frage mit derart weit reichenden und langfristigen Konsequenzen. Wie ernst Sie es mit den demokratischen Grundrechten meinen, können Sie hier und heute beweisen, indem Sie dem Minderheitsantrag zustimmen.
Keller Robert · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich habe den Auftrag, den Antrag der Minderheit Fischer zu vertreten. In diesem Gesetz und in der Verordnung wird die Sicherheit geregelt. Wenn die Kernkraftwerke nicht sicher sind, erhalten sie auch keine Bewilligung; auch hier sind die Hürden auf maximaler Höhe. Wir wollen doch nichts in das Gesetz schreiben, was nicht tauglich ist.
Im Weiteren wissen Sie, dass die Energiepreise grossen Schwankungen unterworfen sind, notabene auch bei erneuerbaren Energien. Wir dürfen doch nicht eine Momentaufnahme machen und eine Rahmenbewilligung daran knüpfen. Das ist systemfremd. Es ist ja auch nicht Sache des Staates zu entscheiden, welche Energiequelle wir nutzen wollen. Die Investoren werden dies tun, z. B. die Elektrizitätsgesellschaften. Sie sind sicher mit mir einverstanden, dass es nicht sinnvoll ist, in das Gesetz zu schreiben, von welcher Quelle die Energie stammen soll.
Ich bitte Sie daher, den Antrag der Minderheit Fischer zu unterstützen.
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Im Gesetz ist neu vorgesehen, dass eine Rahmenbewilligung auch an ausländische Gesellschaften erteilt werden kann; sie müssen bloss noch eine Zweigniederlassung in der Schweiz haben. Im geltenden Bundesbeschluss zum Atomgesetz wird demgegenüber in Artikel 3 Absatz 3 bestimmt, dass die Rahmenbewilligung nur an juristische Personen des schweizerischen Rechtes mit Sitz in der Schweiz, die schweizerisch beherrscht sind, erteilt wird.
Ich beantrage Ihnen nun, die geltende Regelung auch im neuen Gesetz beizubehalten. Dabei handelt es sich nicht etwa um Heimatschutz, ich will damit auch nicht eine falsche Sicherheit vorgaukeln.
Der Nationalitätenvorbehalt macht aber Sinn in Bezug auf die Durchsetzung der Haftung. Ich habe in der Kommission gefragt, wie man bei ausländischen Gesellschaften, die bloss noch eine Zweigniederlassung in der Schweiz haben, zum Beispiel die Organhaftung durchsetzen will. Die Frage konnte mir nicht beantwortet werden. Ich denke, nach dem Debakel mit der Swissair sollte allen klar geworden sein, wie schwierig es bereits bei schweizerischen Unternehmungen ist, die Organhaftung auch tatsächlich zum Tragen zu bringen. Umso mehr muss bei derart komplexen und risikoreichen Geschäften, wie es die Kernenergie darstellt, gewährleistet sein, dass das Haftungssubstrat für die schweizerische Bevölkerung vollumfänglich gewährleistet ist. Die Regelung im neuen Gesetz ist meines Erachtens auch juristisch wenig durchdacht. Ich möchte darauf hinweisen, dass in Artikel 29 Absatz 2 zum Beispiel vorgesehen ist, dass sich eine stilllegungspflichtige Gesellschaft nur mit Zustimmung des Departementes auflösen darf. Herr Bundesrat, können Sie mir sagen, wie Sie diese Bestimmung bei einer ausländischen Gesellschaft überhaupt durchsetzen wollen? Oder betrifft das dann nur noch die Zweigniederlassung?
In der Kommission wurde mir auch entgegengehalten, dass das geltende Recht dem Kapitalverkehrskodex der OECD entgegenstehen würde. Dieser verpflichtet zur Liberalisierung und zum Abbau der bevorzugten Behandlung von Inländern. Dazu ist festzustellen, dass dieser Kodex eine Empfehlung ist. Es wird keinerlei Konsequenzen haben, wenn wir gesetzlich weiterhin einen Nationalitätenvorbehalt vorsehen. Es wird auch niemandem in den Sinn kommen, die Schweiz deswegen zu belangen.
Angesichts der bedeutenden Risiken, die Sie der schweizerischen Bevölkerung mit diesem Gesetz weiterhin zumuten, ist es unhaltbar, wenn Sie mit der Aufhebung des Nationalitätenvorbehaltes das Haftungssubstrat zusätzlich schwächen. Zudem sind - ich habe schon darauf hingewiesen - die Rechtsfolgen der neuen Bestimmung unklar.
Ich wende mich noch kurz an die Damen und Herren der SVP-Fraktion. Sie haben meinem Antrag in der Kommission nicht zugestimmt, was mich einigermassen erstaunt hat: Sonst kann es Ihnen ja nicht schweizerisch genug sein! Und hier, wo es darum gehen würde, die schweizerische Bevölkerung vermehrt zu schützen und ihre Durchgriffsrechte zu sichern, lassen Sie die Bevölkerung im Stich.
Ich hoffe, Sie überdenken Ihre Position und stimmen dem Antrag der Minderheit zu.
Sommaruga Simonetta · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Heute besteht die Voraussetzung für eine neue Rahmenbewilligung darin, dass Sie im Bereich Entsorgung ein Konzept für die Stilllegung und den Nachweis für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle vorlegen können. Doch worin besteht dieser Nachweis? Er besteht in einem Blatt oder einem Bündel Papier, mehr nicht. Die Entsorgungsfrage ist eine absolut zentrale. Sie ist das ungelöste Problem, das wir vor uns herschieben. Wir sind damit nicht allein: Andere Länder haben das gleiche Problem. Doch jene Länder, die sich mit der Entsorgungsfrage ernsthaft auseinander setzen, machen zuerst Folgendes: Sie halten gesetzlich fest, dass sie keine ausländischen Abfälle lagern werden - so geschehen in Finnland, in Schweden und in Frankreich.
Mir genügt ein Stück Papier für ein solch gravierendes Problem, wie es die radioaktiven Abfälle darstellen, nicht. Ich verlange deshalb, dass ein Endlager eingerichtet und betriebsbereit sein muss, bevor eine neue Rahmenbewilligung erteilt werden kann.
Sie werden mir sagen, dass wir dieses Endlager ja gar noch nicht brauchen und dass Atommüll ohnehin noch gar nicht entsorgt werden kann. Notwendig wird ein geologisches Tiefenlager aber zwischen 2020 und 2050; das ist unbestritten.
Wo stehen wir heute? 2020 ist nicht mehr weit weg, auch wenn das viele von Ihnen nicht wahrhaben wollen. Eine Rahmenbewilligung brauchen Sie ja auch nicht morgen. Der Minderheitsantrag ist deshalb nicht überzogen, sondern nichts anderes als realistisch.
Oder was sagen Sie Ihren Grosskindern, wenn diese verblüfft fragen, ob Sie sich eigentlich auch Gedanken über die Entsorgung Ihrer Abfälle gemacht haben? Ihre Grosskinder leben zum Teil schon, und in 18 Jahren sind sie alt genug, Ihnen diese unbequeme Frage zu stellen. Ich hoffe, Sie tragen heute dazu bei, dass Sie dann eine gute Antwort geben können.
Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion
Obschon es im ersten Abschnitt - Rahmenbewilligung - bereits um die konkreten Voraussetzungen für den Bau einer Kernanlage geht, sind die beiden Minderheitsanträge darauf angelegt, vom Grundsätzlichen her solche Vorhaben infrage zu stellen. Je mehr Bestimmungen bezüglich späterer Entsorgung und zusätzlicher Einsprachemöglichkeiten der Kantone bereits im Rahmenbewilligungsverfahren erfüllt sein müssen, desto schwieriger ist der Start für ein neues nukleares Bauvorhaben. Beide Minderheitsanträge sind abzulehnen, beide wirken sich erschwerend auf die Erteilung der Rahmenbewilligung aus, was natürlich auch gewollt ist. Die beiden Anträge zu Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe dbis sind nicht vergleichbar, sie betreffen unterschiedliche Probleme.
Beim Minderheitsantrag I (Schmid Odilo) wird die Frage ins Spiel gebracht, ob der Entsorgungsnachweis für die Erteilung der Rahmenbewilligung genügt oder ob bereits auch eine Rahmenbewilligung für ein geologisches Tiefenlager in der Schweiz für hochradioaktive Abfälle vorliegen muss. Das Endlager für hochradioaktive Abfälle muss erst etwa in 40 Jahren bereitstehen, also besteht kein Zeitdruck. Die Abfälle müssen ja vor der Endlagerung genügend abgekühlt sein, und das dauert Jahrzehnte. Der Nachweis für die Entsorgung muss ja vorliegen. Die bundesrätliche Lösung lässt auch die Möglichkeit offen, eine ausländische Lösung für die Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle ins Auge zu fassen.
Schon von der geringen Abfallmenge her macht es wenig Sinn, allein für die Schweiz ein eigenes Lager bauen zu wollen. Auch ökonomisch ist es sinnvoller, eine gemeinsame europäische Lösung zu suchen. Mit dem Minderheitsantrag I (Schmid Odilo) wird diese Möglichkeit verbaut. Die Argumente der Minderheit, wonach die Verantwortung für die Atomenergie im eigenen Land übernommen werden müsse, oder der Hinweis auf eine mögliche Auslandabhängigkeit sind zwar richtig, meines Erachtens hier aber vorgeschoben - ich möchte sogar sagen, etwas scheinheilig. Primär geht es um eine zusätzliche Erschwernis für die Rahmenbewilligung.
Zum Antrag der Minderheit Sommaruga zu Artikel 13 Absatz 3: Auch diese Minderheit will die Erteilung der Rahmenbewilligung an strengere Auflagen hinsichtlich Entsorgung binden, strenger in dem Sinne, dass nicht nur eine Rahmenbewilligung für ein Endlager verlangt wird, sondern dass eine betriebsbereite Anlage vorzuliegen hat. Diese noch weiter gehende Auflage macht in Anbetracht des langen zeitlichen Abstandes zwischen dem Anfall des hochradioaktiven Abfalls und der Endlagerung keinen Sinn und ist erst recht abzulehnen.
Zu Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe h: Dieser Artikel gehört aus mehreren Gründen nicht in dieses Gesetz:
1. Die Investoren haben zu entscheiden, welches wirtschaftliche Risiko sie am Markt eingehen wollen.
2. Ein solcher Nachweis hat den Mangel, dass er einer momentanen Beurteilung und momentanen Einflüssen auf dem aktuellen Strommarkt unterliegt. Ein Investitionsentscheid ist aber aufgrund langfristiger Überlegungen zu fällen.
3. Politische Einflüsse wie Abgaben, Umlagerungen und Subventionen spielen eine entscheidende Rolle. Der Nachweis wird somit unter Umständen fiskalisch verfälscht.
Dieser Artikel ist somit obsolet.
Auch Artikel 13 Absatz 2 über den Rechtssitz der Gesellschaft ist abzulehnen. Er widerspricht dem Kapitalverkehrskodex der OECD.
Noch zum Antrag der Minderheit II (Marty Kälin), der die Zustimmung des Standortkantons zur Rahmenbewilligung in das Gesetz einbauen will. Die Kommissionsmehrheit ist gegen eine Ausdehnung der kantonalen Kompetenzen über das Bergregal und die Gewässerhoheit hinaus, also gegen ein generelles Mitentscheidungsrecht der Kantone bei der Erteilung der Rahmenbewilligung. Vordergründig werden von den Vertretern der Minderheit II die Wahrung der Volksrechte und die Mitsprache der betroffenen Region ins Feld geführt. Diese Rechte sind aber bereits weitgehend gewahrt. Vielmehr sollte eine Vereinfachung des Verfahrens angestrebt werden.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der FDP-Fraktion um Ablehnung aller Minderheitsanträge ausser demjenigen der Minderheit Fischer zu Artikel 13 Absatz 1 Litera h.
Ménétrey-Savary Anne-Catherine · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Le groupe écologiste vous recommande de faire exactement le contraire de ce que M. Hegetschweiler vient de vous demander, c'est-à-dire d'adopter les propositions de minorité I (Schmid Odilo) et II (Marty Kälin) à l'article 13 alinéa 1er lettre dbis, la proposition de la majorité à la lettre h, la proposition de minorité Leutenegger Oberholzer à l'alinéa 2 et la proposition de minorité Sommaruga à l'alinéa 3. Je veux bien qu'on traite toutes les propositions en une fois, mais vous admettrez que ce n'est pas particulièrement simple. J'espère donc que vous serez tolérant si jamais je parle une minute de plus.
La minorité I pose explicitement l'exigence d'une gestion des déchets entièrement suisse et c'est fort bien. Pour ma part, je me souviens très bien que depuis une bonne vingtaine d'années la CEDRA parcourt le pays dans tous les sens, jusqu'ici absolument sans succès. Je me souviens en particulier de ses premières incursions en terre vaudoise - M. Cuche s'en souvient aussi. C'était une expédition aventureuse, car l'accueil des habitants l'a rendue si mouvementée que les experts ont dû battre en retraite assez rapidement. Mais cet épisode a marqué durablement la vie de la région.
Par ailleurs, s'imaginer ces tonnes de déchets errants ou provisoirement stockés, radioactifs pour des dizaines de milliers d'années - quel que soit le nombre de centimètres d'eau qu'on met par-dessus, Monsieur Beck -, ces amoncellements de déchets, c'est quelque chose qui me fait carrément froid dans le dos. J'ai bien aimé la réaction de Mme Wyss tout à l'heure parce que je partage complètement son émotion, sans avoir la fougue de sa jeunesse. A partir de là, on se demande comment on peut oser imaginer "refiler", si vous me permettez cette expression, ces déchets à l'étranger, comme le permet implicitement ici, mais explicitement ailleurs, le projet du Conseil fédéral.
Je sais que ceux qui pensent qu'on pourrait exporter les déchets - ils viennent d'ailleurs de le dire - ont des motifs compréhensibles. Etant donné la relativement faible quantité de déchets hautement radioactifs que nous produisons, ils estiment plus rationnel d'avoir un dépôt européen accessible à plusieurs pays.
Mais nous pensons que c'est une illusion de croire que quelque part en Europe, on trouvera enfin, plus facilement qu'en Suisse, un site adéquat et surtout des populations favorables. Ce n'est peut-être qu'une demi-illusion ou même une hypocrisie, parce qu'à part ça on sait très bien qu'il y a bel et bien des pays d'accord d'accueillir nos déchets. Ce sont les pays de l'Est ou des pays plus lointains, notamment la Russie, où ces déchets ne sont pas contrôlés, où ils peuvent servir à tous les trafics, sans parler des risques qu'ils font courir aux populations. De telles solutions sont indécentes et irresponsables.
Récemment au Mali, précisément avec Mme Wyss et une autre collègue, nous avons rencontré des femmes parlementaires qui, de façon tout à fait inattendue, parce que ça n'était pas à l'ordre du jour, nous ont dit avec force leur indignation face à notre manière d'exporter nos déchets. Ce n'étaient pas des déchets nucléaires, mais quand même, je dois dire que nous avons eu honte!
Je passe maintenant à la proposition de minorité Marty Kälin sur la consultation des cantons. Elle aborde cette question ici, mais on la retrouve dans plusieurs dispositions de ce projet de loi, de manière dispersée et pas toujours cohérente. J'aborde cette question surtout pour attirer encore une fois l'attention sur l'importance que les citoyens de ce pays accordent à leur droit de participation dans les décisions concernant le nucléaire.
Au cours de ces trente dernières années, le mouvement antinucléaire a représenté une force politique importante. Au cours de ces trente dernières années, le peuple a parlé plusieurs fois et de manière forte sur le nucléaire. Pas seulement parlé, mais voté. Il a aussi agi, occupant des terrains, bloquant des trains, obligeant les promoteurs du nucléaire à renoncer à Kaiseraugst, à Verbois, à Graben. Evoquer l'idée que l'on pourrait désormais renoncer à l'accord des cantons, ici pour des dépôts de déchets, ailleurs pour une autorisation d'exploitation, est un grave retour en arrière.
C'est pourquoi nous estimons important d'être explicites ici, comme le propose la minorité Marty Kälin, et de garantir le droit des cantons à être consultés, plutôt que de les obliger à déposer des recours auprès d'un tribunal administratif.
Permettez-moi encore un mot sur la lettre h, où la majorité propose recourir aussi à des énergies renouvelables. Dans le débat d'entrée en matière, j'ai précisément fait cette critique au projet du Conseil fédéral, qu'il n'esquissait aucune proposition pour des énergies alternatives, et le groupe écologiste se félicite de la présente adjonction proposée par la majorité. Plusieurs intervenants ce matin ont donné des exemples; je n'ai pas le temps naturellement de les reprendre tous. Mais je pense que si on les additionnait, on arriverait parfaitement à compenser les 40 pour cent d'énergie produite par les centrales atomiques.
Je conclus en remarquant que pour le groupe écologiste, c'est clair qu'on ne sortira jamais du nucléaire, si on continue à utiliser des solutions de facilité telles que l'exportation des déchets ou la mise en sommeil de la recherche et de la promotion des énergies renouvelables.
Je vous remercie donc de soutenir la proposition de majorité à l'alinéa 1er lettre h et les différentes propositions de minorité pour le reste de l'article.
Beck Serge · Nationalrat · Waadt · Liberale Fraktion
Madame Ménétrey-Savary, ne pensez-vous pas que c'est à cause du comportement égoïste de la population à laquelle vous faisiez allusion tout à l'heure, que nous serions peut-être obligés d'exporter des déchets, et ensuite, n'estimez-vous pas que si nous voulons construire - et nous le devons, c'est une attitude responsable - un dépôt de déchets ou des dépôts dans notre pays, seuls les critères géologiques, et non pas les critères politiques doivent être à la base de la décision?
Ménétrey-Savary Anne-Catherine · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Ce serait une belle théorie. Malheureusement, ça ne fonctionne pas comme ça. Alors, on peut parler de réflexe égoïste, mais il faut tenir compte du fait que la population, dans son ensemble, a réellement une énorme crainte face au nucléaire. Des sondages l'ont prouvé très récemment, par lesquels on voit que cette crainte est en train d'augmenter, parce que les incidents dans les centrales se sont multipliés ces dernières années.
Je crois que pour nous, c'est aussi très clair. Plutôt que de forcer la population à accepter sur son territoire des dépôts de déchets en supprimant son droit de consultation, eh bien! pour nous, c'est simple: il faut sortir du nucléaire!
Speck Christian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Um nicht Dinge zu wiederholen, die schon gesagt worden sind, beschränke ich mich darauf, die Haltung der SVP-Fraktion zu Artikel 13 in Stichworten bekannt zu geben.
Zu Absatz 1 Buchstabe dbis beantragt unsere Fraktion, die Anträge der Minderheiten I (Schmid Odilo) und II (Marty Kälin) abzulehnen. Die Bedingung, die Kollege Schmid stellt, dass vor den Rahmenbewilligungen für ein neues Kraftwerk bereits die Rahmenbewilligung für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle erteilt wurde, geht zu weit. Alle Zeitpläne würden dadurch massiv eingeschränkt, und die Entsorgung würde massiv behindert.
Die Minderheit II greift das dreifache kantonale Veto auf. Die Konzentration der Kompetenzen für den Bereich Kernenergie beim Bund ist nach Artikel 90 der Bundesverfassung konsequent und sollte im Sinn einer einheitlichen und straffen Abwicklung der Verfahren durchgeführt werden. Im Zusammenhang mit dem freundschaftlichen Rat von Frau Marty Kälin an die Mitglieder der SVP-Fraktion, die Volksrechte einzuhalten, möchte ich doch daran erinnern, dass auch Volksrechte zur Verhinderung von geplanten Anlagen missbraucht werden können.
Bitte stimmen Sie bei Absatz 1 Buchstabe dbis der Mehrheit zu.
Bei Absatz 1 Buchstabe h stimmen wir der Minderheit Fischer zu. Die Elektrizitätswirtschaft soll selber entscheiden, welche Energieform sie im Rahmen der geltenden Gesetzgebung anwenden will.
Bei Absatz 2 stimmen wir der Fassung des Bundesrates und des Ständerates zu. Weitere Einschränkungen sind abzulehnen. Der Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer, welcher der Gleichstellung von In- und Ausländern zuwiderläuft, ist demzufolge abzulehnen.
Bei Absatz 3 geht die Minderheit Sommaruga noch weiter als die Minderheit I (Schmid Odilo) bei Absatz 1 Buchstabe dbis: Sie verlangt vor Erteilung der Rahmenbewilligung eine betriebsbereite Anlage für die sichere Endlagerung hochradioaktiver Abfälle. Diese radikale Forderung der Minderheit Sommaruga ist abzulehnen.
Stump Doris · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Die SP-Fraktion unterstützt die Anträge der Minderheit I (Schmid Odilo) und der Minderheit Sommaruga, weil wir keine neuen AKW wollen, ohne dass die Entsorgungsfrage gelöst ist. Wir unterstützen den Antrag der Minderheit II (Marty Kälin), weil die Mitsprache der Kantone bei jedem Schritt des Bewilligungsverfahrens gewährleistet sein muss. Stellen Sie sich vor, der Kanton will nicht mehr mitmachen, wenn es um die Betriebsbewilligung geht, und bei der Rahmenbewilligung konnte er nichts dazu sagen. Es ist ganz wichtig, dass der Kanton bei den Planungen von neuen AKW von Anfang an ein Mitbestimmungsrecht hat. Die SP-Fraktion unterstützt auch den Minderheitsantrag Leutenegger Oberholzer, weil die Energieversorgung der Schweiz von schweizerischen Unternehmen geleistet werden soll.
Wir lehnen hingegen den Minderheitsantrag Fischer ab, weil die Gefahren von AKW so gross sind, dass jede Alternative geprüft werden muss, bevor eine Bewilligung für ein neues AKW erteilt werden kann. Im neuen Absatz 1 Buchstabe h verlangt die Mehrheit der Kommission ja nur, dass eine Stromproduktion aus erneuerbaren Energien bevorzugt werden soll, falls sie keine höheren Kosten verursacht als der Bau eines neuen AKW. Ich kann nicht verstehen, dass wir die Verantwortung für die Form der Energie der Energiewirtschaft übertragen sollen. Ich denke, wir haben eine gesellschaftliche Verantwortung dafür, dass die Energieproduktion möglichst nachhaltig ist, d. h., dass erneuerbare Energien bevorzugt werden sollen.
Ich meine, es ist verantwortungsvoll, diesem Absatz 1 Buchstabe h der Mehrheit zuzustimmen und den Antrag der Minderheit Fischer abzulehnen.
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Speck, Sie haben die Frage des Inländer- bzw. des Nationalitätenvorbehaltes nicht beantwortet. Ich habe sie bereits in meinem Votum gestellt. Können Sie mir sagen, wie die SVP im Schadensfall die Organhaftung bei einer ausländischen Unternehmung durchsetzen will?
Speck Christian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Bitte wiederholen Sie die Frage.
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Können Sie mir sagen, wie Sie im Schadensfall die Organhaftung durchsetzen wollen, wenn die Anlage faktisch von einer ausländischen Gesellschaft betrieben wird?
Speck Christian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wir haben uns über die Bedingungen, die herrschen, orientiert. Wir haben nach den OECD-Regeln über den Kapitalverkehr keine andere Wahl, sonst würden wir im In- und Ausländer-Kapitalverkehr die Ausländer benachteiligen.
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Ich stelle fest, dass Sie meine Frage nicht beantwortet haben.
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Die CVP-Fraktion beantragt Ihnen, bei Artikel 13 der Mehrheit zu folgen.
Nachdem die FDP- und die SVP-Fraktion zu den Minderheitsanträgen bereits gesprochen haben und die CVP-Fraktion diese Haltung teilt, äussere ich mich nur zur Differenz bei Absatz 1 Litera h.
Es erstaunt, dass weder der Bundesrat noch der Ständerat auf die Idee gekommen sind, neue Anlagen seien nur dann zu bewilligen, wenn keine Alternativen zur Verfügung stehen, wie es die Mehrheit vorsieht. Wenn eine Ergänzung in Artikel 13 nötig ist, dann ist es jene in Absatz 1 Litera h. Die Kommissionsmehrheit verlangt ganz klar, dass neue Anlagen nur dann bewilligt werden dürfen, wenn keine Alternative in Bezug auf einheimische erneuerbare Energien besteht, und das unter dem Vorbehalt der Kostengleichheit.
Der Antrag der Mehrheit macht wirklich Sinn. Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit zu Absatz 1 Litera h zuzustimmen.
Fischer Ulrich · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Wir haben bei Artikel 13 vier Themenkreise zu behandeln. Die Frage, ob eine ausländische Entsorgungslösung möglich sein soll, haben wir aber nicht hier, sondern bei Artikel 30 zu bestimmen.
Als Erstes stellt sich bei Artikel 13 Absatz 1 Litera dbis und Artikel 13 Absatz 3 die Frage, ob eine Rahmenbewilligung nur erteilt werden soll, wenn eine Rahmenbewilligung für das Endlager besteht. Bei Artikel 13 Absatz 1 Litera dbis verlangt die Minderheit I (Schmid Odilo), dass die Rahmenbewilligung für ein neues Kernkraftwerk an die Bedingung geknüpft wird, dass vorgängig bereits die Rahmenbewilligung für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle erteilt wurde. Mit dieser Bestimmung wurde erstmals die Frage diskutiert, ob für die Erteilung der Rahmenbewilligung der Entsorgungsnachweis genügt oder ob bereits weitere Schritte auf dem Weg zur Entsorgung getan sein müssen. Das Endlager für hochradioaktive Abfälle muss erst rund 30 bis 50 Jahre später bereitstehen, da die Abfälle vor der Endlagerung konditioniert und ausgekühlt werden müssen. Die Mehrheit ist deshalb der Auffassung, dass es für die Erteilung der Rahmenbewilligung genügt, dass für die hochradioaktiven Abfälle der Standortnachweis gemäss Litera d erbracht ist.
Das gleiche Thema berührt Artikel 13 Absatz 3. Dort will die Minderheit Sommaruga die Erteilung der Rahmenbewilligung an noch strengere Auflagen hinsichtlich der Entsorgung binden. Hier wird aber nicht nur eine Rahmenbewilligung für ein Endlager verlangt, sondern es wird sogar verlangt, dass eine betriebsbereite Anlage bereitsteht. Aus den gleichen Gründen wie beim vorangehenden Entscheid lehnt die Mehrheit diesen Antrag ebenfalls klar ab. Das ist die erste Thematik.
Die zweite Thematik ist die Kompetenzfrage, wie sie im Antrag der Minderheit II (Marty Kälin) zu Artikel 13 Absatz 1 Litera dbis thematisiert ist. Soll zur Erteilung einer Rahmenbewilligung auch die Zustimmung des Standortkantons vorliegen müssen? Mit diesem Antrag wurde der ganze Fragenkomplex der Mitwirkung der Kantone im Bewilligungsverfahren für Kernanlagen aufgeworfen. Ich gestatte mir, diesen Fragenkomplex an dieser Stelle kurz gesamtheitlich darzustellen, da die verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen an verschiedenen Orten eingeordnet sind.
Nach geltendem Recht ist die Gesetzgebung über die Fragen der Kernenergie Bundessache. Gestützt auf die entsprechende Verfassungsbestimmung hat der Bund legiferiert. Wenn nun eine Bundesbewilligung für eine Kernanlage erteilt war, durften die Kantone bisher noch die Aspekte beurteilen und entscheiden, die in ihrem Kompetenzbereich lagen. Dazu gehörten zum Beispiel die Zonenkonformität, der Naturschutz, das Arbeitsrecht und auch die Gewässernutzung und das Bergregal. Die Bewilligungen in diesen Bereichen konnten mit Begründungen aus diesen Bereichen verweigert oder mit Auflagen versehen werden, durften aber nicht mit dem Ziel verweigert werden, die Realisierung der Kernanlage zu vereiteln.
Im Jahr 1999 erliess der Bund das so genannte Koordinationsgesetz. Damit wurde die Bewilligungskompetenz für grosse Infrastrukturanlagen von nationaler Bedeutung dem Bund übertragen, der zwar die Kantone anzuhören und deren Einwände wenn immer möglich zu berücksichtigen hat, aber dann den Entscheid fällt. Bei diesem Modell der Konzentration mit Anhörung haben die Kantone keine Entscheidungsbefugnis mehr, was eine wesentliche Vereinfachung und Beschleunigung der Bewilligungsverfahren bedeutet. Beim Erlass dieses Koordinationsgesetzes hat man bewusst darauf verzichtet, die Kernanlagen auch einzubeziehen. Man hat die Problematik der Revision der Kernenergiegesetzgebung überlassen. Die entsprechenden Fragen sind deshalb heute zu regeln.
Der Ständerat hat sich dafür entschieden, das Modell des Koordinationsgesetzes tel quel auch auf das Kernenergiegesetz zu übertragen, d. h., sämtliche Bewilligungskompetenzen auf den Bund zu übertragen, den Kantonen lediglich noch ein Anhörungsrecht zuzubilligen. Damit würde bei Bewilligungsverfahren für Kernanlagen sowohl das kantonale Bergregal bei der Nutzung des Untergrunds für Entsorgungsanlagen als auch die kantonale Gewässerhoheit im Zusammenhang mit der Kühlwassernutzung dem Bund übertragen. Der Ständerat machte lediglich beim laufenden Verfahren für den Sondierstollen und das Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle im Wellenberg eine Ausnahme, weil er das hängige Verfahren nach den geltenden Regeln zu Ende führen wollte.
Der Bundesrat und mit ihm die Mehrheit Ihrer Kommission haben sich demgegenüber dafür entschieden, dass das Bewilligungsverfahren beim Bund konzentriert wird, dass aber das Bergregal und die Gewässerhoheit davon nicht berührt werden, d. h., dass die Kantone nach wie vor befugt sind, über die Konzession zur Nutzung des Untergrundes sowie über die Wassernutzungskonzession zu entscheiden. Man befürchtet, dass die Kantone eine derartige Schmälerung ihrer Rechte nicht schlucken und das KEG in dieser Form nicht akzeptieren würden. Die Minderheit hegt diese Befürchtungen nicht und möchte sich dem Ständerat anschliessen. Mit der Ablehnung des Minderheitsantrages, der die Zustimmung des Standortkantons zur Rahmenbewilligung einbauen will - also nicht nur beim geologischen Tiefenlager, sondern generell -, will die Kommissionsmehrheit eine Ausdehnung der kantonalen Kompetenzen über das Bergregal und die Gewässerhoheit hinaus vermeiden. Daraus ergibt sich, dass die Mehrheit zwar das Mitentscheidungsrecht bei der Nutzung des Untergrundes und der Wasserkonzession befürwortet, ein generelles Mitentscheidungsrecht bei der Erteilung der Rahmenbewilligung und damit den Minderheitsantrag II zu Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe dbis dagegen ablehnt. Bei Artikel 48 Absatz 3 verlangt die Minderheit II auch ein generelles Mitentscheidungsrecht der Kantone bei der Erteilung der Baubewilligung. Bei Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe dbis entscheiden Sie - und das machen wir jetzt - lediglich über das generelle Mitbestimmungsrecht der Kantone bei der Erteilung einer Rahmenbewilligung. Denn den Entscheid über den Vorbehalt des Bergregals fällen Sie wie jenen über den Vorbehalt der Gewässerhoheit später. Ich habe vorgeschlagen, dass man die Diskussion über die kantonalen Kompetenzen an dieser Stelle generell führen sollte und bei den anderen Artikeln lediglich noch abzustimmen bräuchte. Leider hat das Präsidium diesem Vorschlag nicht zugestimmt, sodass wir jetzt einfach über diesen Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe dbis abstimmen.
Der dritte Fragenkomplex, über den wir reden, ist in Artikel 13 Absatz 2 geregelt, nämlich die Beschränkung der Erteilung der Rahmenbewilligung nur an juristische Personen nach schweizerischem Recht. Eine solche Bestimmung widerspricht dem Kapitalverkehrskodex der OECD, gemäss welchem derartige Beschränkungen abzubauen sind mit dem Ziel der Gleichbehandlung von In- und Ausländern. Die Mehrheit lehnt deshalb den Antrag der Minderheit ab und stimmt dem Bundesrat und dem Ständerat zu.
Schliesslich findet sich die letzte Thematik in diesem Artikel in Absatz 1 Litera h. Mit dieser Bestimmung will die Mehrheit erreichen, dass die Rahmenbewilligung für Kernkraftwerke nur erteilt werden soll, wenn der Strombedarf nicht aus in der Schweiz erzeugten erneuerbaren Energien zu gleichen oder tieferen Kosten gedeckt werden kann. Damit will die Mehrheit zum Ausdruck bringen, dass die Kernenergie nur dann genutzt werden soll, wenn keine andere Lösung mit alternativer schweizerischer Energie zur Verfügung steht.
Die Minderheit Fischer lehnt dies ab, weil die Elektrizitätswirtschaft selber entscheiden können soll, welche Energieform sie im Rahmen der geltenden Gesetzgebung einsetzen will. Zur Diskussion standen zwei Varianten: Der eine Antrag verlangte, dass diese alternative Bedarfsdeckung aus inländischer Produktion zu erfolgen habe, der andere wollte auf diese Einschränkung verzichten. In einer Eventualausmarchung obsiegte der erstere mit 11 zu 9 Stimmen, worauf er in der Hauptabstimmung mit 12 zu 10 Stimmen beschlossen wurde.
Sie haben also über vier Themen zu entscheiden.
Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich
Ein Wort zum Kommissionssprecher: Ich habe Ihnen, als Sie zu husten begannen, eine Ricola-Lutschtablette gereicht. Ich habe dies getan, weil Sie im Begriffe waren, sämtliche Anträge zu Artikel 13 komplett und umfassend und darüber hinaus im Sinne des Bundesrates zu kommentieren. Hätten Sie nicht mehr weitersprechen können, hätte ich das übernehmen müssen. So aber kann ich mich Ihnen vollständig anschliessen. Ich kann noch beifügen, dass diese Ricola-Lutschtablette von einer Unternehmung ist, die zwar im Sinne von Artikel 13 Absatz 2 eine schweizerische Niederlassung hat, aber es ist uns unbekannt, ob sie auch eine schweizerische Kapitalmehrheit hat. Das ist, wie Sie richtig gesagt haben, nach dem Kapitalverkehrskodex der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) auch irrelevant.
Verfahrensbeitrag
Abs. 1 Bst. a-d, e-g - Al. 1 let. a-d, e-g
Angenommen - Adopté
Abs. 1 Bst. dbis, 3 - Al. 1 let. dbis, 3
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Minderheit Sommaruga .... 66 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I .... 42 Stimmen
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 74 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit Sommaruga .... 59 Stimmen
Dritte Abstimmung - Troisième vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 76 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II .... 58 Stimmen
Abs. 1 Bst. h - Al. 1 let. h
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 71 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 62 Stimmen
Abs. 2 - Al. 2
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 78 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 56 Stimmen
Ordnungsantrag - Motion d'ordre
Christen Yves · 1VP-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Nous avons une motion d'ordre Schmid Odilo. Je vous rappelle que la séance est prévue jusqu'à 20 h 00 selon l'ordre du jour. Si nous voulons achever l'examen de la loi sur l'énergie nucléaire, il faudra siéger au-delà de 20 h 00. Dès lors, M. Schmid propose que nous arrêtions nos travaux à 20 h 00, même si nous n'avons pas terminé.
Abstimmung - Vote
Für den Ordnungsantrag Schmid Odilo .... 114 Stimmen
Dagegen .... 9 Stimmen
Le président (Christen Yves, premier vice-président): Il n'y a qu'une poignée de députés qui souhaitent continuer les travaux. La séance sera donc levée à 20 h 00.
Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Ich möchte Ihnen nur schnell sagen, dass wir uns darauf geeinigt haben, dass im Rahmen des Artikels 104 die Variante Ständerat des Wiederaufarbeitungsmoratoriums nochmals zur Abstimmung kommt. Ich möchte das im Amtlichen Bulletin festgehalten haben, weil wir heute nicht mehr bis Artikel 104 kommen, und ich bitte Sie um Kenntnisnahme.
Christen Yves · 1VP-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Nous avons accepté le principe que l'on procède à un nouveau vote sur l'article 104 alinéa 4, car M. Rechsteiner-Basel a repris une proposition qui avait été retirée.
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Wer hat sich auf dieses Prozedere geeinigt? Für mich ist das Prozedere klar: Mit unserer Zustimmung zu Artikel 9 ist Artikel 104 Absatz 4 aus Abschied und Traktanden gefallen.
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Es geht in dieser Frage der Wiederaufbereitung um eine zu wichtige Sache, als dass wir nun ganz schnell und oberflächlich darüber entscheiden könnten.
Wenn Sie das Protokoll der Sitzung des Ständerates konsultieren, stellen Sie fest, dass im Ständerat genau die gleichen Anträge vorlagen wie bei uns im Nationalrat. Nur hatten wir zusätzlich noch einen Antrag der Minderheit II (Leutenegger Hajo).
Der Ständerat hat dann in einer ersten Abstimmung grundsätzlich der Wiederaufbereitung zugestimmt und in einer zweiten Abstimmung dem Antrag Inderkum stattgegeben, das heisst dem Moratorium auf zehn Jahre.
Ich gehe davon aus, dass das Abstimmungsprozedere, wie es im Ständerat abgelaufen ist, korrekt war und dass wir es auch hier im Nationalrat so durchführen sollten. Es liegt mir fern, den Kommissionspräsidenten oder den Ratsvizepräsidenten in irgendeiner Art und Weise zu kritisieren, aber ich muss feststellen, dass die Abstimmung mit dem Moratorium doch einen gewissen Interpretationsspielraum offen lässt, und ich möchte den Ordnungsantrag deponiert haben, am Schluss diesen Antrag bei Artikel 104 in den Übergangsbestimmungen nochmals aufzunehmen - damit wir wirklich Klarheit haben, was dieser Rat wollte. Jetzt haben wir diese Klarheit nicht.
Christen Yves · 1VP-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Selon un accord entre le rapporteur et moi-même, nous voterons sur l'article 104 alinéa 4.
Nous ne savons pas encore si nous voterons avant 20 h 00 sur l'article 104 alinéa 4, mais si vous voulez vous y opposer, vous présenterez une motion d'ordre le moment venu. - La discussion sur ce sujet est close.
Art. 14
Antrag der Kommission
Abs. 1
Mehrheit
....
ebis. Streichen
....
Minderheit
(Leutenegger Oberholzer, Baumann Ruedi, Baumann Stephanie, Hämmerle, Rechsteiner-Basel, Schmid Odilo, Sommaruga, Stump, Wyss)
....
ebis. ein Konzept für den Katastrophenschutz, das ausgelegt ist auf das grösstmögliche Katastrophenrisiko, wobei insbesondere auch das Risiko von Terroranschlägen zu berücksichtigen ist;
....
Abs. 2, 3
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 14
Proposition de la commission
Al. 1
Majorité
....
ebis. Biffer
....
Minorité
(Leutenegger Oberholzer, Baumann Ruedi, Baumann Stephanie, Hämmerle, Rechsteiner-Basel, Schmid Odilo, Sommaruga, Stump, Wyss)
....
ebis. un concept pour la protection contre les catastrophes qui prévoit le risque de catastrophe le plus élevé possible et qui tient en particulier compte du risque d'attentats terroristes;
....
Al. 2, 3
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Die Minderheit beantragt Ihnen, dass bereits im Zeitpunkt der Erteilung der Rahmenbewilligung das Konzept für den Katastrophenschutz vorgelegt werden muss. Es scheint mir eigentlich eine Selbstverständlichkeit zu sein, dass dies bereits mit der Erteilung der Rahmenbewilligung feststeht, denn das hat auch wiederum Rückwirkungen auf die Rahmenbewilligung selbst.
Ich verlange mit meinem Minderheitsantrag zugleich, dass das Konzept auf das grösstmögliche Katastrophenrisiko ausgelegt sein muss. Die geltende Regelung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen, welche die Kommission für den AC-Schutz 1998 letztmals revidiert hat, ist völlig überholt. In der Kommission hiess es dann - so verstand ich Herrn Jeschki, und so ist es auch protokolliert; er ist immerhin der ehemalige Chef der HSK -, das liesse sich gar nicht realisieren. Dies zeigt auch klar, dass die Risikoeinschätzung völlig falsch und überholt ist.
Das Bundesamt für Zivilschutz geht in seiner Bedrohungsanalyse von einem Erdbeben als grösstem Risiko aus. Selbst im Falle eines Erdbebens ist aber, wie Herr Jeschki klar festgehalten hat, ein zuverlässiger Notfallschutz nicht gewährleistet.
Heute wissen wir, dass es grössere Risiken gibt. Von daher ist es aus unserer Sicht klar, dass der Notfallschutz auch auf mögliche Sabotage- und Terrorakte hin ausgelegt werden muss. Wenn das nicht möglich sein sollte, gibt es für die bestehenden Werke darauf nur eine Antwort, nämlich: Abstellen! Das heisst für mich auch klar, dass es nur eine zuverlässige Antwort gibt, die den Schutz der Bevölkerung gewährleistet, und das ist der Ausstieg aus der Atomenergie.
Ich bitte Sie also, diesem Antrag zuzustimmen. Entsprechendes muss auch für die bestehenden Atomkraftwerke gelten; Kollege Urs Hofmann hat in Artikel 22 einen entsprechenden Zusatzantrag gestellt. Wenn Sie den Risikoschutz der Bevölkerung tatsächlich ernst nehmen, gewährleisten Sie zumindest einen Katastrophen- und Notfallschutz, der dem grösstmöglichen Risiko, nämlich jenem eines Terroranschlages, auch Rechnung trägt.
Leutenegger Hajo · Nationalrat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion
Dieser Artikel gehört unseres Erachtens nicht in dieses Gesetz, weil sich schon das Strahlenschutzgesetz in mehreren Artikeln ausführlich mit dieser Thematik befasst und Organisation und Massnahmen bei Störfällen vorschreibt. Die einschlägigen Verordnungen werden laufend aktualisiert.
Wir kennen in unserem Land zudem gut vorbereitete Organisationen, insbesondere auch Führungsstäbe. Diese haben sich bekanntlich verschiedenenorts, vor allem auch bei Naturkatastrophen, sehr bewährt.
Es scheint uns nicht zweckmässig, diese Belange zusätzlich auch in diesem Gesetz zu regeln. Das ändert aber nichts an der Auffassung, dass Planungen für diese Notfälle, diese Störfälle gemacht und auch laufend an neue Erkenntnisse angepasst werden müssen. Die Organisation ist auch zu beüben.
Diese Massnahmen sind aber, wie bereits erwähnt, im Strahlenschutzgesetz geregelt. Infolge der Ereignisse des letzten Jahres sind umgehend auch Studien über die Sicherheit vor terroristischen Angriffen in Arbeit genommen worden.
Wir bitten Sie deshalb, den Minderheitsantrag Leutenegger Oberholzer abzulehnen.
Marty Kälin Barbara · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Der 11. September 2001 habe die Welt verändert, das haben wir in den Wochen danach oft genug gehört und gelesen. Nicht verändert hat er hingegen die Haltung der schweizerischen Atomkraftwerkbetreiber gegenüber der Wahrscheinlichkeit solcher vorher unvorstellbarer terroristischer Anschläge. Sie gehen der Einfachheit halber von einer so geringen Wahrscheinlichkeit aus, dass sie sie als vernachlässigbar erachten und uns dann gelegentlich einen Bericht darüber vorlegen werden.
Wir sind anderer Meinung: Eine Hand voll Terroristen hat der westlichen Welt gezeigt, wozu sie fähig sind, und wir können nicht einfach so tun, als hätte es den 11. September 2001 nicht gegeben. Wir wollen wissen, ob ein absichtlich herbeigeführter Flugzeugabsturz auf ein schweizerisches Atomkraftwerk eine atomare Katastrophe unvorstellbaren Ausmasses auslösen kann. Wir wollen, dass die Atomkraftwerkbetreiber dieses Risiko offen legen und auch darlegen, wie sie es zu mindern bzw. solche Terrorakte zu verhindern gedenken. Wir verlangen deshalb, dass bereits mit der Erteilung einer Rahmenbewilligung ein Konzept für den Katastrophenschutz, das auf das grösstmögliche Katastrophenrisiko ausgerichtet ist, insbesondere auch auf das Risiko von Terroranschlägen, vorgelegt werden muss. Während die anderen Bestimmungen für Inhalt und Umfang der Rahmenbewilligung weitgehend bisherigem Recht entsprechen, ist dieser Passus neu - aus dem einfachen Grund, dass bis zum 11. September 2001 ein absichtlich herbeigeführter Flugzeugabsturz kaum vorstellbar war.
Wir bitten Sie deshalb, die Minderheit Leutenegger Oberholzer zu unterstützen und damit auch zu berücksichtigen, dass sich die Welt nach dem 11. September 2001 tatsächlich verändert hat.
Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Im Namen der grünen Fraktion bitte ich Sie, der Minderheit zuzustimmen. Herr Leutenegger sagte vorhin, es sei nicht zweckmässig, diese Bestimmung ins Kernenergiegesetz aufzunehmen. Das sehen wir ganz anders, denn Artikel 14 Absatz 1 umschreibt, was die Rahmenbewilligung alles festlegt. Wer eine so gefährliche Technologie wie die Atomenergie nutzen will, von dem sollte man doch auch verlangen können, dass er darlegt, was er im Katastrophenfall zu tun gedenkt. Es ist z. B. wichtig, dass sich der Betreiber im Voraus, bevor eine Katastrophe eintritt, Gedanken macht, welche Katastrophen sein Werk überhaupt bedrohen könnten. Dies können Naturkatastrophen wie Überschwemmungen oder Erdbeben sein, aber es können eben auch Flugzeugabstürze oder Terroranschläge sein. Nach dem 11. September 2001 wissen wir, dass auch Katastrophen, die uns eigentlich vorher unmöglich erschienen sind, möglich geworden sind. Die heutigen Konzepte im Katastrophenschutz müssen eben diese Risiken mitberücksichtigen. Im Sinne des Vorsorgeprinzips ist es nötig, dass in der Rahmenbewilligung ein Katastrophenschutzkonzept enthalten ist.
Daher bitte ich Sie, der Minderheit Leutenegger Oberholzer zuzustimmen.
Speck Christian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich möchte bei diesem Artikel einfach das, was Kollege Leutenegger gesagt hat, noch ergänzen und die Terroranschläge doch noch einmal aufgreifen. Es ist natürlich so, dass es nie einen totalen Schutz vor Terroranschlägen geben wird, aber wir müssen doch festhalten, dass die Situation - die bisherigen Sicherheitsmassnahmen bei Flugzeugabstürzen - nach den Vorkommnissen vom 11. September 2001 neu beurteilt worden ist. Es ist nicht so, wie Frau Marty Kälin ausgeführt hat, dass ein Bericht der Werke kommt, sondern es ist ein Bericht der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) in Auftrag gegeben worden: Die Aufsichtsbehörde wird diesen Bericht zu den Auswirkungen von gezielt herbeigeführten Flugzeugabstürzen machen. Danach wird der Bundesrat auf Ersuchen der HSK die notwendigen Folgerungen ziehen, und ich bin überzeugt, dass er auch neue Auflagen machen wird. Immerhin hat auch Bundesrat Leuenberger anlässlich unserer Kommissionssitzung darauf hingewiesen, dass die Bedrohungslage in unserem Land vom Bundesrat als nicht verschärft betrachtet wird. Das ist noch festzustellen. Er hat sich dabei auf den Bundesrat bezogen - es ist nicht seine eigene Meinung gewesen. Das verdient auch festgehalten zu werden. Wir müssen die Sache ernst nehmen, und wir müssen die notwendigen Schlussfolgerungen nach diesem Bericht der HSK ziehen.
Lehnen Sie diesen Minderheitsantrag ab!
Christen Yves · 1VP-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die CVP-Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit.
Fischer Ulrich · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Nach Auffassung der Minderheit sollte im Lichte der Ereignisse vom 11. September 2001 ein Konzept für den Katastrophenschutz vorliegen, wenn eine Rahmenbewilligung erteilt wird. Die Mehrheit liess sich vom Vertreter der Sicherheitsbehörden davon überzeugen, dass gemäss Strahlenschutzgesetz das Notfallschutzkonzept vor Erteilung der Bewilligung einer neuen Anlage erfüllt sein muss. Die Forderung, dass das Konzept auf das grösstmögliche Risiko ausgelegt werden müsse, ist unrealistisch und kann deshalb nicht erfüllt werden.
Die Kommission hat deshalb diesen Antrag mit 16 zu 7 Stimmen abgelehnt.
Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich
Aus denselben Gründen ist auch der Bundesrat mit der Mehrheit der Kommission. Beizufügen bliebe vielleicht noch, dass gemäss Minderheitsantrag im Zeitpunkt der Rahmenbewilligung ein Konzept für den Katastrophenschutz vorliegen sollte, und der Zeitpunkt der Rahmenbewilligung scheint auch uns dafür ohnehin viel zu früh zu sein.
Christen Yves · 1VP-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Abs. 1 - Al. 1
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 63 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 54 Stimmen
Abs. 2, 3 - Al. 2, 3
Angenommen - Adopté
Art. 15-19
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 20
Antrag der Kommission
Abs. 1 Bst. a
Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Minderheit
(Steiner, Bigger, Brunner Toni, Fischer, Hegetschweiler, Keller, Kunz, Leutenegger Hajo, Maurer, Speck, Wirz-von Planta)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 1 Bst. b-g
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 1 Bst. h
h. die höchstmögliche Haftpflichtversicherungsdeckung besteht.
Abs. 2, 3
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 20
Proposition de la commission
Al. 1 let. a
Majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Minorité
(Steiner, Bigger, Brunner Toni, Fischer, Hegetschweiler, Keller, Kunz, Leutenegger Hajo, Maurer, Speck, Wirz-von Planta)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 1 let. b-g
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 1 let. h
h. si la couverture de responsabilité civile la plus élevée possible existe.
Al. 2, 3
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Es geht letztlich um die Frage, ob als Voraussetzung einer Betriebsbewilligung für eine Kernanlage - das kann nicht nur ein Kraftwerk, sondern auch eine andere Anlage sein - noch eine bergrechtliche Nutzungskonzession des Standortkantons vorhanden sein muss oder nicht. Der Bundesrat setzt das voraus.
Wir von der Minderheit haben die Meinung, dass man das - gemäss Beschluss des Ständerates - streichen sollte. Ich versuche, Ihnen das zu erklären: Wir müssen einmal mehr bei unserer Bundesverfassung beginnen. Artikel 90 der Bundesverfassung bestimmt, dass die Gesetzgebung auf dem Gebiet der Kernenergie Sache des Bundes ist. Selbstverständlich sind die Kantone vor der Erteilung von Bewilligungen trotzdem anzuhören. Der Entscheid fällt letztlich aber in die Kompetenz des Bundes. Andernfalls, wenn Sie nebst der Bewilligung des Bundes noch zusätzliche Bewilligungen der Standortkantone verlangen, gehen Sie das Risiko ein, dass die frühere Erteilung der Rahmenbewilligung durch den Bund bei der Erteilung der Betriebsbewilligung nach Artikel 20, wie er hier vorliegt, durch das kantonale Recht wieder ausgehebelt wird. Es bestände also die Möglichkeit, dass eine Rahmenbewilligung durch den Bund erteilt würde, die Rahmenbewilligung erfüllt würde, gebaut würde, dass man vor der Betriebsbewilligung stünde und bei der Betriebsbewilligung plötzlich wieder die kantonale Kompetenz ins Spiel käme - und alles, was der Bund bis dahin geregelt und entschieden hätte, wäre ausgehebelt. Das kann nach unserer Meinung nicht Sinn der Sache sein.
Die kantonale Konzessionspflicht, wie sie hier vom Bundesrat und von der Mehrheit unserer Kommission verlangt wird, ist nach der Meinung der Minderheit ein verfahrenstechnischer Fremdkörper. Das Bewilligungsverfahren ist im Kernenergiegesetz wie bei anderen Infrastrukturanlagen von nationaler Bedeutung beim Bund zu konzentrieren. Ich betone nochmals: dies immer unter Anhörung und umfassender Mitwirkung des Standortkantons, aber mit letztlicher Kompetenz, letztlichem Entscheid beim - nach Artikel 90 der Bundesverfassung zuständigen - Bund.
Ich bitte Sie deshalb sehr, entsprechend dieser Systematik der Minderheit zuzustimmen.
Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Ich beantrage Ihnen im Namen der grünen Fraktion, hier dem Bundesrat zu folgen. Wo es das kantonale Recht vorsieht, sollen die Kantone für die geologischen Tiefenlager eine bergrechtliche Sondernutzungskonzession erteilen. Es ist wichtig, dass die Kantone als Betroffene bei den geologischen Tiefenlagern ihre Mitbestimmung wahren können. Wir brauchen im Kernenergiegesetz eine generelle Nutzung und nicht Sonderregelungen. Deshalb bitte ich Sie, hier die Kantone, die wir bei anderen Fragen immer wieder zu Worte kommen lassen - wir halten den Föderalismus und die kantonalen Bestimmungen hoch -, auch bei diesem Artikel weiterhin mitzuberücksichtigen.
Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich bitte Sie, die Minderheit Steiner zu unterstützen.
Es geht hier um die wichtige Frage, ob die Erteilung der Betriebsbewilligung - trotz Erteilung der Rahmenbewilligung durch den Bund - über kantonales Recht verweigert werden kann. Es geht um die Frage, ob also das Bundesverfahren über kantonale Kompetenzen gewissermassen wieder ausgehebelt werden kann. Die Kommissionsmehrheit hält an der bundesrätlichen Fassung fest, d. h. am Verfügungsrecht der Kantone über die Nutzung des Untergrundes und an der Gewässerhoheit. Damit wird von der sonst bei Verfahren auf dem Gebiet der Kernenergie gültigen Bundeskompetenz abgewichen; Kollege Steiner hat schon darauf hingewiesen.
Das ist äusserst problematisch, weshalb ich Sie im Namen der FDP-Fraktion bitte, der Minderheit Steiner zu folgen und damit die Fassung des Ständerates zu unterstützen.
Keller Robert · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die SVP-Fraktion stimmt dem Minderheitsantrag Steiner zu, und dies aus folgenden Gründen - ich möchte das kurz, klar und knapp begründen und hoffe, dass meine Kolleginnen und Kollegen dies anschliessend auch so halten.
Bei einem geologischen Endlager braucht es dreimal eine Zustimmung, nämlich eine kantonale Bergregalkonzession bei der vorbereitenden Handlung - Sondierstollen, Schacht usw. -, bei der Rahmenbewilligung und beim Verschluss. Es braucht bei Kernkraftwerken ferner eine Bewilligung, wenn eine Wassernutzungskonzession nötig ist. Mehr Stolpersteine sind nicht nötig.
Wir bitten Sie, der Fassung des Ständerates zu folgen.
Ich frage Sie an: Wer sind eigentlich die Kantonsvertreter, die Ständeräte oder wir? Auch der Ständerat hat sich bei diesem Entscheid etwas gedacht.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit Steiner zuzustimmen.
Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Keller, es geht ja hier um die Mitsprache der Betroffenen, und im Bulletin des Forums Vera, das Sie ja auch alle erhalten, hat Ihr Präsident geschrieben, beim Prozess der Lösungsfindung seien folgende Rahmenbedingungen einzuhalten: die Souveränität des Volkes dürfe nicht beschnitten werden, Zwischen- und Endlager dürften nur dort gebaut werden, wo die Bevölkerung dies in einem demokratischen Prozess gutgeheissen habe. Wie lässt sich diese Aussage zu Volksrecht, Demokratie und Mitsprache der Standortkantone mit dem von Ihnen soeben gestellten, gegenteiligen Antrag vereinbaren, die Kantone zu entmündigen?
Keller Robert · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Rechsteiner, ich möchte Ihnen darauf antworten, Sie sind ja ein Experte. Zum ersten Teil möchte ich Ihnen sagen: Sie wissen genau, dass in erster, zweiter und dritter Priorität die Geologie massgebend ist. Wir müssen die Endlager dort bauen, wo die Geologie am besten ist, und da ist es sicher wichtig, dass - wie bei Flugplätzen, Eisenbahntunnels usw. - der Bund die Weichen stellen kann. Die Bürger kommen schon zum Sprechen, aber das ist eine derart heikle Frage, dass man nicht auf kurzfristige Sachen abstellen kann, sondern es ist nach meiner Ansicht vor allem die Geologie, die da wichtig ist. Da kann oder soll der Bundesrat entscheiden, wo es am besten ist.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage damit beantwortet habe.
Stump Doris · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Die SP-Fraktion unterstützt, wie Sie bereits wissen, die Mehrheit, d. h. die Version des Bundesrates. Der Ständerat und die Minderheit der UREK wollen die bestehenden Rechte der Kantone einschränken, und das entspricht eigentlich einer Entrechtung der Kantone. Bisher hatten die Kantone die Möglichkeit, Sondernutzungskonzessionen zu erteilen. Das sollen sie plötzlich nicht mehr können, einfach weil Sie der Auffassung sind oder eventuell die Mehrheit der Auffassung ist, dass die Standortkantone zu dem, was bei ihnen passiert, nichts mehr zu sagen haben sollen. Das Anhörungsrecht für Kantone genügt in diesem Fall einfach nicht, weil der Bund dann offensichtlich einfach über sie hinweg regieren wird. Mir kommt diese ganze Diskussion vor, als ob Sie den Föderalismus einfach von Fall zu Fall einsetzen möchten: Dort, wo er Ihnen passt, wollen Sie, dass er gilt, und dort, wo er Ihnen nicht passt und Sie Ihre Kernkraftwerke durchsetzen wollen, da schalten Sie den Föderalismus aus.
Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen.
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Wir werden unter Artikel 40ff. noch vertieft auf diese Problematik zu sprechen kommen. Aber es geht grundsätzlich um eine Güterabwägung, die wir vornehmen müssen: zwischen direktdemokratischer Basismitwirkung und dem föderalistischen Einbezug der Kantone einerseits, wie wir ihn grundsätzlich gewohnt sind, und der landesweiten Verantwortung anderseits. Die Verantwortung für die Legiferierung und die Bewilligungserteilung ist nämlich - es ist ausgeführt worden - in dieser Sache grundsätzlich eine Angelegenheit des Bundes.
In eben dieser Güterabwägung hat der Ständerat als Vertreter der Kantone einen Weg beschritten, den man ihm zum Voraus wohl kaum zugetraut hätte. Er geht in der Frage der Mitwirkungsrechte der Kantone im Bewilligungsverfahren auf Distanz zum Bundesrat und schlägt für zukünftige Projekte eine zwar pragmatische, aber für die Schweiz wohl erstmalige Lösung vor, indem er das Mitspracherecht der Kantone einschränkt.
Die CVP hat sich intensiv mit dieser Frage auseinander gesetzt und in dieser Güterabwägung mit einer knappen Mehrheit beschlossen, auf den Ständerat einzuschwenken, also die Minderheit zu unterstützen.
Fischer Ulrich · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Hier geht es um die bereits erörterte Frage, ob für die Erteilung einer Betriebsbewilligung eine bergrechtliche Sondernutzungskonzession des Standortkantons nötig sei. Im Sinne der Erwägungen, die ich Ihnen bei Artikel 13 vorgetragen habe, beantragt Ihnen die Kommission mit 14 zu 11 Stimmen, diese Kompetenz - im Gegensatz zum ständerätlichen Beschluss - beizubehalten.
Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich
Ich habe beim Eintreten gesagt, dass wir das ganze Gesetz nach den Prinzipien der Nachhaltigkeit aufgebaut haben, und dazu gehört auch die Säule der sozialen Kohäsion. Wir sind daher der Meinung: Genauso, wie es jetzt in Wellenberg der Fall ist - der Fall ist von diesem Artikel nicht betroffen, weil er ohnehin ausgenommen ist -, muss die betroffene Bevölkerung analog auch in anderen Fällen das Recht haben, sich zu äussern. Eine solche Anlage kann nicht gegen den Willen der lokalen Bevölkerung "durchgewürgt" werden.
Deshalb ersuchen wir Sie, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben.
Abstimmung
Abs. 1 Bst. a - Al. 1 let. a
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit .... 62 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit .... 59 Stimmen
Christen Yves · 1VP-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Abs. 1 Bst. b-g - Al. 1 let. b-g
Angenommen - Adopté
Abs. 1 Bst. h - Al. 1 let. h
Fischer Ulrich · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Es liegt mir daran, zu Litera h noch einige Erläuterungen zuhanden der Materialien zu machen. In Zusammenhang mit diesem Artikel hat die Kommission sehr eingehend die Frage von Haftung und Versicherung behandelt und dazu auch einen Vertreter des Versicherungspools angehört. Diese Fragen sind im Kernenergie-Haftpflichtgesetz geregelt, welches im Anschluss an den Erlass des Kernenergiegesetzes ebenfalls revidiert werden soll. Der Bundesrat hat dies ja diese Woche angekündigt.
Bereits im heutigen Gesetz ist klar festgehalten, dass der Betreiber einer Kernanlage mit seinem ganzen Vermögen für Schäden haftet, welche durch den Betrieb seiner Anlage verursacht werden könnten. Es liegt auf der Hand, dass der Betreiber bei einem grossen Unfall die Schäden auch mit seinem ganzen Vermögen nicht zu decken vermöchte.
Nach Gesetz ist eine dreistufige Regelung vorgesehen: Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden bis zu einer Milliarde Franken. Anschliessend kommt der Betreiber mit seinem ganzen Vermögen zum Zug. Bei Schäden, welche dann immer noch nicht gedeckt sind, beschliesst die Bundesversammlung eine Entschädigungsordnung. Somit ist nicht auszuschliessen, dass bei Grossschäden die öffentliche Hand zum Zuge kommt. Ideal wäre selbstverständlich, wenn die Versicherungswirtschaft eine unbeschränkte Deckung anbieten würde. Mit Ausnahme der angeblich systemwidrigen Lösung bei der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist dies aber nirgends der Fall. Die Versicherungswirtschaft sieht sich deshalb ausserstande, für Nuklearschäden eine entsprechende Lösung anzubieten. Dagegen ist vor allem in Deutschland die Rede von einer substanziellen Erhöhung der Deckungssumme - die im Übrigen bisher nirgends so hoch war wie in der Schweiz - auf 2,5 Milliarden Euro. Das ist eine Summe, die auch in der Schweiz ins Auge gefasst werden sollte, obwohl die Versicherungswirtschaft hierfür noch kein grünes Licht geben konnte.
Nach eingehender Diskussion einigte sich die Kommission schliesslich auf eine realistische Formulierung, wonach die Betreiber verpflichtet werden, einen Vertrag über die höchstmögliche Haftpflicht-Versicherungsdeckung abzuschliessen. Die Detailregelung dieser Frage soll im Rahmen der Revision des Kernenergie-Haftpflichtgesetzes erfolgen.
Christen Yves · 1VP-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Abs. 2, 3 - Al. 2, 3
Angenommen - Adopté
Art. 21
Antrag der Kommission
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2
Mehrheit
Sofern deren Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt sind, kann die Betriebsbewilligung befristet werden.
Minderheit
(Sommaruga, Bader Elvira, Baumann Ruedi, Baumann Stephanie, Decurtins, Hämmerle, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner-Basel, Schmid Odilo, Stump, Wyss)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 21
Proposition de la commission
Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2
Majorité
Tant que les conditions requises pour l'autorisation d'exploiter ne sont pas entièrement remplies, celle-ci peut être limitée dans le temps.
Minorité
(Sommaruga, Bader Elvira, Baumann Ruedi, Baumann Stephanie, Decurtins, Hämmerle, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner-Basel, Schmid Odilo, Stump, Wyss)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Sommaruga Simonetta · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
In Artikel 21 Absatz 1 wird formuliert, welche Voraussetzungen für eine Betriebsbewilligung erfüllt sein müssen. Absatz 2 sagt, dass der Bundesrat Betriebsbewilligungen befristen kann. Dabei handelt es sich um eine rein polizeirechtliche Befristung und nicht um eine generelle Befristung der Lebensdauer.
Das, was die Kommissionsmehrheit nun vorschlägt, sei nur eine Präzisierung von Absatz 2, haben wir gehört. Man muss sich allerdings fragen: Warum denn überhaupt soll Absatz 2 präzisiert werden, und was ist der Hintergrund einer solchen Präzisierung? Die Voraussetzungen sind ja klar, in der Botschaft ist das festgelegt: Der Bundesrat kann Befristungen aussprechen, wenn die Voraussetzungen der Betriebsbewilligung nicht oder nicht mehr gegeben sind. Der Bundesrat hat das auch schon gemacht, und zwar vor allem aus Sicherheitsgründen.
Die Kommissionsmehrheit will nun aber mit ihrer so genannten Präzisierung weiter gehen. Die Befristung soll nur noch ausgesprochen werden dürfen, wenn die Voraussetzungen für die Betriebsbewilligung nicht vollständig erfüllt sind. Wenn die Voraussetzungen für die Betriebsbewilligung nur unvollständig nicht erfüllt sind, soll dann die Betriebsbewilligung nicht mehr befristet werden dürfen?
Diese Bestimmung bringt überhaupt nichts ausser Verwirrung und Unklarheit. Die Fassung von Bundesrat und Ständerat ist klar und unmissverständlich. Es wird immer ein Abwägen sein, wann eine Befristung ausgesprochen werden kann. Wir sollten aber diese Klarheit nicht durch unnötige Zusätze noch belasten.
Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit und damit auch der Fassung von Bundesrat und Ständerat zuzustimmen.
Leutenegger Hajo · Nationalrat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion
Der Bundesrat lässt mit seiner Kann-Formulierung offen, wann er die Möglichkeit der Befristung in Anspruch nehmen will. Er setzt sich damit unter Umständen auch politischem Druck aus, statt nach klaren, objektiven Kriterien urteilen zu können. Die Betriebsdauer von Kernkraftwerken muss zuerst von den Behörden aufgrund von Sicherheitskriterien und dann von den Betreibern nach wirtschaftlichen Überlegungen beurteilt werden. Absatz 1 dieses Artikels umschreibt den Bewilligungsvorgang ausreichend und abschliessend. Die von der Mehrheit der Kommission vorgeschlagene Ergänzung verdeutlicht dies und gibt dem Bundesrat die Möglichkeit, situationsgerecht zu entscheiden.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, der Mehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag abzulehnen.
Fischer Ulrich · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die Mehrheit möchte hier eine Präzisierung einfügen, welche auch aus der Botschaft hervorgeht, nämlich dass die Befristung der Betriebsbewilligung nicht generell erfolgen können soll, sondern nur dann, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht oder noch nicht vollständig erfüllt sind, dies aber keine Verweigerung der Bewilligung rechtfertigt.
Die Minderheit Sommaruga möchte demgegenüber die Fassung des Bundesrates beibehalten.
Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich
Der Bundesrat seinerseits empfiehlt Ihnen, für seine Version, d. h. in diesem Fall für den Minderheitsantrag, zu stimmen, und zwar deswegen, weil der Mehrheitsantrag missverständlich ist. Er könnte so interpretiert werden, dass eine Betriebsbewilligung erteilt werden kann, obwohl einzelne Voraussetzungen nicht erfüllt sind, also z. B. die Anforderungen an die Organisation oder an das Personal. Und das wäre nicht zulässig.
Bei der Befristung der Betriebsbewilligung geht es um zwei verschiedene Dinge: Einerseits geht es um die absolute Frist für die Betriebsdauer für die bestehenden Anlagen - diese Frage steht in Artikel 21 Absatz 2 nicht zur Diskussion -, und andererseits meint Artikel 21 Absatz 2 in der Fassung des Bundesrates eine Befristung in dem Falle, in dem eine bestimmte Frage offen geblieben ist, die für den Betrieb zwar nicht von elementarer Bedeutung ist, aber trotzdem noch abgeklärt werden muss.
Christen Yves · 1VP-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Abs. 1 - Al. 1
Angenommen - Adopté
Abs. 2 - Al. 2
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit .... 73 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit .... 55 Stimmen
Art. 22
Antrag der Kommission
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2
Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Minderheit
(Baumann Ruedi, Baumann Stephanie, Hämmerle, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner-Basel, Schmid Odilo, Sommaruga, Stump, Wyss)
....
g. die Anlage ist periodisch, unbesehen des dazu nötigen Aufwandes, auf den neuesten Stand von Wissenschaft und Technik nachzurüsten;
....
Abs. 3
Der Bundesrat bezeichnet die Kriterien, bei deren Erfüllung der Bewilligungsinhaber die Kernanlage vorläufig ausser Betrieb nehmen und nachrüsten muss.
Antrag Hofmann Urs
Abs. 2
....
e. für ein Kernkraftwerk alle drei bis fünf Jahre oder gemäss den Anordnungen der Aufsichtsbehörde eine umfassende Sicherheitsüberprüfung in einem öffentlichen Verfahren vornehmen und einen entsprechenden Bericht einreichen;
....
Art. 22
Proposition de la commission
Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2
Majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Minorité
(Baumann Ruedi, Baumann Stephanie, Hämmerle, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner-Basel, Schmid Odilo, Sommaruga, Stump, Wyss)
....
g. abstraction faite de la dépense nécessaire à cet effet, l'installation doit être périodiquement rééquipée selon l'état le plus récent de la science et de la technique;
....
Al. 3
Le Conseil fédéral indique les critères qui, lorsqu'ils sont remplis, obligent le titulaire de l'autorisation à mettre temporairement l'installation hors service et à procéder à son rééquipement.
Proposition Hofmann Urs
Al. 2
....
e. pour une centrale nucléaire, effectuer tous les trois à cinq ans, ou selon les instructions de l'autorité de surveillance, une inspection approfondie de la sécurité dans le cadre d'une procédure publique et présenter un rapport à ce sujet;
....
Hofmann Urs · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Gemäss dem bundesrätlichen Antrag zu Artikel 22 Absatz 2 Litera e ist "für ein Kernkraftwerk periodisch eine umfassende Sicherheitsüberprüfung" vorzunehmen. Nachdem eine Mehrheit dieses Rates offenbar vom Ehrgeiz besessen ist, unsere alten Atomkraftwerke in der Schweiz möglichst lange mit Weltrekordanspruch in Betrieb halten zu können, ist es unseres Erachtens wichtig, dass die Frage, was "periodisch" heisst, im Gesetz näher umschrieben und nicht dem Bundesrat oder der Aufsichtsbehörde überlassen wird. Ich stelle Ihnen deshalb den Antrag, dass eine umfassende Sicherheitsüberprüfung für ein Kernkraftwerk alle drei bis fünf Jahre oder - das muss offen bleiben - in Sonderfällen gemäss den Anordnungen der Aufsichtsbehörde durchgeführt werden muss, also nicht nur periodisch wie in dieser offenen Fassung des bundesrätlichen Entwurfes.
Zudem muss diese umfassende Sicherheitsüberprüfung in einem öffentlichen Verfahren vorgenommen werden. Es geht nicht an, dass Abklärungen und Sicherheitsüberprüfungen, die von einem derart grossen öffentlichen Interesse sind, gegenüber der Öffentlichkeit letztlich verdeckt vorgenommen werden können und es letztlich bis zu einem gewissen Ausmass dem Belieben der Behörden überlassen bleibt, welche Angaben dieser Sicherheitsüberprüfung der Öffentlichkeit vorgelegt werden. Es ist auch mir natürlich bekannt, dass generell bei Verwaltungsverfahren künftig vom Geheimhaltungs- zum Offenlegungsprinzip übergegangen werden soll. Es ist aber wichtig, dass gerade bei diesen wesentlichen Punkten im Bereich der Kernkraft die Öffentlichkeit des Verfahrens bereits jetzt im Gesetz festgehalten wird.
Selbstverständlich scheint mir zu sein, dass diese Sicherheitsüberprüfung nicht nur vorgenommen, sondern in einem Bericht zusammengefasst und der Aufsichtsbehörde eingereicht werden muss. Selbstverständlich scheint mir auch zu sein, dass eine umfassende Sicherheitsüberprüfung - wir haben diesen Begriff vorher schon längere Zeit erläutert - auch die grösstmöglichen Risiken aufzuzeigen und abzuhandeln hat, und nicht nur den Courant normal.
Ich bitte Sie, meinem Antrag im Interesse einer möglichst grossen Sicherheit gerade bei den alten Kernkraftwerken zuzustimmen.
Baumann Ruedi · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Vorsorglich lege ich meine Interessen offen: Ich bin Betreiber eines Kleinwasserkraftwerkes mit ein bis zwei Kilowatt Leistung und Netzeinspeisung. Ich gebe gerne zu, dass das Wasserrad nicht sehr zuverlässig ist, dafür ist es sicher.
Um die Sicherheit geht es auch bei diesem Minderheitsantrag zu Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe g. Es geht um die Anpassung des Sicherheitsstandards an den jeweils aktuellen Stand der Technik. Der Bundesrat will hier nur Anpassungen verfügen, wenn sie für die Betreiber der Atomkraftwerke angemessen und zumutbar sind. In der Kommission wurde von den Fachleuten ausgeführt, dass es nicht oder kaum möglich sei, ein dreissigjähriges Atomkraftwerk auf das Sicherheitsniveau eines neuen Werkes zu heben. Aus einer Anlage, die 1970 in Betrieb ging, könne man keine Anlage machen, wie sie heute in Betrieb gehen würde; man könne schon eine zwanzigjährige Anlage nicht mehr auf den neuesten Stand der Technik bringen. Ich finde diese Aussagen höchst bedenklich und die Formulierung im Gesetzentwurf bezüglich Pflichten des Bewilligungsinhabers ausgesprochen schwach.
Der Gesetzentwurf geht hier von der Devise aus: So sicher wie genügend - und nicht, wie es eigentlich sein müsste: So sicher wie technisch möglich. Die Formulierung, es müsse nur dann nachgerüstet werden, wenn es "angemessen" sei, wird die Betreiber geradezu dazu verleiten, gegen Anordnungen der HSK Beschwerde zu führen, um die Anpassungskosten zu vermeiden oder die Nachrüstung zumindest hinauszuzögern.
Weil bei einem allfälligen GAU die Auswirkungen auf unser Land und die Menschen so katastrophal werden, darf Sicherheit nicht mit wirtschaftlichen Argumenten relativiert werden. Jeder auch noch so kleine Sicherheitsgewinn ist in meinen Augen zwingend durchzuführen - völlig unabhängig von den daraus entstehenden Kosten. Sicherheit darf nicht zur Kostenfrage werden. Wenn der Aufwand für die Nachrüstung im Einzelfall unerträglich hoch ist, dann wäre das ja gerade der beste Beweis für die Notwendigkeit, ein Atomkraftwerk sofort abzustellen. Bei diesem Gefährdungspotenzial ist nur das Beste gut genug. Unsere Anlagen sollten immer - unbesehen des dazu nötigen Aufwandes - auf den neuesten Stand von Wissenschaft und Technik nachgerüstet werden.
Ich beantrage Ihnen, bei Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe g der Minderheit zuzustimmen.
Leutenegger Hajo · Nationalrat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion
Es ist unbestritten, dass die Sicherheit von Kernanlagen absolut vorrangig ist und deshalb dem Inhaber der Betriebsbewilligung Auflagen gemacht werden, wie dies der Bundesrat mit Artikel 22 auch tut. Der Minderheitsantrag Baumann Ruedi will aber weit darüber hinausgehen und verlangt jegliche mögliche Nachrüstung, unbesehen des Aufwands. Dies trägt so kaum zu höherer Sicherheit bei. Dafür werden die Aufsichtsbehörden dann dauernd mit Dingen beschäftigt sein, die vielleicht nicht nötig wären. Zudem entsteht auf diese Weise für die anbietende Industrie so etwas wie ein Selbstbedienungskiosk, ohne dass die Preise noch eine Rolle spielen würden. Ein solches Ansinnen ist realitätsfremd. Wir wollen kontrollierte, überwachte Anlagen, keine Dauerbaustellen.
Wir beantragen Ihnen, der Fassung der Mehrheit und des Bundesrates zu folgen und die Minderheit Baumann Ruedi abzulehnen.
Herr Hofmann verlangt eine kürzere Periodizität bei der Sicherheitsprüfung. Heute erfolgt diese bereits periodisch: Angelehnt an internationale Standards beträgt die Periode heute 10 Jahre. Es ist dies eine Frage, die in der Verordnung zu regeln ist. Die Behörde sollte unseres Erachtens auch nicht an fixe Perioden im Gesetz gebunden werden, sondern nach Bedarf arbeiten können, sei es in kürzeren Perioden - in je nach Anlage unterschiedlichen Perioden -, sei es fallweise.
Wir beantragen Ihnen, den Antrag Hofmann Urs abzulehnen.
Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Es geht hier um die Sicherheitsprüfungen. Das ist eine sehr wichtige Frage, wenn man die Risiken in Betracht zieht, die hier mitspielen. In einem normalen Betrieb besteht ja eine Betriebshaftpflichtversicherung. Da gibt es Versicherungsinspektoren, die vorbeikommen, den Betrieb prüfen und die Versicherungsprämie festlegen. Sie bestimmen auch die Nachrüstungsauflagen. Im Fall von Betrieben, deren Betriebsführung nicht den Sicherheitsbestimmungen entspricht, verweigert der Versicherer eine Haftpflichtversicherung und kann so bewirken, dass die Auflagen durchgesetzt werden. Wir haben also in der Privatwirtschaft ausserhalb der Atomenergiebranche ein System von "checks and balances", die auch mit Geld unterlegt sind.
Gerade bei der Kernenergie funktioniert das eben nicht. Der Mangel an Versicherung und die Staatshaftung bei Unfällen führen dazu, dass es keine verursachergerechten Versicherungsprämien und deshalb auch keine vernünftigen Kontrollen gibt. Es gibt niemanden, der diesen Werken auf die Finger schaut und bei Nichtbefolgung der Auflagen entsprechend höhere Prämien festsetzt. Wir haben nur die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK), und wie Sie wissen, ist das eine "grosse Familie"; zusammen mit den Atomkraftwerkbetreibern sind das alles Leute, die der Atomenergie quasi religiös verpflichtet sind. Sie glauben an diese Technologie und verdrängen die damit verbundenen Risiken.
Ich bin der Meinung, unser Land verdiene die allerbesten Sicherheitsbestimmungen, die wir haben können. Das hat mit den extremen Schäden zu tun, die hier verursacht werden. Es geht um die Zeitlosigkeit dieser Schäden. Ich möchte Ihnen von Jurij Bandaschewski, einem russischen Professor, berichten, der Ende der Neunzigerjahre, also über zehn Jahre nach dem Unfall von Tschernobyl, Kinderkrankheiten an Herz, Schilddrüse und Milz beschrieben hat. Zwölf Jahre nach dem Unfall hat er ein neues Krankheitsbild beschrieben, die Cäsium-Kardiomypathie; es geht um sehr junge Kinder, die an plötzlichem Herztod sterben. Bandaschewski hat hohe Cäsiumwerte in den Herzen dieser Kinder gemessen. Das Problem an diesen Unfällen ist ja, dass sich die Leute, die dort wohnen, auch heute noch bei jeder Nahrungsaufnahme neu kontaminieren. Bandaschewski schreibt, dass nur zehn Prozent der Kinder in den verstrahlten Gebieten von heute als gesund bezeichnet werden können. Der Unfall - um dieses Beispiel zu kommentieren - ist zeitlos: Das Sterben geht weiter. Deshalb können wir es uns nicht leisten, dass die Sicherheitsbestimmungen so large gehandhabt werden, wie das heute der Fall ist. Wir haben verschiedene Erscheinungen in den Atomkraftwerken: Es handelt sich um die so genannte Spannungsrisskorrosion, d. h. um das Auftreten von Rissen in Reaktorgefässen, die unter Druck stehen. Die Radioaktivität bewirkt eine rasche Materialermüdung. Es ist deshalb vollkommen unangemessen, diese Sicherheitsprüfungen nur alle zehn Jahre durchzuführen. Es ist auch falsch zu meinen, wie das jetzt bei den Altreaktoren in Mühleberg und Beznau der Fall ist, diese Maschinen seien gleich gut wie die neuen.
Wir wollen, dass die Sicherheit immer wieder auf den neuesten Stand der Technik gebracht wird. Im Minderheitsantrag Baumann Ruedi wird dies verlangt; der Bundesrat kann die Periodizität vorgeben. Wir meinen, dass die Sicherheitsprüfungen nicht alle zehn Jahre, sondern alle drei bis fünf Jahre stattfinden müssen.
In Mühleberg hat man jetzt mit so genannten "Hosenträgern" den Reaktordruckbehälter künstlich zusammengebunden. Ich meine, mit diesen Schrottreaktoren mit ihren grossen Rissen müsste man aufhören. Unser Land verdient die bestmögliche Sicherheit, die es gibt: weil die Schäden so verheerend sind, weil es ein Angriff auf Leib und Leben ist, wenn eine solche Anlage "in die Luft" geht oder wenn wegen einem Terroranschlag Schäden entstehen und radioaktive Isotope freigesetzt werden. Das können und wollen wir uns nicht leisten, deshalb muss die Sicherheit verbessert werden.
Speck Christian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich bitte Sie, bei Artikel 22 den Antrag der Minderheit Baumann Ruedi abzulehnen. Die Formulierung des Bundesrates und der Mehrheit ist genügend. Die Anlagen werden bereits heute bezüglich Sicherheit immer wieder auf den neuesten Stand gebracht. Die notwendigen Massnahmen werden ergriffen; die Anlagen werden entsprechend nachgerüstet. Es werden dafür auch sehr grosse finanzielle Mittel eingesetzt. Die Formulierung "auf den neuesten Stand von Wissenschaft und Technik" ist unangemessen. Es ist nicht notwendig, dass wir wieder neue Werke haben, sondern wir müssen Werke haben, die eine absolute Sicherheit garantieren. Ich bin zwar mit den teilweise unflätigen Bemerkungen von Kollege Rechsteiner nicht einverstanden, bin aber mit ihm dahin gehend einverstanden, dass wir bei uns sichere Werke haben müssen. Aber es ist unangemessen, unsere Werke als Schrott zu bezeichnen und mit Tschernobyl zu vergleichen. Es ist auch unangemessen, unsere Inspektoren als religiöse Anhänger der Kernenergie zu bezeichnen. So kommen wir im Dialog, den wir über die ganze Angelegenheit doch führen wollen, nicht weiter. Man kann nicht neue Werke verlangen, sondern wir müssen die bisherigen Werke mit den notwendigen Sicherheitseinrichtungen bestücken.
Der Antrag Hofmann Urs lag ja bekanntlich der Kommission nicht vor. Ich finde, dass die Fassung des Bundesrates besser ist als die seinige. Der Bundesrat schlägt bekanntlich eine periodische Überprüfung vor. Wie wir wissen, dauert eine sorgfältige, umfassende Sicherheitsüberprüfung der KKW jeweils mehrere Jahre. Es ist deshalb meiner Ansicht nach nicht richtig, dass wir da drei bis fünf Jahre einsetzen; wir sollten das Wort "periodisch" brauchen. Das ist meiner Ansicht nach besser.
Ich bitte Sie, den Antrag Hofmann Urs abzulehnen.
Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Lieber Kollege Speck, Sie marschieren hier durch: Sie sind für Wiederaufarbeitung, Sie entmündigen die Kantone, Sie schaffen die Volksrechte der Kantone ab, und dann sagen Sie uns, wir würden den Dialog nicht pflegen. Finden Sie nicht, dass zu einem Dialog eine Konsensfindung gehört und nicht eine Verschlechterung gegenüber dem Status quo in einem Gesetz, das sich Gegenvorschlag nennt?
Speck Christian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wenn ich das Wort Dialog gebraucht habe, möchte ich, dass wir in der politischen Auseinandersetzung bei der Wortwahl gewisse Regeln einhalten. Das ist meines Erachtens eine Voraussetzung für den Dialog. Wir vertreten unsere Meinung, Sie die Ihre, das ist absolut korrekt. Aber wir können das auf einem anständigen Niveau machen, ohne gegenseitige Verunglimpfungen.
Christen Yves · 1VP-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die CVP-Fraktion unterstützt die Mehrheit.
Fischer Ulrich · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die Minderheit will beim Gebot zur Nachrüstung der Kernanlagen weit über das hinausgehen, was der Bundesrat vorschlägt. Ohne Berücksichtigung des Gebotes der Verhältnismässigkeit sollen die Anlagen, unbesehen des dazu nötigen Aufwandes, auf den neuesten Stand von Wissenschaft und Technik gebracht werden - eine Forderung, die von den Sicherheitsbehörden als praktisch nicht umsetzbar bezeichnet wird. Wir empfehlen Ihnen deshalb - mit 14 zu 9 Stimmen - die Ablehnung dieses Minderheitsantrages.
Der Antrag Hofmann Urs lag uns nicht vor, das wurde bereits gesagt. Gegenwärtig ist eine solche periodische Sicherheitsüberprüfung alle zehn Jahre vorgesehen. Dieser Zehnjahresrhythmus ist nicht etwa eine schweizerische Erfindung, sondern entspricht internationalem Standard, der auch in Frankreich, Deutschland, Schweden, Grossbritannien und Spanien angewendet wird.
Zum Öffentlichkeitsprinzip kann ich mich nicht äussern. Mir scheint aber, es sei wahrscheinlich nicht praktikabel, eine solche Überprüfung vor der Öffentlichkeit durchzuführen - da könnten auch Sicherheitsprobleme im Wege stehen. Wie gesagt, diese Frage konnte ich nicht mehr klären.
Zum Votum von Herrn Rechsteiner: Es ist ein klares Misstrauensvotum gegenüber der Sicherheitsbehörde. Die Sicherheitsbehörde verdient dieses Misstrauen nicht, insbesondere nicht den Vorwurf, sie handhabe die Sicherheitsbestimmungen large. Das trifft nicht zu: Die Sicherheitsbestimmungen werden peinlich genau eingehalten.
Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich
Ich schliesse mich bei den Anträgen auch der Mehrheit an.
Christen Yves · 1VP-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Abs. 1, 3 - Al. 1, 3
Angenommen - Adopté
Abs. 2 - Al. 2
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Kommission .... 79 Stimmen
Für den Antrag Hofmann Urs .... 53 Stimmen
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 76 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 54 Stimmen
Art. 23-26
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 27
Antrag der Kommission
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2
....
ebis. die Gesamtkosten sowie die Sicherstellung der Finanzierung durch die Betreiberin.
Art. 27
Proposition de la commission
Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2
....
ebis. le total des coûts ainsi que la garantie de financement apportée par la société exploitante.
Angenommen - Adopté
Art. 28, 29
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 30
Antrag der Kommission
Abs. 1, 3
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2
Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Minderheit
(Schmid Odilo, Decurtins, Hämmerle, Marty Kälin, Rechsteiner-Basel, Sommaruga, Teuscher, Wyss)
Die in der Schweiz anfallenden radioaktiven Abfälle müssen im Inland entsorgt werden.
Art. 30
Proposition de la commission
Al. 1, 3
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2
Majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Minorité
(Schmid Odilo, Decurtins, Hämmerle, Marty Kälin, Rechsteiner-Basel, Sommaruga, Teuscher, Wyss)
Les déchets radioactifs produits en Suisse doivent être évacués dans le pays même.
Schmid Odilo · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion
Es geht beim Themenkreis Entsorgung der radioaktiven Abfälle ebenfalls um einen wichtigen Grundsatzentscheid. Wir haben dieses Problem schon bei Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe dbis ganz kurz andiskutiert, aber jetzt geht es um die Grundsatzfrage. Der Minderheitsantrag verlangt, dass die Entsorgung der radioaktiven Abfälle imperativ und nicht nur grundsätzlich in der Schweiz erfolgen muss, und zwar aus folgenden Gründen:
1. Bei Abnahmeverträgen für die Endlagerung radioaktiver Abfälle, die heute abgeschlossen werden, kann niemand garantieren, dass sie in 30, 40 oder 50 Jahren nicht aufgekündigt werden. Wir werden durch solche Exporte erpressbar. Ich führe hier als Beispiel die Geschichte mit den nachrichtenlosen Vermögen an, wo unser Land nicht etwa von einem "Schurkenstaat" erpresst wurde. Der deutsche Philosoph Hegel hat einmal gesagt, die Geschichte lehre uns, dass der Mensch aus der Geschichte nichts lernt. Es ist an uns, aus diesem Teufelskreis auszubrechen.
2. Es gibt keinen EU-Staat, der bereit ist, radioaktive Abfälle aus einem anderen Land, ja sogar nicht einmal aus einem EU-Land, zu übernehmen. Dies ist gesetzlich so geregelt. Es bleiben somit nur Länder, die in Sachen Umweltschutz und Demokratie noch im tiefsten Mittelalter leben. Es kann nicht von anderen Ländern verlangt werden, dass sie unseren Dreck übernehmen, und wirtschaftliche Schwäche zur Abschiebung von radioaktiven Abfällen zu missbrauchen ist nicht verantwortbar.
Die Verantwortung einer rückholbaren und kontrollierten geologischen Langzeitlagerung (KGL) muss in unserem Lande wahrgenommen werden. Zu einer unabhängigen Energieversorgung gehört auch die unabhängige Entsorgung der Abfälle, ein Prozess, ein geschlossener Kreislauf, der in der chemischen Industrie heute Stand der Technik ist. Es ist in der Schweiz geologisch gesehen durchaus möglich, Endlager für schwach-, mittel- und hochradioaktive Abfälle zu erstellen. Seitdem sich das Konzept der Expertenkommission für die Entsorgung radioaktiver Abfälle (Ekra), das KGL, durchgesetzt hat, lassen sich Endlager mit Sicherheit auch besser kommunizieren, und zwar durch offene und transparente Information der Bevölkerung, wobei ich mir durchaus der Schwierigkeiten dieser Aufgabe bewusst bin.
Export ist Resignation - eine Einstellung, die unsere Nachkommen unzählige Milliarden Franken kosten kann.
Dass die Bevölkerung für objektive Information zugänglich ist, mag ein Beispiel aus meiner Wohngemeinde belegen: Just zu einem Zeitpunkt, als die Reaktordeponie Bonfol aus allen Poren zu rinnen begann, als die Deponie Kölliken undicht wurde, haben wir an der Urne einer Reststoffdeponie für eine chemische Unternehmung aus der Nachbargemeinde mit einem Ja-Anteil von 82 Prozent zugestimmt. Dies wurde nur durch eine offene und transparente Information und gegenseitiges Vertrauen erreicht - und nicht durch Bevormundung der Stimmenden.
Dies sind einige wichtige Gründe, die mich veranlassen, Sie zu bitten, den Minderheitsantrag zu unterstützen, welcher die verbindliche Entsorgung aller radioaktiven Abfälle in der Schweiz fordert. Spätere Generationen in unserem Lande werden es Ihnen danken - und ich auch.
Imfeld Adrian · Nationalrat · Obwalden · Christlichdemokratische Fraktion
Im Namen der grossen Mehrheit der CVP-Fraktion beantrage ich Ihnen, bei diesem Artikel den Mehrheitsantrag zu unterstützen, und begründe meinen Antrag kurz wie folgt:
Wir sind uns, glaube ich, so ziemlich alle in diesem Saal einig, dass es für unser Land langfristig weitaus am besten wäre, wenn unsere radioaktiven Abfälle im Inland entsorgt werden könnten. Die vom Bund mit der Entsorgung beauftragte Nagra arbeitet denn auch an konkreten Lösungsvorschlägen für die Endlagerung von schwach-, mittel- und hochradioaktiven Abfällen in der Schweiz. Da heute aber noch völlig ungewiss ist, bis wann konkrete Lösungen vorliegen und im Inland zur Verfügung stehen, hat ein lösungsorientiertes Gesetz alle sicheren Entsorgungsvarianten als Option offen zu halten.
Damit ist insbesondere die Entsorgung radioaktiver Abfälle in ausländischen Anlagen, die internationalen Standards genügen, nicht von vornherein zu verbieten. Insbesondere für hochradioaktive Abfälle wären nämlich gemeinsame, internationale Endlager - besonders für Länder wie die Schweiz mit ihren vergleichsweise sehr kleinen Abfallmengen - durchaus sinnvoll.
Mit einengenden Vorschriften gegen internationale Entsorgungslösungen würde sich die Schweiz unnötigerweise von durchaus denkbaren zukünftigen Lösungsansätzen ausschliessen.
Deshalb bitte ich Sie, den Minderheitsantrag Schmid Odilo abzulehnen und den Antrag der Kommissionsmehrheit zu unterstützen.
Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich bitte Sie, die Mehrheit zu unterstützen. Wir haben ja diese Problematik bei Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe dbis ausführlich diskutiert. Es besteht hier keine andere Ausgangslage. Die Schweiz muss, will und kann die Entsorgungsaufgabe lösen, davon bin ich überzeugt, auch wenn verschiedene Kreise dies aus welchen Gründen auch immer zu verhindern suchen oder mindestens behindern.
Wir haben schon bei Artikel 21 über die Sicherheitskonvention gesprochen. Das gilt natürlich auch bei diesem Artikel. Es gibt wirklich keinen Grund, im Gesetz internationale Möglichkeiten der Entsorgung auszuschliessen, ungeachtet dessen, ob solche zurzeit angeboten werden oder nicht. Würde ein Land beispielsweise jetzt ein günstiges Angebot machen, so wäre das sicher verdächtig. Man befürchtet ja, dass Drittweltländer - oder wer auch immer - Angebote machen könnten, die den Sicherheitsstandards nicht genügten. Ich bin davon überzeugt, dass diese internationalen Standards auch bei der Entsorgung geprüft und eingehalten werden. Ich habe insofern Vertrauen in unsere Behörden.
Die FDP-Fraktion folgt dem Bundesrat und lehnt den Minderheitsantrag Schmid Odilo ab.
Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Um es vorwegzunehmen: Die SVP-Fraktion unterstützt bei Artikel 30 geschlossen die Mehrheit. Wir tun dies aus der Überzeugung, dass eine restriktive Fassung, wie sie die Minderheit Schmid Odilo verlangt, wenig sinnvoll erscheint und unnötigerweise mögliche Optionen frühzeitig ausschliesst. Dazu drei Überlegungen meinerseits:
1. Wir sind uns alle einig: Radioaktive Abfälle sollen wenn immer möglich im Inland entsorgt werden. Unser Land ist denn in diesem Bereich auch nicht untätig. Bestrebungen für den Bau eines geologischen Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle sind seit längerer Zeit im Gange - Stichwort Wellenberg. Auch die Machbarkeit der geologischen Lagerung von hochradioaktiven Abfällen wird in einem intensiven Prozess evaluiert. Die Schweiz ist also nicht tatenlos, sie ist in diesem Bereiche aktiv.
2. Bei allen Bestrebungen, bei aller Mühe, bei allen Anstrengungen für eine interne schweizerische Lösung gibt es bei der Entsorgungsfrage - so wird das von der Mehrheit gewünscht - demokratische Prozesse, die mögliche Lösungen verhindern könnten. Bei diesem Szenario ständen die Realität und das Gesetz im reinen Widerspruch zueinander. Daher anerkennen wir unsererseits - das wurde schon mehrmals andiskutiert -, dass es hoheitliche Aufgaben des Staates gibt, die im Interesse einer Lösung abschliessend vom Bund entschieden werden müssen, wenn man denn eine Lösung will.
3. Ich bin erstaunt, wie gerade jene Kreise, die sonst eine Öffnung der Schweiz hin zu Europa und der Welt propagieren, genau in diesem Punkt eine internationale Lösung von vornherein schlicht ausschliessen und verunmöglichen wollen.
Gerade bei hochradioaktiven Abfällen, von denen in unserem Land vergleichsweise geringe Mengen anfallen werden, ist zumindest eine gemeinsame internationale Lösung, z. B. mit unseren Nachbarstaaten, nicht von vornherein einfach kategorisch auszuschliessen. Wo sinnvoll, sicher und vor allem allseits erwünscht, sind solche Optionen zumindest offen zu halten.
Ich bitte Sie daher im Namen der SVP-Fraktion, bei Artikel 30 der Mehrheit zu folgen.
Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Kollege Brunner, Sie haben sicher auch schon gehört, dass die Atomlobby intensive Gespräche mit russischen Beamten betreffend ein Endlager in Russland führt. Nun wollen wir - also Ihre Mehrheit - die Schleusen für solche Lösungen öffnen. Finden Sie es richtig, dass unser Abfall in ein so korruptes Land exportiert werden kann?
Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wissen Sie, Herr Rechsteiner, das Ausland umfasst mehr Länder als nur Russland. Es gibt auch umliegende Nationen, die Kernenergie betreiben und mit denen man nach einer Lösung suchen könnte. Da gäbe es durchaus sinnvolle Lösungen, zumal bei uns sehr geringe Mengen hochradioaktiver Abfälle anfallen werden. Es ist zumindest die Frage erlaubt, ob es sich für ein Land wie die Schweiz lohnt, ein eigenes Lager für hochradioaktive Abfälle zu erstellen.
Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion
Die Abfälle sind - das haben wir inzwischen alle begriffen - das grösste Problem der Atomenergie, und zwar natürlich wegen der Langfristigkeit der Gefahr, welche diese Abfälle mit sich bringen. Sie sind deshalb auch gesellschaftlich und politisch eigentlich kaum zu bewältigen, diese Abfälle, und es ist technisch überaus anspruchsvoll, sie so zu "versorgen", dass sie möglichst wenig gefährlich sind.
Die Schweiz steht bekanntlich erst ganz am Anfang dieses Prozesses. Er hat zwar schon lange gedauert, aber inhaltlich stehen wir tatsächlich immer noch am Anfang. Weder für schwach- und mittelradioaktive Abfälle haben wir eine definitive Lösung - weit weg ist sie noch -, für stark radioaktive Abfälle haben wir sie schon gar nicht. Aber wir müssen und wollen das leisten. Das ist keine Frage.
Schweden und Finnland sind meines Wissens in dieser Frage am weitesten fortgeschritten, aber auch dort ist keineswegs klar, ob die technischen Lösungen, die entwickelt worden sind, auch tatsächlich im eigentlichen Sinne des Wortes wasserdicht sind. Was aber noch wichtiger ist: Genau diese Länder, die in dieser Frage am weitesten fortgeschritten sind, haben klar festgelegt, dass sie keine radioaktiven Abfälle importieren wollen. Wir können lange mit denen verhandeln, vielleicht noch länger als mit den Deutschen über das Luftverkehrsabkommen, sie werden keine radioaktiven Abfälle von uns übernehmen.
Das ist eine Tatsache. Es kommen also - wie es Herr Rechsteiner in seiner Frage richtig gesagt hat - für solche Importe Länder infrage, die nicht demokratisch organisiert sind, die keine entwickelte Volkswirtschaft haben, deren Volk nichts dazu zu sagen hat. Das können und wollen wir uns nicht leisten; es kommt aus ethischen Gründen schon gar nicht infrage.
Zur Formulierung von Artikel 30: Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Marginalie "Grundsätze" lautet. In den Absätzen 1 und 3 werden die Grundsätze richtig formuliert. In Absatz 2 werden aber die Grundsätze noch einmal relativiert, weil es nämlich heisst: "Die in der Schweiz anfallenden radioaktiven Abfälle müssen grundsätzlich im Inland entsorgt werden." Das steht unter der Marginalie "Grundsätze". Das ist eine zweifache Abschwächung, die wir uns nicht leisten können. Der Grundsatz, der hier formuliert wird, wird von der Mehrheit gar nicht ernst genommen, weil nämlich die Entsorgungspflicht erfüllt ist - das steht in Artikel 31 Absatz 2 -, wenn die Abfälle in eine ausländische Entsorgungsanlage verbracht worden sind, ohne irgendeine weitere Vorschrift.
Dieser Entsorgungstourismus ist sehr gefährlich; er ist unethisch, und er ist deshalb abzulehnen. Den Dreck, den wir erzeugen, sollen auch wir entsorgen; dafür sind wir verantwortlich. Wenn wir das nicht tun wollen, dann müssen wir diese Anlagen so rasch als möglich schliessen. Die Abfälle, die bereits da sind, müssen wir ohnehin entsorgen.
Wirz-von Planta Christine · Nationalrat · Basel-Stadt · Liberale Fraktion
Auch ich habe mich gefragt, wo die weltoffenen oder zumindest grenzüberschreitenden Geister auf der von mir aus gesehen linken Seite bleiben. Es gibt ja in der Schweiz drei sprichwörtliche Strömungen:
1. der so genannte "Kantönligeist", der regionale Trägerschaften verunmöglicht;
2. der Föderalismus, aufgrund dessen sich ein Kanton zu Recht nicht hineinreden lässt;
3. jene Strömung, die eigentlich gar keine Grenzen kennt.
Ich wäre nicht liberal, wenn ich nicht ständig - ohne natürlich den Föderalismus zu verletzen - aus Vernunftgründen, aus Gründen der Rentabilität, der Wirtschaftlichkeit oder des geeigneten Umfeldes nach Lösungen suchen würde und solche auch unterstützte. Diese dürfen international sein, sie dürften sogar global sein. Ich habe es bereits gesagt: Eine Option offen zu lassen heisst nicht, dass diese Option auch wahrgenommen werden muss. Verbauen und blockieren heisst nichts anderes als eben verbauen und blockieren. Es heisst nichts anderes, als nicht einmal mehr über eine Verhandlungsbasis zu verfügen, um etwas entwickeln zu können.
Es geht nicht darum, unseren Nachbarn radioaktives Material unterzuschieben. Das wäre eine Unterstellung, die sich wirklich verantwortungsbewusste und auch so handelnde Personen nicht gefallen lassen müssen. Im gleichen Sinne ist aber die liberale Fraktion auch gewillt, der Entsorgung von radioaktivem Material in der Schweiz aus dem Ausland zuzustimmen. Das steht in Artikel 33. Das würde, Herr Brunner, schon bedingen, dass wir bei uns auch eine entsprechende Einrichtung haben. Ich glaube, daran wollen wir festhalten; das wollen wir in allererster Linie erreichen, aber einfach die Option dann noch offen lassen.
Fischer Ulrich · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die Kommission hat sich während der Detailberatung nochmals sehr intensiv mit den Fragen der nuklearen Entsorgung auseinander gesetzt und auch den Präsidenten und den Sekretär der Expertengruppe Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle (Ekra) angehört. Mit dem vorliegenden Artikel ist darüber zu entscheiden, ob die radioaktiven Abfälle in jedem Fall zwingend im Inland entsorgt werden müssen oder ob auch die Option einer Zusammenarbeit mit dem Ausland offen gehalten werden soll. Unbestritten ist der Grundsatz, dass alles darangesetzt werden muss, sowohl für schwach- und mittelradioaktive als auch für die hochradioaktiven Abfälle eine Lösung im Inland bereitzustellen. Hinsichtlich der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle ist das Projekt Wellenberg in Nidwalden bereits weit vorangeschritten. Das Nidwaldner Volk wird am 22. September 2002 über die Konzession zur Erstellung eines Sondierstollens abstimmen.
Anders sieht es bei der Entsorgung der hochradioaktiven Abfälle aus. Hier sind von der Nagra verschiedene Standorte durch Sondierbohrungen evaluiert worden, wobei sich der Opalinuston im Zürcher Weinland als mögliches Wirtegestein erwiesen hat. Der entsprechende Entsorgungsnachweis soll Ende 2002 vorgelegt werden. Nachdem das Volumen an hochradioaktiven Abfällen relativ gering ist, stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoll wäre, eine gemeinsame, beispielsweise eine gesamteuropäische Lösung an einem geologisch optimalen Standort vorzusehen. Zwar trifft der Einwand zu, dass bisher noch kein Projekt für eine solche Gemeinschaftsanlage besteht, ja, dass verschiedene Länder ausdrücklich bekannt gegeben haben, dass sie nicht bereit seien, neben den eigenen auch noch ausländische Abfälle einzulagern.
Auch wenn diese Haltung heute noch besteht, so muss das nicht heissen, dass sie auf alle Zeiten so weiter bestehen muss. Es liegt deshalb ohne Zweifel im wohlverstandenen Interesse unseres Landes, zwar primär eine inländische Lösung voranzutreiben, sich aber einer noch besseren internationalen Lösung - Herr Hämmerle, ich betone: einer noch besseren internationalen Lösung - nicht zu verschliessen.
Die Voraussetzungen dazu sind in Artikel 33 wörtlich aufgeführt; zu diesem Artikel 33 kommen wir noch.
Es kann, wie ich bereits beim Eintreten betont habe, auch aus der Sicht der Mehrheit der Kommission keinesfalls heissen, dass diese Abfälle in ein Land, irgendein Entwicklungsland, "verfrachtet" werden, wo sie dann irgendwo im Wüstensand verscharrt werden. Das kann keinesfalls unser Ziel sein.
Christen Yves · 1VP-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die grüne Fraktion lässt mitteilen, dass sie die Minderheit unterstützt.
Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass der Export radioaktiver Abfälle ohnehin nur ausnahmsweise und unter den strengen Voraussetzungen gemäss dem nachfolgenden Artikel 33 Absatz 4 möglich ist. Unter diesen Voraussetzungen erachten wir einen Export in diesen Ausnahmefällen tatsächlich als vertretbar. Es kann Ausnahmen geben, wo das tatsächlich einen Sinn macht. Nach international verbreiteter Ansicht wären etwa zwei bis drei Länder in Europa in der Lage, ein Lager zu halten. Gerade diejenigen Länder, deren Programm für die Entsorgung hochradioaktiver Abfälle am weitesten fortgeschritten ist, kennen ihrerseits ein ausdrückliches Verbot des Importes radioaktiver Abfälle - das sind Finnland, Frankreich und Schweden.
Christen Yves · 1VP-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Abs. 1, 3 - Al. 1, 3
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Abs. 2 - Al. 2
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 68 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 60 Stimmen
Verfahrensbeitrag
Art. 31
Antrag der Kommission
Abs. 1, 3, 4
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2
Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Minderheit
(Sommaruga, Baumann Stephanie, Fetz, Marty Kälin, Rechsteiner-Basel, Schmid Odilo, Stump, Teuscher, Wyss)
Die Entsorgungspflicht ist erfüllt, wenn die Abfälle in ein geologisches Tiefenlager verbracht worden sind und die finanziellen Mittel für die Beobachtungsphase, die dauerhafte Überwachung, allfällige Reparaturen oder eine Rückholung und Umlagerung sowie den allfälligen Verschluss sichergestellt und nachgewiesen sind.
Art. 31
Proposition de la commission
Al. 1, 3, 4
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2
Majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Minorité
(Sommaruga, Baumann Stephanie, Fetz, Marty Kälin, Rechsteiner-Basel, Schmid Odilo, Stump, Teuscher, Wyss)
Le devoir d'évacuation est rempli lorsque les déchets ont été placés dans un dépôt souterrain en profondeur et que les moyens financiers requis pour la phase de surveillance, pour le contrôle de longue durée, pour les éventuelles réparations, la récupération ou le transfert éventuels des déchets, ainsi que pour une éventuelle fermeture sont assurés et attestés.
Sommaruga Simonetta · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Aus den Augen, aus dem Sinn - das gilt bekanntlich für den radioaktiven Abfall nicht, im Gegenteil: Eines der grossen Probleme dieses Produktes liegt darin, dass die Probleme noch sehr lange andauern, weit über unsere und die nächsten Generationen hinaus. Wenn man deshalb die Entsorgungspflicht definiert, muss man dieser Langlebigkeit besondere Aufmerksamkeit schenken. Es genügt nicht, dass die Abfälle in ein geologisches Tiefenlager gebracht werden und die finanziellen Mittel für die Beobachtungsphase und den allfälligen Verschluss sichergestellt sind. Ein solch gefährliches Produkt wird ja auch überwacht werden müssen. Reparaturen sind extrem kostspielig und aufwendig, und nebst dem Verschluss sind auch Rückholung und Umlagerung möglich.
Mit dem Minderheitsantrag möchten wir sicherstellen, dass auch diese Massnahmen finanziell abgesichert sind. Man kann sagen, das sei eine Selbstverständlichkeit, doch ob eine Aufzählung vollständig ist oder nicht, zeigt sich ja erst im Streitfall. Hier möchten wir vorsorgen und diese Elemente deshalb auch zum Bestandteil der Entsorgungspflicht machen und sie explizit im Text erwähnen.
Ich bitte Sie deshalb, der Vollständigkeit halber den Minderheitsantrag anzunehmen.
Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Wer Müll produziert, muss diesen auch entsorgen. Bei der Frage des Atommülls bleibt dieses Problem aus der Sicht der Grünen ungelöst. Wir sind eigentlich nicht der Meinung, dass man nur die Option des geologischen Tiefenlagers weiterverfolgen soll. Es gibt in der Schweiz keine sicheren Atommüll-Lagerstandorte. Die Kommission Wildi hat dies gezeigt, und wir Grünen sind davon überzeugt, dass die Atommülllagerung immer eine Frage ist, bei der man sich überlegen muss, ob man die Abfälle allenfalls wieder zurückholen könnte.
Es ist eine Fiktion, wenn man davon ausgeht, dass nach einer Beobachtungsphase nichts mehr passieren könne, wenn die Abfälle einmal in einem geologischen Tiefenlager gelagert sind und dieses dann verschlossen wird. Deshalb hätten wir Grünen eigentlich gewünscht, dass der Bundesrat im Zusammenhang mit der Kernenergiedebatte auch ein alternatives Konzept, bei dem man davon ausgeht, dass die Abfälle immer wieder rückholbar sind, zumindest auf den gleichen Bearbeitungsstand gebracht hätte wie dasjenige des geologischen Tiefenlagers. Das wurde leider nicht gemacht. Mit dem Antrag von Simonetta Sommaruga zum Artikel 31 haben wir jetzt aber die Chance, den Vorschlag des Bundesrates ein bisschen zu verbessern, weil hier auch eingeschlossen ist, dass man die Beobachtung, die allfällige Rückholung während der Beobachtungsdauer und die allfällige Umlagerung vornehmen kann und dass dafür auch die Kosten sichergestellt werden müssen.
Wir haben mit der Atommülllagerung gar keine Erfahrungen. Alles, was wir tun, entspricht dem heutigen Stand des Wissens. Aber es ist möglich, dass wir in zehn, fünfzehn Jahren realisieren, dass wir uns auf einer falschen Fährte bewegen oder eine veraltete Lagertechnik anwenden.
Aus der Altlastensanierung in Kölliken und Bonfol wissen wir, dass man später bezüglich der Lagerung zu ganz anderen Einsichten kommen kann als im Moment, wo man mit Lagern beginnt. Von daher ist es zwingend nötig, dass die Abfälle in einer ersten Phase dauerhaft beobachtet werden und dass man dann, wenn man merkt, dass das Lagerkonzept nicht ganz dem entspricht, was man erwartet hat, die Abfälle zurücknimmt und umlagert. Es ist klar, dass das mit relativ hohen Kosten verbunden ist, aber aus der Sicht der Grünen müssen die Betreiber auch dafür aufkommen. Sonst laufen wir Gefahr, dass bei solchen unvorhergesehenen Ereignissen wieder der Staat zur Kasse gebeten wird, und das wollen wir nicht. Wir sind der Meinung, dass sämtliche Kosten, die bei der Lagerung anfallen oder allenfalls anfallen können, vom Betreiber übernommen werden müssen.
Deshalb beantragt Ihnen die grüne Fraktion, der Minderheit Sommaruga zuzustimmen.
Leutenegger Hajo · Nationalrat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion
Der Ständerat hat hier den Entwurf des Bundesrates nach unserer Auffassung sinnvoll ergänzt, indem die Option einer internationalen Entsorgungslösung offen gehalten wird. Lassen Sie mich hier zur vorherigen Diskussion noch feststellen, dass gemäss Artikel 33 Absatz 4 für eine internationale Lösung eine völkerrechtliche Vereinbarung notwendig ist und nicht irgendein Vertrag mit einer russischen Firma, wie das Herr Rechsteiner Rudolf gesagt hat.
Nun will man aber diese Situation mit dem Minderheitsantrag Sommaruga wieder einschränken. Man verlangt die Sicherstellung von finanziellen Mitteln für allfällige Kosten nach der Endlagerung. Dies sind hypothetische Forderungen. Wir gehen von einer dauerhaften Endlagerung aus. Darauf sind alle Massnahmen - bis und mit Verschluss - ausgerichtet. Irgendwelche Vorgänge, die darüber hinausgehen, sind heute nicht vorgesehen, nicht bekannt und deswegen auch nicht bezifferbar. Wir müssten bei Annahme dieses Artikels konsequenterweise auch bei anderen Abfällen Ähnliches verlangen, zum Beispiel Sicherstellungen für die Kosten der Rückgewinnung von Treibhausgasen aus der Atmosphäre oder für die Reinigung von Meerwasser usw.
Solche Gesetzesbestimmungen verlassen den Boden der Realität, ihre Folgen sind weder bemessbar noch umsetzbar; das würde dazu führen, dass einfach die Entsorgungspflicht nie erfüllt werden könnte. Anderseits haben wir den Entsorgungsfonds geschaffen, um hier wenn nötig für die Kosten aufzukommen.
Die FDP-Fraktion lehnt diesen Minderheitsantrag ab und unterstützt die Kommissionsmehrheit.
Bigger Elmar · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich spreche zu Artikel 31 Absatz 2. Die SVP-Fraktion unterstützt die Mehrheit und somit den Ständerat.
Die Minderheit Sommaruga will die Entsorgung der Kernenergieabfälle nur in der Schweiz zulassen. Das ist für die SVP-Fraktion und für mich unverständlich. Normalerweise ist die SP doch weltoffen, aber bei der Entsorgung der Kernenergieabfälle ist sie sehr zurückhaltend und will eine rein schweizerische Entsorgung erzwingen - ja sogar ohne die Kostenfolgen oder geologisch besser geeignete Standorte zu berücksichtigen. Die Minderheit will mit allen Mitteln den Kernkraftstrom verteuern und bis zum Gehtnichtmehr mit Auflagen belasten. Dies wird unsere Kernkraftwerke arg in Bedrängnis bringen. Ich persönlich habe lieber Stromerzeugnisse aus der Schweiz, da ich überzeugt bin, dass bezüglich Kontrolle und Sicherheit das Bestmögliche getan wird.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie im Namen der SVP-Fraktion, der Mehrheit und dem Ständerat zuzustimmen und damit auch die Möglichkeit für eine internationale Lösung offen zu lassen.
Sommaruga Simonetta · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Bigger, ich möchte Ihnen zwei Fragen stellen:
1. Wie kommen Sie darauf, dass mit meinem Minderheitsantrag nur eine Entsorgung in der Schweiz möglich ist? Davon steht in diesem Minderheitsantrag kein Wort.
2. Finden Sie, dass eine dauerhafte Überwachung und der Einsatz von finanziellen Mitteln für Reparaturen und Rückholung überflüssige Massnahmen sind?
Bigger Elmar · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich habe nicht gesagt, dass Sie keine Entsorgung im Ausland wollen; aber der Beschluss des Ständerates beinhaltet in Absatz 2 Buchstabe b, dass die Entsorgung im Ausland möglich ist. Diese Bestimmung haben Sie nicht in den Antrag der Minderheit aufgenommen; Sie haben sie herausgenommen. Darum habe ich das vorhin so begründet.
Die Sicherheit ist eine Vertrauenssache. Man könnte schon meinen, dass nur die Schweiz Kernkraftwerke hätte. Ich glaube, es sind nicht nur in der Schweiz, sondern auch im Ausland Vorsichtsmassnahmen bei den Kernkraftwerken zu treffen. Ich habe das Gefühl, sie sind nicht von heute auf morgen zu treffen; sie bestehen schon.
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag Sommaruga zu unterstützen. Es wurde hier mehrfach betont, dass die Abfallentsorgung eines der grössten Probleme der Atomenergie überhaupt ist. Es wurde auch festgehalten, dass keine Lösung in Sicht ist - das wissen Sie genau.
Mit Absatz 2 gemäss Fassung des Bundesrates, aber auch des Ständerates wird stipuliert, dass wir in der Planung in einer Phase sind, in der wir von Verschluss sprechen können. Von den technischen Voraussetzungen für einen Verschluss sind wir aber noch weit entfernt. Es ist auch festzuhalten, dass ein Konzept der Rückholbarkeit der Abfälle das Mindeste ist, was wir in Bezug auf die Sicherheit voraussetzen müssen. Es ist heute allgemein unbestritten, dass nur eine dauernde Kontrolle und die Gewährung der Rückholbarkeit der nuklearen Abfälle das Risiko auch nur annähernd minimieren können. Nur sie ermöglichen es, den technischen Entwicklungen in Bezug auf eine bessere Entsorgung in Zukunft Rechnung zu tragen, und das ist angesichts der langen Zeiträume, von denen wir ausgehen müssen, notgedrungen die einzig verantwortbare Art der Entsorgung.
Frau Sommaruga verlangt, dass die Mittel auch für die Überwachung, für allfällige Reparaturen, für die Rückholung und die allfällige Umlagerung bereitgestellt werden müssen.
Das sind genau jene Probleme, die im Bericht der Ekra festgehalten worden sind. Im Bericht "Ekra II" wird festgehalten, dass es noch völlig offen ist, wie die Überwachungsphase des geologischen Tiefenlagers und die Rückholung der Abfälle zu finanzieren wären. Wenn Sie jetzt eine Gesetzgebungsarbeit machen, die diese Probleme nicht löst, die die Finanzierung weder der Überwachung noch der Rückholung verlangt, dann tragen Sie den Erkenntnissen der Ekra in Bezug auf die Entsorgungsstrategie der Zukunft in keiner Weise Rechnung.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit Sommaruga zuzustimmen. Er ist die einzige realistische Forderung, wenn Sie der Entsorgungspflicht auch nur annähernd nachkommen wollen.
Christen Yves · 1VP-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die CVP-Fraktion lässt mitteilen, dass sie die Mehrheit unterstützt.
Fischer Ulrich · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Mit dieser Bestimmung will die Minderheit nicht nur die Option einer Endlagerung im Ausland erschweren, sondern auch die Sicherstellung der finanziellen Mittel für die dauerhafte Überwachung, allfällige Reparaturen oder eine Rückholung und Umlagerung als Voraussetzung für die Erfüllung der Entsorgungspflicht verankern.
Die Mehrheit kam demgegenüber zum Schluss, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene Formulierung ausreichend ist und es zu weit führen würde, auch noch die Sicherstellung der Mittel für eine völlig hypothetische allfällige Rückholung und Umlagerung bereitzustellen.
Wir empfehlen Ihnen mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung die Ablehnung des Minderheitsantrages Sommaruga.
Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich
Der Bundesrat schliesst sich der Mehrheit an.
Christen Yves · 1VP-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Abs. 1, 3, 4 - Al. 1, 3, 4
Angenommen - Adopté
Abs. 2 - Al. 2
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 65 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 54 Stimmen
Art. 32
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Le président (Christen Yves, premier vice-président): Etant donné que je vois votre attention et votre motivation baisser à vue d'oeil, je me permets d'interrompre ici nos travaux. J'aimerais tous vous remercier d'avoir travaillé dans des conditions difficiles et en particulier M. Fischer qui a fonctionné en tant que rapporteur unique. Je remercie aussi M. Leuenberger, conseiller fédéral.
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 19.50 Uhr
La séance est levée à 19 h 50