03.073

Fernmeldegesetz. Änderung

Meyer Thérèse · P-F · Nationalrat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

Fernmeldegesetz

Loi sur les télécommunications

Art. 3 Bst. dsexies

Antrag der Kommission

Festhalten

Antrag der christlichdemokratischen Fraktion

dsexies. schneller Bitstrom-Zugang: Herstellung einer Hochgeschwindigkeitsverbindung zur Teilnehmerin oder zum Teilnehmer auf der Doppelader-Metallleitung (soweit und sofern diese ersetzt und entfernt wird: die entsprechende Übertragungskapazität, basierend auf der neuen Technologie) durch eine Anbieterin von Fernmeldediensten und Überlassung der Verbindung an eine andere Anbieterin zur Bereitstellung von Breitbanddiensten an einem entsprechend den technischen Möglichkeiten und der Marktbeherrschung bestimmten Zugangspunkt;

Art. 3 let. dsexies

Proposition de la commission

Maintenir

Proposition du groupe démocrate-chrétien

dsexies. accès à haut débit: l'établissement par un fournisseur de services de télécommunication d'une liaison à haute vitesse vers l'abonné sur la paire torsadée métallique (dans la mesure où celle-ci est remplacée et supprimée: la capacité de transmission correspondante se fonde sur la nouvelle technologie) et la mise à disposition de cette liaison en faveur d'un autre fournisseur en vue de la fourniture de services à haut débit, à un point d'accès défini en fonction des possibilités techniques et de la position dominante sur le marché;

Art. 11

Antrag der Kommission

Abs. 1, 2, 4bis

Festhalten

Abs. 2bis

Streichen

Antrag der christlichdemokratischen Fraktion

Abs. 1

Marktbeherrschende Anbieterinnen von Fernmeldediensten müssen anderen Anbieterinnen auf transparente und nichtdiskriminierende Weise zu kostenorientierten Preisen vollständig entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss, den Wiederverkauf von Teilnehmeranschlüssen auf Doppelader-Metallleitungen, Interkonnektion, Mietleitungen und Zugang zu den Kabelkanalisationen, sofern letztere über eine ausreichende Kapazität verfügen, gewähren. Sie müssen die Bedingungen und Preise für ihre einzelnen Dienstleistungen gesondert ausweisen. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten.

Abs. 1bis

Die Eigentümerin der landesweiten Netze von Teilnehmeranschlüssen muss schnellen Bitstrom-Zugang auf transparente und nichtdiskriminierende Weise zu kostenorientierten Preisen während vier Jahren flächendeckend allen andern Fernmeldedienstanbieterinnen zur Verfügung stellen, damit diese eigene Infrastrukturen aufbauen können. Nach vier Jahren verfällt der Anspruch, es sei denn, aus rechtlichen oder technischen Gründen wurde trotz rechtzeitiger Bestellung keine vollständige Entbündelung gewährt.

Abs. 2, 2bis

Streichen

Art. 11

Proposition de la commission

Al. 1, 2, 4bis

Maintenir

Al. 2bis

Biffer

Proposition du groupe démocrate-chrétien

Al. 1

Les fournisseurs de services de télécommunication occupant une position dominante sur le marché sont tenus de garantir aux autres fournisseurs l'accès totalement dégroupé à la boucle locale, la revente de raccordements sur la paire torsadée métallique, l'interconnexion, les lignes louées et l'accès aux canalisations de câbles, dans la mesure où ces dernières ont une capacité suffisante, à des conditions transparentes et non discriminatoires et à des prix orientés en fonction des coûts. Ils doivent présenter séparément les conditions et les prix de chacune de leurs prestations. Le Conseil fédéral fixe les modalités.

Al. 1bis

Les propriétaires des réseaux nationaux de raccordements d'usagers doivent mettre à la disposition de tous les autres fournisseurs de services de télécommunication, pendant quatre ans et dans toutes les parties du pays, l'accès à haut débit à des conditions transparentes et non discriminatoires et à des prix orientés en fonction des coûts, afin que ces fournisseurs puissent mettre sur pied leurs propres infrastructures. Cette obligation est caduque au bout de quatre ans, à moins que, pour des raisons juridiques ou techniques, l'accès à la boucle locale n'ait pu être totalement accordé malgré une demande déposée dans les délais.

Al. 2, 2bis

Biffer

Art. 16 Abs. 3

Antrag der christlichdemokratischen Fraktion

.... Stand der Technik an. Dabei berücksichtigt er insbesondere die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der dünnbesiedelten Gebiete, namentlich durch Aufnahme entsprechender neuer Dienste in die Grundversorgung.

Art. 16 al. 3

Proposition du groupe démocrate-chrétien

.... à l'état de la technique. A cet égard, il veille particulièrement à promouvoir la compétitivité des régions à faible densité de population, notamment en intégrant les nouvelles prestations correspondantes dans le service universel.

Art. 68a Abs. 1bis

Antrag der Mehrheit

Festhalten

Antrag der Minderheit

(Theiler, Jermann, Hegetschweiler)

.... Anbieterinnen während drei Jahren ab dem ....

Antrag der christlichdemokratischen Fraktion

Streichen

Art. 68a al. 1bis

Proposition de la majorité

Maintenir

Proposition de la minorité

(Theiler, Jermann, Hegetschweiler)

.... l'accès à haut débit durant trois ans ....

Proposition du groupe démocrate-chrétien

Biffer

La présidente (Meyer Thérèse, présidente): Le groupe démocrate-chrétien a déposé un concept qui concerne les articles 3 lettre dsexies; 11 alinéas 1, 1bis, 2 et 2bis; 16 alinéa 3; 68a alinéa 1bis.

Jermann Walter · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Christlichdemokratische Fraktion

Die CVP-Fraktion will mit ihren Anträgen die Pattsituation zwischen National- und Ständerat lösen: Der Nationalrat akzeptiert den zeitlich limitierten Bitstrom-Zugang, im Gegenzug verzichtet der Ständerat auf die Technologieneutralität. Der Service public und die Lebensqualität in den ländlichen Regionen sind zwei zentrale Anliegen der CVP. Qualitativ hochstehende Leistungen im Telekom- und in jedem anderen Service-public-Bereich müssen für alle erschwinglich sein.

Nun zu den Anträgen: Wir wollen viel Breitbandinfrastruktur zu möglichst günstigen Konditionen für alle Endkunden in der Schweiz. Breitbandinfrastruktur ist ein wichtiger Standortfaktor im internationalen Markt. Wir haben uns entschieden, dass der Markt die Sicherstellung und den Ausbau dieser Infrastruktur regeln soll. Es geht beim FMG nicht darum, dass alle die Infrastruktur der Swisscom benutzen können, sondern darum, dass die Marktteilnehmer, die Investitionen tätigen, die mit Steuergeldern aufgebaute Infrastruktur der Swisscom mitbenutzen können, bis ihre eigenen Infrastrukturen stehen. Das heisst, die Benutzung der Infrastruktur der Swisscom muss zeitlich begrenzt sein. Anders gesagt: Was mit Steuergeldern aufgebaut wurde, muss den Marktteilnehmern von der Swisscom während einer bestimmten Zeit zu vernünftigen Konditionen zur Verfügung gestellt werden. Wir wollen Rechtssicherheit. Für alle Paragrafen, in denen steht, dass eine politische Behörde prüft, ob Wettbewerb herrscht oder nicht, gilt: Hier wird sicher kein Wettbewerb stattfinden.

Zu Artikel 3 Buchstabe dsexies und Artikel 11 Absätze 1 und 1bis: Es geht hier um den schnellen Bitstrom-Zugang, um die Herstellung einer Hochgeschwindigkeitsverbindung zu den Teilnehmerinnen und Teilnehmern auf der Doppelader-Metallleitung. Es geht um eine Zugangsform, welche grundsätzlich auf alle Netzinfrastrukturen angewendet werden kann, also auf Mobilfunknetze, Kabelnetze und auf Netze anderer, heute noch nicht verfügbarer Technologien.

Auch in diesen Bereichen ist die Swisscom tätig, und auch hier wird die Swisscom wie die übrigen Netzinhaber betroffen sein. Ich möchte Ihnen zu bedenken geben, dass die Swisscom diese Doppelader-Metallleitungen, die heute in jedem Hausanschluss bestehen, von der damaligen PTT übernommen hat. Es ist deshalb nahe liegend, dass die Swisscom hier gewisse Opfer bringen muss. Mit dem neudefinierten Begriff "Teilnehmeranschluss" wird bezüglich des Ausmasses der Regulierung Rechtssicherheit geschaffen. Durch den Zusatz bezüglich der angemessenen Zugangspunkte wird sichergestellt, dass die neuen Anbieter - entsprechend den technischen Möglichkeiten und dem Ausmass der Marktbeherrschung der verpflichteten Anbieter - den Bitstrom an regional sinnvollen Zugangspunkten übernehmen können. Nur so kann der Bitstrom überhaupt zum Vorteil der Randregionen eingesetzt werden.

Mit unseren Anträgen wollen wir den Weg der Investitionssicherheit einschlagen. Wir wollen in keinem Fall das Eigentum "vernichten", sondern erreichen, dass die Infrastruktur unter bestimmten Bedingungen einem anderen zur Verfügung gestellt werden muss. Dass es aber keine Enteignung, sondern eine abzugeltende Vermietung sein muss, versteht sich von selbst. Wir wollen, dass der Bitstrom-Zugang zeitlich beschränkt allen Konkurrenten zur Verfügung gestellt wird.

Der Zugang soll auf vier Jahre beschränkt werden, was der Lebenszeit einer technologischen Breitbandgeneration entspricht. Dies hat den Vorteil, dass im Bereich Breitbandversorgung in der Schweiz keine gerichtlichen Entscheide mehr abgewartet werden müssen. Es ist klar, dass ab dem Inkrafttreten des Gesetzes die Swisscom allen Mitkonkurrenten ohne Wenn und Aber Zugang zum Kupferkabelnetz geben muss. Mit der klaren zeitlichen Begrenzung wird auch sichergestellt, dass Trittbrettfahren nicht möglich ist. Mit dem Gesetz wird deutlich gemacht, dass der Bitstrom von der Swisscom nur zur Verfügung gestellt werden muss, damit die Mitanbieter einfachere Bedingungen haben, wenn es darum geht, eine eigene Infrastruktur aufzubauen. Das Ziel muss sein, mit der vollständigen Entbündelung Infrastrukturwettbewerb zu haben und nicht langfristige Marktverzerrungen durch die günstige Mitbenutzung der Swisscom-Infrastruktur.

Mit dieser Öffnung wird im Bereich Breitbandversorgung Rechtssicherheit geschaffen, und der Konsument kann sofort unter verschiedenen Angeboten auswählen. Die Anbieter sind umgehend gezwungen, in der ganzen Schweiz, auch in den Randregionen, zu investieren. Wenn weder die Swisscom noch andere Anbieter Investitionen in dünnbesiedelten Gebieten, sprich Randregionen, vornehmen, wird mit Artikel 16 sichergestellt, dass in die Grundversorgung, die alle vier Jahre neu definiert wird, die entsprechenden neuen Dienste aufgenommen werden müssen.

Ich bitte Sie, die Anträge zu unterstützen.

Meyer Thérèse · P-F · Nationalrat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

Monsieur Theiler, je vous donnerai la parole sur votre proposition de minorité à l'article 68a alinéa 1bis plus tard parce qu'il s'agit ici d'un concept.

Amstutz Adrian · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die SVP-Fraktion will, was sie schon in der ersten Lesung im Nationalrat wollte: eine sinnvolle Liberalisierung, die einerseits den Markt zulässt, ohne investitionshemmende und marktverzerrende Trittbrettfahrerei zuzulassen, und die andererseits der staatlichen Kontrollbürokratie mit ihrer Regulierungswut einen Riegel vorschiebt.

Dieser Weg wurde in der ersten Lesung mit dem gemeinsamen, überparteilichen Antragspaket Jermann/Noser/Amstutz eingeschlagen und in der vorberatenden Kommission des Nationalrates für die zweite Lesung auch vollumfänglich bestätigt. Ich bin schon etwas überrascht, wenn sich nun die Mitköche dieses gemeinsamen Antrages kurz vor dem Servieren der Suppe bemühen, diese noch zu versalzen.

Sei es, wie es wolle, ich halte als Einziger des Antragstrios am in der ersten Lesung eingeschlagenen Weg fest, und ich werde dabei von der ganzen SVP-Fraktion unterstützt. Die SVP-Fraktion bekämpft sämtliche Anträge der CVP-Fraktion - bzw. von Herrn Jermann - und wird konsequent die Entscheide der vorberatenden Kommission stützen. Das heisst auch, dass wir die Ständeratslösung, soweit Differenzen bestehen, vollumfänglich ablehnen.

Jetzt zum sogenannt neuen Konzept der CVP: Die Aufnahme der Marktbeherrschung als Bestimmungskriterium für den Zugangspunkt ist noch eine Verschlimmbesserung der Ständeratslösung. Eine solche Vermischung von Definitionen und Eingriffskriterien ist schon aus der Sicht der "Gesetzeshygiene" abzulehnen. Viel schlimmer jedoch ist der Umstand, dass hier materiell Tür und Tor zu einer willkürlichen Marktbeeinflussung durch die Regulierungsbehörde geöffnet werden sollen. So etwas ist unbedingt abzulehnen.

Das Ziel ist es ja, dass investiert wird. Dann gibt es auch keinen Grund, auf einer neuen Technologie - auf Glasfaser - und damit eben auf neuen Investitionen Bitstream-Zugang zu gewähren; selbst dann nicht, wenn dieser auf die Kapazität der Doppelader beschränkt wird. Es ist und bleibt eine neue Investition. Es ist - ich gebe es zu - für mich eine herbe Enttäuschung, dass jetzt die CVP als Wirtschaftspartei und offenbar auch Teile der FDP in eine solche Falle tappen. Meine Damen und Herren von der CVP, was hier vorgeschlagen wird, ist behördlich gesteuerter Wettbewerb auf sozialisierten Netzwerken, egal, ob alt oder neu. Solches kann ich nur als scheinliberal einstufen.

Es geht im gleichen Schritt weiter, Herr Jermann. Mit dem neuformulierten Artikel 11 Absatz 1bis werden alle diese Anforderungen, vor allem der gesonderte Ausweis von Bedingungen und Preisen, an die Swisscom - und nur an diese - auch auf die neu zu entwickelnden Technologien übertragen. Das, Herr Jermann, ist ein Schildbürgerstreich der übleren Sorte. In Artikel 11 Absatz 1bis findet sich die Bezeichnung "Eigentümerin der landesweiten Netze von Teilnehmeranschlüssen". Sie können hier "Swisscom" hereinschreiben! Das ist ein Etikettenschwindel; es ist nichts anderes als ein plumper Ersatz für "Swisscom". Wir von der SVP wollen weder Heimatschutz für die Swisscom, noch wollen wir eine Lex Swisscom, wie sie hier von der CVP vorgeschlagen wird.

Herr Jermann, erklären Sie mir bei diesem Absatz doch bitte noch den genauen Zusammenhang mit der vollständigen Entbündelung am Schluss des Textes. Und erklären Sie mir bitte, wie Sie dieses Regulatoren-, Anwalts- und Gerichtsfutter in der Praxis umsetzen wollen - in einer Praxis, bezüglich der Sie mit mir zusammen bei der ersten Lesung für die folgenden Oberziele gekämpft haben:

1. Es soll möglichst rasch viel Bandbreite zu günstigen Preisen und laufend entsprechend rasche Investitionen in neue Technologien geben.

2. Wir wollten Rechtssicherheit, damit rasch Investitionen in diese neue Technologien gemacht und getätigt werden.

3. Wir wollten die Einschränkung der Macht des Regulators, also des Bundesamtes.

Jetzt noch zu Artikel 16 Absatz 3: Da haben wir das, wovor z. B. auch der Spezialist für Ordnungspolitik, Peter Morf, in "Finanz und Wirtschaft" explizit und zu Recht gewarnt hat, nämlich eine unsägliche Regulierungsspirale. Man sieht bei der CVP-Fraktion offenbar ein, dass sich selektives Rosinenpicken wohl auf lukrative Versorgungsgebiete und nicht auf die Randregionen und Berggebiete konzentrieren würde. Deshalb versucht die CVP-Fraktion hier zum Schluss, die durch ihr Fehlkonstrukt drohende Fehlentwicklung zu mildern, natürlich einmal mehr mit der staatlichen Regulierungsbürokratie.

Ich bitte Sie, diesem Ansinnen einen Riegel vorzuschieben und die Anträge der CVP-Fraktion samt und sonders abzulehnen.

Levrat Christian · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

A l'article 11, nous sommes au coeur de la discussion sur la libéralisation du dernier kilomètre, une discussion commencée au lendemain de l'entrée en vigueur de la loi sur les télécommunications en 1998 et poursuivie de manière pratiquement ininterrompue depuis cette date.

Aujourd'hui, nous avons un choix déterminant à faire. Nous devons décider si nous entendons faire oeuvre de raison dans ce dossier ou si nous allons une nouvelle fois, dans le domaine du service public, provoquer la population, une population qui a dit tout son scepticisme dans le vote sur le marché de l'électricité en 2002 ou sur l'initiative populaire "Services postaux pour tous" en 2004, une population qui n'admettrait pas un affaiblissement du service public au bénéfice exclusif des grandes multinationales étrangères actives dans le domaine des télécommunications.

Une chose est claire: si ce conseil devait suivre la décision du Conseil des Etats, nous en appellerions au peuple. La décision du Conseil des Etats n'affaiblirait pas en premier lieu Swisscom. Cette libéralisation forcenée porterait avant tout un coup fatal à toute la branche des télécommunications. Elle mettrait en danger la position de la Suisse, aujourd'hui excellente, dans la société globale de l'information.

La commission a vu ce danger. Après un débat approfondi, elle a décidé par 21 voix contre 3 - je répète, par 21 voix contre 3! - de maintenir sa version initiale; une version qui, faut-il le rappeler, avait été portée et proposée par les trois groupes bourgeois de ce conseil.

Permettez-moi, dès lors, de vous dire mon étonnement face à la proposition apparemment spontanée du groupe démocrate-chrétien. Elle n'a jamais été discutée en première lecture et elle n'a pas été soumise à la commission lors de l'examen précédant la deuxième lecture. Elle semble née, une fois de plus dans ce dossier, d'obscures tractations de dernière minute. Cette proposition ne correspond à aucun concept sérieux. Elle soutient d'abord ne pas vouloir reprendre la notion de "neutralité technologique" qui a été retenue par le Conseil des Etats. Si vous la lisez attentivement, en particulier à la lettre dsexies, vous vous rendrez compte que cette notion de "neutralité technologique" figure bel et bien dans cette proposition et qu'il ne s'agit pas ici, contrairement à ce que dit Monsieur Jermann, de libéraliser et de favoriser l'accès au réseau historique de Swisscom, mais bien de favoriser l'accès aux nouvelles technologies, aux nouvelles infrastructures que Swisscom pourrait être amenée à poser. Il s'agit donc là clairement d'une régulation à l'américaine, une régulation que même les autorités américaines ont décidé d'abolir en 2005.

Cette proposition entraînerait un renforcement massif du pouvoir de l'administration, au risque de déstabiliser le marché de la large bande en Suisse, un marché qui fonctionne correctement aujourd'hui. Nous le disons très clairement: avec la variante du Conseil national - celle des trois groupes bourgeois de ce conseil en première lecture -, la limite du supportable est atteinte. Nous sommes en principe opposés à toute ouverture du dernier kilomètre. Si vous vous souvenez, cela a été notre position constante depuis plusieurs années. Nous y sommes opposés par souci pour les régions périphériques, par souci pour l'emploi, par souci pour la qualité des prestations en matière de télécommunications.

Par gain de paix, nous vous avons fait en première lecture une offre de compromis. C'était la proposition de la minorité Marti Werner, qui prévoyait un dégroupage complet sur le cuivre. Vous l'avez rejetée et avez préféré à l'époque la proposition Amstutz/Noser/Jermann.

Aujourd'hui, nous sommes confrontés à la nouvelle proposition du groupe démocrate-chrétien. Je vous le dis très clairement: c'est un pas que nous ne ferons pas. La limite du tolérable pour nous est atteinte et nous combattrons toute ouverture qui aille au-delà de la version du Conseil national. Cette dernière ne nous convient pas dans son essence; ce n'est pas notre révision, elle ne favorise ni la concurrence, ni la qualité des prestations en matière de télécommunications, mais au moins elle ne cause pas de dommages irrémédiables à la branche, et dans ce sens, nous pourrions vivre avec.

Je vous invite par conséquent à faire oeuvre de raison et à suivre la majorité écrasante de la commission.

Teuscher Franziska · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

Die grüne Fraktion sieht grundsätzlich keinen Handlungsbedarf, die letzte Meile zu entbündeln. Daher waren wir ursprünglich auch nicht für die vorliegende Revision. Doch der Nationalrat entschied anders: Die letzte Meile soll mit dem Konzept des Nationalrates nun auf dem Kupferkabel geöffnet werden. Die grüne Fraktion trägt diesen Kompromiss mit, weil er politisch als mehrheitsfähig einzustufen ist. Völlig unverständlich hat der Ständerat dann unser Konzept über den Haufen geworfen. Der Ständerat entschied sich für eine weitgehende Variante der Entbündelung und hat damit aus Sicht der grünen Fraktion das Fuder überladen. Die grüne Fraktion lehnt daher den Beschluss des Ständerates klar ab.

Wir können uns nur mit einem Kompromiss einverstanden erklären, der möglichst wenig und nicht möglichst viel entbündelt. Denn je mehr wir im Telekommunikationsbereich vom heute gut funktionierenden System abweichen, desto mehr setzen wir die flächendeckende Grundversorgung von hoher Qualität aufs Spiel. Die Schweiz steht international mit ihrem System gut da.

Völlig unverständlich für die grüne Fraktion ist, was Herr Jermann uns hier im Namen der CVP-Fraktion vorschlägt. Wir haben in der Kommission die Konzepte sehr intensiv diskutiert. Wir sind in der Differenzbereinigung, und da geht es doch nicht an, dass die CVP-Fraktion ein neues Konzept aus dem Hut zaubert. Die grüne Fraktion will gar nicht auf diesen Vorschlag einsteigen. Wir finden, das entspricht nicht einer seriösen Behandlung eines Gesetzes.

Die Grünen orientieren sich bei ihren Entscheiden an den Interessen der Bevölkerung und nicht an jenen der Firmen. Die gute, flächendeckende Erschliessung wollen wir nicht mit mehr Konkurrenz unter den verschiedenen Anbietern und Anbieterinnen aufs Spiel setzen. Die Erfahrungen in den USA und der EU haben auch gezeigt, dass man dort die umfassenden Entbündelungsregelungen, welche vor ein paar Jahren beschlossen worden sind, wieder rückgängig gemacht und auf wenige Bereiche beschränkt hat. Denn mit den umfassenden Entbündelungsregelungen leben vor allem die Zentren gut, die Gebiete ausserhalb der Zentren und die Randregionen haben das Nachsehen.

Lernen wir also aus den Fehlern der anderen. Unsere Kommission hat mit 21 zu 3 Stimmen beschlossen, am Konzept unseres Rates festzuhalten. Steigen wir heute also nicht auf den Schnellschuss der CVP ein, und folgen wir nicht den Liberalisierungsgelüsten des Ständerates. Halten wir heute auch hier im Rat ganz klar an unserem Kompromiss fest.

Noser Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich kann Kollege Jermann verstehen, dass er für die CVP-Fraktion diese Anträge eingereicht hat. Damit möchte er eigentlich dokumentieren, dass die Kommission in der Differenzbereinigung ungenügende Arbeit geleistet hat.

Sie mögen sich daran erinnern, dass wir in der ersten Lesung hier im Rat einen Kompromiss gefunden haben. Mit diesem Kompromiss haben wir die Vorlage dem Ständerat übergeben. Der Ständerat hat den Kompromiss des Nationalrates nicht aufgenommen, sondern ist mehr oder weniger zum Entwurf des Bundesrates zurückgegangen. Mit diesem Entscheid wollte der Ständerat aber in keiner Weise signalisieren, dass er nichts von unserer Arbeit hier im Rat hält, sondern - und das geht eindeutig aus dem Amtlichen Bulletin hervor - viele Ständeräte wollten eine Differenz schaffen und damit der nationalrätlichen Kommission eine Chance geben, den hier gefundenen Kompromiss noch einmal zu diskutieren und allfällige Garantiearbeiten zu machen, um dann eventuell auf diesen Kompromiss einzuschwenken.

Nun hat die Kommission den Steilpass des Ständerates leider in keiner Weise aufgenommen. Man hat auch keinen Schritt in Richtung Ständerat gemacht, ja, es gibt nicht einmal eine Minderheit, die irgendetwas von dem, was der Ständerat vorgeschlagen hat, aufgenommen hat, sprich: Man hat den gutschweizerischen Kompromiss noch nicht gefunden. Damit ist es auch klar, dass eine weitere volle Runde nötig sein wird, damit sich diese beiden Räte näher kommen können, und im Extremfall wird sogar eine Einigungskonferenz nötig sein. Damit wird das Gesetz im schlimmsten Fall erst 2007 in Kraft treten können.

Wenn sich auch die Branche in vielen Dingen nicht einig ist, eines ist in der Branche klar: Man muss so schnell wie möglich wissen, was in diesem Gesetz steht, damit man wieder arbeiten kann. Es ist nämlich klar - das sage ich nicht zuletzt zugunsten der Randregionen -: Solange dieses Gesetz nicht verabschiedet ist, investiert niemand, nicht nur die Swisscom nicht. Solange das nicht klar ist, verzögern sich die Investitionen in die gute Breitbandtechnologie. Da sind sich Herr Amstutz und Herr Noser auf der ganzen Linie einig. Das ist weder im Interesse der Konsumenten noch im Interesse der Branche, noch ist es im Interesse der Angestellten.

Kollege Jermann will dem Ständerat eine Brücke bauen und damit den Einigungsprozess beschleunigen. Die FDP-Fraktion weiss das zu schätzen; es ist auch der Wille unserer Fraktion, dass dieses Gesetz möglichst schnell in Kraft treten kann. In diesem Sinn wird ein Teil der FDP-Fraktion den Antrag der CVP-Fraktion unterstützen. Die FDP-Fraktion wünscht sich nun aber, dass in den beiden Räten umgehend ein Weg gefunden wird, wie dieses Gesetz möglichst schnell in Kraft gesetzt werden kann.

Leuenberger Moritz · VPBR-M · Bundesrat · Zürich

Die Debatte dreht sich um den Zugang auf die letzte Meile und ist festgefahren. Im Wesentlichen beziehen sich die Differenzen auf sehr wenige Punkte, weil Einigkeit darüber besteht, dass die physische Entbündelung des Kupferdrahtes der Swisscom eingeführt werden soll. Es besteht auch Einigkeit darüber, dass man grundsätzlich ein Recht auf schnellen Bitstrom ins Gesetz aufnehmen will.

Die Hauptdifferenz bezieht sich auf die Modalitäten des schnellen Bitstrom-Zugangs. Der Nationalrat zieht eine restriktive Lösung vor, er will den schnellen Bitstrom nur befristet zulassen und will ihn auf Kupferdraht beschränken. Die Modalitäten sind insgesamt so eng formuliert, dass der schnelle Bitstrom in der Realität wahrscheinlich gar nie genutzt werden kann. Der Ständerat bevorzugt eine offenere Lösung: Der schnelle Bitstrom-Zugang soll, unabhängig von der eingesetzten Technologie, immer dann möglich sein, wenn der Wettbewerb nicht spielt, d. h., wenn ein Anbieter marktbeherrschend ist. Eine Befristung ist nicht vorgesehen, allfällige Risiken dieser Lösung will der Ständerat abfedern, indem er dem Bundesrat die Kompetenz zur Korrektur unerwünschter Entwicklungen erteilt.

Hinter diesen beiden Positionen stehen unterschiedliche Beurteilungen der zukünftigen Entwicklung. Vereinfacht ausgedrückt kann man die beiden Sichtweisen folgendermassen zusammenfassen: Hinter Ihrer Lösung, also hinter der Nationalratslösung, steht die Angst, eine zu offene Regelung führe zu einem sogenannten Trittbrettfahrertum und gefährde künftige Investitionen insbesondere in den Randregionen. Aus diesem Grund will man den schnellen Bitstrom nicht als eigenständige und dauerhafte Lösung zulassen, sondern nur befristet, als Vorbereitung zur Entbündelung. Der Ständerat dagegen ist der Meinung, dass ohne schnellen Bitstrom insbesondere in den Randregionen kein Wettbewerb entstehen kann und dass damit der Bevölkerung in diesen Gebieten die Wahlmöglichkeit genommen wird. Im schnellen Bitstrom wird somit eine eigenständige Zugangslösung gesehen, die dort längerfristig zum Einsatz kommen soll, wo sich die Entbündelung aus wirtschaftlichen Gründen nicht durchsetzen wird.

An sich ist interessant, dass beide Positionen ausgerechnet mit den Randregionen argumentieren. Offenbar gehen, so muss man daraus schliessen, die Einschätzungen der zukünftigen Entwicklung diametral auseinander. Beide Positionen argumentieren aber unter Bedingungen, die ungewiss sind, denn niemand kann letztlich mit Sicherheit sagen, bei welcher Lösung die Risiken grösser sind. Der Bundesrat hat, das wissen Sie, immer die Position des Ständerates geteilt. Mein Hauptanliegen jetzt, in diesem Moment, kann es aber nicht sein, wieder einfach auf der Lösung Ständerat/Bundesrat zu beharren, so, wie die Mehrheit Ihrer Kommission auch auf der bisherigen Nationalratslösung beharrt, sondern mein Hauptanliegen heute ist es, dass dieses Gesetz als solches demnächst verabschiedet wird.

Denn die Gesetzesrevision hat zwei wichtige Anliegen: Zunächst sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit das Potenzial der Informationstechnologien in der Schweiz landesweit realisiert werden kann. Damit die sich eröffnenden Möglichkeiten genutzt werden können, braucht es eine Vielfalt an Breitbanddiensten. Da ist - und da sind wir uns ja einig - zumindest eine Entbündelung unabdingbar. Das Gesetz will auch, vergessen wir das nicht, die negativen Entwicklungen und Missbräuche des Wettbewerbes bekämpfen. In diesen Punkten ist es ja völlig unbestritten; ich denke an den Missbrauch von Mehrwertdienstnummern, an Spam usw.

Die festgefahrene Diskussion stellt die Verwirklichung dieser unbestrittenen Anliegen infrage. Gerade weil sich die unterschiedlichen Positionen auf unsichere Prognosen stützen, sollte es doch irgendwie möglich sein, einen Kompromiss zu finden. Die Anträge der CVP-Fraktion, die nun eingereicht worden sind, signalisieren doch wenigstens Diskussionsbereitschaft. Sie gehen in eine richtige Richtung. Ich möchte Sie bitten, diesen Anträgen zuzustimmen - nicht unbedingt, weil ich der Meinung bin, sie seien schon vollendet. Es gibt noch Punkte, die zu diskutieren sind. Ich will die zwei Punkte nennen: Erstens handelt es sich bei Artikel 11 Absatz 1bis um eine Lex Swisscom; das ist vorher gesagt worden. Die Verpflichtung, schnellen Bitstrom-Zugang anzubieten, gilt ausschliesslich für die Swisscom und knüpft nicht an die Marktbeherrschung an, obwohl es eigentlich darauf ankommen müsste. Das ist systemfremd und schafft einen Widerspruch zur Definition des schnellen Bitstrom-Zugangs. Die zweite Schwäche liegt in der zeitlichen Befristung von vier Jahren, die beantragt wird mit dem Ziel, danach überall in der Schweiz eine vollständige Entbündelung realisiert zu haben. Es sind aber zwei Punkte, über die man sich im Ständerat noch unterhalten kann.

Eine Annahme der Anträge der CVP-Fraktion brächte Bewegung in die völlig festgefahrene Debatte und gäbe auch dem Ständerat die Möglichkeit, seinerseits Konzessionen zu machen und einen Kompromiss zu finden. Von daher ersuche ich Sie, diesem Versuch eines Kompromisses zuzustimmen.

Amstutz Adrian · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Bundesrat Leuenberger, haben Sie zur Kenntnis genommen, dass gerade die Randregionen in unseren Nachbarstaaten die Leidtragenden von sogenannten Entbündelungsübungen sind, wie wir sie hier jetzt auch anstreben und wie das offenbar auch im Sinne Ihres Bundesamtes ist? Ich nenne hier Deutschland und Frankreich. Bitte erklären Sie, warum Sie diesen Fehler hier in der Schweiz wiederholen wollen.

Leuenberger Moritz · VPBR-M · Bundesrat · Zürich

Wir wollen eben diesen Fehler hier nicht wiederholen, wobei ich in Klammern sagen muss: Ob bei unseren Nachbarländern in diesem Ausmass, wie Sie es jetzt geschildert haben, Versorgungslücken vorhanden sind, muss ich bezweifeln. Aber immerhin kann ich sagen, dass es diese Breitbandanschlüsse bei uns schon heute gibt; ich nenne das Puschlav, ich nenne das Bergell. Unmittelbar in der Nachbarschaft, in Chiavenna - jetzt schütteln Sie den Kopf, dabei gebe ich Ihnen in diesem Punkt Recht, Sie müssen immer fertig zuhören -, bestehen diese Breitbandanschlüsse deswegen nicht, weil Italien ein völlig anderes System hat. Bei uns haben die Randregionen bei der Swisscom darauf gedrängt, dass diese Investitionen gemacht werden, und sie sind gemacht worden. Sie würden, wenn die letzte Meile entbündelt würde, so, wie wir das mit den flankierenden Massnahmen vorsehen, eben nicht zerstört werden.

Simoneschi-Cortesi Chiara · Mit-F · Nationalrat · Tessin · Christlichdemokratische Fraktion

A sa séance des 27 et 28 juin 2005, la commission a repris la discussion en deuxième lecture sur la modification de la loi sur les télécommunications. En substance, dans sa grande majorité, elle a maintenu la décision que son conseil avait prise il y a une année.

Les positions entre les deux conseils sont divergentes surtout sur les conséquences de l'ouverture du dernier kilomètre. Il y a une seule prémisse qui est commune: la réglementation de l'accès aux différentes formes doit être entreprise quand il y a une position dominante sur le marché. Les principales différences concernent les articles 3, 11 et, naturellement, 68a.

Le Conseil des Etats, tout comme le Conseil fédéral, s'est prononcé pour une réglementation qui fait abstraction de l'infrastructure. Cela veut dire que quand il y a une position dominante, ils veulent intervenir soit sur le réseau téléphonique historique de Swisscom, soit sur les réseaux câblés ou sur les réseaux de la téléphonie mobile. C'est la fameuse neutralité technologique qui n'est pas du tout appréciée par la majorité de la commission. Notre conseil avait par contre choisi une réglementation qui ne touchait que la paire torsadée métallique, donc le réseau historique, soit pour l'accès totalement dégroupé, soit pour l'accès à haut débit.

En plus, notre conseil indique quel doit être le point d'accès. A l'article 3 lettre dsexies, il spécifie que l'ouverture doit se faire "depuis la centrale jusqu'au bâtiment" - "Anschlusszentrale" en allemand. Cela signifie que si les entreprises concurrentes de Swisscom veulent offrir le haut débit, elles seront obligées de construire une infrastructure qui arrive jusqu'aux 1400 centrales réparties dans toute la Suisse. Cette définition du point d'accès a été faite pour obliger les entreprises concurrentes à investir dans un délai qui est fixé à l'article 68a alinéa 1bis, duquel on parlera plus tard.

Pour ce qui concerne les points d'accès - les centrales où l'on peut avoir l'accès: le Conseil des Etats, à la différence du Conseil national, n'indique pas jusqu'à quel point on doit investir, mais il prend comme critère la position dominante sur le marché. C'est-à-dire que l'entreprise concurrente doit pouvoir aller jusqu'au même point que celui où peut aller ou le même point où se trouve l'ex-monopoliste. Selon l'analyse de la Commission de la concurrence, qui est habilitée à trancher cette question, cela concerne 56 centrales dans toute la Suisse. Si l'on prend l'exemple du canton des Grisons et si, dans ce canton, on veut offrir l'accès à haut débit à tout le monde, selon la version du Conseil des Etats, les concurrents de Swisscom devront ainsi se relier à cinq centrales.

Selon la version de notre conseil, elles devraient se relier à 85 centrales. Cela veut dire que nous voulons obliger les entreprises concurrentes à bâtir une nouvelle infrastructure jusqu'à 85 centrales. C'est là la grande différence entre le Conseil des Etats et notre conseil, c'est-à-dire le fait de se demander jusqu'où on force la concurrence, jusqu'à quel point on oblige à investir, et dans combien de centrales.

Au sujet des investissements, les opinions au sein de la commission, et même entre les experts, sont fortement partagées. Les uns disent qu'en obligeant à investir dans 1400 centrales dans toute la Suisse, on faciliterait l'offre du haut débit dans tout le pays et pour tout le monde, et donc, qu'on tiendrait mieux compte de toutes les régions périphériques. Les autres affirment que ce raisonnement est faux: plus le nombre des centrales à relier sera faible, plus les entreprises concurrentes investiront facilement et rapidement, avec plus de gains pour les régions périphériques. C'est donc sur ce point - cité aussi par Monsieur le conseiller fédéral Leuenberger - que s'est concentrée la discussion, sur la différence des interprétations soit théoriques, soit sur l'avenir de l'ouverture du dernier kilomètre.

A l'article 11 alinéa 1, qui est le coeur du projet de loi, la commission maintient sa position. Il s'agit d'une liste exhaustive des principales formes d'accès qui se différencie de celle du Conseil des Etats par les points suivants. Elle ne concerne pas l'accès à haut débit, qui est réglé dans un article à part. Elle ne considère pas la revente des raccordements, qui figure dans la formulation du Conseil des Etats. Par contre, la formulation de notre conseil traite la question de la facturation pour l'utilisation de la boucle locale.

En ce qui concerne l'évolution future de la loi, notre conseil n'est pas d'accord avec la formulation du Conseil des Etats, qui veut octroyer la compétence à l'Assemblée fédérale lorsqu'il s'agira de régler l'accès à de nouvelles technologies dans le futur. Il propose donc de biffer cet article.

Le Conseil des Etats a également trouvé une solution alternative à la préoccupation de notre conseil, qui voudrait éviter les "Trittbrettfahrer", et promouvoir les investissements des entreprises concurrentes. A l'article 11, le Conseil des Etats introduit un alinéa 2bis qui prévoit un contrôle du Conseil fédéral trois ans après l'entrée en vigueur de la loi.

La commission souhaite biffer cet alinéa et maintenir l'article 68a alinéa 1bis qui règle cette question. Dans cet article, il est question d'une double limitation temporaire: d'une part, les fournisseurs de services de télécommunication occupant une position dominante sur le marché sont tenus de garantir l'accès à haut débit durant deux ans dès que la prestation est disponible; d'autre part, la disposition s'applique pendant 6 ans. Il y a donc une double limitation temporaire. La commission propose d'en rester à cette formulation.

Permettez-moi de dire deux mots encore sur certaines interventions. Je trouve qu'il n'est pas juste d'attaquer un collègue qui a présenté une proposition afin d'établir un pont, de trouver une solution de conciliation entre la formulation de notre conseil et celle du Conseil des Etats. Je trouve cela peu démocratique parce que chacun de nous ici a le droit de présenter des propositions et je trouve peu élégant de traiter un collègue de cette manière. La démocratie repose sur les propositions que l'on fait ainsi que sur la discussion et le dialogue qui s'instaurent. C'est ce qui fait l'importance de notre Parlement, car nous avons le devoir de trouver des solutions viables. Donc, il était injuste de faire ces remarques; il eût été juste d'examiner cette proposition et de dire que tel ou tel alinéa ne convenait pas, etc., mais attaquer une personne est inacceptable.

Levrat Christian · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Madame Simoneschi, vous êtes rapporteur d'une commission qui a décidé, par 21 voix contre 3, de maintenir la version initiale de son conseil. Vous nous avez beaucoup parlé de la version du Conseil des Etats; vous avez disserté suivant votre position personnelle. Je vous serais reconnaissant de rappeler que la commission a décidé, à une très large majorité, de maintenir la version initiale de son conseil.

Quant à vos remarques conclusives, je me contenterai de dire que je me serais attendu à ce qu'en tant que rapporteur, vous regrettiez avec nous que ces propositions n'aient pas été faites en commission de manière que nous ayons pu les examiner.

Simoneschi-Cortesi Chiara · Mit-F · Nationalrat · Tessin · Christlichdemokratische Fraktion

Monsieur Levrat, je pense que vous avez une idée très restrictive de la démocratie et du dialogue démocratique. Pour ma part, j'ai fait mon travail; j'ai été très objective. Cela ne vous a pas plu que j'aie exposé les deux opinions. Il y a deux opinions, Monsieur Levrat, et non la pensée unique Swisscom! Il y a eu deux opinions en commission et il en est de même dans ce conseil. La démocratie veut que les deux opinions soient exposées: c'est notre devoir de faire ce travail. Nous ne sommes pas mandatés par le peuple pour ne rien faire et pour causer seulement des dégâts! Nous avons le devoir de trouver des solutions viables pour notre pays. J'ai été très objective. J'ai relu mon texte dix fois: vous n'y trouverez rien à redire. Les deux opinions s'y trouvent et c'est mon devoir de les exposer. (Applaudissements partiels)

Laubacher Otto · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich versuche, die Meinung der Kommission möglichst wertungsfrei darzustellen.

Die KVF-NR hat am 28. Juni 2005 die Differenzen zum Ständerat im Fernmeldegesetz beraten. Wir haben erhebliche Differenzen zur Fassung des Ständerates. Diese sind vor allem in Artikel 11 zu finden und in den davon abhängigen Artikeln 3 und 68a. Die wesentlichen Differenzen bestehen erstens beim Bitstrom-Zugang, zweitens bei der Verrechnung und beim Wiederverkauf von Teilnehmeranschlüssen und drittens bei der Dynamisierung der Regel der Entwicklungsklausel für Definitionen weiterer Zugangsformen - oder deren Streichung -, die gemäss Ständerat abschliessend im Gesetz aufgezählt werden sollen. Klar ist, dass alle, Bundesrat, Ständerat und Nationalrat, den schnellen Bitstrom zu kostenorientierten Preisen wollen. Unterschiedliche Auffassungen gibt es aber über die Pflicht der Zurverfügungstellung des Netzes.

Die bundesrätliche Lösung gemäss Botschaft sah vor, die Marktbeherrschung als Kriterium für die Verpflichtung festzuschreiben, ein Netz für den Bitstrom zur Verfügung zu stellen. Das würde bedeuten, dass bezüglich der Verteilung von Fernmeldediensten sowohl das historisch gewachsene Telefonnetz der Swisscom, aber möglicherweise auch die Fernsehkabelnetz-Betreiber und die Mobilfunkanbieter betroffen wären, wenn sie marktbeherrschend sind. Der Bundesrat schlug vor, dass die Zugangsformen, welche reguliert sind, im Gesetz exemplarisch aufgezählt werden sollen, sodass die Comcom je nach technischer und wirtschaftlicher Entwicklung zusätzliche Zugangsformen hätte definieren und bestehende aus der Regulierung hätte nehmen können.

Der Ständerat lehnte sich im Wesentlichen an den Entwurf des Bundesrates an, sah aber vor, eine Entwicklungsklausel in einer Parlamentsverordnung festzuschreiben - was bedeuten würde, dass die Sache in den Händen des Parlamentes läge und kein Referendum möglich wäre.

Der Nationalrat suchte eine Lösung, die den Bitstrom-Zugang vor allem auf dem historisch gewachsenen Kupferkabelnetz der Swisscom und nur bis zum Hauptverteiler - das sind per Definition die Ortszentralen, es ist dies die klassische Monopolrente - freigibt.

Wie haben die Marktakteure auf die verschiedenen Konzepte reagiert? Die Swisscom möchte gar keine Zugangsregel, die Kabelnetzbetreiber möchten Zugangsregeln, aber nur, wenn es sie nicht betrifft. Die Mobilfunkbetreiber möchten im Prinzip das Gleiche wie die Kabelnetzbetreiber, und die Interessengemeinschaft der kleinen Fernmeldedienstanbieter möchte eine möglichst umfassende Zugangsregelung. Das war jetzt eine etwas verkürzte Darstellung, aber im Kern trifft sie zu.

In der Kommission haben wir denn auch über die Erfahrungen diskutiert, die im Ausland gemacht wurden. Die Erfolge sind sehr unterschiedlich, und wir haben festgestellt, dass wir in der Schweiz ein sehr gutes Bitstromnetz haben. In der Kommission lagen dann zu Artikel 11 auch drei gleichlautende Anträge vor, die an der nationalrätlichen Lösung festhalten wollten. Es gab auch noch andere Anträge zu Artikel 11, die allerdings nicht so lauteten wie jener, der heute eingebracht worden ist.

Die Kommission hat dann auch mit 21 zu 3 Stimmen ohne Enthaltungen beschlossen, bei der nationalrätlichen Lösung zu bleiben. Im Nachgang wurden alle anderslautenden Anträge zurückgezogen bis auf einen Antrag zu Artikel 68a Absatz 1bis, der dann wiederaufgenommen wurde und der in einem Minderheitsantrag seinen Niederschlag findet, über den wir noch zu befinden haben. Die Kommission hat dann mit 19 zu 3 Stimmen gegen diesen Antrag votiert.

Ich bitte Sie im Namen der Kommission, die nationalrätliche Lösung zu favorisieren und ihr zuzustimmen.

Darf ich vielleicht noch einen ganz kurzen Kommentar zu den Anträgen der CVP-Fraktion machen? Die lagen so in der Kommission nicht vor, in diesem Wortlaut. Aber ich möchte Sie einfach darauf aufmerksam machen, dass Sie in Artikel 11 Absatz 1, der sich jetzt nur noch auf den Doppelader-Metallleitungsanschluss konzentriert, natürlich alle anderen ausschliessen, also die Kabelbetreiber, die Mobilfunker, die in diesem Artikel 11 nicht mehr inbegriffen sind. Sie präjudizieren eigentlich die zukünftige Entwicklung, wenn sie Triple Play machen, indem an und für sich nur noch die Kabelbetreiber eine richtige Vorwärtsstrategie betreiben können und die Swisscom nicht mehr. Man muss auch noch feststellen, dass die Schweiz zu 90 Prozent verkabelt ist und dass wir angesichts der Entwicklung mit dem Triple Play einen Wettbewerb haben. Denn beide, sowohl die "Kabler" wie die Swisscom, arbeiten heute daran, dass man den Zugang sowohl zu Fernsehen als auch zu Bitstrom und Telefonie über ihre Leitungen vornehmen kann.

Das nur noch als ein Kommentar zum Antrag der CVP-Fraktion.

Meyer Thérèse · P-F · Nationalrat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

Nous tranchons dans un seul vote, car il s'agit d'un concept.

Abstimmung - Vote

Für das Konzept der Kommission .... 129 Stimmen

Für das Konzept der CVP-Fraktion .... 48 Stimmen

Art. 68a Abs. 1bis - Art. 68a al. 1bis

Theiler Georges · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion

Bei Artikel 68a Absatz 1bis erhalten Sie quasi eine zweite Chance für einen gewissen Kompromiss oder eine gewisse Brücke. Es geht hier um die Dauer des Bitstrom-Zugangs. Die Lösung des Nationalrates hat gegenüber derjenigen des Ständerates ja bekanntlich zwei grosse Nachteile. Zum einen haben wir das Problem der hohen Zahl der Zugriffspunkte, das wurde hier bereits diskutiert. Das Zweite ist die zeitliche Beschränkung auf zwei Jahre in dieser Bestimmung.

Zuerst zu den Zugriffspunkten: Der Ständerat legt keinen fixen Zugangspunkt fest. Er sagt, man könne dort zugreifen, wo es technisch oder wirtschaftlich sinnvoll sei. Wir im Nationalrat haben die Sache so gelöst, dass man nur beim Hauptverteiler zugreifen kann. Das heisst - das ist jetzt sehr wichtig für die Leute in den Randregionen -, dass es für eine flächendeckende Lösung 1400 Zugriffe braucht. Damit ist auch gesagt, dass das relativ viel Zeit braucht. Nun haben wir diese 1400 Zugriffe in der Differenz einmal so belassen.

Sie haben jetzt noch die Möglichkeit, das auf der anderen Seite, nämlich auf der Zeitachse, etwas auszudehnen. Genau das schlägt Ihnen die Minderheit vor, nämlich diese Dauer nicht nur auf zwei Jahre zu limitieren, sondern auf drei Jahre. Das ist ein gewisser Kompromiss.

An sich - da teile ich die Meinung, die auch von Herrn Bundesrat Leuenberger geäussert worden ist - ist natürlich die zeitliche Limitierung schon problematisch. Denn entweder werden wir in zwei oder drei Jahren oder in zehn Jahren Wettbewerb haben. Dann ist nicht die Zeitdauer massgebend, sondern die Frage, ob Wettbewerb herrscht oder nicht. Ich kann nichts daran ändern, dass jetzt in dieser Bestimmung eine Zahl drin ist. Aber Sie haben die Möglichkeit, hier noch etwas auszuweiten. Fakt ist, dass mit dieser Limitierung auf zwei Jahre in der Fläche, in den Randregionen keine Möglichkeit bestehen wird, eine flächendeckende Alternative zu ihrem ADSL-Angebot zu erhalten, die technisch und wirtschaftlich eine echte Alternative darstellt.

Also meine ich, dass man jetzt die letzte Chance auf der letzten Meile noch packen sollte und dass Sie hier meinem Minderheitsantrag zustimmen sollten, die zeitliche Limitierung von zwei auf drei Jahre zu erhöhen.

Meyer Thérèse · P-F · Nationalrat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

Le groupe PDC communique qu'il soutient la proposition de la minorité.

Marti Werner · Mit-M · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Theiler, ich denke, es geht hier nicht um eine zweite Chance für die Mehrheit des Rates. Es geht Ihnen darum, dass Sie Ihr Konzept, das wir jetzt mit grosser Mehrheit abgelehnt haben, noch einmal retten können. Ich beantrage Ihnen deshalb, der Mehrheit der Kommission des Nationalrates zuzustimmen und diese Frist auf zwei Jahre zu beschränken.

Worum geht es hier? Es geht um zwei Fristen: Wir haben die absolute Frist von sechs Jahren, während welcher der Bitstream-Access gewährt werden muss. Wenn Drittanbieter davon Gebrauch machen wollen, können sie ihn während zwei Jahren nutzen.

1. Wenn diese Frist nun auf drei Jahre verlängert wird, hat das zur Folge, dass wir die investitionshemmende Wirkung, die diese Regelung hat, um ein weiteres Jahr verlängern. Wenn wir in diesem Land Investitionen wollen, ist diese Lösung aus dieser Sicht deshalb nachteilig.

2. Die Verlängerung der Frist hat zur Folge, dass wir die Gefahr reiner Trittbrettfahrer haben, die nur ein- und wieder aussteigen, ohne anschliessend selbst zu investieren. Dies ist bei einer Frist von drei Jahren allenfalls lohnender als bei der kürzeren Frist von zwei Jahren.

3. Die Fassung der Minderheit - und da bin ich ganz und gar nicht der Meinung von Herrn Theiler - hat zur Folge, dass die Berg- und Randgebiete benachteiligt werden. Hier geht es eben nicht nur um Mutmassungen, sondern wir haben die Erfahrungen von anderen Ländern. Diese zeigen auf, dass derartige Lösungen dazu führen, dass in diesen Regionen weniger investiert wird.

Ich ersuche Sie deshalb, der Mehrheit zuzustimmen.

Amstutz Adrian · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die SVP-Fraktion unterstützt geschlossen die Mehrheitslösung, also Festhalten, und lehnt die Minderheit Theiler ab. Herr Theiler, die Festlegung eines fixen Zugangspunktes ist ja gerade die einzige Möglichkeit, innerhalb nützlicher Frist - eben möglichst rasch - zu einer bürokratiefreien und juristenfreien Lösung zu kommen. Ich kann Ihnen als Vertreter jener, die aus einer klassischen Randregion kommen, sagen, dass ich die Randregionenproblematik sehr genau angeschaut habe. Schauen Sie mal über die Grenzen nach Deutschland und Frankreich: Dort hat man in den letzten Jahren solche unseligen Entbündelungsübungen durchgezogen, mit dem Resultat, dass gerade die Rand- und Bergregionen zwischen Stuhl und Bank gefallen sind. Kein Land in Europa hat heute die Randregionen und die Berggebiete besser erschlossen als die Schweiz. Das ist nun mal eine Tatsache - eben genau deshalb, weil wir bis heute auf eine scheinliberale Entbündelungsübung verzichtet haben.

Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Theiler abzulehnen.

Leuenberger Moritz · VPBR-M · Bundesrat · Zürich

Ich ersuche Sie, dem Antrag der Minderheit Theiler zuzustimmen; auch hier nicht unbedingt, weil ich finde, er sei in der Sache unglaublich gut, sondern weil er Bewegung in die verfahrene Situation bringt. Er baut auf der Logik und dem System des Nationalrates auf und kommt jetzt bei den Modalitäten dem Ständerat etwas entgegen. Das war übrigens auch vorher beim Antrag der CVP-Fraktion der Fall. Das wurde hier, wie ich befürchte, nur nicht völlig realisiert. Es war nicht so, dass nun die Antragsteller der CVP auf die Linie des Ständerates eingeschwenkt wären; ganz im Gegenteil: Das System Ihres Rates wurde als Basis genommen, und bei den Modalitäten wurde eine Einigung gesucht, die vielleicht noch nicht ganz gefunden ist. In diesem Sinne interpretiere ich auch den Antrag der Minderheit Theiler.

Laubacher Otto · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich kann es kurz machen; die Argumente wurden von den verschiedenen Befürwortern oder Gegnern ins Feld geführt. Ich kann nur feststellen, dass in der Kommission der Antrag der Minderheit Theiler mit 19 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt wurde.

Wir empfehlen Ihnen also, am Beschluss Ihres Rates festzuhalten und dem Entscheid der Kommission - zwei Jahre - zuzustimmen.

Meyer Thérèse · P-F · Nationalrat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 118 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 51 Stimmen

Art. 12a Abs. 3

Antrag der Kommission

Der Bundesrat verpflichtet die Anbieterinnen von Fernmeldediensten, Massnahmen ....

Art. 12a al. 3

Proposition de la commission

Le Conseil fédéral oblige les fournisseurs de services de télécommunication à prendre ....

Angenommen - Adopté

Art. 21a Abs. 3; 45 Abs. 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 21a al. 3; 45 al. 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté