Portée: Le traitement de cette décision par les juridictions ultérieures n’a pas été analysé. Aucune des 2 décisions citantes n’a été analysée.

47 I 296

42. Urteil vom 6. Mai 1921

Faits

I. i. S. Zyszet gegen Basolland Obergericht, Die Provokation zur Klage (wegen Patentverletzung) durch den für deren Beurteilung zuständigen Richter des Wohnsitzes des Beklagten verstösst an sich nicht gegen Art. 59 BV. Die Versäumnis der Provokationsfrist nimmt aber dem Provokaten das Recht nicht, den Anspruch in einem anderen Kanton, wo dafür ein weiterer bundesrechtlicher Gerichtsstand besteht, durch Klage oder gegenüber einer vom Provokanten am Wohnsitze des Provokaten erhobenen Klage verteidigungsweise (durch Kompensationseinrede oder Widerklage) geltend zu machen.

A. — Der Rekurrent Zysset in Wädenswil ist Inhaber der schweizerischen Patente Nr. 47,654 und 53,362 für einen EKochtopfaufsatz, der unter der Bezeichnung « Caldor » in den Handel gebracht wird. Die Rekursbeklagte Aktiengesellschaft Gröninger in Binningen stellt seit einiger . Zeit ebenfalls einen « Vapor » genannten Kochtopfaufsatz her, der nach der Behauptung des Rekurrenten mit der. durch seine Patente geschützten Vorrichtung in allen wesentlichen Teilen übereinstimmt : sie lässt diesen Aufsatz u. a. in Zürich durch einen

Cité dans