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42. Urteil der IL Zivilabteïlang vom 17. J'oni 1925
Sachverhalt
I. i. S. Miquidationsmasse der Zürcher Depositenbank in Lig.
gegen Käin.
Rechtsgeschäfte unter Ehegatten (Erw. 1) :
Abtretung oder Verpflichtung zukünftiger Abtretung seitens . er Eheîfrau an den Ehemanr ? Ist gestützt auf eine solche Verpilichtung der Ehemann berechtigt, die Abtretung an _ sich seibst vorzunehmen ?
ZGB Art. 177 Abs. 2 und 3: Die der Zutimmung der Vormundschaftsbehôürde bedürftigen Rechtsgeschäfte werden erst durch die Zustimmung perfekt, wirken dann aber zurück.
ZGB Art. 248: Eintragung von Rechtsgeschäften in das Güterrechtsregister und Verôffentlichung ; Behauptungsund Bevweislast des Ehegatten, welcher aus einem solchen Rechtsgeschäft Rechte gegenüber Dritten herleitet.
Verrechnung bei Nachlassvertrag mit Vermôgensabtretung; analoge Anwendung der Art. 213, 214 SchKG (Erw. 2).
À. — Der Beklagte war Mitglied des Verwaltungsrates . der Zürcher Depositenbank, die im Juni 1921 in Zahlungsschwierigkeiten geriet. Während seine Frau ein Kontokorrentguthaben an der Bank hatte, das auf 30. Juni 1921 17,721 Fr. betrug, schuldete er selbst der Bank aus Kontokorrent eine hôühere Summe.... In der Sitzung des Verwaltungsrates vom 30. Juni 1921, an welcher der Beklagte teilnahm, wurde in Aussicht genommen, eine Notstundung, eventuell Nachlasstundung nachzusuchen und für den Fall, dass sie nicht bewilligt würde, den Konkurs zu erklären. Gleichen Tages stellte die Ehefrau des Beklagten folgende « Erklärungen » aus :
« Zu Handen der Direktion der Züreher Depositenbank erkläre ich, dass ich jederzeit mein Kontokorrentgut-