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7. Urteil der I. Zivilabteïilang vom 29. März 1938
Faits
I. i. S. Scheror gegen Aktienmühle Basel.
Bürgschaft. Befreiung des Bürgen wegen Verminderung der Sicherheiten (Verzicht auf Grundpfandrechte obne Zustimmung des Bürgen) verneint, da der Gläubiger nachweiïst, dass die Pfänder ohnehin keine Deckung geboten hätten. Art. 509 /10 OR.
A. — Die Klägerin Frau Scherer ist am 9. Juni 1933 für gwei von der Beklagten dem Fritz Krattiger gewährte Darlehen von total Fr. 10,000.— eine Solidarbürgschaft eingegangen, zusammen mit zwei andern Bürgen. Der Schuldner leistete für dieses Kapital ausserdem Sicherheit durch zwei Grundpfandverschreibungen im III. und