64 II 411
73. Urteil der II Zivilabteilung vom 1. Dezember 1938
Sachverhalt
I. i. 8. Gortsch gegen Minoretti.
Pfandrecht. Verhältnis des Faustpfandgläubigers zum Schuldner des Faustpfandtitels ; ZGB Art. 891, 906 :
— der Faustpfandgläubiger eines Eigentümerpfandtitels des Schuldners kann nicht die Kündigung der Schuldbriefforderung gemäss Art. 906 Abs. 1 verlangen ;
— von Gesetzes wegen ist der Faustpfandgläubiger nicht befugt, die ihm verpfändete Grundpfandforderung gegenüber dem