BGE 79 II 144
Obligationenrecht. N° 23. Obligationenrecht. N° 23. 145
ihr zuzumutende Arbeit ihren Unterhalt ganz oder teil- ihre Liegenschaften in Anpassung der Buchwerte an den weise selber verdienen könnte, ist nicht behauptet. Es ist Verkehrswert um Fr. 645,000.- aufgewertet. Die auf daher nicht zu untersuchen, ob und in welcher Weise ein diesem Ertrag zu entrichtenden Steuern beliefen sich auf solcher Sachverhalt zu berücksichtigen wäre. rund Fr. 177,000.-. Die Cineka A.-G. verlangte am 23. Dezember 1949 die
Dispositiv
Demnach erkennt das Bundesgericht: Bezahlung dieses Steuerbetrages durch Weil unter Beru- fung auf die von ihm beim Vertragsschluss abgegebene Die Berufung wird gutgeheissen, das Urteil des Ober- Erklärung, dass er in der Bilanz vom 20. Dezember 1947 gerichtes des Kantons Zürich vom 26. März 1953 aufge- nicht berücksichtigte Passiven persönlich übernehmen hoben und die Klage abgewiesen. werde; für den Fall dass bei einer Weigerung Weils die Gerichte ihren rechtlichen Standpunkt nicht schützen sollten, erklärte die Cineka A.-G., den Kaufvertrag wegen Vgl. auch Nr. 39. - Voir aussi n° 39. Irrtums als unverbindlich zu betrachten. Da Weil das Begehren der Cineka A.-G. ablehnte, erhob diese gegen ihn Klage auf Bezahlung der Fr. 177,000.- und machte eventuell Unverbindlichkeit des Vertrags wegen Irrtums geltend. IH. OBLIGATIONENRECHT Bezirksgericht und Obergericht Zürich wiesen die Klage ab. Das Bundesgericht bestätigt diesen Entscheid. Zur DROIT DES OBLIGATIONS Frage der Unverbindlichkeit wegen Irrtums wird ausge- führt:
23. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 22. April 3. - ... Das auf Willensmängel gestützte Klage- 1953 i. S. Cineka A.-G. gegen Weil. begehren ist unter allen Umständen auf Grund von Art. 31 Irrtum: Unzulässigkeit bloss bedingter Geltendmachung der Un- OR abzuweisen, weil es die Klägerin an einer rechtzeitigen, verbindlichkeit; Art. 31 OB. eindeutigen, unbedingten Geltendmachung der Unver- Erreur : La volonw de ne pas maintenir le contrat ne peut faire bindlichkeit hat fehlen lassen, wie sie nach der zutreffenden, I'objet d'une declaration conditionnelle; art. 31 CO. mit Lehre und Rechtsprechung (BGE 72 H 402 ff.) in Errore : La vol~nta di non mantenere il contratto non pub essere Einklang stehenden Auffassung der 1. Instanz erforder- oggetto d'una dichiarazione condizionale; art. 31 CO. lich ist. Die Cineka A.-G. erwarb von Weil die sämtlichen Anteil- Was die Berufung hiegegen vorbringt, ist unbehelflich. scheine der Baugenossenschaft Belvedere auf Grund einer Sie setzt rechtlich als gegeben voraus, dass die Erklärung Bilanz per 20. Dezember 1947 zum Preis von Fr. 435,000.-. der Unverbindlichkeit wegen Willensmangels (oder die Mit Einschätzungsverfügung vom 29. April 1949 für die Ausübung eines andern Gestaltungsrechtes) an eine auf- Staats- und Gemeindesteuern pro 1948 wurde die Bau- schiebende Bedingung geknüpft werden könne, deren Ent- genossenschaft Belvedere für einen 1947 erzielten Ertrag scheidung von einem Dritten (also nicht vom Erklärungs- von Fr. 661,000.- steuerpflichtig erklärt, mit der Begrün- empfänger, nicht vom Betroffenen) abhängt. Eine derart dung, sie habe am 20. Dezember 1947 in ihren Büchern bedingte Unverbindlicherklärung kann aber nicht zuge- 10 AS 79 II - 1953
146 Obligationenrooht. N° 23. Obligationenrecht. N0 24, 147 lassen werden, weil sie für die Gegenpartei eine unzumut- bemessen, so dass kein Anlass besteht, sie noch zu ver- bare Ungewissheit über das Schicksal des Vertrages bewir- längern, vor allem nicht durch einen Einbruch in den für ken würde, wie gerade der vorliegende Fall zeigt: Heute, die Gestaltungsrechte im allgemeinen anerkannten Grnnd- . . 5 % Jahre nach dem Vertrags schluss und 4 Jahre nachdem satz der Unbedingtheit ihrer Ausübung. die Klägerin den Irrtum entdeckt haben will, weiss der Beklagte immer noch nicht, ob die Klägerin den Vertrag als unverbindlich betrachtet, da sie sich nur eventuell auf die Klägerin in erster Linie auf Unverbindlichkeit des Ver- dans la cause Sehoeh contre Bersier. trages und Rückerstattung der gegenseitigen Leistungen Art. 41 CO et 210M. geklagt und nur eventuell, falls der Richter den Vertrag als Quan~ UD militaire est-il civilement responsable du dommage qu il cause a UD autre ! verbindlich betrachten sollte, die übernahme der Steuern Art. 41 OR und Art. 21 MO. durch den Beklagten verlangt hätte. Dann hätte der Zivil~~~tliche Haftung einer Militärperson für den einer andern Beklagte Klarheit darüber gehabt, dass die Klägerin den Militärperson zugefügten Schaden. Vertrag endgültig und unwiderruflich als unverbindlich Art, 41 CO e 210M. ansehe. So hat die Klägerin aber bewusst nicht geklagt. Quando UD milite e responsabile civilmente deI danno eh 'egli ha causato a UD altro milite ? Sie will in erster Linie die erworbenen Liegenschaften (die einen Wert von mindestens 2 % Millionen Franken haben) A. - Le 7 fevrier 1945, Ie premier-lieutenant Schoch Steuern von Fr. 177,000.- vergüte, was doch gerade die charge du fusil au moyen de cartouches ablane. Il remar- Verbindlichkeit des Vertrages voraussetzt. qua qu'un de ses subordonnes, Andre Bersier, n'effectuait Die Klägerin wendet ein, die Möglichkeit einer Verlän- pas l'operation correctement. Il s'approcha de Iui pour 181 gerung der Frist des Art. 31 OR durch Beifügung einer lui enseigner. Apres avoir ferme 181 culasse du fusil, il en aufschiebenden (nicht vom Erklärungsempfanger abhän- appuya le canon contre l'estomac de Bersier, tourna gigen) Bedingung müsse bejaht werden, wenn - wie sie l'anneau du percuteur sur 181 rainure de feu, engagea un
dies für den vorliegenden Fall behauptet - sich der doigt dans le pontet et demanda a son subordonne si Beklagte die Unsicherheit der Rechtslage selber zuzuschrei- l'arme etait chargee. Celui-ci repondit negativement. A ben habe. ce moment, un coup partit. Bersier reyut 181 decharge Nach Art. 31 OR kommt es jedoch nicht darauf an, ob dans l'estomac et deceda le meme jour. der Irrtum des Anfechtenden von der Gegenpartei zu ver- Une information militaire fut ouverte contre Schoch. antworten ist oder nicht. Sogar bei absichtlicher Täuschung Par jugement du 30 aout 1945, le Tribunal militaire de läuft die Frist des Art. 31 OR von deren Entdeckung an; division I B le reconnut coupable d'inobservation des um so weniger kann bei biossem Irrtum für den Fristen- prescriptions de service et d'homicide par imprudence et lauf von Bedeutung sein, ob die Gegenpartei für die Ent- le condamna a 270 jours d'emprisonnement avec sursis. stehung des Irrtums irgendwie verantwortlich ist. Ein vol- Il relevait dans ses motifs qu'il n'etait pas etabli que les Jahr Überlegungsfrist, wie Art. 31 OR dies gewährt, ist Schoch eut presse intentionnellement sur 181 d6tente du ohnehin verglichen mit andern Rechten sehr reichlich fuail.