Portée: Le traitement de cette décision par les juridictions ultérieures n’a pas été analysé. Aucune des 2 décisions citantes n’a été analysée.

85 IV 76

85 IV 76

Rubrum

19. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 1. Mai 1959 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern gegen X. und Y.

Regeste

Art. 191 Ziff. 3 StGB. Wann ist der Irrtum über das Alter des Kindes vermeidbar?

Erwägungen

1.

Art. 191 Ziff. 3 StGB sieht eine mildere Strafe vor, wenn der Täter in der irrigen Vorstellung, das Kind sei mindestens 16 Jahre alt, gehandelt hat, aber bei pflichtgemässer Vorsicht den Irrtum hätte vermeiden können. Der Täter bleibt somit strafbar, wenn er die falsche Vorstellung über das Alter des Opfers fahrlässig im Sinne von Art. 18 Abs. 3 StGB verschuldet hat, d.h. wenn er entweder an die Möglichkeit eines Irrtums nicht gedacht hat, sie bei pflichtgemässer Vorsicht aber hätte erkennen können, oder wenn er trotz dieser Erkenntnis pflichtwidrig darauf vertraut hat, das vorgestellte Alter treffe zu. Der Irrtum ist demnach vermeidbar und der Täter nach Art. 191 Ziff. 3 zu bestrafen, wenn er nach den Umständen und nach seinen persönlichen Verhältnissen nicht sicher sein konnte, dass das Kind mindestens 16 Jahre alt sei, sondern damit rechnen musste, dass es möglicherweise noch im schutzwürdigen Alter stehe. Ob er Mittel zur Hand gehabt hätte, um das wirkliche Alter rechtzeitig und zuverlässig abzuklären, ist unerheblich. Nach Art. 191 Ziff. 3 wird er nicht deshalb bestraft, weil er nicht weitere Erkundigungen über das Alter des Kindes eingezogen hat, sondern weil die Zweifel, die er haben musste, ihn von der unzüchtigen Handlung nicht abgehalten haben.

2.

..... Die äussere Erscheinung, namentlich der Gesichtsausdruck des Mädchens Z., bot keine zuverlässige Grundlage zur Annahme, es sei mindestens 16 Jahre alt. Einen solchen Schluss hätte das Aussehen nur erlaubt, wenn das Mädchen eindeutig älter als 16 Jahre alt erschienen wäre und ein Alter von unter 16 Jahren hätte ausgeschlossen werden dürfen. Da diese Voraussetzung nicht zutraf, mussten die im Alter von 39 Jahren stehenden Angeklagten sich bewusst sein, dass die ihnen unbekannte Z. noch im Schutzalter stehen konnte (vgl. BGE 84 IV 104). Weil sie tatsächlich Zweifel hatten, hielten sie es auch für notwendig, das Mädchen ausdrücklich nach dessen Alter zu fragen. Auf die Angabe, es sei 17 Jahre alt, durften sie sich jedoch nicht verlassen. Die Angeklagten waren lebenserfahren genug, um zu wissen, dass junge Mädchen daran Gefallen finden, von reiferen Männern ernst genommen und umworben zu werden, und dass sie oft geneigt sind, ihr jugendliches Alter durch Angabe eines höheren zu tarnen, um das ihnen bekundete Interesse wach zu halten. Auch die übrigen Angaben der Z. waren nicht geeignet, die Zweifel, die sich angesichts ihrer jugendlichen Gesichtszüge einstellen mussten, zu beseitigen. Ihre Behauptung, sie sei Büroangestellte, war zu unbestimmt, um aus ihrer beruflichen Stellung einen sicheren Schluss auf ihr wirkliches Alter ziehen zu können. Und gegenüber der Angabe, sie sei auch schon mit einem Mann gegangen und sie habe einen Freund, war Vorsicht geboten, weil sie harmlos gemeint sein konnte, andernfalls aber, wenn sie als Hinweis auf geschlechtliche Erfahrung dienen sollte, auf die Möglichkeit schliessen liess, das Mädchen wolle sich damit bewusst als älter ausgeben. Die Angeklagten konnten unter diesen Umständen nicht mit gutem Gewissen annehmen, Z. sei trotz ihrer jugendlichen Erscheinung über 16 Jahre alt.

Dispositions modifiées depuis

Cette décision interprète des dispositions dont l’acte a depuis fait l’objet d’une nouvelle consolidation. Si l’article lui-même a changé n’est pas consigné.

  • Code pénal suisse, Art. 18 et Art. 191 — l’acte a été consolidé à nouveau le 1 janvier 1995, 1 février 1997, 1 septembre 1997, 1 janvier 1998, 1 avril 1998, 1 janvier 1999, 1 mars 2000, 1 mai 2000, 1 juillet 2000, 15 décembre 2000, 1 janvier 2002, 1 avril 2002, 1 juillet 2002, 1 octobre 2002, 1 avril 2003, 1 décembre 2003, 1 janvier 2004, 1 mars 2004, 1 avril 2004, 1 juillet 2004, 1 août 2004, 1 janvier 2005, 1 février 2005, 1 janvier 2006, 1 avril 2006, 1 juillet 2006, 1 décembre 2006, 1 janvier 2007, 1 janvier 2008, 1 juin 2008, 1 août 2008, 1 octobre 2008, 5 décembre 2008, 1 janvier 2009, 1 février 2009, 1 avril 2009, 1 janvier 2010, 1 décembre 2010, 1 janvier 2011, 1 juillet 2011, 1 octobre 2011, 1 janvier 2012, 1 juillet 2012, 16 juillet 2012, 1 octobre 2012, 1 janvier 2013, 19 mars 2013, 1 avril 2013, 1 mai 2013, 1 juillet 2013, 1 janvier 2014, 1 juillet 2014, 1 janvier 2015, 1 janvier 2016, 1 juillet 2016, 1 octobre 2016, 1 janvier 2017, 11 juillet 2017, 1 septembre 2017, 12 décembre 2017, 1 janvier 2018, 1 mars 2018, 1 mars 2019, 1 juillet 2019, 1 novembre 2019, 1 février 2020, 3 mars 2020, 1 juillet 2020, 1 juillet 2021, 1 janvier 2022, 1 juin 2022, 22 novembre 2022, 1 janvier 2023, 23 janvier 2023, 1 juillet 2023, 1 août 2023, 1 septembre 2023, 6 décembre 2023, 1 janvier 2024, 1 juillet 2024, 1 janvier 2025, 1 août 2025, 1 janvier 2026 et 12 juin 2026.

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