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Konsultation zur Frage einer Strombörse im Hinblick auf ein mögliches Market Coupling

ELCOM CnpI0eaVxPvi · Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom)

Du 22 nov. 2012

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/elcom/cnpi0eavxpvi/de/konsultation-zur-frage-einer-stromborse-im-hinblick-auf-ein-mogliches-market-coupling

Consulté le 1 sept. 2026

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  3. Commission fédérale de l’électricité (ElCom)
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Konsultation zur Frage einer Strombörse im Hinblick auf ein mögliches Market Coupling

und

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Energie BFE Abteilung Energiewirtschaft

CH-3003 Bern

Bern, 23. November 2012

Konsultation zur Frage einer Strombörse im Hinblick auf ein mögliches Market Coupling

Sehr geehrte Damen und Herren

Im Rahmen des sog. Dritten Binnenmarktpakets in der Europäischen Union soll ein europaweiter Elektrizitätsmarkt geschaffen werden. Nebst der Harmonisierung der Langfristmärkte (Terminmarkt) wird auch ein harmonisiertes, EU-weites Market Coupling im Kurzfristmarkt (Day-ahead und Intraday) angestrebt. Zurzeit wird zwischen verschiedenen Ländern am Day-ahead-Markt ein regionales Market Coupling eingeführt respektive bereits vorgenommen. Aus schweizerischer Sicht stellt sich die Frage, wie eine Einbindung der Schweiz in diese neuen Strukturen erfolgen soll. Eine der Voraussetzungen für eine Teilnahme der Schweiz an einem Market Coupling ist das Vorhandensein eines nominierten Handelsplatzes, sprich einer Strombörse. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) und das Bundesamt für Energie (BFE) haben beschlossen, zur Frage des Handelsplatzes eine gemeinsame Konsultation durchzuführen. Die Konsultation ist informeller Natur und bezweckt, die Bedürfnisse der betroffenen Marktakteure näher zu kennen.

Aus Sicht der ElCom erfolgt die Konsultation vor dem rechtlichen Hintergrund der Überwachung der Einhaltung von Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Stromversorgung (Art. 22 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Stromversorgung, StromVG). Das BFE ist für die Bereitstellung der Entscheidgrundlagen für Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen verantwortlich.

Zwar erachten wir die Ausgestaltung einer Strombörse grundsätzlich als Sache der Stromwirtschaft, die Rahmenbedingungen dazu ergeben sich aber gestützt auf den Rechtsrahmen durch die Aufsichtsbehörden und aufgrund möglicher Vorgaben durch den Gesetzgeber. Im Zusammenhang mit den Veränderungen in der EU aufgrund des Dritten Binnenmarktpaketes und dem sich momentan ändernden Energiewirtschaftsumfeld sind diese Vorgaben, resp. der Rahmen, momentan Gegenstand einer umfassenden Überprüfung durch das BFE.

Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom Bundesamt für Energie BFE Effingerstrasse 39, CH-3003 Bern Mühlestrasse 4, CH-3063 Ittigen Tel. +41 31 322 58 33, Fax +41 31 322 02 22 Postadresse: CH-3003 Bern info@elcom.admin.ch Tel. +41 31 322 56 11, Fax +41 31 323 25 00 www.elcom.admin.ch contact@bfe.admin.ch www.bfe.admin.ch

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Auf der Basis der heutigen Gesetzgebung kann die ElCom gemäss Artikel 17 Absatz 1 des StromVG das Verfahren bei der Vergabe grenzüberschreitender Übertragungskapazitäten regeln. Darauf abstützend stehen für die ElCom insbesondere zwei grundsätzliche Varianten im Vordergrund: Einerseits eine Schweizer Strombörse, welche die lokalen Börsenaufgaben mit einer Schweizer Entität abwickelt. Andererseits eine Vertragslösung, wobei die Börsenaufgaben von einem externen, allenfalls ausländischen Dienstleister wahrgenommen werden. Auch im letzteren Fall müsste eine Gesellschaft (AG) in der Schweiz vorliegen. Für eine rechtswirksame Überwachung1 müsste bei beiden Varianten die Datenhoheit gewährleistet und ein Server in der Schweiz verfügbar sein. Zudem möchten wir mit der Anhörung in Erfahrung bringen, ob Sie zu den obgenannten zwei Varianten einer Börse weitere Varianten sehen beziehungsweise begrüssen würden.

Sie finden als Beilage einen Fragebogen mit der freundlichen Bitte um Retournierung bis zum 14. Dezember 2012. Sie können den Fragebogen elektronisch von der Webseite der ElCom oder des BFE herunterladen und per Mail an die untenstehenden Kontaktpersonen senden.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüssen

ElCom Bundesamt für Energie BFE

Renato Tami Pascal Previdoli Geschäftsführer stellvertretender Direktor

Kontaktpersonen: ElCom: Frau Cornelia Kawann, cornelia.kawann@elcom.admin.ch; Tel. 031 322 57 24 oder Herr Stefan Renfer, stefan.renfer@elcom.admin.ch; Tel: 031 325 38 25 BFE: Herr Walter Schlegel, walter.schlegel@bfe.admin.ch; Tel. 031 322 51 93 oder Herr Aurelio Fetz, aurelio.fetz@bfe.admin.ch; Tel. 031 322 56 66

Beilagen: Fragebogen im Excel-Format Adressatenliste

Momentan ebenfalls Gegenstand der laufenden Überprüfung der Gesetzesgrundlagen