Griffmodul Pistole SIG SAUER P250, P320, Beretta APX und vergleichbare Modelle
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Polizei fedpol Polizeisysteme & Identifikation Ausweise & Zentralstellen Zentralstelle Waffen
Bern, 1. September 2020
Empfehlung der Zentralstelle Waffen zu den wesentlichen Waffenbestandteilen nach Art. 3 Bst. a Waffenverordnung (WV; SR 514.541)
Pistole SIG SAUER P250, P320, Beretta APX und vergleichbare Modelle
Verschluss (Schlitten)
Lauf Verschlussführungen
Griffstück/Rahmen mit Verschlussführungen
Griffmodul ohne Verschlussführungen (Kein wesentlicher Waffenbestandteil)
Bei der Pistole SIG SAUER P250 und SIG SAUER P320 wird jenes Teil als Rahmen bezeichnet, an welchem sich insbesondere die Verschlussführungen befinden sowie die Abzug- und Schlageinheit integriert ist. In dieser konstruktionsweise ist der Rahmen dem Griffstück gleichzusetzen und gilt bei diesen Pistolen somit als wesentlicher Waffenbestandteil im Sinne von Art. 3 Bst. a Ziffer 1 WV und ist gemäss Art. 18a WG i.V.m. Art. 31 WV zu markieren.
Auf Bewilligungen oder Gesuchen ist der Rahmen als «Griffstück/Rahmen» zu bezeichnen.
Das Griffmodul ist bei diesen Pistolen wie eine Griffschale einzustufen und somit kein wesentlicher Waffenbestandteil.