SLK 131/15 (2015-05-06)
Nr. 131/15 (Direktmarketing
Rubrum
d) Nr. 131/15 (Direktmarketing – Unerwünschte Werbefaxe für Baubedarf-Artikel trotz mehrfacher Abmahnung)
in Erwägung
1 Die Beschwerdeführerin hat gemäss ihren Aussagen trotz mehrmaligen Unterlassungsaufforde rungen weiterhin Werbefaxe von der Beschwerdegegnerin erhalten.
2 Die Beschwerdegegnerin hat trotz Aufforderung keine Stellungnahme eingereicht.
3 Gemäss Art. 3 Abs. 1 lit. o des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist die Zustellung von unerwünschter Faxwerbung unlauter und gesetzeswidrig. Verstösse gegen diese Bestimmung können mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden (Art. 23 Abs. 1 UWG).
4 Die Beschwerde ist daher gutzuheissen und der Beschwerdegegnerin zu empfehlen, auf weitere Faxzustellungen an die Beschwerdeführerin zu verzichten.
Dispositiv
beschliesst:
Der Beschwerdegegnerin wird empfohlen, inskünftig auf die Zustellung von Faxwerbung an die Beschwerdeführerin zu verzichten.