Jahresbericht MROS 2024
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Auch für das Jahr 2024 gibt es praktisch in sämt- den Verdachtsmeldungen fest. Grund hierfür dürfte lichen Reporting-Kategorien wiederum Rekord- der Kostendruck sein – zudem besteht aber offenwerte zu vermelden. Insgesamt registrierte die bar auch ein Spannungsverhältnis zwischen der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS1) in ihrem «Unverzüglichkeit» und der «Abklärungstiefe» einer Informationssystem goAML 2 27 901 Eingänge. Im Verdachtsmeldung (vgl. Kap. 5.1). Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Zunahme von knapp 30%. Seit der Einführung von Im Jahr 2024 hat die MROS insgesamt 1043 AngoAML im Jahr 2020 hat sich das eingehende zeigen an die Strafverfolgungsbehörden über- Datenvolumen mehr als verdreifacht. Im Durch- mittelt. Gegenüber dem Vorjahr konnten die An-
MROS Jahresbericht 2024 schnitt erhält die MROS pro Werktag 107 Reports: zeigen somit um mehr als 20% gesteigert werden. Verdachtsmeldungen (STR3s/SAR4s), Antworten Die MROS stellt den Strafverfolgungsbehörden der Finanzintermediäre auf Anfragen der MROS5, jeweils einen Analysebericht mit den relevanten
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Abbruchsmitteilungen6, internationale Anfragen Informationen zur Verfügung. Diese können aus von Financial Intelligence Units (FIUs), Spontan- mehreren Verdachtsmeldungen hervorgehen, informationen, Anfragen und Antworten von natio- die nicht zwingend im selben Jahr bei der MROS nalen und internationalen Behörden sowie Urteils- eingegangen sind und Informationen von verzustellungen der Strafbehörden7. schiedenen in- und ausländischen Behörden enthalten. 2024 übermittelte die MROS im Schnitt Im Jahr 2024 sind bei der MROS insgesamt 15 141 1,9 Verdachtsmeldungen pro Anzeige. Die durch- Verdachtsmeldungen eingegangen. Dies entspricht schnittliche Anzahl der Verdachtsmeldungen, die einer Zunahme von 27,5% im Vergleich zum Vorjahr pro Anzeige an die Strafverfolgungsbehörden (2023: 11 876). Im Durchschnitt werden somit 59 übermittelt wurden, hat über die letzten Jahre zu- Meldungen pro Werktag verzeichnet. Der Anteil der genommen (2021: 1,3, 2022: 1,4, 2023: 1,8). Rund Verdachtsmeldungen an den eingehenden Repor- jede fünfte Übermittlung an die Strafverfolgungstings beträgt rund 55%. Dieser Wert hat sich in den behörden beinhaltete zudem Informationen basieletzten Jahren stetig verringert – noch vor 10 Jah- rend auf einer oder mehreren Anfragen der MROS ren lag der Anteil bei den Verdachtsmeldungen am nach Artikel 11a GwG8 bei meldenden Finanz- Gesamtvolumen bei über 90%. Diese Entwicklung intermediären oder Drittintermediären. Die MROS ist darauf zurückzuführen, dass die Amtshilfetätig- hat zudem im Jahr 2024 verstärkt Gebrauch keit zwischen der MROS und den nationalen Be- vom Instrument der Spontaninformation (Art. 29 hörden aber auch mit den internationalen Partner- GwG) gemacht. Insgesamt hat sie 358 Spontanstellen stark zugenommen hat. Sie zeigt deutlich, informationen an inländische Behörden getätigt. dass sich die Behörden heute häufiger vernetzen Dies entspricht einer Zunahme von 79% gegenüber und Abklärungen bei externen Stellen durchführen. dem Vorjahr. Die MROS setzt ihre Informationen Dies gilt namentlich auch für die MROS. Financial In- gezielt ab und bindet die empfangenden Behörden telligence lebt von einem aktiven Informationsaus- frühzeitig in die Übermittlung ein. tausch und der Interaktion mit den verschiedenen
Stakeholdern. Um hohe Datenvolumen effizient ver- Die Anzahl der Anzeigen an die Strafverfolgungsarbeiten zu können, bedarf es Reportings, die struk- behörden sagt nur bedingt etwas über die Effituriert sind und formell aber auch inhaltlich eine ge- zienz und die Effektivität der Analysetätigkeit aus. wisse Mindestqualität aufweisen. Die MROS stellt Es ist einerseits der Gesamtoutput zu berücknach wie vor einen Unterschied in der Qualität bei sichtigen; Analysen, die zu Anzeigen und Spontan-
Money Laundering Reporting Office Switzerland. «government office Anti Money Laundering». Suspicious Transaction Report. Suspicious Activity Report. Anfragen der MROS gestützt auf Art. 11a GwG. Gestützt auf Art. 9b GwG. Gestützt auf Art. 29a GwG. Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschereigesetz, GwG), SR 955.0.
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informationen beitragen. Weiter ist der Durchlauf massgeblich; wie viele Informationen werden tatsächlich im Rahmen einer Analyse verarbeitet. Bei beiden Kennzahlen hat sich die MROS im letzten Jahr gesteigert.
Die MROS hat für die Periode 2024 – 2027 ihre strategischen Ziele und ihr Profil hinsichtlich ihrer gesetzlich definierten Kernaufgaben neu formu-
MROS Jahresbericht 2024 liert. Dabei hat sie die drei Bereiche «Intelligence», «Kooperation» und «Prävention» geschärft (vgl. Kap. 2.1). Im Zentrum ihrer Überlegungen standen
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ebenfalls die zukünftigen Herausforderungen, die sich für eine FIU stellen und welche Fähigkeiten und Instrumente die MROS zukünftig benötigt, um diese zu meistern. Die Herausforderungen werden mittels einer Studie ermittelt, die voraussichtlich im 2025 abgeschlossen sein wird (vgl. Kap. 2.4).
Am 7. November 2024 nahm die Swiss Financial Intelligence Public Private Partnership («Swiss FIPPP»), bestehend aus 12 Finanzinstituten und der MROS, ihre Tätigkeit offiziell auf. Damit verfügt der Schweizer Finanzplatz über eine Public Private Partnership und schliesst zu den anderen internationalen Finanzzentren auf (vgl. Kap. 2.3). Ende Oktober 2024 führte die MROS eine zweite Auflage des Crypto-Symposiums durch. Der Anlass richtete sich an die im Bereich Krypto- und Virtual-Assets tätige Finanzindustrie. Die Rückmeldungen waren sehr positiv. Gerade in diesem noch jungen Finanzsegment ist der Austausch zwischen Behörden und Industrie äusserst wichtig. Entsprechend wird die MROS 2025 den Anlass in gleichem Rahmen durchführen (vgl. Kap. 2.5.3). Im vorliegenden Jahresbericht wird auf die Rubrik «Typologien» verzichtet und auf einen Typologienbericht auf der Homepage der MROS verwiesen (vgl. Kap. 2.5.2). Dies ermöglicht der MROS, die Finanzbranche auch unterjährig mit aktuellen Fallstudien zu bedienen.
2 Wichtige strategische Entwicklungen
2 Wichtige strategische Entwicklungen
2.1 Ausrichtung und Zielsetzungen der dat erfüllt, welche Schwerpunkte sie setzt und wie
MROS für die Periode 2024 – 2027 sie ihren Handlungsspielraum nutzt. Die periodisch Die MROS ist die zentrale Meldestelle für Verdachts- neu festgelegten Ziele sind eine Antwort auf die fälle im Zusammenhang mit Geldwäscherei und Entwicklungen in der Geldwäscherei- und Kriminali- Terrorismusfinanzierung in der Schweiz und nimmt tätsbekämpfung und den damit verbundenen die Aufgaben einer Financial Intelligence Unit (FIU) Herausforderungen. Sie bilden eine Verbindung wahr. Das in Gesetz und Verordnung umschriebene zwischen dem gesetzlichen Auftrag und der kon- Mandat der MROS umfasst dabei die folgenden drei kreten Tätigkeit der MROS. Kernaufgaben:
MROS Jahresbericht 2024 Die neue Strategie der MROS definiert sechs Ziele und dreizehn Massnahmen. Sie setzt klare Priori- • Intelligence: Die Meldestelle empfängt Ver- täten auf die Schwerstkriminalität und bietet mit dachtsmeldungen, welche gestützt auf das ihren Analysen einen Mehrwert in der Kriminali- Geldwäschereigesetz und das Strafgesetz- tätsbekämpfung für ihre direkten Partner – natio-
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buch9 von Finanzintermediären sowie Händ- nale Behörden, ausländische FIUs sowie die Finanzlerinnen und Händlern erstattet werden. Sie industrie. Die jährlich stetig steigende Anzahl der führt eigene Analysen durch und ergänzt unterschiedlichen Reportings und die knappen die erhaltenen Verdachtsmeldungen mit In- Ressourcen zwingen die MROS dazu, risikobasiert formationen. Sie entscheidet daraufhin im zu agieren.11 Nebst einem konsequenten Fokus Einzelfall, ob eine Anzeige an eine Strafver- auf gewisse Deliktsfelder, setzt die MROS in ihrer folgungsbehörde übermittelt wird oder nicht. Strategie auf die Straffung der Melde- und Ver-
Kooperation: Die Meldestelle tauscht sich arbeitungsprozesse. Ein weiterer Schwerpunkt mit anderen nationalen Behörden sowie mit stellt die Weiterentwicklung der IT-Infrastruktur dar. ausländischen FIUs auf dem Weg der Amts- Zeitgemässe und moderne Analysetools sind der hilfe aus, in operativen und strategischen Be- Schlüssel, um Massendaten effizient zu bearbeiten langen. und aussagekräftige Analysen zu erstellen. Wesent-
Prävention: Die Meldestelle trägt zur Be- lich ist auch eine aktive und gezielte Zusammenwertung der nationalen Risiken von Geld- arbeit mit verschiedenen Stakeholdern: mit dem wäscherei und Terrorismusfinanzierung Privat- und Finanzsektor, den nationalen Behörden bei. Sie erstellt strategische Analysen und und den internationalen Partnerstellen. In einem teilt die gewonnenen Erkenntnisse mit den globalen Umfeld lässt sich Finanzkriminalität nur Behörden, der Finanzindustrie sowie der gemeinsam bekämpfen. Es ist zentral, die Parteien Öffentlichkeit. an einen Tisch zu bringen und Problemstellungen gemeinsam anzugehen.
Diese drei Kernaufgaben sind dabei nicht isoliert zu betrachten, sondern formen eine Einheit. Funda- 2.2 Nationale Risikoanalyse ment bildet die Intelligence: Darauf baut die Ko- (NRA) – Sektorieller Bericht zu operation und die Prävention auf. Proliferationsfinanzierung Die Beurteilung der Risiken, die durch Geld- Für die Periode 2024 – 2027 hat die Meldestelle ihre wäscherei und Terrorismusfinanzierung entstehen, strategischen Ziele, welche sich aus ihrem gesetz- sind ein wichtiger Bestandteil der Kriminalitätslichen Auftrag ableiten, neu formuliert.10 Diese zei- bekämpfungsstrategie der Schweiz. Entsprechend gen auf, wie die Meldestelle ihr gesetzliches Man- hat die Schweiz bereits zwei umfassende nationale
Schweizerisches Strafgesetzbuch, SR 311.0. Vgl. Strategie MROS 2024 – 2027, abrufbar unter: https://www.fedpol.admin.ch/dam/fedpol/de/data/kriminalitaet/ geldwaescherei/strategie-mros.pdf.download.pdf/strategie-mros-d.pdf. Vgl. hierzu die Ausführungen zum risikobasierten Ansatz im Jahresbericht MROS 2023, Kap. 2.2.
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Risikoanalysen (NRA) publiziert (201512 und 202113), • Im Rohstoffhandel, im Handel mit Kryptoin denen die Risken bewertet wurden. Auftrag- währungen und im Korrespondenzbankgeschäft geberin und verantwortlich für die Erstellung der werden die Risiken der Proliferationsfinanzierung NRAs ist die Interdepartementale Koordinations- am grössten eingeschätzt. Zudem besteht ein gruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei und übergreifendes Risiko aufgrund von Umgehungsder Terrorismusfinanzierung (KGGT). Die MROS geschäften durch Tarnfirmen. ist Teil dieser Koordinationsgruppe; als Leiterin der • Der Iran stellt handelsbezogene Risiken dar, da Untergruppe «Risikoanalyse» ist sie verantwortlich das Land im Gegensatz zu Nordkorea nicht von für die Erstellung der Risikoberichte. Die KGGT ver- der Wertschöpfungskette ausgeschlossen ist.
MROS Jahresbericht 2024 fasst in regelmässigen Abständen NRAs zu risiko- Nordkorea hingegen stellt ein höheres Risiko im behafteten Themengebieten und aktualisiert diese Bereich der Cyberkriminalität und der damit verlaufend. bundenen Nutzung von Kryptowährungen dar.
Neben der übergreifenden Risikobeurteilung ver- Der Bericht empfiehlt, das Abwehrdispositiv im Be-
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öffentlicht die KGGT regelmässig sektorielle Risiko- reich der Proliferationsfinanzierung zu stärken, inanalysen. Am 17. September 2024 verabschiedete dem das Mandat der KGGT um die Proliferationssie den sektoriellen Risikobericht «National Risk finanzierung erweitert und eine interdepartementale Assessment: Proliferationsfinanzierung», den Arbeitsgruppe zu diesem Thema gebildet wird. Dadie MROS in Zusammenarbeit mit dem Staats- rüber hinaus muss die Datengrundlage verbessert sekretariat für Wirtschaft (SECO) erstellte.14 und der Privatsektor besser sensibilisiert werden.
Die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen stellen eine Gefahr 2.3 Public-Private-Partnership (PPP) – für den Frieden und die internationale Sicher- Swiss FIPPP heit dar. Der Verhinderung der Finanzierung für Der Informationsaustausch zwischen Behörden die Verbreitung von Massenvernichtungswaffenund dem Privatsektor verbessert die Wirksamkeit in (Proliferationsfinanzierung) liegt ein komplexer der Geldwäschereibekämpfung. Deswegen sollten internationaler und nationaler Rechtsrahmen diese gezielt zusammenarbeiten und Informationen zugrunde. Der Bericht skizziert die globale Risikoüber Bedrohungen, Risiken, Methoden und Tendenlandschaft und die spezifischen Proliferationszen im Bereich der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierungsrisiken, mit einem Fokus auf Iran und finanzierung austauschen können. In den letzten Nordkorea. zehn Jahren wurden auf internationaler Ebene verschiedene öffentlich-private Partnerschaften zum Für die Schweiz kommt die Risikoanalyse ins- Austausch von Finanzinformationen gebildet (sog. besondere zu folgenden Erkenntnissen: Public Private Partnerships).
Abbildung 1: Logo Swiss FIPPP.
Erste nationale Risikoanalyse (NRA) – Bericht über die nationale Beurteilung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierungsrisiken in der Schweiz, Juni 2015. Zweite nationale Risikoanalyse (NRA) – Bericht über die nationale Beurteilung der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken in der Schweiz, Oktober 2021. Medienmitteilung Bundesrat vom 9. Dezember 2024, «Bericht zum Risiko der Proliferationsfinanzierung».
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Diese Entwicklung nahm auch die Schweiz zum 2.4 Financial Intelligence Unit (FIU) 2.0 Anlass, eine eigene PPP im Bereich der Geld- In ihrem Gründungsjahr 1998 beschäftigte die wäscherei und Terrorismusfinanzierung zu lan- MROS vier Mitarbeitende und erhielt 173 Verdachtscieren. Am 7. November 2024 nahm die Swiss meldungen. 26 Jahre später hat sich der Personal- Financial Intelligence Public Private Partnership bestand der MROS auf rund 55 Mitarbeitende er- («Swiss FIPPP») anlässlich einer konstituierenden höht und die Verdachtsmeldungen haben sich um Plenarsitzung ihre Tätigkeit auf.15 Dem offiziellen ein x-Faches auf 15 000 multipliziert. Im Jahres- Start der Swiss FIPPP gingen rund zwei Jahre Vor- bericht 2023 erläuterte die MROS die regulatori- bereitungsarbeiten voraus. Analysiert wurde, in wel- schen und operativen Gründe für diesen markanten
MROS Jahresbericht 2024 chem Rahmen eine öffentlich-private Zusammen- Anstieg des Meldevolumens.17 Doch was bedeuten arbeit in der Schweiz möglich ist.16 Im Zentrum der diese Entwicklungen für die FIUs aus organisato- Partnerschaft zwischen der MROS und Schweizer rischer Sicht? Was benötigen die FIUs, um ihren Finanzmarktteilnehmern steht der Austausch von gesetzlichen Auftrag und die damit verbundenen Informationen im strategischen Bereich, um Risi- Aufgaben auch in Zukunft erbringen zu können?
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ken und Bedrohungen erkennen und das Abwehrdispositiv gemeinsam und nachhaltig stärken zu Geldwäscherei ist der zentrale Motor der organisierkönnen. Eine taktisch orientierte Zusammenarbeit, ten Kriminalität und hat in den letzten Jahren deutbei der Informationen zu konkreten Fällen und Per- lich an Komplexität zugelegt. Durch internationale sonen ausgetauscht werden, ist derzeit nicht vor- Netzwerke, adaptierte Geldwäschereitechniken gesehen und bräuchte gesetzliche Anpassungen. sowie den Einsatz neuer Technologien (z. B. Virtu- Die Swiss FIPPP besteht zwischen der MROS al Assets) wird die Bekämpfung der Geldwäscherei und zunächst zwölf initiierenden Finanzinstituten: und Terrorismusfinanzierung zusehends schwie- Bank Julius Bär & Co AG, Bank Vontobel AG, Ban- riger und aufwändiger. Während sich die Tätigkeit que Lombard Odier & Cie SA, Bitcoin Suisse AG, der MROS in der Vergangenheit vorwiegend auf Deutsche Bank (Schweiz) AG, HSBC Private Bank das Entgegennehmen und das Weiterleiten der Ver- (Suisse) SA, Raiffeisen Schweiz Genossenschaft, dachtsmeldungen beschränkte, hat sich in den letz- Societe Generale Corporate & Investment Banking, ten Jahren der Fokus klar in Richtung «Intelligence» UBS AG, Valiant Bank AG, Zürcher Kantonalbank verschoben. Die Vernetzung der Informationen, die und Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG. Es ist Schaffung von Mehrwerten für die nachgelagerten nicht ausgeschlossen, dass sich der Kreis der Mit- Strafverfolgungsbehörden durch konzise Analysen glieder verändern kann. und die Interaktion mit den nationalen Behörden und den internationalen Partnerstellen sowie der Eine Plenarsitzung sämtlicher Mitglieder ist min- Finanzindustrie stehen heute im Vordergrund. Diese destens zwei Mal jährlich vorgesehen. Zudem tref- Tätigkeiten sind notwendig, um Geldwäscherei und fen sich themenspezifische Arbeitsgruppen regel- Terrorismusfinanzierung effektiv zu bekämpfen. mässig. Die Aktivitäten der Swiss FIPPP werden Dies bedingt aber zwingend die Weiterentwicklung von einem Vorstand koordiniert, deren Mitglieder der Meldestellen in zentralen Bereichen der ITvon der Plenarversammlung gewählt werden. Or- Infrastruktur und des Personalwesens, um mit den ganisation und Kommunikation stellt die MROS si- weltpolitischen Entwicklungen mitzuhalten und die
cher. Swiss FIPPP wird über ihre Tätigkeiten und die wachsenden Aufgaben und Anforderungen erfüllen gewonnen Erkenntnisse sowohl in einem Jahres- zu können. bericht als auch ad-hoc gezielt und adressatengerecht informieren. IT-Infrastruktur FIUs benötigen für ihre Arbeit Softwarelösungen, die innerhalb der rechtlichen Vorgaben (insbesondere datenschutzrechtliche Bestimmungen)
Swiss Financial Intelligence Public Private Partnership (Swiss FIPPP) Bericht der Meldestelle: Public Private Partnership (PPP) zum Informationsaustausch für die Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung und Geldwäscherei, März 2023. Vgl. Jahresbericht MROS 2023, Kap. 2.1.
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den Anforderungen an eine FIU und den globalen sachgerechten Instrumenten ausgestattet zu sein. Entwicklungen gerecht werden. Die Fähigkeit, gros- Die vorgenannten Limitationen dürfen nicht gänzse Datenmengen aus verschiedenen Quellen, ein- lich im Widerspruch zur Notwendigkeit dieser Instschliesslich Open Source Intelligence (OSINT), zu rumente stehen. Eine Abwägung, welche auf die sammeln und zu analysieren, wird immer wichti- Effektivität einer FIU abzielt, ist erforderlich. ger. FIUs müssen in der Lage sein, Informationen aus Finanztransaktionen und Datenbanken sowie Die MROS wird vor diesem Hintergrund im Jahr OSINT-Quellen zu interpretieren. Künstliche Intel- 2025 eine Studie zum Thema «FIU 2.0» vorlegen, ligenz und maschinelles Lernen spielen hierbei welche die erwähnten Herausforderungen be-
MROS Jahresbericht 2024 eine entscheidende Rolle, um verdächtige Aktivi- handelt und entsprechend Lösungsvorschläge antäten frühzeitig zu erkennen und zu identifizieren. bietet. Teil davon ist auch eine Benchmarkanalyse, Neue Technologien bieten FIUs die Möglichkeit, die Aufschluss über ihr Standing im internationalen ihre Effektivität zu steigern und ihr Verständnis für Vergleich gibt. die Bedrohungen aus der Geldwäscherei und der
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Terrorismusfinanzierung zu vertiefen.
2.5 Projekte und Veranstaltungen MROS
Personalplanung Im 2024 lancierte die MROS nachfolgende Projekte Die Komplexität der zu analysierenden Sachver- und Veranstaltungen. Diese haben das Ziel, nützhalte, die rechtlichen Fragestellungen sowie der Ein- liche Instrumente für Behörden und den Privatsektor satz von spezifischen Tools verlangen nach einer zur Verfügung zu stellen und diese entsprechend zu strategischen Personalplanung der FIUs. Die Rek- sensibilisieren. Allesamt liefern wichtige Trends und rutierung von Spezialistinnen und Spezialisten, wie Indikatoren, um die Geldwäscherei und Terrorisauch die Bindung von qualifizierten Mitarbeitenden musfinanzierung flächendeckender zu bekämpfen. spielen eine zentrale Rolle. FIUs müssen attraktive Arbeitsbedingungen bieten und über die not- 2.5.1 Financial Intelligence against Human wendigen liquiden Mittel verfügen, um Talente Trafficking (FIAHT) langfristig gewinnen und binden zu können. FIUs Menschenhandel ist einer der lukrativsten Zweige benötigen Handlungsspielraum, um Ressourcen der organisierten Kriminalität. Es ist ein im Vergezielt einzuplanen und einzusetzen. borgenen stattfindendes, transnationales Verbrechen. Gemäss Schätzungen der International Der rasante technische Fortschritt, der für Geld- Labour Organisation erzielt der Menschenhandel wäscherei und Terrorismusfinanzierung immer weltweit jährlich Gewinne in der Höhe von 236 mehr und immer zugänglichere Möglichkeiten bie- Milliarden USD. Dessen Zweck ist ausnahmslos tet, stellt die FIUs weltweit (nicht nur in der Schweiz) der finanzielle Gewinn, der durch die Ausbeutung vor gewaltige Herausforderungen. Die MROS der Opfer erreicht wird. Die vertiefte Analyse von befindet sich als Teil der Bundesverwaltung in Zahlungsströmen und Kontobewegungen, die soeinem Spannungsfeld zwischen einem kontinuier- genannte «Follow-The-Money»-Strategie, wie sie lich ansteigenden Melde- und Datenvolumen, be- die MROS verfolgt, leistet einen wesentlichen Beigrenzten Ressourcen und Budgetvorgaben sowie trag zur Aufdeckung illegaler Aktivitäten rund um bestehendem Rechtsrahmen. Trotz allem ist sie den Menschenhandel und zur Identifikation dessen arauf angewiesen, für die Bekämpfung der d Opfer. Schwerstkriminalität mit den notwendigen und
Abbildung 2: Logo Projekt «Financial Intelligence Against Human Trafficking» (FIAHT)
2 Wichtige strategische Entwicklungen
11876 MROS und den anderen relevanten Akteuren 12 000 durch den Aufbau einer Multi-Stakeholder- Partnerschaft
8 000 7639 Mit dem offiziellen Projektbeginn – einem Runden
5964 Tisch am 24. Januar 2024 – übernahm die MROS
die Leitung des Projekts. In Zusammenarbeit mit verschiedenen Strafverfolgungs- und Bundes- 12 4 000 behörden, Vertretern aus dem Finanzsektor sowie
MROS Jahresbericht 2024 dem Opferschutz wurden Daten und Informationen 27 (0.5 %) 21 (0.4 %) 54 (0.7 %) 79 (0.7 %) für den FIAHT-Guide zusammengetragen. So wur- den die Weichen für die ebenfalls im Zentrum ste- 2020 2021 2022 2023 hende Intensivierung des Austausches unter den Akteuren gestellt. Am 25. November 2024 fand
2 Wichtige strategische Entwicklungen
Meldungen mit Bezug Menschenhandel Meldungen gesamt der Abschlussevent des Projekts FIAHT in Bern statt, an welchem der Inhalt des Guides präsentiert wurde. Abbildung 3: Meldungen an die MROS mit Verdacht auf Menschenhandel im Vergleich zum Total der ein- FIAHT-Guide18 gegangenen Verdachtsmeldungen; 2020 – 2023. Der Guide bietet klare Ansätze und Instrumente, die Finanzintermediäre sowie Händlerinnen und Hintergrund Händler darin unterstützt, Transaktionen und Ver- Die Schweizerische Gesetzgebung qualifiziert haltensweisen im Bereich der Schwerstkriminalität Menschenhandel als Vortat zu Geldwäscherei. Die zu identifizieren. Dazu gehören: Finanzintermediäre sind deshalb verpflichtet, der • Indikatoren, die auf Menschenhandel und ver- MROS bei Verdacht auf Menschenhandel und ver- wandte Straftaten schliessen lassen. wandter Straftaten, Meldung zu erstatten. In der • Praktische Beispiele, die aufzeigen, wie Täter Schweiz, wie auch in vielen anderen europäischen ihre Gewinne verschleiern und wie Finanzinter- Ländern, bewegt sich die Anzahl der Verdachts- mediäre solche Muster erkennen können. meldungen mit Hinweisen auf Menschenhandel auf • Good Practices, die Finanzintermediären zeieinem ausserordentlich tiefen Niveau; es besteht gen, wie sie Verdachtsmeldungen effizient und eine grosse Diskrepanz zwischen dem Ausmass präzise erstatten können, um die Analysen und dieses Verbrechens und den durch die Finanzinter- nachgelagerten Ermittlungen zu unterstützen. mediäre erstatteten Verdachtsmeldungen. Im Kampf gegen die Geldwäscherei, deren Vorta- Projekt FIAHT ten und der organisierten Kriminalität sind solche Die MROS lancierte mit der Unterstützung des Sensibilisierungsmassnahmen entscheidend, um Büros des Sonderbeauftragten und Koordinators die Differenz zwischen der Anzahl der Verdachtsfür die Bekämpfung des Menschenhandels der Or- meldungen und der finanziellen Relevanz dieser ganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Verbrechen zu verringern. Europa (OSZE) das Projekt «Financial Intelligence Against Human Trafficking». 2.5.2 Typologienbericht Der Präventivauftrag der MROS umfasst die Sen- Dieses Projekt verfolgte folgende Ziele: sibilisierung der Finanzintermediäre sowie der • Erstellung eines Guides zur Sensibilisierung der Händlerinnen und Händler für die Problematik der Finanzintermediäre Geldwäscherei, deren Vortaten, der organisier-
• Stärkung der Zusammenarbeit und Optimie- ten Kriminalität und der Terrorismusfinanzierung. rung der operativen Abläufe zwischen der Neben den regelmässigen Publikationen wie
Publiziert unter: Publikationen der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS).
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den Jahresberichten und den Nationalen Risiko- Referierende traten verschiedene Vertreterinnen analysen (NRA), veröffentlicht die MROS ebenfalls und Vertreter von nationalen und internationalen Newsletters und erarbeitet spezifische Guidelines Behörden sowie dem Privatsektor auf. (z. B. den HAMAS-Alert oder den FIAHT-Guide; vgl. Kap. 2.5.1). Diese Publikationen dienen den Finanz- Thematisiert wurden unterschiedliche Kriminaliintermediären zur Orientierung, als Leitfaden und tätsfelder, bei denen Kryptowährungen missals Best Practice. braucht werden. Das Spektrum reichte von Cyberkriminalität, Sanktionsumgehung, Asset Recovery Als weiteres Sensibilisierungsinstrument lancierte und Glücksspiel, bis hin zu Betrug und der unrecht-
MROS Jahresbericht 2024 die MROS einen Typologienbericht19. Typologien mässigen Verwendung durch private Sicherheitshinsichtlich Geldwäscherei beziehen sich auf die unternehmen. Neben einer Einordnung von Virtual systematische Klassifikation und Analyse von ty- Assets in Bezug zur bevorstehenden FATF-Länpischen Methoden und Vorgehensweisen, die von derprüfung, teilten mehrere Behörden ihre Er- Kriminellen genutzt werden, um illegale Gelder in fahrungen im Umgang mit digitaler Kriminalität und
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den legalen Wirtschaftskreislauf einzuführen. Diese berichteten über die Bekämpfung von Investment- «Modi operandi» umfassen eine Vielzahl von Tech- betrug. Ein weiteres Thema war der Missbrauch von niken, die es den Tätern ermöglichen, die Herkunft Kryptowährungen zur Finanzierung von Kriegen des Geldes zu verschleiern und die Einziehung zu und Söldnertruppen. Es wurde darauf hingewiesen, vereiteln. Der Typologienbericht unterstützt die dass über Plattformen wie z. B. Telegram Spenden- Finanzintermediäre darin, mögliche Indikatoren zu aufrufe zur Finanzierung militärischer Aktivitäten erkennen. Die MROS verwendet für die Typologien organisiert werden, was neue Herausforderungen anonymisierte und vereinfachte Sachverhalte. für die Strafverfolgung mit sich bringt. Diese ermöglichen eine klare Analyse komplexer Zusammenhänge, fördern eine differenzierte Be- Zusammenfassend zeigt sich die Notwendigkeit trachtung und bieten eine hilfreiche Struktur, um einer verstärkten nationalen und internationalen wiederkehrende Muster zu erkennen. Zusammenarbeit sowie der gezielte Einsatz technischer Instrumente, um der wachsenden Krypto- Im Mai 2025 veröffentlicht die MROS die ersten Kriminalität entgegenzuwirken.21 Typologien auf ihrer Homepage20. Die Sammlung wird laufend ergänzt, richtet sich in erster Linie an 2.5.4 Chinese Underground Round Table Finanzintermediäre sowie Händlerinnen und Händ- «Hawala» im mittleren Osten und Afrika, «Hundi» ler und wird vorerst ausschliesslich auf Englisch in Südasien, «Fei Ch’ein» und «Daigou» in China: publiziert. Das System des «Underground Banking» ist nicht neu; es existiert, seit es grenzüberschreitenden
2.5.3 MROS Crypto-Symposium 2.0 Handel gibt. Die Systeme funktionieren abseits
Wie bereits im Vorjahr führte die Meldestelle Ende des gängigen Bankensystems ohne staatliche Oktober 2024 ein «Crypto-Symposium» durch. Zulassung und Aufsicht. Belege, Kontodaten und Der Fokus des ersten Symposiums 2023 lag auf Bankkonten sucht man vergebens. Die Transaktion den Herausforderungen bei der Nachverfolgung erfolgt schnell, günstig und anonym. Genau dies von Kryptowährungen sowie bei der Aufdeckung macht das System für die Verschleierung und das von Straftaten in Zusammenhang mit Krypto- Verschieben von kriminellen Geldern und für die währungen. 2024 standen die konkreten Gefahren Terrorismusfinanzierung so interessant. Dennoch und Missbrauchsmöglichkeiten im Umgang mit gelingt es Strafverfolgungsbehörden immer wie- Kryptowährungen im Zentrum. Rund 270 Teil- der, Systeme und Geldströme aufzudecken. Der nehmende aus der Finanz- und Beratungsindustrie Austausch von Erkenntnissen aus solchen Erfolgen sowie aus dem öffentlichen Sektor nahmen teil. Als und Analysen sowie bewährten Vorgehensweisen
Wird zu einem späteren Zeitpunkt in eine Datenbank überführt. Mehr unter: Publikationen der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS). Medienmitteilung fedpol vom 29. Oktober 2024, «MROS Crypto-Symposium 2.0: Gemeinsam gegen den Missbrauch von Kryptowährungen».
2 Wichtige strategische Entwicklungen
ist deshalb sehr wichtig. Die MROS organisierte den ersten schweizweiten Runden Tisch zum chinesischen Untergrund-Banksystem. Das Treffen richtete sich primär an Schweizer und internationale Strafverfolgungsbehörden und Geldwäschereimeldestellen, welche aktiv zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität beitragen. Am Runden Tisch vertreten waren fedpol, Europol sowie Straf- verfolgungsbehörden und FIUs mehrerer europäi-
MROS Jahresbericht 2024 scher Länder.22
2 Wichtige strategische Entwicklungen
Medienmitteilung fedpol vom 31. Oktober 2024, «Erster Runder Tisch zur Bekämpfung von Untergrundbanken».
3 Jahresstatistik der Meldestelle
3 Jahresstatistik der Meldestelle
Die MROS erstellt anonymisierte Statistiken, um Verdachtsmeldungen der Finanzintermediäre, Informationen über Geldwäscherei, deren Vor- Auskunftsbegehren von entsprechenden austaten, organisierte Kriminalität und Terrorismus- ländischen Behörden sowie die Verfahren, die auf finanzierung während des Geschäftsjahrs23 aus- die Meldungen folgen (vgl. Art. 23 Abs. 1 MGwV24). zuwerten. Diese umfassen insbesondere die
3.1 Gesamtübersicht 2024
MROS Jahresbericht 2024 • Die Anzahl der eingereichten Verdachtsmeldungen hat im Jahr 2024 weiter deutlich zugenommen: Die MROS erhielt 2024 15 141 Verdachtsmeldungen, was rund 59 Meldungen pro Werktag entspricht. Im Vergleich zu 2023 (11 876) entspricht dies einer Zunahme von 27,5%. Seit der Einführung
3 Jahresstatistik der Meldestelle
des Informationssystems goAML im Januar 2020 hat sich das Meldevolumen knapp verdreifacht.
92,3% der Verdachtsmeldungen stammen von Finanzintermediären aus dem Bankensektor (Durchschnitt 2015 – 2024: 90,1%).
1016 Informationsanfragen nach Artikel 11a GwG übermittelte die MROS im 2024 an die Finanzintermediäre.
Im Vergleich zum Vorjahr übermittelte die Meldestelle 2024 +20,4% mehr Anzeigen an die Strafverfolgungsbehörden25. Die MROS übermittelt den Strafverfolgungsbehörden jeweils einen Analysebericht mit den relevanten Informationen. Diese können Informationen aus mehreren Verdachtsmeldungen, die nicht zwingend im selben Jahr bei der MROS eingegangen sind und Informationen von verschiedenen in- und ausländischen Behörden beinhalten. 2024 übermittelte die MROS im Schnitt 1,9 Verdachtsmeldungen pro Anzeige an die Strafverfolgungsbehörden. Auch hier zeigt sich eine stetige Zunahme der durchschnittlichen Anzahl der übermittelten Verdachtsmeldungen pro Anzeige.26 Rund jede fünfte Übermittlung (18,9%) beinhaltete zudem Informationen basierend auf einer oder mehreren Anfragen der MROS nach Artikel 11a GwG bei meldenden Finanzintermediären oder Drittintermediären.
Der Informationsaustausch zwischen der MROS und den Schweizer Behörden nimmt zu. Im Vergleich zum Vorjahr nahm die spontane Informationsübermittlung der MROS an andere Schweizer Behörden um 79% zu. Rückläufig waren hingegen die Informationsanfragen (447, was einem Minus von 35,8% gegenüber dem Vorjahr entspricht) und Spontaninformationen (106, was einem Minus von 10,9% entspricht) von anderen Schweizer Behörden an die MROS.
Der Informationsaustausch mit ausländischen Meldestellen (FIU) nimmt ebenfalls konstant zu. Im Jahr 2024 gingen bei der MROS 780 Anfragen von 96 ausländischen Meldestellen und 751 Spontaninformationen aus 45 Ländern ein.
Geschäftsjahr: 1. Januar bis 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Verordnung über die Meldestelle für Geldwäscherei (MGwV), SR 955.23. 2024: 1043; 2023: 866. 2022:1,4; 2023: 1,8.
3 Jahresstatistik der Meldestelle
3.2 Verdachtsmeldungen 3.3 Verdachtsmeldungen nach Branche
Im Jahr 2024 gingen bei der MROS pro Werktag im der Meldepflichtigen Schnitt 59 Verdachtsmeldungen ein. Insgesamt er- 92,3% der Verdachtsmeldungen stammen von hielt die MROS 2024 15 141 Meldungen von Finanz- Finanzintermediären aus dem Bankensektor. Das intermediären sowie Händlerinnen und Händlern, Meldeverhalten dieser Finanzintermediäre beeinwas einer erneuten Zunahme von 27,5% gegenüber flusst die Anzahl und Art der Meldungen, die bei dem Vorjahr entspricht. Seit der Einführung des der MROS eingehen massgeblich. Die Verteilung Informationssystems goAML im Jahr 2020 hat sich der Verdachtsmeldungen auf die Meldepflichtigen die Anzahl der übermittelten Verdachtsmeldungen hat sich seit Einführung des Informationssystems
MROS Jahresbericht 2024 damit knapp verdreifacht (vgl. Abbildung 4). 27 goAML kaum verändert (vgl. Tabelle 1).
Wie Abbildung 4 zeigt, hat sich die Anzahl der jähr- Seit 2024 werden Virtual Asset Service Provider lich gemeldeten Geschäftsbeziehungen seit 2015 (VASP) und FinTech-Anbieter als eigene Kategorie
3 Jahresstatistik der Meldestelle
knapp verzwölffacht. 2015 wurden der MROS ins- erfasst. Im Jahr 2024 reichten VASP und FinTechgesamt 2367 verdächtige Geschäftsbeziehungen Finanzintermediäre 227 Verdachtsmeldungen bei gemeldet; 2024 waren es rund 27 300. Diese Zu- der MROS ein (1,5%). nahme hat mehrere Gründe: Zum einen sind die Sensibilität und das Bewusstsein der Finanzintermediäre für die Geldwäschereithematik gewachsen. Zum anderen spielen die rechtlichen Anpassungen sowie die Fortschritte in der Digitalisierung (z. B. verbesserte Tools beim Transaktionsmonitoring und in der internen Analyse) eine zentrale Rolle.28
Abbildung 4: Anzahl gemeldete Geschäftsbeziehungen und Verdachtsmeldungen 2015 – 2024
30 000 27300
21400
20 000 Meldungen
15141 Geschäftsbeziehungen
13800 11876
10700 Schätzung
10 000 7705 7639 6126 5964
2367 2909
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Mit der Einführung von goAML wurde die Zählweise der Verdachtsfälle angepasst. Um dennoch einen Vergleich mit den Vorjahren zu ermöglichen, wird in Abbildung 4 die durchschnittliche Anzahl gemeldeter Geschäftsbeziehungen pro Verdachtsmeldung im Geschäftsjahr 2019 angewendet. Diese beläuft sich auf 1,8. Das bedeutet, dass die 15 141 Verdachtsmeldungen im Jahr 2024 geschätzt rund 27 300 Geschäftsbeziehungen entsprechen. Vgl. Ausführungen im Jahresbericht MROS 2023, Kap. 2.1.
3 Jahresstatistik der Meldestelle
Tabelle 1: Verdachtsmeldungen nach Branche, 2015 – 202429
Durch 2024 in schnitt Branche 2015A 2016 2017A 2018A 2019A 2020B 2021B 2022B 2023B 2024B absoluten Zahlen Banken 91,3% 86% 91% 88,8% 89,9% 89,5% 90,0% 91,6% 90,5% 92,3% 13 973 90,1% Zahlungsverkehrs- 2,4% 4,4% 3,1% 4,4% 4,0% 3,5% 2,5% 2,0% 2,8% 2,2% 339 3,1% dienstleister Kreditkartenanbieter 0,5% 0,7% 0,3% 1,2% 1,3% 1,6% 1,7% 1,6% 1,3% 1,6% 235 1,2% 17
MROS Jahresbericht 2024 VASP / FinTech 1,5% 227 Vermögensverwal- 1,9% 2,2% 1,9% 1,0% 0,9% 0,8% 1% 0,6% 0,8% 0,9% 137 1,2% tung Casinos 0,1% 0,5% 0,6% 0,5% 0,7% 0,5% 0,5% 0,7% 0,5% 0,3% 47 0,5%
3 Jahresstatistik der Meldestelle
Kredit-, Leasing-, Factoring- und Forfai- 0,3% 0,3% 0,3% 0,3% 0,3% 0,4% 0,3% 0,3% 0,2% 0,2% 37 0,3% tierungsgeschäfte Wertpapierhäuser 0,1% 0,1% 0,3% 0,1% 0,3% 0% 0,2% 0,1% 0,2% 0,2% 32 0,2% Treuhänder 2% 1,5% 1,1% 0,7% 0,8% 0,6% 0,5% 0,1% 0,2% 0,2% 30 0,8% Übrige Finanzinter- 0,2% 0,7% 0,4% 2,3% 0,6% 2,3% 2,1% 2,1% 2% 0,2% 24 1,3% mediäre Rohwaren- und Edel- 0,3% 0,1% 0,2% 0% 0,3% 0,2% 0,5% 0,3% 0,3% 0,2% 23 0,2% metallhandel Versicherungen 0,5% 3,1% 0,5% 0,6% 0,3% 0,4% 0,3% 0,3% 0,4% 0,2% 23 0,7% Geldwechsel/Change 0% 0% 0% 0% 0% 0,1% 0,1% 0,3% 0,6% 0% 5 0,1% Rechtsanwälte und 0,3% 0,2% 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% 0% 0,1% 0% 5 0,1% Notare SRO 0% 0% 0% 0% 0,1% 0% 0% 0% 0,1% 0% 4 0% Behörden (FINMA/ 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0,1% 0% 0% 0% 0 0% ESBK/GESPA) Devisenhandel 0% 0,1% 0% 0% 0,3% 0% 0% 0% 0% 0% 0 0% Trustees 0% 0% 0% 0% 0% 0,1% 0,1% 0% 0% 0% 0 0% Vertriebsträger von 0% 0% 0,1% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0 0% Anlagefonds Total 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 15 141 100,0%
A Nach alter Zählweise (Geschäftsbeziehung) B Nach neuer Zählweise (Meldungen)
Die absoluten Zahlen für die Jahre 2014 – 2023 sind in den Jahresberichten der MROS der entsprechenden Jahre veröffentlicht.
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3.4 Rechtsgrundlage der Meldungen Seit 2018 gewinnt die Meldepflicht gegenüber dem
Die Rechtsgrundlage für eine Verdachtsmeldung ist Melderecht stetig an Gewicht, mit einem markanabhängig vom Verdachtsgrad. Liegt ein begründeter ten Gewinn im 2023 (vgl. Jahresbericht MROS Verdacht vor, haben Finanzintermediäre nach Arti- 2023, Kap. 4.4). Nach einem stetigen Bedeutungskel 9 Absatz 1 Buchstabe a GwG30 die Pflicht, dies zuwachs der Meldepflicht in den vergangenen Jahder MROS zu melden. Bei einfachem Verdacht kön- ren, zeigt sich in der diesjährigen Statistik erstmals nen sie sich auf das Melderecht nach Artikel 305ter eine gewisse Konsolidierung des Verhältnisses zwi- Absatz 2 StGB31 stützen. 2024 erstatteten die GwG- schen Meldepflicht und Melderecht. Während der Unterstellten in 72,5% der Fälle eine Verdachts- Gebrauch der Meldepflicht bei einer bestehenden
MROS Jahresbericht 2024 meldung aufgrund der Meldepflicht (Art. 9 Abs. 1 Geschäftsbeziehung gegenüber dem Vorjahr um Bst. a GwG, vgl. Abbildung 5). Das Melderecht nach 2,1% zugenommen hat, verzeichnet das Melderecht Artikel 305ter Absatz 2 StGB wendeten sie bei 21,7% eine marginale Zunahme von +0,1%. Ein Rückgang der eingereichten Verdachtsmeldungen an. In 5,6% von −2,3% erfahren die Meldungen von Finanzinter-
3 Jahresstatistik der Meldestelle
der Fälle meldeten die Finanzintermediäre zudem, mediären bei einem Abbruch der Verhandlungen dass sie Verhandlungen zur Aufnahme einer Ge- zur Aufnahme einer neuen Geschäftsbeziehung schäftsbeziehung wegen eines begründeten Ver- nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b GwG. dachts nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a GwG abgebrochen hätten (Art. 9 Abs. 1 Bst. b GwG; nicht in Abbildung).32
Abbildung 5: Meldungen bei bestehender Geschäftsbeziehung nach Rechtsgrundlage 2015 – 2024
100%
72,5% 75% 70,4%
62,8% 62,8% 60,9% 59,2% 56,9% 58,7% 54,7% 51,4% Melderecht 50% 45,3% 41,3% Meldepflicht 41,1% (Art. 9 Abs. 1 Bst. a GwG) 37,2% 36,6% 37,2% 32,7%
25% 21,6% 21,7%
0%
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Art. 9 Abs. 1 Bst. a GwG: Ein Finanzintermediär muss der Meldestelle für Geldwäscherei nach Artikel 23 (Meldestelle) unverzüglich Meldung erstatten, wenn er weiss oder den begründeten Verdacht hat, dass die in die Geschäftsbeziehung involvierten Vermögenswerte (1.) im Zusammenhang mit einer strafbaren Handlung nach Artikel 260 ter oder 305bis StGB stehen, (2.) aus einem Verbrechen oder aus einem qualifizierten Steuervergehen nach Artikel 305bis Ziffer 1bis StGB herrühren, (3.) der Verfügungsmacht einer kriminellen oder terroristischen Organisation unterliegen, oder (4.) der Terrorismusfinanzierung (Art. 260quinquies Abs. 1 StGB) dienen. Art. 305ter Abs. 2 StGB: Die von Absatz 1 erfassten Personen sind berechtigt, der Meldestelle für Geldwäscherei im Bundesamt für Polizei Wahrnehmungen zu melden, die darauf schliessen lassen, dass Vermögenswerte aus einem Verbrechen oder aus einem qualifizierten Steuervergehen nach Artikel 305bis Ziffer 1bis herrühren. Art. 9 Abs. 1 Bst. b GwG: Ein Finanzintermediär muss der Meldestelle für Geldwäscherei nach Artikel 23 (Meldestelle) unverzüglich Meldung erstatten, wenn er Verhandlungen zur Aufnahme einer Geschäftsbeziehung wegen eines begründeten Verdachts nach Art. 9 Abs. 1 Bst. a GwG abbricht.
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3.5 Vortaten MROS kann den Verdacht auf eine andere Straftat
Finanzintermediäre geben bei einer Meldung je- ergeben.34 weils an, welche Vortat(en) sie vermuten. Im Laufe der letzten Jahre werden rund zehn ver- Im Jahr 2024 geben die Meldepflichtigen bei naheschiedene Vortaten am häufigsten genannt (vgl. zu jeder dritten Verdachtsmeldung (29,9%) an, keine Abbildung 6).33 Die Vortat, die von den Finanzinter- Vortat zuordnen zu können. Diese Tendenz manimediären am meisten erwähnt wird, ist Betrug. Die- festierte sich im Verlaufe der Jahre zusehends ser wird 2024 in 59,4% aller Meldungen angegeben; und hat auch im Berichtsjahr weiter zugenommen. entweder allein oder in Kombination mit anderen Die Tatsache, dass rund ein Drittel der Verdachts-
MROS Jahresbericht 2024 Delikten (im Zeitraum 2020 – 2023 betrug dieser meldungen ohne Angabe einer Vortat bei der MROS Anteil 57,2%). Deutlich seltener werden andere Vor- eingereicht werden, hat weitreichende Folgen. Die taten wie Urkundenfälschung (7,1%; im Zeitraum MROS muss zusätzliche Ressourcen für weitere 2020 – 2023: 12,1%) oder Veruntreuung (4,1%; im Abklärungen zur Vortat einsetzen.
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Zeitraum 2020 – 2023: 6,1%) genannt.
Bei den Angaben der Finanzintermediäre zu den 3.6 Verdachtsauslösende Elemente vermuteten Vortaten handelt es sich um eine erste In der Regel reichen die Finanzintermediäre eine wichtige Qualifikation aufgrund der von den Finanz- Verdachtsmeldung an die MROS als Ergebnis intermediären getätigten Abklärungen. Die vor- ihres Transaktionsmonitorings ein (2024: 29,6%; stehende Abbildung spiegelt wider, welche Straf- 2020 – 2023: 32,0%; vgl. Abbildung 7).35 Als weitere taten die Finanzintermediäre beim Einreichen der verdachtsauslösende Elemente folgen mit 26,9% Verdachtsmeldung vermuten. Eine Analyse der die Informationen Dritter (externe Informations-
Abbildung 6: Häufigkeit der vermuteten Vortaten 2020 – 2024, Mehrfachnennungen möglich
59,4% Betrug (Art. 146 StGB) 57,2% 29,9% Nicht zuzuordnen 23,0% Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff.1, Art. 253, Art. 254, 7,1% Art. 317 Ziff. 1 StGB) 12,1% 4,1% Veruntreuung (Art. 138 StGB) 6,1% Ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 und 2 3,4% StGB) 5,9% 2,8% 2024 Kriminelle Organisation (Art. 260ter StGB) 4,9% Durchschnitt 2020–2023 Bestechung (Art. 322ter, Art. 322 quater, Art. 2,6% 322 septies StGB) 6,6% Betrügerischer Missbrauch einer 2,0% Datenverarbeitungsanlage (Art. 147 StGB) 3,0% Qualifiziertes Steuervergehen (Art. 305bis Ziff. 1 und 1,5% 1,2% Betäubungsmittelverbrechen (Art. 19 Abs. 2 BetmG) 1,4% Konkurs- und Betreibungsverbrechen (Art. 163 Ziff. 1, 1,2% Art. 164 Ziff. 1, Art. 165, Art. 171 Abs. 1 StGB) 2,2% 0% 25% 50% 75% 100%
Mit der Einführung des goAML 2020 sind Mehrfachnennung möglich. Einen Vergleich mit den Statistiken vor 2020 ist deshalb nicht möglich. Eine detailliertere Analyse zu den verschiedenen Geldwäschereivortaten wurde 2021 unter der Federführung der KGGT vorgenommen. Zweite nationale Risikoanalyse (NRA) – Bericht über die nationale Beurteilung der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken in der Schweiz, Oktober 2021, S. 25 – 29. Gegenüber den Jahren vor 2020 können die Finanzintermediäre im Informationssystem goAML mehrere verdachtsauslösende Elemente für ihre Meldungen angeben. Hingegen ist es nicht mehr möglich, einen aussagekräftigen Vergleich mit den Zahlen der Jahre vor 2020 vorzunehmen.
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Abbildung 7: Wichtige Verdachtsauslöser 2020 – 2024, Mehrfachnennungen möglich
29,6% Transaktionsmonitoring 32,0% 26,9% Information Dritte 24,4% 17,2% Durchlaufkonten 12,8% 16,5% Wirtsch. Hintergrund unklar 9,4%
20 Bartransaktion
14,9% 11,6%
MROS Jahresbericht 2024 10,8% Diverse 9,4% 9,3% 2024 Information Strafverfolgungsbehörde 10,7% Durchschnitt 2020–2023 8,9% Medien 16,4% 7,7%
3 Jahresstatistik der Meldestelle
Information Konzern 8,9% Eröffnung Geschäftsbeziehung 4,5% 4,3% Kreditgeschäft 3,3% 4,5% Kritische Länder 1,9% 1,4% Revision / Aufsicht 1,6% 1,8% 0% 10% 20% 30% 40% 50%
quellen) und Durchlaufkonten mit 17,2%. Im Ver- Davon übermittelte die MROS 89,7% der Anzeigen gleich zu den Vorjahren melden die Finanzinter- an die kantonalen Staatsanwaltschaften und 10,3% mediäre im Jahr 2024 bedeutend häufiger, dass der gingen an die Bundesanwaltschaft. wirtschaftliche Hintergrund der Geschäftsbeziehung unklar sei (16,5%; 2020 – 2023: 9,4%). Wie bereits in den vergangenen Jahren konzentrierte sich mehr als die Hälfte der Anzeigen auf eine begrenzte Zahl weniger kantonaler Staatsanwalt-
3.7 Anzeigen an die schaften und an die Bundesanwaltschaft: Anzeigen
Strafverfolgungsbehörden an die Staatsanwaltschaften der Kantone Zürich 2024 übermittelte die MROS gestützt auf Artikel (17,9%), Waadt (12,4%) und Genf (10,2%) sowie an
23 Absatz 4 GwG 1043 Anzeigen an die Strafver- die Bundesanwaltschaft (10,3%) machen rund die
folgungsbehörden. Dies entspricht einer Zunahme Hälfte aller von der MROS übermittelten Anzeigen von +20,4% gegenüber dem Vorjahr (2023: 866). aus (vgl. Tabelle 2). In den vergangenen Jahren haben sich die von der MROS übermittelten Anzeigen an die Strafver- Im Jahr 2024 übermittelte die MROS den Strafverfolgungsbehörden inhaltlich zunehmend erweitert: folgungsbehörden knapp 60% der Anzeigen auf- 2022 enthielt eine Anzeige im Durchschnitt 1,4 Vergrund des begründeten Verdachts, dass die Verdachtsmeldungen; 2024 waren es im Durchschnitt mögenswerte aus einem Betrug herrühren könnten. 1,9 Verdachtsmeldungen. In einem Fünftel der Übermittlungen zeigte sie den Straftatbestand der Geldwäscherei an sich an (vgl. Die 1043 übermittelten Anzeigen enthalten Infor Abbildung 8). Dies beispielsweise, wenn der Bemationen aus: schuldigte der Vortat nicht mit derjenigen Person
1481 im Jahr 2024 eingegangenen Meldungen übereinstimmt, welche die Geldwäschereihandlung
432 im Jahr 2023 eingegangenen Meldungen vornimmt.
32 im Jahr 2022 eingegangenen Meldungen
13 im Jahr 2021 eingegangenen Meldungen
fünf im Jahr 2020 eingegangenen Meldungen 3.8 Rückmeldungen der Strafbehörden
zwei vor dem Jahr 2020 gemeldeten Geschäfts- Gemäss Artikel 29a GwG melden die Strafbebeziehungen hörden der MROS sämtliche hängigen Verfahren
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Tabelle 2: Übermittelte Anzeigen nach Strafverfolgungsbehörden 2020 – 2024
2024 in Durchschnitt Behörde 2020 2021 2022 2023 2024 absoluten 2020 – 2024 Zahlen Zürich 18,9% 21,1% 20,4% 16,3% 17,9% 187 18,9% Waadt 11,1% 11,6% 10,6% 8,3% 12,4% 129 10,8% Bundesanwaltschaft 9,0% 9,1% 6,4% 13,0% 10,3% 107 9,6% Genf 11,5% 11,3% 11,6% 17,6% 10,2% 106 12,4% Bern 7,5% 6,7% 6,9% 6,5% 7,7% 80 7,1%
MROS Jahresbericht 2024 Aargau 5,3% 5,2% 6,7% 4,2% 5,7% 59 5,4% Tessin 5,0% 4,8% 3,6% 4,6% 5,5% 57 4,7% St. Gallen 3,5% 4,0% 6,3% 5,3% 5,3% 55 4,9% Luzern 3,5% 2,9% 2,6% 2,5% 3,9% 41 3,1%
3 Jahresstatistik der Meldestelle
Basel-Stadt 2,6% 2,3% 2,3% 1,8% 3,2% 33 2,4% Wallis 2,7% 2,4% 3,0% 2,2% 2,9% 30 2,6% Basel-Landschaft 2,1% 1,7% 2,3% 1,8% 2,2% 23 2,0% Freiburg 2,7% 3,1% 2,1% 1,3% 2,1% 22 2,3% Solothurn 1,9% 2,0% 2,1% 1,4% 2,1% 22 1,9% Thurgau 3,0% 2,1% 2,6% 3,2% 1,7% 18 2,5% Schwyz 1,0% 1,1% 1,9% 2,1% 1,5% 16 1,5% Zug 2,5% 2,6% 2,2% 2,2% 1,2% 12 2,1% Graubünden 1,5% 1,0% 1,1% 0,6% 1,1% 11 1,1% Neuenburg 2,3% 1,9% 1,7% 1,3% 1,0% 10 1,6% Schaffhausen 0,5% 0,5% 0,6% 0,7% 0,6% 6 0,6% Appenzell Ausserrhoden 0,6% 0,8% 1,3% 0,9% 0,5% 5 0,8% Jura 0,3% 1,0% 0,2% 0,7% 0,4% 4 0,5% Appenzell Innerrhoden 0,0% 0,1% 0,2% 0,2% 0,3% 3 0,2% Nidwalden 0,3% 0,4% 0,6% 0,6% 0,3% 3 0,4% Glarus 0,2% 0,1% 0,4% 0,6% 0,2% 2 0,3% Obwalden 0,2% 0,1% 0,2% 0,0% 0,2% 2 0,1% Uri 0,3% 0,1% 0,2% 0,1% 0,0% 0 0,1% Total 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100% 1043 100,0%
Abbildung 8: Häufigkeit der angezeigten Straftatbestände an die Strafverfolgungsbehörden, 2024 Mehrfachnennungen möglich
Betrug (Art. 146 StGB) 58,6%
Geldwäscherei 19,9%
Veruntreuung (Art. 138 StGB) 11,3%
Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff.1, Art. 253, Art. 254, Art. 317 Ziff. 1 StGB) 10,4%
Ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 und 2 StGB) 9,5% Konkurs- und Betreibungsverbrechen (Art. 163 Ziff. 1, Art. 164 Ziff. 1, Art. 4,6% 165, Art. 171 Abs. 1 StGB) Betäubungsmittelverbrechen (Art. 19 Abs. 2 BetmG) 3,1%
Bestechung (Art. 322ter, Art. 322quater, Art. 322septies StGB) 2,6% Betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage (Art. 147 2,4% StGB) Qualifiziertes Steuervergehen (Art. 305bis Ziff. 1 und 1bis StGB) 1,2%
Diebstahl (Art. 139 StGB) 1,1%
0% 25% 50% 75% 100%
3 Jahresstatistik der Meldestelle
insbesondere zu Geldwäscherei, kriminellen und Abbildung 9: Rückmeldungen und Stand der terroristischen Organisationen sowie Finanzie- im jeweiligen Jahr übermittelten Anzeigen 2020 – 2024 rung des Terrorismus.36 Zudem informieren sie die MROS unverzüglich über Verfügungen, die sie auf- 100% grund einer Anzeige der Meldestelle erlassen haben.37 Diese Rückmeldungen sind für den Auftrag der MROS, die Strafverfolgungsbehörden bestmög- 75% 59,9% 62,7% lich zu unterstützen, entscheidend. 69,1% 73,0% 22 88,7% 50%
MROS Jahresbericht 2024 Die Statistiken des Jahresberichts 2023 verdeutlichten, dass bei einem Grossteil der Anzeigen noch keine Rückmeldungen vorliegen, was auf die 25% 38,0% 35,1% 28,4% zeitintensive Bearbeitung durch die Strafbehörden 23,0%
3 Jahresstatistik der Meldestelle
8,0% zurückzuführen ist.38 Betrachtet man ausschliess- 0% 2,9% 2,3% 2,5% 3,9% 3,4% lich jene Anzeigen, deren Übermittlung per Jahres- 2020 2021 2022 2023 2024
ende 2024 mehr als zwölf Monate zurückliegen Ausstehende Rückmeldung (Zeitraum 2020 – 2023), so ergibt sich, dass am Finaler Verfahrensentscheid 31. Dezember 2024 bei rund zwei Dritteln der über- Offenes Verfahren mittelten Fälle (64,3%) noch keine Informationen zum Verfahrensstand vorliegen.
Die Strafbehörden meldeten der MROS 2024 3.9 Terrorismusfinanzierung 82 S trafbefehle und 48 Urteile, die im Zusammen- 2024 erhielt die MROS 106 Meldungen wegen hang mit Anzeigen der MROS erlassen wurden, Verdacht auf Terrorismusfinanzierung und / oder sowie 262 Nichtanhandnahmen oder Einstellungs- wegen Verstoss gegen das Bundesgesetz über das verfügungen. Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen39. In Anbetracht der überwiegenden Anzahl an aus- Dies entspricht 0,7% aller eingegangenen Meldunstehenden Rückmeldungen ist es der MROS nicht gen. Die meisten davon werden zusätzlich mit anmöglich, Erkenntnisse über das Verhältnis von deren Vortaten in Verbindung gebracht. Zu den häu- Urteil sowie Nichtanhandnahme- und Einstellungs- figsten weiteren Verdachtsgründen zählen: verfügung ziehen. Die MROS unternimmt deshalb weitere Anstrengungen und sucht Lösungen mit • Zugehörigkeit zu kriminellen und terroristischen den Strafbehörden, um die gesetzlich vorgesehenen Organisationen40 (25 Nennungen) Rückmeldungen im Zusammenhang mit den Arti- • Betrug41 (9 Nennungen) keln 260 ter, 260quinquies Absatz 1, 305bis und 305ter Ab- • Verstoss gegen das Embargogesetz42 (4 Nensatz 1 StGB zu erhalten. nungen) • Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz43 (3 Nennungen)
Art. 29a Abs. 1 GwG: Die Strafbehörden melden der Meldestelle umgehend sämtliche hängigen Verfahren im Zusammenhang mit den Artikeln 260 ter, 260quinquies Absatz 1, 305bis und 305ter Absatz 1 StGB. Sie stellen ihr rasch Urteile und Einstellungsverfügungen inklusive Begründung zu. Art. 29a Abs. 2 GwG. Vgl. Jahresbericht MROS 2023, S. 26 f. Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen, SR 122, vollständige Aufhebung per 1. Dezember 2022. Art. 260 ter StGB. Art. 146 StGB. Art. 9 Abs. 2 Bundesgesetz über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen (Embargogesetz, EmbG), SR 946.231. Art. 19 Abs. 2 Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG), SR 812.121.
3 Jahresstatistik der Meldestelle
Anwerbung, Ausbildung und Reisen im Hinblick wiegende Mehrheit dieser Verdachtsmeldungen auf eine terroristische Straftat44 (3 Nennungen) stammen aus dem Bankensektor (90,5%). Auslöser
Ungetreue Geschäftsbesorgung (3 Nennungen)45 für die Verdachtsmeldung waren nach Angaben der Finanzintermediäre hauptsächlich Informationen Die Meldungen mit Verdacht auf Terrorismus- aus Medien (28,5%) und / oder ein Transaktionsfinanzierung stammen überwiegend von Ban- monitoring (17,2%; vgl. Tabelle 3). ken (76 Meldungen); weitere 15 Meldungen von Zahlungsverkehrsdienstleistern. Zusätzlich zur vermuteten Verbindung zu einer kriminellen Organisation nannten die Finanzinter-
MROS Jahresbericht 2024 Als Verdachtsauslöser für die Meldung nennen die mediäre als weitere mögliche Vortat häufig Be- Finanzintermediäre 2024 am häufigsten: trug (42,9%) und / oder Bestechung (8,5%). Die 424 Verdachtsmeldungen im Berichtsjahr führten zu • Presseberichte (36 Nennungen) 33 Anzeigen an die zuständigen Strafverfolgungs
3 Jahresstatistik der Meldestelle
Transaktionsmonitoring (33 Nennungen) behörden.
Informationen von Dritten (26 Nennungen)
Bartransaktionen (24 Nennungen)
Unklarheiten bezüglich wirtschaftlichen Hintergrunds (19 Nennungen)
Die 106 im Verlauf des Jahres 2024 eingegangenen Meldungen führten bis 31. Dezember 2024 zu zehn Anzeigen zuhanden der zuständigen Strafverfolgungsbehörden.
3.10 Organisierte Kriminalität
Von den 15 141 Meldungen, die im Jahr 2024 bei der MROS eingingen, äusserte der Finanzintermediär in 424 Fällen (2,8%) den Verdacht einer Verbindung zu kriminellen Organisationen. Die über-
Tabelle 3: Häufigkeit verdachtsauslösender Merkmale in Meldungen wegen mutmasslichen Verbindungen zu kriminellen Organisationen
Anzahl in % an Total Verdachtsauslöser (Mehrfachnennungen möglich, Häufigkeitsauswahl) Nennungen aller Meldungen Medien 121 28,5% Transaktionsmonitoring 73 17,2% Wirtsch. Hintergrund unklar 59 13,9% Information Dritte 54 12,7% Bartransaktion 52 12,3% Eröffnung Geschäftsbeziehung 36 8,5% Information Strafverfolgungsbehörde 34 8,0% Durchlaufkonten 34 8,0% Information Konzern 29 6,8% Revision / Aufsicht 20 4,7%
3 Jahresstatistik der Meldestelle
3.11 Verdachtsmeldungen mit Bezug zu tieft darlegt, bergen Kryptowährungen erhöhte Rivirtuellen Währungen siken.48
2024 liessen sich 1799 Verdachtsmeldungen identifizieren, die einen Bezug zu virtuellen Währungen Seit Frühjahr 2024 erfasst die MROS Finanzinteraufweisen (Virtual Assets [VA]46; vgl. Abbildung 10), mediäre, die sich aufgrund ihrer Haupttätigkeit zu was wiederum einer Zunahme gegenüber dem Vor- Anbietern von virtuellen Vermögenswerten zählen jahr entspricht.47 Diese Entwicklung stellt die MROS (VASP), unter einer eigenen Kategorie.49 Damit sind vor zunehmende Herausforderungen: Virtuelle Aussagen über das Meldeverhalte dieser Kategorie Währungen erschweren die Nachverfolgung von von Finanzintermediären möglich (vgl. Tabelle 1).
MROS Jahresbericht 2024 Geldströmen und damit die Herkunft des Ver- Bis zum 31. Dezember 2024 haben sich 30 Finanzmögens sowie die eindeutige Identifikation des intermediäre in der Kategorie VASP/FinTech in wirtschaftlich Berechtigten. Wie der im ersten goAML registriert. Quartal 2024 publizierte Bericht «National Risk
3 Jahresstatistik der Meldestelle
Assessment (NRA): Risiko der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung durch Krypto-Assets» ver- 3.12 Herausgabe von Informationen nach Artikel 11a GwG Abbildung 10: Anzahl Meldungen mit einem Bezug 2024 stellte die MROS den Finanzintermediären zu virtuellen Währungen (VA) 1016 Informationsanfragen auf Basis von Artikel 2020 – 2024 11a GwG. Seit 2021 nahm die Zahl der Anfragen 2000 stetig zu; 2024 verzeichnete die MROS einen leichten Rückgang, zurück auf das Niveau von 2021 (vgl. Abbildung 11). Von den 1016 Informationsanfragen
Verdachtsmeldung mit Bezug zu VA richtete die MROS am häufigsten Anfragen an sogenannte Drittintermediäre (40,7%, Art. 11a Abs.
2 GwG50), die neben dem meldenden Finanz-
intermediär an einer Transaktion oder einer Ge- 1799 schäftsbeziehung beteiligt sind oder waren. Jede vierte Informationsanfrage ging an die Finanzinter- 1192 mediäre der ursprünglichen Verdachtsmeldungen Rund ein Drittel der Informationsanfragen richtete 2020 2021 2022 2023 2024 die MROS dagegen an einen Finanzintermediär gestützt auf die Analyse von Informationen einer
Mit der Verankerung von Art. 4 Abs. 2 Bst. a in der Verordnung über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschereiverordnung, GwV), SR 955.01, am 1. Januar 2016 wurde in der Schweiz der Begriff der «virtuellen Währung» erstmals in einem rechtlichen Erlass erfasst. Inwiefern in einer Meldung Transaktionen mit virtuellen Währung Gegenstand des Verdachts sind, lässt sich bis anhin nicht direkt erfassen, da solche Transaktionen nicht eindeutig identifizierbar sind. Verdachtsmeldungen mit einem relevanten VA-Bezug wurden deshalb einerseits mittels Transaktionen zwischen den in der Meldung angezeigten Konten und Konten von schweizerischen oder ausländischen Finanzintermediären mit VASP-Tätigkeit und andererseits mit einer Schlagwortliste relevanter Begriffe identifiziert. Es ist deshalb anzunehmen, dass die Bedeutung von Kryptowährungen in Verdachtsmeldungen eher unterschätzt wird. National Risk Assessment (NRA) – Bericht Risiko der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung durch Krypto-Assets, Januar 2024. Im März 2024 wurden die in goAML registrierten Finanzintermediäre gebeten, der MROS zu melden, falls sie aufgrund ihrer Haupttätigkeit in die Kategorie eines VASP fallen. Art. 11a Abs. 2 GwG: Wird aufgrund dieser Analyse erkennbar, dass neben dem meldenden Finanzintermediär weitere Finanzintermediäre an einer Transaktion oder Geschäftsbeziehung beteiligt sind oder waren, so müssen die beteiligten Finanzintermediäre der Meldestelle auf Aufforderung hin alle damit zusammenhängenden Informationen herausgeben, soweit sie bei ihnen vorhanden sind. Art. 11a Abs. 1 GwG: Benötigt die Meldestelle zusätzliche Informationen für die Analyse einer bei ihr nach Artikel 9 GwG oder nach Artikel 305ter Absatz 2 StGB eingegangenen Meldung, so muss ihr der meldende Finanzintermediär diese auf Aufforderung hin herausgeben, soweit sie bei ihm vorhanden sind.
3 Jahresstatistik der Meldestelle
Abbildung 11: Aufforderung zur Herausgabe von Informationen nach Artikel 11a GwG 2020 – 2024
25,8% 28,5% an meldende Finanzintermediäre (Art. 11a Abs. 1 GwG) Anzahl 24,8% an Drittintermediäre (Art. 11a Abs. 2 GwG) 40,0% gestützt auf die Analyse von Informationen einer 25
MROS Jahresbericht 2024 42,2% 41,2% 42,1% 40,7% 44,3% 57,8% 33,0% 29,4% 34,5%
3 Jahresstatistik der Meldestelle
15,7% 2020 2021 2022 2023 2024
ausländischen Meldestelle (34,5%, Art. 11a Abs. 2bis meldungen, die über den Jahresverlauf 2024 an die GwG52). Seit der Einführung von Artikel 11a Absatz Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet wurden 2bis GwG im 2021 gewannen diese Anfragen gegen- (vgl. Abbildung 12). über den anderen Anfragen nach Artikel 11a GwG zunehmend an Bedeutung (+1,5% gegenüber Abbildung 12: Stand der Verdachtsmeldungen Vorjahr). mit Abbruchsmeldungen
100% 4,3%
3.13 Abbruchsmeldungen nach Artikel 9b
GwG 15,4%
Gestützt auf Artikel 9b GwG können Finanzinter-
mediäre seit dem 1. Januar 2023 eine Geschäfts- 75%
beziehung 40 Arbeitstage, nachdem sie sie der MROS gemeldet haben, abbrechen – insofern Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden sie nicht über eine Übermittlung an die Strafver- 50% Entscheid Nichtweiterleitung folgungsbehörden informiert wurden. Den Abbruch 80,3% der Geschäftsbeziehung hat der Finanzintermediär Entscheid zur Übermittlung noch offen der MROS unmittelbar zu melden.54 25%
2024 hat die MROS 7118 Abbruchsmeldungen erhalten; dies sind knapp dreifach so viele wie im Vorjahr (2023: 2669 Abbruchsmeldungen). 4,3% der 0% Abbruchsmeldungen betreffen Verdachts-
Art. 11a Abs. 2bis GwG: Wird aufgrund der Analyse von Informationen, die von einer ausländischen Meldestelle stammen, erkennbar, dass diesem Gesetz unterstellte Finanzintermediäre an einer Transaktion oder Geschäftsbeziehung im Zusammenhang mit diesen Informationen beteiligt sind oder waren, so müssen die beteiligten Finanzintermediäre der Meldestelle auf Aufforderung hin alle damit zusammenhängenden Informationen herausgeben, soweit sie bei ihnen vorhanden sind. Nach Art. 9b GwG können Finanzintermediäre eine nach Art. 9 Abs. 1 Bst. a GwG oder nach Art. 305ter Abs. 2 StGB gemeldete Geschäftsbeziehung abbrechen, sofern die Meldestelle nicht dem Finanzintermediär innert 40 Arbeitstagen mitteilt, dass sie die gemeldeten Informationen einer Strafverfolgungsbehörde übermittelt hat. Art. 9b Abs. 3 GwG.
3 Jahresstatistik der Meldestelle
3.14 Informationsaustausch mit Im aktuellen Berichtsjahr erhielt die MROS 447
ausländischen Meldestellen (FIUs) Informationsanfragen von 35 Schweizer Behörden Im Kampf gegen die Geldwäscherei und deren Vor- zu bestimmten Bankkonten, Personen oder Untertaten, die Terrorismusfinanzierung und die organi- nehmen (−35,8%; 2023: 696). Wie bereits in den sierte Kriminalität funktioniert der Informations- Vorjahren stammen rund 80% aller Anfragen von austausch zwischen der MROS und ihren polizeilichen Behörden. Die MROS übermittelte ausländischen Partnerbehörden (den FIUs) über in 358 Fällen unaufgefordert Informationen an die Amtshilfe. Diese Informationen sind für die Ana- Schweizer Aufsichts- und andere Behörden (+79,0%; lysen der MROS von grosser Bedeutung, da eine 2023: 200). 2024 gingen zudem 106 Spontan-
MROS Jahresbericht 2024 Vielzahl der Verdachtsmeldungen der Schweizer informationen von inländischen Behörden bei der Finanzintermediäre einen Auslandsbezug haben.55 MROS ein (−12,3%, 2023: 119).
Während die Zahl der Anfragen der MROS an aus-
3 Jahresstatistik der Meldestelle
ländische FIUs in den letzten Jahren zugenommen hatte, zeigt sich 2024 ein leichter Rückgang. 2024 richtete die MROS 239 Auskunftsersuchen an 56 verschiedene FIUs im Ausland (−14,0% im Vergleich zum Vorjahr). Über den Jahresverlauf gingen bei der MROS 780 Anfragen von 96 ausländischen Meldestellen ein. Die MROS bearbeitete 422 der eingegangenen Anfragen sowie zusätzlich 188 Anfragen aus den Vorjahren.
Ausländische FIUs und die MROS können auch Spontaninformationen austauschen. Es handelt sich um einen Informationsaustausch ohne vorherige Anfrage, sei es aus dem Ausland mit einem Bezug zur Schweiz oder von der MROS an eine ausländische FIU. 2024 erhielt die MROS 751 Spontaninformationen aus 45 Ländern (2023: 726 aus 53 Ländern). Die MROS wiederum versendete 189 Spontaninformationen an 41 ausländische FIUs (2023: 160 an 47 FIUs).
3.15 Informationsaustausch mit Schweizer
Behörden Gestützt auf Artikel 29 GwG teilt die MROS mit Schweizer Behörden relevante Informationen auf Anfrage oder spontan. Es handelt sich um Aufsichtsbehörden oder andere Behörden, die im Kampf gegen die Geldwäscherei und deren Vortaten, organisierte Kriminalität oder Terrorismusfinanzierung aktiv sind.56
Zweite nationale Risikoanalyse (NRA) – Bericht über die nationale Beurteilung der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken in der Schweiz, Oktober 2021. In den Zahlen nicht erfasst, sind die Informationsanfragen der MROS im Zuge ihrer Analysen bei anderen Bundes-, Kantons- und Gemeindebehörden.
4 Trends
4 Trends
Das neue Kapitel «Trends» in diesem Jahresbericht aktivitäten, mit einem markanten Risiko-Anstieg ersetzt dasjenige der «Typologien», welche ab Mai der Geldwäscherei. Die USA62 beispielsweise be- 2025 auf der Homepage der MROS publiziert wer- obachten einen Anstieg im Geldwäschereirisiko den (vgl. Kap. 2.5.2). Die Trends bieten eine holisti- durch die Zunahme an neuen Anbietern von Onlinesche Sichtweise auf die Feststellungen der MROS Spielplattformen. Auch die Nationale Risikoanalyse zu ausgewählten Themenkreisen. In diesem Jahr aus Malta weist auf ein signifikantes Risiko im Beliegt der Fokus auf Online-Geldspielen, Kinderporno- reich des Online-Geldspiels hin, insbesondere mit grafie und Virtual Assets sowie dem Hamas-Verbot. Blick auf potentiell kriminelle Anbieter.63
MROS Jahresbericht 2024 In Anbetracht der steigenden Geldwäschereirisiken,
4.1 Online-Geldspiele welche im Ausland beobachtet werden, lohnt sich
Allgemein ein Blick auf die Risikolage in der Schweiz.
4 Trends
Das Streben nach Glück und schnellen Gewinnen ist kein modernes oder kulturspezifisches Phänomen, Potentielles Geldwäschereirisiko sondern ein tief verwurzeltes menschliches Ver- Das Geldwäschereirisiko kann sich bei einer Spielhalten, das auch heute weltweit eine bedeutende bank in allen drei Phasen der Geldwäscherei ma- Rolle spielt. Es zieht Menschen seit Jahrtausenden nifestieren (Platzierung, Verschleierung und Integin seinen Bann57 und interpretiert man die Zahlen, ration): so ist der Geldspielmarkt – unabhängig, ob online • Platzierung (Vorbereitung auf das Geldspiel): oder vor Ort – am Wachsen. Spielbanken wandeln Bargeld (Fiatgeld) in Checks (Buchgeld) um, nehmen Umwandlungen von Stü- Im Jahr 2023 wuchs der globale Geldspielmarkt auf ckelungen vor (smurfing). Auf Stufe der Spielenca. 774 Milliarden USD (ca. 691 Milliarden CHF) an, den kann der Umtausch in Fremdwährungen erwas im Vergleich zum Jahr 2006 einen deutlichen folgen. In den physischen Spielbanken wird mit Anstieg darstellt. Damals lag der Umsatz noch bei Jetons gespielt, welche zuvor durch den Spieler rund 70 Milliarden USD (ca. 62 Milliarden CHF).58 direkt am Tisch oder an der Kasse oftmals gegen Ein ähnliches Wachstum ist auch in der Schweiz Bargeld umgetauscht wurden. Um die effektiven zu beobachten: Zwischen 2017 und 2022 stieg der Eigentumsverhältnisse zu verbergen, können Umsatz des gesamten Schweizer Geldspielsektors Strohmänner eingesetzt werden. um 13%, wobei der Umsatz von etwa 2,2 Milliarden • Herkunftsverschleierung (während des Geld- CHF auf rund 2,5 Milliarden CHF anstieg.59 Etwa spiels): Vermehrt nehmen Kriminelle die Finanzsechs von zehn Personen haben in der Schweiz dienstleistungen (beispielsweise Kundendepots mindestens einmal im Leben für Geld gespielt.60 oder internationalen Zahlungsverkehr) der Spiel- Auch der Online-Geldspielmarkt wächst beträcht- banken in Anspruch. Die Kriminellen sind auch lich. Bis ins Jahr 2039 sollen die globalen Umsätze bereit, einen Teil ihrer Einsätze zu verlieren, um von ca. 85 Mrd. USD (ca. 76 Mrd. CHF) im Jahr 2023 scheinbar legale Vermögenswerte zu erhalten. auf ca. 173 Mrd. USD (ca. 155 Mrd. CHF) steigen.61 • Integrationsphase: Um im grossen Stil Gelder über das Geldspiel waschen zu können, streben Viele Länder verbinden den rapiden Anstieg der Kriminelle insbesondere im Ausland den Betrieb
Umsätze, insbesondere durch Online-Geldspiel- von Spielbanken an.64
Homepage Spielbanken Sachsen, Beitrag vom 2. November 2022, Die Geschichte des Glücksspiels FATF Report, Vulnerabilities of Casinos and Gaming Sector, 2009, S.9. Bericht der Fachdirektorenkonferenz Geldspiele, Marktanteile des legalen und des illegalen Geldspielangebots in der Schweiz, Internet- und Sekundärdaten-Analyse, April 2024, S. 3. Studie des Schweizer Instituts für Sucht- und Gesundheitsforschung, Geldspiel: Verhalten und Problematik in der Schweiz 2022, Zusammenfassung, Zürich, Oktober 2024. Global Strategic Business Report, Mobile Gambling Market Assessment and Investment Opportunities, September 2024. The Department of the Treasury, 2024 National Money Laundering Risk Assessment (NMLRA), S. 81 ff. National Coordinating Committee on Combating Money Laundering and Funding of Terrorism, Malta’s National Risk Assessment 2023, S. 115 ff. Erste nationale Risikoanalyse (NRA) – Bericht über die nationale Beurteilung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierungsrisiken in der Schweiz, Juni 2015, S. 85.
4 Trends
Risiko- und Gesetzeslage in der Schweiz Grund für das geringe Risiko von Geldwäscherei Die Berichte über die nationale Beurteilung der sein. Per Ende 2024 hat der Bundesrat für die Jahre Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungs- 2025 bis 2044 zehn Konzessionen ohne gesetzrisiken in der Schweiz aus den Jahren 201565 und liche Beschränkung der Höchsteinsätze67 und 12 202166 stufen das Risiko von Geldwäscherei in m i t Bezug auf Spielbanken als sehr gering ein. Der Be- Limitierung der Höchsteinsätze68, also insgesamt richt aus dem Jahr 2021 führt ergänzend aus, dass 22 Konzessionen vergeben.69 Die Vergabe der Kondas Risiko im Zusammenhang mit den erst 2019 zessionen ist an strenge Prüfkriterien gebunden. eingeführten Schweizer Online-Spielbanken schwer Die Antragsteller sowie alle anderen involvierten
MROS Jahresbericht 2024 zu bemessen ist. Personen müssen einen guten Ruf geniessen70 und eine einwandfreie Geschäftstätigkeit gewähren Die strengen Voraussetzungen für die Vergabe können. Die Antragsteller müssen zudem nach-
4 Trends
einer Konzession, die in der Schweiz benötigt wird, weisen können, dass sie über ein ausreichendes um eine Spielbank (Casino) zu betreiben, könnte ein
Eidgenössische Spielbankenkommission ESBK Sekretariat
Beilage Medienmappe 29.11.2023
Neukonzessionierung: Neue Casinolandschaft ab 2025 (Zonenkarte)
Legende:
1 Zone «Genf»: Casino du Lac Meyrin SA
2 Zone «Lausanne»: Projet Casino Prilly SA
3 Zone «Montreux»: Casino de Montreux SA
4 Zone «Neuchâtel» Casino Neuchâtel SA
5 Zone «Jura»: Casino du Jura SA
6 Zone «Fribourg»: Société Fribourgeoise d’Animation Touristique SA
7 Zone «Wallis»: Société du Casino de Crans-Montana SA
8 Zone «Luzern»: Grand Casino Luzern AG
9 Zone «Bern»: Grand Casino Kursaal Bern AG
10 Zone «Oberland Ost»: Casino Interlaken AG
11 Zone «Basel»: Airport Casino Basel AG
12 Zone «Baden-Aarau»: Grand Casino Baden AG
13 Zone «Schwyz»: Casino Zürichsee AG
14 Zone «Zürich»: Swiss Casinos Zürich AG
15 Zone «Winterthur»: Swiss Casino Winterthur AG
16 Zone «Schaffhausen»: -
17 Zone «St. Gallen»: Grand Casino St. Gallen AG
18 Zone «Sarganserland»: Casino Bad Ragaz AG
19 Zone «Nordbünden»: Casino Davos AG
20 Zone «Locarno»: Casinò Locarno SA
21 Zone «Lugano»: Casinò Lugano SA
22 Zone «Mendrisio»: Casinò Admiral SA
23 Zone «Südbünden»: Casino St. Moritz AG
Abbildung 13: Eidgenössische Spielbankenkommission ESBK, Neukonzessionierung: Neue Casinolandschaft ab 2025 (Zonenkarte), November 2023.
Erste nationale Risikoanalyse (NRA) – Bericht über die nationale Beurteilung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierungsrisiken in der Schweiz, Juni 2015, S. 5. Zweite nationale Risikoanalyse (NRA) – Bericht über die nationale Beurteilung der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken in der Schweiz, Oktober 2021, S. 45. Konzession Typ A. Konzession Typ B. Medienmitteilung Bundesrat vom 29. November 2023: «Bundesrat vergibt Spielbankenkonzessionen: Kontinuität in der Casinolandschaft». Botschaft zum Geldspielgesetz, BBl 2015 8387, 8441: Ein wichtiges Kriterium ist beispielsweise das frühere Verhalten auf dem Schweizer Markt. Es ist also davon auszugehen, dass z. B. jemand, der in der Vergangenheit ohne Bewilligung gezielt auf dem Schweizer Onlinespielbankenmarkt tätig war oder in der Schweiz oder im Ausland rechtskräftig verurteilt worden ist, das Kriterium des guten Rufs nach dem neuen Recht nicht erfüllen wird.
4 Trends
Sicherheitskonzept zur Bekämpfung von Kriminali- Meldeverhalten in der Schweiz tät und Geldwäscherei verfügen.71 Das Niveau der Verdachtsmeldungen, die von Schweizer Spielbanken stammen, ist seit über Das Geldspielgesetz gibt den bestehenden Spiel- einem Jahrzehnt konstant tief. Zwischen 2014 banken seit 1. Januar 2019 die Möglichkeit, ihre und 2024 wurden durchschnittlich 0,5% der Ver- Spiele auch online anzubieten.72 Sie benötigen dachtsmeldungen von den Spielbanken (Casinos) dafür eine Konzessionserweiterung, die vom abgesetzt. Im Jahr 2024 lag der Wert bei 0,3% (47 Bundesrat erteilt wird. Neben der Konzessions- von 15 141 Verdachtsmeldungen; vgl. Tabelle 1). erweiterung bedürfen die Spielbanken zusätzlich
MROS Jahresbericht 2024 der Bewilligung der Eidgenössischen Spielbanken- Bei den 2024 eingegangenen Verdachtsmeldungen kommission (ESBK) für die einzelnen Spiele, bevor waren meist die Hintergrundabklärungen im Zusie ihre Online-Aktivität aufnehmen.73 Die Spiel- sammenhang mit der Herkunft der Vermögens-
4 Trends
banken müssen sich im Sinne der Bekämpfung werte, die zum Spielen verwendet wurden, ausvon Geldwäscherei an die GwG-Sorgfaltspflichten schlaggebend. So kauften beispielsweise Spieler halten. Zehn Gesuchsteller haben für den neuen in physischen Casinos Jetons mit potentiell in- Zeitraum ab 2025 in der Schweiz eine solche Be- kriminierten Geldern, spielten danach nur wenig willigung erhalten.74 und liessen sich die Jetons wieder auszahlen, bevor sie das Casino verliessen. Der Fokus bei der Konzessionserteilung besteht darin, potentiell risikobehaftete Anbieter frühzeitig Weitere Verdachtsmeldungen hatten Abklärungen zu identifizieren und bereits vor der Erteilung der im Zusammenhang mit dem Spielerschutz als Aus- Konzession auszuschliessen. Auch während des gangslage. Die Spieler sollen zum Beispiel davor Betriebs sind die Anbieter gehalten, die Vorgaben geschützt werden, die Kontrolle über ihr Geldspiel zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terroris- zu verlieren und von einem Weiterspiel abgehalten musfinanzierung einzuhalten.75 So müssen die werden, um finanzielle Verluste zu verhindern. So GwG-Sorgfaltspflichten bei der Eröffnung eines sind die Spielbanken dazu verpflichtet, Spielsperren Spielerkontos für ein Online-Geldspiel eingehalten auszusprechen, wenn sie wissen oder annehmen, oder Abklärungen getätigt werden, wenn über das dass eine Person überschuldet ist oder wenn eine Spieler-Konto Transaktionen durchgeführt wer- Person ihren finanziellen Verpflichtungen nicht den.76 Während des Betriebs liegt der Fokus daher mehr nachkommen kann.78 Bei der Abklärung der auf dem Spieler. Sperrvoraussetzungen kann beispielsweise festgestellt werden, dass der Spieler weder die Höhe In der Schweiz sind ausschliesslich Anbieter zu- der zum Spiel eingesetzten Mittel noch woher diese gelassen, die über eine Schweizer Konzession ver- stammen plausibilisieren kann. Diese Umstände fügen. Anbieter aus dem Ausland, die ihre Online- veranlassen die Spielbanken, weitere Abklärungen Spiele ohne Konzession in der Schweiz anbieten, vorzunehmen und gegebenenfalls eine Meldung an sind verboten. Die ESKB sperrt diese Webseiten die MROS zu erstatten. und veröffentlicht sie auf ihrer Sperrliste.77 Die Nutzung von Kryptowährungen ist in ausländischen Casinos eine relevante Thematik; in Schweizer Spielbanken ist sie bislang noch
Art. 8 Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS), SR 935.51. Art. 9 BGS. Eidgenössische Spielbankenkommission ESBK: Online-Spielbanken Eidgenössische Spielbankenkommission ESBK: Online-Spielbanken Art. 67 ff. BGS sowie Verordnung der Eidgenössischen Spielbankenkommission über die Sorgfaltspflichten der Spielbanken zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschereiverordnung ESBK, GwV-ESBK), SR 955.021. Art. 52 i. V. m. Art. 47 Verordnung über Geldspiele (Geldspielverordnung, VGS), SR 935.511. Zu erwähnen sind auch die weiteren gesetzlichen Vorgaben zur Bekämpfung der Geldwäscherei, insbesondere, dass die Spielbanken keine Gewinnbestätigungen ausstellen dürfen (Art. 70 BGS) und es weitere Vorgaben bezüglich Checks und Depots gibt (Art. 69 BGS). Eidgenössische Spielbankenkommission ESBK: Nicht bewilligte Online-Spiele Bundesamt für Gesundheit (BAG), Geldspiel
4 Trends
nicht von Bedeutung. In der Schweiz sind Krypto- und deswegen auch wenige Meldungen bei der währungen als Zahlungsmittel derzeit verboten.79 MROS zu Online-Geldspielen eingehen.
Die Erkenntnisse aus der Strafverfolgung zeigen ein homogenes Bild zu den Meldezahlen: Es existieren lediglich wenige Urteile im Zusammenhang 4.2 Kinderpornografie und Virtual Assets mit Geldwäscherei in Schweizer Casinos, die über- Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) erhebt jedes wiegend kleinere Beträge betreffen. Der Inhaber Jahr die Zahlen zu strafbarer Pornografie. Dieser eines Spielerkontos (X) wurde am 21. Juli 2023 Statistik ist nicht zu entnehmen, wie viele der De-
MROS Jahresbericht 2024 gemäss Artikel 305bis Absatz 1 StGB per Straf- likte explizit Kinderpornografie betrafen. Die Zahlen befehl durch die Staatsanwaltschaft Zug zu einer zu strafbarer Pornografie nach Artikel 197 StGB ver- Geldstrafe verurteilt. Aus dem Urteil wird ersicht- zeichnen jedoch jedes Jahr bedauerliche Rekorde.80
4 Trends
lich, dass das Benutzerkonto von X in dessen Wis- Auch wenn die Strafverfolgungsbehörden einige Ersen von anderen Personen benutzt wurde, um in folge gegen Pornografie-Ringe verzeichneten,81 ist einem Online-Casino zu spielen. Eine weitere Per- die Strafverfolgung in diesem Bereich schwierig.82 son (Y) nutzte die Gelegenheit und verwendete das Opfer und Täter befinden sich wegen der digitalen Spielerkonto von X, um mit Geldern zu spielen, die Vernetzung selten im gleichen Land. Dies wird auch sie sich zuvor illegal besorgt hatte. Y hatte sich die in der Kriminalstatistik83 deutlich, denn – selbst Bankdaten einer dritten Person (Z) verschafft, um wenn der Missbrauch lokal erfolgt – die Bilder und sich anschliessend von deren Konto Gelder auf das Videos werden global verbreitet und konsumiert. Spielerkonto von X zu überweisen. Den Gewinn, den 2023 wurden in der Schweiz 2967 Straftaten im Zu- Y generiert hatte, liess sich X auf sein Konto über- sammenhang mit Pornografie verzeichnet,84 85,4% weisen, hob ihn in bar ab und überreichte ihn an- davon wurden online verübt.85 schliessend Y. Kinderpornografie ist nach Artikel 197 StGB strafbar. Wenn der Tatbestand von Artikel 197 Absatz 4 Insgesamt lässt sich festhalten, dass Geld- StGB86, erfüllt ist, drohen Freiheitsstrafen von bis zu wäscherei im Zusammenhang mit Spiel- fünf Jahren, womit es sich um ein Verbrechen hanbanken in der Schweiz auf mehreren Ebenen delt und eine Vortat zur Geldwäscherei darstellt.87 bekämpft wird: Mit der Konzessionspflicht der Anbieter und den geldwäschereirechtlichen Angesichts der Tatsache, dass das Delikt Kinder- Massnahmen bei Spielerinnen und Spielern, pornografie überwiegend online begangen wird welche im Vergleich zum Ausland streng sind. und für die betreffenden Inhalte regelmässig Zah- Zusätzlich werden nicht zugelassene Online- lungen erfolgen, ist es umso erstaunlicher, dass die Spielbanken aus dem Ausland blockiert und MROS im Jahr 2024 keine einzige Meldung erhielt, auf einer Sperrliste publiziert. Dies impliziert, die den Verdacht auf Kinderpornografie anzeigte. dass das Abwehrdispositiv der Schweiz greift Sie erhielt hingegen 70 Spontaninformationen von
National Risk Assessment (NRA) – Bericht Risiko der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung durch Krypto-Assets, Januar 2024, S. 39. Bundesamt für Statistik (BFS), Strafgesetzbuch (StGB): Straftaten und beschuldigte Personen, 2009 – 2023. SRF News: Ermittlungen in Deutschland – Grosse Kinderpornografie-Plattform abgeschaltet, Blick: Koordinierte Aktion im Tessin – Zwölf Menschen wegen illegaler Pornografie festgenommen Neue Zürcher Zeitung (NZZ): Kinderporno-Flut: Ermittler aus Zürich sagt, es werde immer schlimmer BFS, Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) - Jahresbericht 2023 der polizeilich registrierten Straftaten. BFS, Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) - Jahresbericht 2023 der polizeilich registrierten Straftaten, S.9. BFS, Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) - Jahresbericht 2023 der polizeilich registrierten Straftaten, S.62. Wer pornografische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände solcher Art oder pornografische Vorführungen, die tatsächliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zum Inhalt haben herstellt, einführt, lagert, in Verkehr bringt, anpreist, ausstellt, anbietet, zeigt, überlässt, zugänglich macht, erwirbt, sich über elektronische Mittel oder sonst wie beschafft oder besitzt, kann gemäss Artikel 197 Absatz 4 StGB, zweiter Satz, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Als Vortaten zur Geldwäscherei gelten Verbrechen, d. h. Taten, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren bedroht sind (vgl. Artikel 305bis Ziff. 1 i. V. m. Artikel 10 Abs. 2 StGB).
4 Trends
ausländischen FIUs. Diese Spontaninformationen vermuteten Vortat abzusetzen, sobald sie einen führten in einigen Fällen zu Verknüpfungen mit Ver- Indikator erkennen. Nur dann kann sichergestellt dachtsmeldungen der MROS, bei denen die Finanz- werden, dass die Meldung auch ohne zusätzliche intermediäre die Vortat nicht eindeutig identifizieren Informationen aus dem Ausland bei der MROS korkonnten. rekt und zielgerichtet analysiert und den Strafverfolgungsbehörden zugeführt werden kann. Die ausländischen FIUs teilten der MROS potenzielle Täter mit. Meist nutzten die Täter Krypto Wal- lets und andere, vermeintlich anonyme Zahlungs- 4.3 Hamas-Verbot
MROS Jahresbericht 2024 methoden, um niedrige Beträge an Gegenparteien Das GwG auferlegt den Finanzintermediären sowie oder auf Konten und Wallets ins Ausland zu sen- den Händlerinnen und Händlern bereits heute den. Diese Feststellungen decken sich mit den Er- Meldepflichten an die MROS in Bezug auf Terroris-
4 Trends
gebnissen der Studie der internationalen Non-Pro- musfinanzierung. Dies namentlich, wenn sie wisfit-Organisation Internet Watch Foundation (IWF). sen oder der begründete Verdacht besteht, dass Sie berichtet, dass für die Bezahlung von Kinds- die in die Geschäftsbeziehung involvierten Vermissbrauchsmaterial (Child Sexual Abuse Material; mögenswerte in Zusammenhang mit einer straf- CSAM) vorwiegend Kryptowährungen, Kreditkarten baren Handlung nach Artikel 260 ter StGB (kriminel- und Money-Transmitter eingesetzt werden.88 Die le und terroristische Organisationen) stehen90; der meldenden Finanzintermediäre im Ausland konn- Verfügungsmacht einer kriminellen oder terroristiten jeweils einen klaren Konnex der verwendeten schen Organisation unterliegen91 oder der Terroris- Wallets, Konten oder potentiellen Tätern zum Delikt musfinanzierung dienen92. aufzeigen. Die Wohnadressen der Täter verteilen sich über die gesamte Schweiz; es gibt keinen geo- Eine der Herausforderungen für die Finanzintergrafischen Schwerpunkt. Die Opfer hingegen be- mediäre ist, die Terrorismusfinanzierung zu erfinden sich vorwiegend in Asien, Osteuropa und kennen. Denn oftmals handelt es sich um «saube- Südamerika. re», also nicht inkriminierte Gelder. Anders als bei einem Verdacht auf Geldwäscherei hat der Finanzintermediär somit nicht zu prüfen, ob die Ver- Schliesslich sind weder Kinderpornografie noch mögenswerte aus einer geldwäschereirelevanten die virtuellen Zahlungsmöglichkeiten neue Vortat stammen, sondern ob sie zukünftig zur Phänome. Es besteht jedoch eine Diskrepanz Terrorismusfinanzierung dienen könnten. Dies ist zwischen den fehlenden Meldungen durch offensichtlich schwierig zu erkennen; insbesondere Schweizer Finanzintermediäre und den regel- in Konstellationen, in welchen Vermögenswerte zu mässig eingehenden Spontaninformationen Gunsten von Personen oder Organisationen ausaus dem Ausland. Die MROS setzt sich daher gerichtet werden, die keine direkte Verbindung zu für diese Lückenschliessung ein. Seit 2024 en- bekannten Terrororganisationen haben und deren gagiert sie sich als Mitglied in der Arbeitsgruppe Tätigkeiten bis anhin nicht als terroristisch ein- «Sexual Child Abuse» bei EFIPPP. Die gewonnen gestuft wurden. Die Erkennung und Bekämpfung Erkenntnisse nutzt die MROS für die Sensibili- von Terrorismusfinanzierung ex ante ist also
sierung der Finanzintermediäre (beispielsweise schwieriger vorzunehmen, als – wie dies bei der FIAHT-Guide, vgl. dazu Kap. 2.5.1).89 Geldwäscherei der Fall ist – auf einen vergangenen Sachverhalt abzustellen. Hinzu kommt, dass es sich bei Beträgen zur Terrorismusfinanzierung oft um Wann immer möglich sind die Finanzintermediäre geringfügige Summen (Spenden zahlreicher Pergehalten, eine Verdachtsmeldung mit Angabe der sonen) handelt, bei welchen das (automatisierte)
Internet Watch Foundation, The Annual Report 2022, S. 85. So z. B. auch in dem von der MROS herausgegebenen FIAHT-Guide für die Indikatoren zur Erkennung von Kinderpornografie: Financial Intelligence against Human Trafficking, Guide, S. 15 sowie S. 19 ff. Vgl. Art. 9 Abs. 1 lit. a Ziff. 1 GwG. Vgl. Art. 9 Abs. 1 lit. a Ziff. 3 GwG. Vgl. Art. 9 Abs. 1 lit. a Ziff. 4 GwG.
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Transaktionsmonitoring der Finanzintermediäre halten sowie das Geld in bar abheben. Im Bereich nicht anschlägt und deshalb keine vertieften Ab- der Kryptowährungen befassten sich einige in dieklärungen veranlasst.93 sem Sektor tätige Finanzintermediäre mit der Analyse von Transaktionen mittels Blockchain. Häufig Der Bundesrat hat am 4. September 2024 die Bot- führten indirekte Verbindungen zu suspekt gekennschaft zum Bundesgesetz über das Verbot der zeichneten Wallets zu Verdachtsmeldungen. Hamas sowie verwandter Organisationen an das Parlament verabschiedet.94 Im Dezember 2024 be- Die MROS ist bestrebt, einen Überblick über mög- schloss die Bundesversammlung die Annahme des liche Hamas-Finanzierungen aus der Schweiz zu
MROS Jahresbericht 2024 Bundesgesetzes.95 Der Bundesrat bestimmt nach erhalten. Fälle, in denen ein begründeter Verdacht Ablauf der Referendumsfrist (19. April 2025) das In- auf Finanzierung einer terroristischen Organisation krafttreten. Ferner wurde der Bundesrat beauftragt, besteht, werden an die Bundesanwaltschaft über-
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zusätzlich die Hisbollah zu verbieten. Das Verbot mittelt. führt für die Finanzintermediäre zu mehr Rechtssicherheit, da sie nicht mehr selbst beurteilen müssen, ob es sich dabei um terroristische Organi- Zusammenfassend ergibt sich, dass das Insationen handelt. Durch die Einstufung einer Grup- krafttreten des Bundesgesetzes über das pierung als terroristische Organisation wird auch Verbot der Hamas sowie verwandter Orgafür die MROS Klarheit geschaffen, indem eindeutig nisationen Rechtssicherheit in Bezug auf die eine Vortat zur Geldwäscherei96 stipuliert wird. Dies Qualifikation der Hamas als terroristische Ver- bildet die Grundlage für den Informationsaustausch einigung schafft. Die MROS analysiert die Entmit ausländischen Partnerbehörden. Nehmen wicklung bei den eingehenden Meldungen mit die Verdachtsmeldungen der Finanzintermediäre Bezug zur Hamas laufend. Sie beobachtet, bezüglich Terrorismusfinanzierung zu, stehen auch dass Vereinigungen und Stiftungen, welche humehr Informationen zur Verfügung, welche auf dem manitäre Projekte finanziell unterstützen, ein Weg der internationalen Amtshilfe mit dem Ausland potentielles Risiko für Terrorismusfinanzierung geteilt werden können, was wiederum zur effektive- aufweisen (vgl. Sensibilisierungsschreiben und ren Strafverfolgung beiträgt. Typologien an die Finanzintermediäre)97.
Seit dem Angriff vom 7. Oktober 2023 der Hamas auf Israel hat die MROS rund vierzig Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit der potenziellen Finanzierung der Hamas erhalten. Bei einer Vielzahl der Meldungen konnte die MROS Risiken im Zusammenhang mit Vereinen und Stiftungen ausmachen, die vorwiegend humanitäre Projekte unterstützen. Die öffentliche «Pro-Hamas»-Proklamation einiger Mitglieder solcher Institutionen veranlassten die MROS, die Finanzierung dieser juristischen Personen und die Geldflüsse eingehend zu analysieren. Eine vertiefte Analyse führte die MROS auch bei Verdachtsmeldungen zu Privatpersonen durch, die solche Erklärungen publik machten, Spenden er-
Zweite nationale Risikoanalyse (NRA) – Bericht über die nationale Beurteilung der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken in der Schweiz, Oktober 2021, S. 48. Medienmitteilung Bundesrat vom 4. September 2024, «Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zum Verbot der Hamas». Schlussabstimmungstext vom 20. Dezember 2024, BBl 2025 21. Als Vortaten zur Geldwäscherei gelten Verbrechen, d. h. Taten, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren bedroht sind. Alert vom 3. November 2023 sowie Addendum vom 5. Dezember 2023. Dieser Alert setzte sich aus den Publikationen der FATF sowie Informationen ausländischer FIUs und Erkenntnisse der MROS zusammen; zu finden unter: Publikationen der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS).
5 Aus der Praxis der Meldestelle
5 Aus der Praxis der Meldestelle
5.1 Unverzügliche Meldung vs. und diese sauber abklären. Erst wenn diese Ab-
Abklärungstiefe – Standpunkt MROS klärungen zu keinem Erfolg führen, bzw. Verdachts- Die MROS stellte in den letzten beiden Jahren fest, momente nicht ausgeräumt werden können und dass es Defizite und qualitative Unterschiede hin- sich ein begründeter Verdacht manifestiert, ist eine sichtlich dem Inhalt der Verdachtsmeldungen gibt. Verdachtsmeldung an die MROS im Sinne von Ar- Teilweise übermitteln die Finanzinstitute nur noch tikel 9 GwG zu erstatten. Dieses skizzierte «Prüfsehr rudimentär oder kaum abgeklärte Sachver- programm» bedingt, dass die Finanzintermediäre halte. Oder aber es ist für die MROS nicht erkenn- die erforderliche Zeit aufwenden dürfen, um die bar, ob besondere Abklärungen gemäss Artikel 6 nötigen Abklärungen in der gebotenen Tiefe zu tä-
MROS Jahresbericht 2024 GwG stattgefunden haben und damit eine konkrete tigen. Der erforderliche Aufwand ist im Einzelfall, Auseinandersetzung mit den Verdachtselementen je nach Risiko, Sachlage und Komplexität der Geerfolgte. Die MROS hat bereits im Jahresbericht schäftsbeziehung, unterschiedlich. Der Finanzinter- 2023 auf diese Entwicklung hingewiesen und auf mediär benötigt einen gewissen Spielraum bei der
5 Aus der Praxis der Meldestelle
den allgemeinen Kostendruck zurückgeführt. Zu- Wahl seiner Abklärungshandlungen und der Zeitdem machen die Finanzintermediäre geltend, spanne, die er dafür benötigt. Insofern lässt sich die dass der Druck, eine Meldung möglichst rasch ab- korrekte, respektive angemessene Zeitdauer, welzusetzen, stark zugenommen habe. Sie sind der che Abklärungen in Anspruch nehmen dürfen, nicht Meinung, dass die Behörden den Begriff «Unver- schematisch festlegen – es ist immer der konkrete züglichkeit», der definiert wie schnell eine Meldung Einzelfall entscheidend. Ziel der Abklärungen muss an die MROS abzusetzen ist, verschärft haben sol- jedoch sein, dass der Finanzintermediär der Sachlen. Ein drohendes Strafverfahren für die Finanz- lage auf den Grund gehen und sich eine fundierte intermediäre und deren Mitarbeitende erhöht den Meinung bilden kann. Druck massiv. Verdachtsmeldungen und die ihr zugrunde liegen- Die MROS kann zu dieser Aussage nur soweit Stel- den Abklärungen müssen eine gewisse inhaltliche lung nehmen, soweit ihr Kernbereich, das operati- Qualität aufweisen, damit die MROS sie sinnvoll ve Meldewesen, tangiert ist. Das schweizerische aufbereiten und verarbeiten kann. Rudimentär Geldwäschereiabwehrdispositiv fusst darauf, dass oder gar nicht abgeklärte Sachverhalte erschweren der Finanzintermediär die ersten grundlegenden oder verunmöglichen eine Analyse. Solche Ver- Abklärungen hinsichtlich möglicher illegaler Ver- dachtsmeldungen blockieren das Informationsmögenswerte oder Transaktionen trifft. Der Gesetz- system und binden bei der MROS unnötig Ressourgeber hat sich klar für ein qualitatives Meldewesen cen. Sie wirken sich nachteilig auf die Effizienz in ausgesprochen. Auf sogenannte «schwellenwert- der Meldungsbearbeitung aus und tragen damit basierte» Meldungen, die beispielsweise eine be- gesamthaft zu einer Schwächung des Geldwäschestimmte Transaktionssumme oder einen ande- reiabwehrdispositivs bei. ren quantitativen Trigger voraussetzen, wurde im Schweizer Recht bisher bewusst verzichtet. Die Spätestens seit der Einführung der risikobasierten im Geldwäschereigesetz verankerten Sorgfalts- Arbeitsweise der MROS bewegt sich die Meldepflichten sind kaskadenartig und repetitiv auf- stelle weg vom traditionellen Bearbeitungsansatz gebaut. Ausgangspunkt bilden die Artikel 3 – 5 «Eine Meldung gleich eine Anzeige an die Strafver-
GwG mit der Identifizierung der Vertragspartei, der folgungsbehörden», hin zu aktiver «Intelligence» Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten sowie und zur Vernetzung der ihr zur Verfügung stehender periodischen Wiederholung dieser Pflichten. den Informationen. Nicht mehr die Verdachts- Die besonderen Abklärungspflichten in Artikel 6 meldung als solches, sondern deren Informations- GwG sehen vor, Hintergründe sowie den Zweck gehalt steht im Mittelpunkt der Analyse.98 Die von Transaktionen und Geschäftsbeziehung risiko- Basis hierzu bilden inhaltlich fundierte und mögbasiert zu prüfen. Die Finanzintermediäre sollen lichst vollständig abgeklärte Sachverhalte. Diese Hinweisen und Verdachtsmomenten nachgehen Faktoren wirken sich hinsichtlich der Effektivität
Vgl. Jahresbericht MROS 2023, Kap. 2.3.
5 Aus der Praxis der Meldestelle
stärker aus als der Zeitfaktor. Die Unverzüglichkeit eines der wichtigsten Instrumente der MROS zur darf nicht zulasten der Abklärungstiefe gehen. wirksamen Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung dar. Ebenso wichtig wie die ausreichende Abklärungstiefe ist auch die Vollständigkeit der Verdachts- Mit der Zustellung von Verdachtsmeldungen nach meldung. Die MROS erhält nach wie vor zahl- Artikel 9 GwG bzw. Artikel 305ter Absatz 2 StGB oder reiche Meldungen mit ungenügenden oder von Informationen von ausländischen Meldestellen unvollständigen Daten. Solche Meldungen muss erhält die MROS zahlreiche – teilweise besonders die MROS zur Nachbesserung an die Finanzinter- schützenswerte – Personen- und Finanzdaten. Die
MROS Jahresbericht 2024 mediäre zurückweisen, insofern diese nicht durch MROS ist verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben die MROS-Mitarbeitenden manuell korrigiert wer- zum Schutz der Daten einzuhalten. Dies betrifft den können. Dies bindet wiederum Ressourcen der insbesondere auch die Bekanntgabe von Infor- MROS.99 Konsequenz einer Rückweisung ist, dass mationen, welche beim Verfassen von Auskunfts-
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die Meldung nicht bearbeitet werden kann. Eine Ein- ersuchen an die Finanzintermediäre gestützt auf gangsbestätigung nach Artikel 4 MGwV versendet Artikel 11a GwG verwendet und offengelegt werden. die MROS den Finanzintermediären folgerichtig erst nach vollständigem und korrektem Eingang. Der schweizerische Rechtsrahmen sieht grundsätzlich verschiedene gesetzliche Bestimmungen mit unterschiedlichen Ausprägungen vor, um den Sowohl die inhaltliche Tiefe der Abklärungen Schutz der Daten und spezifisch der Informatioals auch die vollständige und strukturierte Do- nen von Verdachtsmeldungen zu gewährleisten. kumentation in der Verdachtsmeldungen an Übergeordnet steht mit Artikel 320 StGB die Verdie MROS sind entscheidend für eine effektive letzung des Amtsgeheimnisses. Weiter schreibt Meldungsbearbeitung und die Unterstützung das GwG mit den Artikeln 9 und 10a GwG vor, dass der Strafverfolgungsbehörden in der Bekämp Verdachtsmeldungen, die an die MROS übermittelt fung der Geldwäscherei. werden, streng vertraulich behandelt werden müssen respektive, dass Finanzintermediäre Informationen über verdächtige Transaktionen geheim zu halten haben, um mögliche Ermittlungen nicht zu 5.2 Auslegung von Artikel 11a GwG – gefährden. Begründung von Auskunftsersuchen Mit Artikel 11a GwG verfügt die MROS über die Das GwG enthält keinen Rechtfertigungsgrund, um Möglichkeit, bei Finanzintermediären Informatio- den Finanzintermediären eine Begründung für ein nen einzuholen, wenn sich aufgrund der Analyse Ersuchen zukommen zu lassen. In der Konsequenz der Meldungen nach Artikel 9 GwG bzw. Artikel darf die MROS beispielsweise nicht offenlegen, aus 305ter Absatz 2 StGB oder von Informationen von welchem (Verdachts-)Grund eine Analyse läuft, ausländischen Meldestellen ergibt, dass die ent- noch in welchem Zusammenhang der Kunde mit sprechenden Finanzintermediäre mit Transaktionen einer solchen Verdachtsmeldung steht. Dadurch oder Geschäftsbeziehungen am Sachverhalt be- soll auch verhindert werden, dass die Finanzinterteiligt waren. Die Auskunftsersuchen der MROS an mediäre eine Selektion der angefragten Informadie Finanzintermediäre haben einerseits zum Ziel, tionen vornehmen, zumal sie verpflichtet sind, erhaltene Verdachtsmeldungen in einen grösseren sämtliche von der MROS ersuchten Informationen
Zusammenhang zu stellen und andererseits, aus- herauszugeben (vgl. dazu Jahresbericht MROS ländische Meldestellen mit den zur Bekämpfung 2023, Kap. 6.1). der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung notwendigen Informationen zu versorgen (vgl. dazu Jahresbericht MROS 2023, Kap. 6.1). Diese Möglichkeit der Informationsbeschaffung stellt
Vgl. Jahresbericht MROS 2023. Kap. 3.
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Die MROS begründet deshalb ihre Auskunfts- Meldepflicht noch ein Melderecht braucht. Im Zuge ersuchen an die Finanzintermediäre praxis- der «SIF-Vorlage»100 und der Einführung von Artikel gemäss nicht. Angefragt und offengelegt 9 Absatz 1quater GwG, mit welchem das Meldepflicht werden einzig diejenigen Angaben zur Ge- auslösende Element des begründeten Verdachts schäftsbeziehung, die es dem Finanzinter- im Gesetz definiert und verankert wurde, stellmediär ermöglichen, die Geschäftsbeziehung te sich diese Frage erneut. Der Bundesrat schlug oder den Beziehungsinhaber zu identifizieren. vor, das Melderecht zugunsten der Meldepflicht Dazu gehört beispielsweise die Kontonummer, zu streichen. Er führte im erläuternden Bericht zur die IBAN oder der Name. Vernehmlassungsvorlage101 aus, dass es für das
MROS Jahresbericht 2024 Melderecht nach Artikel 305ter Absatz 2 StGB kaum mehr ein Anwendungsbereich gibt. Der Sachver- Weitere Begründungen, weshalb die Informationen halt, auf den das Melderecht abzielt, fällt mit Blick angefragt werden und in welchem Zusammen- auf die Rechtsprechung schon weitestgehend unter
5 Aus der Praxis der Meldestelle
hang diese stehen, sind den Auskunftsersuchen die Meldepflicht von Artikel 9 GwG. Die Folgen einer der MROS nicht zu entnehmen. Eine Begründung Meldung nach Artikel 9 GwG und nach Artikel 305ter könnte dazu führen, dass die betroffenen Finanz- Absatz 2 StGB sind identisch: Die Vermögenswerte intermediäre Kenntnis von den Zusammenhängen werden nicht automatisch gesperrt. Auch bei einer einer laufenden Analyse bei der MROS erhalten und Weiterleitung der Anzeige durch die MROS an die dadurch eine Kollusions- oder Verdunkelungsgefahr Strafverfolgungsbehörden haben beide Meldungsgeschaffen wird. Mit einem Auskunftsersuchen arten die gleichen Konsequenzen: die Sperrung der nach Artikel 11a Absätze 2 und 2bis GwG legt die anvertrauten Vermögenswerte während fünf Tagen. MROS bereits implizit offen, dass sie Analysen betreffend die Kunden eines Finanzintermediärs tätigt. In der Vernehmlassung zur «SIF-Vorlage» kritisierte Die Finanzintermediäre können so annehmen, dass die Branche die Aufhebung des Melderechts stark. eine Verdachtsmeldung oder ein ausländisches Er- Sie äusserte die Befürchtung, dass sich die Mitsuchen zu dieser Person eingegangen ist. Darüber arbeitenden der Finanzintermediäre vermehrt dem hinaus darf die MROS keine Informationen mit den Risiko einer Strafbarkeit wegen der Verletzung des Finanzintermediären teilen; sie könnten eine Amts- Bankkundengeheimnisses aussetzen.102 Dem ist geheimnisverletzung darstellen. entgegenzuhalten, dass nicht nur Artikel 305ter Absatz 2 StGB, sondern auch Artikel 11 GwG einen ausreichenden gesetzlichen Rechtfertigungsgrund
5.3 Meldepflicht vs. Melderecht enthält. Die Kritiken führten dazu, dass auf die Auf-
Das Schweizer Verdachtsmeldesystem kennt ein hebung des Melderechts verzichtet wurde. Die Bot- Nebeneinander von Melderecht nach Artikel 305ter schaft führte dazu aus, dass das Melderecht sub- Absatz 2 StGB und der Meldepflicht nach Arti- sidiär zur Meldepflicht ist. Der Finanzintermediär kel 9 GwG. Das Melderecht, welches seit dem hat auch bei Wahrnehmung des Melderechtes 1. August 1994 in Kraft ist, wurde als gesetzlicher die Pflicht, die Abklärungen zu den besonderen Rechtfertigungsgrund für die Finanzintermediäre Sorgfaltspflichten nach Artikel 6 Absatz 2 GwG geschaffen, damit sie sich nicht der Gefahr einer vorzunehmen. Das Melderecht kann nicht dazu Verletzung des Berufsgeheimnisses aussetzen. benutzt werden, der MROS Fälle ohne vorherige Die Meldepflicht fand mit Einführung des GwG per Abklärungen zu melden. Der Bundesrat ging davon 1. April 1998 eine rechtliche Grundlage. aus, dass mit dem neuen Wortlaut in Artikel 9 Absatz 1quater GwG und der damit weiten Auslegung Bereits mit Inkraftsetzung des Geldwäscherei- des begründeten Verdachts, die gestützt auf das gesetzes stellte sich die Frage, ob es neben der Melderecht übermittelten Meldungen zugunsten
AS 2021 656, siehe auch Botschaft vom 26. Juni 2019 zur Änderung des Geldwäschereigesetzes, BBl 2019 5451, 5477 ff. Änderung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung – Erläuternder Bericht zur Vernehmlassungsvorlage. Siehe Ergebnisbericht zur Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (Gelwäschereigesetz) vom 26. Juni 2019, Ziff. 8.1.1.
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der auf die Meldepflicht gestützten Meldungen Artikel 12 Strafprozessordnung (StPO)104 listet zurückgehen.103 neben der Staatsanwaltschaft auch die Polizei und die Übertretungsstrafbehörden als Strafver- Die Statistik (vgl. Kap. 3.4) verdeutlicht, dass die folgungsbehörden auf. Während Letztere nicht in Meldungen, welche sich auf das Melderecht stüt- der Bekämpfung der Geldwäscherei oder deren zen, im Jahr 2023 signifikant zurückgingen. Auch Vortaten tätig sind, sieht dies bei der Polizei anders im Jahr 2024 wurde ein leichter Rückgang ver- aus. Diese kann auch selbständig Ermittlungen an zeichnet. Die Frage stellt sich erneut: Ist ein Neben- die Hand nehmen, sei dies aus eigenem Antrieb einander von Melderecht und Meldepflicht noch ge- oder auf Anzeige hin (Art. 15 Abs. 2 StPO).
MROS Jahresbericht 2024 rechtfertigt? Die Organisation der Strafbehörden des Bundes ist im Strafbehördenorganisationsgesetz (StBOG)105 Die MROS macht in der Analyse keinen Unter- geregelt. Gemäss Artikel 2 StBOG sind die Straf-
5 Aus der Praxis der Meldestelle
schied zwischen Meldungen nach Melderecht verfolgungsbehörden des Bundes die Polizei und und Meldepflicht. Zu beobachten ist aber, dass die Bundesanwaltschaft. Als Polizeibehörden bedie Finanzintermediäre Meldungen nach Melde- zeichnet Artikel 4 StBOG (a) die Bundeskriminalrecht teilweise weniger tief abgeklärt und die polizei, (b) andere Einheiten des Bundesamtes für übermittelten Informationen zu wenig Aussage- Polizei, soweit das Bundesrecht vorsieht, dass sie kraft haben, um einen Verdacht zu erhärten. Die Aufgaben im Rahmen der Strafverfolgung wahr- MROS erinnert daran, dass die Wahrnehmung nehmen, (c) andere Bundesbehörden, soweit das eines Melderechts nicht von den Sorgfalts- Bundesrecht vorsieht, dass sie Aufgaben im Rahpflichten entbindet. men der Strafverfolgung wahrnehmen sowie (d) kantonale Polizeikräfte, die im Zusammenwirken mit den Strafbehörden des Bundes Aufgaben im Rahmen der Strafverfolgung wahrnehmen. Gera-
5.4 Definition des Begriffs de im Bereich des Verwaltungsstrafrechtes sind
Strafverfolgungsbehörden verschiedene Bundesämter für die Verfolgung von Die MROS erstattet nach Artikel 23 Absatz 4 GwG Straftaten (darunter auch Verbrechen, welche eine Anzeige an die zuständigen Strafverfolgungs- Vortat zur Geldwäscherei darstellen) zuständig. behörden, wenn sie nach der Analyse einer oder mehrerer Verdachtsmeldungen einen begründeten Verdacht hat. Die MROS übermittelt die Anzeigen Der Kreis der Behörden, an welche die MROS praxisgemäss an die kantonalen Staatsanwalt- Anzeigen nach Artikel 23 GwG erstatten kann, schaften und an die Bundesanwaltschaft. Weite- ist somit weitaus grösser als die kantonalen re Behörden, welche als Strafverfolgungsbehörde Staatsanwaltschaften und die Bundesanwaltqualifizieren, sind die Bundeskriminalpolizei, die kan- schaft. Die MROS behält sich darum vor, zutonalen Polizeien oder Behörden, welche über einen künftig auch Anzeigen an die Polizei oder Ver- Strafrechtsdienst verfügen und ebenfalls Vortaten waltungsstrafbehörden zu erstatten. Die MROS im Sinne des Geldwäschereigesetzes bekämpfen. wird die betroffenen Behörden jedoch vorgängig Der heutigen Praxis der MROS entsprechend wer- konsultieren. Die betroffene Behörde muss beden diesen weiteren Straf verfolgungsbehörden achten, dass die Anzeigeerstattung eine Sper- Informationen aber nur als Spontaninformationen rung der Vermögenswerte zur Konsequenz hat. im Rahmen der Amtshilfe übermittelt. Es stellt Falls die Behörde die Vermögenssperre aufsich daher die Frage, ob die MROS nebst Spontan- rechterhalten will, muss sie innert fünf Arbeitsinformationen in ausgewählten Fällen auch An- tagen eine Verfügung erlassen (Art. 10 Abs. 2 zeigen an diese weiteren Strafverfolgungsbehörden GwG). erstatten könnte.
Botschaft vom 26. Juni 2019 zur Änderung des Geldwäschereigesetzes, BBl 2019 5451, 5479. Schweizerische Strafprozessordnung (Strafprozessordnung, StPO), SR 312.0. Bundesgesetz über die Organisation der Strafbehörden des Bundes (StBOG), SR 173.71.
6 Internationale Zusammenarbeit in der Bekämpfung der Geldwäscherei
6 Internationale Zusammenarbeit in der
Bekämpfung der Geldwäscherei
6.1 Egmont-Gruppe terin des Bereiches Internationales wurde bei der
Die Egmont-Gruppe106, ein globales Netzwerk von Plenary in Paris für eine Amtszeit von zwei Jahren FIUs, führte 2024 mehrere bedeutende Aktivitäten als Regionale Vertreterin von Europe II gewählt. Mitdurch, um den internationalen Kampf gegen die glieder dieser Region sind nebst der MROS unter Geldwäscherei und die Terrorismusfinanzierung zu anderem UK, Monaco, Guernsey, Jersey, Gibraltar, stärken. Isle of Man, Israel, Georgien und die Ukraine.
Ende Januar 2024 fanden die 24. jährlichen Ar- beits- und Regionalgruppentreffen in St. Julian’s, 6.2 GAFI / FATF
MROS Jahresbericht 2024 Malta, statt. Über 400 Vertreterinnen und Ver- 6.2.1 Allgemein treter der FIUs sowie internationale Partner und Die Financial Action Task Force (FATF)110 hat im Jahr Beobachter107 nahmen daran teil. Die Treffen kon- 2024 mehrere, bedeutende Meilensteine erreicht, zentrierten sich auf die Umsetzung der Strategie um die globale Bekämpfung von Geldwäscherei, 2022 – 2027, die Identifikation von Unterstützungs- Terrorismus- und Proliferationsfinanzierung zu möglichkeiten im Bereich der Weiterbildung und stärken. der technischen Infrastruktur der FIUs. Weitere Schwerpunkte lagen bei den neuen Technologien, So veröffentlichte die FATF im März 2024 die die von Kriminellen genutzt werden, und der Ver- risikobasierte Leitlinie zur Umsetzung der Empfeh-
6 Internationale Zusammenarbeit in der Bekämpfung der Geldwäscherei
besserung des Informationsaustausches zwischen lung 25 (Transparency and Beneficial Ownership den FIUs.108 of legal Arrangements).111 Juristische Personen, Trusts und weitere Rechtskonstrukte werden welt- Die 30. jährliche Plenarsitzung der Egmont Gruppe weit missbräuchlich eingesetzt, um Vermögensfand vom 2. bis 7. Juni 2024 in Paris statt. Gast- werte zum Zwecke der Geldwäscherei, Terrorisgeber war die französische FIU (Tracfin). Anwesend musfinanzierung, Korruption oder Umgehung von waren knapp 400 Vertreterinnen und Vertreter von Sanktionen zu verschleiern. Die Leitlinie hilft den FIUs sowie Beobachter. Hochrangige Redner, dar- Ländern und dem Privatsektor zu verstehen, wie unter der französische Wirtschaftsminister Bruno Transparenzanforderungen auf rechtliche Verein- Le Maire und der damalige FATF Präsident T. Raja barungen anzuwenden sind. Sie enthält praktische Kumar aus Singapur, eröffneten die Diskussionen. Hinweise zum Verständnis und zur Bewertung der Die Plenary fokussierte sich insbesondere auf ein mit Rechtskonstrukten und Trusts verbundenen Ri- Thema: «The next generation FIU». Auf die FIUs siken. Sie dient, kriminelle Akteure, welche ihre krikommen nicht nur technologische und personelle minellen Aktivitäten mittels Briefkastenfirmen oder Herausforderungen zu (vgl. Kap. 2.4). Zudem stellt anderen komplexen Strukturen zu verstecken verdie Tatsache, dass kriminelle Netzwerke immer suchen, besser zu identifizieren. mehr und besser zusammenarbeiten, neue Technologien nutzen und ganz allgemein ressourcen- und Die Schweiz ist sich der Risiken, welche mit der Ver- IT-technisch besser ausgestattet sind als so man- schleierung von kriminellen Vermögenswerten über che FIU, das globale Netzwerk vor immer grössere rechtliche Strukturen verbunden sind, bewusst. Der Herausforderungen.109 Bundesrat hat daher im Mai 2024 eine Botschaft an das Parlament übermittelt. Ziel ist es, ein eid- Zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit genössisches Register (Transparenzregister) einbringt sich die MROS in den nächsten zwei Jahren zuführen, in welches Gesellschaften und andere junoch intensiver in die Arbeit der Egmont-Gruppe ristische Personen ihre wirtschaftlich Berechtigten ein. Die stellvertretende Leiterin der MROS und Lei- eintragen müssen. Dank dem Register werden ins-
Vgl. Jahresbericht MROS 2023, Kap. 7.1. Beobachter sind keine FIUs. Es handelt sich dabei um Institutionen, welche dennoch die Möglichkeit erhalten, an den Egmont Group Meetings teilzunehmen. Als Beispiele zu nennen sind Europol, FATF oder die World Custom Organization. Egmont Group, 2024 Egmont Group Working and Regional Group Meetings (St. Julian’s, Malta) Egmont Group, France’s Financial Intelligence Unit (Tracfin) Hosts 400 EG Representatives from Around the Globe Zum Aufbau und den Aufgaben der Organisation vgl. Jahresbericht MROS 2023, Kap. 7.2. FATF, Guidance on Beneficial Ownership and Transparency of Legal Arrangements.
6 Internationale Zusammenarbeit in der Bekämpfung der Geldwäscherei
besondere die Strafverfolgungsbehörden schneller die Länder nicht nur über Gesetze, Vorschriften und zuverlässiger feststellen können, wer hinter und Richtlinien verfügen, sondern diese auch efeiner Rechtsstruktur steht. Damit wird verhindert, fizient umsetzen und anwenden. Auch die Hauptdass juristische Personen und Trusts in der Schweiz risiken der einzelnen Länder und der Kontext werzur Geldwäscherei oder zur Verschleierung von Ver- den stärker in den Vordergrund gerückt. Dadurch mögenswerten genutzt werden.112 stellt die FATF sicher, dass sich die Länder und die Prüfer auf die Bereiche konzentrieren, in denen die Die FATF hat Algerien, Angola, die Elfenbeinküste Risiken am höchsten sind. Für Bereiche mit gerin- und den Libanon 2024 in ihre sogenannte «graue gerem Risiko ist es vergleichsweise einfacher, Er-
MROS Jahresbericht 2024 Liste» aufgenommen. Senegal hat die FATF von mittlungen einzuleiten und Verurteilungen zu erder Liste gestrichen.113 Die «graue Liste» wird drei wirken. Die Empfehlungen aus den Berichten über Mal im Jahr von der FATF publiziert. Sie beinhaltet die gegenseitige Evaluierung sind in Zukunft stärker Länder und Gebiete, welche Schwachstellen in der ergebnisorientiert und konzentrieren sich auf spezi- Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismus- fische Massnahmen und Zeitpläne zur Bekämpfung finanzierung aufweisen. Diese Länder arbeiten von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und jedoch mit der FATF zusammen, um die strategi- der Finanzierung von Massenvernichtungswaffen. schen Mängel in ihren Systemen zu beheben.114 Die nächste Evaluierungsrunde umfasst neu einen Sechsjahreszyklus, was deutlich kürzer ist und
6 Internationale Zusammenarbeit in der Bekämpfung der Geldwäscherei
Schliesslich ernannte die FATF Elisa de Anda Ma- einen intensiveren Einsatz bedeutet. drazo aus Mexiko für den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2026 zur neuen Präsidentin. Der Mit dem Start der 5. Evaluationsrunde begannen Schwerpunkt der neuen Präsidentschaft liegt ins- für die Schweiz und so auch für die MROS die Vorbesondere auf der Umsetzung des risikobasierten bereitungsarbeiten für die Evaluation der Schweiz. Ansatzes, der Stärkung des globalen Netzwerkes, Der Lead für die Koordination liegt beim Staatsder Umsetzung der FATF-Standards und der finan- sekretariat für Internationale Finanzfragen (SIF). ziellen Inklusion.115 Die Vorbereitungsarbeiten beschränken sich nicht nur auf die Behörden, sondern auch auf den Privat- 6.2.2 Länderevaluation sektor und insbesondere die Finanzintermediäre. Im Oktober 2024 schloss die FATF die vierte Runde Diese nehmen einen wichtigen Teil in der Evaluader gegenseitigen Länderevaluationen ab. Diese tion ein, da sie die «First Line of Defence» darstellen, umfassende, «peer-to-peer» basierte Evaluation wenn es um die Bekämpfung der Geldwäscherei analysierte die Massnahmen von über 200 Mit- und Terrorismusfinanzierung geht. gliedsländern im Hinblick auf die Bekämpfung von Finanzkriminalität, Terrorismusfinanzierung und Die Schweiz wird in Zukunft auch Länderprüfer für Proliferation. Die Mutual Evaluation Reports (MER) die Evaluation anderer Länder stellen. Um die ananalysieren den jeweiligen Fortschritt eines Landes, spruchsvolle Aufgabe bestmöglich zu erfüllen, lässt decken aber auch deren Schwachstellen auf. Die die Schweiz Länderprüfer in sogenannten Joint As- FATF zog eine Bilanz der 4. Evaluationsrunde und sessor Trainings (JAT) ausbilden. Die JAT finden verabschiedete Anpassungen für die 5. Evaluations- mehrmals jährlich statt. Teilnehmen können Berunde. Diese betreffen vor allem die Methodik und hördenvertreter der einzelnen Mitgliedsländer. das Verfahren der gegenseitigen Evaluation.
Bei der nächsten Evaluationsrunde wird der Schwer- 6.3 Taskforces punkt noch stärker auf der Wirksamkeit der Abwehr- Die MROS bringt sich seit Jahren aktiv in mehredispositive liegen. Dies, um sicherzustellen, dass ren, sowohl operativen als auch strategischen Task-
Medienmitteilung Bundesrat vom 22. Mai 2024: «Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Stärkung der Geldwäscherei- Bekämpfung». Publikation der FATF vom 25. Oktober 2024: «Outcomes FATF Plenary, 23 – 25 October 2024». Publikation der FATF, «Black and grey» lists Publikation der FATF, Objectives for the FATF during the Mexican Presidency (2024 – 2026).
6 Internationale Zusammenarbeit in der Bekämpfung der Geldwäscherei
forces ein. Anfang 2022 trat die MROS der Russia- dort angekündigte und 2024 umgesetzte Swiss Related Illicit Finance and Sanctions FIU Working FIPPP vor. Zudem wurden auch die technischen Group (RRIFS)116 bei; Ende 2023 der Counter Ter- Herausforderungen und die steigenden Datenrorist Financing Taskforce Israel (CTFTI).117 Über mengen thematisiert. Es erfolgte ein wertvoller die Ziele und Tätigkeiten der Taskforces wurde Austausch mit dem World Economic Forum119 und bereits im Jahresbericht 2023 informiert. Im Jahr der Wolfsberg Group120. Weitere Gastteilnehmende 2024 fanden mehrere Arbeitsgruppentreffen dieser waren die FIU Luxemburg (CRF) und die FIU Mona- Taskforces statt. Die MROS trat bei beiden Arbeits- co (AMSF). gruppen je einmal als Gastgeberin auf.
MROS Jahresbericht 2024 Die Niederlande führte im Mai das deutschsprachige FIU-Treffen durch. Auch hier war eines
6.4 Bilaterale Treffen der zentralen Themen der Umgang mit den ex-
Die MROS engagiert sich für eine effiziente und orbitant ansteigenden Datenmengen, die in Kontreibungslose Zusammenarbeit mit den aus- rast zu den überschaubar wachsenden personelländischen Partner-FIUs. Die Kenntnis der be- len sowie technischen Möglichkeiten stehen. Weiter stehenden Grenzen sowie der rechtlichen Hand- wurde die bevorstehende FATF-Länderevaluation lungsspielräume bei der Beschaffung relevanter diskutiert. Informationen von den jeweiligen Partnerbehörden
6 Internationale Zusammenarbeit in der Bekämpfung der Geldwäscherei
ist nicht nur im Hinblick auf eine zügige Klärung Die MROS unterzeichnete während der Egmont der Sachverhalte von Bedeutung, sondern auch Plenarsitzung im Juli in Paris ein Memorandum of für einen ressourcenschonenden Einsatz der Mit- Understanding mit den FIU der Vereinigten Arabiarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die bilateralen Tref- schen Emirate (UAE) und Kolumbien. Ziel ist es, die fen dienen dem strategischen Austausch zur Op- Zusammenarbeit weiter zu stärken. timierung der Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich der organisierten Kriminalität und der Terrorismusfinanzierung. Auch die technischen Möglichkeiten des Datenaustausches sowie die stetig wachsende Informationszufluss waren Themen, die sämtliche FIUs betreffen und daher eingehend diskutiert wurden.
2024 fanden mehrere bilaterale Treffen statt, unter anderem mit den FIUs aus Frankreich (Tracfin), USA (FinCEN), Italien (UIF), Moldawien, Montenegro, Österreich (A-FIU), Hong Kong (JFIU), Luxemburg (CRF) und Deutschland.
Ende September war die MROS Gastgeberin des dreitägigen Quad Island Forum-Treffens (neu: Quad Forum)118. Thematisiert wurden unter anderem die Wichtigkeit der Zusammenarbeit zwischen den Behörden und mit dem Privatsektor. Aufbauend auf dem Treffen zwischen der MROS und dem Quad Island Forum 2022 in London stellte die MROS das
Financial Crimes Enforcement Network (FinCen), Russia-Related Illicit Finance and Sanctions FIU Working Group (RRIFS Task Force). Financial Crimes Enforcement Network (FinCen), Counter Terrorist Financing Taskforce – Israel (CTFTI Task Force) Das «Quad Island Forum (neu: Quad Forum) of Financial Intelligence Units» ist ein strategischer Zusammenschluss der FIUs Gibraltar, Guernsey, Isle of Man und Jersey. Homepage The World Economic Forum. Homepage The Wolfsberg Group.
7 Organisation der MROS
7 Organisation der MROS
Die MROS ist organisatorisch dem Direktions- und kümmert sich um die administrativen Belange bereich Kriminalprävention & Recht von fedpol an- der MROS. gegliedert. In ihrer operativen Kerntätigkeit agiert die MROS vollständig unabhängig und setzt damit Primäranalyse (PA) die internationalen Anforderungen um. Der Bereich PA ist für die Erfassung und Aufbereitung aller eingehenden Meldungen in for- Die MROS ist in sechs Bereiche gegliedert, die je- meller, technischer und inhaltlicher Hinsicht verweils spezifische Aufgaben vorsehen. Im Jahr 2024 antwortlich. Dies beinhaltet ebenfalls manuelle beschäftigte die MROS durchschnittlich 60 Mit- Korrekturen bei mangelhafter Datenqualität. Dar-
MROS Jahresbericht 2024 arbeitende (51 Vollzeiteinheiten). über hinaus übernimmt er die Triage, übergibt die Fälle anhand einer Gesamtbewertung an einen der Das Organigramm stellt die aktuelle Organisation nachgelagerten Bereiche oder bearbeitet und leitet
7 Organisation der MROS
der MROS dar. Meldungen direkt an Strafverfolgungsbehörden weiter. Ebenfalls in die Zuständigkeit fällt die natio- Planung und Policy (PuP) nale Amtshilfe nach Artikel 29 GwG. Der Bereich PuP fungiert als klassische Querschnittsdisziplin und befasst sich mit vielschichtigen Operative Analyse Kantone (OAK) Themenbereichen. PuP bearbeitet sämtliche juris- Der Bereich OAK analysiert eingehende Verdachtstischen Fragestellungen sowie politische Dossiers meldungen, welche mehrheitlich in die Zuständigbis auf Stufe Bundesrat (z. B. Gesetzesvorlagen, keit der kantonalen Strafverfolgungsbehörden fal- Motionen, Postulate, etc.). Zusätzlich begleitet und len und vom Bereich PA zugewiesen wurden. Bei bearbeitet der Bereich Projekte und Publikationen begründetem Verdacht werden die aggregierten (u. a. Jahresberichte, NRA, Typologien), kümmert Informationen an die jeweils zuständige Strafsich um das Risikomanagement und dient als An- verfolgungsbehörde übermittelt (in der Regel kansprechpartner für sämtliche internen und externen tonale Strafverfolgungsbehörden). Informationen Anfragen auf formeller und materieller Ebene. PuP können im Zuge eines Informationsaustausches unterstützt die operativen Bereiche der MROS und mit anderen nationalen Behörden sowie FIUs andesichert die Unité de doctrine. Der Bereich pflegt den rer Länder geteilt werden. Die Fälle betreffen unter regelmässigen Austausch mit anderen Behörden anderem die strafbaren Handlungen gegen das Ver-
Kriminalprävention & Recht
PuP PA OAK OAB DSA INT Planung & Policy Primäranalyse Operative Analyse Operative Analyse Datenmanagement Internationales Kantone Bund Strategische Analyse
Abbildung 14: Organigramm MROS
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mögen (hauptsächlich Betrug, Veruntreuung und ungetreue Geschäftsbesorgung), Menschenhandel und Urkundenfälschung.
Operative Analyse Bund (OAB) Der Bereich OAB analysiert eingehende Verdachtsmeldungen, welche a priori in die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft fallen und vom Bereich PA zugewiesen wurden. Bei begründetem Ver-
MROS Jahresbericht 2024 dacht werden die aggregierten Informationen an die jeweils zuständige Strafverfolgungsbehörde übermittelt (in der Regel Bundesanwaltschaft be-
7 Organisation der MROS
ziehungsweise gegebenenfalls kantonale Strafverfolgungsbehörden). Informationen können im Zuge eines Informationsaustausches auch mit anderen nationalen Behörden sowie FIUs anderer Länder geteilt werden. Die Fälle betreffen unter anderem internationale Geldwäscherei (hauptsächlich Bestechung fremder Amtsträger), organisierte Kriminalität, Terrorismus, Börsendelikte, Rechts- und Linksextremismus sowie Sanktionsumgehung (schwere Verstösse gegen das Embargogesetz).
Datenmanagement und strategische Analyse (DSA) Der Bereich DSA verantwortet die Sicherheit des Betriebs des Informationssystems goAML und seine fachliche Entwicklung. Er bietet den Finanzintermediären technischen Support, insbesondere bei der Programmierung ihrer Schnittstellen. DSA ist zudem für die Entwicklung der technischen Möglichkeiten der Datenverarbeitung im Zusammenhang mit Verdachtsmeldungen zuständig. Der Bereich führt die strategischen Analysen der MROS aus und wertet unterschiedlichste Daten im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäscherei, deren Vortaten und Terrorismusfinanzierung aus, um Risiken, Tendenzen und Methoden der Geldwäscherei zu identifizieren.
Internationales (INT) Der Bereich INT kümmert sich um den gesamten (Informations-)Austausch mit ausländischen FIUs sowie um die Mitgliedschaft und Teilnahme an internationalen Gremien (u. a. Egmont Group, FATF, United Nations Convention against Corruption (UNCAC) und Europol Financial Intelligence Public Private Partnership (EFIPPP)).