WEKO-20180508-726ded
Service Après-Vente für Uhren: Schlussbericht vom 8. Mai 2018
Rubrum
Inhaltsverzeichnis
A Sachverhalt
A.2 Verfahren...............nsssessensnenenennennn Definition SAV....eaeeneuneeesnennsnnnnnnnennnnnnnnnn nenn A.3.1.2 [Uhrenhersteller]
A.3.1.5 [Uhrenhersteller]
A.3.1.7 Übersicht... A.3.2.2 Wiederverkäufer... [Wiederverkäufer]
[Wiederverkäufer]
A.3.3 Erkenntnisse der Marktbefragunge
B Erwägungen
B.3.1 Wettbewerbsabrede ....................-
A.1 Gegenstand ......... eee nen A.3 Marktbefragungen....................: Ausgestaltung des SAV ..............nnenn A.3.1.1. [Uhrenhersteller).........................-- A.3.1.3 [Uhrenhersteller)..........................- A.3.1.4 [Uhrenhersteller]
A.3.1.6 [Uhrenhersteller)..........................- A.3.2.1 Unabhängige Uhrmacherinnen un: [Wiederverkäufer] ......................4044 nen [Wiederverkäufer] ....................4044n rennen [Wiederverkäufer] ......................4044 nen [Wiederverkäufer]
[Wiederverkäufer] ......................4044 nen A.3.2.3 [Verband]
A.4 Verfahren in der EU... B.3.2 Erhebliche Wettbewerbsabreden i. B.3.2.1 Unerheblichkeit von rein qualitative
B.3.2.2.1. Markabgrenzungen im Verfahre B.3.2.2.2. Provisorische Marktabgrenzung
B.3.2.3 Erheblichkeit — quantitatives Eleme B.3.2.4 Keine Unerheblichkeit aufgrund de B.3.2.5 Keine Rechtfertigung ohne Einzelf
2m Selektivvertrieb «0.0.0.0... eeeceeeecceceeeeeneeeees
S.v. Art. 5 Abs. 1 KG woo cecceeeceeeeeeeeeeeeees
B.3.2.6 Vorliegen von erheblichen Wettbe\ B.3.2.7 Rechtfertigung aus Gründen der w B.3.2.9 Zwischenfazit .....................e B.4 Unzulässige Verhaltensweisen markt! B.4.2 Missbrauchliche Verhaltensweisen B.4.4 Zwischenfazit ............. eee
Cc Erkenntnisse
irtschaftlichen Effizienz i.S.v. Art. 5 Abs. 2 KG. 36
A Sachverhalt
A.1 Gegenstand
1. Beim Sekretariat der Wettbewerbsk schwerden ein, mit denen moniert wurde, da folgend: SAV) nicht durch unabhängige Uhr den könnten, da diese nicht mit hierfür erfor: zur Folge, dass die an Uhren erforderlichen. autorisierten Partnern durchgeführt werden | rer sei, als wenn dies unabhängige Uhrmact den letztere davon abgehalten, SAV-Dienst macherinnen und Uhrmacher würde die Exi:
A.2 Verfahren
2. Das Sekretariat nahm die Beschwer: die Ergreifung von Ermittlungsmassnahme Group Lieferstopp (32-0224) sowie ETA SA Nach Abschluss dieser beiden Untersuchur erhöhungen) entschied das Sekretariat, den und eröffnete am 24. Oktober 2014 eine Vol
3. Gleichentags verschickte das Sekret bzw. Unternehmensgruppen: [...].
4. Den genannten Unternehmen wurd dem SAV gestellt, so namentlich zur Organi ren. Das Sekretariat beabsichtigte mit den g im Rahmen einer Revision oder einer Repar: ausführt und wieviel die entsprechenden Le wissen, welche Ersatzteile die befragten Un spezifisch sind, und zu welchen Bedingung oder Uhrmacherinnen und Uhrmacher gelief reichung von Unterlagen (u.a. Vertriebsvertr
5. Die umfangreichen Antworten der Ur Dabei stellte sich heraus, dass alleine gest keine zuverlässige Beurteilung der Sachlagı die Antworten teilweise unvollständig, ande seite, ohne die eine Verifizierung der Angab Angesichts dieser Ausgangslage entschiec zweite Fragebogenrunde durchzuführen unc die Marktgegenseite (Wiederverkäufer, [una
! Daneben beschwerten sich gewisse Konsumeı nere Reparatur hätten vornehmen wollen, dass ( rung einer umfassenderen Arbeit an der Uhr (na sentlich mehr kosten würde. Dieser Aspekt wurd Gegenstand der vorliegenden Vorabklärung. Da sen Punkt zu einer späteren Zeit separat aufzug ? Bundesgesetz vom 6.10.1995 über Kartelle un KG; SR 251).
ommission (nachfolgend: Sekretariat) gingen Bess Nachverkaufsdienstleistungen für Uhren (nachmacherinnen und Uhrmacher vorgenommen werderlichen Ersatzteilen beliefert würden. Dies habe Arbeiten von den Uhrenherstellern bzw. von ihnen müssten, was in preislicher Hinsicht erheblich teu- 1erinnen und Uhrmacher tun würden. Zudem würleistungen zu erbringen, den unabhängigen Uhrstenzgrundlage entzogen. '
Jen zur Kenntnis, verzichtete jedoch zunächst auf n, weil die Untersuchungen in Sachen Swatch . Preiserhöhungen (32-0216) noch hangig waren. igen im Jahr 2013 (Lieferstopp) und 2014 (Preis- Beschwerden betreffend den SAV nachzugehen, rabklärung i.S.v. Art. 26 KG?.
ariat Fragebögen an die folgenden Unternehmen
en verschiedene Fragen im Zusammenhang mit sation, zur Revision und zu Reparaturen von Uhestellten Fragen herauszufinden, welche Arbeiten atur an einer Uhr vorgenommen werden, wer diese istungen kosten. Daneben wollte das Sekretariat ternehmen selber herstellen, d.h. welche markenen die entsprechenden Teile an Wiederverkäufer ert werden. Daneben wurde insbesondere die Einäge) verlangt.
ternehmen wurden vom Sekretariat ausgewertet. itzt auf die Angaben der befragten Unternehmen a vorgenommen werden konnte. Einerseits waren rerseits fehlten auch Angaben der Marktgegenen der befragten Unternehmen nicht möglich war. | sich das Sekretariat im Herbst 2017 dazu eine | dabei neben den bereits befragten Unternehmen bhängige] Uhrmacherinnen und Uhrmacher sowie
ıtinnen und Konsumenten darüber, dass sie eine klei- Jie betreffende Uhrenmarke jedoch auf die Durchfühmentlich einer Revision) bestanden hätte, was we-
e auch in den Medien thematisiert, bildet jedoch nicht s Sekretariat behält sich jedoch ausdrücklich vor, diereifen.
d andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz,
den [Verband]?) anzuschreiben. Die entspre Ende 2017 beim Sekretariat ein.
6. Bevor die Ergebnisse der Befragunc darauf hinzuweisen, dass bei der Europais¢ ein gleichläufiges Verfahren anhängig war, Vorwürfe vorgetragen wurden wie in dieser
A.3 Marktbefragungen
7. In diesem Abschnitt werden die Erge! gestaltung des SAV der befragten Uhrenhe nächst gilt es, kurz auf die Definition des Be
A.3.1 Uhrenhersteller Definition SAV
8. Im Rahmen der ersten Fragebogen nach ihrem jeweiligen Verstandnis des Beg! die Definitionen der Uhrenhersteller teilweis retariat zwecks Schaffung einer Beurteilung: runde dazu entschied, den befragten Unte
3 [...] (06.06.2018).
4. [...] fasst unter dem Begriff «SAV» die Gesam Ziel verfolgen, den Unterhalt, die Revision und d stellen. [...] versteht unter SAV generell den Cus welcher sämtliche Belange der technischen Inst: sämtliche Arbeiten an einer Uhr, die nicht direkt Unterhalt oder Reparatur sicherstellen. [...], zug globale Service-Aktivität, die von der Schweiz aı ren und Revisionen mit oder ohne Garantielaufz den verkaufte Uhren, sei es Uber eine [...] Boutic kaufspunkt. Bei den betroffenen Marken handle zu [...] gab im Wesentlichen dasselbe an, weich sie zählt Revisionen offenbar nicht zum SAV. [.. Uhr in einem perfekten Betriebszustand zu halte zision und der Zuverlässigkeit einer Luxusuhr be terhalt und die Reparatur und im erweiterten Sin stand zwischen dem Moment, in welchem die UI Endkundin oder einen Endkunden. [...] versteht Anspruch hat, sobald das Produkt verkauft word dabei um eine bestimmte Anpassung am Armba auch um eine Revision der Uhr im Rahmen ihrer vice). Ausserdem würden darunter Eingriffe bei |
:chenden Antworten gingen zwischen Herbst und
en widergegeben werden, gilt es an dieser Stelle »hen Kommission (nachfolgend: EU-Kommission)
im Rahmen dessen im Wesentlichen dieselben Vorabklärung (vgl. Rz 108 ff.).
pnisse der Befragungen dargelegt, wobei der Ausrsteller das Hauptaugenmerk gewidmet wird. Zugriffes «SAV» einzugehen.
runde wurden die ausgewählten Uhrenhersteller ‘iffes «SAV» befragt. Die Antworten zeigten, dass > weit auseinander gingen‘, sodass sich das Sek- ;grundlage im Hinblick auf die zweite Fragebogenrnehmen eine Definition der relevanten Begriffe
theit der Leistungen für Kunden zusammen, die das ie Reparaturen — mit oder ohne Garantie — sicherzustomer Service, d.h. den technischen Kundendienst, andhaltung der Uhr beinhaltet. [...] versteht unter SAV mit dem Verkauf zusammenhangen und die deren shorig zu [...] versteht unter dem Begriff «SAV» eine Is gesteuert wird. Sie beinhalte spezifisch Reparatueit fur bereits an eine Endkundin oder einen Endkun- Jue oder einen (unabhängigen) Multimarken-Veres sich um [...], [...] und [...]. [...], ebenfalls zugehörig tin ihrer Antwort jedoch in einem einzigen Punkt ab, .] zu Folge besteht die Aufgabe des SAV darin, die
n, sodass sie ein optimales Funktionieren mit der Prähalt. In diesem Sinne versteht [...] unter SAV den Unne, auch die Erhaltung einer Uhr im optimalen Zuar die Fabrik verlässt, bis zum Verkauf an eine
unter SAV alle Dienstleistungen, auf die der Kunde en ist. Je nach Wunsch des Kunden handle es sich nd oder eine bestimmte Leistung bei der Gravur oder "Wartung (Wartungsservice oder umfassender Ser- Jhren fallen, die nicht mehr funktionieren.
«SAV»°, «Revision»®, «Reparatur»’, «And Auf den vom Sekretariat vorgegebenen Def gen.
Ausgestaltung des SAV
9. Nachstehend werden die SAV-Syst Dies dient dem Zweck, die Mechanismen rt die damit im Zusammenhang stehenden, k: können.
A.3.1.1 [Uhrenhersteller]
10. Zur [Uhrenhersteller] gehören versc klassen. Innerhalb der [Uhrenhersteller] gil spiegle laut [...] die technische Komplexität des SAV nieder (höhere Anforderungen für
11. Gemäss [...] werden ihre Uhrenmar
[...].
12. [...] hat dem Sekretariat die Verpflic ter/-innen fur alle Marken eingereicht.
13. SAV-Dienstleistungen werden einers nen Haus erbracht. Sie werden aber andeı der Marken durchgeführt. Bei diesen hande Uhrmacher, die von der [...] resp. der jeweil
Zulassung zum SAV
14. Jede unabhängige Uhrmacherin unc grundsätzlich die Möglichkeit, autorisierter wünschte/n Stufe zu werden, vorausgesetzt rien gemäss Vereinbarung mit der jeweilige
15. [...]. Zudem können sich die Zulassu ken (leicht) unterscheiden.
16. Grundsätzlich gibt es drei Stufen vo Art der durchzuführenden Arbeiten und dam einander unterscheiden. [...].
17. Service-Anbieter müssen bestimmte Ausbildung, Berufserfahrung oder Erfahrun
5 Als SAV definiert das Sekretariat Revisionen vi dere Arbeiten an einer Uhr, die nach dem Verka
6 Unter einer Revision sind Arbeiten an einer Uh fekte Uhr einer Analyse (Diagnose) unterzogen wie die Instandhaltung einer Uhr sichergestellt u
7 Eine Reparatur ist die Behebung eines spezifis Funktionsfähigkeit oder die Ästhetik beeinträchti
8 Darunter sind Arbeiten zu verstehen, die von d tur» nicht erfasst werden und die von einer Kons fragt werden (z.B. Batteriewechsel oder Anpassı
9 Ein SAV-Partner ist eine rechtlich und wirtscha son, die autorisiert ist, SAV-Arbeiten an Uhren d
are Arbeiten»® und «SAV-Partner»? vorzugeben. initionen basieren die nachstehenden Ausführuneme der befragten Uhrenhersteller beschrieben. ind um den SAV im Bereich Uhren verstehen und artellrechtlichen Problematiken nachvollziehen zu
hiedene Uhrenmarken unterschiedlichster Preisit es daher eine Markenhierarchie. Diese wider- und schlage sich daher auch in der Organisation SAV-Anbieter in höheren Segmenten).
ken in [...] verschiedene Segmente eingeordnet:
htungserklärungen für autorisierte Service-Anbieeits von den Uhrenmarken der [...] selbst im eigeerseits auch von autorisierten Service-Anbietern It es sich um unabhängige Uhrmacherinnen und igen Marke zum SAV zugelassen wurden.
| jeder Uhrmacher habe [Uhrenhersteller] zufolge ' Service-Anbieter für die von ihr oder ihm ge- , sie oder er erfüllt die hierfür erforderlichen Krite- 1 Marke.
ngskriterien nach Servicestufe zwischen den Marn Service-Anbietern, welche sich hinsichtlich der it der Anforderungen an die Service-Anbieter von-
: Anforderungen an das Personal (wie bspw. die g bei Ausführung bestimmter Arbeiten) sowie an
on Uhren, Reparaturen von defekten Uhren und anuf der Uhr vorgenommen werden.
r zu verstehen, mit denen eine defekte oder nicht dewird und mit welchen die korrekte Funktionsweise sojerden.
chen Defekts an einer Uhr, welcher entweder deren gt oder das Tragen der Uhr verunmöglicht.
en Definitionen der Begriffe «Revision» und «Repara- ‚umentin und einem Konsumenten einzeln nachgean des Armbands).
ftlich unabhängige (juristische oder natürliche) Perurchzuführen.
die Ausrüstung (teils markenspezifische We die Räumlichkeiten, in denen SAV-Arbeiten
18. Anders geregelt sind die Zulassung; welche gemäss [Uhrenhersteller] eine deutl Werke wie auch der Gehäuse und Bänder Anforderungen von den Service-Anbietern e
[Aufgaben und Pflichten der zum SAV zuge
19. Die folgenden Aufgaben sind von de nehmen, die je nach Marke leicht variieren | trolle sowie Gewährung der markenspezifis« kenunternehmens
20. Zusätzlich zu diesen Aufgaben oblie: für die meisten Marken auf allen drei Stufen
Lieferung Ersatzteile an unabhängige Uhrm
21. Ersatzteile für die Erbringung von S, vicepartner entsprechend ihrer Zulassung ge Vertriebssystems für Ersatzteile seien objel dung des technischen Service-Personals ut Kriterien nicht an eine Marken-Vertretung g: welche die Kriterien erfüllen, offenstehe, Uh ziehen, solange [...]. [...]. Die rechtliche Wü ren im Fokus stehenden Uhrenmarken erfol
Austauschbarkeit von Ersatzteilen
22. Gehäuse und Zifferblätter seien gen seien ausserdem Bänder für genormte Ba Zeiger etc. generisch.
A.3.1.2 [Uhrenhersteller]
23. Zur [Uhrenhersteller] gehören die fol Fragebogen des Sekretariats für all diese M träge dieser Marken eingereicht.
24. In diesen Vertriebsverträgen wird fes einbarung benötigt. Bis [...] hat [Uhrenherste steller] in der Schweiz keine separaten SA\ rinnen und Uhrmachern abgeschlossen. Im ihr SAV-System anzupassen und implement rischen oder europäischen Partner, der mit E sungsverfahren vorgesehen. [Uhrenherstell keit, die Qualität der Reparaturen an den
dass sämtliche Uhrenmarken ihrer Gruppe « triebssystem organisiert hätten mit Ausnahn
25. [Uhrenhersteller] [...].
10 Von Reparaturzentren, die lediglich eine Verp: haben, dürfen nur die für diese Stufe zugelasser
rkzeuge und Geräte) und andere Aspekte wie z.B. durchgeführt werden, erfüllen.
skriterien für die Marken des Prestige-Segments, ich höhere Komplexität in den Konstruktionen der aufweisen würden und die entsprechend höhere rforderten.
lassenen Unternehmen]
n zum SAV autorisierten Service-Anbietern vorzu- <Onnen: [...] Technische und ästhetische Endkonshen Service-Garantie gemäss Weisung des Maryen den Servicepartnern andere Pflichten, welche erfüllt sein müssen, so u.a. [...]"°.
acherinnen und Uhrmacher
AV-Dienstleistungen werden gemäss [...] an Serliefert. [Uhrenhersteller] [...]. Basis des selektiven tive Kriterien im Bereich von Ausrüstung, Ausbilid [...]. [...] führte weiter aus, dass die (Auswahlebunden seien und es allen potenziellen Partnern, ren-Ersatzteile der entsprechenden Marke zu berdigung des SAV-Systems von [...] und der andegt an späterer Stelle (vgl. Rz 126 ff.).
1äss [...] stets markenspezifisch. [...]. Im Vertrieb nd-Anstösse, Dichtungen, Schrauben, Standardgenden Uhrmarken: [...]. [Uhrenhersteller] hat die arken beantwortet und die selektiven Vertriebsvertgehalten, dass es für den SAV eine separate Verler] bzw. haben die Uhrenmarken von [Uhrenher- /-Verträge mit Wiederverkäufern oder Uhrmache- Jahr [...] habe [Uhrenhersteller] beschlossen [...], ierte ein neues SAV-System. Für jeden schweize- -rsatzteilen beliefert werden möchte, ist ein Zulaser] rechtfertigt dieses System mit der Notwendig- Uhren zu kontrollieren. [Uhrenhersteller] gab an, Jen SAV in einem rein qualitativen selektiven Verye der Marken [...].
lichtungserklärung der Stufen 1 oder 2 unterschrieben 1en Ersatzteile bezogen werden.
26. Grundsätzlich werde der SAV gen Plattform, in der Manufaktur oder durch eine nen Uhrmacher durchgeführt. Eine zugelas cher könne gleichzeitig Wiederverkäufer sei
Zulassung zum SAV
27. Um zum System für den SAV an Uh ein potenzieller SAV-Dienstleister laut [Uhre treffen u.a. [...].
[Aufgaben und Pflichten der zum SAV zuge
28. Die Aufgaben der zum SAV zugelass von [Uhrenhersteller] beigelegten SAV-Veri Vertrages werden die Reparaturen und Ser\ und ein zugelassener Uhrmacher durchführe steller] sind die auszuführenden Arbeiten v dert; [...].
29. Zudem werden den Uhrmacherinne dene Verpflichtungen auferlegt wie bspw. [..
Lieferung Ersatzteile an unabhängige Uhrm 30. [...].
31. In einigen Uhren der [...]-Marken sei die nicht nur fur [Uhrenhersteller]-Uhren Uhrwerke) und die deshalb auch für unabhé cher bei anderen Herstellern (ETA) erhaltlic!
32. Für gewisse Marken und Modelle ma System einzuführen. Es sei ökonomisch ge: macher nicht erstrebenswert, die Investitior Uhrenmodelle, die selten verkauft würden u können, da die Nachfrage nach der Repar: wäre es auch für [Uhrenhersteller] eine gro die Reparatur solcher Uhren zu organisierer
Austauschbarkeit von Ersatzteilen
33. Gemäss [Uhrenhersteller] müsse me schen Teilen der Habillage (Verkleidung), ¢ und Teilen, die direkt mit dem Uhrwerk vert erhalte man typischerweise nur bei den ents
34. Bei den Teilen, die direkt mit dem Ur den zwischen jenen, die von Dritten (z.B. | Solche, die von Dritten hergestellt werden ( erstellt wurden), könnten allenfalls auch bei intern hergestellt werden, sei die Uhrenmarl
A.3.1.3 [Uhrenhersteller]
35. Zu [Uhrenhersteller] gehören die folı ternehmen einen separaten Fragebogen be
vass [Uhrenhersteller] entweder über die SAV- : zugelassene Uhrmacherin und einen zugelassesene Uhrmacherin und ein zugelassener Uhrman, das sei jedoch nicht zwingend erforderlich.
ren der Marken [...] zugelassen zu werden, muss hersteller] bestimmte Kriterien erfüllen. Diese belassenen Unternehmen]
enen Uhrmacherinnen und Uhrmacher werden im rag der Marke [...] definiert. In Anhang 2 dieses iceleistungen, die eine zugelassene Uhrmacherin sn darf, individuell aufgelistet. Auch bei [Uhrenheron SAV-Partnern nach deren Komplexität geglien und Uhrmachern mit diesem Vertrag verschieacherinnen und Uhrmacher
en gemäss [Uhrenhersteller] Uhrwerke enthalten,
gebraucht werden könnten (namentlich ETAingige Uhrmacherinnen und unabhängige Uhrma- 1 seien. [...].
che es [...] zufolge keinen Sinn, ein solches SAVsehen für unabhängige Uhrmacherinnen und Uhrlen zu tätigen, die notwendig waren, um gewisse nd technisch sehr kompliziert seien, reparieren zu atur solcher Modelle sehr gering sei. Gleichzeitig sse Belastung, die Zulassung und Ausbildung für 1.
in bei den Uhrenbestandteilen unterscheiden zwilie nicht direkt mit dem Uhrwerk verbunden sind, unden sind. Die Teile, die zur Habillage gehören, sprechenden Marken.
rwerk verbunden sind, müsse unterschieden wer- -TA) und solchen, die intern hergestellt werden. und nicht schon gezielt für eine bestimmte Marke Dritten bezogen werden. Bei Teilen, die markence in der Regel die einzige Lieferantin.
yenden Uhrmarken: [...]. Von [...] haben alle Unantwortet und eingereicht.
36. [...] hat im Jahr 2014 einen SAV-Vel gelassen. [...]. [...] verfügt über keine schı Aussagen zufolge mit [...] autorisierten SAV- (internes) SAV-Zentrum, arbeitet daneben : tern zusammen. Hinzu kommt, dass zugel: erbringen müssen. [...] verfügt über schriftlic Angaben zufolge keinen SAV-Vertrag einge rinnen und Uhrmacher mit Ersatzteilen.
37. Aufgrund des Umstandes, dass [...]: von [...]) ausgeführt hat, wird illustrativ und : führungen auf die Angaben von [...] abgeste
38. Reparaturen an Uhren von [...] kön autorisierten Reparaturbetrieb oder einem a
Zulassung zum SAV
39. Gemäss dem ersten Anhang des SA raturbetrieb (Reparateur) über ein sauberes cher-Diplom oder genügend Berufserfahrun: dere Luxusuhrenmarken vorweisen könn Equipment haben.
[Aufgaben und Pflichten der zum SAV zuge
40. Im SAV-Vertrag von [...] werden folg
e Wenn die Uhrmacherin oder der U Produkt erhalten hat, erfüllen kann, zentrum von [...].
e Der Reparateur setzt für die Repai Kriterien entsprechen, er sorgt fur ı nügt den hohen qualitativen Anford
e Fur alle Uhrmacherinnen und Uhr: intern produziertes Kaliber enthalte parateur diesen Kurs nicht erfolgre satzteilen für intern produzierte Uhi
e Der Reparateur muss während de bene Ausrüstung und die Werkzeuc Rechnung alle zusätzlichen Werkz Lieferanten vorgeschrieben).
Lieferung Ersatzteile an unabhängige Uhrm
41. Ein SAV-Partner darf nur Ersatzteile anderen zugelassenen Einzelhändler bezie macher tun kann, sofern sie ihren Sitz in
Partner, dass die Ersatzteile von [...] nicht n oder ihnen verkauft werden, ausser den En deren von [...] zugelassenen SAV-Partnern.
trag eingeführt und seitdem [...] SAV-Partner zu- ‘iftlichen Verträge für den SAV, arbeitet eigenen ‚Partnern zusammen. [...] verfügt Uber ein eigenes auch mit [...] autorisierten (externen) Servicecenassene Wiederverkäufer einen genugenden SAV she Verträge betreffend den SAV. [...] hat eigenen führt und beliefert alle unabhängigen Uhrmachezahlreiche SAV-Arbeiten (auch für andere Marken stellvertretend für [...] für die nachstehenden Auslt.
nen durchgeführt werden von [...] selber, einem utorisierten Einzelhändler (Wiederverkäufer).
V-Vertrags von [...] muss ein zugelassener Repa- , isoliertes Atelier verfügen, ein offizielles Uhrma- J mit gleichzeitiger Prüfung des Betriebs durch anen und verschiedenes (teilweise spezifisches)
lassenen Unternehmen] ende Verpflichtungen formuliert:
hrmacher nicht alle Leistungen, für welche er das schickt er das Produkt in das offizielle Reparaturraturen nur Arbeitskräfte ein, die den qualitativen einen schnellen und freundlichen Service und geerungen, die mit der Marke verbunden sind.
nacher, die Uhren reparieren wollen, welche ein n, ist eine Ausbildung obligatorisch. Bevor der Reich durchlaufen hat, hat er keinen Zugang zu Erwerke.
r ganzen Vertragsdauer die vertraglich vorgegeye in Stand halten. Der Reparateur kauft auf seine euge oder die notwendige Ausrüstung (wie vom
acherinnen und Uhrmacher
der Marke [...] kaufen, was er bei [...] oder einem hungsweise einer Uhrmacherin oder einem Uhrder Schweiz haben. Zudem garantiert der SAVit Dritten getauscht, Dritten zur Verfügung gestellt dverbraucherinnen und Endverbraucher oder an-
Austauschbarkeit von Ersatzteilen
42. [...] hat angegeben, dass gewisse | dung (das Zifferblatt, der Zeiger, das Gehä fisch seien. [...] ergänzt, dass dies insbesc markeneigene Design dieser Elemente zurü
A.3.1.4 [Uhrenhersteller] 43. Zu [Uhrenhersteller] [...]. 44. SAV-Dienstleistungen werden entwe
45. [...] vereinbart mit ihren zugelassen: zum SAV. [...] schliesst mit den Wiederverk Verkauf von Uhren ab, [...].
Zulassung zum SAV
46. Zugelassen zum Produkteverkauf sii vertrag unterzeichnet haben. Den für den S,
[Aufgaben und Pflichten der zum SAV zuge
47. Ein zugelassener Wiederverkäufer h renhersteller] die folgenden Aufgaben wahr bringen. [...].
Lieferung Ersatzteile an unabhängige Uhrm
48. In der Schweiz liefert [...] Ersatzteil hierfür sind, dass [...] es der Schutz der Ko! der SAV nur Uhrmacherinnen und Uhrmach trolliert würden und die über das Werkzeug nahme von Interventionen (d.h. Arbeiten an
Austauschbarkeit von Ersatzteilen
49. [...] gibt an, dass mit Ausnahme von oder Klebstoffen [...]. Deshalb handle es sic tuierbare, [...]-spezifische Teile.
A.3.1.5 [Uhrenhersteller]
50. [Uhrenhersteller] hat mit ihren Wiede fend den Verkauf von Uhren vereinbart. [...]
51. SAV-Dienstleistungen für Produkte | von [Uhrenhersteller] selber sowie von zum
Zulassung zum SAV
52. [...]. Darin verpflichtet sich ein zuge für sämtliche [Uhrenhersteller]-Produkte zu oder nicht und unabhängig vom Ort, wo ein verkäufer kann die Arbeiten selber vornehn Der SAV ist in Übereinstimmung mit [...] vor
Jnrwerke und generell alle Elemente der Verkleiuse, das Armband, die Schliesse) marken-spezindere auf die Beifügung der Marke [...] und das ckzuführen sei.
der von [...] selber oder von [...].
an Wiederverkäufern keine spezifischen Verträge äufern selektive Vertriebsverträge betreffend den
1d Wiederverkäufer, die den selektiven Vertriebs- AV relevanten Klauseln zufolge muss [...].
lassenen Unternehmen]
at nach dem selektiven Vertriebsvertrag von [Uhzunehmen bzw. die folgenden Leistungen zu eracherinnen und Uhrmacher
> nur an [...]. Die von [...] angegebenen Gründe nsumentin und des Konsumenten erfordere, dass er anvertraut werde, deren Fähigkeiten strikt kon- und die Ausrüstung verfügten, welche für die Voreiner Uhr) erforderlich seien.
Verbrauchsmaterialien wie Dichtungen, Schmierch bei beinahe sämtlichen Teilen um nicht-substirverkäufern selektive Vertriebsverträge [...] betrefder Marke [Uhrenhersteller] werden durchgeführt SAV zugelassenen Wiederverkäufern.
lassener Wiederverkäufer, SAV-Dienstleistungen garantieren, seien diese von der Garantie erfasst Produkt gekauft wurde. Der zugelassene Wiedernen oder von [Uhrenhersteller] ausführen lassen. zunehmen.
53. Der Wiederverkäufer verpflichtet sict paraturen, die nicht von der Garantie gedec Kundinnen und Kunden Rechnung trägt.
54. [Der Vertrag] beschreibt die von [L und unabhängigen Reparaturzentren" zu eı
55. [Uhrenhersteller] gibt an, dass sie di renhersteller]-Uhren nicht beschränken m6 cherin und ein Uhrmacher ein Minimum an ı folgenden:
e Erfolgreiches Absolvieren einer det
e Einhalten der Anforderungen an di liers und
e Aufweisen unverzichtbarer Ausrüst
[Aufgaben und Pflichten der zum SAV zuge
56. Die [Aufgaben und Pflichten] sind fü Uhrmacherinnen und Uhrmacher unterschie
e sollen die Betreuung und die Nach: e müssen den Konsumentinnen und | e sollen den empfohlenen Preisen vc
e verfügen über Kenntnisse der Prod lichen technischen Charakteristiker
e haben ein gutes Verständnis der w
e verfügen über komplette, regelmäs räte.
57. Zugelassene unabhängige Reparatu
e beachten die von den Distributoren
e _ verfügen über einen ausreichender ten und erfahrenen Uhrmacherir Erstausbildungskurs und periodisch
e haben administratives Personal mi ler]-Kollektion;
e müssen in einem adäquaten Lokal e müssen mit den erforderlichen App
e halten einen Lagerbestand an Ers onszone entspricht.
17...
12 Bei diesen handelt es sich gemäss [...] um en Kundin oder einem Kunden einen anderen (als ( Transport- und Managementkosten oder Rabatt
13[..].
1 zudem, sicherzustellen, dass die Marge auf Rekt sind, nicht exzessiv ist und den Interessen von
Ihrenhersteller], zugelassenen Wiederverkäufern füllenden Kriterien.
e Anzahl der zugelassenen SAV-Zentren für [Uhchte. Entscheidend sei einzig, dass eine Uhrmaqualitativen Anforderungen erfülle, namentlich die
"kostenlosen Ausbildungskurse;
e Sauberkeit und Organisation des Reparaturateung und Werkzeuge.
lassenen Unternehmen]
r zugelassene Wiederverkäufer und zugelassene dlich. Zugelassene Wiederverkäufer
sorge schnell und effizient vornehmen; Konsumenten eine technische Beratung anbieten; n [Uhrenhersteller] Rechnung tragen’;
uktlinien von [Uhrenhersteller] sowie ihre wesent- 1;
ichtigsten SAV-Arbeiten (Interventionen) und
sig kontrollierte [Uhrenhersteller]-spezifische Gerzentren
13 empfohlenen Reparaturpreise;
1, qualifizierten Uhrmacher-Service mit kompetennen und Uhrmachern, die einen technischen 1e Auffrischungskurse besuchen;
{ guten Kenntnissen der gesamten [Uhrenhersteleingerichtet sein; araten und Werkzeugen ausgerüstet sein und
atzteilen, der den Bedurfnissen seiner Distributi-
1pfohlene Preise, die Wiederverkäufer könnten einer len empfohlenen) Preis anbieten. Dazu könnten noch > hinzugerechnet werden.
Lieferung Ersatzteile an unabhängige Uhrm
58. [Uhrenhersteller] liefert Ersatzteile ai verkäufer, wenn sie für den SAV zugelasseı
Austauschbarkeit von Ersatzteilen
59. [Uhrenhersteller] gibt an, dass samtl (inkl. Krone und Drücker), die Lunette (inkl. und der Zeiger [Uhrenhersteller]-spezifisch : ersetzt werden könnten.
60. Mouvements, die von [Uhrenherstell nicht mit einem Mouvement einer anderen Nv einem Lieferanten bezogen wurden, Könnte! Kalibertyps ersetzt werden. Allerdings stün entgegen, nämlich die sog. COSC-Zertifizie vements von [...].
A.3.1.6 [Uhrenhersteller]
61. SAV-Dienstleistungen für Produkte c men oder Institutionen, die zur [Uhrenherste! Wiederverkäufern und unabhängigen zugel:
62. In der Schweiz hat [Uhrenhersteller] | Der SAV ist [...] geregelt.
Zulassung zum SAV
63. Generell halt [Uhrenhersteller] fest, c über eine spezifische Ausbildung verfügen «Interventionsniveau» müsse mindestens d werden soll. Nur wenn eine Uhrmacherin od gen verfüge, werde er für die Bearbeitung e
[Aufgaben und Pflichten der zum SAV zuge
64. Im [...] ist festgehalten, dass ein Wie vice auszuführen ([...]). Ausgeschlossen se Unterhalts- oder Reparaturarbeiten, die der chers bedürften. Der Wiederverkäufer muss gen, um einen schnellen und effizienten Kur
65. Wiederverkäufer ohne zertifizierte | [Uhrenhersteller] ausschliesslich den Basis Interventionen an einer Uhr erforderlich, so h diese die erforderlichen SAV-Arbeiten vorne
66. Die Prüfung der Kandidaturen folge auf qualitativen Kriterien beruhe. Die Verifi Uhrmacher würden eine Basisausbildung so [...]. Auf der Basis des technischen Tests, d
40.
acherinnen und Uhrmacher
1 Uhrmacherinnen und Uhrmacher sowie Wieder- 1 sind.
iche [Teile der Habillage] wie bspw. das Gehäuse Schrauben und Federn), das Armband, Zifferblatt seien und nicht mit Komponenten anderer Marken
er] hergestellt sind, könnten ihren Angaben nach larke ausgetauscht werden. Mouvements, die von n physisch mit einem Mouvement eines ähnlichen den einem solchen Austausch zwei Hindernisse rung" sowie die für alle COSC-zertifizierten Mouler Marke [...] werden durchgeführt von Unternehler]-Gruppe gehören, unabhängigen, autorisierten assenen Servicecentern.
dis heute [...] SAV-Vertrag mit [...] abgeschlossen.
lass nur Uhrmacherinnen und Uhrmacher, welche , SAV-Dienstleistungen erbringen dürften. Deren em Kaliber einer Uhr entsprechen, die bearbeitet er ein Uhrmacher über entsprechende Ausbilduniner Uhr zugelassen.
lassenen Unternehmen]
derverkäufer berechtigt ist, den Basis-Kundensersien gemäss [Uhrenhersteller] sämtliche anderen Kompetenz einer Uhrmacherin oder eines Uhrmase Uber eine genügende Menge Ersatzteile verfüidenservice gewährleisten zu können.
Jhrmacherinnen und Uhrmacher dürften gemäss -Kundenservice ausführen. Seien weitergehende abe ein Wiederverkäufer [...] weiterzuleiten, damit ıhmen könne.
einem standardisierten Zulassungsprozess, der kation beinhalte, dass [...]. Uhrmacherinnen und wie regelmässige Folgeausbildungen absolvieren. er Ausbildungen und der Qualität des Ateliers der
Uhrmacherin oder des Uhrmachers bestimr onsgrad für jedes Atelier, was ausschlagget unterhalten werden dürften. [Uhrenherstell die Interventionen definiert, die global gleich
Lieferung Ersatzteile an unabhängige Uhrm
67. [Uhrenhersteller] liefere Ersatzteile, | nen, die eine Uhrmacherausbildung haben [...], usw. Die anderen Ersatzteile werden vi senen Wiederverkäufer geliefert.
68. [Uhrenhersteller] gibt an, dass es sel SAV zugelassen sind, Ersatzteile nachfrage
Austauschbarkeit von Ersatzteilen
69. Markenspezifisch und damit nicht sı steller] diejenigen Teile einer mechanischen von [Uhrenhersteller] entwickelt und hergest aber von [Uhrenhersteller] spezifiziert wurde
A.3.1.7 Übersicht
70. Im Sinne einer Übersicht präsentiert befragten Uhrenhersteller wie in der nachste
Tabelle 1: Übersicht der SAV-Systeme"®
[...]
Selektives VS im Verkauf: Ja Selektives VS im SAV: Ja Spezieller Vertrag: [...]
Zulassung zum SAV Hersteller (eigenes Zentrum): Ja Zugel. Wiederverkaufer: Ja Zugel. unabh. Uhrmacher: [...] Unabhangiger Uhrmacher: [...] Teilweise austauschbar: [..-]
Anzahl SAV-Fälle im Jahr 2016
71. Das Sekretariat hat die befragten Uh SAV-Dienstleistungen anzugeben. Eine ent belle.
15 Anmerkungen zu den Angaben der [Uhrenher
ne [Uhrenhersteller] den zugelassenen Interventiend dafür sei, welche Produkte dort repariert und ar] habe verschiedene Schwierigkeitsniveaus für iermassen angewendet würden.
acherinnen und Uhrmacher
Jie für einfache Dienste nötig sind, an alle Perso- . Bei diesen Ersatzteilen handle es sich z.B. um on [Uhrenhersteller] nur an die zum SAV zugelas-
ır selten sei, dass Wiederverkäufer, die nicht zum n.
ıbstituierbar seien nach Angaben von [Uhrenher- Uhr oder einer Uhr mit Quarzwerk, die vollständig ellt wurden oder die von Drittlieferanten bezogen, N.
sich die Situation betreffend die SAV-Systeme der shenden Tabelle dargestellt.
[...] [...] [...] [...] [...]
Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja [...] [...] [...] [...] [...] Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja
[...] [...] [...] [...] [...]
[...] [...] [...] [...] [...]
[...] [...] [...] [...] [...]
renhersteller auch gebeten, die Anzahl erbrachter sprechende Übersicht gibt die nachfolgende Tasteller]: [...].
Tabelle 2: Anzahl Revisionen und andere A [Geschäftsgeheimnis]
72. Betrachtet man die Tabelle 2, so fäl die Fälle nach Revisionen und anderen Arbe nicht alle Unternehmen angegeben, in wie v Mehrere Unternehmen scheinen Reparatur ren, d.h. Revisionsarbeiten scheinen offenb direkt nachgefragt zu werden (dies sagt bsp [...]). Hinzu kommt, dass aus den Antworte gegebenen und durchgeführten Revisionen
A.3.2 Marktgegenseite
73. Zwecks Verifizierung der Darstellun: chen Problematiken, die mit den SAV-Syster schätzen zu können, werden in diesem Ab dargelegt. Begonnen wird mit den unabhäng den Wiederverkäufern und abgeschlossen r
A.3.2.1 Unabhängige Uhrmacherinnen u
74. Der Einfachheit halber werden die $ nen und Uhrmacher in konsolidierter Form \
75. Von den unabhängigen Uhrmacheri dass von Uhrenherstellern für die Zulassu Werkzeug und Maschinen verlangt werde, v sei, um SAV-Arbeiten ausführen zu können. aus, dass zahlreiche Werkzeuge und Masch wendet werden könnten. Zudem überstiege rungen an das Atelier in finanzieller Sicht di nen und Uhrmacher. Kritisiert wurde auch, d verlangten, Uhren zu verkaufen; die befragte monierten dabei insbesondere den fehlend der Erbringung von SAV-Dienstleistungen - unabhängigen Uhrmacherinnen und Uhrma Politik der Uhrenhersteller gefährdet sei; ol unabhängige Uhrmacherinnen und Uhrmac Tätigkeit.
76. Was die Nachteile der SAV-Politik dı befragten unabhängigen Uhrmacherinnen u suchen würden, das Preisniveau für SAV-Di Uhrmacherinnen und Uhrmacher uneingest Lage, SAV-Arbeiten so durchzuführen, wie frage, wodurch für sie oder ihn keine Koster nachfrage. Zudem führten einige Uhrmache Einschicken, Analysieren, Erstellen eines Kc
16 Anmerkungen zu den Angaben der Hersteller:
17 Der [Verband] steht für die Interessen der una
rbeiten im Jahr 2016°®
t auf, dass nicht alle der befragten Unternehmen iten aufgeteilt haben. Darüber hinaus haben auch ielen Fällen es sich um Garantiearbeiten handelt. arbeiten im Rahmen von Revisionen durchzufühar in wenigen Fällen von Kundinnen und Kunden w. [...] und auch [...] explizit, (vgl. Fn [...] und Rz n nicht klar hervorgeht, in welchen Fällen der ansolche auch (objektiv) notwendig waren.
yen der Uhrenhersteller und um die kartellrechtlinen der Uhrenhersteller einhergehen können, einschnitt die Stellungnahmen der Marktgegenseite igen Uhrmacherinnen und Uhrmacher, gefolgt von nit dem [Verband].
nd Uhrmacher
Stellungnahmen der unabhängigen Uhrmacherinvidergegeben.
nnen und Uhrmachern wird zunächst bemängelt, ng zum SAV die Anschaffung von spezifischem vas ihrer Ansicht nach nicht zwingend erforderlich Mehrere Uhrmacherinnen und Uhrmacher sagten inen für Werke verschiedener Uhrenhersteller ver- 2n die von Uhrenherstellern geforderten Anfordeie Möglichkeiten der unabhängigen Uhrmacherinass bestimmte Uhrenhersteller von SAV-Partnern n unabhängigen Uhrmacherinnen und Uhrmacher en Bezug zwischen dem Verkauf von Uhren und fur solche. Ins Feld geführt wurde von gewissen cher auch, dass der Berufsstand durch die SAVine Ersatzteile beziehen zu können bestünde für her kein Raum für die Ausübung ihrer beruflichen
ar Uhrenhersteller angeht, so sagten mehrere der nd Uhrmacher aus, dass die Uhrenhersteller verenstleistungen zu erhöhen. Würden unabhängige :hränkt mit Ersatzteilen beliefert, wären sie in der sie eine Konsumentin oder ein Konsument nach- 1 für Arbeiten entstünden, die sie oder er gar nicht rinnen und Uhrmacher als Nachteil an, dass das stenvoranschlags, Durchführen der erforderlichen
[...]
bhangigen Uhrmacherinnen und Uhrmacher ein.
Arbeiten an der Uhr und das Retournieren wenn eine Uhrmacherin oder ein Uhrmache
A.3.2.2 Wiederverkäufer
77. Die Stellungnahmen der Wiederverk: nur Uhren verkaufen, sondern auch (bestimı erbringen. In diesem Sinne sind die meist Systemen der Uhrenhersteller zugelassen.
[Wiederverkäufer]
78. [Wiederverkäufer] (nachfolgend: [...] sie als nachvollziehbar und auf vernünftige halb, weil sich die vertraglichen Verpflichtun und dessen Ausstattung beziehen. Zum um sichtlich der Verpflichtungen, welche die Uh Zertifizierungskriterien müssten auch vom diesbezüglich weiter aus, dass insbesonde Werkzeuge, Starter-Kits und Schulungen [.. würden.
79. Was die Qualifikation von Uhrmache verkäufer] an, dass eine Uhrmacherin oder « dung grundsätzlich in der Lage sei, SAV-Ar die Komplexität einer Uhr erfordern, dass e deter Uhrmacher eine Markenausbildung b nen. Hinsichtlich der markenspezifischen V nur in seltenen Fällen für mehrere Uhrenma
80. Zu den im Raum stehenden Vorwür hielt [Wiederverkäufer] fest, dass sie davor gehe, eine einwandfreie Service-Qualität zt die SAV-Partner gestellt und dass gewisse würden, sei für [Wiederverkäufer] nachvollzi käufer] die an SAV-Partner gestellten Anfoı Hinsicht seien gewisse Uhrenhersteller [...].
81. Zu den Vorteilen, dass eine Uhrenn derverkäufer] zunächst fest, dass sie solch [Wiederverkäufer] möchte eine Konsumentir tig und zeitnah repariert werde; Uhrenmark satzteile an Retailer liefern, würden eine z [Wiederverkäufer] zufolge, dass von [...] U) angeboten werde, obwohl die Konsumentin vollziehbar sei für [Wiederverkäufer] hingege (Tourbillon, Doppelchronograph etc.) nur vo
18 Vgl. PETER SIEGENTHALER, Luxus-Uhr: Wenn L «Viele Uhrenfachgeschäfte erhalten von Schwei diese den Service an sich reissen und monopoli.
Jerselben in zeitlicher Hinsicht länger dauere, als r die Arbeiten selber und direkt ausführen könne.
äufer werden separat ausgewiesen, da diese nicht nte) SAV-Dienstleistungen für die Uhrenhersteller en der befragten Wiederverkäufer zu den SAV-
) äussert [...] zum SAV-System der [...], welches r Basis abgestützt einschätzt, insbesondere desgen nicht auf eine Person, sondern auf das Atelier gekehrten Schluss kommt [Wiederverkäufer] hinrenhersteller [...] auferlegen; die entsprechenden Personal erfüllt werden. [Wiederverkäufer] führte re die Vorgaben der [...] hinsichtlich spezifischer ] angemessen seien und [...] Kosten verursachen
rinnen und Uhrmachern angeht, so gab [Wiederin Uhrmacher mit abgeschlossener Berufsausbilbeiten an Uhren durchzuführen. Jedoch könne es ine ausgebildete Uhrmacherin oder ein ausgebilenötige, um Uhren revidieren/reparieren zu kön- Verkzeuge gab [Wiederverkäufer] an, dass diese rken verwendbar seien.
fen (nachfolgend: im Raum stehende Vorwirfe)"® 1 ausgeht, dass es den Markenherstellern darum ı gewährleisten. Dass Qualitätsanforderungen an Unternehmen nicht mehr mit Ersatzteilen beliefert ehbar. Doch sollten nach Ansicht von [Wiederverderungen verhältnismässig bleiben und in dieser
[...].
varke SAV-Arbeiten selber durchführt, hielt [Wie- e nicht ausschliessen könnte. Nach Ansicht von | oder ein Konsument, dass seine Uhr kostengünsan, welche keine oder nur sehr eingeschränkt Ersitnahe Reparatur [...] verhindern. Hinzu komme hrenmarken [...] zu früh eine komplette Revision oder der Konsument dies nicht wünsche. Nach- :n, dass Reparaturen an komplizierten Funktionen n den Uhrenmarken ausgeführt werden sollten.
.eidenschaft zur Leidenszeit wird, 2015, 5.2018). In diesem Artikel ist folgender Satz zu lesen: zer Markenherstellern keine Ersatzteile mehr, weil sieren wollen. ».
[Wiederverkäufer] '°
82. [Wiederverkäufer] hält zur Anzahl du visionen, die von Endkundinnen und Endku zahl gesamthaft durchgeführter Reparatureı
83. Was die Zulassungskriterien für deı Marken [...]) oft die Ausrüstung (Werkzeuge der Bezug von Ersatzteilen faktisch bislang noch nicht zertifizierte SAV-Partner [...]. Zul nicht mit der Ausbildung der Mitarbeiterinner räten) begründet.
84. [Wiederverkäufer] sind keine Alternat bekannt. Für jede Uhr würden gemäss [Wie zifischen Produkt passen und für zehn Jahre Lederbändern sei es fast unmöglich, andere paratur zu verwenden.
85. Hinsichtlich der zu tätigenden Invest auf die Werkzeuge und die Ausbildung als | nommen werden.
86. In puncto Qualifikation der Mitarbeite dass bereits eine Verkäuferin oder Verkäufe Schulungskurse verfolgt habe, über die Qu auszuführen (Band kürzen, Batterie wechse den Uhrenherstellern angebotenen Kurse «& [...] zu meistern. Grundsätzlich habe eine L sener Berufsausbildung die Qualifikation, u ren. Es gebe nur eine Ausbildung zur Uhr Unterschiede in den Ausbildungsstandards.
837. 1...
88. Was den Verkauf von Uhren als Zula an, dass beim Verkauf von Uhren einer bes Uhren dieser Marke autorisiert werde ([...]). rinnen und Mitarbeiter von [Wiederverkäufe von Uhren einer bestimmten Marke für die Eı dieser Marke aus Sicht von [Wiederverkäufe
89. Zu den im Raum stehenden Vorwürf dass sie bis anhin keine Schwierigkeiten he macherin oder ein guter Uhrmacher könne | der gleichen Qualität wie der Hersteller dur: doch darin, dass ein Hersteller mit dem aut SAV-Arbeiten für eine Marke in guter Qualit
[Wiederverkäufer]
90. [Wiederverkäufer] (nachfolgend: [... schwierig gestalte. Zur Qualifikation für die | derverkäufer] aus, dass ihrer Ansicht nach derlich sei. Die Verknüpfung des Verka
1[..].
rchgeführter Revisionen fest, dass der Anteil Reinden nachgefragt würden, gemessen an der An-
1 [...] sei. [...].
1 SAV angeht, so werde (insbesondere von den ) geprüft; [...]. [Wiederverkäufer] merkte an, dass auch immer möglich gewesen sei für Filialen, die assungsverweigerungen für [...] würden meistens 1 und Mitarbeiter, sondern mit der Ausrüstung (Geiven zu den Originalersatzteilen der Uhrenmarken derverkäufer] Ersatzteile produziert, die zum spe- ‚halten sollten. Mit der Ausnahme von klassischen Ersatzteile als die Originalersatzteile für eine Reitionen erachtet [Wiederverkäufer] diese in Bezug ...], bauliche Massnahmen mussten keine vorgerinnen und Mitarbeiter gab [Wiederverkäufer] an, r ohne Uhrmacherausbildung, welche die nötigen alifikation verfüge, einfache Uhrmacher-Arbeiten In, Wasserdichte prüfen etc.). Der Besuch der von rlaube es Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Jnrmacherin oder ein Uhrmacher mit abgeschlosm sämtliche SAV-Arbeiten an Uhren durchzufühmacherin oder zum Uhrmacher und daher keine
ssungskriterium betrifft, so gab [Wiederverkäufer] timmten Marke [...] fast automatisch zum SAV an [...]. Bezogen auf die Kompetenz der Mitarbeiter] und die Ausrüstung der Filialen sei der Verkauf ‘bringung von einfacheren SAV-Arbeiten an Uhren sr] nicht erforderlich.
en äusserte sich [Wiederverkäufer] dahingehend, atte, Ersatzteile zu beziehen, [...]. Eine gute Uhrmit den entsprechenden Ersatzteilen die Arbeit in hführen. [...]. Vorteile sieht [Wiederverkäufer] jeorisierten SAV-Partner sicherstellen könne, dass ät erledigt werden. [...].
]) hält fest, dass sich die Ersatzteilbeschaffung =rbringung von SAV-Dienstleistungen sagte [Wiezusätzlich zur Ausbildung Berufserfahrung erforufs von Uhren mit der Erbringung von SAV-
Dienstleistungen sei nach Ansicht von [Wie diese Kombination Synergien im Verkauf ur den Vorwürfen meinte [Wiederverkäufer], de sei, um die Werthaltigkeit einer Uhr beizube
[Wiederverkäufer]
91. [Wiederverkäufer] (nachfolgend: [...] zu den Originalersatzteilen gäbe, an, dass si Investitionen, die mit der Zulassung zur Dur: ten sich gemäss [Wiederverkäufer] in Greı zeuge und eine Anzahl von Maschinen und ( sich auf Kurse bei den jeweiligen Marken be
92. Zur Mindestqualifikation, Uber die eir kaufer], dass eine Uhrmacherin oder ein U grundsätzlich in der Lage sei, SAV-Arbeite [Wiederverkäufer] eine markenspezifische \ here Komplikationen (z.B. Tourbillon oder al
93. Auf die Frage, ob ein SAV-Partner V Uhren einer bestimmten Marke verwenden Gruppe oder anderer Uhrenhersteller verwe grundsatzlich moglich sei. Doch seien mark
94. [Wiederverkäufer] zufolge sei der Ver Kriterium, um für den SAV an Uhren dieser [...] hingegen, dass man auf den jeweiligen spezifischen Ausbildungen wahrgenommen
95. [Wiederverkäufer] meinte zum Lead «Viele Uhrenfachgeschäfte erhalten von Sci weil diese den Service an sich reissen und entsprechenden Kurse und Ausbildungen ' worden seien. Es bestehe gemäss [Wieder kenhersteller Arbeiten an Uhren gerne selbe strikt handhaben würden. [Wiederverkäufer] Konsumenten Vorteile gäbe, dass eine Uhr unter dem Qualitätsaspekt sicher sinnvoll ui kürzere Durchlaufzeiten und Lieferfristen für Vorteile, dass eine Uhrenmarke SAV-Arbeit lasse. [Wiederverkäufer] schätzt es als möc unabhängige Uhrmacher und Uhrengeschi vornehmen könnten.
[Wiederverkäufer]
96. [Wiederverkäufer] (nachfolgend: [...] würfen an, dass diese nur bedingt stimmen \ so, dass wer keine markenspezifischen Sc zeug nicht kaufe, keine Ersatzteile besteller
derverkäufer] nicht zwingend nötig, doch schaffe id in der Administration. Zu den im Raum steheniss die Qualitätssicherung im Bereich SAV wichtig halten.
) gab in Bezug auf die Frage, ob es Alternativen e ausschliesslich mit letzteren arbeiten wurde. Die shfuhrung von SAV-Arbeiten verbunden sind, hiel- ızen und beschränkten sich auf (Spezial-)Werkserate. Die Investitionen in die Ausbildung würden ziehen.
1 SAV-Partner erfolgen muss, meinte [Wiederverhrmacher mit abgeschlossener Berufsausbildung :n an Uhren durchzuführen. Jedoch sei gemäss Neiterbildung unabdingbar, insbesondere für hö- ınliche).
Verkzeuge und Maschinen, die er für den SAV an muss, auch für Uhren anderer Marken derselben nden könne, meinte [Wiederverkäufer], dass dies enspezifische Werkzeuge unabdingbar.
"kauf von Uhren einer bestimmten Marke eher kein Marke autorisiert zu werden. Entscheidend sei für | Marken die entsprechenden Kurse und markenhabe.
im Swissinfo-Artikel (siehe Fn 18), dass der Satz qweizer Markenherstellern keine Ersatzteile mehr, monopolisieren wollen.» nicht zutreffe, wenn die vollzogen und der SAV entsprechend autorisiert verkäufer] jedoch ein Trend dahin, dass die Marr durchführen wollten und die Autorisierung relativ gab auf die Frage, ob es für Konsumentinnen und enmarke SAV-Arbeiten durchführe, an, dass dies nd begründet sein könne. [Wiederverkäufer] sieht Kundinnen und Kunden (bei gleicher Qualität) als en durch (ausgewählte) SAV-Partner durchführen lich ein, dass unabhängige Uhrmacherinnen und ifte SAV-Arbeiten zu «günstigeren Konditionen»
) gab zunächst zu den im Raum stehenden Vorvürden. [Wiederverkäufer] zufolge verhalte es sich hulungen besuche und das markeneigene Werk- 1 könne. Zur erforderlichen Ausbildung einer Uhr- macherin und eines Uhrmachers hielt [Wiec cherin-Rhabilleuse und ein ausgebildeter Arbeiten an Uhren auszuführen, da sie oder sei. Eine Industrie-Uhrmacherin oder ein Ir oder er auf die Produktion spezialisiert sei. \ Konsumenten angeht, wenn sie oder er eir meinte [Wiederverkäufer], dass dies für inte könne, da sie so ihre Uhren weltweit in den.
[Wiederverkäufer]
97. Zunächst hielt [Wiederverkäuferin] (n von Lieferanten beliefert werde, deren Uhr Vertrag unterzeichnet worden sei. Selbst be satzteile eingeschränkt und würden von de! Atelier hätte. Zu den im Raum stehenden Vc hend, dass die Uhrenhersteller mit der Monc ten und keine Konkurrenz hätten. Vorteile gäbe es keine, wenn eine Uhrenmarke SAV
[Wiederverkäufer]
98. Zunächst führte [Wiederverkäufer] ( gewisse Uhrenhersteller keine Ersatzteile liefern,?': dazu führe, dass diese keine SA\ und diese an die Hersteller schicken müsste vom Konsumenten nicht gewünscht sei) fi leide das Image von unabhängigen Uhrmacl und zweitens würden die Kosten und die Wa erhöht. Das wichtige Kriterium Ersatzteile zı mit einer Uhrenmarke geknüpft. In der Me Marke den Zugang zu Ersatzteilen (Fourni gleich in doppelter Hinsicht [...] sei: Die Ur und verwendeten Kriterien wie die geografis: präsenz anderer Marken beim Verkaufspun mit Investitionen von CHF [...] bis CHF [...]
99. [Wiederverkäufer] gab an, dass es A werks; hingegen sei es praktisch ausgesch wie die Krone, die Lunette, das Gehäuse o [Uhrwerken] erhältlich, die das Logo einer N
100. Was die Investitionen angeht, die fü SAV-Partner zukommen, bewegten sich die [...] würden die Investitionen gar CHF [...] U
101. Was die berufliche Qualifikation anc Ansicht nach eine Grundausbildung (CFC h Praxiserfahrung in der Industrie oder einer Uhrmacher müsse man sich entscheiden, ol
20 Unter «Rhabillage» ist die Instandstellung zu \ billeur handelt es sich um eine ausgebildete Uhr der auf SAV-Dienstleistungen an Uhren speziali:
21 T...] zufolge lieferten u.a. [...] und [...] Ersatzte
lerverkaufer] fest, dass eine ausgebildete Uhrma- Uhrmacher-Rhabilleur?° in der Lage sei, SAVer auf Restaurationen und Revisionen spezialisiert ıdustrie-Uhrmacher hingegen nur bedingt, da sie Nas die Vorteile für eine Konsumentin oder einen ie Uhr zu einem zugelassenen SAV-Partner gibt, rnationale Kundinnen und Kunden ein Vorteil sein jeweiligen Servicecentern abgeben könnten.
achfolgend: [...]) fest, dass sie nur mit Ersatzteilen enmarken sie selbst verkaufe und mit denen ein i diesen Lieferanten seien die Lieferungen der Er- 1 Maschinen abhängen, die [Wiederverkäufer] im rwürfen ausserte sich [Wiederverkäufer] dahingejpolisierung des SAV die Preise bestimmen könnfür eine Konsumentin oder einen Konsumenten -Arbeiten selber durchführe.
nachfolgend: [...]) aus, dass der Umstand, dass in unabhängige Uhrmacherinnen und Uhrmacher /-Dienstleistungen an Uhren vornehmen könnten n. Dieser Vorgang (der von der Konsumentin oder Ihre in zweierlei Hinsicht zu Problemen: Erstens rerinnen und Uhrmachern und Boutiquen darunter rtezeit für die Konsumentin und den Konsumenten ı erhalten sei an eine kommerzielle Partnerschaft 'hrheit der Fälle erleichtere die Vertretung einer turen), was nach Ansicht von [Wiederverkäufer] irrenmarken praktizierten eine [...] Vertriebspolitik che Lage, das Image oder die Präsenz oder Nichtkt. Die Vertretung einer Uhrenmarke gehe zudem Mio. einher.
lternativen zu Ersatzteilen gäbe für Teile des Uhrlossen, Ersatzteile für Manufakturuhrwerke, Teile Jer Zeiger zu erhalten. Ebenso wenig seien Teile larke enthalten.
r die Zulassung zum SAV auf einen potenziellen se laut [...] zwischen CHF [...] und CHF [...]; für bersteigen.
yeht, so führte [Wiederverkäufer] aus, dass ihrer orloger-rhabilleur) sowie eine drei- bis fünfjährige Manufaktur erforderlich sei. Als Uhrmacherin und ) man als Generalistin oder als Generalist oder als
‚erstehen, d.h. bei einer Rhabilleuse oder einem Rhamacherin oder um einen ausgebildeten Uhrmacher, siert ist.
ile nur an zugelassene Wiederverkäufer.
Spezialistin oder Spezialist tätig sein wolle, wusst sein sollten.
102. Hinsichtlich der für die Durchführun« zeuge und Maschinen gab [Wiederverkäufeı welche für die Kontrolle verwendet werden, Daneben bestünden jedoch Werkzeuge, d Form einer Uhr, des Uhrenglases oder des
103. Was die im Raum stehenden Vorwü fest, dass der Satz die Realität nicht vollstär Uhrenhersteller in erster Linie um das Imag« stellen, dass die Anliegen ihrer Kundinnen t innert nützlicher Frist bestmöglich erledigt wı teil für eine Konsumentin und einen Konsun den Marke reparieren zu lassen. Ganz im C abhängige Uhrmacherin oder einen u Konsumentin oder einen Konsumenten, da d durchgeführt würden. Darüber hinaus könn hängiger Uhrmacher auf individuelle Wüns: eingehen. Diese Einschätzung gelte gemäs chen Mechanismen bis hin zu solchen mit « [Wiederverkäufer] ein, dass Uhrenhersteller gigkeit zur Komplexität der Uhrwerke lieferte erfolgen. [Wiederverkäufer] vertritt die Ansic erstellen sollte, mit welchem die Expertise : hängigen Uhrmacherin oder eines unabhän würden, damit dieser oder diesem die Mögl stellten Kriterien einrichten zu können. Auf ( macher in der Lage frei darüber zu entsche verpflichten wolle.??
A.3.2.3 [Verband]
104. Der [Verband] äusserte sich zu Reparatursystems [...], dass der finanzielle . haltnis zum Ertrag für ausgeführte Reparatı In Bezug [...] speziell geformten Uhrenböde Werkzeugen geöffnet werden könnten. Da | eine seriöse Uhrmacherin und ein seriöser unweigerlich Beschädigungen am Gehäus [...]J-Uhren nur bei [...] selber repariert werd Entfernen beschadigt wurden und ersetzt \ [-..]-Uhren gezwungen, ihre Uhren zur Repz
105. Zur Bedeutung des Umstandes für di Uhren-Ersatzteile ausgeliefert werden, mein an einer Uhr vorzunehmenden Arbeiten ein
22 Zu dieser Aussage von [...] gilt es festzuhalteı kauf von Uhren nicht als Zulassungskriterium fur angegeben haben, dass sie die entsprechenden geht das Sekretariat davon aus, dass sich die Al stellern bezieht, welche den Verkauf von Uhren
wobei erstere sich ihrer fachlichen Grenzen bey von SAV-Dienstleistungen erforderlichen Werk- ‘] an, dass bestimmte Werkzeuge und Maschinen, für sämtliche Marken gebraucht werden könnten. ie markenspezifisch sein müssten aufgrund der Verschlusses.
rfe (vgl. Fn 18) angeht, so hielt [Wiederverkäufer] \dig abbilde. Trotz sämtlicher Umstände seien die > ihrer Produkte bemüht und wollten daher sicherind Kunden (Konsumentinnen und Konsumenten) irden. Jedoch sieht [Wiederverkäufer] keinen Vor- 1enten, seine Uhr über den SAV der entsprechenegenteil sei das Anvertrauen der Uhr an eine unnabhängigen Uhrmacher vorteilhaft für eine ie Dienstleistungen kostengünstiger und schneller e eine unabhängige Uhrmacherin oder ein unabche einer Konsumentin oder eines Konsumenten s [Wiederverkäufer] für Komplikationen mit einfainem gewissen Niveau. Als nachvollziehbar stuft ‘den Zugang zu gewissen Ersatzteilen in Abhänn, allerdings sollte dies anhand objektiver Kriterien cht, dass eine Uhrenmarke ein Beurteilungsraster sowie die Maschinen und Werkzeuge einer unabgigen Uhrmachers objektiv und messbar geprufte ichkeit offenstehe, die Konformitat mit den aufgeliese Weise ware eine Uhrmacherin oder ein Uhriden, ob sie oder er sich gegenüber einer Marke
Ir [...] Situation [...]. Bezüglich des SAV- Aufwand fur die Ausstattung eines Ateliers im Ver- ıren zu hoch (zwischen [...] und [...]) und [...] sei. 2n herstelle, die nur mit den entsprechenden [...]- ...] diese Werkzeuge nicht ausliefere, werde sich Uhrmacher hüten, eine solche Uhr zu öffnen, da e entstünden. Eine zusätzliche Sicherung, dass en könnten, [...], so dass diese in jedem Fall beim verden müssten. Da [...], seien die Besitzer von ratur an [...] zu senden.
e Konsumentin und den Konsumenten, dass keine te der [Verband], dass die Art und der Umfang der e Frage der Kommunikation sei; die Kundin oder
1, dass diejenigen Uhrenhersteller, welche den Ver- ‘die Zulassung zu den SAV-Systemen voraussetzen,
Kriterien potenziellen SAV-Partnern zustellen. Somit ıssage von [...] wohl auf die SAV-Systeme von Herals Zulassungskriterium voraussetzen.
der Kunde entscheide, ob sie oder er für ei wünsche mit entsprechend reduzierter Gar: eine komplette Revision mit einem höheren rantie und, je nach Marke, einer Reparaturz Jahr und mehr. Diese Wahl könne die Kons men, wenn die Reparatur vor Ort mit den werden könne. In den letzten Jahren seien schen Kompetenzzentren umgebaut wordeı ditionellen Uhrenreparatur, wie sie in einzel gen Uhren-Manufakturen ausgeführt würder
106. Der [Verband] führte in rechtlicher } auf den Märkten für Reparaturdienstleistur schende Stellung einnehmen würden, da zu Uhrenherstellern bezogen werden könnten erhebliche Investitionen erfordere. Durch di tiven Reparatursysteme reservierten sich d dienstleistungen und Ersatzteilversorgung fi stätten den Zugang zu diesen Märkte Uhrenhersteller schalteten nach Ansicht de es keinen Wettbewerb zwischen den Uhre Werkstätten gebe. Der [Verband] erachtet d Untersuchung i.S.v. Art. 27 KG als gegeben
A.3.3 Erkenntnisse der Marktbefragun
107. Betrachtet man die Stellungnahmen erhellt, dass die Darstellung der erstgenann! macherinnen und Uhrmacher, der Wiederve ten Fragen aufwerfen. Namentlich geht au Uhrenhersteller im Wesentlichen ihre SAV-: ben und entsprechend der (hohen) Qualität rungen an den SAV stellen. Dieser Punkt w in Frage gestellt; die unabhängigen Uhrmac erachten die SAV-Systeme der Uhrenherste mentinnen und Konsumenten dazu gezwunc lern durchführen zu lassen. Wie die SAV- Sicht einzuordnen sind, darauf wird an spät sich Folgendes festhalten:
Uhrenhersteller
(i) | Die SAV-Arbeiten werden entweder v sierten Servicepartnern durchgeführt. Servicepartner mit Ersatzteilen beliefe
(ii) _Komplexere Arbeiten (z.B. Arbeiten, v den i.d.R. von den Uhrenherstellern sı
(iii) Die Uhrenhersteller argumentieren alle tes Qualitätsniveau für SAV-Arbeiten :
(iv) Gewisse Uhrenhersteller setzen für di kauf voraus, so namentlich [...].
ren angemessen tieferen Preis eine Teilreparatur antie und kürzerer Reparaturzeit oder doch lieber finanziellen Engagement, einer umfassenden Gaeit von zwei bis drei Wochen bis zu einem halben sumentin oder der Konsument jedoch nur vornehentsprechenden Original-Ersatzteilen ausgeführt die SAV-Abteilungen der Uhrenfirmen zu logisti- 1. [...] seien heute Realität und hätten mit der tranen traditionellen Uhrenateliers und in hochwerti- 1, wenig zu tun.
linsicht aus, dass die Schweizer Uhrenhersteller gen und Ersatzteilversorgung eine marktbeherrm einen Ersatzteile ausschliesslich von Schweizer und zum anderen der Zugang zu diesen Märkten e von den Uhrenherstellern eingerichteten selekie Hersteller die Sekundärmärkte der Reparaturir sich selbst, indem sie den unabhängigen Werk- »n verschliessen würden. Die Systeme der s [Verbands] den wirksamen Wettbewerb aus, da nherstellern und den unabhängigen Ateliers und aher die Voraussetzungen für die Eröffnung einer
gen
der Uhrenhersteller und der Marktgegenseite, so en im Lichte der Angaben der unabhängigen Uhrrkäufer sowie des [Verband] in bestimmten Punks den Antworten der Befragten hervor, dass die Systeme aus Gründen der Qualität eingeführt hader von ihnen produzierten Uhren hohe Anfordeird von den Wiederverkäufern grundsätzlich nicht :herinnen und Uhrmacher als auch der [Verband] ler dagegen eher als Mittel, mit welchem Konsujen werden sollten, SAV-Arbeiten bei den Herstel- Systeme der Uhrenhersteller in kartellrechtlicher srer Stelle eingegangen. Zusammenfassend lässt
on den Herstellern selber oder von ihnen autori- Dementsprechend werden auch nur autorisierte rt.
velche die Öffnung des Gehäuses erfordern) weralber vorgenommen.
samt damit, dass ihre SAV-Systeme ein bestimmsicherstellen sollten.
ie Zulassung zum SAV-System den Produktever-
(v) Ersatzteile für Uhren sind — mit Aus grundsätzlich markenspezifisch und d:
Marktgegenseite
(i) Für die Zulassung zum SAV müssen ı vestitionen tätigen, so namentlich hins und Maschinen, Schulungen oder pun
(ii) Unabhängige Uhrmacherinnen und Ut sche spezifisch einzugehen, d.h. die} zu stellen), die von einer Kundin ode Prozess der Uhrenhersteller ist im Vet
(ii) Da Ersatzteile für Uhren grundsätzlich unabhängige Uhrmacherinnen und U sind) von bestimmten Uhrenherstelle dass diese somit keine SAV-Arbeiten
(iv) Im Allgemeinen stufen die unabhängi [Verband] die SAV-Systeme der Uhre
A.4 Verfahren in der EU
108. Wie bereits erwahnt wurde, war bei | Kommission) ein gleichläufiges Verfahren FH einflussen nach Ansicht des Sekretariats d worauf an den entsprechenden Stellen dies ber wird hier zunächst das Verfahren der El
109. Im Jahr 2004 beschwerte sich der Et ropeenne des Associations d’Horlogers-Re Kommission darüber, dass Hersteller von Pr recht verletzten, indem sie sich weigerten, | liefern und diese vom Markt verdrängen Kommission, auf die Beschwerde mangels t Kommission argumentierte, dass die Besch\ Okonomischer Bedeutung sei, die Sache vor besser beurteilt werden könnte und dass d EU-Wettbewerbsrecht zu finden, als nicht CEAHR Klage beim Gericht der Europäisch
110. Mit Urteil vom 15. Dezember 2010 | auf, weil diese in ihrem Entscheid in Bezug : begangen und den Entscheid unzureichend
111. Am 1. August 2011 entschied die El formelles Verfahren zu eröffnen, um die Sa
24 In der Beschwerde beanstandet wurden die V Group, Richemont, LVMH, Rolex, Audemars Pig men und die folgenden weiteren Unternehmen e Sowind S.A., PPR, Breitling, Eberhard & Co. S./ scheid der EU-Kommission vom 29.07.2014, Rz
snahme von bestimmten Standard-Uhrwerken — ementsprechend nicht austauschbar.
ınabhängige Uhrmacherinnen und Uhrmacher Insichtlich der Anschaffung spezifischer Werkzeuge ktuell auch in Bezug auf die Räumlichkeiten.
irmacher sind in der Lage, auf Konsumentenwünenigen Arbeiten vorzunehmen (und in Rechnung r einem Kunden nachgefragt werden. Der SAVgleich dazu eher als standardisiert einzustufen.
nicht austauschbar sind, führt der Umstand, dass hrmacher (wenn sie nicht zum SAV zugelassen rn nicht mit Ersatzteilen beliefert werden, dazu, an entsprechenden Uhren durchführen können.
gen Uhrmacherinnen und Uhrmachern sowie der ıhersteller als existenzbedrohend ein.
der Europäischen Kommission (nachfolgend: EUängig. Die Erkenntnisse der EU-Kommission beie vorliegende Vorabklärung in einigen Punkten, es Berichts eingegangen wird. Der Übersicht hal- J-Kommission kurz dargestellt.
ıropäische Uhrmacherverband (Confédération eusparateurs, nachfolgend: CEAHR?®) bei der EUestige-/Luxusuhren™ europäisches Wettbewerbs- Ersatzteile an unabhangige Reparaturbetriebe zu
wurden. Am 10. Juli 2008 entschied die EU- Inionsweiter Bedeutung nicht einzutreten. Die EUnerde einen Sektor betreffe, der von beschränkter 1 nationalen Wettbewerbsbehorden und Gerichten ie Wahrscheinlichkeit, einen Verstoss gegen das sehr hoch einzustufen sei. Dagegen erhob der en Union (nachfolgend: EuG).
10b das EuG den Entscheid der EU-Kommission auf die Beschwerde des CEAHR Ermessensfehler begründet habe.
J-Kommission, im Nachgang zum EuG-Urteil, ein chlage zu klären. Am 29. Juli 2014 informierte die
erhaltensweisen der folgenden Unternehmen: Swatch uet und Patek Philippe SA. Gegen diese Unternehröffnete die EU-Kommission ein formelles Verfahren: \., Cronomar S.A. und Diarsa. Vgl. Rückweisungsent-
EU-Kommission die Öffentlichkeit darüber, zum Schluss gekommen sei, dass der Aufw: machen würde, in keinem Verhältnis zu der gen das EU-Kartellrecht nachzuweisen.”°
112. Am 7. Oktober 2014 hat der CEAHF EU-Kommission erhoben und rügte die folgs
Die EU-Kommission habe einen Fehler beg (i) der Beschreibung der Marktmacht der S
(ii) der Beurteilung eines Missbrauchs dur an unabhängige Uhrmacherinnen und |
(iii) der Beurteilung der objektiven Rechtfert (iv) der Beurteilung des Bestehens einer At
Daneben warf der CEAHR der EU-Kommis: pflicht sowie einen Verstoss gegen den Gru gangen zu haben.
113. Mit Urteil vom 23. Oktober 201776 w Punkten ab.
B Erwägungen
114. Aufgrund des oben Dargelegten gilt Uhrenhersteller in kartellrechtlicher Sicht eir beruhen die SAV-Systeme auf individuellen sumtion unter Art. 5 KG nahe legt. Abhängic bar, dass die Verhaltensweisen der Uhrenh: könnten. Die folgenden Ausführungen sind « geprüft wird, ob die SAV-Systeme Wettbew Anschluss, ob es Anhaltspunkte dafür gibt, | sind. Schliesslich wird auch die Frage gepri marktbeherrschender Stellungen resp. ents| hen.
B.1 Geltungsbereich
115. Das Kartellgesetz gilt in persönlicher wie auch für solche des öffentlichen Rechts des Kartellgesetzes gelten sämtliche Nachfr tungen im Wirtschaftsprozess, unabhängig \ (Art. 2 Abs. 1?'° KG).
25 Vgl. Pressemitteilung der EU-Kommission vor
dass sie das Verfahren eingestellt habe, weil sie and, den eine genauere Untersuchung erforderlich geringen Wahrscheinlichkeit stehe, Verstösse ge-
\ eine Klage beim EuG gegen den Entscheid der snden sechs Punkte:
angen bei >chweizer Uhrenhersteller;
ch die Weigerung der Schweizer Uhrenhersteller Jhrmacher zu liefern;
igung der selektiven Systeme im Bereich SAV und sprache oder abgestimmten Verhaltensweise.
ion vor, einen Verstoss gegen die Begründungsndsatz der ordnungsgemässen Verwaltung bees das EuG die Klage des CEAHR in sämtlichen
es die Frage zu klären, wie die SAV-Systeme der zuordnen sind. In den überaus meisten Fallen (vertraglichen) Vereinbarungen, was eine Suby von der Marktabgrenzung ist indes auch denkarsteller im Lichte von Art. 7 KG relevant sein Jaher so gegliedert, dass in einem ersten Schritt arbsabreden darstellen und gegebenenfalls im Jass die Abreden als unzulässig einzustufen
ift, ob Anhaltspunkte für das Bestehen allfälliger orechend unzulässiger Verhaltensweisen beste-
“Hinsicht sowohl für Unternehmen des privaten (Art. 2 Abs. 1 KG). Als Unternehmen im Sinne ager oder Anbieter von Gütern und Dienstleison ihrer Rechts- oder Organisationsform
n 05.08.2011, <http://europa.eu/rapid/press-re- [eb-Statement der EU-Kommission vom 29.07.2014,
116. In sachlicher Hinsicht erstreckt sich « anderen Wettbewerbsabreden, auf die Ausi an Unternehmenszusammenschlussen (Art.
117. Der Geltungsbereich ist in casu gege kommt. Bei den Uhrenherstellern handelt es Art. 2 Abs. 15S KG, sachlich wird geprüft, ob tensweisen marktbeherrschender Unternehi sich die in Rede stehenden Verhaltensweis«
B.2 Vorbehaltene Vorschriften
118. Dem Kartellgesetz sind Vorschriften Waren oder Leistungen Wettbewerb nicht zı staatliche Markt- oder Preisordnung begrün: Erfüllung öffentlicher Aufgaben mit besonde Ebenfalls nicht unter das Gesetz fallen Wett der Gesetzgebung über das geistige Eigent schränkungen, die sich auf Rechte des geis diesem Gesetz (Art. 3 Abs. 2 KG).
119. In den hier zu beurteilenden Märkter zulassen.
B.3 Unzulässige Wettbewerbsal
120. Nach Art. 5 Abs. 1 KG sind Abreden stimmte Waren oder Leistungen erheblich b wirtschaftlichen Effizienz rechtfertigen lasse Wettbewerbs führen, unzulässig.
121. Im Folgenden wird geprüft, ob in cas wähnten Sinne als unzulässig einzustufen s SAV-Systeme der Uhrenhersteller, welche I ren und zur Eröffnung dieser Vorabklärung ‚ rungen sind so gegliedert, dass zunächst ge SAV-Systeme als Wettbewerbsabreden zu « hendenfalls im Anschluss, ob es Anhaltspur
B.3.1 Wettbewerbsabrede
122. Als Wettbewerbsabreden gelten rect barungen sowie aufeinander abgestimmte \ verschiedener Marktstufen, die eine Wettbe (Art. 4 Abs. 1 KG).
123. Eine Wettbewerbsabrede definiert si bewusstes und gewolltes Zusammenwirken b) die Abrede bezweckt oder bewirkt eine W
27 Vgl. dazu ausführlich Urteil des BGer 2C_73/2 verfügung: Hors-Liste Medikamente (Publikums;
Jas Kartellgesetz auf das Treffen von Kartell- und ibung von Marktmacht sowie auf die Beteiligung 2 Abs. 1 KG).
»ben, sodass das Kartellgesetz zur Anwendung ; sich um Unternehmen im Sinne von
unzulässige Wettbewerbsabreden oder Verhalnen vorliegen und in örtlicher Hinsicht wirken 2n der Uhrenhersteller in der Schweiz aus.
vorbehalten, die auf einem Markt fur bestimmte lassen, insbesondere Vorschriften, die eine den, und solche, die einzelne Unternehmen zur ren Rechten ausstatten (Art. 3 Abs. 1 KG).?” bewerbswirkungen, die sich ausschliesslich aus um ergeben. Hingegen unterliegen Einfuhrbetigen Eigentums stützen, der Beurteilung nach
| gibt es keine Vorschriften, die Wettbewerb nicht
oreden
, die den Wettbewerb auf einem Markt fur beeeinträchtigen und sich nicht durch Gründe der n, sowie Abreden, die zur Beseitigung wirksamen
u Wettbewerbsabreden vorliegen, welche im erind. Namentlich prüft das Sekretariat die auptsachlich Gegenstand der Beschwerden wa- Anlass gegeben haben. Die folgenden Ausfühprüft wird, ob in concreto die
Jualifizieren sind i.S.v. Art. 4 Abs. 1 KG und beja- ıkte fur deren Unzulässigkeit gibt i.S.v. Art. 5 KG.
itlich erzwingbare oder nicht erzwingbare Verein- 'erhaltensweisen von Unternehmen gleicher oder werbsbeschränkung bezwecken oder bewirken
ch daher durch zwei Tatbestandselemente: a) ein der an der Abrede beteiligten Unternehmen und lettbewerbsbeschrankung.
014 vom 28.01.2015, RPW 2015/1, 131, Sanktionsoreisempfehlung betreffend Cialis, Levitra und Viagra).
124. Die Zulassungskriterien für die Erbrit meisten Uhrenherstellern in (vertriebs-)vert che Uhrenhersteller für den SAV separate L SAV ist es somit erforderlich, dass Wiederve len, vertragliche Verpflichtungen mit den Uh
125. Bei diesen vertraglichen Verpflichtt 1.S.v. Art. 4 Abs. 1 KG. Das bewusste und bejahen, da die entsprechenden Verträge r Bezweckens oder Bewirkens einer Wettbev riats zu bejahen, denn mit den Zulassı SAV-Partner auswählen, wird ein bestimm! entsprechenden Dienstleistungen ausgesch bei den SAV-Systemen der Uhrenherstelle Diese können zu einem Verlust an markenin zu einer Aufweichung des Wettbewerbs sov bietern oder Abnehmern führen.® Bei den , renhersteller und die Wiederverkäufer bzw. tig sind.
B.3.2 Erhebliche Wettbewerbsabreden
126. Vorab ist festzuhalten, dass diese V« hat, die auf das Vorliegen vertikaler Abrede: Vertriebsverträgen über die Zuweisung von bietsfremde Vertriebspartner ausgeschlosse ist nicht vom Vorliegen von Abreden auszuc Rechtsprechung in Sachen Gaba als grund:
127. Daher ist zu prüfen, ob die Abreden SAV-Partnern als erhebliche Wettbewerbsb zieren sind. Nach der bundesgerichtlichen F lichkeit einer Wettbewerbsabrede mit quanti werden, wobei es keineswegs sowohl einer bedarf. Ist deshalb das qualitative Element : tiven Elements. Gibt es demgegenüber kein ringem Gewicht, so ist die Erheblichkeitsscr bestimmen. Quantitative und qualitative Erh munizierende Röhren.*
128. Vor diesem Hintergrund gilt es in ein Fall von Abreden auszugehen ist, die gemä gend: WEKO) dem Gegenstand nach als qu (Ziff. 12 Abs. 2 VertBek°').
129. Die Betrachtung der Systeme, mit de ganisiert haben, zeigt, dass es sich dabei ur Ziff. 4 Abs. 1 VertBek. Die befragten Uhrent
28 Leitlinien der Europäischen Kommission für ve S. 1 (EU-Vertikalleitlinien), Rz 175.
29 BGE 143 Il 297, E.5.2.5.
31 Bekanntmachung der Wettbewerbskommissio Behandlung vertikaler Abreden, Vertikalbekannt
ıgung von SAV-Dienstleistungen werden von den raglichen Dokumenten festgehalten, wobei man- Jokumente erstellt haben. Für die Zulassung zum rkäufer, die SAV-Dienstleistungen erbringen wolrenherstellern eingehen.
Ingen handelt es sich um Wettbewerbsabreden gewollte Zusammenwirken ist ohne Weiteres zu echtlich verbindlich sind. Auch das Kriterium des yerbsbeschrankung ist nach Ansicht des Sekretaungskriterien, mit welchen die Uhrenhersteller er Teil der Reparateure von der Erbringung von lossen. Wie noch aufgezeigt wird, handelt es sich r um selektive Vertriebssysteme (vgl. Rz 129 ff.). ternem Wettbewerb (Intrabrand-Wettbewerb) und vie zu einer Erleichterung von Kollusion unter An- Abreden handelt es sich um vertikale, da die Uh- Reparateure auf unterschiedlichen Markstufen täi.S.v. Art. 5 Abs. 1 KG
yrabklärung keine Hinweise zu Tage gefördert
1 über Mindest- oder Festpreise oder Abreden in Gebieten, soweit Verkäufe in diese durch ge-
ın werden, i.S.v. Art. 5 Abs. 4 KG hindeuten. Es jehen, welche nach der bundesgerichtlichen sätzlich erheblich einzustufen sind.?°
zwischen den Uhrenherstellern und ihren eschränkungen i.S.v. Art. 5 Abs. 1 KG zu qualifiechtsprechung in Sachen Gaba kann die Erhebtativen und mit qualitativen Kriterien bestimmt quantitativen als auch qualitativen Erheblichkeit sehr gewichtig, so bedarf es kaum eines quantita- e qualitativen Elemente oder nur solche mit gewelle (vor allem) durch quantitative Elemente zu eblichkeit verhalten sich demnach wie zwei komem ersten Schritt zu prüfen, ob im vorliegenden ss Praxis der Wettbewerbskommission (nachfolalitativ schwerwiegend einzustufen sind
nen die befragten Uhrenhersteller ihren SAV orn selektive Vertriebssysteme handelt i.S.v. iersteller wählen ihre Partner (Uhrmacherinnen
rtikale Beschränkungen, ABI. C 130 vom 19.05.2010
n vom 28. Juni 2010 Uber die wettbewerbsrechtliche machung, VertBek.
und Uhrmacher), welche zur Durchführung \ gelegter Merkmale aus. Nur die ausgewählt zuführen, und nur solche werden mit entspr Teile dürfen den vertraglichen Vereinbarunc nicht an nicht zugelassene Uhrmacherinnen Damit sind die Voraussetzungen für die Qu: ben. Die vertraglichen Verpflichtungen, welc (müssen), um zum SAV zugelassen zu were den selektiven Vertrieb einzustufen.
130. Diese Abreden sind indes keinem de zuordnen”, die von der WEKO als dem Ge: trachtet werden. Somit kann betreffend das nicht von als «sehr gewichtig» einzustufend ment, das von den hier interessierenden Ab Intrabrand-Wettbewerbs zu sehen; die Erhe sicht des Sekretariats nicht als erreicht zu b
B.3.2.1 Unerheblichkeit von rein qualitat
131. Die befragten Uhrenhersteller begrüi vornehmlich damit, dass die Qualität von S/ drängt sich die Frage auf, ob die selektiven qualitativ i.S.v. Ziff. 14 VertBek qualifiziert w
132. Nach Ziff. 14 VertBek führen Abrede Gegenstand haben, nicht zu einer erheblich tiv die drei folgenden Voraussetzungen geg
- Die Beschaffenheit des fraglichen Prod d.h., ein solches Vertriebssystem muss Gewährleistung des richtigen Gebraucht
- die Wiederverkäufer müssen aufgrund « werden. Diese sind einheitlich festzulec fügung zu stellen und unterschiedslos 2
- die aufgestellten Kriterien dürfen nicht t
133. Was diese Kriterien angeht, so gab « steller sowohl an, dass der SAV einen selek rein qualitativ ausgestaltet sei.
32 Namentlich liegt keine Konstellation i.S.v. Ziff. renhersteller) daran gehindert wird, Ersatzteile a Dienstleister zu verkaufen, die der Abnehmer ni betraut hat, sondern liegen Beschränkungen des (Ziff. 12 (2) Bst. b) (iii) VertBek.
von SAV-Arbeiten autorisiert sind, aufgrund festen Partner sind berechtigt, SAV-Arbeiten durchechend benötigten Ersatzteilen beliefert. Diese jen zufolge von den zugelassenen Partnern auch und Uhrmacher verkauft werden (vgl. Rz 9 ff.). lifikation als selektive Vertriebssysteme gege- ‚he Partner mit den Uhrenherstellern eingehen Jen, sind als vertikale Wettbewerbsabreden über
r in Ziff. 12 Abs. 2 VertBek genannten Typen zuyenstand nach als qualitativ schwerwiegend bequalitative Element festgehalten werden, dass en Abreden auszugehen ist. Das qualitative Elereden betroffen ist, ist in der Beschränkung des blichkeitsschwelle ist alleine deswegen nach Anetrachten.
ivem Selektivvertrieb
ideten ihre Vertriebssysteme betreffend den SAV \V-Arbeiten gewährleistet werden soll. Daher Vertriebssysteme der Uhrenhersteller als rein erden können.
n, die einen rein qualitativen Selektivvertrieb zum en Wettbewerbsbeeinträchtigung, sofern kumulaeben sind:
ukts muss einen selektiven Vertrieb erfordern, ein Erfordernis zur Wahrung der Qualität und zur is des betreffenden Produkts sein;
objektiver Kriterien qualitativer Art ausgewählt en, allen potenziellen Wiederverkäufern zur Ver- ınzuwenden und
ber das hinausgehen, was erforderlich ist.
ler überwiegende Teil der befragten Uhrenhertiven Vertrieb erfordere als auch, dass dieser
12 (2) Bst. e VertBek vor, da nicht der Anbieter (Uhn Endverbraucher, Reparaturbetriebe oder andere cht mit der Reparatur oder der Wartung seiner Waren ; Verkaufs an nicht zugelassene Handler vor
Tabelle 3: Angaben der Uhrenhersteller zu i
Uhrenhersteller
[...]8 [...]4
[...] [...]36
134. Illustrativ werden die Begründungen lich der Notwendigkeit ihrer selektiven Vertri
(i) [...] argumentierte mit der Komplexit dass diese aus [...]-spezifischen Teile: gebildete Uhrmacherinnen und Uhrm: Revisionen und Reparaturen einzuhal könne eine Uhrmacherin und ein Uhrr Ausbildungskurse besucht habe und. verfüge. Die Kontrolle des Vertriebs vo oder des Konsumenten vor Fälschung
3 [...]. 3 f...]. 35 [...]. 36 f...].
hren Vertriebssystemen
Selektiver Ver- Rein qualitativ trieb SAV Ja Nein x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x
aufgezeigt, welche einige Uhrenhersteller bezügiebssysteme für den SAV vorgetragen haben.
fat mechanischer [...]-Uhren und dem Umstand, n bestünden, sodass ausschliesslich von [...] ausacher in der Lage seien, die Minimalstandards für ten. Das von [...] vorausgesetzte Qualitätsniveau nacher nur dann erreichen, wenn sie oder er [...]- uber [...]-spezifische Werkzeuge und Ausrüstung n Ersatzteilen diene dem Schutz der Konsumentin en.
(ii) [...] führte aus, dass die Einführung ei wendig sei, um die Qualität von Uhren onieren sicherzustellen, eine erhöhte tungen sicherzustellen und Fälschun Uhrwerks-Kalibern, die von [...] entwic spezielle Ausbildung der Servicepartn
(iii) [...] führte aus, dass das Erfüllen der das Vertriebsnetz aus qualifizierten un SAV-Arbeiten mit der dafür erforderlich lität der SAV-Arbeiten sichergestellt ur Endkundin und den Endkunden erzielt Knowhow oder technisch nicht ausre setzte Uhren zu unzufriedenen Kundii und nicht der unqualifizierten Uhrn schade. Die Servicepartner würden aı wählt, die einheitlich ([...]) festgelegt, gestellt und unterschiedslos angewen:
(iv) [...]argumentierte damit, dass ihre Uh nen und Konsumenten seien und diese darstelle, um das langfristig gute Fur einer Uhr zu begrenzen. Entscheide : einen Unterhaltsservice oder eine Re dass diese Arbeiten verfügbar seien ı ratur von Qualität durchzuführen. Dat zu installieren, mit welchem ein Uhren zen, die Werkzeuge vorhanden und seien und es erlauben, erforderliche R tin oder ein Konsument einen SAV vot
(v) [...]gab an, ein (rein qualitatives) sele geführt zu haben, um sicherzustellen, einheitlich und in hoher Qualität ausg malen und der Reputation von [...]-U dass unsachgemässe oder schlecht : Marke und die Qualität sowie den Ge nicht in der Lage, die Qualität einer | nicht einschätzen, ob die Fehlfunktior Qualität einer Uhr zurückzuführen sei.
135. Diesen Vorbringen der Uhrenherstell dass für diese ein selektives Vertriebssyster lich bedingten SAV-Arbeiten an Uhren eine und Konsumenten erwartet werde. Mit einer SAV-Dienstleistungen könne sichergestellt \ sachgemäss durchgeführte Arbeiten) in Mitl Uhrenhersteller, dass mit einem selektiven \ sichergestellt werden könne, wird von der N stellt.
136. Hinsichtlich der Auswahl der Wieder terien qualitativer Art, die einheitlich festzule gung zu stellen sowie unterschiedslos anzu nachfolgend tabellarisch festgehaltenen Infc
nes selektiven Vertriebssystems für den SAV notihrer Marke zu bewahren, deren richtiges Funkti- und einheitliche Qualität von Reparaturdienstleisgen vorzubeugen. Die Vielzahl der Modelle und kelt und hergestellt worden sind, erforderten eine er.
qualitativen objektiven Kriterien sicherstelle, dass d fähigen SAV-Partnern bestehe, die sachgemäss 1en Ausrüstung vornehmen. Damit werde die Qua- 1d eine verbesserte Dienstleistungsqualität für die . Umgekehrt führten bspw. wegen ungenügendem ichendem Werkzeug unsachgemäss instand ge- ınen und Kunden, was der Reputation der Marke vacherin oder dem unqualifizierten Uhrmacher ıfgrund objektiver Kriterien qualitativer Art ausgesämtlichen potenziellen Partnern zur Verfügung det.
ren eine kostspielige Investition für Konsumentin- > wussten, dass der SAV ein notwendiges Element ktionieren sicherzustellen sowie den Wertverlust sich eine Konsumentin und ein Konsument dazu, paratur an seiner Uhr durchzuführen, erwarte er, ind Servicepartner in der Lage seien, eine Repaer sei es wichtig, ein selektives Reparatursystem hersteller überprüfen könne, dass die Kompetendie Infrastruktur von Reparaturateliers geeignet eparaturen durchzuführen, damit eine Konsumen- 1 hoher Qualität erhalte.
sktives Vertriebssystem für den SAV-Bereich eindass die Reparaturarbeiten an Uhren ihrer Marke eführt werden in Übereinstimmung mit den Merkhren. [...] sei bemüht, das Risiko zu minimieren, ausgeführte Reparaturen sich auf das Image der brauch auswirken. Kundinnen und Kunden seien Reparatur zu beurteilen und könnten daher auch | einer Uhr auf eine schlechte Reparatur oder die
ler lässt sich die Gemeinsamkeit entnehmen,
n aus Qualitätsgründen erforderlich ist; namentbestimmte Qualität, was von Konsumentinnen
n selektiven Vertriebssystem im Bereich von werden, dass das Markenimage nicht (durch uneidenschaft gezogen werde. Das Argument der Jertriebssystem die Qualität des SAV für Uhren larktgegenseite nicht grundsätzlich in Abrede geverkäufer (SAV-Partner) aufgrund objektiver Krigen und allen potenziellen Partnern zur Verfüwenden sind, lieferten die Uhrenhersteller die jrmationen.
Tabelle 4: Angaben der Uhrenhersteller zur
Uhrenhersteller/-in- Objektive Kriterien nen qualitativer Art [...] Jas’
[...] Ja
[...] Ja
[...] Ja
[...] Ja
[...] Ja
[...] Ja
[...] Ja
[...] Ja
[...] Ja
[...].
137. Bei den von den Uhrenherstellern fü onskriterien handelt es sich im Wesentlicheı
e die Ausbildung und Erfahrung des Pers
e die Infrastruktur der Räumlichkeiten, in wie
e Vorhandensein von geeigneten (markeı schinen.
138. Diese Kriterien lassen sich objektiv r den weitaus meisten Fällen auch so formulit (Uhrmacherinnen und Uhrmacher) nachvoll: des Sekretariats in der Lage zu beurteilen, « schätzen, welche zusätzlichen Massnahmeı len. Einzig bei [...] — die Uber keine schriftlic Frage stellen, ob die Zulassungskriterien als
139. Betrachtet man die vorstehende Tab Uhrenhersteller angaben, dass die [...]. Die mente, in welchen die Zulassungskriterien fe die Kriterien klar und einheitlich festgehalter dass sie unterschiedslos angewendet werde
37 [..].
38 [...]. ss [..]. 40 [...]. 7...
Ausgestaltung ihrer Vertriebssysteme
Einheitlich festgelegt | Potenziellen Partnern/-innen zur Verfügung gestellt Ja [...] Ja [...] Ja [...]38 Ja%9 [...] Ja [...]* Ja [...] Ja [...]e' Ja [...] Ja [...] Ja [...]
r die Zulassung zum SAV aufgestellten Selekti- 1 um solche betreffend
onals, welches SAV-Arbeiten durchführt;
welchen SAV-Arbeiten durchgeführt werden sospezifisch erforderlichen) Werkzeugen und Manessen und sind nach Ansicht des Sekretariats in art, dass sie für einen potenziellen SAV-Partner ziehbar sind. Dieser ist somit nach Einschätzung yb er die Selektionskriterien erfüllt bzw. einzu-
1 er ergreifen müsste, um die Kriterien zu erfülhen Dokumente verfügt —, könnte man sich die einheitlich festgelegt zu betrachten sind.
elle 4, so erhellt, dass - [...] — sämtliche anderen von den Uhrenherstellern eingereichten Dokustgehalten sind, zeigen zudem nicht nur, dass
1 sind, sondern lassen auch darauf schliessen, sn, da sie mit einer Vielzahl von SAV-Partnern abgeschlossen werden. In diesem Zusamm giger Uhrmacherinnen und Uhrmacher (vgl. ben, gar nicht erst ein Gesuch um Zulassun Ansicht vertreten wird, dass die Uhrenherste sind bzw. werden sollten. Konkrete Hinweis rinnen und Uhrmacher, die zum SAV der Ur kriminierender Weise abgelehnt wurden, lie schwerenden Uhrmacherinnen und Uhrmac
140. Fraglich ist schliesslich, ob die SAVausgehen, was erforderlich ist. Dafür sprich dass die Uhrenhersteller allesamt die Sichei als Grund für die selektiven Vertriebssysten der selektiven Vertriebssysteme der Uhrenh stellung der Qualität von SAV-Dienstleistun« lern aufgestellten Zulassungskriterien sind r und messbar sowie — da sie sich auf die Infr die Qualifikation von Uhrmacherinnen und L den Zweck (der selektiven Vertriebssysteme
141. Gegen diese Einschätzung sprecher niert, dass der (finanzielle) Aufwand, der mi gehend sei. Dem kann jedoch entgegengeh typischerweise mit (finanziellen) Aufwänden Sekretariats auch nicht offensichtlich als ex: stehenden Produkte. Denn gerade Produkte Produktkomplexität Eigenheiten auf, welche rien zu einem selektiven Vertriebssystem nz daher plausibel zu sein, dass die Beschaffe Preissegmenten) einen rein qualitativen Sel
142. Aus all diesen Gründen geht das Sel renherstellern aufgestellten Kriterien innerh: mentlich können sie als erforderlich betrach Dienstleistungen sicherzustellen. Dies gilt fi die den Verkauf von Uhren nicht mit dem S/ das dritte Kriterium für die Qualifikation der : als rein qualitative als erfüllt betrachtet wero EU-Kommission zum Schluss kam, dass die oberen Preissegmenten) möglicherweise ei rung der Qualität erfordern könnte.
143. Zu einem anderen Schluss kommt di die den Verkauf von Uhren mit dem SAV ve die gleichzeitig Uhren verkaufen. Dies bede ausschliesslich zum SAV zugelassen werde fen), selbst wenn sie die entsprechend aufg Systemen der genannten Uhrenhersteller zt kaufs mit der Erbringung von SAV-Dienstlei: Kontext des SAV kritisch zu betrachten. Hal Uhrenhersteller vor Augen, dass der SAV in werden müsse, um qualitativ hochwertige S es folgerichtig, qualitative Selektionskriterieı werden müssen. Weniger nachvollziehbar is
enhang gilt es hinsichtlich der Vorwürfe unabhän- Rz 1 f.) darauf hinzuweisen, dass mehrere angag zum SAV gestellt zu haben, sondern eher die aller zur Lieferung von Ersatzteilen verpflichtet
= oder gar Belege, dass unabhängige Uhrmache- ırenhersteller zugelassen werden wollten, in disyen nicht vor bzw. wurden von den sich beher keine vorgelegt.
Systeme der Uhrenhersteller nicht Uber das hint nach Ansicht des Sekretariats der Umstand, stellung der Qualität von SAV-Dienstleistungen 1e genannt haben. Der Zweck (das Erforderliche) ersteller kann dementsprechend in der Sicheryen gesehen werden. Die von den Uhrenherstelach Einschätzung des Sekretariats objektiver Art astruktur von Reparaturateliers, Werkzeuge und Jnrmacher beziehen - als geeignet einzustufen, >) zu erfüllen.
1 die Voten der Marktgegenseite, welche u.a. mot der Zulassung zum SAV verbunden ist, zu weitalten werden, dass selektive Vertriebssysteme verbunden sind; diese sind nach Ansicht des zessiv einzustufen angesichts der hier in Rede
> wie Uhren weisen in puncto Markenimage und ‚erhöhte Anforderungen an die Zulassungskritenelegen können. Fur das Sekretariat scheint es nheit von Uhren (mindestens in bestimmten ektivvertrieb erfordern könnte.
Kretariat davon aus, dass sich die von den Uhalb dessen bewegen, was erforderlich ist, natet werden, die Qualität von SAVir die SAV-Systeme derjenigen Uhrenhersteller, \V verknüpfen. Bezüglich dieser kann somit auch selektiven Vertriebssysteme der Uhrenhersteller len. Ergänzend anzufügen ist, dass die
: Beschaffenheit von Uhren (namentlich Uhren in en (rein qualitativen) Selektivvertrieb zur Wahas Sekretariat hinsichtlich der Uhrenhersteller, rknüpfen; diese lassen zum SAV nur Partner zu, utet, dass Uhrmacherinnen und Uhrmacher, die n möchten (ohne gleichzeitig Uhren zu verkauestellten Kriterien erfüllen, nicht zu den SAV- ıgelassen werden. Die Verknüpfung des Verstungen ist nach Ansicht des Sekretariats im
t man sich die Argumentation der betreffenden einem selektiven Vertriebssystem organisiert AV-Dienstleistungen sicherzustellen, so scheint 1 aufzustellen, welche von SAV-Partnern erfüllt st jedoch, weshalb ein SAV-Partner erst Uhren verkaufen muss, um überhaupt als SAV-Paı rischen Marktabgrenzung (vgl. Rz 152 ff.) st die Erbringung von SAV-Dienstleistungen a den Verkauf von Uhren weichen nach Ansic welche ein SAV-Dienstleister zu erfüllen hat Während der Verkauf von Uhren im Wesent Beratung erfordert, betrifft die Erbringung vc entsprechend (von den Uhrenherstellern) aı Qualifikation, die Infrastruktur (Werkstatt, At Werkzeug. Inwiefern der Verkauf von Uhren forderlich sein soll, ist für das Sekretariat nie
144. In diesem Lichte deutet vieles darau' kauf von Uhren mit dem SAV verknüpfen, ai eingestuft werden können, was erforderlich Frage wären nach Ansicht des Sekretariats wäre insbesondere den betroffenen Uhrenh dass die aufgestellten Kriterien nicht über d: nach Ansicht des Sekretariats jedoch — wie der besonderen Umstände im vorliegenden
145. Aufgrund des Umstandes, dass die < Verkauf von Uhren mit dem SAV verknüpfeı vertrieb betrachtet werden können, ist nach chen Gaba zu prüfen, ob die Erheblichkeits: der Marktstellung der Uhrenhersteller) besti abgrenzung vorzunehmen.
B.3.2.2 Marktabgrenzung
146. Für die Marktabgrenzung im vorliege zunächst die Marktabgrenzung, welche die | genommen hat, zu betrachten. Anzufügen g grenzung der EU-Kommission nicht bedeute resp. werden muss, sondern das Sekretaria nen Überlegungen zur Marktabgrenzung. N genommene Marktabgrenzung von derjenig kann, sofern dies die Gegebenheiten des vc
B.3.2.2.1. Markabgrenzungen im Verfahı
147. Im Verfahren, welches die EU-Komn ging die EU-Kommission von den folgenden
. Dem Markt für die Herstellung und d
. dem Markt für die Dienstleistungen c Anschlussmarkt) und
. dem Markt für Ersatzteile (Sekundär
148. Der Primärmarkt umfasst gemäss de che die Reparatur und Wartung aus wirtsch:
42 BGE 143 Il 297, E.5.2.2. 43 Vgl. EU-Rückweisungsentscheid (Fn 24), Rz §
tner in Frage zu kommen. Im Lichte der provisouft das Sekretariat den Verkauf von Uhren und
s separate Bereiche ein. Die Anforderungen an ht des Sekretariats zwangsläufig von denjenigen, , ab, da unterschiedliche Ziele verfolgt werden. lichen deren Präsentation sowie Werbung und
In SAV-Arbeiten hingegen bei Betrachtung der ıfgestellten Kriterien in erster Linie die fachliche elier) sowie das für Arbeiten zu verwendende fur die Erbringung von SAV-Dienstleistungen erht offensichtlich nachvollziehbar.
"hin, dass die von Uhrenherstellern, die den Verufgestellten Kriterien als Uber das hinausgehend ist. Für die abschliessende Beantwortung dieser allerdings weitere Abklärungen erforderlich. So erstellern Gelegenheit zu geben, darzulegen,
as hinausgehen, was erforderlich ist. Dies wäre noch erläutert wird (vgl. Rz 189 ff.) — angesichts Fall nicht verhältnismässig.
SAV-Systeme der Uhrenhersteller, welche den
1, nicht offensichtlich als rein qualitativer Selektivder bundesgerichtlichen Rechtsprechung in Saschwelle mit quantitativen Elementen (namentlich mmt werden kann.“? Hierfür ist vorab die Marktnden Fall gilt es nach Ansicht des Sekretariats EU-Kommission im gleichlaufigen Verfahren vorilt es indes, dass die Betrachtung der Marktabst, dass diese in casu tel quel übernommen wird t diese als Ausgangspunkt nimmt für seine eigeicht auszuschliessen ist daher, dass die hier voren der EU-Kommission abweichend ausfallen rliegenden Falles nahelegen.
ren der EU-Kommission
1ission im August 2011 eröffnete (vgl. Rz 111 ff.), | Märkten aus*®:
en Verkauf von Prestigeuhren (Primärmarkt), ler Reparatur und Wartung (Sekundärmarkt bzw.
markt bzw. Anschlussmarkt).
r EU-Kommission den Verkauf von Uhren, welaftlichen oder technischen Gründen wert sind
30 ff.
Verkaufspreis über EUR 1'000. In räumliche Markt als zumindest den EWR umfassend a Wert der Prestigeuhren tief seien, die Uhrer ihre Marketing- und Werbestrategien auf eu führen und die Uhrenhersteller weltweite se
149. In Bezug auf die Frage, ob der Primi trennte Märkte darstellen oder einen Systen Wettbewerb im Primärmarkt Preiserhöhung: Wenn die Käuferinnen und Käufer beim Kat anfallenden Kosten, d.h. den Verkaufspreis ten, mitberücksichtigen, kann eine Erhöhun: bel sein, da informierte Käuferinnen und Kai eine Prestigeuhr einer anderen Marke zu ka dass Käuferinnen und Käufer von Uhren kat
. der Reparaturbedarf unregelmässig e die Kauferinnen und Kaufer die Wart . die über die Lebensdauer der Uhr ge Preis der Uhr keine wesentliche Roll . viele Käuferinnen und Käufer preisur e die Preistransparenz bei Reparatur-
Deshalb folgerte die EU-Kommission, dass die verbundenen Anschlussmarkte (Repara’ getrennte Märkte darstellen.*°
150. Zum Anschlussmarkt für Reparatur- Kommission fest, dass die Substituierbarkei dener Marken begrenzt sei, da die Reparatt markenspezifische Ersatzteile, markenspezi sches technisches Wissen benötige. Die Un mehrere getrennte Märkte für Reparatur- un diese grundsätzlich auf eine bestimmte Uhr: deute die Untersuchung darauf hin, dass die tungen lokal abzugrenzen seien, da die Naf den Konsumenten sei. Die EU-Kommission doch offen.“
151. Betreffend den Anschlussmarkt für E gen Schluss, dass mehrere getrennte Märkt sätzlich auf eine bestimmte Uhrenmarke be schiedlicher Grösse und Design nicht zwiscl selbst wenn eine Substitution möglich sei, K satzteile vorziehen würden, um den Wert de deute die Untersuchung darauf hin, dass die fassen, da die Transportkosten tief seien un
44 gl. EU-Rückweisungsentscheid (Fn 24), Rz §
45 Vgl. EU-Rückweisungsentscheid (Fn 24), Rz & 10.07.2008 hielt die EU-Kommission fest, dass ¢ raten Märkte darstellen. Vgl. EU-Rückweisungse
46 Vgl. EU-Rückweisungsentscheid (Fn 24), Rz ‘
ssierte in ihrer Untersuchung auf Uhren mit einem r Hinsicht grenzte die EU-Kommission diesen
b, da die Transportkosten im Verhältnis zum hersteller ein gleiches Sortiment anbieten und ropaischer, wenn nicht weltweiter Ebene durchlektive Vertriebssysteme betreiben würden.“
irmarkt und die beiden Anschlussmärkte ge- ımarkt bilden, prüfte die EU-Kommission, ob der an in den Anschlussmärkten unprofitabel macht. ıf die Uber die Lebensdauer der Uhr gesamthaft und die erwarteten Reparatur- und Wartungskosy der Reparatur- und Wartungspreise unprofitaufer aufgrund der Preiserhöhung entscheiden, ufen. Die EU-Kommission kam zum Schluss,
am informierte Kaufentscheidungen treffen, da
und schwierig vorhersagbar sei,
ungsarbeiten unterschätzten,
:samthaft anfallenden Kosten im Vergleich zum e spielten,
empfindlich seien und
und Wartungsdienstleistungen nicht hoch sei.
der Primärmarkt (Verkauf von Prestigeuhren) und tur- und Wartungsdienstleistungen, Ersatzteile)
und Wartungsdienstleistungen hielt die EUt zwischen Reparaturdienstleistungen verschie- ır und der Unterhalt von Prestigeuhren oftmals fische Reparaturausrüstung und markenspezifitersuchung weise deshalb darauf hin, dass es
d Wartungsdienstleistungen geben könne, wobei anmarke beschränkt seien. In räumlicher Hinsicht > Märkte für Reparatur- und Wartungsdienstleisje der Werkstatt wichtig für die Konsumentin und liess die genaue räumliche Marktabgrenzung jersatzteile kam die EU-Kommission zum vorläufi- e für Ersatzteile bestehen, wobei diese grundschränkt seien, da Ersatzteile aufgrund unternen Uhrenmarken austauschbar seien und, onsumentinnen und Konsumenten Originalerr Prestigeuhr zu erhalten. In räumlicher Hinsicht > Märkte für Ersatzteile zumindest den EWR umd Ersatzteile zwischen Ländern gehandelt und
31 ff.
36 ff. Im ersten Rückweisungsentscheid vom
ler Primärmarkt und die Anschlussmärkte keine sepasntscheid (Fn 24), Rz 4.
2 ff.
versandt würden. Die EU-Kommission liess offen.*”
B.3.2.2.2. Provisorische Marktabgrenzu:
152. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass | rung nach Ansicht des Sekretariats nicht au im Bereich SAV vorzunehmen. Dies deshall darin bestand, die SAV-Systeme zu versteh relevante Punkte zu identifizieren, um beurt nen ist. Die Vornahme einer konkreten Marl nenden Untersuchungsverfahrens vorzuneh
153. Somit nimmt das Sekretariat nachfol welche sich jedoch im Wesentlichen auf Ası schränkt. In sachlicher Hinsicht umfasst der von der Marktgegenseite hinsichtlich ihrer E dungszwecks als substituierbar angesehen über die Kontrolle von Unternehmenszusarr 251.4], die hier analog anzuwenden ist).
Uhrenmärkte
154. Die Marktgegenseite bildet in Bezug Konsumenten.“ Ausgehend von der Markta nächst die Frage, wie die Marktabgrenzung ren vorgenommen werden könnte, namentli werden könnte. Zu dieser Frage hat sich die Group Lieferstopp Gedanken gemacht und zung auf einer Segmentierung des Uhrenm: eine abschliessende Marktabgrenzung vorg satz der von der EU-Kommission angewanc
155. Auch die Tatsache, dass bspw. [...] | in ihrer Markenhierarchie unterschiedlich or: tierung des Uhrenmarktes in verschiedene \ gen sind, welche Preissegmentierung angel gen nach anderen Differenzierungsmerkmal zu klären, auf welche Marken bzw. Segmen fünf befragten Unternehmen vertreten insge Preisklassen.
156. Für die hier interessierenden Bereict Uhren als auch Quarzuhren®’) und SAV gib! Marktabgrenzung.
157. Im Entscheid Swatch Group Lieferst zwar thematisiert, eine Marktabgrenzung wı festgehalten, dass der Markt für Uhren durc
48 RPW 2014/1, 230 Rz 140, Swatch Group Lief
49 Vgl. RPW 2014/1, 231 Rz 145, Swatch Group
50 Die SAV-Systeme der Uhrenhersteller bezieh: eingeschrankt auch auf Quarzuhren.
51 RPW 2014/1, 230 Rz 140 ff., Swatch Group L
die genaue räumliche Marktabgrenzung jedoch es sich im Rahmen der vorliegenden Vorabklafdrängt, eine abschliessende Marktabgrenzung ), weil der Zweck der vorliegenden Vorabklärung en und allfällig damit verbundene kartellrechtlich silen zu können, ob eine Untersuchung zu eröff- ‘tabgrenzung wäre im Rahmen eines zu eröffmen.
gend eine provisorische Marktabgrenzung vor, jekte der sachlichen Marktabgrenzung berelevante Markt alle Waren oder Leistungen, die igenschaften und ihres vorgesehenen Verwenwerden (Art. 11 Abs. 3 Bst. a der Verordnung imenschlüssen vom 17. Juni 1996 [VKU; SR
auf Fertiguhren deren Abnehmer, namentlich die bgrenzung der EU-Kommission stellt sich zufür den Bereich Herstellung und Verkauf von Uhch in welche Segmente der Uhrenmarkt aufgeteilt » WEKO bereits in der Untersuchung Swatch
st davon ausgegangen, dass die Marktabgrenarktes nach Preisen naheliegend scheint, ohne enommen zu haben.“ Dies entspricht im Grundten Marktabgrenzung.
Jen SAV bei den unterschiedlichen Marken bzw. Janisiert (vgl. Rz 10 f.), spricht für eine Segmen- Segmente nach Preisen. Die wesentlichen Frajracht ist und ob allenfalls weitere Segmentierunlen nötig sind. Grundlegend wäre auch die Frage te vorliegend fokussiert werden soll, denn die samt 35 Uhrenmarken in den unterschiedlichsten
ie, nämlich Fertiguhren (sowohl mechanische es bisher keine gefestigte Praxis zur sachlichen
opp wurde der Bereich Uhren von der WEKO ırde jedoch keine vorgenommen.®*' Es wurde h eine hohe Produkt- sowie Preisdifferenzierung
5 ff.
arstopp.
Lieferstopp.
an sich nicht nur auf mechanische Uhren, sondern unieferstopp.
gekennzeichnet sei. In Betracht gezogen wı Preis, in Damen-/Herrenuhren, swiss made/ sche Uhren. Eine Segmentierung des Uhrer schien für die WEKO sinnvoll, weil die meist dem Preis in Zusammenhang stehen würde mentierungen im Entscheid SUMRA/Distribt FH mit folgender Segmentierung vorgenomi
. unteres Segment: Preis < ca. 2‘000- . oberes Segment: Preis > ca. 2'000-.,
158. In Bezug auf die räumliche Marktabc Markt — ohne dies untersucht zu haben - int sondere swiss made Uhren, weltweit bewor
159. Obschon die Segmentierung nach P genommen werden kann, drängt sich ein At WEKO im vorliegenden Fall nach Einschätz tens von einer Segmentierung des Uhrenm:
Sekundärmärkte SAV und Ersatzteile
160. In Bezug auf die Sekundärmärkte S/ werden, dass die Erbringer von SAV-Dienst sind, weil sie zum SAV zugelassen werden
Dienstleistungen Ersatzteile der Uhrenherst Abgrenzung der relevanten Märkte ist nach
dass der Uhrenmarkt gemäss der Untersucl nach Preisklassen unterteilt werden kann. E SAV-Märkten und Ersatzteilmärkten (allenfa wie Graphik 1 am Beispiel des SAV veransc zunehmen).
53 RPW 2014/1, 231 Rz 145 ff., Swatch Group L 54 RPW 2014/1, 232 Rz 157, Swatch Group Lief
ırden insbesondere Segmentierungen nach nicht swiss made Uhren und Quarz-/mechaniimarktes in verschiedene Preissegmente eren Differenzierungsmerkmale von Uhren mit
n. Die Analyse wurde basierend auf den Segition de montres® und des Branchenverbandes nen:
3'000 CHF 3‘000 CHF.S?
jrenzung wurde festgehalten, dass der relevante ernational abzugrenzen sei, weil Uhren, insbeben und nachgefragt wuirden.™
reisen zum jetzigen Zeitpunkt nicht eindeutig vorrücken von den dargelegten Überlegungen der ung des Sekretariats nicht auf. Daher ist mindesarktes nach Preisklassen auszugehen.
\V und Ersatzteile kann davon ausgegangen leistungen als die Marktgegenseite anzusehen (müssen) und für die Erbringung von SAVeller nachfragen. Hinsichtlich der (sachlichen) Ansicht des Sekretariats zu berücksichtigen, ıung Swatch Group Lieferstopp in Segmente ntsprechend ist von mehreren eigenständigen Ils nach Uhrenmarktsegmenten) auszugehen, haulicht (dies ware analog für die Ersatzteile annontres. ieferstopp. arstopp.
Graphik 1: Optionen für die N
i. Systemmarkt
Uhrenmarkt inkl. S/
larktabgrenzung
ii. Primärmarkt & Sekundä
Uhrenmarkt
Markt für SAV
[...] hielt fest, dass Konsumentinnen und Ke bringen, wenn die Uhr nicht mehr läuft oder hin, dass Konsumentinnen und Konsumente Kauf einer Uhr nicht berücksichtigen, weil de Kaufs ausgeblendet resp. als sehr unwahrs: schliesst jedoch nicht allgemein aus, dass je temmarkttheorie zum Tragen kommen könn jedoch für das Sekretariat zum jetzigen Zeit, auf, da es auf die Erkenntnisse (vgl. Rz 189
B.3.2.2.3. Zwischenfazit
164. Gestutzt auf den aktuellen Informatic rung von den folgenden, vorläufigen Überle:
(1) Es ist zumindest von einer Segmentiert mäss der in der Untersuchung Swatch ( schliessenden) Marktabgrenzung auszı
(2) Es ist von eigenständigen Sekundärmä (3) Es ist von einer Hersteller- bzw. Marker
(i) bei den Sekundarmarkten für SAV (ii) bei den Sekundarmarkten für Ersat
B.3.2.3 Erheblichkeit — quantitatives Ele:
165. Die provisorische Marktabgrenzung - abschliessend) abgegrenzten Markten fur S starke Marktstellung innehaben, weil SAV-A substituierbar sind. Daher geht das Sekretai hersteller als hoch einzustufen sind. Vor die bezüglich der SAV-Systeme der Uhrenherst verknupfen, als erfullt betrachtet werden.
B.3.2.4 Keine Unerheblichkeit aufgrund |
166. Die Abreden der Uhrenhersteller, die könnten (einzeln betrachtet) nach der Praxis nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung rede beteiligtes Unternehmen auf einem vo Marktanteil von 15 % überschreitet. Entspre« abgrenzung (vgl. Rz 152 ff.) geht das davor überschritten zu betrachten ist. Eine Unerh wahrscheinlich. Dies wird zusätzlich durch d Mehrheit der hier interessierenden Uhrenhe tem organisiert hat. Es kann somit unabhär liegen kumulativer Auswirkungen mehrerer, ler Vertriebsnetze ausgegangen werden. De Marktanteilsschwelle von 15 % auf 5 % hera Unerheblichkeit aufgrund der Marktanteilssc
nsumenten die Uhren erst dann für eine Revision einen Schaden erlitten hat. Dies deutet darauf
*n die Kosten für SAV-Dienstleistungen beim
2r Reparatur-/Revisionsfall zum Zeitpunkt des heinlich wahrgenommen wird. Das Sekretariat
> nach Segmentierung des Uhrenmarkts, die Syste. Ein Weiterverfolgen dieser Frage drängt sich punkt und im Rahmen dieser Vorabklärung nicht ff.) keinen Einfluss hat.
ynsstand geht das Sekretariat in dieser Vorabklä- Jungen aus:
ıng des Uhrenmarktes nach Preisklassen ge- Sroup Lieferstopp angewendeten (nicht ab- ıgehen.
rkten für SAV bzw. Ersatzteile auszugehen. iabhangigkeit
auszugehen und zteile auszugehen.
ment
fuhrt dazu, dass die Uhrenhersteller in den (nicht AV oder fur Ersatzteile bereits deshalb eine rbeiten oder Ersatzteile nur in begrenztem Mass riat davon aus, dass die Marktanteile der Uhrensem Hintergrund kann die Erheblichkeitsschwelle eller, die den Verkauf von Uhren mit dem SAV
der Marktanteile
den Verkauf von Uhren mit dem SAV verknüpfen,
; der WEKO (Ziff. 13 Abs. 1 VertBek) in der Regel des Wettbewerbs führen, sofern kein an der Abn der Abrede betroffenen relevanten Markt einen hend der oben dargelegten provisorischen Markt- | aus, dass die Marktanteilsschwelle von 15 % als eblichkeit aufgrund der Marktanteile ist daher unen Umstand untermauert, dass die überwiegende rsteller den SAV in einem selektiven Vertriebssysgig von den individuellen Marktanteilen vom Vorgleichartiger nebeneinander bestehender vertikar WEKO-Praxis zu Folge bedeutet dies, dass die bgesetzt wird (Ziff. 13 Abs. 2 VertBek), sodass die ‚hwelle (noch) unwahrscheinlich(er) scheint.
B.3.2.5 Keine Rechtfertigung ohne Einze
167. Wiederum ausgehend von der provis Abreden derjenigen Uhrenhersteller, die de auch die Frage der Rechtfertigung aus Grür prüfung i.S.v. Art. 16 Abs. 2 VertBek vernei Regel ohne Einzelfallprüfung als gerechtfer Marktanteil von über 30 % aufweisen (Ziff. 1 Frage, wenn keine Abrede nach Ziff. 12 Abs ren kumulativ auf den Markt auswirkt, vorlie ist aus denselben Gründen wie bei der Uner chende Schwelle für eine Rechtfertigung oh ten. Nach Ansicht des Sekretariats ist es d ohne Einzelfallprüfung in Betracht käme.
B.3.2.6 Vorliegen von erheblichen Wettb
168. In Bezug auf die Wettbewerbsabrede Uhren mit dem SAV verknüpfen, ist es auf Sekretariats wahrscheinlich, dass vom Vorl 5 Abs. 1 KG auszugehen ist. Dieser Konklu gegangen ist — die Annahme eigenständiger Grunde, da diesfalls in quantitativer Hinsicht Erheblichkeitsschwelle angesichts der quan als erreicht zu betrachten wäre. Zudem komı anteile, noch eine Rechtfertigung ohne Einz Frage nach der Rechtfertigung aus Gründer
B.3.2.7 Rechtfertigung aus Gründen der Art. 5 Abs. 2 KG
169. Liegt eine den Wettbewerb erheblicl diese gerechtfertigt ist. Dies ist möglich, we von Art. 5 Abs. 2 KG gesteigert wird. Di Gründe ist den Wettbewerbsbehörden verw ausnahmsweise Zulassung einer an sich kz gen, sind einzig vom Bundesrat zu beurteile Art. 5 Abs. 2 KG durch Gründe der wirtscha
a) notwendig sind, um die Herstellungs- oc duktionsverfahren zu verbessern, die F oder beruflichem Wissen zu fördern ode
b) den beteiligten Unternehmen in keinen werb zu beseitigen.
170. Wie bereits dargelegt wurde (vgl. Rz die den Verkauf von Uhren mit dem SAV v triebssysteme für den SAV dazu dienten, c sicherzustellen bzw. der Kundin und Dienstleistungen anzubieten bzw. diese zu g Argument vorgetragen, dass mit dem selekti werden könne.
Ifallprüfung
sorischen Marktabgrenzung kann in Bezug auf die 2n Verkauf von Uhren mit dem SAV verknüpfen, iden der wirtschaftlichen Effizienz ohne Einzelfallnt werden. Für die WEKO gelten Abreden in der tigt, wenn weder Anbieter noch Abnehmer einen 6 Abs. 2 VertBek) Dies kommt jedoch nur dann in . 2 VertBek oder keine Abrede, die sich mit andegt. Aufgrund der provisorischen Marktabgrenzung heblichkeit aufgrund der Marktanteile die entsprene Einzelfallprüfung als überschritten zu betrachaher unwahrscheinlich, dass eine Rechtfertigung
ewerbsabreden i.S.v. Art. 5 Abs. 1 KG
n derjenigen Uhrenhersteller, die den Verkauf von grund des Vorstehenden nach Einschätzung des legen erheblicher Wettbewerbsabreden i.S.v. Art. sion liegt — wovon auch die EU-Kommission aus- "Märkte für hersteller-/markenabhängigen SAV zu selbst bei geringfügigem qualitativem Gewicht die titativen Elemente (Marktstellung Uhrenhersteller) nt weder eine Unerheblichkeit aufgrund der Marktelfallprufung in Betracht, sodass sich alsdann die 1 der wirtschaftlichen Effizienz stellt.
wirtschaftlichen Effizienz i.S.v.
1 beeinträchtigende Abrede vor, ist zu prüfen, ob nn durch sie die wirtschaftliche Effizienz im Sinne > Berücksichtigung anderer, nicht-ökonomischer ehrt - allfällige Öffentliche Interessen, die für eine artellrechtlich unzulässigen Abrede sprechen mönn (Art. 8 KG). Wettbewerbsabreden sind gemäss ftlichen Effizienz gerechtfertigt, wenn sie:
ler Vertriebskosten zu senken, Produkte oder Pro- ‘orschung oder die Verbreitung von technischem 2r um Ressourcen rationeller zu nutzen; und
1 Fall Möglichkeiten eröffnen, wirksamen Wettbe-
135), argumentierten diejenigen Uhrenhersteller, erknüpfen, auch damit, dass ihre selektiven Verlie Qualität der entsprechenden Dienstleistungen dem Kunden qualitativ hochstehende SAVewährleisten. Daneben wurde vereinzelt auch das ven Vertrieb die Fälschungsbekämpfung verstärkt
171. [...] hielt fest, dass angesichts der Kc sache, dass diese aus Teilen, die einer spez mengesetzt seien, ausschliesslich von [...] der Lage seien, einen qualitativen Minimals [-..]-Uhren zu garantieren.
172. [...]führte aus, dass eine Ausbildung so guten Qualität wie die Uhren selbst zu er
173. [...] erläuterte, dass sie Prestigeuhre stellen würde. Aus diesem Grund müssten mit höherem Qualitätsstandard angeboten v
174. Hält man sich diese Argumente vor A nicht abwegig zu sein, dass die selektiven V kauf von Uhren mit dem SAV verknüpfen, fi (SAV-Dienstleistungen) bzw. Produktionsve auf einem bestimmten (hohen) Niveau auf Uhrenhersteller den Umstand rechtfertigen | SAV der Verkauf von Uhren vorausgesetz! nicht (abschliessend) beurteilt werden.
B.3.2.8 Verfahren der EU-Kommission
175. Vergleichend zur Einschätzung des : Erkenntnisse der EU-Kommission herangez Kommission zu den Schlüssen, dass
e die Wahrscheinlichkeit, das Vorlieg haltensweise zwischen den Uhrent
e die Gruppenfreistellungsverordnun: Markte fur Reparatur- und Wartung würden, wobei diese grundsätzlich seien, und die Uhrenhersteller in di 30 % halten würden, ?”
e die selektiven Vertriebssysteme de tativen Kriterien zu basieren scheir festgelegt sind und unterschiedslos scheinlich sei, dass diese Systeme
e die Verpflichtung, welche die Uhrer gen, nämlich die Ersatzteile nicht a Verstoss gegen Art. 101 AEUV dar
B.3.2.9 Zwischenfazit
176. Das Sekretariat geht gestützt auf Vo sämtlicher Uhrenhersteller als vertikale Wet qualifiziert werden können. Die Abreden deı
56 Vgl. EU-Rückweisungsentscheid (Fn 24), Rz ‘
57 Vgl. EU-Rückweisungsentscheid (Fn 24), Rz ‘
58 Vgl. EU-Rückweisungsentscheid (Fn 24), Rz ° 5° Vgl. EU-Rückweisungsentscheid (Fn 24), Rz °
ymplexitat ihrer mechanischen Uhren und der Tatifischen Architektur von [...] entstammten, zusamausgebildete Uhrmacherinnen und Uhrmacher in tandard für die Revision und die Reparaturen von
nötig sei, um einen «service apr&s-vente» in einer bringen.
n mit einer quasi unbegrenzten Lebensdauer hersie sicherstellen, dass ein «service apres-vente» verde.
ugen, so scheint es nach Ansicht des Sekretariats ertriebssysteme der Uhrenhersteller, die den Verir den SAV notwendig sein könnten, die Produkte rfahren zu verbessern resp. die Qualität des SAV recht zu erhalten. Offen ist, ob und wie besagte <Onnten bzw. würden, dass für die Zulassung zum | wird. Diese Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt
Sekretariats werden nachstehend die wichtigsten ogen. In Bezug auf Art. 101 AEUV kam die EUen einer Vereinbarung oder abgestimmten Verlerstellern zu beweisen, begrenzt sei,”
J nicht anwendbar sei, da mehrere getrennte sdienstleistungen sowie für Ersatzteile bestehen auf eine bestimmte Uhrenmarke beschränkt esen Märkten wohl einen Marktanteil von über
r Uhrenhersteller im Bereich Reparatur auf qualien, die objektiv, verhältnismässig und einheitlich ‚ angewandt werden, weshalb es nicht wahrunter Art. 101 AEUV fallen würden, °®
ihersteller den autorisierten Werkstätten auferlen unabhängige Werkstätten zu verkaufen, keinen stelle (Art. 4 Bst. b, dritter Spiegelstrich GVO).
stehendes davon aus, dass die SAV-Systeme tbewerbsabreden Uber den selektiven Vertrieb jenigen Uhrenhersteller, die den Verkauf nicht
138 ff. 147 ff. 153 ff. 171 ff.
mit dem SAV verknüpfen, können als rein q' was der WEKO-Praxis zu Folge deren Uner dings einschrankend anzubringen, dass die Erkenntnis fusst, dass keine Hinweise auf d werbsabreden i.S.v. Art. 5 Abs. 4 KG bestel lichkeit aufgrund eines rein qualitativen Sele
177. Die Wettbewerbsabreden derjenigen mit dem SAV verknüpfen, können aufgrund erheblich beeinträchtigend i.S.v. Art. 5 Abs. die Unerheblichkeit aufgrund der Marktantei fung als wahrscheinlich einzustufen. Nicht a Rechtfertigung aus Gründen der wirtschaftli diese Frage ist derzeit offen und ware im Rz fahrens zu klaren.
178. Wie einleitend zu diesem Abschnitt e tariats denkbar, dass die SAV-Systeme der missbrauchliche Verhaltensweisen marktbel könnten. Zurückzuführen ist diese Uberlegu Marktabgrenzung, die dazu führt, dass wenı ten für den SAV sowie Ersatzteile für Uhren sehr begrenztem Mass möglich ist, was bed Marktstellung zukommt. Ob die Uhrenherste gegebenenfalls ihre SAV-Systeme missbrat im Folgenden eingegangen.
B.4A Unzulässige Verhaltensweis Unternehmen i.S.v. Art .7 Ki
B.4.1 Marktbeherrschende Stellung
179. Gemäss Art. 4 Abs. 2 KG gelten als mehrere Unternehmen, die auf einem Markt sich von anderen Marktteilnehmen (Mitbewe chem Umfang unabhängig zu verhalten. Da ergibt sich aus der Kombination mehrerer F nehmensstruktur, die Verhaltens- und Wirks gen Marktzutrittsschranken betreffen und di weise entscheidend wären.°° Gemäss dem starkes Indiz für eine marktbeherrschende ¢ läufig, dass kein wirksamer Wettbewerb bzv bestehen."
180. Geht man von der oben dargelegten von eigenständigen Märkten für hersteller-/r nur die Uhrenhersteller selbst sowie von die SAV-Dienstleistungen anbieten können. Alte SAV zugelassen sind) wären kaum vorhand
60 EVELYNE CLERC/PRANVERA KELLEZI, in: Comme vet (Hrsg.), 2011, Art. 4 KG N 131. 61 BGE 130 II 459, E. 5.7.2.
Ualitativer Selektivvertrieb betrachtet werden, heblichkeit bedeutet. Diesbezüglich gilt es allereben genannte Einschätzung auf der aktuellen as Vorliegen von unzulässigen vertikalen Wettberen. Würden solche vorliegen, wäre die Unerhebktivvertriebs hinfällig.
| Uhrenhersteller, welche den Verkauf von Uhren der starken Marktstellung als den Wettbewerb
1 KG qualifiziert werden. Diesbezüglich ist weder le, noch eine Rechtfertigung ohne Einzelfallprüusgeschlossen ist für das Sekretariat, dass eine chen Effizienz i.S.v. Art. 5 Abs. 2 KG möglich ist, ıhmen eines zu eröffnenden Untersuchungsverrwähnt wurde, wäre es nach Ansicht des Sekre- Uhrenhersteller aus kartellrechtlicher Sicht als herrschender Unternehmen betrachtet werden ng auf die hier vorgenommene provisorische
1 von eigenständigen, markenabhängigen Märkausgegangen wird, eine Substituierbarkeit nur in eutet, dass den Uhrenherstellern eine erhebliche ler als marktbeherrschend einzustufen sind und ıchlich sein könnten i.S.v. Art. 7 KG, darauf wird
sen marktbeherrschender ev, J f
marktbeherrschende Unternehmen einzelne oder ‚als Anbieter oder Nachfrager in der Lage sind, srbern, Anbietern oder Nachfragern) in wesentlis Vorliegen einer marktbeherrschenden Stellung aktoren, die namentlich die Markt- und die Unteramkeitskriterien sowie das Bestehen von allfälli- © für sich alleine genommen nicht notwendiger- Bundesgericht ist ein hoher Marktanteil ein stellung, aber dies allein bedeutet nicht zwangs- Vv. keine gleichwertigen Ausweichmoglichkeiten
provisorischen Marktabgrenzung (vgl. Rz 152 ff.) narkenabhängigen SAV aus, bedeutet dies, dass sen zugelassene Wiederverkäufer /Reparateure
»rnative Anbieter für SAV-Arbeiten (die nicht zum en, da Ersatzteile für Revisionen, Reparaturen
=ntaire Romand, Droit de la concurrence, Tercier/Bo- oder andere Arbeiten im Wesentlichen mark cherinnen und Uhrmacher nicht bezogen we rauf hin, dass die Uhrenhersteller über eine wie Ersatzteile verfügen. Dies umso mehr, : entscheiden können, welche Uhrmacherinn lassen werden und damit, an wen für den S. Vorliegen einer marktbeherrschenden Stellt kann somit nicht ausgeschlossen werden. F die Frage, ob die SAV-Systeme der Uhrenh 1.S.v. Art. 7 KG qualifiziert werden könnten.
B.4.2 Missbrauchliche Verhaltensweis
181. Gemäss der Generalklausel von Art. Unternehmen unzulässig, wenn sie durch dı dere Unternehmen in der Aufnahme oder At Marktgegenseite benachteiligen. Es kann zv und einem sog. Benachteiligungs- bzw. Aus Eine klare Zuordnung ist nicht in allen Faller herrschenden Unternehmen zugleich behin«
182. In Art. 7 Abs. 2 KG hat der Gesetzge tensweisen aufgestellt, die das Verbot von / sieren soll.°° Die Tatbestände von Art. 7 Ab: lässige Verhaltensweise; es müssen vielme Art. 7 Abs. 1 KG erfüllt sein, damit ein Misst
183. Wie es das Bundesgericht im Fall «F anhand eines dualen Prüfungsmusters zu e Missbrauch vorliegt: In einem ersten Schritt Art. 7 Abs. 2 KG eine Behinderung bzw. Bel einem zweiten Schritt sind mögliche Rechtfe reasons) zu prüfen.
184. In Frage könnten bezüglich der SAV missbräuchliche Verhaltensweisen kommen schäftsbeziehungen (Art. 7 Abs. 2 lit. a KG). cherinnen und Uhrmacher, die nicht zum S/ sind, könnte als Verweigerung von Geschäf SAV-Systeme könnten dazu führen, dass ur Bereich SAV behindert werden.
185. In diesem Zusammenhang gilt es da ihre selektiven Vertriebssysteme mit der Sic Wie das Sekretariat vorstehend im Kontext | lektivvertrieb aufgezeigt hat, kann davon au Uhrenhersteller, die den Verkauf von Uhren
62 RPW 2010/1, 166 Rz 322, Preispolitik Swissc groupe SA et al./WEKO.
63 Vgl. RPW 2012/3, 467 Rz 71, Erdgas Zentrals
64 Vgl. Botschaft KG 1995, BBI 1995 | 468, 570; Surf“.
65 Vgl. EU-Rückweisungsentscheid (Fn 24), Rz ‘
enspezifisch sind und von unabhängigen Uhrma- ’rden können. Bereits dieser Umstand deutet dastarke Stellung auf den Märkten für den SAV so- Is die Uhrenhersteller alleine darüber
an und Uhrmacher zu ihren SAV-Systemen zuge- AV erforderlich Ersatzteile geliefert werden. Das ing der hier interessierenden Uhrenhersteller olglich stellt sich nach Ansicht des Sekretariats ersteller als missbräuchliche Verhaltensweisen
en marktbeherrschender Unternehmen
7 Abs. 1 KG verhalten sich marktbeherrschende an Missbrauch ihrer Stellung auf dem Markt an- ısübung des Wettbewerbs behindern oder die vischen einem sog. Behinderungsmissbrauch beutungsmissbrauch unterschieden werden.
ı möglich, da Geschäftspraktiken von marktbe- Jernd und ausbeutend sein können.
ber eine nicht abschliessende Liste von Verhal- \rt. 7 Abs. 1 KG veranschaulichen bzw. konkreti- 5. 2 KG indizieren jedoch nicht per se eine unzuhr immer die Kriterien der Generalklausel von rauch vorliegt.°*
ubligroupe»® festgehalten hat, ist im Einzelfall ruieren, ob ein unzulässiges Verhalten bzw. ein ist zu prüfen, ob eine Verhaltensweise nach achteiligung i.S.v. Art. 7 Abs. 1 KG darstellt. In rtigungsgründe (sog. legitimate business
-Systeme der Uhrenhersteller verschiedene
, so namentlich die Verweigerung von Ge-
Die Nicht-Lieferung von Ersatzteilen an Uhrma- \V-System eines Uhrenherstellers zugelassen tsbeziehungen betrachtet werden. Die abhängige Uhrmacherinnen und Uhrmacher im
rauf hinzuweisen, dass sämtliche Uhrenhersteller herstellung der Qualität des SAV begründeten. mit der Unerheblichkeit von rein qualitativem Sesgegangen werden, dass die SAV-Systeme der nicht mit dem SAV verknüpfen, die Voraussetom ADSL; vgl. auch BGE 139 | 72, E. 10.1.1, Publichweiz AG; Botschaft KG 1995, BBI 1995 | 468, 570. RPW 2004/2, 368 Rz 57 Produktebündel „Talk &
109 ff.
zungen von Ziff. 14 VertBek erfüllen und de abreden einzustufen sind. Für das Sekretari selben Argument allfällige missbräuchliche \ rechtfertigt sein könnten. Ähnlich argumenti kam, dass es nicht auszuschliessen sei, das Rechtfertigungsgründe (u.a. in Bezug auf di Verstoss gegen Art. 102 AEUV sachlich rec daher als wahrscheinlich, dass die SAV-Sys kauf von Uhren nicht mit dem SAV verknüpf
186. Wie bei der Frage des Vorliegens vo SAV-Systeme derjenigen Uhrenhersteller, d fen, die Frage, ob und wie die Verknüpfung rechtfertigbar wäre bzw. gerechtfertigt würd: Abschnitt die wesentlichen Punkte der EU-k
B.4.3 Verfahren der EU-Kommission
187. In Bezug auf den möglichen Missbra EU-Kommission zum Schluss, dass
e in diesem Fall kein Szenario vorliege, ir men versuche, sich einen nachgelagert ten, indem es verweigere, seinen Wettk nachbarten Markt einen notwendigen Ir Referenz vorgebrachten Fallen);°
e die Tatsache, dass Uhrenhersteller sict Werkstätten fortzusetzen, alleine nicht ¢ schenden Stellung zu beweisen, da We nichtautorisierten Werkstätten, sondern unabhängigen) Werkstätten stattfinde, : systeme der Hersteller bestimmte (qual
e die Weigerung, die unabhängigen Werk sei mit der Einführung der selektiven Ve die Uhrenhersteller Rechtfertigungsgrüi sen sei, dass diese sachlich gerechtfer! nen Verstoss gegen Art. 102 AEUV zu 1
B.4.4 Zwischenfazit
188. Aus den vorstehend genannten Grür lich, dass die SAV-Systeme derjenigen Uhre dem SAV verknüpfen, als sachlich gerechtfe SAV-Systeme als rein qualitativer Selektivve tigen gilt es auch, dass die EU-Kommission tiven Vertriebssystemen um rein qualitative Art. 102 AEUV ausgeht, die Wahrscheinlich ser Entscheid wurde vom EuG gestützt, die Klage des CEAHR wurde vollumfänglich ab:
67 Vgl. EU-Rückweisungsentscheid (Fn 24), Rz ‘
68 Vgl. EU-Rückweisungsentscheid (Fn 24), Rz ‘
mentsprechend als unerhebliche Wettbewerbsat stellt sich daher die Frage, ob nicht mit dem- Verhaltensweisen i.S.v. Art. 7 KG sachlich geerte auch die EU-Kommission, die zum Schluss 3S die von den Uhrenherstellern vorgetragenen e selektiven Vertriebssysteme) einen möglichen htfertigen könnten. Das Sekretariat erachtet es teme derjenigen Uhrenhersteller, die den Veren, sachlich gerechtfertigt sein könnten.
n Wettbewerbsabreden stellt sich bezüglich der ie den Verkauf von Uhren mit dem SAV verknüpdes Verkaufs von Uhren mit dem SAV sachlich e. Zur Veranschaulichung werden im folgenden commission zu Art. 102 AEUV widergegeben.
uch einer marktbeherrschenden Stellung kam die
1 welchem ein marktbeherrschendes Unternehen oder benachbarten Markt alleine vorzubehal- ‚ewerbern in diesem nachgelagerten oder beput zu liefern (wie in den von der CEAHR als
| weigern, die Belieferung von unabhängigen yenuge, um einen Missbrauch einer marktbeherrttbewerb nicht nur zwischen autorisierten und zwischen den autorisierten (von den Herstellern zumindest solange als die selektiven Vertriebsitative) Kriterien erfüllen” und
stätten mit Ersatzteilen zu beliefern, verbunden rtriebssysteme im Bereich Reparatur, für welche ide vorgebracht hätten, und nicht auszuschliesigt seien, ® weshalb es unwahrscheinlich sei, eifinden.
iden erachtet es das Sekretariat als wahrscheinsnhersteller, die den Verkauf von Uhren nicht mit rtigt betrachtet werden könnten. Dies, weil die rtrieb betrachtet werden können. Zu berücksichin ihrem Entscheid (weil es sich bei den selekhandeln könnte) nicht von einem Verstoss gegen keit eines solchen als gering einzustufen sei. Dieentsprechende, vom 7. Oktober 2014 erhobene gewiesen. Wie bei den Wettbewerbsabreden ist
117 ff. 130 ff.
hinsichtlich der SAV-Systeme der Uhrenher verknüpfen, offen, ob die entsprechenden S Eine sachliche Rechtfertigung scheint zwar das Sekretariat jedoch, ob und wie die Vora bringung von SAV-Dienstleistung erforderlic nicht beurteilt werden; dies ware im Rahme: zu klären.
C Erkenntnisse
189. Das Sekretariat kommt in der vorlieg nissen:
e Die SAV-Systeme der im Rahmen diese nen als vertikale Wettbewerbsabreden i qualifiziert werden. Die Wettbewerbsabr litativer Selektivvertrieb betrachtet und f sagte gilt jedoch nicht für diejenigen Ut dem SAV verknüpft haben; bei die Art. 5 Abs. 1 KG auszugehen. Offen is heblichen Wettbewerbsabreden aus Art. 5 Abs. 2 KG rechtfertigen könnten.
e Das Sekretariat erachtet es als nicht ur provisorisch abgegrenzten, eigenstänc Dienstleistungen und Ersatzteile als m: Art. 4 Abs. 2 KG. Die SAV-Systeme der haltensweisen i.S.v. Art. 7 KG betracht schäftsbeziehungen i.S.v. Art. 7 Abs. 2 welche den Verkauf von Uhren nicht mit wahrscheinlich ein, dass allfällige, von Verhaltensweisen sachlich gerechtfertic tativem Selektivvertrieb ausgegangen \ derjenigen Uhrenhersteller, die den Ver sen ist offen, ob und inwiefern die Ver sachlich gerechtfertigt werden könnte.
190. Die zentrale Frage, die sich für das ¢ tersuchungsverfahrens gestützt auf die Erke Dabei wäre im Wesentlichen die Frage zu k Uhren mit dem SAV verknüpfen, ihre SAVenz bzw. sachlich rechtfertigen könnten. Au sprechen für das Sekretariat die folgenden (
e Die sich in casu stellenden (zentral EU-Kommission bereits beurteilt und d stützt. Hervorzuheben ist dabei, dass dieser Vorabklärung beleuchtet wurden von der EU-Kommission beurteilt wurde Vorabklärung in den wesentlichen Pun die EU-Kommission in ihrem Verfahreı würde daher dem Entscheid der EU-Ko Vorabklärung keine Schweiz-spezifisch gefördert hat.
steller, die den Verkauf von Uhren mit dem SAV AV-Systeme sachlich gerechtfertigt sein könnten. grundsätzlich nicht ausgeschlossen, offen ist für ussetzung des Verkaufs von Uhren für die Erh ist. Diese Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt
1 eines zu eröffnenden Untersuchungsverfahrens
enden Vorabklärung zu den folgenden Erkenntsr Vorabklärung betrachteten Uhrenhersteller kön- .S.v. Art. 4 Abs. 1 KG über den selektiven Vertrieb eden können nach der WEKO-Praxis als rein quaolglich als unerheblich eingestuft werden. Das Ge- ırenhersteller, welche den Verkauf von Uhren mit sen ist von der Erheblichkeit im Sinne von t, ob die entsprechenden Uhrenhersteller die er-
Gründen der wirtschaftlichen Effizienz i.S.v.
wahrscheinlich, dass die Uhrenhersteller auf den ligen und markenabhängigen Märkten für SAVirktbeherrschend eingestuft werden können i.S.v. Uhrenhersteller könnten als missbräuchliche Ver- et werden, namentlich als Verweigerung von Gelit. a KG. Hinsichtlich derjenigen Uhrenhersteller, dem SAV verknüpfen, stuft es das Sekretariat als Jen SAV-Systemen ausgehende missbräuchliche jt sein könnten, da vom Vorliegen von rein qualiverden kann. Dies gilt nicht für die SAV-Systeme kauf von Uhren mit dem SAV verknüpfen. Bei dieknüpfung des Verkaufs von Uhren mit dem SAV
sekretariat stellt, ist, ob die Eröffnung eines Unnntnisse dieser Vorabklärung angezeigt ware. lären, ob Uhrenhersteller, die den Verkauf von ;ysteme aus Gründen der wirtschaftlichen Effizifgrund der Umstände des vorliegenden Falles sründe gegen die Eröffnung einer Untersuchung:
en) kartellrechtlichen Fragen wurden von der er entsprechende Entscheid wurde vom EuG gees sich bei den SAV-Systemen, die im Rahmen , im Wesentlichen um dieselben handelt, die auch n. Das Sekretariat ist im Rahmen der vorliegenden Kten zu denselben Erkenntnissen gekommen wie 1. Die Eröffnung eines Untersuchungsverfahrens mmission zuwiderlaufen, und dies, obschon diese en Unterschiede in Bezug auf den SAV zu Tage