Portée: Le traitement de cette décision par les juridictions ultérieures n’a pas été analysé.

Entscheid vom 15.07.2026 / VZ.2025.25

Rubrum

Publ.-Nr: 00.102.379

Stelle: Bezirksgericht Baden

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 02.09.2026

Entscheid vom 15.07.2026 / VZ.2025.25

Besetzung: Gerichtspräsidentin Eckert Arbeitsrichter Achermann Arbeitsrichter Arifaj Arbeitsrichterin Kehrli Arbeitsrichterin Zizzo Gerichtsschreiber Hüsler

Klägerin: Zentrale Paritätische Berufskommission des Maler- und Gipsergewerbes, Postfach, 8021 Zürich 1 vertreten durch Peter Baeriswyl, Rechtsanwalt, Hegnaustrasse 3, 8602 Wangen b. Dübendorf

Beklagte: ARSLANI AG in Liq., Pfadackerstrasse 9, 8957 Spreitenbach

Gegenstand: Vereinfachtes Verfahren betreffend Forderung aus Arbeitsvertrag

Dispositiv

1. In Gutheissung der Klage wird die Beklagte verpflichtet, zugunsten der Klägerin die Kaution in der Höhe von CHF 10'000.00 – entweder in bar oder durch eine unwiderrufliche Garantie einer Bank oder einer Versicherung – zu erbringen sowie der Klägerin total Fr. 5'150.00 zu bezahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. In der Betreibung Nr. 191032 des Betreibungsamtes Spreitenbach-Killwangen (Zahlungsbefehl vom 3. Oktober 2024) wird der Rechtsvorschlag im Umfang von Fr. 5'150.00 aufgehoben.

3. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.

Nach rechtskräfgiger Erledigung wird dieser Entscheid der unbekannt abwesenden Beklagten hiermit öffentlich zugestellt.

Bezirksgericht Baden Präsidium 2 des Arbeitsgerichts