Verfügung vom 6. Juli 2026 und Vorladung
Rubrum
Publ.-Nr: 00.099.081
Stelle: Bezirksgericht Laufenburg
Rubrik: Gerichte / Gerichtliche Vorladungen
Veröffentlicht: 08.07.2026
Verfügung vom 6. Juli 2026 und Vorladung
Klägerin: Filloretta Selimi, geboren am 13. September 1993, von Kosovo, Hauptstrasse 47, 5027 Herznach, vertreten durch MLaw Deborah Götsch, Rechtsanwältin, Hauptstrasse 45, Postfach 111, 5070 Frick
Beklagter: Shkëmbin Selimi, geboren am 18. Mai 1991, von Kosovo, derzeitige Wohnadresse unbekannt
Gegenstand: Verfahren betreffend Ehescheidung gemäss Art. 114 ZGB
Dispositiv
1. Die Parteien werden zu einer Einigungsverhandlung vorgeladen.
2. Die Klägerin hat an die Verhandlung alle Dokumente, die sie zur Edition offengelegt, aber noch nicht eingereicht hat, mitzubringen.
3. Die Vorladung zur Einigungsverhandlung wird für den Beklagten publiziert.
4. Erscheint der Beklagte nicht zur Verhandlung oder ist keine Einigung möglich, hat die Klägerin die unbegründete Klage am Schluss der Einigungsverhandlung mündlich kurz zu begründen.
Der Beklagte Shkëmbin Selimi, geboren am 18. Mai 1991, von Kosovo, derzeitige Wohnadresse unbekannt, wird zur Einigungsverhandlung vorgeladen vor dem Präsidium des Familiengerichts Laufenburg, Bezirksgericht, Gerichtsgasse 85, 5080 Laufenburg. Datum/Zeit: Dienstag, 18. August 2026, 11:30 Uhr. Vor dem Gerichtsgebäude stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Es sind die öffentlichen Parkmöglichkeiten auf der "Burgmatt" (Burgmattstrasse) zu benutzen.
Erscheinungspflicht Wer verhindert ist, einer Vorladung Folge zu leisten, hat dies dem Gericht unverzüglich mitzuteilen. Die Verhinderung ist schriftlich zu begründen und soweit möglich zu belegen. Säumnisfolgen Der nicht oder zu spät erschienenen Person können die durch die Säumnis verursachten Prozesskosten auferlegt werden (Art. 108 ZPO).
Bezirksgericht Laufenburg, Präsidium des Familiengerichts