Entscheid vom 26. August 2026, SZ.2026.92
Rubrum
Publ.-Nr: 00.102.203
Stelle: Bezirksgericht Zofingen
Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse
Veröffentlicht: 01.09.2026
Entscheid vom 26. August 2026, SZ.2026.92
Entscheid vom 26. August 2026
Besetzung: Gerichtspräsident T. Meier Gerichtsschreiberin M. Schnyder Betroffene: Thielmann-Rotel International GmbH, Oltnerstrasse 93, 4663 Aarburg
Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel
Dispositiv
1. Das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben.
2. Die reduzierte Entscheidgebühr von pauschal Fr. 500.00 wird der Betroffenen auferlegt.
3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.
Rechtsmittelbelehrung
Rechtsmittelbelehrung (Art. 110 i.V.m. Art. 319 ff. ZPO)
Die Parteien können innert 10 Tagen seit Zustellung dieses Dispositivs beim Präsidenten des Bezirksgerichts Zofingen mit schriftlicher Eingabe eine schriftliche Begründung verlangen. Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
Bezirksgericht Zofingen Präsidium 1 des Zivilgerichts