Kurzwegleitung Steuererklärung 2024 17.01.2025

Kurzübersicht Wegleitung 2024 (für Staats-, Bezirks- und Gemeindesteuern) Geldspielgewinne Pauschalabzug von Einsatzkosten für steuerbare Gewinne aus max. Fr. 5’000 Geldspielen 5 % pro steuerbaren Gewinn (aus Swisslotto, Toto,

Lotterien, etc.) Einsatzkosten für Online-Teilnahme an Spielbankenspielen max. Fr. 25’000 Liegenschaften Selbstnutzungsabzug für am Wohnsitz dauernd selbstbewohntes Wohneigentum 30 % des Brutto-Eigenmietwerts Pauschalabzug Unterhalt Liegenschaften im Privatvermögen 20 % des Bruttomietertrags Berufskosten Bei Benützung eines Fahrrades oder Kleinmotorrades bis Fr. 700 unselbständig (Kontrollschild mit gelbem Grund) erwerbender bei Benützung eines privaten Motorfahrzeuges (begründete Fälle) Personen für Motorräder: Fr. 0.40 pro Fahrkilometer für Autos Ansätze abgestuft nach jährlicher Fahrleistung bis 7’500 km Fr. 0.70 pro Fahrkilometer bis 12’500 km Fr. 0.62 pro Fahrkilometer bis 17’500 km Fr. 0.56 pro Fahrkilometer bis 22’500 km Fr. 0.50 pro Fahrkilometer bis 27’500 km Fr. 0.45 pro Fahrkilometer bis 32’500 km Fr. 0.41 pro Fahrkilometer über 32’500 km Fr. 0.38 pro Fahrkilometer bei 100%-Tätigkeit in der Regel für max. 230 Arbeitstage Mehrkosten Abzug Verpflegungsmehrkosten bei unzumutbarer Heimkehr am für auswärtige Mittag oder bei durchgehender Schicht- und Nachtarbeit Fr. 15 pro max. Fr. 3’200 Verpflegung Tag Kantinen, Vergünstigung durch Arbeitgeber/in Fr. 7.50 pro Tag max. Fr. 1’600 Übrige Berufs­kosten Pauschalabzug Fr. 1'000.– zuzüglich 5 % des Nettolohnes min. Fr. 1’000 max. Fr. 5’000 Wochenaufenthalt Für die auswärtige Verpflegung Fr. 30.– pro Tag min. Fr. 6’400 Bei Vergünstigung durch Arbeitgeber/in Fr. 22.50 pro Tag max. Fr. 4’800 Nebenerwerb Effektive Kosten bis Fr. 800.– Nettolohn, ab Fr. 800.– Nettolohn min. Fr. 800 Pauschalabzug 20 % max. Fr. 2’400 Säule 3a Erwerbstätige Personen mit 2. Säule (Pensionskasse) min. Fr. 7’056 Erwerbstätige Personen ohne 2. Säule: 20 % des Erwerbseinkommens max. Fr. 35’280 Versicherungs­ Abzug für bezahlte Prämien und Sparzinsen prämien und Spar­ für gemeinsam besteuerte Personen max. Fr. 5’800 zinsen oder ohne Beträge an die Säulen 2 und 3 zusätzlich max. Fr. 1’000 für alleinstehende Personen max. Fr. 2’900 oder ohne Beiträge an die Säulen 2 und 3 zusätzlich max. Fr. 500 pro Kind, für das ein Kinderabzug gem. Ziffer 25.1 beansprucht werden kann, zusätzlich max. Fr. 600 Weitere Abzüge Kosten für Drittbetreuung von Kindern unter 14 Jahren, pro Kind max. Fr. 18’000 Mitgliederbeiträge und Parteispenden max. Fr. 10’000 Berufsorientierte Aus- und Weiterbildung pro Person max. Fr. 12’000 Behinderungs­ Gehörlose oder Nierenkranke, die sich einer Dialyse unterziehen bedingte Kosten müssen (pauschal) Fr. 2’500 Bezüger einer Hilflosenentschädigung leichten Grades Fr. 2’500 Bezüger einer Hilflosenentschädigung mittleren Grades Fr. 5’000 Bezüger einer Hilflosenentschädigung schweren Grades Fr. 7’500 Zweitverdienerabzug Für gemeinsam besteuerte Personen max. Fr. 500 Zusätzliche Abzüge Krankheits- und Unfallkosten, Selbstbehalt vom Nettoeinkommen 5 % Freiwillige Zuwendungen, Selbstbehalt Fr. 100.–, 20 % des Nettoeinkommens Sozialabzüge Für minderjährige oder in Ausbildung stehende Kinder 1. und 2. Kind Fr. 6’000 für das 3. und jedes weitere Kind Fr. 8’000 für jedes Kind in Schule oder Ausbildung mit ständigem auswärtigem Aufenthaltsort zusätzlich Fr. 8’000 Sozialabzüge für gemeinsam besteuerte Personen Fr. 100’000 Vermögen für alleinstehende Personen Fr. 50’000 zusätzlich für jedes minderjährige Kind Fr. 20’000