Genehmigung von Spesenreglementen

Departement

Kantonale

Finanzen

Steuerverwaltung

Gutenberg-Zentrum Kasernenstrasse 2 9100 Herisau Tel. +41 71 353 62 90

Genehmigung von Spesenreglementen

Unternehmen mit Sitz in

Appenzell Ausserrhoden haben die Möglichkeit, bei der

Kantonalen Steuerverwaltung

Appenzell Ausserrhoden für ihre Beschäftigten ein verbindliches Spesenreglement zu beantragen. Liegt eine

solche Genehmigung vor,

ist das Unternehmen sowohl von der

Bescheinigungspflicht (auf dem Lohnausweis)

der effektiven als auch

vom Nachweis der pauschalen Spesen

dispensiert. Die Kantonale Steuerverwaltung

Appenzell Ausserrhoden genehmigt keine Spesenreglemente für Firmen mit weniger als 5 Arbeitnehmenden. Bei kleineren Unternehmungen besteht die Möglichkeit, im Veranlagungsverfahren eine vereinfachte Pau-

schalspesenregelung mit

dem zuständigen Steuerkommissär zu

treffen.

Um genehmigt zu werden,

muss das Spesenreglement diverse Anforderungen erfüllen. Bitte reichen Sie dazu

folgende Unterlagen ein:

  • Vollständiges Spesenreglement (im Entwurf) angepasst auf die gesuchstellende Unternehmung (Beispiel unter: Schweizerische Steuerkonferenz SSK – Lohnausweise - Spesenreglemente) https://www.ssk-csi.ch/de/themen/spesen

  • Liste aller Pauschalspesenempfänger Gültig ab XX.XX.20XX

Name

Vorname Funktion

Bruttojahreslohn

geplante Pauschalspesen

AN 1

AN 1 Geschäftsführer

CHF XXX‘XXX

CHF X'XXX

AN 2

AN 2 Projektleiter

CHF XXX'XXX

CHF X'XXX

etc.

inkl. Beschreibung der Tätigkeiten der Spesenempfänger sowie Begründung, weshalb die geplanten

Pauschalspesen gerechtfertigt sein sollen.

Die Genehmigung eines Spesenreglements stellt einen für die ausserrhodischen Veranlagungsbehörden ver- bindlichen Vorbescheid dar (Art. 5 Abs. 3 BV, Art. 9 BV). Aufgrund einer interkantonalen Vereinbarung akzep- tieren auch die ausserkantonalen Steuerbehörden diesen Vorbescheid (vorausgesetzt die Pauschalspesen entsprechen den kantonalen Richtlinien). Liegt kein genehmigtes Spesenreglement vor, entscheiden die Ver- anlagungsbehörden im Einzelfall über die steuerliche Anerkennung der Spesenvergütungen.

Die Kantonale Steuerverwaltung kann nur vollständig eingereichte Gesuche behandeln. Sie behält sich zudem

vor, weitere Nachweise und Begründungen einzufordern und nur Spesenreglemente

zu genehmigen, die den

Richtlinien und Anforderungen (mit Hinweis auch auf die Anforderungen zur korrekten Erstellung der Lohnaus-

weise) entsprechen.

Ansprechpersonen:

Nadia Schoch

nadia.schoch@ar.ch

071 353 63 41

Benno Künzle (Stv.)

benno.kuenzle@ar.ch

071 353 62 68

1. Januar 2024, Seite 1/1