Genehmigung von Spesenreglementen
Departement | Kantonale | Finanzen | Steuerverwaltung |
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Genehmigung von Spesenreglementen
Unternehmen mit Sitz in | Appenzell Ausserrhoden haben die Möglichkeit, bei der | Kantonalen Steuerverwaltung | |
Appenzell Ausserrhoden für ihre Beschäftigten ein verbindliches Spesenreglement zu beantragen. Liegt eine
solche Genehmigung vor, | ist das Unternehmen sowohl von der | Bescheinigungspflicht (auf dem Lohnausweis) | |
der effektiven als auch | vom Nachweis der pauschalen Spesen | dispensiert. Die Kantonale Steuerverwaltung | |
Appenzell Ausserrhoden genehmigt keine Spesenreglemente für Firmen mit weniger als 5 Arbeitnehmenden. Bei kleineren Unternehmungen besteht die Möglichkeit, im Veranlagungsverfahren eine vereinfachte Pau-
schalspesenregelung mit | dem zuständigen Steuerkommissär zu | treffen. | |
Um genehmigt zu werden, | muss das Spesenreglement diverse Anforderungen erfüllen. Bitte reichen Sie dazu | ||
folgende Unterlagen ein: | |||
Vollständiges Spesenreglement (im Entwurf) angepasst auf die gesuchstellende Unternehmung (Beispiel unter: Schweizerische Steuerkonferenz SSK – Lohnausweise - Spesenreglemente) https://www.ssk-csi.ch/de/themen/spesen
Liste aller Pauschalspesenempfänger Gültig ab XX.XX.20XX
Name | Vorname Funktion | Bruttojahreslohn | geplante Pauschalspesen |
AN 1 | AN 1 Geschäftsführer | CHF XXX‘XXX | CHF X'XXX |
AN 2 | AN 2 Projektleiter | CHF XXX'XXX | CHF X'XXX |
etc. |
inkl. Beschreibung der Tätigkeiten der Spesenempfänger sowie Begründung, weshalb die geplanten
Pauschalspesen gerechtfertigt sein sollen.
Die Genehmigung eines Spesenreglements stellt einen für die ausserrhodischen Veranlagungsbehörden ver- bindlichen Vorbescheid dar (Art. 5 Abs. 3 BV, Art. 9 BV). Aufgrund einer interkantonalen Vereinbarung akzep- tieren auch die ausserkantonalen Steuerbehörden diesen Vorbescheid (vorausgesetzt die Pauschalspesen entsprechen den kantonalen Richtlinien). Liegt kein genehmigtes Spesenreglement vor, entscheiden die Ver- anlagungsbehörden im Einzelfall über die steuerliche Anerkennung der Spesenvergütungen.
Die Kantonale Steuerverwaltung kann nur vollständig eingereichte Gesuche behandeln. Sie behält sich zudem
vor, weitere Nachweise und Begründungen einzufordern und nur Spesenreglemente | zu genehmigen, die den | ||
Richtlinien und Anforderungen (mit Hinweis auch auf die Anforderungen zur korrekten Erstellung der Lohnaus-
weise) entsprechen.
Ansprechpersonen: | |||
Nadia Schoch | nadia.schoch@ar.ch | 071 353 63 41 | |
Benno Künzle (Stv.) | benno.kuenzle@ar.ch | 071 353 62 68 |
1. Januar 2024, Seite 1/1