632.7

Reglement über die Spezialfinanzierung Schulbauten

Der Stadtrat von Bern, gestützt auf – Artikel 86 ff. der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 19981; – Artikel 48 Absatz 1 der Gemeindeordnung der Stadt Bern vom 3. Dezember 19982, beschliesst:

Art. 1 Zweck

Die Spezialfinanzierung bezweckt die Vorfinanzierung von Investitionen zugunsten von bei Inkraftsetzung des Reglements bekannten städtischen Infrastrukturvorhaben im Bereich Schulbauten (Volksschulen, Sonderschulen, Kindergärten, Tagesschulen), die im Anhang zu diesem Reglement abschliessend festgehalten sind.

Art. 2 Einlagen

Die Spezialfinanzierung wird durch Ertragsüberschüsse der Jahresrechnung (Erfolgsrechnung) der Stadt Bern geäufnet.

Über Einlagen entscheidet der Stadtrat im Rahmen der Genehmigung der Jahresrechnung.

Die Äufnung ist beschränkt auf die Rechnungsjahre 2015 bis 2024.3

Der Gesamtbetrag der Einlagen darf die Summe von 250 000 000 Franken nicht übersteigen.4

Art. 3 Entnahmen

Die jährlichen Entnahmen beschränken sich auf die für die vorfinanzierten Anlagen oder Anlagenteile gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Abschreibungen.

Über die Entnahmen aus der Spezialfinanzierung beschliesst das für die Genehmigung des Investitionskredits zuständige Organ bei der jeweiligen Kreditvergabe.

Art. 4 Verzinsung

Die Spezialfinanzierung wird nicht verzinst.

Art. 5 Auflösung

Ein allfällig verbleibender Restsaldo der Spezialfinanzierung wird unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgegebenen Abschreibungsdauer des zuletzt realisierten Bauvorhabens gemäss Artikel 1 nach Genehmigung des Realisierungskredits durch das zuständige Organ aufgelöst.

GV; BSG 170.111

GO; SSSB 101.1

geändert gemäss Stadtratsbeschluss Nr. 2019-561 vom 14. November 2019

geändert gemäss Stadtratsbeschluss Nr. 2019-561 vom 14. November 2019

Art. 6 Inkrafttreten

Dieses Reglement tritt rückwirkend auf den 31. Dezember 2015 in Kraft.

Bern, 23. Juni 2016 NAMENS DES STADTRATS Der Präsident: Thomas Göttin Der Ratssekretär: Daniel Weber Anhang Liste der durch diese Spezialfinanzierung vorfinanzierbaren städtischen Investitionsvorhaben Anlagen und Vorhaben Instandsetzungen Volksschule und Kindergarten Hochfeld, Sanierung Umgebung Volksschule Markus, Kindergarten Tellstrasse, Gesamtsanierung inkl. Umgebung Volksschule Steckgut, Gesamtsanierung Kinderbetreuung Engehalbinsel, Ersatz für KITA/Kindergarten Aaregg Turnhalle Steigerhubel, Gesamtsanierung Volksschule und Turnhalle Enge, Gesamtsanierung inkl. Umgebung Volksschule und Turnhalle Statthalter, Gesamtsanierung inkl. Umgebung Volksschule und Turnhalle Höhe, Gesamtsanierung inkl. Umgebung Volksschule und Turnhalle Schwabgut, Gesamtsanierung inkl. Umgebung Turnhalle Altenberg, Sanierung inkl. Umgebung Kindergarten Dählhölzli, Sanierung inkl. Umgebung Volksschule und Turnhalle Bümpliz, Gesamtsanierung mit Umgebung Kindergarten Wylergut 1 & 2, Sanierung inkl. Umgebung Volksschule Matte gross/klein Gesamtsanierung Volksschule und Turnhalle Hochfeld, Gesamtsanierung Volksschule und Turnhalle Oberbottigen, Gesamtsanierung Volksschule und Turnhalle Sulgenbach, Gesamtsanierung Volksschule Tscharnergut, Gesamtsanierung Volksschule Marzili/Sulgenbach, Mehrbedarf Turnhalle Fischermätteli, Dachsanierung Instandsetzungen mit Neuinvestitionen (gemischte Projekte) Volksschule Bethlehem, Sanierung und Erweiterung inkl. Umgebung Volksschule/Basisstufe Burgfeld, Raummehrbedarf Volksschule Elfenau Pavillon, Ersatzneubau Volksschule Spitalacker, Sanierung und Erweiterung Volksschule Wyssloch, Neubau inkl. Tagesschule und Garderoben Volksschule und Turnhalle Stöckacker, Erweiterung und Gesamtsanierung inkl. Umgebung Volksschule Stalden, Ersatz und Sanierung (Laubeggstr. 21 + 23) Neuinvestitionen Heilpädagogische Sonderschule und Doppelturnhalle, Neubau inkl. Umgebung Volksschule Marzili, Erweiterungsneubau Volksschule Pestalozzi, Erweiterungsneubau Schulkreis Länggasse, Aula Neubau (Hochfeld) Kindergarten Schlossmatt, Ersatzneubau Schlossmatt/Steigerhubel, Mehrbedarf Volksschule Muesmatt, Mehrbedarf Volksschule und Doppelturnhalle Viererfeld Volksschule Goumoëns, Neubau Schul- und Sportanlage Änderungen Datum Erlass / Beschluss Geänderte Artikel Inkrafttreten / Änderung Stand ab 23. Juni 2016 Ersterlass 31. Dezember 2015 14. November 2019 SRB Nr.

2019-561 2 Abs. 3 und 4, 1. August 2020 Anhang 5