822.114
Tarif für die Direktanlieferung von Abfällen (Kehrichttarif)
Der Verwaltungsrat von Energie Wasser Bern (ewb) beschliesst, gestützt auf Artikel 34 des Reglements Energie Wasser Bern vom 15. März 20011, folgenden Tarif:
Art. 1 Kehricht und gleichartige Industrie- und Gewerbeabfälle
Der Grundpreis für die Lieferungen von Kehricht und gleichartigen Industrie- und Gewerbeabfällen beträgt
für Fahrzeuge mit Rückwärtskippvorrichtung Fr. 126.00 exkl. MWST pro t
für Fahrzeuge ohne Rückwärtskippvorrichtung Fr. 162.00 exkl. MWST pro t (Handablad) oder Sperrgut
Art. 2 Materialien, die besonderen Aufwand verursachen
Entsteht im Zusammenhang mit der Verbrennung besonderer Aufwand, wie zum Beispiel bei gemischtem oder sperrigem Material, bei speziellen umweltverträglichen Industrieabfällen oder bei VeVA-Abfällen (Verordnung vom 22. Juni 20052 über den Verkehr mit Abfällen, z.B. Spitalabfälle), kann die Geschäftsleitung Zuschläge auf den Grundtarifen nach Artikel 1 erheben. Die Geschäftsleitung führt eine Materialpreisliste.
Art. 3 Abfallabgabe und Behandlungsgebühr
Im Grundtarif ist die kantonale Abfallabgabe nicht enthalten. Sie ist zusätzlich geschuldet und wird auf der Rechnung separat ausgewiesen. Die Höhe der Abfallabgabe richtet sich nach Artikel 25 Absatz 2 des Gesetzes vom 18. Juni 20033 über die Abfälle.
Zusätzlich kann bei Privatkunden, welche keine schriftliche Vereinbarung mit der KVA aufweisen, pro Anlieferung eine Behandlungsgebühr von Fr. 20.00 verrechnet werden.
Art. 4 Entscheid über die Annahme von Abfällen
Die Betriebsleitung entscheidet über die Annahme oder die Abweisung von Lieferungen. Sonderabfälle werden nur mit ausdrücklicher Genehmigung und Überwachung durch die zuständigen Instanzen zur Verbrennung entgegengenommen.
Art. 5 Inkrafttreten
Dieser Tarif tritt auf den 1. Juli 2016 in Kraft.
ewb-Reglement (ewr); SSSB 741.1
VeVA; SR 814.610
Abfallgesetz (AbfG); BSG 822.1
822.114 Bern, 29. April 2016 FÜR DEN VERWALTUNGSRAT ENERGIE WASSER BERN Der Präsident: Franz Stampfli Der Vizepräsident: Dieter Többen Genehmigung Vom Gemeinderat genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 0683/2016 vom 10. Mai 2016. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Tarifs hebt der Gemeinderat mit dem gleichen Beschluss den bisherigen Tarif vom 25. Februar 2013 für die Direktanlieferung von Abfällen (Kehrichttarif) auf.
822.114 Änderungen Datum Erlass / Beschluss Geänderte Artikel Inkrafttreten / Änderung Stand ab 29. April 2016 Ersterlass 1. Juli 2016 3