824.11
Lärmverordnung der Stadt Bern
Der Gemeinderat der Stadt Bern, gestützt auf Artikel 2 und 3 des Lärmreglements der Stadt Bern vom 26. August 2021 1, beschliesst :
Art. 1 Zuständigkeiten
Das Polizeiinspektorat der Stadt Bern ist die zuständige Behörde, sofern nichts Gegenteiliges geregelt ist.
Art. 2 Ausnahmen von der Mittags- und Nachtruhe
Im Bereich der Oberen Altstadt gemäss Plan im Anhang 1 beginnt die Nachtruhe freitags und samstags jeweils erst um 24.00 Uhr.
Weitere Ausnahmen von der Mittags- und Nachtruhe gemäss Artikel 2 des Lärmreglements der Stadt Bern 2 können durch die zuständige Behörde nach einer Einzelfallbeurteilung erteilt werden, wenn die Anwohnenden durch die Bewilligungserteilung nicht übermässig beeinträchtigt werden.
Art. 3 Einzelbewilligungen für die Verwendung von Tonwiedergabegeräten und das
Musizieren im Freien
Einzelbewilligungen für die Verwendung von Tonwiedergabegeräten und das Musizieren im Freien für öffentliche Veranstaltungen nach Artikel 3 Absatz 2 des Lärmreglements der Stadt Bern 3 können durch die zuständige Behörde nach einer Einzelfallbeurteilung erteilt werden, wenn die Anwohnenden durch die Bewilligungserteilung nicht übermässig beeinträchtigt werden.
Unter der Woche werden die Einzelbewilligungen in der Regel höchstens bis 23.00 Uhr erteilt, samstags und freitags höchstens bis 24.00 Uhr.
An Sonn- und Feiertagen werden in der Regel keine Einzelbewilligungen erteilt.
Auf Aussenbestuhlungsflächen können höchstens für vier eintägige Veranstaltungen pro Jahr Einzelbewilligungen erteilt werden.
Gesuche für Einzelbewilligungen müssen schriftlich mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung von der Veranstalterin oder dem Veranstalter bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.
LR; SSSB 824.1
Art. 4 Globalbewilligungen für die Verwendung von Tonwiedergabegeräten im Freien
Globalbewilligungen für die Verwendung von Tonwiedergabegeräten im Freien für die Übertragung von Sportanlässen oder für Kulturveranstaltungen auf den Aussenbestuhlungsflächen von Gastrobetrieben nach Artikel 3 Absatz 3 des Lärmreglements der Stadt Bern 4 können durch die zuständige Behörde erteilt werden, wenn die Anwohnenden durch die Bewilligungserteilung nicht übermässig beeinträchtigt werden.
Globalbewilligungen können höchstens für vier Sportanlässe oder Kulturveranstaltungen pro Jahr erteilt werden.
Gesuche für Globalbewilligungen müssen schriftlich mindestens zwei Wochen vor dem Sportanlass oder der Kulturveranstaltung von einem Branchenverband im Namen aller teilnehmenden Gastrobetriebe bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Die teilnehmenden Gastrobetriebe müssen keine Mitgliedschaft beim entsprechenden Branchenverband haben.
Art. 5 Übergangsrecht
Bereits erteilte Bewilligungen behalten ihre Gültigkeit. Bei Inkrafttreten dieser Verordnung hängige Gesuche werden nach bisherigem Recht beurteilt.
Art. 6 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2022 in Kraft .
Bern , 16. März 2022 Der Stadtpräsident : Alec von Graffenried Die Stadtschreiberin : Dr. Claudia Mannhart Änderungen Datum Erlass / Beschluss Geänderte Artikel Inkrafttreten / Änderung Stand ab 16. März 2022 Gemeinderatsbe- Ersterlass 1. Mai 2022 schluss Nr. 2022-266 Anhang Plan Nachtruhe Obere Altstadt freitags und samstags 24.00 Uhr 4