2022.BKD.9384
Vernehmlassung des Bundes: Standesinitiativen "Massnahmen für eine Vollassoziierung der Schweiz am Forschungsprogramm Horizon Europe". Stellungnahme des Kantons Bern
Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
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RRB Nr.: 99/2023 1. Februar 2023 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vernehmlassung des Bundes: Standesinitiativen "Massnahmen für eine Vollassoziierung der Schweiz am Forschungsprogramm Horizon Europe" Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren
Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme im eingangs erwähnten Geschäft.
Der Regierungsrat unterstützt die Schaffung eines befristeten Fonds zur Finanzierung der internationalen Forschungszusammenarbeit und zur Förderung der wissenschaftlichen Exzellenz der Schweizer Forschung (Horizon-Fonds) und anerkennt die Dringlichkeit des Beschlusses.
Wie in den Erläuterungen explizit betont wird, hat die Assoziierung der Schweiz an Horizon Europe, am Euratom-Programm, an ITER und am Digital Europe Programme für den Bund auch mit der Verabschiedung des beantragten Horizon-Fonds weiterhin erste Priorität.
Der Regierungsrat begrüsst diese Stossrichtung, denn die gewichtigsten Nachteile aufgrund der Nicht-Assoziierung für den Forschungsstandort Schweiz können durch diese Vorlage nicht behoben werden. Insbesondere die Reputationswirkung von ERC-Projekten (sowohl auf Personenwie auf Institutions-Ebene) und die Möglichkeit, europäische Verbundprojekte zu leiten, werden durch nationale Parallel-Massnahmen der Schweiz nicht ersetzt. Diese grundsätzlichen Nachteile für Forschende rund um den Netzwerkverlust und die internationale Zusammenarbeit führen zu einem Attraktivitätsverlust der Schweizer Hochschulen im Wettbewerb um Spitzenforscherinnen und -forscher.
Bezüglich der Planungssicherheit der Schweizer Hochschulen im Bereich der europäischen Forschungszusammenarbeit würde die Umsetzung des vorgeschlagenen Fonds dagegen eine Verbesserung bringen. Der Regierungsrat begrüsst in diesem Zusammenhang, dass der Horizon- Fonds nur so lange bestehen soll, wie sich die Schweiz nicht am gesamten EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation beteiligen kann und dass er nicht zusätzliche Mittel bindet, sondern
die bereits gesprochenen Gelder für die Schweizer Forschung sichert. Die Bundesversammlung
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soll gleichzeitig mit dem Bundesbeschluss über den Voranschlag des Bundes mit einfachem Bundesbeschluss die Mittel festlegen, die dem Horizon-Fonds jährlich entnommen werden. Damit ist der Rahmen des Fonds klar abgesteckt.
Die finanziellen Mittel wären auch mit einer Assoziierung während einer Programmperiode in der Höhe des tatsächlich geschuldeten Pflichtbeitrags gebunden und der Jahresbeitrag würde im Voranschlag eingestellt. Da dies ohne Assoziierung nicht mehr der Fall ist und die Mittel nur schwach gebunden sind, erscheint die befristete Fondslösung angemessen. Sie hat auch den Vorteil, dass allfällige Kreditreste im Horizon-Fonds verbleiben können. Insgesamt sollte die Einrichtung des Fonds durch Erhöhung der Planungssicherheit der Forschenden und der Hochschulen dazu beitragen, dass der auf der Nichtassoziierung resultierende Wettbewerbsnachteil für Schweizer Hochschulen nicht noch weiter verschärft wird.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
Christine Häsler Christoph Auer Regierungspräsidentin Staatsschreiber
Verteiler — VVirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion
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