2022.BKD.9564
Region Oberaargau; Zustimmung zum Leistungsvertrag 2023–2024 mit der Bibliothek Oberaargau und Gewährung des damit verbundenen Beitrags des Kantons Bern. Ausgabenbewilligung, Verpflichtungskredit 2023–2024. Objektkredit
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 346/2023 Datum RR-Sitzung: 29. März 2023 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2022.BKD.9564 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Region Oberaargau; Zustimmung zum Leistungsvertrag 2023–2024 mit der Bibliothek Oberaargau und Gewährung des damit verbundenen Beitrags des Kantons Bern. Ausgabenbewilligung, Verpflichtungskredit 2023–2024 Objektkredit
Erwägungen
1. Gegenstand
Der Kanton Bern leistet gemäss Kantonalem Kulturförderungsgesetz vom 12. Juni 2012 (KKFG) gemeinsam mit der Standortgemeinde sowie sämtlichen Gemeinden der betreffenden Region Betriebsbeiträge an Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung. Die Liste im Anhang der Kantonalen Kulturförderungsverordnung vom 13. November 2013 (KKFV) nennt für die Region Oberaargau insgesamt fünf gemeinsam zu unterstützende Kulturinstitutionen. Der Regierungsrat hat die Liste der Region Oberaargau (Anhang KKFV) am 23. November 2022 angepasst: Anstelle der Regionalbibliothek Langenthal wurde per 1. Januar 2023 die Bibliothek Oberaargau, ein Bibliotheksverbund der drei Bibliotheken von Langenthal, Herzogenbuchsee und Huttwil, in die Liste aufgenommen.
Die Bibliothek Oberaargau wurde am 20. Oktober 2022 gegründet. Die Gründung resultierte aus der Absichtserklärung der drei Gemeinden Langenthal, Herzogenbuchsee und Huttwil, des Gemeindeverbands Kulturförderung Region Oberaargau und des kantonalen Amts für Kultur von November/Dezember 2020. Die Absichtserklärung formulierte das Ziel, die Bibliotheken von Langenthal, Herzogenbuchsee und Huttwil in einem Bibliotheksverbund zusammenzuführen, der künftig in der Region Oberaargau die Aufgaben der Regionalbibliothek erbringen soll.
Für den Kanton beschliesst der Regierungsrat die Verträge mit den Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung; er gewährt gleichzeitig die damit verbundenen Ausgaben (Art. 35 KKFG). Die zuständigen Organe der Standortgemeinden Herzogenbuchsee, Huttwil und Langenthal sowie des Gemeindeverbands Kulturförderung Region Oberaargau haben dem zweijährigen Leistungsvertrag 2023–2024 mit dem Trägerverein Bibliothek Oberaargau bereits zugestimmt. Der Kantonsbeitrag an die Leistungen der Bibliothek Oberaargau beträgt gemäss Vertrag 2023– 2024 CHF 195'900 pro Jahr. Gegenüber dem Kantonsbeitrag 2021 und 2022 an die Regionalbibliothek Langenthal entspricht dies einer Differenz von plus CHF 63'300 pro Jahr. Von dieser Differenz können insgesamt CHF 52'531 in den Lastenausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden (gemäss Artikel 29b des kantonalen Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich) eingerechnet werden und sind so für den Kanton Bern haushaltsneutral. Nur beim verbleibenden Differenzbetrag von CHF 10'769 handelt es sich für den Kanton effektiv um eine Beitragserhöhung. Mit der Erhöhung werden insbesondere die neuen Verbundsangebote der drei Bibliotheken unterstützt. Diese sollen den Nutzerinnen und Nutzern der Bibliotheken in der
Region einen deutlichen Mehrwert bieten.
2. Rechtsgrundlagen
Art. 4, Art. 5, Art. 6, Art. 7, Art. 12 Abs. 1 Bst. c, Art. 13, Art. 15, Art. 16, Art. 18, Art. 19, Art. 21, Art. 22, Art. 35 Abs. 1 Bst. c und Abs. 2 des Kantonalen Kulturförderungsgesetzes vom 12. Juni 2012 (KKFG; BSG 423.11) Art. 4, Art. 8, Art. 10, Art. 12 der Kantonalen Kulturförderungsverordnung vom 13. November 2013 (KKFV; BSG 423.411.1) Art. 22, Art. 28, Art. 30 Abs. 1, Art. 32 und Art. 33 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0) Art. 25 und Art. 27 der Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1)
3. Zustimmung zum Leistungsvertrag
Dem folgenden Leistungsvertrag wird zugestimmt:
Leistungsvertrag 2023–2024 zwischen dem Trägerverein Bibliothek Oberaargau, der Stadt Langenthal, der Gemeinde Herzogenbuchsee, der Gemeinde Huttwil, dem Kanton Bern und den übrigen Gemeinden der Region Oberaargau vom 15. November 2022, mit Wirkung ab 1. Januar 2023.
4. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Wiederkehrende, neue Ausgabe (Art. 28, Art. 30 Abs. 1 FHG)
Es handelt sich um eine delegierte Ausgabe in der Kompetenz des Regierungsrates. Gemäss Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe c und Absatz 2 KKFG beschliesst der Regierungsrat für den Kanton abschliessend über die Leistungsverträge und die damit verbundenen Ausgaben.
5. Massgebende Kreditsumme
Kantonsbeitrag 2023 CHF 195'900 Kantonsbeitrag 2024 CHF 195'900
6. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Verpflichtungskredit (Objektkredit)
Konto 363510000 Produktegruppe 44874000001 Kultur Profitcenter 4487010001 Kulturförderung, PSP-Element 23-24 4800G-400015.E.W.01.1.01
Rechnungsjahre 2023 und 2024 Die Kredite sind im Budget 2023 bzw. im Aufgaben- und Finanzplan ab 2024 eingestellt.
7. Eröffnung des Beschlusses
Der vorliegende Beschluss wird dem Trägerverein Bibliothek Oberaargau, den Standortgemeinden Langenthal, Herzogenbuchsee und Huttwil sowie dem Gemeindeverband Kulturförderung Region Oberaargau durch die Bildungs- und Kulturdirektion eröffnet.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler Bildungs- und Kulturdirektion