2022.RRGR.269
M 152-2022 Knutti (Weissenburg, SVP) Auch die Tellspiele in Interlaken sind ein kultureller Leuchtturm. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
M
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 152-2022 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☒ Geschäftsnummer: 2022.RRGR.269
Eingereicht am: 18.08.2022
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Knutti (Weissenburg, SVP) (Sprecher/in) Speiser-Niess (Zweisimmen, SVP) Schär (Schönried, FDP) Blatti (Oberwil i. S., EDU) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 123/2023 vom 01. Februar 2023 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Punktweise beschlossen: Ziffer 1: Ablehnung Ziffer 2 und 3: Annahme und gleichzeitige Abschreibung
Auch die Tellspiele in Interlaken sind ein kultureller Leuchtturm
Der Regierungsrat wird beauftragt,
Erwägungen
1. das Freilichttheater Interlaken (Tellspiele) finanziell aus dem Lotteriefonds zu unterstützen
2. die Volksschulen für einen Besuch der Tellspiele zu motivieren
3. den Volksschulen einen Teil der Reisekosten zu finanzieren
Begründung:
Niemand zeigt die Schweizer Geschichte so hautnah wie die Tellspiele Interlaken, das grösste Freilichttheater mit über 100 Laienschauspielern und Laienschauspielerinnen. Die seit 1912 jährlich am Rugen bei Matten zur Aufführung gelangenden Tellspiele wurden einzig durch die beiden Weltkriege und Corona unterbrochen. Die Erfolgsgeschichte dieses wichtigen Kulturguts im Berner Oberland lockt Jahr für Jahr rund 15 000 Zuschauer zur einzigartigen Naturkulisse am Rugen.
Dem Verein Tellspiele Interlaken gehören rund 200 Mitglieder an, die sich allesamt ehrenamtlich auf der Bühne oder hinter den Kulissen für das Kulturgut engagieren. Auf der Naturbühne finden Geschichte und Moderne zueinander.
Bis vor einigen Jahren wurden die Tellspiele regelmässig von den Volksschulen besucht. Leider haben die Schulen dies in den letzten Jahren vernachlässigt.
Die Corona-Pandemie hat die angespannte finanzielle Situation der Tellspiele weiter verschärft. Das geschichtlich wertvolle und für den Kanton Bern wichtige Freilichttheater muss finanziell unterstützt werden.
Der Grosse Rat hat in der Sommersession für das Zentrum Paul Klee, das immer wieder als sogenannter Leuchtturm von Bern betitelt wird, einen Kredit von 7 Mio. Franken genehmigt. Wir sind der Meinung, dass – wenn für das Zentrum Paul Klee solch hohe Beträge investiert werden – auch das geschichtsträchtige Freilichttheater in Matten bei Interlaken würdig unterstützt werden sollte, damit die Veranstaltung für die nächsten Jahrzehnte gesichert werden kann.
Antwort des Regierungsrates
Soweit der Grosse Rat den Regierungsrat beauftragt, das Freilichttheater Interlaken mit einem Beitrag bis eine Million zu unterstützen, handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion), da ihre Umsetzung in der Vollzugs-, Entscheidungs- und Aufgabenkompetenz des Regierungsrates liegt (Art. 16 Abs. 4 der kantonalen Kulturförderungsverordnung vom 13. November 2013 [KKFV; BSG 423.411.1] in Verbindung mit Art. 76 Abs. 1 Bst. e und Art. 89 Abs. 2 Bst. a der Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 [KV; BSG 101.1]). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.
Ziffer 1: Die seit über 100 Jahren stattfindenden Tell-Freilichtspiele sind ein fixer und wichtiger Bestandteil im touristischen und kulturellen Angebot von Interlaken. Der Trägerverein konnte sich aufgrund des Erfolgs der Freilichtaufführungen während Jahrzehnten durch Ticketeinnahmen selbständig finanzieren und hat nie öffentliche Gelder beansprucht.
Verschiedene Ursachen haben in den letzten Jahren zu einem starken Rückgang der Publikumszahlen geführt. Die fehlenden Ticketeinnahmen führten zu einem jährlichen Betriebsdefizit. Vor diesem Hintergrund wurden im Jahr 2019 die Voraussetzungen für eine Unterstützung der Tellspiele als Kulturinstitution von regionaler Bedeutung gemäss Kantonalem Kulturförderungsgesetz geprüft. Da die Tell-Freilichtspiele verschiedene Voraussetzungen jedoch nicht erfüllten, wurden andere Lösungen zur Sicherung des Fortbestehens der Kulturinstitution entwickelt.
Der Verein Tell-Freilichtspiele entschied sich im Jahr 2020 dafür, im Rahmen eines mehrjährigen, umfassenden Gesamtstrategieprozesses eine Neupositionierung zu erarbeiten, welche auf die veränderten Publikumsbedürfnisse und die reduzierte Nachfrage des Angebots reagiert. Als eines der Hauptziele dieser Neupositionierung soll der Verein ab 2024 wieder selbsttragend werden und sein Angebot langfristig ohne Betriebsbeiträge der öffentlichen Hand sicherstellen können.
Der Kanton Bern beteiligt sich an diesem breit angelegten Entwicklungsprojekt mit namhaften Beiträgen der kantonalen Standortförderung im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) sowie aus dem Kulturförderungsfonds im Umfang von insgesamt CHF 400'000 (Anteil Kanton Kulturförderungsfonds und NRP total CHF 200'000, Anteil Bund NRP CHF 200'000). Mit di eser ausserordentlichen Unterstützung würdigt der Kanton die Tradition und die Leistung der Tell-Freilichtspiele und setzt sich für die nachhaltige Existenzsicherung eines bedeutenden Angebots im Bereich der Volkskultur in der Region Oberland Ost ein.
Lotteriefondsbeiträge werden für einmalige gemeinnützige Projekte gewährt. Ausgeschlossen sind wiederkehrende Beiträge sowie Beiträge an Betriebskosten. Eine wiederkehrende finanzielle Unterstützung eines Theaterbetriebs aus dem Lotteriefonds ist gesetzlich nicht möglich.
Der Entwicklungsprozess des Vereins Tell-Freilichtspiele wurde deshalb seitens Kulturförderung mit einem Projektbeitrag unterstützt. Auf diese Weise sind indirekt auch Mittel aus dem Lotteriefonds in das Entwicklungsprojekt geflossen. Da sich der Kanton Bern auf Antrag des Vereins Tell-Freilichtspiele bereits in einem finanziell sehr umfassenden Sinn an der Neuausrichtung der Tell-Freilichtspiele beteiligt und diese Neuausrichtung gemäss dem zuständigen Verein zur Fortführung der finanziellen Unabhängigkeit führen soll, lehnt der Regierungsrat die Ausrichtung weiterer kantonaler Beiträge ab.
Ziffer 2: Die Öffentlichkeitsarbeit für Kulturprojekte und die Bewerbung von Veranstaltungen bei möglichen Zielgruppen liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Kulturanbietenden. Kulturanbietende können jedoch die Möglichkeit nutzen, Lehrpersonen in bestehenden Informationsgefässen der Bildungs- und Kulturdirektion sowie des Amts für Kultur, Abteilung Kulturförderung, auf ihr Angebot hinzuweisen. Der Regierungsrat betrachtet die Forderung in Ziffer 2 als erfüllt und beantragt, diese anzunehmen und gleichzeitig abzuschreiben.
Ziffer 3: Für das Anliegen der Motionäre, den Volksschulen einen Teil der Reisekosten zu den Tellspielen zu finanzieren, existiert bei der kantonalen Kulturförderung bereits ein entsprechendes Fördergefäss: Mittels sogenannter «Kulturgutscheine» haben Lehrpersonen die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für Reisekosten zu beantragen, die für den Besuch von Kulturveranstaltungen anfallen. Dieses Angebot wird auch für den Besuch der Tell-Freilichtspiele genutzt. Der Regierungsrat betrachtet die Forderung in Ziffer 3 als erfüllt und beantragt, diese anzunehmen und gleichzeitig abzuschreiben.
Verteiler ‒ Grosser Rat