2022.RRGR.324
M 206-2022 Walpoth (Bern, SP) Reanimationsunterricht in den Schulen im Kanton Bern. Antwort des Regierungsrates
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Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 206-2022 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☒ Geschäftsnummer: 2022.RRGR.324
Eingereicht am: 14.09.2022
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Walpoth (Bern, SP) (Sprecher/in) Roggli (Rüschegg Heubach, Die Mitte) Zimmerli (Bern, FDP) Gasser (Ostermundigen, GLP) Michel (Schattenhalb, SVP) von Bergen (Uetendorf, EVP) Sancar (Bern, Grüne) Marti (Bern, SP) Gabi Schönenberger (Schwarzenburg, SP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 01.12.2022
RRB-Nr.: 66/2023 vom 25. Januar 2023 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Punktweise beschlossen: Ziffer 1: Annahme als Postulat Ziffer 2: Ablehnung
Reanimationsunterricht in den Schulen im Kanton Bern
Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt: – Der Regierungsrat gibt den Auftrag für den obligatorischen, wiederholenden CPR-Unterricht ab der 8. Klasse in den Schulen des Kantons Bern.
– Der Kanton übernimmt sämtliche Kosten der Vorbereitung, Lehrmittelkosten und Kurse für den CPR-Unterricht in den Schulen im Kanton Bern.
Begründung:
Beim plötzlichen Kreislaufstillstand ausserhalb des Krankenhauses sind die Chancen zum Überleben ungünstig. Da Hirnzellen nur vier bis fünf Minuten Sauerstoffmangel ohne Schaden überstehen, kommt der Rettungsdienst in aller Regel zu spät. Unter realistischen Bedingungen vergehen nämlich vom Moment des Kreislaufstillstands bis zum Beginn der Massnahmen durch den Rettungsdienst mindestens sieben Minuten.
Den grössten Einfluss auf eine Verbesserung der Überlebensquote hat daher der ersthelfende. Dies ist in einer Vielzahl von internationalen Studien belegt worden; über eine Verdoppelung bis Verfünffachung des Überlebens bei guter Lebensqualität wird berichtet. Im Vergleich zu anderen entwickelten Ländern ist in der Schweiz die Quote der erfolgreichen Wiederbelebung durch
Ersthelfer allerdings mit 6−10 Prozent sehr tief (Skandinavien 40−70 Prozent, USA 40−50 Prozent, Deutschland 10−20 Prozent), es besteht somit ein erhebliches Verbesserungspotential.
Effiziente Laienreanimation ist in der Schweiz immer noch ein seltenes Ereignis – ausser im Kanton Tessin: Hier konnte die allgemeine Überlebensrate auf fast 20 Prozent und im Fall eines defibrillierbaren Herzrhythmus sogar auf über 50 Prozent gesteigert werden.
Diese mehr als überdurchschnittliche Zahl wurde unter anderem auch durch die Schulung in der 8./9. Klasse erreicht. Rund 24 Prozent der gesamten Tessiner Bevölkerung sind in BLS-AED (basic life support – automatischer externer Defibrillator) geschult.
Um eine erfolgreiche Laienreanimationsrate von rund 70 Prozent zu erreichen, was heute in den skandinavischen Ländern Realität geworden ist, leisten nationale Schulprogramme einen entscheidenden Beitrag. Eine Steigerung der Wiederbelebungsrate ist nach Ansicht von Experten nur durch flächendeckendes Training von mindestens 20 Prozent der Bevölkerung zu erreichen.
Dies ist nur möglich, wenn diese Kompetenz frühzeitig im Verlauf des lebenslangen Lernens verankert wird.
Seit einigen Jahren haben deshalb Ärzteorganisationen weltweit dazu aufgerufen, dur ch Wiederbelebungstraining an den Schulen den Grundstein für eine höhere BLS-Kompetenz der Gesellschaft zu legen. Beispiele hierfür sind der «Medical Emergency Response Plan for Schools» der American Heart Association und der «European Restart a Heart Day» durch den European Resuscitation Council.
Vor allem in den skandinavischen Ländern konnte durch eine deutliche Steigerung der Laienreanimationsraten das neurologisch intakte Überleben eines plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstands positiv beeinflusst werden, wobei der Instruktion an den Schulen ein wichtiger Anteil zugemessen wird.
Konsequenterweise unterhalten die skandinavischen Länder, Grossbritannien, die USA und Kanada seit langem entsprechende nationale Programme in ihren schulischen Curricula.
Ein Laienreanimationstraining an Schulen lässt sich, angepasst an das Alter der Kinder, effektiv und mit wenig Aufwand einführen: Ein verpflichtendes Curriculum für den Schulunterricht wäre sehr wichtig.
Die ideale Altersgruppe für den BLS-Unterricht von Schulkindern ist schwer zu definieren. Meist wird ein Mindestalter von 12 Jahren oder ein Körpergewicht von 50 kg empfohlen, um eine ausreichende Qualität der Herzdruckmassage zu gewährleisten.
Der BLS-Unterricht könnte idealerweise im obligatorischen Schulunterricht der 8. oder 9. Klasse stattfinden.
In den Nordländern werden als Zeitaufwand zur Vermittlung der Wiederbelebungskompetenz für die gesamte Schulkarriere insgesamt 6−12 Unterrichtsstunden vorgeschlagen.
Literatur:
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Begründung der Dringlichkeit: Den grössten Einfluss auf die Überlebensquote hat der ersthelfende. Dies ist in einer Vielzahl von internationalen Studien belegt worden; über eine Verdoppelung bis Verf ünffachung des Überlebens bei guter Lebensqualität wird berichtet. Beim Herzstillstand zählt jede Minute. Je früher wir mit den flächendeckenden CPR-Kursen beginnen, desto mehr Leben können wir retten.
Antwort des Regierungsrates
Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion), da ihre Umsetzung in der Kompetenz des Regierungsrates liegt (Art. 87 und Art. 88 Abs. 2 KV, sowie Art. 12 und Art 12a VSG). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.
Der Regierungsrat kann die Forderung der Motionärinnen und Motionäre gut nachvollziehen. Auch ihm ist es ein Anliegen, dass Menschen mit einem Kreislaufstillstand durch Wiederbelebungsmassnahmen möglichst rasch Hilfe erhalten.
Die Motionärinnen und Motionäre begründen ihr Anliegen unter anderem damit, dass sich ein Laienreanimationstraining an Schulen mit wenig Aufwand einführen lässt. Der Regierungsrat geht davon aus, dass eine flächendeckende Umsetzung der Motion mit Kosten und Aufwand verbunden wäre. Bei einem flächendeckenden Training an allen Volksschulen müssten alle beteiligten Lehrpersonen durch externe Fachpersonen aus- und regelmässig weitergebildet werden. Dies wäre nicht nur zeit-, sondern insbesondere auch kostenintensiv.
Gemäss Lehrplan 21 und dem Plan d’études romand bestehen bereits heute eine breite Palette möglicher Themen im Bereich Gesundheit: Bewegung, Ernährung, psychische und physische Gesundheit, Sexualität, Sucht, Gewalt, usw. Die Schülerinnen und Schüler befassen sich mit Krankheit, gesundheitlichen Risiken und Unfällen und erkennen vielfältige Einflüsse auf die Gesundheit. Das Ergreifen von Notfallmassnahmen resp. die Reanimation ist dabei nicht als verbindliches Thema vorgesehen. Es ist aber für Lehrpersonen und Schulen möglich, im oben erwähnten Rahmen die Thematik spezifisch aufzugreifen und auch externe Fachstellen beizuziehen, wie z.B. die Berner Gesundheit, den Samariter Verein oder das Schweizerische Rote Kreuz. Die Kosten für diese Angebote tragen die Gemeinden (Art. 51 VSG).
Auf der Sekundarstufe II gibt es mehrere Angebote im Bereich der Reanimation. Zahlreiche Mittelschulen führen im Rahmen einer Gesundheitswoche entsprechende Module durch. Diese sind jedoch nicht flächendeckend vorgegeben und in der Regel einmalig. Die Unterrichtsinhalte in der Beruflichen Grundbildung sind auf Bundesebene vorgegeben. In den Brückenangeboten wird der CPR-Unterricht im Berufsfeld Soziales und Gesundheit angeboten. In den Sozial- und Gesundheitsberufen ist dies in die Ausbildung integriert. Den Schulen steht es frei, CPR-Unterricht in Freikursen anzubieten. Zudem erlangt eine beachtliche Anzahl von Lernenden den Führerausweis, was das Absolvieren eines Nothilfekurses voraussetzt.
Obwohl der Lehrplan bereits viele Inhalte umfasst und wenig Handlungsspielraum für obligatorische weitere Aufgaben besteht, ist der Regierungsrat jedoch bereit, weitere Schritte zu prüfen. Gemeinsam mit dem Verband Bernischer Gemeinden kann geprüft werden, wie eine entsprechende Empfehlung an die Gemeinden formuliert werden kann. Auf Sekundarstufe II wird die Bildungs- und Kulturdirektion dieses Thema in den Gesprächen mit den Schulleitungen aufnehmen und weitere Umsetzungsmöglichkeiten diskutieren. Der Regierungsrat ist deshalb bereit, Ziffer 1 der Motion als Postulat anzunehmen. Ziffer 2, welche neu eine Finanzierung von Lehrmitteln und Kurskosten durch den Kanton fordert, lehnt der Regierungsrat ab. Kindergarten und Volkschule sind eine Verbundaufgabe von Kanton und Gemeinden. Die Gehaltskosten der Lehrpersonen werden gemeinsam finanziert, und zwar im Verhältnis 70% (Kanton) zu 30% (Gemeinden). Infrastruktur- und Betriebskosten trägt jede Gemeinde selber. Damit wird eine Finanzierung der Gesamtkosten der Volksschule im Verhältnis von ca. 50% (Kanton) zu 50% (Gemeinden) erreicht.
Verteiler ‒ Grosser Rat