2022.RRGR.329
I 211-2022 Fuchs (Bern, SVP) Abstimmungskampagne auf staatliche Kosten? Antwort des Regierungsrates
Rubrum
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 211-2022 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2022.RRGR.329
Eingereicht am: 14.09.2022
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Fuchs (Bern, SVP) (Sprecher/in) Schneider (Biel/Bienne, SVP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 63/2023 vom 25. Januar 2023 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Abstimmungskampagne auf staatliche Kosten?
Der Verband offene Kinder- und Jugendarbeit (VOJA) wirbt mit einer eigenen, aufwändig gestalteten Kampagne für die Einführung des Stimmrechtsalters 16, über das die Berner Stimmbevölkerung am 25. September 2022 an der Urne befindet. Dies ist besonders stossend, weil der VOJA ausschliesslich durch Steuergelder finanziert wird. So erhält er von der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) jährliche Subventionen von knapp 200 000 Franken. Weitere Einnahmen kommen von den Gemeinden, die weitere 72 000 Franken beisteuern.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Warum mischt sich der VOJA parteiisch in eine aktuelle Abstimmung ein?
2. In Artikel 2 seiner Statuten erklärt sich der VOJA als politisch unabhängig. Wie ist diese Unabhängigkeit bei einer einseitigen politischen Kampagne noch gegeben?
3. Wer ist verantwortlich für die Kampagne, und wie viel hat diese gekostet?
4. Weshalb hat der Vorstand seine Aufgabe, namentlich das Controlling, nicht wahrgenommen und diese einseitige Politkampagne rechtzeitig gestoppt?
5. Wie beurteilt der Regierungsrat diese einseitige Politkampagne der VOJA?
6. Wurden für die Abstimmungskampagne bereits im Vorjahr Gelder budgetiert? Falls ja: Wie hat die Revisionsstelle diesen Entscheid beurteilt?
7. Gedenkt die GSI, ihren Subventionsbeitrag zu kürzen?
8. Sind Zweck und Tätigkeiten des VOJA heute noch zeitgemäss, und welche Bereiche könnten private Anbieter abdecken?
9. Welche Massnahmen ergreift der Regierungsrat, um die politische und konfessionelle Neutralität solcher Organisationen sicherzustellen?
Antwort des Regierungsrates
Zu Frage 1: Im Sinn von politischer Bildung ist es dem Verband offene Kinder- und Jugendarbeit (VOJA) erlaubt, Abstimmungsvorlagen im Austausch mit Kindern und Jugendlichen zu thematisieren. Diese Informationen müssen jedoch zwingend politisch ausgewogen sein und sowohl die Argumente der Befürwortenden als auch der Gegnerschaft einer Vorlage abbilden. Im vorliegenden Fall hat der VOJA eine eigene politische Pro-Kampagne «Stimmrechtsalter 16» geführt, welche diesem Grundsatz der politischen Ausgewogenheit nicht entsprach.
Zu Frage 2: Der Regierungsrat vertritt die Haltung, dass die politische Unabhängigkeit per se nicht gegeben sein kann, wenn kantonal finanzierte Institutionen oder Verbände eigene Abstimmungskampagnen durchführen.
Zu Frage 3: Die Verantwortung für die Kampagne trägt der Vorstand des VOJA. Es wurden zur Information eine Website und Faktenblätter erstellt. Zusätzlich äusserten sich Jugendliche im Rahmen eines freiwilligen Engagements in Videostatements zur Frage der Einführung des Stimmrechtsalters
16. Die Logos, Videostatements und Faktenblätter wurden weitgehend durch unbezahlte Freiwilligenarbeit der beteiligten Jugendlichen realisiert1. Die Fach- und Geschäftsstelle (FGS) des VOJA begleitete den Prozess der Erstellung. Die Vollkosten dieses Projekts betrugen insgesamt CHF 1'231.40 (Personalkosten 2 CHF 856.25; Overhead CHF 177.45 3, Spesen/Geschenke CHF 197.704).
Zu Frage 4: Die Informationselemente der Kampagne wurden an der Mitgliederversammlung vom 26. April 2022 thematisiert. Die Frage «Stimmrechtsalter 16» sei differenziert diskutiert worden. Der Vorstand sah gestützt darauf offenbar keine Veranlassung zu intervenieren.
Zu Frage 5: Der Regierungsrat beurteilt die einseitige Politkampagne des Verbands VOJA als unzulässig. Der Grundsatz der politischen und weltanschaulichen Neutralität ist gemäss Leistungsvertrag auch bei der Öffentlichkeitsarbeit einzuhalten.
Zu Frage 6: Gemäss Auskunft des VOJA wurden keine Gelder für die Abstimmungskampagne «Stimmrechtsalter 16» budgetiert.
Zu Frage 7: Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) wird diese Thematik im nächsten Austausch mit dem VOJA adressieren. Im Wiederholungsfall wird es zu einer Kürzung der Kantonsbeiträge kommen.
Die Jugendlichen haben unbezahlte Freiwilligenarbeit im Umfang von total 36 Stunden geleistet. Personalaufwand VOJA im Umfang von 11.5 Stunden Overhead-Kosten VOJA: Anteile für Raumaufwand, Sachversicherungen, Gebühren, Verwaltungs- und Informatikaufwand Reisespesen und Geschenke für die Jugendlichen
Zu Frage 8: Die langjährige Zusammenarbeit mit VOJA hat sich aus Sicht des Regierungsrats im Grundsatz bewährt. Der VOJA vertritt die Interessen von 225 Gemeinden. Politische Vorlagen dürfen im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit durchaus thematisiert werden. Es ist jedoch zentral, dass sowohl die Argumente der Befürworterinnen und Befürworter als auch der Gegnerschaft in die Diskussion einfliessen. Es ist eine ausgewogene und sachorientierte, werteneutrale Handhabung von politischen Vorlagen angezeigt. Heikel ist, dass sie sich der VOJA in dieser Frage zum Sprachrohr einer Position gemacht hat, obwohl auch unter den Jugendlichen unterschiedliche Positionen vertreten wurden.
Zu Frage 9: Die Pflicht zur Wahrung der politischen und konfessionellen Neutralität im Rahmen der Leistungserbringung ist Bestandteil der kantonalen Leistungsverträge. Der Regierungsrat ist deshalb der Ansicht, dass es grundsätzlich keiner zusätzlichen Massnahmen bedarf. Wie in der Antwort auf Frage 7 erwähnt, wird die GSI den vorliegenden Fall mit dem VOJA thematisieren.
Verteiler ‒ Grosser Rat