2022.RRGR.337
M 218-2022 Gerber (Hinterkappelen, Grüne) Keine Weiterverbreitung von Quagga-Muscheln. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
M Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 218-2022 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2022.RRGR.337
Eingereicht am: 14.09.2022
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Gerber (Hinterkappelen, Grüne) (Sprecher/in) Grupp (Biel/Bienne, Grüne) von Wattenwyl (Tramelan, Grüne) Weitere Unterschriften: 2
Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Nein 01.12.2022
RRB-Nr.: 109/2023 vom 01. Februar 2023 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme
Keine Weiterverbreitung von Quagga-Muscheln
Der Regierungsrat wird beauftragt,
Erwägungen
1. geeignete Massnahmen zu ergreifen, damit sich die Quagga-Muschel nicht weiter ungehindert ausbreiten kann,
2. vorzuschreiben, dass Boote an dafür vorgesehenen Plätzen gründlich zu reinigen sind (inkl. Rumpf, Schrauben, Bilge, Kühlwasserleitungen und Motor) ehe sie in Aare, Thuner-, Brienzer- oder Wohlensee sowie in alle Gewässer, die bis jetzt noch keine Quagga-Muscheln enthalten, eingewässert werden,
3. diesen Prozess von einer Fachperson prüfen zu lassen,
4. eine Meldepflicht einzuführen für alle, die ein Boot in die Aare, in den Thuner-, Brienzer oder Wohlensee und in alle Gewässer, die bis jetzt noch keine Quagga-Muscheln enthalten, einwässern wollen.
Begründung:
Die Quagga-Muschel ist im Schwarzmeer-Gebiet heimisch. Leider wurde sie vor ein paar Jahren in die Schweiz eingeschleppt und vermehrt sich seither in unseren Gewässern stark. Das hat Folgen für das Ökosystem unserer Flüsse und Seen. Hat sich die Quagga-Muschel einmal in einem Gewässer festgesetzt, gibt es keine Möglichkeit, sie wieder zu entfernen. Sie schädigt nicht nur das Ökosystem, sondern beeinflusst auch die Fischerei und sorgt für Probleme bei den Trinkwasserversorgungen. Die Verbreitung der Muschel findet durch schlecht oder gar nicht gereinigte Boote statt, die auf verschiedenen Gewässern eingesetzt werden.
Begründung der Dringlichkeit: Zurzeit sind im Thuner- und Brienzersee noch keine Quagga-Muscheln vorhanden. Die Zeit drängt. Boote, die in diesen beiden Seen eingewässert werden, können Larven einschleppen.
Antwort des Regierungsrates
Die invasive Verbreitung der Quagga-Muschel ist eine grosse Herausforderung für das heimische Gewässer-Ökosystem, die Fischerei und für die Wasserinfrastrukturen, speziell der Trinkwasserversorgung und sonstigen Seewasserfassungen. Der Regierungsrat hat die Problematik erkannt. Ist die Quagga-Muschel einmal in ein Gewässer eingeschleppt, kann sie nicht mehr bekämpft werden; sie breitet sich zudem sehr schnell in den Seen und flussabwärts aus (Bielersee ab 2018, in der Aare bis Olten heute). Durch die Besiedlung werden die Ökosysteme stark beeinträchtigt, weil einheimische Arten verdrängt werden. Das wirkt sich insbesondere auch negativ auf die Erträge der Berufsfischerei aus. Die Muscheln verstopfen zudem Ausleitungs- und Wasseransaugrohre der Trinkwasserversorger und sonstiger Wassernutzer. Aus diesem Grund wird beispielsweise beim Neubau des Seewasserwerks in Ipsach eine spezielle Rohrreinigungsmaschine benötigt. Die Kosten für die Investition und den Unterhalt belaufen sich auf mehrere Millionen Franken. Der grosse volkswirtschaftliche Schaden, der mit der Verbreitung der Quagga-Muschel einhergeht, rechtfertigt die angestrebten Massnahmen. Während die Verschleppung flussabwärts leider nicht kontrolliert werden kann, erfolgt die Verschleppung gewässeraufwärts hauptsächlich durch Boote. Das kann auch über weite Strecken durch auf dem Landweg transportierte Boote erfolgen; so werden auch untereinander nicht verbundene Gewässer kontaminiert.
Der Regierungsrat ist mit den Motionären einig, dass eine Bootsreinigungspflicht die Massnahme mit der grössten Erfolgschance ist, und er ist bereit, die Motion anzunehmen. Er betont in diesem Zusammenhang, dass die Zuständigkeit für die Überprüfung der Bootsreinigungspflicht gemäss den gesetzlichen Grundlagen noch evaluiert werden muss. Im Sinne einer effizienten und schlanken Verwaltungstätigkeit muss die Kontrollstelle dort angesiedelt sein, wo dies mit Blick auf die angespannten Kantonsfinanzen am meisten Sinn macht. Der Vergleich mit anderen Kantonen zeigt, dass beispielsweise im Kanton Aargau die Bootsreinigungspflicht durch die Einwasserungsstellen kontrolliert wird. In der Zentralschweiz laufen derzeit Abklärungen für ein System, mit dem Schiffe künftig über eine App an erlaubten Bootswaschanlagen angemeldet und gereinigt werden können. Als Kontrollinstanz ist die Seepolizei vorgesehen. Im Rahmen der Umsetzung der Motion wird die für den Kanton Bern geeignete Lösung erarbeitet. Dabei weist der Regierungsrat darauf hin, dass die konkreten zusätzlichen Kosten und Personalressourcen aktuell schwer abzuschätzen sind und wesentlich von der organisatorischen Ausgestaltung und Anbindung der Kontrollstelle beeinflusst sein werden. Ob allenfalls neben der Bootreinigungspflicht noch weitere Massnahmen geeignet sein könnten, um das Ausbreiten zu verhindern, wird sich zeigen.
Verteiler ‒ Grosser Rat