Portée: Le traitement de cette décision par les juridictions ultérieures n’a pas été analysé.

2023.STA.371

Einladung der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) zur Stellungnahme zum Betrieb einer oder mehrerer Spielbanken im Kanton Bern. Antwortschreiben des Regierungsrates

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr

Eidgenössische Spielbankenkommission Eigerplatz 1 3003 Bern

RRB Nr.: 318/2023 22. März 2023 Direktion: Sicherheitsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Referenz: ESBK-A-DEAF3401/9 Bos

Einladung zur Stellungnahme zum Betrieb einer oder mehrerer Spielbanken im Kanton Bern

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 22. Februar 2023 haben Sie den Regierungsrat zur Stellungnahme zum Betrieb einer oder mehrerer Spielbanken im Kanton Bern eingeladen. Dafür dankt Ihnen der Regierungsrat bestens.

Der Regierungsrat hat die Grundsatzentscheide des Bundesrats vom 27. April 2022 hinsichtlich der Neuvergabe der ab 2025 geltenden Spielbankenkonzessionen mit Interesse zur Kenntnis genommen. Ebenso die Mitteilungen der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) vom 17. Februar 2023. Der Regierungsrat stellt mit Befriedigung fest, dass laut Ausschreibungsunterlagen der ESBK die Zone «Bern» für eine Konzession des Typs A und die Zone «Oberland- Ost» für eine Konzession des Typs B vorgesehen ist. Er ist überzeugt, dass mit dieser sinnvollen regionalen Aufteilung und der angestrebten Kontinuität dem wichtigen Anliegen zur Wirtschafts- und Tourismusförderung Rechnung getragen werden kann.

Der Regierungsrat nimmt zur Kenntnis, dass sich mit der Grand Casino Kursaal Bern AG in der Zone 9 «Bern» (Konzessionstyp A) und der Casino Interlaken AG in der Zone 10 «Oberland Ost» (Konzessionstyp B) jeweils einzig die bisherige Inhaberin um die Neuvergabe der Konzession beworben hat. In den Augen des Regierungsrats ist damit Kontinuität und Verlässlichkeit gewährleistet. Die Zusammenarbeit zwischen den Konzessionsinhaberinnen und der Kantonsverwaltung war nie zu beanstanden und das Engagement der beiden Spielbankenbetreiberinnen bei der Bekämpfung der Spielsucht wird geschätzt. Positiv hervorzuheben ist bei beiden Standorten der volkswirtschaftliche Nutzen, der in der Region und im Kanton erzielt wird. Die beiden Spielbanken im Kanton erzeugen eine beachtliche Wertschöpfung, generieren Arbeitsplätze und erhöhen die Standortattraktivität in der Region Bern wie auch im Berner Oberland.

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Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung 0.03.2023 I Version: 3 I Dok.-Nr 263901 I Geschäftsnummer: 2023.STA.371 1/2

Kanton Bern Canton de Berne

In diesem Sinne unterstützt der Regierungsrat den Fortbestand einer Spielbankenkonzession des Typs A in der Zone «Bern» und des Typs B in der Zone «Oberland-Ost». Im Weiteren steht einer erfolgreichen Zusammenarbeit des Kantons mit den beiden Gesuchstellerinnen aus Sicht des Regierungsrats nichts im Wege.

Der Regierungsrat dankt Ihnen für Ihre geschätzte Kenntnisnahme.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Christine Häsler Christoph Auer Regierungspräsidentin Staatsschreiber

Verteiler — Sicherheitsdirektion — Stadt Bern, Wirtschaftsamt, Zieglerstrasse 62, 3007 Bern — Gemeinde Interlaken, Präsidium, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken

nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 10.03.2023 I Version: 4 I Dok.-Nr.: 416135 I Geschäftsnummer: 2023.STA.371 2/2