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2025.STA.1987

Staatskanzlei. Ausgabenbewilligung für die Fach- und Konzernapplikationen sowie Digitalisierung der Kantonsverwaltung. Rahmenkredit 2027–2029

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 852/2026 Datum RR-Sitzung: 19. August 2026 Direktion: Staatskanzlei Geschäftsnummer: 2025.STA.1987 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Staatskanzlei. Ausgabenbewilligung für die Fach- und Konzernapplikationen sowie Digitalisierung der Kantonsverwaltung. Rahmenkredit 2027-2029

Erwägungen

1. Gegenstand

Ausgaben für Projekte, Weiterentwicklung, Beratung, Betrieb und Wartung für die Fach- und Konzernapplikationen sowie Digitalisierungsvorhaben der Staatskanzlei in den Jahren 2027–2029. Diese Leistungen dienen der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Staatskanzlei.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 (KV, BSG 101.1), Art. 76 Abs. 1 Bst. e ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG, BSG 620.0), Art. 21 – 30, Art. 34 ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV, BSG 621.1), Art. 26, Art. 28, Art. 30, Art. 32, Art. 35, Art. 39 ‒ Gesetz vom 7. März 2022 über die digitale Verwaltung (DVG, BSG 109.1), Art. 31, Art. 32 ‒ Verordnung vom 11. Januar 2023 über die digitale Verwaltung (DVV, BSG 109.111), Art. 26 – 29 ‒ Verordnung vom 5. November 2014 über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens (OÖBV, BSG 731.22), Art. 13 Abs. 1 Bst. A ‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Staatskanzlei (OrV STA, BSG 152.211), Art. 1

3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Neue, einmalige Ausgaben (Art. 30, 27 FHG) CHF 7 239 000 (inkl. 8 % Reserven):

Neue, wiederkehrende Ausgaben pro Jahr 2027 CHF 1 593 000 (Art. 30, 28 FHG): 2028 CHF 2 853 000 2029 CHF 2 913 000

4. Massgebende Kreditsumme

Neue, einmalige Ausgaben: CHF 6 702 000

zuzüglich Reserve von 8 % auf einmaligen Ausgaben CHF 537 000 (gerundet):

Neue wiederkehrende Ausgaben pro Jahr: 2027 CHF 1 593 000 2028 CHF 2 853 000 2029 CHF 2 913 000

Total wiederkehrende und einmalige Ausgaben CHF 14 598 000

Die Mittel sind (ohne die Reserve) im Budget bzw. Finanzplan eingestellt. Die Aufteilung auf die Erfolgsrechnung (ER) und die Investitionsrechnung (IR) erfolgt gemäss aktuellem Kenntnisstand. Für den Fall, dass die Reserve beansprucht wird, werden die Ausgaben nach Möglichkeit intern kompensiert.

5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Rahmenkredit für die Jahre 2027-2029.

Die Ausgaben verteilen sich voraussichtlich auf folgende Kostenarten:

Kostenart (HRM2) Kostenartenbezeichnung

310005001 Betr.-+Verbr.-Mat. Inf. - Fachappl.

313030001 Telekommunikationskosten - Fachappl.

313210001 Informatikdienstl. Dritte (Ber.+Hon.) - Fachappl.

313210002 Informatikdienstl. Dritte (Ber.+Hon.)-Konzernapp.

313300101 Inf.-Nutz.-Aufw. Bedag - Beratung Fachappl.

313320001 Inf.-Dienstleist. Dritte (Betrieb) - Fachappl.

313330001 Inf.-Dienstleist. Dritte (Wartung) - Fachappl.

313330002 Inf.-Dienstleist. Dritte (Wartung)-Konzernapp.

313340001 Inf.-Dienstleist. Dritte (WEntw) - Fachappl.

313340002 Inf.-Dienstleist. Dritte (WEntw)-Konzernapp.

316105001 Mieten/Benützungskosten ICT-Fachappl. (Lizenzen)

316105002 Mieten/Benützungskosten ICT-Konzernapp. (Lizenzen)

369010000 Beiträge an interkantonale Konferenzen

520000001 Immaterielle Anlagen Software - Fachappl.

520000002 Immaterielle Anlagen Software-Konzernapp.

Die Ausgaben gehen zu Lasten der Produktgruppe «Unterstützung Regierungsrat und Grosser Rat» (4423000000).

Total Kreditbetrag

in CHF inkl. MWST 2027 2028 2029

Einmalige Ausgaben (ohne Reserve) 2 557 000 2 599 000 1 546 000

davon Investitionsrechnung (IR): 601 000 878 000 0

Wiederkehrende Ausgaben 1 593 000 2 853 000 2 913 000 davon IR 0 0 0

Total pro Jahr 4 150 000 5 452 000 4 459 000 Kreditbetrag exkl. Reserve 14 061 000

davon IR 1 479 000

Reserve von 8 % auf den einmaligen 537 000 Ausgaben (gerundet) Kreditbetrag inkl. Reserve 14 598 000

Der Kreditbetrag von 14 598 000 Franken umfasst: - wertvermehrende Investitionen (Weiterentwicklung, Projekte) von CHF 370 000

- werterhaltende Investitionen (übrige Investitionen) von CHF 1 109 000

Der vorliegende Kredit löst einen ordentlichen Abschreibungsaufwand von 711 800 Franken in den Jahren 2027–2029 aus. Die Nutzungsdauer (Abschreibungsdauer) beträgt durchschnittlich 5 Jahre.

6. Für die Verwendung und die Verlängerung der Gültigkeitsdauer zuständiges Organ

Zuständig für die Mittelverwendung im Sinne von Art. 34 Abs. 2 Bst. a FHG ist die Staatskanzlei. Der Rahmenkredit wird mit Ausführungsbeschlüssen abgelöst.

Der Regierungsrat entscheidet über eine allfällige Verlängerung der Gültigkeitsdauer dieses Rahmenkredits gemäss Art. 34 Abs. 2 Bst. b FHG.

7. Folgekosten

Die hier bewilligten neuen Ausgaben für Projekte und die Weiterentwicklung (einschliesslich Neuanschaffung) von Lösungen können zu Folgekosten insbesondere für Betrieb, Wartung und Lizenzen führen. Die Folgekosten können noch nicht im Einzelnen beziffert werden, weil sie sich in der Regel erst aus den Projekten ergeben, deren Durchführung mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt wird.

Die Folgekosten für eine allfällige KI-Lösung können aufgrund des aktuellen Planungsstandes noch nicht exakt beziffert werden. Zum Vergleich: Abonnements der bekannten kommerziellen Anbieter (wie z.B. OpenAI) kosten aktuell pro Monat rund 20 Franken. Bei 12 500 Usern würden demnach jährliche Kosten in Höhe von etwa 3 Mio. Franken entstehen. Mit der angestrebten KI-Infrastruktur sollen

demgegenüber deutlich tiefere Betriebskosten anfallen. Es ist davon auszugehen, dass sich diese jährlich im 6-stelligen (und nicht im 7-stelligen) Bereich bewegen werden.

Zurzeit ist noch nicht definitiv entschieden, ob die KI-Infrastruktur Teil der Grundversorgung sein oder als Konzernapplikation betrieben wird. Auch vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat vorerst noch keine Betriebsmittel im Budget 2027 sowie im Aufgaben-/Finanzplan 2028-2030 eingestellt. Dementsprechend werden auch im vorliegenden Rahmenkredit der STA noch keine Ausgaben für den Betrieb der geplanten KI-Infrastruktur beantragt. Bei einer Zuordnung zur Grundversorgung, was Stand heute im Vordergrund steht, würde die Finanzierung des Betriebs ohnehin über die Jahreskredite 2028 ff. des KAIO erfolgen.

Ebenso wenig können aktuell die Kosten für den Betrieb eines kantonalen Stimmregisters beziffert werden. Wird das Anliegen im Rahmen des gesamtkantonalen Projekts Stammdatenmanagement umgesetzt, dürften entsprechende Betriebskosten zudem nicht beim Fachamt, sondern beim KAIO anfallen.

Die übrigen Folgekosten (so auch. für die neue die Wahl- und Abstimmungslösung) bewegen sich voraussichtlich in der Grössenordnung der Ausgaben für Betrieb, Wartung und Lizenzen der heute eingesetzten ICT-/Digitalisierungs-Lösungen.

8. Finanzreferendum

Diese Ausgabenbewilligung untersteht der fakultativen Volksabstimmung und ist im Amtsblatt zu publizieren.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Grosser Rat

Beilage ‒ Vortrag

Dispositions modifiées depuis

Cette décision interprète des dispositions dont l’acte a depuis fait l’objet d’une nouvelle consolidation. Si l’article lui-même a changé n’est pas consigné.

  • Loi sur l'administration numérique, Art. 26, Art. 28, Art. 30, Art. 32, Art. 35 et Art. 39 — lu dans la version du 1 mars 2023; l’acte a été consolidé à nouveau le 1 septembre 2026.
  • Ordonnance sur l’administration numérique, Art. 31 et Art. 32 — lu dans la version du 1 mars 2023; l’acte a été consolidé à nouveau le 1 septembre 2026.
  • Loi sur les finances, Art. 76 — lu dans la version du 1 décembre 2023; l’acte a été consolidé à nouveau le 1 septembre 2026.