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2026.WEU.256

Vernehmlassung des Bundes: Unterstützung der Kandidatur, Vorbereitung und Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038 in der Schweiz – Grundsatz- und Planungsbeschluss. Stellungnahme des Kantons Bern

Rubrum

(i] Canton de Berne

Regierungsrat

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)

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RRB Nr.: 260/2026 11. März 2026 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Unterstützung der Kandidatur, Vorbereitung und Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038 in der Schweiz — Grundsatz- und Planungsbeschluss Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 14. Januar 2026 wurde der Kanton Bern eingeladen, zum Grundsatz- und Planungsbeschluss zur Unterstützung der Kandidatur, Vorbereitung und Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038 in der Schweiz Stellung zu nehmen. Für die Möglichkeit zur Stellungnahme bedankt sich der Regierungsrat bestens.

Erwägungen

1. Grundsätzliche Überlegungen

Der Regierungsrat begrüsst den Entwurf des Bundesratsbeschlusses zur Unterstützung der Kandidatur, Vorbereitung und Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038. Er ist der Auffassung, dass die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038 bei konsequenter Umsetzung des vorliegenden Konzepts substanzielle Chancen für Sport, Tourismus, Regionalentwicklung und gesellschaftlichen Zusammenhalt bieten. Der Regierungsrat würdigt besonders den dezentralen Austragungsansatz und das klare Bekenntnis zur Nutzung bestehender Infrastrukturen. Dieser Ansatz entspricht den Grundsätzen der Nachhaltigkeit, der föderalen Zusammenarbeit und der regional ausgewogenen Entwicklung. Der Regierungsrat nimmt zur Kenntnis, dass der vorliegende Grundsatz- und Planungsbeschluss bewusst auf die Festlegung von Eckwerten beschränkt ist und zahlreiche Konkretisierungen erst in späteren Phasen erfolgen sollen.

Aus Sicht des Kantons bestehen jedoch offene Punkte und Vorbehalte, die im weiteren Prozess zu berücksichtigen sind.

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Canton de Berne

2. Erwartungen des Kantons Bern

Einbindung der Kantone

Der Regierungsrat ersucht den Bund, bei weiteren konkretisierenden Beschlüssen die enge Einbindung des Kantons Bern in die weiteren Planungs- und Koordinationsarbeiten sicherzustellen. Er erwartet insbesondere eine frühzeitige Präzisierung der kantonalen Kostenverteilung. Der Kanton Bern nimmt eine organisatorisch und symbolisch besondere Rolle wahr, weil keine Wettkämpfe, aber zentrale Zeremonien ausgerichtet werden sollen (Schlussfeier Olympische Spiele, Eröffnungs- und Schlusszeremonie der Paralympischen Spiele). Mit der kollektiven Verpflichtung der Kantone, sich mindestens im gleichen Umfang finanziell zu beteiligen wie der Bund, ist die Aufteilungsmethodik offen und es könnten Konflikte zwischen den Kantonen auftreten.

Der Regierungsrat ersucht den Bund, die effektiv zu en/vartenden Belastungen je Standortkanton als Massstab für die Beteiligung einzelner Kantone zu akzeptieren. Ergänzend sind auch die jeweiligen Wertschöpfungseffekte an den Standorten angemessen zu berücksichtigen. Es kann nicht sein, dass Kantone mit unterproportionalen Kosten und geringen Wertschöpfungseffekten zu Überproportionalen Beiträgen verpflichtet werden und damit eine indirekte Garantie zum Schliessen von Finanzierungslücken eingehen müssen.

Nachhaltigkeit

Der Regierungsrat teilt die Einschätzung, dass die angestrebte nachhaltige Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038 ein zentrales Erfolgskriterium des Projekts darstellt. Damit die Nachhaltigkeitsziele wirksam umgesetzt werden können, sind im weiteren Planungsprozess verschiedene Fragen vertieft zu klären, namentlich in Bezug auf die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Verkehrs sowie auf die Sicherstellung langfristiger positiver Impulse für Umwelt, Wirtschaft, Gesundheit der Bevölkerung und Klimaresilienz. Darauf gestützt erachtet es der Regierungsrat als wichtig, dass die im Beschluss vorgesehene Vermächtnisstrategie inhaltlich weiter geschärft wird. Insbesondere sollten die Umweltaspekte angemessen und nachvollziehbar berücksichtigt werden, beispielsweise durch die Definition konkreter Zielsetzungen in Bereichen wie Ressourcenschonung und Klimaanpassung. Wir weisen darauf hin, dass die Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit der Nachhaltigkeitsambitionen durch eine geeignete fachliche Begleitung im weiteren Planungs- und Umsetzungsprozess gestärkt werden kann. Eine unabhängige Einbindung von Expertise aus Wissenschaft und relevanten Fachorganisationen kann dazu beitragen, die Zielerreichung kritisch zu begleiten und die hohe Qualität der Nachhaltigkeitsleistungen sicherzustellen.

Sicherheitskosten und Einnahmeverzicht

Die Gewährleistung der Sicherheit im öffentlichen Raum bei Grossanlässen dieser Dimension ist mit erheblichen personellen und finanziellen Aufwänden verbunden. Gemäss Vorlage tragen die Kantone sämtliche Kosten der Polizeieinsätze, unabhängig von der nationalen Bedrohungslage oder derjenigen gegenüber einzelnen Wettkämpfen und Standorten. Die entsprechenden Kosten bzw. Einnahmenverzichte sind der finanziellen Beteiligung der Kantone anzurechnen.

Die Kantone sind grundsätzlich bereit, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Die verbindlichen Beschlüsse über Umfang und Finanzierung entsprechender Einsätze können jedoch erst nach einem allfälligen Zuschlag an die Schweiz und auf Basis detaillierter Umsetzungsplanungen erfolgen. Die ordentlichen Entscheidungsprozesse, insbesondere im Zusammenhang mit interkantonalen Polizeieinsätzen gemäss IKAPOL-Vereinbarung,

Canton de Berne

sind einzuhalten. Allfällige Entscheide über einen Verzicht auf Verrechnung von Unterstützungseinsätzen sind zu gegebener Zeit und auf fundierter Grundlage zu treffen.

Der Regierungsrat erwartet, dass sich der Bund im Rahmen seiner verfassungsmässigen Zuständigkeiten und insbesondere gestützt auf Art. 28 des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS, SR 120) an den Sicherheitskosten dieses ausserordentlichen Ereignisses beteiligt. Der Regierungsrat lehnt deshalb einen generellen Ausschluss einer Kostenbeteiligung des Bundes gemäss Art. 2 Bst. c des Grundsatz- und Planungsbeschlusses dezidiert ab. Ebenso ist klarzustellen, dass Kosten des Bundes für Aufgaben in seiner Zuständigkeit — namentlich Beiträge an Einsätze des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft bei einem internationalen Anlass — vom Bund zu tragen sind.

Geordnete Gesamtfinanzierung

Aus Sicht des Regierungsrates kommt der frühzeitigen, verbindlichen Sicherstellung der privaten Defizitgarantie und der übrigen privaten Finanzierung eine zentrale Bedeutung zu. Die private Finanzierung ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass finanzielle Risiken nicht mittelbar und unbegrenzt auf die öffentliche Hand übergehen und die finanzielle und politische Tragfähigkeit des Projekts langfristig gewahrt bleibt. Deshalb ist der Regierungsrat der Überzeugung, dass zwingend auf die Kandidatur verzichtet werden muss, wenn die Defizitgarantie bis zum Eingabetermin des Dossiers bzw. der Deadline zur Vertragsunterzeichnung mit dem internationalen olympischen Komitee per Ende 2027 nicht rechtsverbindlich beigebracht werden kann und zugleich für die private Finanzierung keine ausreichenden und stichhaltigen Absichtserklärungen vorliegen. Es ist dabei klar festzuhalten, dass auch die Kantone keine Defizitgarantie leisten werden.

Der guten Ordnung halber ist an dieser Stelle festzuhalten, dass selbst nach Sicherstellung einer geordneten Finanzierung wirtschaftliche Risiken aufgrund von Kostenüberschreitungen, bestehen bleiben. Eine nachträgliche Beteiligung des Kantons Bern an ungedeckten Kosten wird ausgeschlossen. Eine allfällige Zahlungsunfähigkeit der Trägerorganisation begründet zwar keine direkte rechtliche Haftung der öffentlichen Hand, kann jedoch erhebliche politische, wirtschaftliche und reputative Risiken nach sich ziehen und die regionale Wirtschaft empfindlich treffen. Mit dem generellen Ausschluss der Defizitgarantie des Bundes sind Kantone und Standorte einem entsprechend erhöhten Risiko ausgesetzt.

Gouvernanz und Kommunikation

Der Regierungsrat misst klaren Gouvemanz-Strukturen, transparenten Entscheidungsprozessen und einer eindeutigen Zuordnung von Verantwortlichkeiten grosse Bedeutung bei. Diese sind aus kantonaler Sicht eine zentrale Voraussetzung für eine effiziente Umsetzung sowie für die Begrenzung finanzieller und politischer Risiken.

Im Kanton Bern ist für neue einmalige Ausgaben über 1 Million Franken der Grosse Rat zuständig; über 2 Millionen Franken besteht die Referendumsmöglichkeit gegen entsprechende Finanzbeschlüsse (Anhang 1 zu Art. 36 der Finanzhaushaltsverordnung des Kantons Bern). Diese finanzrechtlichen Vorgaben sind bei der zeitlichen Planung und bei der Ausgestaltung der kantonalen Beteiligung zwingend zu berücksichtigen.

Da der vorliegende Bundesbeschluss und die Bundesfinanzierung nicht dem Referendum unterstehen und somit keine nationale Volksabstimmung vorgesehen ist, bleibt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern der Austragungskantone nach einer allfälligen Vergabe der Olympischen

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und Paralympischen Winterspiele 2038 an die Schweiz — abhängig von Umfang und Ausgestaltung der kantonalen finanziellen Beteiligung — das demokratische Instrument des kantonalen Referendums Vorbehalten. Der Regierungsrat begrüsst ausdrücklich, dass auf diese Weise eine demokratische Mitwirkung auf kantonaler Ebene möglich bleibt. Volksabstimmungen in den Austragungskantonen stellen ein wichtiges Korrektiv dar und tragen zur Legitimation des Projekts bei.

Sollten infolge kantonaler Volksentscheide einzelne Austragungskantone von einer weiteren Beteiligung absehen, wäre die Gesamtplanung der Organisation entsprechend anzupassen. Daher erachtet es der Regierungsrat als entscheidend, die Schweizer Bevölkerung frühzeitig, transparent und überzeugend über Zielsetzung, Nutzen und Risiken der Kandidatur zu informieren, um eine breite gesellschaftliche Abstützung für das Vorhaben zu erreichen.

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Neuhaus Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber

Verteiler — Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion — Finanzdirektion — Sicherheitsdirektion