523.16
Regierungsratsbeschluss betreffend Schaffung eines Wildschongebietes und Vogelschutzgehölzes in der Gemeinde Frenkendorf
Vom 30.01.1968 (Stand 30.01.1968)
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
Art. 1
Das auf dem Plan M 1 : 4000 vom 11. Januar 1968 grün umrandete Gebiet von ca. 32 Hektaren wird als Wildschongebiet und Vogelschutzgehölz erklärt.
In diesem Gebiet darf nicht gejagt werden.
Die Reservatsgrenzen sind folgende:rechte Seite: ab Parzelle Nr. 301 (Baslerstrasse) entlang der Bahnlinie SBB bis Parzelle Nr. 988 (Gemeindegrenze Pratteln); linke Seite: ab Parzelle Nr. 825 (Prattelerstrasse) entlang der Prattelerstrasse bis Parzelle Nr. 2814 (Gemeindegrenze Pratteln);nördlich: Gemeindegrenze Pratteln;südlich: ab Parzelle Nr. 301 (Baslerstrasse) bis Parzelle Nr. 825 (Prattelerstrasse).
Die Reservatsgrenzen sind durch Tafeln (Reservat-Jagdverbot), die bei der Direktion des Innern erhältlich sind, zu markieren.
Der unter Ziffer 1 erwähnte Plan bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Beschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.
GS 23.584