BeE 390.890
Gebührenreglement für die Bestattung Auswärtiger
Vom 23. April 2008 (Stand 6. Juli 2008)
Der Gemeinderat Bettingen erlässt, gestützt auf § 11 der Ordnung über das Bestattungs- und Friedhofwesen in der Gemeinde Bettingen vom 11. Dezember 1984, folgendes Gebührenreglement für die Bestattung Auswärtiger:
Art der Gebühr Betrag in CHF
Art. 1 Vorbereitungshandlungen
Entgegennahme eines Sarges und Benützung der Infrastruktur im Zusammenhang mit einer Bestattung auf dem Gottesacker Bettingen 690
Entgegennahme einer Aschenurne und Benützung der Infrastruktur im Zusammenhang mit einer Bestattung auf dem Gottesacker Bettingen 230
Art. 2 Urnenbestattung
Urnenbeisetzung (Erwachsene und Kinder) ohne Abdankung in Bettingen 210
Beisetzung in einem Gemeinschaftsgrab (ohne Namensnennung) ohne Abdankung in Bettingen 50
Urnenbeisetzung (inkl. Aufbewahrung, Benützung der Friedhofeinrichtungen, Beisetzung etc.) 600
Art. 3 Erdbestattung
Erdbestattung in einem Erdreihenwahlgrab (inkl. Aufbewahrung, Benützung der Friedhofeinrichtungen, Beisetzung etc.) 1'561
Erdbestattung in einem Kinderreihenwahlgrab (inkl. Aufbewahrung, Benützung der Friedhofeinrichtungen, Beisetzung etc.) 1'205
Art. 4 Mehrwertsteuer
Die Gebührenansätze berücksichtigen keine Mehrwertsteuer. Untersteht eine Leistung der Mehrwertsteuer, so wird diese zum massgebenden Rechnungsbetrag hinzugezählt.
Art. 5 Anwendung der kantonalen Verordnung
Wenn das Gebührenreglement der Gemeinde Bettingen nicht explizit eine Dienstleistung vorsieht, gelten die Tarife gemäss der kantonalen Verordnung über Gebühren im Bestattungswesen vom 14. Dezember 2004.
Art. 6 Gebührenreduktion
Der Gemeinderat kann in Einzelfällen den Gebührentarif den konkreten Verhältnissen entsprechend reduzieren.
Dieses Gebührenreglement ist zu publizieren. Es wird sofort wirksam.
KB 05.07.2008