BeE 390.890

Gebührenreglement für die Bestattung Auswärtiger

Vom 23. April 2008 (Stand 6. Juli 2008)

Der Gemeinderat Bettingen erlässt, gestützt auf § 11 der Ordnung über das Bestattungs- und Friedhofwesen in der Gemeinde Bettingen vom 11. Dezember 1984, folgendes Gebührenreglement für die Bestattung Auswärtiger:

Art der Gebühr Betrag in CHF

Art. 1 Vorbereitungshandlungen

  1. Entgegennahme eines Sarges und Benützung der Infrastruktur im Zusammenhang mit einer Bestattung auf dem Gottesacker Bettingen 690

  2. Entgegennahme einer Aschenurne und Benützung der Infrastruktur im Zusammenhang mit einer Bestattung auf dem Gottesacker Bettingen 230

Art. 2 Urnenbestattung

  1. Urnenbeisetzung (Erwachsene und Kinder) ohne Abdankung in Bettingen 210

  2. Beisetzung in einem Gemeinschaftsgrab (ohne Namensnennung) ohne Abdankung in Bettingen 50

  3. Urnenbeisetzung (inkl. Aufbewahrung, Benützung der Friedhofeinrichtungen, Beisetzung etc.) 600

Art. 3 Erdbestattung

  1. Erdbestattung in einem Erdreihenwahlgrab (inkl. Aufbewahrung, Benützung der Friedhofeinrichtungen, Beisetzung etc.) 1'561

  2. Erdbestattung in einem Kinderreihenwahlgrab (inkl. Aufbewahrung, Benützung der Friedhofeinrichtungen, Beisetzung etc.) 1'205

Art. 4 Mehrwertsteuer

Die Gebührenansätze berücksichtigen keine Mehrwertsteuer. Untersteht eine Leistung der Mehrwertsteuer, so wird diese zum massgebenden Rechnungsbetrag hinzugezählt.

Art. 5 Anwendung der kantonalen Verordnung

Wenn das Gebührenreglement der Gemeinde Bettingen nicht explizit eine Dienstleistung vorsieht, gelten die Tarife gemäss der kantonalen Verordnung über Gebühren im Bestattungswesen vom 14. Dezember 2004.

Art. 6 Gebührenreduktion

Der Gemeinderat kann in Einzelfällen den Gebührentarif den konkreten Verhältnissen entsprechend reduzieren.

Dieses Gebührenreglement ist zu publizieren. Es wird sofort wirksam.

KB 05.07.2008