II B/1/1

Beschluss über den Beitritt zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich

Vom 07.05.2006 (Stand 07.05.2006)

(Erlassen von der Landsgemeinde am 7. Mai 2006)

Art. 1

Der Kanton Glarus tritt der Rahmenvereinbarung vom 24. Juni 2005 für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich bei.

Art. 2

Dem Landrat wird die Kompetenz zum Abschluss der Verträge gemäss der Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich übertragen.

Art. 3

Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

SBE X/2 93