II B/1/1
Beschluss über den Beitritt zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich
Vom 07.05.2006 (Stand 07.05.2006)
(Erlassen von der Landsgemeinde am 7. Mai 2006)
Art. 1
Der Kanton Glarus tritt der Rahmenvereinbarung vom 24. Juni 2005 für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich bei.
Art. 2
Dem Landrat wird die Kompetenz zum Abschluss der Verträge gemäss der Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich übertragen.
Art. 3
Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
SBE X/2 93