IV B/7/1
Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus zur Interkantonalen Universitätsvereinbarung
Vom 03.05.1998 (Stand 03.05.1998)
(Erlassen von der Landsgemeinde am 3. Mai 1998)
Art. 1
Der Kanton Glarus tritt der Interkantonalen Universitätsvereinbarung vom 20. Februar 1997 bei.
Art. 2
Die mit dem Beitritt verbundenen finanziellen Verpflichtungen werden jeweils auf dem Budgetweg geregelt.
Art. 3
Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
SBE VII/1 20