IV B/7/1

Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus zur Interkantonalen Universitätsvereinbarung

Vom 03.05.1998 (Stand 03.05.1998)

(Erlassen von der Landsgemeinde am 3. Mai 1998)

Art. 1

Der Kanton Glarus tritt der Interkantonalen Universitätsvereinbarung vom 20. Februar 1997 bei.

Art. 2

Die mit dem Beitritt verbundenen finanziellen Verpflichtungen werden jeweils auf dem Budgetweg geregelt.

Art. 3

Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

SBE VII/1 20