IX B/42/2

Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus zum Konkordat betreffend die Schürfung und Ausbeutung von Erdöl

Vom 06.05.1962 (Stand 06.05.1962)

(Erlassen von der Landsgemeinde am 6. Mai 1962)

Ziff. 1

Der Kanton Glarus erklärt seinen Beitritt zum Konkordat betreffend die Schürfung und Ausbeutung von Erdöl. Allfälligen Änderungen des Konkordates kann der Landrat seine Zustimmung erteilen.

Ziff. 2

Über die Beteiligung des Kantons Glarus am Aktienkapital einer Ausbeutungsgesellschaft entscheidet der Landrat.

N 26 1657