VIII D/5/3

Beschluss über die Höhe der Kinderzulage für Arbeitnehmer

Vom 10.10.2007 (Stand 01.01.2008)

Der Landrat,

gestützt auf Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 12. Mai 1974 über Kinderzulagen für Arbeitnehmer,

beschliesst:

Art. 1

Die Kinderzulage für Arbeitnehmer beträgt monatlich 200 Franken für jedes zulagenberechtigte Kind.

Art. 2

Dieser Beschluss tritt auf den 1. Januar 2008 in Kraft. Der Beschluss vom 29. Januar 2003 wird damit aufgehoben.

SBE X/6 370