17 Merkblatt Pflegegeld Besteuerung
Finanzen und Gesundheit | |||
Steuerverwaltung | |||
Abteilung natürliche Personen | |||
Hauptstrasse | 11/17 | ||
CH-8750 Glarus | Glarus, 06.04.2011 | ||
Merkblatt
Besteuerung des Pflegegeldes
1. Allgemeines | |||
Alle Vergütungen für die Betreuung von Pflegekindern an Tages-, Wochen- oder | |||
Dauerplätzen gehören zum steuerpflichtigen Erwerbseinkommen. Als Einkommen zu | |||
verstehen sind sowohl | die Zahlungen von Eltern wie auch die Entschädigungen von | ||
Institutionen, Kantonen oder Gemeinden. | |||
2. Pauschaler Abzug der Auslagen
2.1. Von den Einkünften können ohne Nachweis der effektiven Kosten folgende Maximal-
Beträge als Auslagenersatz für Unterkunft, Verpflegung, Taschengeld und | kleine | ||
Nebenkosten abgezogen werden: | |||
Tagesplatz1 Fr. | Wochenpflegeplatz3 Fr. | Dauerpflegeplatz3 Fr. | |
Pro Tag | 22.00 | ||
Pro Monat | 484.002 | 660.00 | 900.00 |
Pro Jahr | 5’808.00 2 | 7’920.00 | 10’800.00 |
Bei stundenweisem Hütedienst betragen die Mahlzeitpauschalen: Znüni oder Zvieri | je Fr. | ||
2.--/Frühstück Fr. 2.--/Mittagessen Fr. 5.--/Nachtessen | Fr. 3.--. (Fr. 12.-- pro Tg.) | ||
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Mit voller Verpflegung und kleinen Nebenkosten. | |||
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22 Tage/Monat | |||
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30 Tage/Monat. Diese Beträge werden als Ersatz für notwendige Auslagen betrachtet und
enthalten folgende Aufwendungen: Ernährung, Wohnanteil, | Wäsche und kleinere | ||
Nebenkosten. | |||
Höhere Abzüge sind zulässig, sofern sämtliche Aufwendungen mit Belegen | |||
nachgewiesen | werden. | ||
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2.2 Als Unkostenpauschale können 20% des steuerpflichtigen Einkommens | |||
(Betreuungsentschädigung abzüglich Auslagenersatz oder effektive Kosten und | |||
AHV), mindestens Fr. 800.-- und max. Fr. 2'200.-- pro Jahr, zusätzlich in Abzug | |||
gebracht werden. Wenn das Einkommen niedriger als Fr. 800.-- | ist, kann nur der | ||
niedrige Betrag abgezogen werden. | |||
2.3 Notwendige Zusatzkosten dürfen zusätzlich effektiv geltend gemacht werden. | |||
Als solche gelten insbesondere: | |||
• Gesundheitspflege (Therapien inkl. Fahrtspesen, | medizinische | und | |
zahnmedizinische Produkte und Dienstleistungen) | |||
Fahrrad, Ausgaben für Sport
Musikinstrument und -unterricht
Ferien mit der Pflegefamilie, Lagerkosten
Kosten für die Benützung des öffentlichen Verkehrs
Prämien für Krankenkassen und Unfallversicherung
Weiterbildungen, welche von der Pflegefamilie gezahlt werden.
2.4 Das verbleibende Nettoeinkommen stellt selbständiges Erwerbseinkommen dar | |||
und ist in der Ziffer 2 der Steuererklärung zu deklarieren. Dieser Betrag wird der | |||
AHV-Ausgleichskasse für die Berechnung der AHV-Beiträge gemeldet. | |||
2.5 Es besteht bei der Pflegefamilie kein Anspruch auf den Versicherungs- bzw. | |||
Kinder- oder den Unterhaltsabzug. | |||
3. Berechnungsbeispiel | |||
Gesamte Betreuungsentschädigung pro Jahr | Fr.13'200.00 | ||
abzüglich Auslagenersatz | Fr.10'800.00 | ||
abzüglich bezahlte AHV-Beiträge | Fr. | 300.00 | |
Steuerpflichtiges Pflegegeld | Fr. 2’100.00 | ||
Abzüglich Unkostenpauschale, 20% von Fr. 2’100.00 mindestens | Fr. | 800.00 | |
Steuerpflichtiges Erwerbseinkommen (Ziff. 2 Steuererklärung) | Fr 1’300.00 | ||
4. Inkrafttreten und Publikation
Dieses Merkblatt wird im Internet publiziert und gilt ab der Periode 2011.
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