10 Wegleitung zum Fragebogen Landwirte 2019

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Angaben zur Ermittlung des Einkommens aus der Land- und Forstwirtschaft Dieses Merkblatt ist bei der Bewertung und Einkommensermittlung des Bemessungsjahres 2019 anzuwenden. Die Angaben unter den Ziffern 2 bis 7 sind zum Teil dem Merkblatt NL1 über die Naturalbezüge Selbst- ständigerwerbender, Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, entnommen.

1. Naturalbezüge

Diese Beträge stellen den Wert der Nahrungsmittel aus Selbstversor- gung dar. Für die Betriebsangestellten werden diese Bezüge im Natural-

lohn abgezogen (siehe Ziffer 7). Erwachsene Kinder im Alter von … Jahren*

bis 6 7 bis 13 14 bis 18

In der Regel Fr. 960.– Fr. 240.– Fr. 480.– Fr. 720.–

Ohne Milch Fr. 600.– Fr. 145.– Fr. 300.– Fr. 455.–

Mit Milch, ohne Fleisch Fr. 600.– Fr. 145.– Fr. 300.– Fr. 455.–

Viehloser Betrieb Fr. 240.– Fr. 60.– Fr. 120.– Fr. 180.–

* Massgebend ist das Alter der Kinder zu Beginn jedes Geschäftsjahres.

Bei Familien mit mehr als drei Kindern sind vom Totalwert der Kinder- ansätze abzuziehen: bei 4 Kindern 10 %, bei 5 Kindern 20 %, bei 6 und mehr Kindern 30 %.

2. Mietwert der Wohnung

Der Mietwert der Wohnung im eigenen Hause ist von Fall zu Fall nach den ortsüblichen Mietzinsen für eine entsprechende Wohnung zu be- stimmen. In Fällen, in denen einzelne Räume sowohl den betrieblichen

als auch privaten Zwecken dienen, ist ein angemessener Anteil an die- sen Gemeinschaftsräumen (wie Wohnräume, Küche, Bad, WC) mitzube- rücksichtigen.

3. Privatanteil an den Kosten für Heizung, Beleuchtung,

Reinigung, Telefon usw.

Für Heizung, Elektrizität, Gas, Reinigungsmaterial, Wäsche­ reini­ gung,

Haushaltartikel, private Telefongespräche, Radio und Fernsehen sind in der Regel jährlich folgende Beträge als Privatanteil an den Kosten anzu- rechnen, sofern sämtliche den Privathaushalt betreffenden Ausgaben für diese Zwecke dem Betrieb belastet worden sind:

für den ersten Zuschläge pro

Erwachsenen Erwachsenen Kind

Überdurchschnittliche Verhältnisse (entspr. N1) Fr. 3540.– Fr. 900.– Fr. 600.–

In der Regel Fr. 2640.– Fr. 660.– Fr. 420.–

Sehr einfache Verhältnisse Fr. 2100.– Fr. 540.– Fr. 360.–

Formular 18a Landwirtschaft Naturalbezüge, -löhne und Versicherungen

4. Privatanteil an den Löhnen des Geschäftspersonals

Arbeiten Betriebsangestellte zum Teil für die privaten Bedürfnisse des Betriebsinhabers und seiner Familie (Zubereitung der Verpflegung, ­Besorgung der privaten Räume und Wäsche usw.), so ist ein den Ver- hältnissen entsprechender Teil der Löhne als Privatanteil anzurechnen.

5. Privatanteil an den Autokosten

Der Privatanteil kann entweder auf Grund der tatsächlichen Kosten

­anhand des ausgewiesenen, privat gefahrenen Kilometeranteiles be-

rechnet, oder pauschal mit 0,8 % des Kaufpreises (exkl. MWST) erfasst werden, mindestens aber mit Fr. 150.– pro Monat und Fahrzeug.

6. Naturallöhne (Verpflegung und Unterkunft)

für Arbeitnehmer

Erwachsene Früh- Mittag- Abend- Volle

stück essen essen Verpflegung

Tag / Fr. 3.50 10.– 8.– 21.50 Monat / Fr. 105.– 300.– 240.– 645.–

Jahr / Fr. 1260.– 3600.– 2880.– 7740.–

Erwachsene Unterkunft Verpflegung und Unterkunft

Tag / Fr. 11.50 33.– Monat / Fr. 345.– 990.– Jahr / Fr 4140.– 11880.–

Für bis 6-jährige Kinder sind die Ansätze auf 25 %, für 7 bis 13-jährige auf 50 %, für 14 bis 18-jährige auf 75 % zu reduzieren. Familien mit 4 Kindern und mehr: siehe Ziffer 1. Kommt der Arbeitgeber weitgehend auch für Kleider, Leibwäsche und Schuhe sowie deren Unterhalt auf, so sind hier zusätzlich Fr. 80.– im ­Monat bzw. Fr. 960.– im Jahr anzurechnen.

7. Naturallohnabzug beim Arbeitgeber

(Selbstkostenabzug) Tag / Fr. Monat / Fr. Jahr / Fr.

in der Regel 17.– 510.– 6120.–

wenn der Mietwert der

Angestelltenräume dem Betriebs- eigentümer zugerechnet wird 19.– 570.– 6840.–

Für die Abgabe von Kleidern, Leibwäsche und Schuhen ist der dem

Empfänger im Lohnausweis angerechnete Betrag abzuziehen.

8. Erläuterungen zur Aufteilung der Versicherungsprämien für die Betriebsleiterfamilie

Versicherungen

Betriebsaufwand

Privataufwand

Bemerkungen (StE = Steuererklärung)

Angestellte

AHV/ IV/EO/ALV, Unfall (UVG),

Krankheit (NAV), Säule 2a (BVG)

x

Betriebsleiterfamilie

AHV/ IV/EO/ALV

x

im Fragebogen für Landwirte abziehen

Krankenkasse, -versicherung

x

unter Versicherungsabzug in der StE

Unfallversicherung

x

für mehrheitlich im Betrieb tätige Personen

Krankentaggeldversicherung Inhaber

x

Taggelder in der StE separat aufführen

Kollektivversicherung

6%

94 %

Privatanteil unter Versicherungsabzug in der StE

Unfallanteil, eventuell individuell

reine Risikoversicherung

x

unter Versicherungsabzug in der StE

mit Vorsorgecharakter

x

unter 2. oder 3. Säule

für Betrieb verpfändet

x

z.B. Sicherung eines Kredites

2. Säule (Pensionskasse)

x

x

je zur Hälfte

3. Säule (3a)

x

bei vorhandener 2. Säule (Bemessungsjahr):

(gebundene Selbstvorsorge)

2019 max. Fr. 6826.–

ohne 2. Säule (bis max. 20% des Erwerbseinkommens):

2019 max. Fr. 34 128.–

Lebens-, Rentenversicherung

x

unter Versicherungsabzug in der StE

Betrieb

Betriebshaftpflicht

x

Gebäudeversicherung

x

für Betriebsgebäude (Geschäftsvermögen)

Mobiliar-, Motorfahrzeugversicherung

x

Ausscheidung des Privatanteiles Ende Jahr

Hagel-, Viehversicherung

x

Wegleitung 2019 zum Fragebogen für Land- und Forstwirtschaft Kanton Glarus Kantons-, Gemeinde- und Direkte Bundessteuer

I. Allgemeines Unter Vorbehalt von allfälligen Korrekturen bei den Ziffern 1.2

bis 1.4.2 kann das buchhalterisch ausgewiesene Einkommen in die Ziffer 1.5 eingetragen werden. Nach dem Gesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) Artikel Die unterzeichnete Gewinn- und Verlustrechnung des Jah- 125 haben Selbständigerwerbende ihr Einkommen mittels einer res 2019 sowie die entsprechende Bilanz ist mit der Steuer- kaufmännischen Buchhaltung oder Aufzeichnung nachzu- erklärung einzureichen. Die einzelnen Einnahme- und Aus- weisen. Diese Vorschriften gelten gestützt auf Artikel 149 Ab- gabepositionen müssen offen ausgewiesen sein. Ebenfalls satz 2 Steuergesetz sinngemäss auch für die Veranlagung der einzureichen ist je eine Kopie der Konti: Privat/Eigenkapi- Staats- und Gemeindesteuern. tal, Löhne und Abschreibungen. Die geordneten und kon- Alle Methoden setzen als Grundlage die entsprechenden Bü- tierten Belege sind nur auf Verlangen einzureichen. cher (Kassenbuch, Inventare) voraus, die auf Verlangen der Ver-

anlagungsbehörde vorzuweisen und mit den zugehörigen Bele- gen während 10 Jahren aufzubewahren sind. Ziffer 2 Nachführung der Abschreibungen Je nach Betriebsgrösse und Umfang der vorliegenden Ge-

schäftsunterlagen ist eine der drei nachfolgenden Deklarations- auf Liegenschaften möglichkeiten zu wählen und die dazu angegebenen Positio- Um die Ermittlung eines allfälligen Veräusserungsgewinnes zu

nen auszufüllen. gewährleisten, sind im Abschluss folgende Grössen nachzu- führen:

  • das Total der auf dem Landgut seit dessen Erwerb ­getätigten

1) Mit Buchhaltung: Seite 1 und 4 Abschreibungen und Subventionen; 2) Mit Aufzeichnungen/ oder: Handabschlüsse: Seite 2, 3 und 4 – die gesamten nachgeführten Anlagekosten (­Gestehungspreis, 3) Berggebiet und Seite 2 (Ziffern 3.1.1 bis 3.1.14) vor Abzug der Subventionen). voralpine Hügelzone und 4 sowie Ergänzungsblatt Weist der Buchhaltungsabschluss weder die Anlagekosten

bis max. 20 GVE: über Einnahmen und Ausgaben

Anhang

Dieser enthält die Merkblätter über Abschreibungen und Anga-

ben über Naturalbezüge, Privatanteile usw.

Liegenschaften

Die Zuweisung der Liegenschaften zum Geschäfts- oder Pri-

vatvermögen erfolgt auf Grund der überwiegenden Nutzung

(Präponderanzmethode). Erreicht dabei der private Anteil mehr als 50 % (grösserer Nebenerwerb), gehört die Liegenschaft

zum Privatvermögen; Abschreibungen sind in diesem Fall nicht

zulässig.

Hinweis betreffend der Vermögenssteuer Nach Artikel 14 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die Steuer­ harmonisierung ist der Buchwert des beweglichen Geschäfts- vermögens (Vieh, Vorräte und Fahrhabe) auch für die Vermö- genssteuer verbindlich. Landwirtschaftliche Geschäftsliegen- schaften sind unter der Ziffer 24.1 der Steuererklärung mit dem ­Ertragswert zu deklarieren.

II. Hinweise zu den einzelnen Positionen

Ziffer 1

Ermittlung des Einkommens nach Buchhaltung

Grundlage jedes Buchhaltungsabschlusses stellen einwand- freie Bücher (Kassa-, Postcheck- und Bankbücher, Inventare usw.) dar. Massgebend sind dabei die in die Bemessungsperio-

de fallenden Abschlüsse. Angaben über Abschreibungen, Na-

turalbezüge, Privatanteile usw. finden sich in den Merkblättern

im Anhang.

noch das Total der nachgeführten Abschreibungen und Sub-

ventionen auf, ist diese Ziffer ebenfalls auszufüllen.

Ziffer 3

Ermittlung des Einkommens und Vermögens auf

Grund von Aufzeichnungen

Diese Aufstellung fasst die Aufzeichnungen des Kassenbuches

und der Inventare zusammen und ermittelt das landwirtschaft-

liche Einkommen und die steuerpflichtigen Geschäftsaktiven.

Ziffer 3.1 Buchwerte, Anlagekosten und Abschreibungen Die Bewertung erfolgt auf Grund der Anlagekosten. Subventio-

nen stellen Betriebseinkünfte dar. Ihrem ausserordentlichen

Charakter kann durch eine gleich hohe ausserordentliche

­Abschreibung Rechnung getragen werden. Angaben über die anzuwendenden Abschreibungssätze finden sich im Anhang.

Ziffern 3.1.1 bis 3.1.6 Maschinen, Fahrzeuge sowie Obst- und Beeren- und Reb- kulturen. Hier wurde die direkte Abschreibungsmethode ge- wählt. Maschinenkauf mit Eintausch: unter «Zugängen» kann der Nettopreis (Kaufpreis abzüglich Eintauschpreis der alten Maschine) eingetragen werden. Kein Eintrag unter «Abgängen».

Ziffern 3.1.7 bis 3.1.10 Liegenschaft (Landgut)

Die um Zu- und Abgänge korrigierten Anlagekosten (vor Abzug

evtl. Subventionen) können entweder als nicht aufgeteilter Wert

aufgeführt oder in die einzelnen Gruppen aufgeteilt werden. Bei

Übernahme oder Kauf der ganzen oder einzelner Teile der ­Liegenschaft zu Verkehrswerten ist die erste Möglichkeit (ge-

samte, nicht aufgeteilte Liegenschaft) ausgeschlossen. Der Wert des Bodens ist gesondert auszuweisen.

Diese Tabelle führt die Anlagekosten nach, folglich werden die

Wertberichtigungen hier nicht abgezogen, sondern unter den

Ziffern 3.1.11 bis 3.1.14 nachgeführt (indirekte Abschreibung).

–2–

–3–

Ziffer 3.1.8 Zugänge (Käufe)

Merkblatt A

nommen werden. Das Einverlangen von detaillierten Inventar-

aufnahmen bleibt vorbehalten.

Land-/Forstwirtschaft

Hier können grundsätzlich alle unter den Ausgaben (Ziffern

3.3.6 bis 3.3.9) aufgeführten Investitionen aufgeführt werden.

Beim Kauf von Boden ist der bezahlte Preis (inkl. Nebenkosten)

sowohl unter Position «Boden» in dieser Abschreibungstabelle

Ziffer 3.3 Ermittlung der Betriebsaufwendungen

Die gesamten Betriebsausgaben ermitteln sich aus den Aus-

Merkblatt über Wertberichtigungen

wie auch in Ziffer 3.3.9 «Investition in Boden» einzutragen.

gängen der Kasse (Barausgaben) und denjenigen auf die Post-

und Bankkonti.

auf dem Anlagevermögen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

Ziffer 3.1.9 Abgänge (Verkäufe)

Davon abzuziehen sind:

Hier sind z.B. durch Veräusserung oder bei Erneuerung (Pflan-

Die als Ausgaben erfassten Privatentnahmen und -bezüge.

1. Allgemeines

zen) abgehende Teile einzutragen. Derselbe Betrag muss in die

Ebenso die Rückzahlung von Schulden, Investitionen und Ein-

Ausgangswert für die Berechnung der Abschreibung sind die Gestehungskosten. Diese ergeben sich aus dem Kaufpreis, vermin-

Ziffern 3.3.16 oder 3.3.17 übertragen werden. Für Liegen-

lagen in betriebliche Geldkonti.

dert um allfällige Rabatte, Eintauschgutschriften usw. Wird eine Buchhaltung neu eröffnet, so sind die Anlagegüter mit den Geste-

schaftsverkäufe siehe auch Ziffer 3.2.6 «Liegenschaftsverkäu-

hungskosten, unter Berücksichtigung der seit der Anschaffung eingetretenen Wertverminderungen oder Wertvermehrungen in die

fe» und Ziffer 3.2.20 «Andere Geschäftserträge».

Ziffer 3.3.12

Naturallöhne an Betriebsangestellte (Selbstkostenabzug)

Eingangsbilanz aufzunehmen. Abschreibungen sind nur auf Gegenständen des Geschäftsvermögens möglich, d. h. solche, die

ganz oder vorwiegend der Erwerbstätigkeit dienen.

Wertberichtigungen

Die Angestelltenräume sind in der Regel im Mietwert der Be-

Bei Übernahme oder Kauf der ganzen oder einzelner Teile der Liegenschaft zu Verkehrswerten ist der Boden gesondert zu

Ziffer 3.1.11: Hier sind die bis zum 31.12.2018 vorgenommenen

triebsleiterwohnung nicht enthalten. Für die Verpflegung kön-

­bewerten.

Wertberichtigungen einzutragen.

nen monatlich pro Person Fr. 510.– in Abzug gebracht werden.

Ziffer 3.1.13: umfasst die Wertberichtigungen bis Ende der

2. Ohne besonderen Nachweis gelten folgende max. Abschreibungssätze

­Bemessungsperiode.

Ziffern 3.3.14 bis 3.3.17 Abgänge und Abschreibungen

Ziffer 3.1.14: Restbuchwert: Hier ist die Differenz der gesamten

Die hier einzutragenden Angaben sind den unter Ziffer 3.1 auf-

Abschreibungssätze

Abschreibungssätze

Anlagekosten (Ziffer 3.1.10) abzüglich der gesamten Abschrei-

geführten Tabellen zu entnehmen.

in Prozent

in Prozent

bungen per 31. Dezember 2019 einzutragen (Ziffer 3.1.13).

Ziffer 3.3.19 Andere Geschäftsaufwändungen

Anschaffungs- Buch-

wert wert

Anschaffungs- Buch-

wert wert

Ziffer 3.2 Ermittlung der Betriebseinkünfte

Hier ist der auf Grund einer besonderen Aufstellung (z.B. Be-

Die gesamten Betriebseinnahmen ermitteln sich aus den Ein-

standesveränderung bei Geschäftsschulden) ermittelte Auf-

2.1 Boden 2.5 Gebäude

gängen der Kasse (Bareinnahmen) und denjenigen auf die Post-

wand einzutragen.

Keine Abschreibungen auf Wohnhäuser . . . . . . . . . . . . .

1% 2%

und Bankkonti.

Die Bankauszüge sowie die Details der Einnahmen und

bewirtschaftetem Boden . . . . . . . ––– –––

Gesamtsatz für Gebäude und

Davon abzuziehen sind:

Ausgaben mit den entsprechenden Belegen müssen auf

Bauernhäuser (Wohnteil und Stall) . .

2% 4%

  • die als Einkünfte erfassten Privateinlagen und Liegenschafts- Verlangen vorgelegt werden können und müssen gut kont- verkäufe, 2.2 Gesamtsatz Ökonomiegebäude . . . . . . . . . . 3% 6% rollierbar sein.

– Einkünfte aus neu errichteten Schulden und betrieblichen

(bei fehlender Ausscheidung für Land,

Leichtbauten, Schweineställe,

Geldkonti.

Ziffer 3.5 Geschäftsaktiven

Gebäude, Meliorationen und Pflanzen

Geflügelhallen usw. . . . . . . . . .

im Inventar)

5% 10 %

Ziffern 3.2.8 bis 3.2.19 Naturalbezüge, Privatanteile

Für die Ermittlung des steuerpflichtigen Vermögens per

31.12.2019 sind die Ziffern 3.1.6 (Maschinen/Obst), 3.2.22/6.1

Silos, Bewässerungen . . . . . . . .

Die Abschreibung ist nur bis auf

den Wert des Bodens zulässig . . . . 1,5 % 3%

5% 10 %

Werden die im Fragebogen oder im Anhang aufgeführten An-

(Tierbestand) und 3.2.23/6.2 (Vorräte) zu addieren und in die

sätze nicht übernommen, ist eine genaue Aufstellung über die

Ziffer 24.2 der Steuer erklärung einzutragen. Der Ertragswert

2.6 Mechanische Einrichtungen

tatsächlichen Bezüge beizulegen.

der Geschäftsliegenschaften ist direkt in der Ziffer 24.1 der

(fest mit den Gebäuden verbundene

2.3 Meliorationen

Per 01.04.2018 ist die neue Schätzungsanleitung des land-

Steuererklärung zu deklarieren.

technische Anlagen, so weit nicht in

Entwässerungen, Güterzusammen­

wirtschaftlichen Ertragswertes in Kraft getreten.

den Gebäudewerten inbegriffen,

legungskosten . . . . . . . . . . . . 5% 10 %

Die neuen Werte sind massgebend für die Besteuerung des Er-

Ziffer 4

z. B. Gesamtsatz) . . . . . . . . . . .

Erschliessungen (Wege usw.),

12 % 25 %

tragswertes und die Berechnung des Eigenmietwertes ab der

Steuererklärung 2018.

Aufstellung über das Einkommen von kleinen Betrie-

ben im Berggebiet und in der voralpinen Hügelzone

Rebmauern . . . . . . . . . . . . . 3% 6%

2.7 Fahrzeuge, Maschinen . . . . .

20 % 40 %

Bei Ertragswertschätzungen, welche ab 01.04.2018 erstellt

worden sind, wird der Eigenmietwert neu wie folgt berechnet:

bis max. 20 GVE (ohne Buchhaltung oder detaillierte

2.4 Pflanzen

43 % des Mietwertes zuzüglich 6,65 % des Ertragswertes des

Aufzeichnungen)

(Abschreibung ab Vollertrag) 2.8 Vieh

Wohnhauses. Das Total ergibt den neuen Eigenmietwert.

Für derartige Betriebe (ohne Spezialzweige) mit einfachen,

Die bis zum Zeitpunkt des Voll­ertrages In der Regel erfolgt eine sofortige Abschreibung bis

auf den

Ohne neue Ertragswertschätzung müssen wir die bisherigen

überblickbaren Verhältnissen, in denen nur die entsprechenden

aktivierten Kosten bilden den Aus- Einheitswert gemäss Richtlinien BLW. Auf längere Zeit gesehen

Werte vom Eigenmietwert und Ertragswert mittels eines

Ertrags- und Aufwandkonti geführt werden, gilt eine erleichter-

gangswert für die Berechnung der führt diese Methode zum selben Ergebnis wie die Abschreibung

­Zuschlags um 20 % erhöhen.

te Aufzeichnungspflicht.

Abschreibung. über die Nutzungszeit.

Daher möchten wir Sie bitten eine neue Ertragswertschätzung

Das notwendige Ergänzungsblatt zum Fragebogen (Form. 18/1)

Reben . . . . . . . . . . . . . . . . 6% 12 %

in Auftrag zu geben.

liegt bei. Die verlangten Angaben über die Betriebseinnahmen

und -ausgaben sind unbedingt vollständig vorzunehmen, und

Obstanlagen . . . . . . . . . . . . . 10 % 20 %

Ziffer 3.2.20 Andere Geschäftserträge

die entsprechenden Belege (ohne die pauschal festgelegten

Betriebskosten gemäss Ziffer 16) müssen geordnet vorhanden

In den Betriebseinkünften nicht enthaltene Erträge, wie:

3. Investitionen für energiesparende Einrichtungen, Umweltschutzanlagen

Zuwachs, Aufwertungen, die Kosten für die Herstellung und

sein. Genügen die eingereichten Unterlagen diesen Mindestan-

forderungen nicht, so sind die Voraussetzungen für eine Ermes-

Isolierungen, Anlagen zur Umstellung des Heizungssystems, Sonnenenergie- und Biogasverwertung und dergleichen können im

Wertvermehrung von Geschäftsvermögen, die unter Ziffer 3.1

sensveranlagung gegeben.

ersten und zweiten Jahr bis zu 25 % bzw. 50 % und in den folgenden Jahren zu den betreffenden Sätzen (Ziffer 2) abgeschrieben

(Tabelle Liegenschaft) als Zugänge aktiviert wurden; wieder

Abschreibungen sind nur bei ausgefüllten Abschreibungstabel-

werden.

eingebrachte Abschreibungen bei Grundstückverkäufen; in den

Betriebseinnahmen nicht enthaltenes Einkommen aus einem

len (Ziffer 3.1) möglich. So weit die Liegenschaft dieser Betrie-

Nebengewerbe, für welches separate Aufzeichnungen vorzule-

be Privatvermögen darstellt, sind auf ihr keine Abschreibungen

4. Nachholung unterlassener Abschreibungen

gen sind; Bestandesdifferenzen bei Geschäftsguthaben.

zugelassen.

Diese ist nur in Fällen zulässig, in denen der steuerpflichtige Betrieb in früheren Jahren wegen schlechten Geschäftsganges keine

genügenden Abschreibungen vornehmen konnte. Sie sind zu begründen.

Ziffern 3.2.22 bis 3.2.26 Tierbestand und Vorräte

Ziffern 5 bis 10 (Seite 4)

Massgebend sind die in den Inventaren zusammengestellten

Besondere Leistungen des Bundes sowie Angaben

5. Besondere Abschreibungsverfahren

Totale. Die Bewertung erfolgt in der Regel nach den Richtlinien

über die Nutzung des Betriebes

Darunter sind besondere kantonale, vom ordentlichen Verfahren abweichende Methoden zu verstehen, die nach kantonalem

der Koordinationskonferenz (FAT). Die Ansätze für den Tierbe-

Diese Angaben sind notwendig und unbedingt vollständig vor-

­Steuerrecht oder kantonaler Steuerpraxis unter bestimmten Voraussetzungen regel- und planmässig zur Anwendung gelangen:

stand sind unter der Ziffer 6 des Fragebogens vorgegeben und

zunehmen, soweit sie nicht aus den beigelegten Unterlagen

Sofortabschreibung, Einmalerledigung.

können ohne weiteren Nachweis für normales Nutzvieh über-

ersichtlich sind.