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Gegenrechtsvereinbarung zwischen der Regierung des Kantons Jura und der Regierung des Kantons Graubünden über die Befreiung von Zuwendungen zu öffentlichen, gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken von den Erbschafts- und Schenkungssteuern

Gegenrechtsvereinbarung zwischen der Regierung des Kantons Jura und der Regierung des Kantons Graubünden über die Befreiung von Zuwendungen zu öffentlichen, gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken von den Erbschafts- und Schenkungssteuern 1)

Von der Bündner Regierung und von der Regierung des Kantons Jura genehmigt am 15. Januar 1979

1.

Die Regierungen des Kantons Jura und des Kantons Graubünden haben vereinbart, gegenseitig Zuwendungen an den Staat und seine Anstalten, an die Kreise und Gemeinden und ihre Anstalten sowie an juristische Personen mit öffentlichen, gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken von den Erbschafts-, Vermächtnis- und Schenkungssteuern zu befreien.

2.

Die Befreiung bezieht sich seitens des Kantons Jura auf die Erbschafts-, Vermächtnis- und Schenkungssteuern. Seitens des Kantons Graubünden auf die kantonalen Nachlass- und Schenkungssteuern und allfällige kommunale Erbschafts- und Schenkungssteuern der im Anhang zu dieser Erklärung erwähnten politischen Gemeinden.

3.

Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 1979 in Kraft. Die Befreiung gilt für die nach diesem Zeitpunkt eingetretenen Erbanfälle, Vermächtnisse und Schenkungen. Im Verhältnis zu Steuerpflichtigen in bündnerischen Gemeinden, welche sich bisher der vorliegenden Vereinbarung nicht angeschlossen haben, wird die Befreiung erst für die nach dem Beitritt der Gemeinde eingetretenen Erbanfälle und Schenkungen gewährt. 2)

4.

Die beiden Regierungen sind berechtigt, jederzeit unter Beobachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten von dieser Vereinbarung zurückzutreten. Bis heute haben 200 Gemeinden den Beitritt erklärt.

1) Originalsprache der Vereinbarung ist Französisch 2) Nunmehr sind sämtliche Gemeinden des Kantons Graubünden der Vereinbarung

beigetreten.

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Gegenrechtsvereinbarung i.S. Erbschafts- und Schenkungssteuern

Noch keine Beitrittserklärungen liegen von folgenden 13 Gemeinden vor: 1) Feldis/Veulden S-chanf Furna Sent Lostallo Tschappina Lü Urmein Mastrils Valendas Ruschein Zillis-Reischen Saas i.P.

1) Nunmehr sind sämtliche Gemeinden des Kantons Graubünden der Vereinbarung

beigetreten.