Mitteilung ESTV 002-D-2016-Beilage - Pauschalansätze für Deklaration Anteil Aussendienst im Lohnausweis
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben
Beilage zu Mitteilung-002-D-2016-d vom 15. Juli 2016
Pauschalansätze für Deklaration Anteil Aussendienst in Ziffer 15 des Lohnausweises
Grundsätzlich ist der prozentuale Anteil Aussendienst von Arbeitnehmenden, welche über ein Geschäftsfahrzeug verfügen, effektiv auf dem Lohnausweis zu deklarieren. Wenn die jährliche, genaue Ermittlung des Anteils Aussendienst zu einer übermässigen Belastung für den Arbeitgeber führt, kann der Aussendienst auch anhand nachfolgender Pauschalen deklariert werden. Im Lohnausweis ist unter Ziffer 15 (Bemerkungen) der Vermerk anzubringen: „Anteil Aussendienst XX % pauschal nach Funktions-/Berufsgruppenliste“.
Anteil Funktionen bzw. Berufsgruppen Aussendienst in Prozenten
Baugewerbe inkl. Bergbau: Funktionen: – Direktoren, Geschäftsleitung 5 – Ingenieur, Meister (HFP), Architekt, Projektleiter, Baupolier, Bauleiter, 70 Chefmonteure – Alle Fachangestellte (EFZ), z.B. Maurer, Strassenbauer, Gärtner, 100 Schreiner, Zimmermann, Zeichner, Fassadentechniker, Dachdecker, Glaser usw. sowie sämtliche Monteure und Servicetechniker der gesamten Baubranche, sowie Angelernter Baugewerbe
Dienstleistungsgewerbe: Funktionen: – Direktoren, Geschäftsleitung 5 – Abteilungsleiter, Spartenleiter, Manager (mit Führungsfunktionen) 15 – Allg. Leitender Angestellter sowie mittleres und unteres Kader mit 25 Aussendienstfunktionen (Unternehmensberatung, Management Consulting, Treuhand, Wirtschaftsprüfung) – Sämtliche Aussendienstmitarbeiter mit arbeitsvertraglicher 90 Aussendiensttätigkeit (Versicherung, Organisationsmanagement, Coaching, Sicherheit)
IT – Telekommunikation und Logistikgewerbe: Funktionen: – Direktoren, Geschäftsleitung 5 – Abteilungsleiter, Teamleiter mit Aussendienstfunktionen 15 – Projektleiter, IT- Spezialisten, Servicetechniker, Wirtschafts- 90 informatiker mit Aussendienstfunktionen
Handelsgewerbe aller Art (inkl. Maschinen, Pharma und Rohstoff): Funktionen: – Direktoren, Geschäftsleitung, Marketingleiter 5 – Filialleiter, Abteilungsleiter, Verkaufsleiter (Einkauf und Vertrieb) 25 – Sämtliche Aussendienstmitarbeiter mit arbeitsvertraglichen 100 Aussendienstfunktionen (Verkaufsberater, Handelsreisende, Sales Manager, Servicetechniker, usw.)
Auto-, Verkehrs- und Transport- (Speditions-)gewerbe: Funktionen: – Direktoren, Geschäftsleitung 5 – Filialleiter, Marketingleiter, Verkaufsleiter, Disponent, Manager in 10 Spedition mit Führungsfunktionen, Abteilungsleiter, Teamleiter, sowie allg. unteres und mittleres Kader – Autofahrlehrer 90
Immobilien-, Grundstück- und Wohnungsgewerbe: Funktionen: – Direktoren, Geschäftsleitung, 5 – Abteilungsleiter, Teamleiter, sowie allg. unteres und mittleres Kader 10 mit Führungs- und Aussendienstfunktionen – Verkaufsberater, Makler, Immobilienbewirtschafter, Schätzer, 40 Verwalter
Dem Arbeitnehmer steht die Möglichkeit offen, im Rahmen des ordentlichen Veranlagungsverfahrens bzw. im Rahmen der nachträglichen Überprüfung der Quellensteuer gemäss Art. 137 Abs. 1 DBG den Nachweis über den höheren effektiven Anteil Aussendienst zu erbringen. Dem Arbeitgeber steht es offen, ausnahmsweise mit der Steuerverwaltung des Sitzkantons für Mitarbeiterkategorien einen separaten Vorabbescheid in Bezug auf den zu bescheinigenden Anteil Aussendienst abzuschliessen, wenn sich für einzelne Funktionen bzw. Berufsgruppen keine Angaben auf dieser Liste finden oder die vorgeschlagenen Prozentsätze in besonderen Fällen als nicht zutreffend erachtet werden. In diesem Fall ist unter Ziffer 15 (Bemerkungen) der Vermerk anzubringen: „Anteil Aussendienst XX % pauschal gemäss Vorabbescheid mit kantonaler Steuerverwaltung YY“.
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