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Kantonsratsbeschluss über die Verteilung der Sitze auf die sechs Kantonsratswahlkreise

vom 08.09.2014 (Stand 14.09.2014)

Der Kantonsratsrat des Kantons Luzern,

gestützt auf § 19 Absatz 3 der Kantonsverfassung vom 17. Juni 2007 und § 95 Absatz 3 des Stimmrechtsgesetzes vom 25. Oktober 1988,

nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 19. August 2014,

beschliesst:

Art. 1

Die 120 Sitze des Kantonsrates werden für die Kantonsratswahlen von 2015 wie folgt auf die sechs Wahlkreise verteilt:

Wahlkreis

ständige Wohnbevölkerung

Sitzzahl

Luzern-Stadt

80'501

25

Luzern-Land

97'958

30

Hochdorf

68'692

21

Sursee

69'213

21

Willisau

51'009

16

Entlebuch

22'976

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Art. 2

Der Kantonsratsbeschluss über die Verteilung der Sitze auf die sechs Kantonsratswahlkreise vom 6. Dezember 2010 wird aufgehoben.

Art. 3

Dieser Kantonsratsbeschluss tritt sofort in Kraft. Er ist zu veröffentlichen.

K 2014 2578 | G 2014 349