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Verordnung über die Schliessungszeiten der Verkaufsgeschäfte vor Ostern 2020 aufgrund der ausserordentlichen Lage infolge des Coronavirus (Covid-19)

vom 02.04.2020 (Stand 02.04.2020)

Der Regierungsrat des Kantons Luzern,

gestützt auf § 56 Absatz 3 der Kantonsverfassung vom 17. Juni 2007,

auf Antrag des Justiz- und Sicherheitsdepartementes,

beschliessst:

Art. 1 Besondere Schliessungszeiten Verkaufsgeschäfte vor Ostern 2020

Die Verkaufsgeschäfte sind am Abend spätestens zu schliessen:

  1. am Hohen Donnerstag um 18.30 Uhr,

  2. am Samstag vor Ostern um 17 Uhr.

Art. 2 Inkrafttreten und Geltungsdauer

Die Verordnung tritt sofort in Kraft und gilt bis zum 19. April 2020. Sie ist zu veröffentlichen.

G 2020-028