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Spitalratsbeschluss über die Tarife des Kantonsspitals für Ambulanzfahrten

vom 28. Mai 20141

De r Spit al rat de s Ka nton ssp ita ls Nid wa lden, gestützt auf Art. 10 Abs. 2 Ziff. 10 des Gesetzes vom 24. Mai 2000 über das Kantonsspital (Spitalgesetz, SpitG)2 b e sch li e s st:

1. 1Dieser Beschluss regelt die Erhebung der Kosten für Ambulanzfahrten des Kantonsspitals. 2Er ist nicht anwendbar für die medizinisch notwendigen Transporte von einem Spital in ein anderes für Patienten der Allgemeinen Abteilung (Art. 33 Buchstabe g der eidgenössischen Verordnung vom 27. Juni

1995.

über die Krankenversicherung)3.

2. Für den Einsatz des Ambulanzfahrzeuges des Kantonsspitals erfolgt die Rechnungsstellung gemäss folgendem Tarif:

Grundtaxe Primärtransport Fr. 900.00 inkl. 100 km Grundtaxe Sekundärtransport Fr. 550.00 inkl. 100 km Grundtaxe Leerfahrt Fr. 900.00 inkl. 100 km Zuschlag je Kilometer inkl. Chauffeur und 1 Begleitperson - ab 101 Fr. 6.00

Zuschläge (zusätzlich zur Grundtaxe verrechenbar): Zuschlag Isoletten-Transport (KISPI-Team wird zusätzlich berechnet) Fr. 400.00 Zuschlag für zweite Begleitperson pauschal inkl. Leistungen Fr. 300.00 Zuschlag für anästhesiologische Betreuung

Stand: 1. August 2014 1

- für erste Stunde Fr.

440.00

- für jede weitere ½ Stunde Fr.

100.00

Zuschlag für Einsatzleiter EL Sanität (für Gross- und /oder Spezialeinsatz mit Patientenbeteiligung)

Einsatzleiter EL-Sanität bei 1 Patient Fr.

250.00

Einsatzleiter EL-Sanität ab 2 Patienten (je Patient) Fr.

125.00

Zuschläge für medizinische Leistungen, pauschal - Verrechnungsstufe 1 (Transport mit einfachem therap.

Aufwand) Fr.

100.00

- Verrechnungsstufe 2 (Transport mit mittlerem therap.

Aufwand) Fr.

200.00

- Verrechnungsstufe 3 (Transport mit hohem therap.

Aufwand) Fr.

300.00

Verrechnungsstufe 4 (Transport mit komplex. med.

therap. Aufwand) Fr.

400.00

Sonstige Zuschläge auf die Ansätze Nachtzuschlag (20.00 bis 06.00) 25 % Sonntags- / Feiertagszuschlag (24h) 25 %

Pauschalfahrten KS Nidwalden - KS Luzern Fr. 550.00 KS Nidwalden - KS Obwalden Fr. 540.00 KS Luzern - KS Obwalden Fr. 550.00 KS Luzern - KS Zug Fr. 550.00 KS Luzern - KS Aarau Fr. 550.00 KS Luzern - Spital Wolhusen Fr. 550.00 KS Luzern - Spital Sursee Fr. 550.00 KS Luzern - PK St. Urban Fr. 550.00 KS Luzern - Zürich USZ Fr. 622.00 KS Luzern - Bern Inselspital Fr. 1‘300.00 KS Luzern - Montana Fr. 1‘900.00 KS Luzern - SPZ Nottwil Fr. 500.00 Spital Sursee - Spital Wolhusen Fr. 550.00 Spital Sursee - SPZ Nottwil Fr. 320.00 Spital Sursee - St. Urban Fr. 550.00 Spital Wolhusen - St. Urban Fr. 550.00 Spital Wolhusen -SPZ Nottwil Fr. 490.00 KS Zug - Zürich USZ Fr. 760.00 KS Zug - Zürich Triemli Fr. 750.00 KSUR - Triemli Fr. 1‘430.00

KSUR - USZ Fr. 1‘430.00 KSUR - KSNW Fr. 700.00 KSUR - KSOW Fr. 930.00 KSUR - LUKS Fr. 910.00 SPZ nach St. Anna Fr. 590.00 Zuzüglich allfällige Zuschläge. Besteht für eine Fahrt keine Pauschale, werden die Einzeltarife angewendet.

Gleichzeitiger Mehrfachtransport - Mehrfachtransport bei 2 Patienten 75 % - Mehrfachtransport bei 3 und mehr Patienten 50 %

Einsätze ausserhalb des Kantonsgebiets keine Pauschalverrechnung; Verrechnung erfolgt nach Einzeltarifen. Zusätzlich können folgende Gebühren verrechnet werden: - Bahnverlad, Autostrassengebühren, Fähren- und Tunnelbenutzung - Verpflegung und Unterkunft

Einsätze Ausland Für Auslandeinsätze in jedem Fall über die SNZ 144 eine Richtofferte einholen lassen und Kostengutsprache abklären. Für Auslandeinsätze gelten Einzeltarife abzüglich 20% Kostenermässigung auf die erwähnten Tarifpositionen. Anfallende Spezialgebühren werden zusätzlich verrechnet.

Event- und Spezialeinsätze Für geplante Event- und Spezialeinsätze muss in jedem Fall über Leitung Rettungsdienst eine Offerte eingeholt werden.

3. 1 Dieser Beschluss tritt auf den 1. August 2014 in Kraft; er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die Gesetzessammlung aufzunehmen. 2Alle mit ihm in Widerspruch stehenden Bestimmungen sind aufgehoben, insbesondere der Spitalratsbeschluss vom 8. Juni 20054.

Stand: 1. August 2014 3

1 A 2014, 1220 2 NG 714.1

3. SR 832.102

4 A 2005, 997