321.971.5
Kantonsratsbeschluss über die Erhöhung des Eigenkapitals der Spitalregion Fürstenland Toggenburg in Form einer Umwandlung von Kontokorrent-Darlehen
vom 12.04.2023 (Stand 01.08.2023)
Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft der Regierung vom 3. Mai 2022 Kenntnis genommen und
erlässt
in Ausführung von Art. 23 des Gesetzes über die Spitalplanung und -finanzierung vom 31. Januar 2012
als Beschluss:
Ziff. 1
Der Kanton St.Gallen erhöht das Eigenkapital der Spitalregion Fürstenland Toggenburg um Fr. 9'000'000.–.
Die Erhöhung erfolgt über eine Umwandlung bestehender Kontokorrent-Darlehen in der Höhe von Fr. 9'000'000.– in Eigenkapital.
Ziff. 2
Für die Erhöhung des Eigenkapitals der Spitalregion Fürstenland Toggenburg wird ein Kredit von Fr. 9'000'000.– gewährt.
Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet.
Ziff. 3
Die Regierung wird ermächtigt, mit der Spitalregion Fürstenland Toggenburg die weiteren Einzelheiten der Umwandlung der Kontokorrent-Darlehen in Eigenkapital zu vereinbaren.
nGS 2023-048