711.98
Grossratsbeschluss über den Neubau des Werkhofs und des Polizeistützpunkts Schmerikon
vom 04.04.2002 (Stand 04.04.2002)
Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft der Regierung vom 14. August 2001 Kenntnis genommen und
beschliesst:
Ziff. 1
Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 12 930 000.– für den Neubau des Werkhofs Schmerikon (Fr. 10 790 000.–) mit Einsatzzentrale (Fr. 2 140 000.–) und von Fr. 10 300 000.– für den Polizeistützpunkt Schmerikon werden genehmigt.
Ziff. 2
Zur Deckung der Kosten des Werkhofs mit Einsatzzentrale wird nach Abzug des Bundesbeitrags von Fr. 330 000.– ein Kredit von Fr. 12 600 000.– gewährt.
Der Kredit wird dem Staatsstrassenbau belastet.
Ziff. 3
Zur Deckung der Kosten des Polizeistützpunkts wird ein Kredit von Fr. 10 300 000.– gewährt.
Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2003 innert 10 Jahren abgeschrieben.
Ziff. 4
Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.
Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.
Ziff. 5
Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.
Ziff. 6
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.
nGS 37–47