811.12

Verordnung über den Ausgleich der Folgen der kalten Progression

vom 07.10.2025 (Stand 01.01.2026)

Die Regierung des Kantons St.Gallen

erlässt

in Ausführung von Art. 317 Abs. 2 des Steuergesetzes vom 9. April 19981

als Verordnung:2

Art. 1 Gegenstand

Dieser Erlass regelt die Anpassung der Tarifstufen und Abzüge der Einkommenssteuer der natürlichen Personen an den Landesindex der Konsumentenpreise.

nGS 2025-044